| Titel: | Ueber die Einflüsse der secundären Extracbildung in gährenden Maischen; von Dr. W. Schultze. | 
| Autor: | W. Schultze | 
| Fundstelle: | Band 201, Jahrgang 1871, Nr. CXIII., S. 439 | 
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                        CXIII.
                        Ueber die Einflüsse der secundären Extracbildung
                           								in gährenden Maischen; von Dr. W.
                              									Schultze.
                        Schultze, über die Einflüsse der secundären Extractbildung in
                           								gährenden Maischen.
                        
                     
                        
                           I. Die
                                 										secundäre Extractbildung und die Attenuationsverhältnisse der
                                 										Alkoholmaischwürzen.
                           Das Extract der Getreide-Kartoffelmaischwürzen liefert bei der Alkoholgährung
                              									Alkohol und Kohlensäure, Hefe und noch andere Producte.  Ein Theil der Extractmenge
                              									entgeht stets der Umwandlung und bleibt also unvergohren in wässeriger Lösung
                              									zurück.
                           Bezeichnet man mit E die vor Beginn der Alkoholgährung
                              									vorhandene Gesammtmenge des Extractes; mit z denjenigen
                              									Theil derselben welcher in Alkohol und Kohlensäure, mit b denjenigen welcher in Hefe und andere Producte verwandelt, und mit c denjenigen welcher unzersetzt übrig geblieben ist, so
                              									ist
                           E = z +
                              										b +  c, daraus folgt
                           E > z.
                           Oder mit Worten: diejenige Extractmenge, aus welcher Alkohol
                              									und Kohlensäure entstanden sind, muß stets kleiner seyn, als die ursprünglich
                              									vorhanden gewesene.
                           Die nachstehende Beobachtungsreihe beweist ausnahmslos die Richtigkeit dieses Satzes.
                              									—
                           
                              Vergleich
                              
                           zwischen den nach der Attenuationsmethode bestimmten
                              									zersetzten, absoluten Maischextractmengen und den aus der wirklich erhaltenen
                              									Alkoholausbeute berechneten Traubenzuckermengen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 201, S. 439
                              Nr. Der Beobachtung; Absolute
                                 										Extractmengen der Maischwürzen bei der Anstellung in Centnern. = E.; Wirklicher Vergährungsgrad in Procenten. = V′. Durch die Gährung zersetzte, absolute
                                 										Extractmengen in Centnern. = e.; Die Alkoholausbeute
                                 										setzt zersetzte Traubenzuckermengen voraus in Centnern. = z.; Die zersetzte Extractmengen ist; größger; kleiner; als die
                                 										Traubenzuckermenge um Centner.; Die Bestimmung der Traubenzuckermengen geschah
                                 										nach der Norm, daß 51,111 Pfd.; Alkohol 100 Pfd. Zucker voraussetzen. Man s. Balling's Gährungschemie, Bd. I.
                              
