| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 199, Jahrgang 1871, Nr. , S. 151 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Erfahrungen über die Leistung der in Rübenzuckerfabriken
                              									verwendeten Dampfkessel, welche mit erdiger Braunkohle gefeuert werden.
                           Der anhaltische Zweigverein für Rübenzuckerindustrie hat neuerdings eine Ermittelung
                              									über 129 Dampfkessel veranstaltet, welche in anhaltischen Rübenzuckerfabriken Verwendung finden und
                              									ausschließlich mit erdiger Braunkohle gefeuert werden. Aus den Zusammenstellungen
                              									welche Ingenieur A. Lichtenstein in Cöthen hierüber in
                              									der „Zeitschrift des Vereines für Rübenzuckerindustrie“
                              									mittheilt, ergeben sich nicht uninteressante Resultate. Von den 129 berücksichtigten
                              									Dampfkesseln sind 61 Stück Cylinderkessel mit durchgehendem Flammenrohr und zwar
                              									vorzugsweise mit nur einem, seltener mit zweien; die übrigen sind, bis auf einen,
                              									gewöhnliche Dampfkessel, bestehend aus je einem Ober- und einem Unterkessel.
                              										Pro 100 Ctr. Rüben tägliche Verarbeitung auf
                              									Rohzucker differiren die vorhandenen Heizflächen der Kessel:
                           
                              1. bei 22 1/2' bis 25' langen Einstammrohrkesseln von 4 1/2' bis
                                 										5' Durchmesser zwischen 83 und 127 Quadratfuß;
                              2. bei 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln von 4 1/2'
                                 										bis 5' Durchmesser zwischen 147 und 219 Quadratfuß;
                              3. bei 33' bis 36' langen Doppelkesseln von 3 3/4' bis 4'
                                 										Durchmesser zwischen 128 und 162 Quadratfuß;
                              4. bei verschieden großen Doppelkesseln in einer und derselben
                                 										Fabrik steigt diese Zahl bis zu 279 Quadratfuß.
                              
                           Abgesehen von der Kesselconstruction sind also die Differenzen zwischen 83 bis 279
                              									Quadratfuß. (Zweiflammrohr-Kessel und kurze Doppelkessel waren nur in
                              									Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien vorhanden). – 42 Kessel sind mit
                              									Treppen-, die übrigen mit Planrosten versehen.
                           1 Quadratfuß Planrost speist:
                           
                              1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln
                                 										zwischen 13 und 21 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
                              2. bei den 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln
                                 										zwischen 18 und 26 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
                              3. bei den 24' bis 29' langen Doppelkesseln zwischen 12 und 30
                                 										Quadratfuß Heizfläche;
                              4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 17 und 23
                                 										Quadratfuß Heizfläche.
                              
                           1 Quadratfuß Treppenrost speist:
                           
                              1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln
                                 										zwischen 13 1/2 und 14 1/2 Quadratfuß Heizfläche;
                              2. bei den 36' langen Zweiflammrohr-Kesseln zwischen 26
                                 										und 31 Quadratfuß Heizfläche;
                              3. bei den 24' bis 26' langen Doppelkesseln zwischen 14 1/2 und
                                 										23 Quadratfuß Heizfläche;
                              4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 20 1/2
                                 										Quadratfuß Heizfläche.
                              
                           Abgesehen von Kesselconstruction speist also:
                           
                              
                                 1
                                 Quadratfuß
                                 
                                    Planrost
                                    
                                 zwischen
                                 12
                                 und
                                 30
                                 Quadratfuß
                                 Heizfläche
                                 und
                                 
                              
                                 1
                                 „
                                 
                                    Treppenrost
                                    
                                 „
                                 13 1/2
                                 „
                                 31
                                 „
                                 „
                                 
                                 
                              
                           Die totale Rostfläche zu 100 angenommen, ergeben sich folgende Verhältnißzahlen für
                              									den unteren Schornstein-Querschnitt:
                           
                              
                                 für
                                 die
                                 kurzen
                                 Einflammrohr-Kessel
                                 zwischen
                                 14
                                 und
                                 50
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 langen
                                 „                      
                                    											„
                                 „
                                 13
                                 „
                                 23
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 „
                                 Zweiflammrohr-Kessel
                                 „
                                 27
                                 „
                                 37
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 kurzen
                                 Doppelkessel
                                 
                                 
                                 24 1/2
                                 
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 langen
                                         
                                    											„
                                 „
                                 8 3/4
                                 und
                                 31 1/2
                                 
                              
                           überhaupt also zwischen 8 3/4 und 50.
                           Der freie Durchgang des Rostes für die Luft schwankt bei Planrosten zwischen 10 und
                              									39 Proc., bei Treppenrosten zwischen 33 und 46 Proc. der Total-Rostfläche.
                              									Die (erdigen Braun-) Kohlen variiren im Gewicht zwischen 300 und 396 Pfd. pro Tonne mit Grubenfeuchtigkeit; der Aschengehalt
                              									schwankt zwischen 2,6 und 10 Proc. Pro Quadratfuß Rost
                              									und Stunde werden verbrannt:
                           
                              
                                 bei
                                 Planrosten
                                 zwischen
                                 22
                                 und
                                 64
                                 Pfd.
                                 Kohle
                                 
                              
                                 „
                                 Treppenrosten
                                 „
                                 23
                                 „
                                 91
                                 „
                                 „
                                 
                              
                           Ein Pfd. Kohle verdampft:
                           
                              
                                 bei
                                 Flammrohrkesseln
                                 zwischen
                                 2,3
                                 und
                                 3,1
                                 Pfd.
                                 Wasser
                                 
                              
                                 „
                                 Doppelkesseln
                                 „
                                 1,8
                                 „
                                 2,9
                                 „
                                 „
                                 
                              
                           Die Speisewassertemperaturen schwanken zwischen 25 und 94° C., die
                              									Dampfspannungen zwischen 38 und 53 Pfd. pro
                              									Quadratzoll.
                           
