| Titel: | Ueber die stickstoffhaltigen Bestandtheile des Bieres; ein Beitrag zur Bierbrauerei von Dr. G. Feichtinger. | 
| Fundstelle: | Band 197, Jahrgang 1870, Nr. XCIII., S. 364 | 
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                        XCIII.
                        Ueber die stickstoffhaltigen Bestandtheile des
                           								Bieres; ein Beitrag zur Bierbrauerei von Dr. G. Feichtinger.
                        Feichtinger, über die stickstoffhaltigen Bestandtheile des
                           								Bieres.
                        
                     
                        
                           Während man bis vor kurzer Zeit bei der Untersuchung der Biere sich nur auf die
                              									Bestimmung des Gehaltes an Wasser, Extract, Weingeist und Kohlensäure beschränkte,
                              									hat man in neuester Zeit auch angefangen auf die näheren Bestandtheile der Biere, so
                              									namentlich auf den Gehalt an eiweißartigen Körpern Rücksicht zu nehmen; Letzteres
                              									geschah wohl auch in der Absicht, um ein richtiges Urtheil über die
                              									Ernährungsfähigkeit des Bieres zu gewinnen, welche bis auf die neueste Zeit als ganz
                              									unbedeutend angenommen wurde, indem man sich hierbei auf die Untersuchung von v. Gorup-Besanez stützte, welcher im weingeistigen Auszuge des Extractes eines Münchner Bieres
                              									von 100 Liter nur 1,65 Grm. Stickstoff fand, wodurch sich der Gehalt an
                              									eiweißartigen Bestandtheilen pro bayer. Maaß (1069
                              									Kubikcentimeter) zu 0,117 Grm. berechnete. In neuerer Zeit wurde aber von Vogel, Lermer, Weißenhorn, Feichtinger etc. im Gesammt-Extracte verschiedener Münchner Biere die
                              									Menge des Stickstoffes bestimmt, und derselbe zwischen 0,436 Grm. und 1,348 Grm. pro 1 Liter schwankend gefunden; hieraus ergibt sich
                              									daß, wenn man die Gesammtmenge des Stickstoffes als eiweißartigen Körpern angehörend
                              									annimmt, der Gehalt an eiweißartigen Stoffen pro Liter
                              									Bier zwischen 2,81 Grm. bis 8,7 Grm. beträgt.
                           Die neueren Untersuchungen haben daher übereinstimmend festgestellt, daß der Gehalt
                              									an Stickstoff und demnach auch an stickstoffhaltigen Stoffen im Münchner Biere ein
                              									viel größerer ist, als wie er von v. Gorup-Besanez
                              									gefunden wurde; der Grund liegt einfach darin, daß v. Gorup-Besanez nur den weingeistigen Auszug des Bierextractes auf
                              									Stickstoff untersucht hat; die stickstoffhaltigen Bestandtheile des Bierextractes
                              									lösen sich aber nur zum Theil in Weingeist auf.
                           In allen vorliegenden Untersuchungen von Bieren wurde der Stickstoff auf Eiweißkörper
                              									umgerechnet, indem man von der Annahme ausging, daß sämmtlicher Stickstoff im Biere
                              									nur von eiweißartigen Stoffen aus dem Malze herrühre; gegen diese Ansicht wird aber