                           
                           Durch die Alkoholgährung wird immer nur ein Theil der ursprünglich gegebenen
                              									Extractmenge E zersetzt. Die zersetzte Extractmenge
                              									werde durch e dargestellt. Aus dieser entsteht
                              									zweierlei: Alkohol und Kohlensäure einerseits und Nichtalkohol (Hefe u. s. w.)
                              									andererseits. Bezeichnet man wiederum die in Alkohol und Kohlensäure verwandelte
                              									Extractmenge mit z und die in Nichtalkohol verwandelte
                              									mit b, so ist
                           e = z +
                              										b, daraus folgt
                           e > z.
                           z aber ist Traubenzucker.
                           Also: die in Alkohol und Kohlensäure verwandelte Traubenzuckermenge muß immer kleiner
                              									seyn, als die ganze, zersetzte Extractmenge. —
                           Vergleicht man nun in vorstehender Beobachtungsreihe die in Alkohol etc. verwandelten
                              									Traubenzuckermengen, mit den überhaupt zersetzten Extractmengen, so findet man, daß
                              									die ersteren in 14 Fällen wirklich kleiner, dagegen in 4 Fällen größer sind, als die
                              									letzteren.
                           Dieses Größerseyn der Traubenzuckermengen aber streitet gegen den so eben deducirten,
                              									zweifellos richtigen Grundsatz. Wie ist diese Ausnahme zu erklären?
                           Die den 4 Ausnahmefällen angehörigen Maischen zeigten bei der Anstellung eine
                              									kräftige Stärkmehlreaction.
                           Es ist bekannt, daß bei der Darstellung hochconcentrirter Maischen stets ein Theil
                              									des zur Einmaischung gelangten Stärkmehls der Extractbildung entgeht. Es ist ferner
                              									bekannt, daß von diesem durch die Einmaischung nicht extractificirten Stärkmehl
                              									während der Gährung durch den Einfluß überschüssigen Malzsaftes und verminderter
                              									Concentration stets mehr oder weniger in Extract verwandelt wird (secundäre
                              									Extractbildung).
                           Diese beiden Thatsachen erklären jene Ausnahme in der Differenz e — z.
                           Die in der vorstehenden Beobachtungsreihe angegebenen zersetzten, absoluten
                              									Extractmengen e sind die Producte aus den in den
                              									Maischwürzen bei der Anstellung angetroffenen, absoluten Extractmengen E und aus den, nach den Regeln der Attenuationslehre
                              									ermittelten wirklichen Vergährungsgraden V1, also e = E · V1.
                           Die Größe E wurde ermittelt, indem man sofort nach der
                              									Anstellung die procentische Saccharometeranzeige = p und
                              									das absolute, in Centnern ausgedrückte Gewicht = w der
                              									Maischwürze feststellte und diese beiden Zahlen miteinander multiplicirte, also E = p · w.
                           Nach der Anstellung beginnt die Alkoholgährung. In dem Maaße  nun, als die Concentration der
                              									Maischwürze durch die Gährung vermindert wird, wird das rückständige Stärkmehl durch
                              									den Einfluß des vorhandenen Malzsaftes in Maischextract verwandelt, vom Wasser
                              									aufgelöst und dadurch in die Wirkungssphäre der Alkoholhefe gebracht.
                           Durch diese secundäre Extractbildung in der Maische während der Gährung wird aber
                              									natürlich die von uns bei der Anstellung ermittelte, absolute Extractmenge E vermehrt und zwar um einen Betrag, den wir a priori nicht messen können. Folglich fällt unsere
                              									Bestimmung sowohl der relativen = p, wie auch der
                              									absoluten Extractmengen = E einer Stärkmehl enthaltenden
                              									Maischwürze unmittelbar nach der Anstellung zu klein aus. Dieses einerseits.
                           Andererseits: Nach Beendigung der Gährung ermitteln wir die Saccharometeranzeige der
                              									gegohrenen Maischwürze = m. Durch Subtraction der Größe
                              										m von p gelangen wir
                              									darauf zu der scheinbaren Attenuation = p — m. Aus dieser berechnet sich dann mit Hülfe der von Balling aufgestellten Attenuationsquotienten der
                              									wirkliche Vergährungsgrad = V1, jene Zahl welche angibt, wie viele von 100
                              									ursprünglich vorhanden gewesenen Gewichtstheilen Extract durch die Gährung zersetzt
                              									worden sind.
                           Wäre nun die ganze während der Gährung, also nach der Ermittelung von p allmählich entstandene, unbekannte Extractmenge schon
                              									bei der Anstellung der Maische vorhanden gewesen, so wäre auch die procentische
                              									Saccharometeranzeige p größer ausgefallen. Oder,
                              										as dasselbe sagt, p wächst während der Gährung.
                           Wenn aber m unverändert bleibt, dagegen p wächst, so wachsen natürlich auch die scheinbare
                              									Attenuation p — m und
                              									der wirkliche Vergährungsgrad V1.
                           Den Inhalt dieser Betrachtungen formulire ich also: Die secundäre Entstehung von
                              									Extract aus rückständigem Stärkmehl in der gährenden Maischwürze beeinflußt die
                              									Controlle der Attenuationsverhältnisse in solcher Weise, daß die aus den beim
                              									Beginne und am Ende der Gährung beobachteten Saccharometeranzeigen p und m nach den Principien
                              									der Attenuationslehre berechneten: scheinbaren Attenuationen p — m, ursprünglichen absoluten = E und zersetzten absoluten = e Extractmengen und wirklichen Vergährungsgrade = V1 stets kleiner ausfallen, als sie in
                              									Wirklichkeit sind. —
                           Somit zur Erkenntniß der Ursache der beobachteten Ausnahme gekommen, wollen wir nun
                              									den Versuch machen, durch Calcul zu ermitteln, wie groß in den 4 Ausnahmefällen die
                              									zersetzten absoluten Extractmengen = e wirklich gewesen
                              									seyen. Ich beginne mit der Beobachtung Nr. 5.
                           
                           Beobachtet wurden an der bei der Anstellung stärkmehlhaltigen Maischwürze: p = 12,84 Proc., m = 1,35
                              									Proc.: also p — m =
                              									11,49 Proc.; E = 40,25 Ctr., V1 = 72,59 Proc.; also e = 29,22 Ctr.
                           Da die vergohrene Maischwürze 293,22 Ctr. und die daraus durch Destillation erhaltene
                              									Alkoholmenge 1561,88 Pfd. betrug, so enthielt 1 Ctr. vergohrener Würze = 1561,88/293,22 = 5,326 Pfd. absoluten Alkohol =
                              										A.
                           Nach der Attenuationslehre ist
                           A = (p
                              									— m) a.
                           Substituiren wir daher die bereits bekannten Werthe von A
                              									und m, so erhalten wir den Ausdruck
                           5,326 = (p — 1,35) a.
                           Es bleiben also noch p und a
                              									zu bestimmen übrig. Um die Zahlenwerthe dieser zu erhalten, substituiren wir für p einen beliebigen, jedoch 12,84 übersteigenden Werth,
                              									und für a entnehmen wir der Balling'schen Alkoholfactorentabelle den jener für p willkürlich gesetzten Procentzahl entsprechenden Alkoholfactor für die
                              									scheinbare Attenuation. Durch allmähliche Interpolation suchen wir uns dann dem
                              									wahren Werthe von p und a
                              									immer mehr und mehr zu nähern. Wie haben sie erreicht, wenn die obige Gleichung sich
                              									auflöst.
                           
                              
                                 Auf diese Weise erhalten wir schließlich den Ausdruck
                                 
                              
                                 5,326
                                 =
                                 (13,96–1,35)
                                 ·
                                 0,4225
                                 oder
                                 
                              
                                 5,326
                                 =
                                 12,61
                                 ·
                                 0,4225.
                                 