                           Da die erwähnten Verhältnisse der Dampferzeuger so bedeutende Abweichungen zeigen, so
                              									sollte man bei der Dampfverwerthung unter Berücksichtigung der beeinträchtigenden
                              									Momente der Fabrication, als Betriebsgröße, Saftgewinnung, Wasserzusatz,
                              									Saftreinigung, Verdampfung und Kochmethode, noch größere Differenzen im Kohlenconsum
                              									erwarten, als in der That vorhanden sind. Derselbe schwankt nämlich pro 100 Ctr. Rüben auf Rohzucker (mit Hinweglassung
                              									recht ungünstiger Anlagen und auch geringer Kohle) nur zwischen 17 und 25 1/2
                              									Tonnen. Das wäre allerdings eine Differenz von 50 Proc., die sich aber auf die
                              									Hälfte reducirt, wenn man die Fabriken ausschließt welche nur 17 bis 18 1/2 Tonnen
                              									consumiren, von denen zwei mit recht guter Kohle und eine mit guter Kohle arbeiten,
                              									während die vierte geringe Kohle, aber großen Betrieb und Dampfüberhitzung hat. Es
                              									bleiben dann die Fabriken welche Kohle brennen die nicht wesentlich verschieden seyn
                              									dürften; diese schwanken zwischen 20 1/2 und 25 1/2 Tonnen pro Ctr. Rüben, also eine Differenz von 25 Procent. Berücksichtigt man nun
                              									die Kürze der 22 1/2 bis 25' langen Einflammrohr-Kessel, so ergeben dieselben
                              									mit Einer Ausnahme die besten Resultate, während die auf 36' verlängerten Kessel
                              									gleicher Construction recht ungünstig sind; diese Kessel haben schlechte
                              									Verhältnisse bekommen, indem der Querschnitt des selbstverständlich beibehaltenen
                              									Flammrohres zu klein für die übrige Größe des Kessels ist. Die
                              									Zweiflammrohr-Kessel müßten eigentlich das beste Resultat ergeben; sie
                              									arbeiten aber in Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien, pro 100 Ctr. Rüben sind also keine Vergleiche möglich,
                              									zudem ist die Kohle für diesen Kessel sehr gering. Dasselbe trifft auch die kurzen
                              									Doppelkessel. Die langen Doppelkessel erreichen nur in Einem Fall den kurzen
                              									Einstammrohr-Kessel, stehen aber durchschnittlich dem langen gleicher
                              									Construction vor. (Deutsche Industriezeitung, 1870, Nr. 44.)
                           
                        
                           Exter's
                              									Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven und Wagenzüge.
                           Der von dem Generaldirectionsrath C. Exter in München
                              									erfundene Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven setzt
                              									den Locomotivführer in Stand, die Geschwindigkeit mit welcher er fährt, in jedem
                              									Augenblicke genau zu bemessen, jede kleine Zu- oder Abnahme derselben alsbald
                              									zu bemerken und seine Fahrten zur genauen Einhaltung der vorgeschriebenen
                              									Geschwindigkeit einzurichten. Der Apparat, welcher durch eine Schnur von der
                              									Locomotivachse aus in Bewegung gesetzt wird, ist in einem vom Standorte des
                              									Locomotivführers unmittelbar vor den Augen desselben angebrachten kleinen
                              									Blechkasten enthalten. Derselbe zeigt durch einen Zeiger auf einem Zifferblatt die
                              									Fahrgeschwindigkeit in Meilen pro Stunde und zeichnet
                              									zugleich mittelst eines Bleistiftes auf einer dem Maschinisten sichtbaren
                              									Papierrolle, welche ihre Umdrehung von der Maschine erhält, eine der
                              									Fahrgeschwindigkeit in jedem Punkte der Bahn entsprechende Linie auf. Da nun auf
                              									dieser Papierscheibe die für die betreffende Fahrt festgesetzte Fahrgeschwindigkeit
                              									durch eine Normalgeschwindigkeitslinie vorgezeichnet ist, so ist dem
                              									Locomotivführer, wie dem controllirenden Aufsichtsbeamten jede Abweichung von der
                              									normalen Geschwindigkeit sofort sichtbar. Die Papierscheiben werden nach
                              									zurückgelegtem Fahrturnus aus dem Apparat genommen und durch neue ersetzt. Dieselben
                              									geben dem Maschinenmeister, welcher dieselben revidirt und sammelt, eine genaue
                              									Controlle zu der Fahrt und sollen dazu dienen, diejenigen Locomotivführer welche
                              									sich durch besonders regelmäßige und genaue Einhaltung der vorgeschriebenen,
                              									möglichst constanten Fahrgeschwindigkeit auszeichnen, durch Prämien zu belohnen. Der
                              									Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven ist ferner so eingerichtet, daß bei dem
                              									Stillstande der Locomotive ein zweiter Bleistift in Bewegung kommt, welcher die
                              									Länge des Aufenthaltes auf den Stationen durch eine gerade, auf derselben
                              									Papierscheibe aufgezeichnete Linie angibt und zu zeichnen aufhört, sobald sich die
                              									Maschine wieder in Bewegung setzt.
                           Der Geschwindigkeitsmesser für die Wagenzüge ist auf ähnliche Weise construirt.
                              									Derselbe ist aber mit einer genau gehenden Controluhr versehen, welche ein dem
                              									Publicum und den Beamten sichtbares Zifferblatt in Umdrehung setzt und nicht nur die
                              									Fahrt- und Aufenthaltszeiten, sondern auch die Geschwindigkeit zeigt, mit
                              									welcher in jedem Augenblicke während der Fahrt gefahren worden ist. Der ganze
                              									Apparat befindet sich in einem kleinen, an einem der Wagengestelle befestigten
                              									eisernen Kästchen, welches vorn mit einer Glasthür versehen ist, durch welche das
                              									Papierzifferblatt der Uhr, auf welchem die Aufzeichnung der Geschwindigkeitslinie durch einen Bleistift
                              									stattfindet, sichtbar ist. Derselbe kann in wenig Minuten an jedem Wagen angebracht
                              									werden. Wenn der Wagenzug seine Fahrt vollendet hat, so wird die als Zifferblatt
                              									dienende Papierscheibe mit den darauf gezeichneten Geschwindigkeitslinien
                              									herausgenommen und der Direction zur Einsicht und Controlle eingesendet. Dieselben
                              									geben einen graphischen Stundenpaß und bilden ein genaues Document für die
                              									betreffenden Fahrten. (Zeitung des Vereines deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1870 S.
                              									365.)
                           