                              									von Einigen geltend gemacht, daß es ja gerade bei dem Brauprocesse eine Hauptaufgabe
                              									sey, die eiweißartigen Körper so vollständig als möglich auszufällen, indem hiervon
                              									die Haltbarkeit des Bieres bedingt sey, und daß daher der Stickstoff im Biere zum
                              									Theil auch von Bestandtheilen der Hefe oder von Ammoniaksalzen herrühre.
                           Um daher über den Punkt, woher der Stickstoff im Biere kommt, mehr Klarheit zu
                              									erhalten, habe ich wiederholt Untersuchungen angestellt, und erlaube mir, die
                              									Resultate hiervon als einen kleinen Beitrag zur Bierbrauerei der Oeffentlichkeit zu
                              									übergeben.
                           Vor Allem suchte ich folgende Fragen zu beantworten: wie viel stickstoffhaltige
                              									Körper gehen beim Maischen in die Bierwürze über, wie viel werden hiervon beim
                              									Kochen der Würze mit Hopfen und in den verschiedenen Stadien der Gährung
                              									ausgeschieden, und wie viel bleiben in dem Viere zurück?
                           Zu diesem Zwecke wurde von zwei Bieren (Winter- und SommerbierDas Material hierzu erhielt ich von Hrn. Brauereibesitzer G. Sedlmaier (in München), welchem ich hier meinen
                                    											Dank ausspreche.) sowohl in der
                              									ungehopften als gehopsten Würze, dann zu verschiedenen Zeiten der Gährung der Gehalt
                              									an Stickstoff bestimmt, indem hiervon immer eine bestimmte Menge zur Trockne
                              									verdampft, das erhaltene Extract noch vollständig bei 110° C. im Luftbade
                              									getrocknet und gewogen wurde. In einer abgewogenen Menge des bei 110° C.
                              									getrockneten Extractes wurde dann nach der Methode von Will und Varrentrapp mittelst reinem Natronkalk
                              									der Stickstoff in der Art bestimmt, daß das erhaltene Ammoniak in Salzsäure
                              									geleitet, die salzsaure Lösung mit Platinchlorid versetzt, zur Trockne verdampft,
                              									und aus dem durch Auswaschen mit einem Gemisch von Aether und Alkohol erhaltenen
                              									trockenen Platinsalmiak die Menge des Stickstoffes berechnet wurde. Bei jeder Probe
                              									wurden zwei Stickstoffbestimmungen ausgeführt, und daraus das Mittel genommen; auch
                              									wurde in allen Fällen, wo die Würze nicht vollkommen klar war, dieselbe vor dem
                              									Abdampfen filtrirt.
                           In Tabelle I finden sich die Resultate zusammengestellt;
                              									die Zahlen geben die procentische Menge des Stickstoffes des bei 110° C.
                              									getrockneten Extractes vom Winter- und Sommerbiere in den verschiedenen
                              									Stadien des Brauprocesses an.
                           Tabelle I.
                           