                              
                           Hieraus ergibt sich nun, daß, wenn bei der Einmaischung kein Stärkmehl der
                              									Extractbildung entgangen wäre, so wäre die ursprüngliche Saccharometeranzeige der
                              									Würze p = 13,96 Proc., die scheinbare Attenuation p — m = 12,61 Proc.,
                              									die ursprüngliche, absolute Extractmenge E = 43,75 Ctr.
                              									(das Gewicht der angestellten Maischwürze war w = 313,37
                              									Ctr.), der wirkliche Vergährungsgrad V1 = 73,20 Proc. und endlich die zersetzte,
                              									absolute Extractmenge e = 32,02 Ctr. gewesen.
                           Diese zersetzte Extractmenge e = 32,02 Ctr. aber ist
                              									größer, als die Traubenzuckermenge z = 30,56 Ctr. Die
                              									Differenz e — z steht
                              									nun also im Einklange mit dem Gesetze Zugleich ersehen wir daraus, welch' eine
                              									bedeutende Stärkmehlmenge der primären Extractbildung entgangen war; ebenso die
                              									große Bedeutung der secundären Bildung. —
                           Dieselbe corrigirende Berechnungsweise ergibt die zersetzte absolute Extractmenge für
                              									die Beobachtung:
                           
                           
                              
                                 Nr.
                                 6
                                 zu
                                 30,46
                                 Ctr.
                                 
                              
                                 Nr.
                                 10
                                 zu
                                 30,89
                                 Ctr.
                                 
                              
                                 Nr.
                                 16
                                 zu
                                 37,15
                                 Ctr.
                                 
                              
                           Im zweiten Theile dieser Arbeit wird die Correction durch die Alkoholausbeute noch
                              									einmal zur Sprache kommen. —
                           Nicht allein in den bisher betrachteten 4 Ausnahme-, sondern auch in den sich
                              									von vornherein dem Gesetze fügenden 14 Beobachtungsfällen wurde Stärkmehl in den
                              									angestellten Maischen beobachtet; daher man als sicher annehmen darf, daß auch in
                              									diesen eine nachträgliche Extractbildung stattgefunden habe und eine größere, als
                              									die berechnete Extractmenge zersetzt worden sey. Im Vergleich mit diesen letzteren
                              									stellen sich dann die ersteren als solche Fälle dar, in welchen größere Mengen Stärkmehl der primären Extractbildung, der
                              									Extractbildung im Vormaischbottiche entgangen waren.
                           
                        
                           II. Die
                                 										secundäre Extractbildung und die Vorausberechnung der
                                 									Alkoholausbeute.
                           Balling hat uns in seiner sinnreichen Attenuationstheorie
                              									mehrere Methoden zur Bestimmung des Alkoholgehaltes gegohrener Flüssigkeiten
                              									geliefert.
                           Unter diesen befindet sich eine, welche den Alkoholgehalt aus der scheinbaren
                              									Attenuation p — m der
                              									gegohrenen Flüssigkeit bestimmt, mit Hülfe der sogenannten, ebenfalls von Balling ermittelten Alkoholfactoren a für die scheinbare Attenuation.
                           Diese Alkoholfactoren a sind unter sonst gleichen
                              									Umständen andere für die scheinbaren Attenuationen reiner, andere für die
                              									scheinbaren Attenuationen hefebildender Zuckerlösungen, wie z. B. der Maischwürzen;
                              									sie sind ferner auch für eine und dieselbe Gattung gegohrener Flüssigkeiten
                              									verschieden, je nach der Größe der ursprünglichen Concentration oder
                              									Saccharometeranzeige p.
                           Deßhalb hat Balling uns eine Tabelle über die
                              									Alkoholfactoren für die Gährung reiner Zuckerlösungen und eine andere über die bei
                              									gegohrenen Alkoholmaischwürzen anzuwendenden geliefert. —
                           Die Formel nun, nach welcher der Alkoholgehalt in 100 Gewichtstheilen Maischwürze aus
                              									der scheinbaren Attenuation p — m und dem Alkoholfactor a
                              									bestimmt werden foll, ist die bereits im ersten Theile dieser Arbeit genannte:
                           (p — m) a = A.
                           Wenn wir auf diese Weise den Procentischen Alkoholgehalt einer Maischwürze ermittelt
                              									haben, und wir kennen das absolute Gewicht derselben,  so können wir durch ein
                              									einfaches Proportionsexempel den ganzen Alkoholgehalt der Würze berechnen. Indem wir
                              									diese Rechnung ausführen, machen wir eine Anwendung von Balling's Lehre der Vorausberechnung der Alkoholausbeute aus vergohrenen
                              									Maischwürzen. —
                           Vorausgesetzt nun, daß wir keinen Fehler begingen, indem wir, Balling's Vorschrift streng folgend, die im III ten Bande der Gährungschemie mitgetheilten Alkoholfactoren a auf unsere Getreide-Kartoffelmaischwürze, diese
                              									mag nun innerhalb ihrer scheinbaren Attenuation viel Hefe und weniger Alkohol, oder
                              									wenig Hefe und mehr Alkohol gebildet haben, anwendeten: so haben wir nach der
                              									Destillation der Würze eine solche wirkliche AIkoholausbeute zu erwarten, welche um
                              									so viel kleiner, als die vorausberechnete ist, als der unvermeidliche Alkoholverlust
                              									durch Verdunstung, Oxydation, Aetherbildung, Destillation u. s. w. beträgt.
                           Stets also muß nothwendig die berechnete Alkoholausbeute größer seyn, als die
                              									wirkliche.
                           Ein Blick aber, den wir auf die nachstehende Beobachtungsreihe werfen, belehrt uns
                              									eines Anderen. Wir sehen dort, daß meine Deduction nicht zutrifft; daß vielmehr die
                              									wirkliche Alkoholausbeute größer war, als die berechnete.
                           