                        
                           Zur Statistik der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen
                              									während der Jahre 1866 bis 1869.
                           Nach einem kürzlich erschienenen, vom Ingenieur S. Schüller bearbeiteten interessanten WerkchenVersuch einer vergleichenden graphischen Statistik der österreichischen und
                                    											ungarischen Eisenbahnen während der Jahre 1866 bis 1869. Von Sigmund Schüller, Ingenieur. Mit 35 Farbendrucktafeln und
                                    											einer Eisenbahnkarte. Wien 1871. Verlag von Lehmann und Wentzel. betrug die Gesammtlänge sämmtlicher dem Betriebe übergebenen Bahnstrecken zu
                              									Ende 1869 in Cisleithanien 713,37, in Transleithanien 369,02 Meilen; im Jahre 1870
                              									waren weiter 286 Meilen im cisleithanischen, 304,6 Meilen im transleithanischen
                              									Theile der Monarchie im Bau begriffen. Für noch weitere 467 Meilen wurde in
                              									demselben Jahre die Concession ertheilt.
                           Die Verkehrseinnahmen der meisten Linien sind seit dem Jahre 1866–1868 in
                              									steter Steigerung begriffen. Im Jahre 1869 zeigt auf einzelnen Linien die
                              									Verkehrseinnahme eine retrograde Tendenz, deren Erklärung in den allgemeinen
                              									Handelsverhältnissen der Monarchie zu suchen seyn wird, indem meistens jene Linien
                              									davon betroffen wurden, deren Haupteinnahmen aus dem Exporte erwachsen.
                           Der Frachtenverkehr weist eine constante Zunahme mit Ausnahme der
                              									Aussig-Teplitzer und der Carl-Ludwigs-Bahn auf, welche i. J.
                              									1868 geringere Frachtenbewegung zeigt. Befördert wurden 50,000 (Franz-Josephs
                              									Bahn, Rudolphsbahn) bis 5,000,000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel
                              									1,000,000 Centner pro Betriebsmeile. Beinahe verdoppelt
                              									hat sich der Güterverkehr gegen 1866 auf 6 Linien; dagegen ist die relative
                              									Steigerung desselben auf 4 Linien unbedeutend gewesen.
                           Ebenso zeigt sich eine constante Zunahme der beförderten Reisenden; es wurden 5000
                              									(Lemberg-Czernowitz-, Franz-Josephs- und
                              									Kronprinz-Rudolphs-Bahn) bis 47000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im
                              									Mittel 14000 Reisende pro Betriebsmeile befördert. Auf 7
                              									Linien fand eine bedeutende, auf 4 eine nur geringe Steigerung des Personenverkehres
                              									statt.
                           Die Einnahmen pro Betriebsmeile betrugen 3800
                              									(Rudolphsbahn), bis 53000 (Elisabeth-Westbahn., im Mittel 16000 fl. öster.
                              									Währg. aus dem Personenverkehr und 2100 (Rudolphsbahn) bis 200000
                              									(Ferdinands-Nordbahn), im Mittel 65000 fl. öfter. Währg. aus dem
                              									Frachtenverkehre.
                           Betreffend die Vertheilung der beförderten Reisenden nach den benutzten Wagenclassen
                              									zeigt es sich, daß die höheren Wagenclassen auf denjenigen Bahnen mehr benutzt
                              									wurden, welche unentwickeltere Landstriche durchziehen. So fuhren im Jahre 1868 von
                              									je 100 Reisenden auf der südöstlichen Linie der Staatsbahn 65,3, dagegen auf der
                              									böhmischen Westbahn 85,5 in der III. und IV. Wagenclasse.
                           Das durchschnittliche Bruttoerträgniß aus der Beförderung eines Reisenden ist auf den
                              									einzelnen Bahnlinien ziemlich constant. Mit Ausnahme des Jahres 1866, als
                              									Kriegsjahr, sind die Einnahmen von einem Reisenden im Abnehmen begriffen, was
                              									insofern als günstig aufgefaßt werden kann, als Herabminderung der Tarife seitens
                              									der Verwaltungen und erhöhter Localverkehr an diesem Resultate participiren
                              									können.
                           Im Weiteren zeigt sich eine constante Herabminderung der durchschnittlichen
                              									Reiselänge eines Passagiers, was auf eine sehr erfreuliche Steigerung des
                              									Localverkehres längs der einzelnen Linien schließen läßt. Dagegen weist die
                              									durchschnittliche Bahnlänge, welche von einem Frachtcentner zurückgelegt worden ist,
                              									eine steigende Tendenz auf.
                           
                           Die allgemeinen Verwaltungskosten anlangend, zeigt es sich, daß dieselben mit der
                              									Größe der Linien abnehmen. Sind die Linien sehr kurze Brünn-Rossitzer,
                              									Aussig-Teplitzer Bahn), so werden auch die Verwaltungkosten sehr groß. Die
                              									effectiven Kosten pro Zugsmeile betrugen 8 (öfter. Netz
                              									der Südbahn) bis 29 (Brünn-Rossitzer-Bahn) fl. öfter Währg.
                           Die Anzahl der verfügbaren Locomotiven pro Betriebsmeile
                              									belief sich von 0,8 (Erste Siebenbürger Bahn) bis 3 (Ferdinands-Nordbahn)
                              									Stück, die Zahl der Personenwagen von 2 (Mohacs-Fünfkirchner Bahn) bis 6
                              									(Elisabeth-Westbahn Stück, die Anzahl der Lastwagen von 13
                              									(Graz-Köhlacher Bahn) bis 137 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel 37
                              									Stück.
                           Die Baukosten pro Meile betrugen von 500000
                              									(Buschlichrader Bahn) bis 1,500000 (Elisabeth-Westbahn) fl. öster. Währg.
                           Schüller's Werkchen weist außer den angeführten noch
                              									viele interessante und höchst werthvolle Daten auf. welche zur besseren
                              									Veranschaulichung in graphischen Tabellen dargestellt wurden. Doch macht sich hie
                              									und da der Mangel numerischer Tabellen fühlbar.
                           