                              
                                 
                                 Procentischer Stickstoffgehalt des
                                    											trockenenExtractes.
                                 
                              
                                 
                                 Winterbier.
                                 Sommerbier.
                                 
                              
                                    I. Ungehopfte Würze
                                     0,586 Proc.
                                     0,534 Proc.
                                 
                              
                                   II. Gehopste Würze, bevor sie auf
                                    											das       Kühlschiff
                                    											abgelassen wurde
                                 0,542   „
                                 0,498   „
                                 
                              
                                  III. Gekühlte Würze
                                 0,530   „
                                 0,473   „
                                 
                              
                                  IV. Nach zweitägiger Gährung
                                 0,558   „
                                 0,480   „
                                 
                              
                                   V. Nach fünftägiger Gährung
                                 0,597   „
                                 0,542   „
                                 
                              
                                  VI. Nach neuntägiger Gährung
                                     53  
                                    											„
                                 0,665   „
                                 
                              
                                 VII. Nachdem das Bier noch 1/4
                                    											Jahr       auf Flaschen
                                    											abgezogen lag
                                 0,695   „
                                 0,713   „
                                 
                              
                           (Beide Biere hatten während dieser Zeit in den Flaschen noch
                              									ziemlich viel Hefe abgesetzt.)
                           
                           Aus den Zahlen in Tabelle I ergibt sich, daß der Gehalt an Stickstoff, und demnach
                              									auch der Gehalt an stickstoffhaltigen Körpern, wie vorauszusehen war, in der Würze
                              									durch das Kochen mit Hopfen und auf dem Kühlschiffe abnimmt, daß aber mit der
                              									fortschreitenden Gährung der procentische Gehalt an stickstoffhaltigen
                              									Bestandtheilen im trockenen Bierextracte zunimmt, so daß daher das Extract der
                              									gegohrenen Würze reicher an stickstoffhaltigen Körpern ist, als das Extract der
                              									ungegohrenen Würze.
                           Letzteres scheint mit den bisherigen Erfahrungen, daß nämlich auch bei der Gährung
                              									stickstoffhaltige Körper abgeschieden werden, im Widerspruche zu stehen. Dieser
                              									Widerspruch ist jedoch nur scheinbar und läßt sich leicht erklären. Bei der Gährung
                              									der Bierwürze wird ein großer Theil des Zuckers vorzugsweise in Weingeist und
                              									Kohlensäure umgewandelt, welche Gährungsproducte aber bekanntlich beim Eindampfen
                              									des Bieres nicht im Extracte zurückbleiben; die Menge des Zuckers, welcher bei der
                              									Gährung eine Umwandlung erleidet, ist aber verhältnißmäßig eine größere als die
                              									Menge von stickstoffhaltigen Körpern, welche zur Neubildung der Hefe verwendet und
                              									abgeschieden wird; deßhalb häufen sich die stickstoffhaltigen Stoffe mit der
                              									fortschreitenden Gährung im Bierextracte an, wodurch das Mengenverhältniß der
                              									stickstoffhaltigen und stickstofffreien Bestandtheile im Extracte der gegohrenen
                              									Würze ein anderes wird als in der ungegohrenen Würze.
                           Das Resultat wird aber ein ganz anderes, wenn wir die bei der Gährung erzeugte Menge
                              									Alkohol auf Zucker zurückrechnen, diese Zuckermenge dem wirklich gefundenen
                              									Extractgehalte hinzuaddiren und dann für diese Summe den procentischen Gehalt an
                              									Stickstoff berechnen.
                           Ich habe daher auch in den verschiedenen Gährungsstadien in den Bieren die Menge des
                              									erzeugten Alkohols in der Art bestimmt, daß ich von einer bestimmten Menge der Niere
                              									den Alkohol abdestillirte, die Menge und das specifische Gewicht des Destillates
                              									ermittelte, und daraus die Menge des absoluten Alkohols berechnete.
                           Die Zahlen in Tabelle II geben die procentische Menge Stickstoff an, berechnet für
                              									das bei 110°C. getrocknete Extract und den auf Zucker zurückgerechneten
                              									Alkohol zusammen. Zugleich ist in dieser Tabelle angegeben, welche Menge absoluten
                              									Alkohols bei den Vieren in den verschiedenen Gährungsstadien, auf 100 Extract
                              									berechnet, sich gebildet hatte.
                           
                           Tabelle II.
                           
                              
                                 
                                 Winterbier.
                                 Sommerbier.
                                 
                              
                                   I. Ungehopfte Würze
                                 0,586 Proc.
                                 0,534 Proc.
                                 
                              
                                  II. Gehopfte Würze,
                                    											bevor     sie auf das
                                    											Kühlschiff     abgelassen wurde
                                 0,542   „
                                 0,498   „
                                 
                              
                                 III. Gekühlte Würze
                                 0,530   „
                                 0,473   „
                                 
                              
                                 IV. Nach zweitägiger    
                                    											Gährung
                                 0,519   „    
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol3,8
                                    											Gwth.
                                 0,456   „    
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol2,7
                                    											Gwth.
                                 
                              
                                  V. Nach
                                    											fünftägiger     Gährung
                                 0,437   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol18,6
                                    											Gwth.
                                 0,407   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol15,9
                                    											Gwth.
                                 
                              
                                 VI. Nach neuntägiger    
                                    											Gährung
                                 0,396   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol33,2
                                    											Gwth.
                                 0,327   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol52,7
                                    											Gwth.
                                 
                              
                                 VII. Nachdem das
                                    											Bier      noch 1/4 Jahr
                                    											auf      Flaschen abgezogen
                                    											lag
                                 0,387   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol40,1
                                    											Gwth.
                                 0,320   „
                                 Extract 100 Gwth.,absoluter Alkohol60,6
                                    											Gwth.
                                 