                              Vergleich
                              
                           zwischen der berechneten und der wirklichen Alkoholausbeute.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 201, S. 444
                              Berechnete Alkoholausbeute Pfd.;
                                 										Wirkliche Alkoholausbeute Pfd.; Die wirkliche Ausbeute ist also größer, als die
                                 										berechnete um Pfd.
                              
                           Welche Ursache hat diese Abweichung von dem unbedingt richtigen Principe?
                           In all' den Maischwürzen, welche diese principwidrige Erscheinung  des überschüssigen Alkohols
                              									zeigten, war bei der Anstellung mehr oder weniger Stärkmehl beobachtet worden.
                           Da aber Stärkmehl vorhanden war, so fand auch eine secundäre Extractbildung und in
                              									weiterer Folge eine Alkoholbildung aus der nicht controllirten, secundär gebildeten
                              									Extractmenge statt.
                           Der Werth von A in der Formel
                           (p — m) a = A
                           wird, da m unmittelbar vor der
                              									Destillation der Maischwürzen mit Sicherheit ermittelt und nunmehr auch
                              									unveränderlich ist (siehe Theil IV), bedingt von den
                              									Werthen p und a.
                           a aber, als Alkoholfactor, ist bedingt von p, und zwar in der Weise daß, wenn p wächst, auch a.
                              									wächst.
                           Unter diesen Umständen darf man daher sagen, daß p allein
                              									den Werth von A bestimme.
                           Da nun aus Obigem bekannt ist, daß die Saccharometeranzeige p in stärkmehlhaltigen Würzen nach der Anstellung stets um eine nicht
                              									controllirbare Größe wächst, so folgt daraus, daß der mit Zugrundelegung derselben
                              									nach obiger Formel berechnete procentische Alkoholgehalt = A der Würze stets hinter dem wirklichen zurückbleiben müsse. Natürlich muß
                              									dann auch die berechnete absolute Alkoholausbeute kleiner, als die durch die
                              									Destillation erhaltene wirkliche ausfallen. —
                           Im ersten Theile dieser Arbeit wurde gezeigt, daß der ursprünglich beobachtete Werth
                              									der Saccharometeranzeige p nachträglich durch die
                              									erhaltene wirkliche Alkoholausbeute corrigirt werden könne. Aus dem in diesem Theile deducirten Grundsatze, daß die durch die
                              									Destillation erhaltene Alkoholmenge stets kleiner seyn müsse, als die durch die
                              									Gährung in der Maischwürze gebildete, für uns ideale, folgt nun, daß jene Correction
                              									immer eine nur approximative sey. Die Differenz zwischen dem idealen p und dem durch die approximative Correction erhaltenen
                              										p ist natürlich um so kleiner, je kleiner die
                              									Differenz zwischen der idealen und der Destillationsausbeute ist. Aus demselben
                              									Grunde sind auch alle die im ersten Theile angegebenen Traubenzuckermengen um ein
                              									Geringes zu klein ausgefallen; das jedoch ist einflußlos. —
                           Wir wissen, daß die in der revidirten Beobachtung Nr. 5 genannte Saccharometeranzeige
                              										p = 12,84 Proc. durch die Correction aus der
                              									Destillationsausbeute auf 13,96 Proc. stieg. Angenommen nun, daß der Alkoholverlust
                              									der der Beobachtung Nr. 5 zu Grunde liegenden Maischwürze durch Verdunstung,
                              									Oxydation, Aetherbildung, Destillation u. s. w. 24 Pfd. betragen habe, so ist die
                              									ideale Alkoholausbeute dieser Maischwürze = 1585,88 Pfd. Hieraus berechnet sich
                              									dann: p = 14,14 Proc., 
                              									p — m = 12,79 Proc.,
                              										E = 44,31 Ctr., V1 = 73,30 Proc. und e
                              									= 32,48 Ctr.
                           Das unter dieser Voraussetzung aus der idealen Alkoholausbeute hervorgehende p ist also um 0,18 größer, als das der wirklichen
                              									entsprechende.
                           Für die Praxis genügt und muß genügen die Correction aus der wirklichen
                              									Alkoholausbeute.
                           