                              E. Sch.
                              
                           
                        
                           Ventilatorbetrieb mit Rädervorgelege.
                           Auf den Werken der bekannten Firma Clayton und Shuttleworth ergab sich, daß die schon stark belastete
                              									Dampfmaschine, welche den Ventilator für zwei große Kupolöfen betreiben sollte,
                              									hierzu nicht gehörig im Stande war, da durch die straffe Spannung der
                              									Ventilatorriemen die Widerstände ganz wesentlich anwuchsen. Dieser Umstand, wie auch
                              									die Absicht, die bedeutende Abnutzung der Riemen zu vermeiden, bewogen den Director
                              									der Maschinenabtheilung daselbst, George Wilkinson, die
                              									Ventilatoren mit Zahnrädern zu betreiben, und zwar mit dem besten Erfolge. Auf der
                              									Ventilatorwelle ist ein gußeisernes Getriebe angebracht, in welches ein mit Holz
                              									verzahntes Rad eingreift; die Uebersetzung beträgt 3 zu 1, und die Ventilatorwelle
                              									macht 1600 Umdrehungen per Minute. Das Nädervorgelege
                              									geht ruhig und gleichmäßig, der Ventilator braucht viel weniger Betriebskraft, und
                              									die Ersparniß an Riemen ist sehr wesentlich, so daß die ganze Anordnung wohl als
                              									nachahmenswerth bezeichnet werden kann. (Engineering,
                              									August 1870, S. 109; polytechnisches Centralblatt, 1870 S. 1444.)
                           
                        
                           Herstellung von Drahtgeflechten mittelst Maschine.
                           In der wohlbekannten Drahtsieb-Fabrik (Metalltuchfabrik) von Hutter und Schranz in Wien
                              									befindet sich seit einiger Zeit eine Maschine zur Herstellung von Drahtgeflechten
                              									(verwendbar als Gitter für Käfige, Gartenzäune etc.), deren sinnreiches Princip wohl
                              									der Erwähnung verdient. Auf eine flache, eiserne, rasch rotirende Schiene, läuft in
                              										schräger Richtung Eisendraht auf, welcher, um die
                              									Schiene eine plattgequetschte Schraubenlinie bildend, bei fortgesetzter Drehung als
                              									solche die Schiene verläßt. Das zu bildende Drahtgeflecht besteht in nichts Anderem,
                              									als in einer Aneinanderreihung der in obbezeichneter Weise gebildeten platten
                              									Spiraldrahtwindungen. Jede folgende schraubt sich bei ihrer Bildung gleichsam in die
                              									frühere ein, welche durch an Schneckenfedern sitzende Haken in der richtigen Lage
                              									gehalten wird. Ist eine neue Spirale in das Geflecht der ganzen Breite nach
                              									eingeschraubt, so wird der Draht abgekneipt, die Haken oder Halter werden aus der
                              									vorletzten in die letzte Spirale (Gang) eingehängt und es wird zu dem Einschrauben
                              									eines neuen Ganges geschritten. Fr. Kick. (Technische Blätter, 1870 S. 231.)
                           
                        
                           Tarif der Gesellschaft für die Berliner Wasserwerke. –
                              									Bedingungen unter welchen die Lieferung von Wasser übernommen wird.
                           Das Wasser wird den Consumenten entweder
                           A. ungemessen, d.h. ohne
                              									Anwendung eines Wassermessers geliefert, oder
                           B. mittelst Wassermessers
                                 										zugemessen.
                           
                              
                              A.
                              Die Wasserlieferung ohne Anwendung eines Wassermessers
                                 										erfolgt unter nachstehenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 5a., 5b. und 5c. erst am 1.
                                 										Januar 1872 in Kraft treten (bis wohin die Preise des Tarifes von 1865 maßgebend
                                 										bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher die Anwendung der Nr. 5a., 5b. und 5c. verlangt.
                              
                                 1) Für den gewöhnlichen häuslichen Bedarf von Wasser mit oder
                                    											ohne Waterclosets, Toiletten-, Badeeinrichtung und Waschkeller: sind
                                    											4 Procent pro Jahr von dem jährlichen
                                    											Miethswerth, eventuell nach Abschätzung, zu zahlen.
                                 2) Wasser für einen Wasser-Auslaßhahn auf dem Hofe, im
                                    											Waschkeller, oder in einem anderen den Hausbewohnern zugänglichen Raum, wird
                                    											nur gegen Zahlung von 4 Proc. vom Miethswerth des ganzen Hauses
                                    											gegeben.
                                 3) Hauseigenthümern, welche 4 Proc. vom Miethswerthe des
                                    											ganzen Grundstückes als Wasserrate zahlen, wird hiervon eine Ermäßigung von
                                    											10 Procent gewährt.
                                 4) Für leerstehende, unvermiethete Wohnungen wird die
                                    											betreffende Rate nicht erhoben, wenn hiervon bei Präsentation der
                                    											Quartalsquittung dem Receptor Anzeige gemacht wird.
                                 5) Außerdem wird berechnet für Wasser: a. Zur Besprengung von Privatgärten unter 10 Ar, pro Saison 5 Thlr. und für jede weiteren
                                          													10 Ar oder weniger, pro Saison 4
                                          													Thlr.b. Zur Besprengung von Höfen und Bürgersteigen pro Ar, pro
                                          													Saison 1 Thlr. 15 Sgr. und für jede 10 Quadratmeter darüber, pro Saison 3 Sgr.c. Zur Benutzung in Gewächs- und Treibhäusern, pro Quadratmeter jährlich 2 1/2
                                          													Sgr.d. Für Pferde incl. Stallreinigung, pro Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.e. Zur Reinigung von Wagen, pro
                                          													Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.f. Für Feuerhähne in Niederlagen, Speichern u.s.w., zur
                                          													alleinigen Benutzung in Feuersgefahr, für das beständige
                                          													Gefüllthalten derselben und für Lieferung von Wasser durch dieselben
                                          													in Feuersgefahr: 
                                          													für„„„„12456HahnHähne„„„22844Thlr.„„„„–1515–15Sgr.„„„„jährlich und für jeden Hahn über sechs, 5 Sgr. mehr. 
                                    										