                              
                           Die Zahlen in Tabelle II lassen ganz bestimmt entnehmen, daß bei der Gährung der
                              									Bierwürze stickstoffhaltige Körper abgeschieden werden und daß daher die in Tabelle
                              									I aufgeführten Zahlen über den procentischen Stickstoffgehalt des trockenen
                              									Bier-Extractes in den verschiedenen Stadien des Brauprocesses durchaus nicht
                              									mit der Erfahrung im Widerspruche stehen. Das Extract der gegohrenen Würze wird
                              									immer einen procentisch höheren Stickstoffgehalt zeigen, als das Extract der
                              									ungegohrenen Bierwürze, weil die Menge der bei der Gährung abgeschiedenen
                              									stickstoffhaltigen Bestandtheile in keinem Verhältniß steht zur Menge des während
                              									der Gährung umgesetzten Zuckers, welcher die Hälfte und auch darüber vom Extracte
                              									der Würze beträgt.
                           Es wird daher immer von zwei Vieren, bei welchen im Würzeextract der procentische
                              									Stickstoffgehalt ganz gleich ist, dasjenige im Extracte einen höheren procentischen
                              									Stickstoffgehalt nachweisen lassen, welches mehr vergohren ist.
                           Nehmen wir nun an, daß aller Stickstoff im Biere von eiweißartigen Körpern aus dem
                              									Malze herrührt, was, wie ich noch weiter unten beweisen werde, nur bei einem kleinen
                              									Theil nicht der Fall ist, so finden wir, daß während des Brauprocesses beim Kochen
                              									mit Hopfen, auf der Kühle und während der Gährung ungefähr der dritte Theil der beim
                              									Maischen aus dem Malze in Lösung übergegangenen eiweißartigen Stoffe wieder ausgeschieden wird, und
                              									daß hiervon noch etwa 2/3 im Biere zurückbleiben. Ein ähnliches Resultat erhielten
                              									auch Graham, Hofmann und Redwood, welche in einer stark gehopsten Würze von Hellem Malz und 11
                              									Procent Extractgehalt vor der Gährung 0,217 Stickstoff = 3,43 Procent Eiweiß, und
                              									nach der Gährung 0,134 Proc. Stickstoff = 2,11 Proc. Eiweiß fanden. (Chemie des
                              									Bieres von Mulder.)
                           Hieraus läßt sich auch annähernd berechnen, wie viel eiweißartige Stoffe überhaupt
                              									aus dem Malze in die Maische übergeführt werden, und wie viel hiervon noch im Viere
                              									verbleiben. Stein fand im wasserfreien Darrmalz im Mittel
                              									1,69 Proc. Stickstoff = 11,75 Proc. eiweißartige Stoffe; nach Oudemans enthält das Darrmalz 10,2 bis 10,5 Proc. eiweißartige
                              									Bestandtheile; wir können daher annehmen, daß wasserfreies Darrmalz durchschnittlich
                              									11 Proc. eiweißartige Stoffe enthält. Beim Maischen geben nach Balling 100 Pfd. Darrmalz 60 Pfd. wasserfreies Extract, welche, wenn wir
                              									den von mir gefundenen Gehalt an eiweißartigen Stoffen im Extracte der Würze zu
                              									Grunde legen, bei Winterbierwürze 2,3 Pfd. und bei Sommerbierwürze 1,9 Pfd.
                              									Eiweißstoffe enthalten. Mulder gibt an, daß 100 Pfd.
                              									Darrmalz im Durchschnitt 2 Pfd. lösliche Eiweißstoffe enthalten. Es bleibt demnach
                              									etwa 4/5 der Eiweißstoffe des Malzes in den Trebern zurück und ungefähr 1/5
                              									derselben geht beim Maischen in die Würze über; von diesem 1/5 wird aber im Verlaufe
                              									des Brauprocesses wieder ungefähr der dritte Theil ausgeschieden, so daß also das
                              									Bier etwa nur den achten der im Malze enthaltenen Eiweißstoffe gelöst enthält.
                           Daß der Stickstoff in der ungehopften Bierwürze nur von gelösten Eiweißstoffen
                              									herrühren kann, läßt sich nicht bestreiten; im Folgenden werde ich zu beweisen
                              									suchen, daß auch in der gehopsten und gegohrenen Würze der größte Theil des
                              									Stickstoffes von gelösten Eiweißkörpern aus dem Malze und nur ein ganz kleiner Theil
                              									von Hefenbestandtheilen und vom Hopfen herrührt.
                           Mit Mulder und Heintz
                              									übereinstimmend habe ich schon früher nachgewiesen, daß das Bier keine Spur von
                              									Ammoniak enthält; dieses fand ich auch bestätigt, als ich das Extract der gegohrenen