                        
                           III. Die
                                 										secundäre Extractbildung und die Ermittelung des Einflusses der Kartoffeln auf
                                 										die Schwankungen der Alkoholausbeute.
                           Die Alkoholausbeute aus Kartoffelmaischen ist im Allgemeinen bedingt von zwei
                              									Momenten: a) von dem Stärkmehlgehalte der Kartoffeln und
                              										b) von dem Gange der Fabrication.
                           Aus gleichen Mengen Rohmaterial erhielt man gestern eine hohe, heute erhält man eine
                              									geringe Alkoholausbeute. Da entsteht dann immer die Frage: ist die gestrige hohe
                              									Ausbeute die Folge besserer Kartoffeln, oder einer gelungenen Fabrication, und ist
                              									die heutige niedrige Ausbeute veranlaßt durch stärkmehlarme Kartoffeln, oder durch
                              									eine mißglückte Fabrication?
                           Diese Frage legt sich der aufmerksame Fabrikant bei jeder Spiritusaufmessung vor,
                              									ohne jedoch in der Mehrzahl der Fälle eine sichere, zufriedenstellende Antwort
                              									darauf finden zu können. Deßwegen ist sie eine quälende, eine unangenehme. Sie zeigt
                              									ein Bedürfniß an.
                           Sieht man von allen Nebenumständen ab, so ist es klar, daß man, um diese Frage
                              									möglichst genau beantworten zu können, zweierlei kennen müsse, nämlich: a) die absolute Stärkmehlmenge in den, oder die absolute
                              									Extractausbeute aus den eingemaischten Kartoffeln, überhaupt aus dem Rohmaterial,
                              									und b) den Vergährungsgrad dieser Extractausbeute. a liefert den Maaßstab für die Alkoholausgiebigkeit des
                              									Rohstoffes; b dagegen läßt den Gang der Fabrication
                              									erkennen.
                           Da nun die Größe an Extractausbeute, unter sonst gleichen Umständen, bedingt wird von
                              									dem Stärkmehlgehalte der eingemaischten Kartoffeln und das meist Variirende die
                              									Kartoffelqualität ist, so hat man, über die Ermittelung der absoluten
                              									Extractausbeute hinweggehend, als Controlle der Alkoholausbeute vorgeschlagen die
                              									Bestimmung des Stärkmehlgehaltes der Kartoffeln. Dieser Vorschlag ist im Principe
                              									durchaus richtig, und man folgt ihm auch in mit Aufmerksamkeit geleiteten
                              									Brennereien.
                           Dieselben bestimmen den Stärkmehlgehalt einer jeden zur Einmaischung gelangenden
                              									Kartoffelportion. Aber wie bestimmen sie diesen?  Sie untersuchen 10, 20, 40, 100
                              									Stück Kartoffeln in mehreren Versuchen. Sie berechnen dann aus all' den hierdurch
                              									erhaltenen Stärkmehlprocenten eine Durchschnittszahl, und von dieser letzteren
                              									nehmen sie an, daß sie den relativen Stärkmehlgehalt der ganzen, im Kochfasse
                              									befindlichen Kartoffelmenge repräsentire.
                           Diese Annahme nun trifft erfahrungsgemäß nur in den allerseltensten Fällen, ja ich
                              									darf sagen, nie zu. Die Abweichung des berechneten Stärkmehlgehaltes von dem
                              									wirklichen kann mehrere Procente betragen, und die Richtung nach welcher sie
                              									stattfindet, ist gar nicht vorauszusagen.
                           Das darf uns nicht wundern; denn da die ganze, zu einer Einmaischung gegebene
                              									Kartoffelmenge ein im chemischen Sinne ungleichartiger Körper ist, so haben wir ja
                              									gar kein Recht, aus der Zusammensetzung eines Theiles auf die Zusammensetzung des
                              									Ganzen zu schließen.
                           Da es also unmöglich ist, zur Kenntniß des wahren, mittleren, procentischen und des
                              									absoluten Stärkmehlgehaltes größerer, zur Einmaischung gelangender Kartoffelmengen
                              									zu kommen, so kann die nach dem bisherigen Verfahren berechnete Durchschnittszahl
                              									auch nicht als Mittel zur Beurtheilung der Berechtigung der
                              									Alkoholausbeute-Schwankungen dienen.
                           Allein das Bedürfniß nach einem solchen Mittel ist in hohem Grade vorhanden und
                              									erheischt Befriedigung.
                           Balling hat uns gelehrt, die Alkoholausgiebigkeit der
                              									rohen Getreidearten dadurch zu bestimmen, daß wir einen geringen Theil derselben mit
                              									Malz maischen, Würze ziehen, und den Gehalt der Würze an wasserfreiem Extract
                              									feststellen.
                           Er hat diese Methode nur als eine im Laboratorium anzuwendende beschrieben. Was aber
                              									sollte uns wohl hindern, dieselbe, modificirt nach den Verhältnissen welche aus der
                              									größeren Masse des zu untersuchenden Objectes entspringen, auch bei unseren
                              									fabrikmäßig dargestellten Kartoffelmaischen anzuwenden? Nichts steht im Wege.
                              									Deßwegen habe ich mich ihrer seit schon längerer Zeit bedient, und demjenigen
                              									welcher mit Maischextractbestimmungen vertraut ist, brauche ich nicht erst
                              									nachzuweisen, daß die absolute Extractausbeute aus 50, 90, 100 Ctr. Kartoffeln incl.
                              									Malz zutreffend, bequem und schnell festzustellen sey. Der Gang des Verfahrens
                              									ergibt sich aus der im ersten Theile dieser Arbeit angegebenen und erklärten Formel:
                              										E = p · w.
                           Sind alle Einrichtungen dazu auf's Bequemste getroffen, so ist die Bestimmung des
                              									Extractes aus 100 Ctr. Kartoffeln innerhalb 20 Minuten ausgeführt.
                           