                                 6) Für alle sub a. – f. bezeichneten Zwecke wird das Wasser zu den
                                    											daselbst bemerkten Preisen nur dann geliefert, wenn gleichzeitig auch 4
                                    											Procent vom Miethswerth des ganzen Grundstückes bezahlt werden Ist auf dem
                                    											Grundstück kein Gebäude vorhanden, so unterliegt der Wasserpreis in diesen
                                    											Fällen einem besonderen Abkommen.
                                 7) Für Geschäfte, zu deren Betrieb Wasser erforderlich ist,
                                    											als: Restaurationen, Schanklocale, Bier-, Kaffee- und
                                    											Fleisch-Geschäfte, Seifen- und Laugen-Handlungen,
                                    											Wäschereien, Bäckereien, Schlächtereien u.s.w., wird außer den 4 Procent vom
                                    											Miethswerth für den Wasserbedarf noch ein Extrapreis durch ein Abkommen
                                    											bestimmt.
                                 8) Alle diese Zahlungen müssen vierteljährlich pränumerando
                                    											geleistet werden.
                                 9) Für Grundstücke, für welche die nach obigen Sätzen
                                    											berechnete Wasserrate mehr als 22 Thlr. pro
                                    											Quartal betragen würde, oder auf welchen sich Springbrunnen, Pissoirs oder
                                    											gemeinschaftliche Closets befinden, kann die Lieferung nur mittelst
                                    											Wassermesser geschehen.
                                 10) Der Consument ist verpflichtet, Erhöhungen der
                                    											Miethspreise der Wohnungen u.s.w. der Gesellschaft anzuzeigen.
                                 11) Der in der Bestellung festgesetzte Wasserpreis bleibt bis
                                    											zum Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden Zeitdauer unverändert,
                                    											gleichviel ob das Wasser zu den angegebenen Zwecken benutzt wird oder
                                    											nicht.
                                 12) Das Wasser kann zu den in der schriftlichen Bestellung
                                    											angegebenen Zwecken ohne Beschränkung benutzt, darf aber nicht durch
                                    											Nachlässigkeit oder Muthwillen vergeudet, noch an Unberechtigte, sey es gegen
                                    											Entgelt oder unentgeltlich, abgelassen, noch zu anderen als den in der
                                    											Bestellung angegebenen Zwecken verwendet werden. 
                                 13) Bei der Besprengung von Gärten, Höfen und Bürgersteigen
                                    											darf ein freies Laufenlassen des Wassers nicht stattfinden, vielmehr muß
                                    											derjenige welcher die Besprengung ausführt, die Ausflußmündung des
                                    											Schlauches oder der Spritze in seiner Hand behalten
                                 14) Da es zur Reinhaltung eines zweckmäßig eingerichteten
                                    											Closets genügt, nach jedesmaliger Benutzung desselben das Ventil zu heben
                                    											und nach wenigen Augenblicken wieder nieder zu lassen, so wird ein längeres
                                    											Laufenlassen des Wassers als Vergeudung angesehen (siehe Nr. 16).
                                 15) Wenn ein Hahn, ein Rohr, ein Ventil oder sonst ein Theil
                                    											der Wasserleitung undicht ist, und dadurch ein Herauslecken des Wassers
                                    											verursacht wird, so muß der Consument für die sofortige Reparatur dieses
                                    											Fehlers sorgen, und bis dieselbe erfolgt, den Haupt-Absperrhahn
                                    											geschlossen halten.
                                 16) Ueberhaupt ist ein beständiges Laufenlassen des Wassers
                                    											aus irgend einem Theile der Wasserleitung unter keinen Umständen gestattet,
                                    											namentlich darf es auch nicht geschehen, um angeblich das Einfrieren der
                                    											Röhren zu verhindern, da der Gesellschaft nicht zugemuthet werden kann,
                                    											Verluste zu tragen, welche durch eine unzweckmäßige, oder dem Frost
                                    											ausgesetzte Anlage der Röhrenleitung entstehen können. – Wird daher
                                    											ein Closet, ein Hahn, oder irgend ein anderer Theil der Leitung
                                    											unnöthigerweise oder den contractlichen Bedingungen zuwider laufend
                                    											angetroffen, so sind dafür zehn Thaler Entschädigung zu entrichten, auch ist
                                    											die Gesellschaft berechtigt, die fernere Wasserlieferung ohne Anwendung
                                    											eines Wassermessers, zu verweigern.
                                 
                              
                           
                              B.
                              Die Wasserlieferung mittelst Wassermessers geschieht
                                 										unter folgenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 17 erst am 1 Januar 1872 in Kraft tritt (bis wohin die Preise
                                 										des Tarifes von 1865 maßgebend bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher
                                 										die Anwendung der Nr. 17 verlangt.
                              
                                 17) Für die ersten 200 Kubikmeter und darunter pro Quartal sind 20 Thlr. und für jede 10
                                    											Kubikmeter über 200, 7 1/2 Sgr. zu zahlen.
                                 18) Die Lieferung erfolgt ausnahmslos durch die der
                                    											Gesellschaft gehörigen Wassermesser, für deren Verleihung der Consument eine
                                    											vierteljährlich vorauszubezahlende Miethe zu entrichten hat. Diese
                                    											Miethe beträgt: 
                                    											beiWassermessernNr.1(mit13Millimet.Durchlaß)vierteljährlich1 Thlr.„„„2„19„„„1 1/2 Thlr.„„„3„25„„„1 1/2 Thlr.„„„4„38„„„2 Thlr.„„„5„51„„„3 Thlr.„„„6„76„„„4 Thlr.„„„7„102„„„5 Thlr.
                                    										