                              									Würze von beiden Vieren auf Ammoniak untersuchte. Daß das Bier während der Gährung
                              									aus der Hefe stickstoffhaltige, in der Hitze gerinnbare Stoffe aufnimmt, kann nach
                              									den neuesten interessanten Untersuchungen über die Hefe und die Gährung von Frhrn.
                              									v. Liebig und Lermer nicht
                              									mehr bestritten werden; es ist auch eine bekannte Erscheinung daß, wenn man Vier
                              									einige Zeit kocht, dasselbe sich trübt und Flocken, wie geronnenes Eiweiß aussehend, ausscheidet.
                              									Diese Ausscheidung rührt offenbar nur von den aus der Hefe aufgenommenen
                              									stickstoffhaltigen Stoffen her, welche die Eigenschaft zu gerinnen besitzen, denn
                              									die aus dem Malze gelösten Eiweißstoffe haben die Gerinnbarkeit verloren, sonst
                              									würden sie sich gewiß beim Kochen der Würze abgeschieden haben.
                           Die Menge der aus der Hefe aufgenommenen stickstoffhaltigen Körper beträgt aber nur
                              									wenig, denn als ich gekochtes Bier filtrirte um das Geronnene zu entfernen, und dann
                              									im getrockneten Extracte die Menge des Stickstoffes bestimmte, fand ich keinen
                              									erheblichen Unterschied in dem Stickstoffgehalte zwischen diesem und dem Extracte
                              									woraus die gerinnbaren Stoffe durch Kochen nicht entfernt waren.
                           Auch der Hopfen liefert nur einen sehr kleinen Beitrag von stickstoffhaltigen Körpern
                              									zum Biere, wie sich aus Folgendem ergibt: Daß der Hopfen stickstoffhaltige
                              									Bestandtheile, wahrscheinlich Proteinstoffe, enthält, ist schon längst bekannt. C.
                              									Gilbert Wheeler fand den Gesammtgehalt an Stickstoff im
                              									getrockneten Hopfen von 1,73 bis 1,85 Proc. wechselnd. In zwei Hopfensorten, bei
                              									100°C. getrocknet, fand ich im einen 1,46 Proc., im anderen 1,94 Proc.
                              									Stickstoff; wir können daher im Durchschnitt den Gehalt an Stickstoff im bei
                              									100° C. getrockneten Hopfen zu 1,75 Proc. annehmen. Bemerkenswerth ist, daß
                              									das Hopfenmehl, sogen. Lupulin, ärmer an stickstoffhaltigen Bestandtheilen ist als
                              									die Hopfenblätter; im Mittel aus zwei Bestimmungen fand ich im bei 100° C.
                              									getrockneten Lupulin nur 0,47 Proc. Stickstoff.
                           Die stickstoffhaltigen Bestandtheile des Hopfens sind beim Kochen desselben im Wasser
                              									nur zum geringsten Theile löslich; 30 Grm. Hopfen (bei 100° C. getrocknet),
                              									mit Wasser einige Stunden gekocht und das Filtrat eingedampft, gaben 5,953 Grm.
                              									Extract, bei 100° C. getrocknet; demnach lösten sich 19,5 Proc. vom Hopfen;
                              									30 Grm. Hopfen enthalten nach oben angenommenem Durchschnittsgehalte 0,525 Grm.
                              									Stickstoff; in 5,953 Grm. Extract des Hopfens wurde 0,083 Grm. Stickstoff gefunden;
                              									demnach hatte sich nur 1/6 der stickstoffhaltigen Bestandtheile des Hopfens im
                              									Wasser gelöst. Ein Hopfenextract aus einer Fabrik in Mainz, welches ich untersuchte,
                              									zeigte einen Stickstoffgehalt von 1,06 Proc.; das von mir bereitete enthielt 1,38
                              									Proc. Stickstoff.
                           Hieraus läßt sich wohl auch der Schluß ziehen, daß von der Bierwürze beim Kochen
                              									derselben mit Hopfen keine größere Menge stickstoffhaltiger Körper aus dem Hopfen
                              									ausgezogen wird, als es vom Wasser geschieht, und daß demnach die Menge der
                              									stickstoffhaltigen Stoffe welche vom Hopfen an das Bier übergeht, ebenfalls eine
                              									sehr geringe ist, da bekanntlich der Zusatz von Hopfen zum Bier nur einige Pfunde auf den Scheffel Malz
                              									(200 Pfd.) beträgt.
                           Ich glaube in den aufgeführten Versuchen auf das Bestimmteste nachgewiesen zu haben,
                              									daß der Stickstoff der Biere bis auf ein Minimum nur von eiweißartigen Körpern aus
                              									dem Malze herrührt, und daß wir daher vollkommen berechtigt sind, bei Untersuchung
                              									von Nieren den Gesammtgehalt an Stickstoff auf eiweißartige Stoffe zu berechnen.