                           Zeigt die eine Würze bei der Anstellung 44 Ctr., die andere dagegegen 43 Ctr.
                              									Extract, so ist schon dadurch die Berechtigung der letzteren, eine geringere
                              									Alkoholausbeute zu liefern, im Voraus mit Zuverlässigkeit nachgewiesen.— Zu
                              									beiden Würzen seyen gleiche Kartoffelmengen verbraucht. Niemand hätte auf Grund von
                              									Stärkmehlbestimmungen einen solch' geringen Unterschied in der Extract-,
                              									resp. Alkoholausbeute voraussagen können.
                           Ungeachtet der in diesem Falle angenommenen ungleichen Extractmengen, kann es doch
                              									eintreffen, daß die geringere Extractmenge ebenso viel, ja sogar mehr Alkohol
                              									liefert, als die größere. Die Ursache hiervon liegt dann in der Fabrication, in der
                              									Extractzersetzung, in welchem Falle sie durch den sogenannten wirklichen
                              									Vergährungsgrad angezeigt wird.
                           Die Methode, die Ausgiebigkeit des gemaischten Rohmateriales durch die erhaltene
                              									absolute Extractmenge zu messen, hat, wenn sie genaue Resultate geben soll, eine Voraussetzung, und diese ist, daß kein Stärkmehl bei
                              									der Einmaischung der Extractbildung entgangen sey. Wird diese Voraussetzung nicht
                              									erfüllt, so werden einerseits die Ausgiebigkeit des Rohstoffes und die Größe des
                              									Vergährungsgrades stets zu klein bestimmt, andererseits überholt die wirkliche
                              									Alkoholausbeute unsere Erwartungen.
                           Vorausgesetzt, daß die Maischen nicht an der Malzarmuth, einer modernen, deutschen
                              									Krankheit litten, können diese Beobachtungsfehler indessen späterhin aus der
                              									wirklichen Alkoholausbeute mit für die Praxis ausreichender Genauigkeit corrigirt
                              									werden. Es treten dann die Verhältnisse ein, welche in den vorangegangenen Theilen
                              									dieser Arbeit bereits besprochen sind.
                           Der Spiritusfabrikant ersieht hieraus, daß ihm für seine Zwecke hinreichend scharfe
                              									Controlmittel zu Gebote stehen, um zu entscheiden ob die täglichen
                              									Alkoholausbeute-Schwankungen durch die Beschaffenheit des Rohmateriales, oder
                              									durch den Gang der Fabrication, oder durch beide zugleich bedingt sind.
                           
                        
                           IV. Die
                                 										secundäre Extractbildung und die Unregelmäßigkeiten der
                                 										Saccharometeranzeige.
                           Denken wir uns eine so eben angestellte Maische. Die Gährung beginnt. Das specifische
                              									Gewicht oder die Saccharometeranzeige der Maischwürze sinkt in stetiger Folge. Nach
                              									40stündiger Gährung sey die Saccharometeranzeige 1,00 Proc.; 8 Stunden später soll
                              									die Destillation beginnen: wir prüfen die Saccharometeranzeige noch einmal in der
                              									festen  Erwartung, sie
                              									entweder constant, oder vermindert zu finden. Aber was finden wir? Keine Constanz,
                              									keine Verminderung, sondern ein gegen alle unsere Vorstellungen streitendes Steigen
                              									der Saccharometeranzeige auf 1,5 Proc. Jedenfalls haben wir es hier mit einer neuen
                              									Erscheinung zu thun!
                           Ich muß hier eine Bemerkung einschalten. Bei einem zufälligen Zusamentreffen im
                              									Sommer 1869 theilte mir Herr Louis Siemens in Berlin mit,
                              									daß er sowohl, wie auch Hr. Professor Weber in Berlin,
                              									bei Versuchen in der Brennerei Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl auf Düppel, vielfach die eben beschriebene
                              									Erscheinung des Steigens der Saccharometeranzeige am Ende der Alkoholgäh rung
                              									beobachtet haben. Hierdurch wurde ich zuerst auf diese Erscheinung aufmerksam
                              									gemacht. Den Herren Siemens und Weber gebührt mithin die Priorität dieser Beobachtung.
                           Da seit jener mündlichen Mittheilung zwei Jahre verflossen sind, da ferner meines
                              									Wissens weder Hr. Siemens, noch Hr. Weber während dieses Zeitraumes auf literarischem Wege Mittheilungen über
                              									die genannte Erscheinung gemacht haben, so hoffe ich, daß jene Herren mich keiner
                              									Rechtskränkung zeihen werden, wenn ich mir heute gestatte, eine denselben Gegenstand
                              									betreffende kleine Studie zu veröffentlichen.
                           Ich will nun zunächst versuchen, die Leser mit der Erscheinung der steigenden
                              									Saccharometeranzeige m näher bekannt zu machen.
                           Die Maischwürzen, an welchen die zunächst folgenden Beobachtungen gemacht wurden,
                              									waren bereitet aus Kartoffeln und Gerstengrünmalz, und angestellt mit Alkoholhefen,
                              									erzeugt in Maischen aus Roggenschrot und Gerstengrünmalz. Sie zeigten nach der
                              									Extractbildung im Vormaischbottich circa 18 u. 23 Proc.,
                              									und nach der Anstellung, also nach dem Zusatze des Zukühlwassers, durchschnittlich
                              									13 Proc. am Saccharometer. Die Kartoffeln enthielten zwischen 11 und 22 Proc.,
                              									vorzugsweise 15 Proc. Stärkmehl. Per 100 Pfd dereslben
                              									wurden 8 Pfd. Gerstengrünmalz angewandt. — Mehr oder weniger Stärkmehl war in
                              									allen Maischen nach der Anstellung nachweisbar. Bei einem jedesmaligen Maischvolumen
                              									von circa 5800 Quart, einer mittleren Gährraumtemperatur
                              									von 9° R. und einer Anstellungstemperatur von circa 15° R., betrug die höchste Temperatur der Maische während der
                              									Gährung circa 23° R. und die Temperatur
                              									unmittelbar vor der Destillation circa 18° R. Der
                              									Zeitraum zwischen der Anstellung und der Destillation war wenigstens 72 und
                              									höchstens 120 Stunden.
                           Unter 91 unter den eben beschriebenen Verhältnissen stehenden  Maischwürzen zeigten 50 die
                              									oben beschriebene Erscheinung der steigenden Saccharometeranzeige m.
                           Unter diesen zeigte z. B.
                           die Maischwürze:
                           