                                 19) Der Stand des Wassermessers wird gegen Ende eines jeden
                                    											Quartals aufgenommen.
                                 20) Der Betrag für das erhaltene Wasser ist acht Tage nach
                                    											Ablauf des betreffenden Quartals zahlbar.
                                 21) Wechselt ein Grundstück auf welchem sich ein Wassermesser
                                    											befindet, den Besitzer, so bleibt der Besteller der Wasserlieferung
                                    											dessenungeachtet verpflichtet, für das an seinen Nachfolger weiter
                                    											gelieferte Wasser zu zahlen, und zwar so lange, bis er die Lieferung laut
                                    											Nr. 28 abbestellt, oder ihn die Gesellschaft seiner Verpflichtungen
                                    											entbunden hat. Es steht jedoch der Gesellschaft schon beim Eintritt eines
                                    											solchen Besitzwechsels frei, die sofortige Zahlung für das schon gelieferte
                                    											Wasser von dem Besteller zu verlangen, und bei Nichtzahlung die Lieferung
                                    											einzustellen
                                 22) Erheben sich Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des
                                    											Wassermessers, so wird derselbe abgenommen, im Beiseyn von beiderseitigen
                                    											Zeugen in der Fabrik der Herren Siemens und Halske Hierselbst mittelst des dazu aufgestellten
                                    											Apparates geprüft und darnach eventuell die Angabe des Wassermessers
                                    											rectificirt. Dem Resultat dieser Prüfung hat sich sowohl der Consument als die
                                    											Gesellschaft zu unterwerfen. Weicht der Messer von der Richtigkeit ab, so
                                    											wird dem Consumenten für das vorige Quartal und bis zur Prüfung das zu viel
                                    											Gezeigte in Abzug gebracht, resp. das zu wenig Gezeigte nachträglich
                                    											berechnet und trägt die Gesellschaft die Kosten der Prüfung. Im
                                    											entgegengesetzten Fall hat der Consument, insofern die Prüfung von ihm
                                    											beantragt worden ist, die Kosten derselben zu zahlen. Diese betragen
                                    											inclusive Transport:
                                    											fürdiePrüfungeinesMessersNr.1, 2 oder 32Thlr.„„„„„„43„„„„„„„54„„„„„„„65„„„„„„„76„
                                    										
                                 23) Die Kosten für Anbringung des Wassermessers, sowie für
                                    											dessen Wiederabnahme nach Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden
                                    											Zeitdauer, trägt der Consument.
                                 24) Der Consument darf an dem Wassermesser und dessen Zubehör
                                    											keinerlei Manipulationen vornehmen, und hat für jede durch seine Schuld oder
                                    											Vernachlässigung entstandene Beschädigung desselben aufzukommen. Er ist
                                    											verpflichtet, das Messergehäuse nebst Zubehör frostfrei und in gutem
                                    											Zustande zu erhalten (siehe Vorschriften §. 14 f.) und darf dasselbe
                                    											zu keinem anderen Zwecke benutzen, als zu dem, wozu es bestimmt ist.
                                 
                              –––––––––
                              Für beide Arten der Lieferung, A und B, gelten noch folgende allgemeine Bedingungen:
                              
                                 25) Kein Grundstück darf von einem Neben- oder
                                    											Nachbargrundstück aus gespeist werden. Ein jedes muß seine besondere
                                    											Verbindung mit den Straßenröhren der Wasserwerke haben.
                                 26) Derjenige Theil der Leitung, welcher in der öffentlichen
                                    											Straße, und zwar von der Hausleitung bis zu der Hauptstraßenleitung, zu
                                    											liegen kommt, wird dem Consumenten auf seine Kosten stets von der
                                    											Gesellschaft geliefert und gelegt werden. Die Leitung im Inneren des
                                    											Grundstückes dagegen bleibt lediglich Sache des Consumenten, nur muß die
                                    											ganze Anlage nach den von der Gesellschaft erlassenen Vorschriften
                                    											ausgeführt und in Stand gehalten sowie jede Erweiterung oder Veränderung
                                    											derselben der Gesellschaft sofort angezeigt werden.
                                 27) Der Consument ist verpflichtet, den Beamten der
                                    											Gesellschaft jederzeit freien Zutritt zu den Räumlichkeiten, in welchen die
                                    											Wasserleitung, Messer und Zubehör angebracht sind, zu verschaffen, und die
                                    											Umwechselung oder Reinigung des Wassermessers jederzeit zu gestatten.
                                 28) Jede Bestellung über Wasserlieferung gilt auf unbestimmte
                                    											Zeit und bleibt der Consument verpflichtet, den in der Bestellung
                                    											aufgeführten vierteljährlichen Betrag so lange zu zahlen, bis er die
                                    											Lieferung gekündigt hat. Diese Kündigung kann nur mit dreimonatlicher Frist
                                    											und immer nur dergestalt geschehen, daß die Lieferung mit dem Ende eines
                                    											Kalender-Quartals abschließt. Die Kündigung seitens des Consumenten
                                    											oder der Gesellschaft muß schriftlich und, entweder gegen Empfangschein oder
                                    											mittelst recommandirten Briefes unter der Adresse der Gesellschaft oder des
                                    											Consumenten, erfolgen.
                                 29) Der Consument erklärt sich damit einverstanden, daß die
                                    											Gesellschaft bei jeder Verletzung oder Ueberschreitung dieser Bedingungen,
                                    											sowie bei Nichtbezahlung der fälligen Quartals-Raten und der Kosten
                                    											für Einrichtungen und Reparaturen an Röhren und
                                    											Wasserleitungs-Apparaten ihm, vorbehaltlich ihrer sonstigen
                                    											Entschädigungs-Ansprüche, sofort den ferneren Wasserzufluß
                                    											abschneidet.
                                 30) Sollte durch ungewöhnliche von der Gesellschaft nicht
                                    											verschuldete Zufälligkeiten die Zuführung oder Benutzung des Wassers
                                    											unterbrochen werden, so begründet diese Unterbrechung keinen
                                    											Entschädigungsanspruch für die Consumenten
                                 
                              Berlin, den 31. December 1870.
                              Die Gesellschaft der Berliner
                                    											Wasserwerke.
                              
                           
                        