                              
                                 Nr. 1.
                                 Nr. 2.
                                 
                              
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 0,89
                                 Proc.
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 2,70
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,30
                                 Proc.
                                 nach
                                 56
                                 Stunden
                                 =
                                 3,26
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Nr. 3.
                                 Nr. 4.
                                 
                              
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 1,68
                                 Proc.
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 0,26
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 120
                                 Stunden
                                 =
                                 2,02
                                 Proc.
                                 nach
                                 62
                                 Stunden
                                 =
                                 1,34
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Nr. 5.
                                 Nr. 6.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,13
                                 Proc.
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,04
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,23
                                 Proc.
                                 nach
                                 87
                                 Stunden
                                 =
                                 1,36
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Nr. 7.
                                 Nr. 8.
                                 
                              
                                 nach
                                 57
                                 Stunden
                                 =
                                 1,54
                                 Proc.
                                 nach
                                 58
                                 Stunden
                                 =
                                 3,00
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,84
                                 Proc.
                                 nach
                                 82
                                 Stunden
                                 =
                                 3,33
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Nr. 9.
                                 Nr. 10.
                                 
                              
                                 nach
                                 58
                                 Stunden
                                 =
                                 0,74
                                 Proc.
                                 nach
                                 64
                                 Stunden
                                 =
                                 1,24
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 82
                                 Stunden
                                 =
                                 1,98
                                 Proc.
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,66
                                 Proc.
                                 
                              
                                 Nr. 11.
                                 Nr. 12.
                                 
                              
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,04
                                 Proc.
                                 nach
                                 82
                                 Stunden
                                 =
                                 1,80
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 120
                                 Stunden
                                 =
                                 1,54
                                 Proc.
                                 nach
                                 98
                                 Stunden
                                 =
                                 2,11
                                 Proc.
                                 
                              
                           Der Zuwachs der beobachteten niedrigsten Saccharometeranzeige m innerhalb der der Beobachtung nächstfolgenden 24 Stunden betrug im
                              									Minimo 0,08 Proc., im Maximo 1,24 Proc., im Durchschnitt 0,42 Proc.
                              									Saccharometeranzeige.
                           Die Erscheinung trat auf sowohl in sogenannten gut, als auch in sogenannten schlecht
                              									vergohrenen Maischen, und ihre Intensität war in beiden Fällen nicht merklich
                              									verschieden. Sie zeigte sich bei der Anwendung von stärkmehlreichen und armen, von
                              									gesunden und kranken (trockenfaulen), von gefrorenen und nichtgefrorenen Kartoffeln;
                              									ebenso bei der Anwendung von 50 Proc. mehr Stellhefe und 50 Proc. mehr Malz.
                           Ferner: Es wurden 98 Getreidemaischen (aus Weizen, Roggen, Gerste und Hafer)
                              									beobachtet und unter diesen nur 2 entdeckt mit steigender Saccharometeranzeige,
                              									nämlich:
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 1,35
                                 Proc.
                                 nach
                                 46
                                 Stunden
                                 =
                                 1,75
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 70
                                 Stunden
                                 =
                                 1,60
                                 Proc.
                                 nach
                                 61
                                 Stunden
                                 =
                                 1,82
                                 Proc.
                                 