                           
                           Darstellung blauer Bronzefarbe nach C. Conradty in Nürnberg.
                           Das bisher übliche Verfahren in der Bronzefarben-Fabrication auch schöne blaue
                              									Nüancen, durch Erhitzen mittelst Anlauffarben zu erzielen, hat bis jetzt zu keinen
                              									befriedigenden Resultaten geführt, indem man nur wenig lebhafte oder bei der
                              									weiteren Verwendung des Fabricates wenig haltbare Farbentöne erzielte.Bechmann's Verfahren zur Darstellung blauer
                                    											Bronze wurde im polytechn. Journal, 1861, Bd. CLX S. 217 mitgetheilt. Nach C. Conradty läßt sich dagegen eine schöne
                              									blaue Bronzefarbe auf nassem Wege durch Färben von weißer Bronze mittelst
                              									Anilinblau's herstellen.In gleicher Weise werden bekanntlich auch durch Färben die hübschen
                                    											Glimmerbronzen erzeugt, welche seit einigen Jahren Fr. Rotter in Amberg, Piller in Wien und
                                    												Schwartze in London fabrikmäßig darstellen;
                                    											man s. die bezügliche Mittheilung im polytechn. Journal, 1869, Bd. CXCIII S.
                                    											427. Auf die gewöhnliche Art und Weise aus reinem englischen Zinn erzeugte weiße
                              									Bronzefarbe wird in einer Alaunlösung (1 Loth Alaun auf 3 Maaß = 6 Pfd. Wasser) fünf
                              									Stunden lang gekocht, dann rein ausgewaschen und getrocknet. Hierauf folgt die
                              									eigentliche Färbung, indem man die weiße Bronze in einer Porzellanschüssel mit einer
                              									Lösung von Anilinblau (1 Loth Anilinblau in 1 1/2 Maaß Spiritus gelöst) übergießt
                              									und so lange herumrührt bis die Bronze trocken ist. Diese Manipulation muß
                              									6–8mal wiederholt werden, bis man die gewünschte blaue Farbe erhält. Ist die
                              									Bronze dunkel genug, so wird dieselbe in warmem Wasser ausgewaschen und ehe sie ganz
                              									trocken ist, auf 2 Pfd. Bronze ein Eßlöffel voll Erdöl gegossen, welches man innig
                              									damit vermengt. Zur Entfernung des Erdölgeruches setzt man die fertige Bronze einige
                              									Tage lang der Luft aus. (Bayerisches Patent vom 5. August 1869. – Aus dem
                              									bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 367.)
                           
                        
                           Ueber das vermeintliche Acetylensilber aus Leuchtgas; von
                              									Philipp Neumann.
                           Nachdem Berthelot das Acetylen im Leuchtgase nachgewiesen,
                              									konnte es nicht befremden, daß die Chemiker die explosive Silberverbindung, welche
                              									man beim Durchleiten von Leuchtgas durch neutrale salpetersaure Silberlösung
                              									erhielt, für Acetylensilber ansprachen.
                           Seit anderthalb Jahren beschäftige ich mich mit der chemischen Untersuchung dieser
                              									Silberverbindung. Die schwierige Gewinnung des Untersuchungsmateriales (ich leite
                              									reines Leuchtgas durch neutrale Silberlösung) läßt die Arbeit nur langsam
                              									fortschreiten. Der Niederschlag, der hierbei entsteht, ist kein Acetylensilber,
                              									vielmehr haben mir zahlreiche Analysen den Beweis gegeben, daß die Verbindung ein
                              									Doppelsalz von folgender Zusammensetzung ist: AgO, NO⁵ – AgOC. 
                           Leitet man Leuchtgas durch schwefelsaure Silberlösung, so erhält man eine Verbindung
                              									von AgO, SO³ + AgOC. Dagegen erhält man mit essigsaurem Silber andere,
                              									complicirtere Salze.
                           Wenn man das reine Silbersalz (AgO, NO⁵ + AgOC) mit reiner Salzsäure zersetzt,
                              									und das entstehende Gas in sehr concentrirte
                              									salpetersaure Silberlösung leitet, so bildet sich kein Niederschlag; auf Zusatz von
                              									Wasser fällt dagegen die Silberverbindung AgO, NO⁵ + AgOC wiederum aus. Läßt
                              									man aber die mit Gas gesättigte Lösung verdunsten, so erhält man Krystalle von 3
                              									AgO, NO⁵ + AgOC.
                           Es ist mir nicht gelungen die Gasanalyse des neuen Kohlenwasserstoffes zu machen.
                              									Fünfzehn Eudiometer zersprangen mit großer Explosion beim Durchschlagen des
                              									elektrischen Funkens, was auf einen hohen Kohlenstoffgehalt desselben deutet.
                           Auch die schön krystallisirbaren Jod- und Bromverbindungen dieses
                              									Kohlenwasserstoffes zeigen abweichende Eigenschaften von den bis jetzt bekannten
                              									Verbindungen des Acetylens.
                           Durch gegenwärtige vorläufige Notizen will ich mir die Priorität dieser
                              									Untersuchungen wahren; ich werde nicht ermangeln, wenn mir meine Berufsgeschäfte
                              									wieder Zeit lassen,
                              									ausführlichere Mittheilungen über diesen höchst interessanten Körper zu
                              									veröffentlichen. (Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 337.)
                           
                        
                           Ueber Ermittelung einer Verfälschung der Traubenweine mit
                              									Obstwein; von Dr. Tuchschmid
                              									in Zürich.
                           Der Obstwein dient hier häufig zur Verfälschung von schlechteren Weinsorten, ohne daß
                              									man bis jetzt im Stande war, diese Verfälschung mit einiger Sicherheit zu ermitteln.
                              									Bei der Vergleichung der Zusammensetzung der Obstweine mit derjenigen der
                              									Traubenweine ergibt sich eine große Differenz im Aschengehalt dieser Getränke. Der
                              									Obstwein enthält im Mittel aus zahlreichen Bestimmungen 0,11 bis 0,40 Proc.
                              									kohlensauren Kalk, während der Kalkgehalt des Traubenweines höchstens 0,049
                              									ausmacht. Es läßt sich gestützt hierauf das Minimum des Zusatzes von Obstwein zu
                              									Traubenwein berechnen.
                           Ist nämlich w die Anzahl der Kubikcentimeter Wein, die in
                              									100 K. C. eines Gemisches beider Getränke enthalten sind; t die Anzahl K. C. Obstwein und a die
                              									gefundene Menge CaO, CO², so ist:
                           a (t +
                              										n) = 0,04 w + 0,1 t;
                           ferner t = 100 – w;
                           wenn 0,04 das Maximum des Kalkgehaltes von Wein und 0,1 das
                              									Minimum des Kalkgehaltes von Obstwein bezeichnet:
                           t = (100 a – 4)/0,06    w =
                              									(10 – 100 a)/0,06
                           Die Bestimmung des Kalkes wird nach den gewöhnlichen analytischen Methoden
                              									ausgeführt. (Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft zu Berlin, 1870, Nr.
                              									19.
                           
                        
                           Reinigung der Bier- und Weinflaschen.
                           Dr. O. Bruckner in Gießen
                              									empfiehlt, um Bier- und Weinflaschen von den sich in ihnen bildenden Krusten,
                              									selbst wenn diese sehr hartnäckig anhaften, zu befreien: die Flaschen mit einer
                              									Lösung von übermangansaurem Natron zu schwenken, oder, wenn nöthig, die Lösung kurze
                              									Zeit über der Kruste stehen zu lassen. Der Rest des Ansatzes sey dann leicht mit
                              									einer Bürste zu entfernen. (Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen.)
                           
                        
                           Gleichförmiges Einfeuchten von Druckpapier.
                           Bei der Herstellung sehr heicklicher Drucke wendet man in der k. k. Staatsdruckerei
                              									in Wien mit großem Vortheil die Luftpumpe an. Das zu feuchtende Papier kommt in
                              									größerer Menge in einen luftdicht verschließbaren Kasten, die Luft wird durch eine
                              									gute Luftpumpe entfernt und hierauf Wasser in den Apparat angesaugt welches
                              									gleichförmig das Papier durchdringt. Nach dem Nässen wird das überflüssige Wasser
                              									durch eine Schraubenpresse entfernt. (Technische Blätter, 1870 S. 231.)
                           
                        
                           Fabrication des Astrachanstoffes; von Dr. H. Grothe.
                           Ueber die Herstellung des Stoffes welchen man unter dem Namen Astrachan seit mehr denn drei Jahren anfertigt und verkauft, ist man im
                              									Ganzen noch sehr wenig unterrichtet. Die Engländer haben sich lange vergeblich
                              									bemüht, die Methode zu ergründen und erst seit einem halben Jahre ist ihnen dieselbe
                              									verrathen worden. Alle bisher in Zeitschriften gegebenen Beschreibungen dieses
                              									Stoffes begnügen sich mit der Angabe „der Stoff werde
                                 										geknautscht.“ Wie dieß aber ausgeführt werde und welche Stoffe man
                              									überhaupt „knautscht,“ das können sie nicht anführen und doch
                              									ist das die Hauptsache bei der ganzen Fabrication.
                           
                           Die Erfindung dieses Stoffes gebührt den Appreturbesitzern Rudolph und Friedlaender in Berlin. Ein Zufall hat darauf hingeführt.
                              									Die ersten Proben wurden durchgeführt unter Zusammenlegen des Stoffes, so daß recht
                              									viele Falten und Kniffe entstanden; der Stoff wurde dann in Leinen eingenäht, etwas
                              									zusammengepreßt und nun gekocht. Allein bei dieser Manipulation gelang es selten,
                              									zwei Stücke mit gleichem Fell-imitirenden Aussehen zu schaffen. Daher kam ich
                              									(ich war damals Director der D. J. Lehmann'schen
                              									Fabriken) auf folgende Idee zur Ausführung, die jetzt allgemein angenommen ist Ich
                              									ließ einen Rahmen herstellen, in dem ich senkrecht Pflöcke einsetzte, so daß der
                              									Rahmen einer auf den Rücken gekehrten Egge gleichkam. Auf die Spitzen dieses
                              									Eggenrahmens legte ich den Stoff verkehrt. Die Schwere desselben ließ ihn da
                              									einsinken, wo nicht ein Pflock daran hinderte. An jedem Pflock aber ließ ich das
                              									Zeug mit starkem Bindfaden umbinden. So erhielt ich bei einem Stück von
                              									beispielsweise 30 Ellen gegen 150 Unterbindungen. Nun wurde das Stück abgenommen,
                              									fest zusammen gerollt und 2–3 Stunden gekocht. Der Erfolg war, daß sich
                              									rosetten- oder strahlenartig die Kniffe und Knautschen durch Verlegung des
                              									Haarstriches ausdrückten. Der Stoff hatte so an Regelmäßigkeit des Effectes gewonnen
                              									und die Methode garantirt die Fabrication gleichartig geknautschter Stücke. Diese
                              									Methode hat sich nach einiger Zeit überall hin verbreitet. Durch Versetzung der
                              									Pflöcke im Rahmen nach verschiedenen Dessin-Anordnungen erzielt man
                              									selbstverständlich andere Effecte.
                           Es ist übrigens nicht nothwendig, den Stoff zuvor zu färben, sondern das kann auch
                              									nachher geschehen. Bei Anilinfarben ist sogar das nachherige Färben durchaus
                              									vorzuziehen. Ferner ist es ein großer Irrthum, wenn man angibt, daß diese Stoffe aus
                              									Kameelgarn hergestellt seyen. Jedes Plüschgewebe aus Wolle von einigermaßen langem
                              									Haar ist hierzu brauchbar und thatsächlich sind Astrachans mit Kameelgarn sehr
                              									selten. Es ist jene Angabe eben nur der Unwissenheit im Webereifache zuzuschreiben.
                              									Von streifenartiger Herstellung der Astrachan-Dessins ist vollends keine
                              									Rede, sie wird sogar ängstlich vermieden. Imitation von Tigerfell, Löwenfell etc.
                              									liegt dabei sehr fern; die Färbung in jenen Felltönen war schon vor der Erfindung
                              									des Astrachans vollständig bekannt und angewendet. (Musterzeitung, Zeitschrift für
                              									Färberei, Druckerei etc., 1871, Nr. 1.)
                           
                        
                           Anwendung von Blei zum Verbinden von Wunden.
                           Herr Burggraefe aus Genf richtete an die Pariser Akademie
                              									eine Note, betreffend das Verbinden von Wunden mittelst sehr dünner Bleibleche.
                              									Dieses System, welches im Genfer Hospital zum Verbinden von Fabrikwunden angewendet wird, hat schon außerordentliche Resultate
                              									geliefert. Die Bleiblätter werden wie englisches Pflaster angewendet und durch
                              									Heftpflaster festgehalten. Diese Verbandart bietet nach dem Verfasser folgende
                              									Vortheile: 1) das Blei bleibt weich und kühl in Berührung mit der Wunde; 2) es
                              									erspart die Anwendung der Charpie, die eine dauernde Ursache der Erhitzung und
                              									Infection ist; 3) die Schwefelverbindung welche sich bildet, verhindert die Fäulniß
                              									und die Entwickelung von Organismen, die sie begleiten; 4) ist die Wunde einmal
                              									verbunden, so kann sie mit kaltem Wasser gewaschen und erfrischt werden, ohne den
                              									Verband zu stören; 5) ist dieß ein Mittel, größere Operationen zu meiden. (Der
                              									Naturforscher.)