                              
                           Diese Maischen waren dargestellt worden aus außerordentlich sein geschrotenem
                              									Getreide und sein gequetschtem Grünmalze. Die ganze  Wassermenge welche die Maische
                              									nach der Anstellung enthalten sollte, minus Spülwasser
                              									für den Vormaischbottich und das Kühlschsff etc., wurde gleich von vornherein zur
                              									Einmaischung und zwar circa 44° R. warm
                              									angewandt; es wurde also ein Dünnmaischverfahren eingeschlagen. Mit dieser
                              									bedeutenden Wassermenge wurde das Grünmalz vor der eigentlichen Einmaischung durch
                              									die Maischmaschine so lange auf das Innigste gemischt und zusammengerührt, bis keine
                              									Malzhülse mehr entdeckt werden konnte, welche ihren mehligen Inhalt nicht abgegeben
                              									hätte. Darauf geschah der Zusatz des Getreideschrotes. Das Gemenge, welches jetzt
                              									ungefähr 32° R. warm war, wurde wiederum so lange durch die Maischmaschine
                              									gemischt, bis man versichert seyn konnte, daß jedes Schrotpartikelchen sich mit
                              									Wasser vollständig getränkt hatte. Erst nun fand die Aufwärmung der Maische durch
                              									einströmenden Dampf auf 52° R. statt. Per 100
                              									Pfd. Getreideschrot wurden 50 Pfd. Grünmalz angewandt. Nach 2½ stündiger
                              									Extractbildung im Vormaischbottiche zeigten die Würzen durchschnittlich 11 Proc am
                              									Saccharometer.
                           Ich muß hier bemerken, daß die Erscheinung der aufwärtssteigenden
                              									Saccharometeranzeige nicht im Entferntesten den Beweggrund zu dieser von der in
                              									Deutschland gewöhnlichen so sehr abweichenden Art und Weise der Maischbereitung
                              									geliefert hatte. Hier lagen Absichten ganz anderer Natur vor. Die Beschreibung
                              									derselben an dieser Stelle wird sich im weitern Verlaufe der Betrachtungen
                              									rechtfertigen.
                           Von den Folgen, welche diese vielleicht pedantisch erscheinende Maischbereitung
                              									hatte, nenne ich, als für die Behandlung des hier vorliegenden Falles von Werth, nur
                              									eine, nämlich die, daß bei der aufmerksamsten Untersuchung des großen Maischvolumens
                              									Stärkmehl durch Jod nicht nachweisbar war.
                           Bei einem Maischvolumen von circa 7500 Quart, einer
                              									mittleren Gährraumtemperatur von 5° R. und einer Anstellungstemperatur von
                              									durchschnittlich 17° R., betrug die höchste Temperatur während der Gährung
                              									durchschnittlich 23° R. und die Temperatur unmittelbar vor der Destillation
                              										circa 19° R. Die wirkliche Gährdauer betrug
                              									24 bis 32 Stunden. Die Destillation ließ man 72 Stunden nach der Anstellung
                              									ausführen. —
                           Endlich: Unter den eben beschriebenen Concentrationsverhältnissen wurden 4 Bottiche
                              									Kartoffeln gemaischt. Die Kartoffeln waren außerordentlich stärkmehlarm: der
                              									mittlere Stärkmehlgehalt der untersuchten Proben war 10,52 Proc. 15 Pfd. Grünmalz
                              										per 100 Pfd. Kartoffeln kamen zur Anwendung. Die
                              									Einmaischungsmanipulation war dieselbe  wie oben, nur mit den Abänderungen welche daraus
                              									entsprangen, daß gekochte Kartoffeln kein rohes Getreide sind.
                           In dem flüssigen Theile dieser Maischen brachte Jod keine Reaction hervor; dagegen
                              									fanden sich unter dem festen Rückstande hier und da einige Stückchen Fasermasse,
                              									welche nach der Zerquetschung mit dem Glasstabe eine blaue Färbung durch Jod
                              									annahmen.
                           Die auf diese Weise dargestellten, ebenfalls jedesmal circa 7500 Quart betragenden Kartoffelmaischen wurden angestellt mit
                              									gleichen Raumtheilen der obigen Getreidemaischen, wodurch 8 einzelne
                              									Bottich-Maische entstanden; und zwar geschah die Mischung mit der gährenden
                              									Getreidemaische in dem Momente, in welchem in der letzteren der Auftrieb der
                              									Alkoholhefenzellen begann. Die Temperatur nach vollbrachter Mischung war
                              									19–20° R. Eine außerordentlich energische Gährung entstand; innerhalb
                              									der der Mischung nächstfolgenden 12 Stunden attenuirten die Würzen auf 1,32 Proc.,
                              									1,07 Proc., 1,05 Proc., 1,33 Proc., 1,40 Proc., 1,45 Proc., 0,87 Proc., 0,85 Proc.
                              									Saccharometeranzeige. Die Temperatur stieg während dieser Zeit bis auf 25° R.
                              									und sank dann allmählich zurück auf 20° R Ehe zuc Destillation geschritten
                              									wurde, verliefen 48 Stunden, von der Anstellung an gerechnet.
                           Unter diesen, zur Erreichung anderer Absichten hervorgerufenen Verhältnissen wurde an
                              									diesen 8 Kartoffel-Getreidemaischen kein Aufwärtssteigen der beobachteten
                              									niedrigsten Saccharometeranzeige wahrgenommen. Ich erinnere daran, daß oben unter 91
                              									Kartoffelmaischen 50 diese Erscheinung zeigten.
                           Wir wollen uns vor der Hand mit diesem Beobachtungsmaterial begnügen und nun
                              									versuchen, die Ursache der Erscheinung aufzufinden.
                           Die Erscheinung besteht darin, daß das specifische Gewicht oder die
                              									Saccharometeranzeige der Würze wächst. Dieses Wachsen aber kann die Wirkung nur
                              									einer einzigen Ursache seyn, nämlich der, daß die Würze sich concentrirt.
                           Die Würze kann sich nur auf zweierlei Weise concentriren: a) dadurch daß sie ihren Wasser- und Alkoholgehalt durch
                              									Verdunstung vermindert; b) dadurch daß sie die Menge der
                              									in ihr gelösten Substanz vermehrt.
                           Jede gährende, mit der Atmosphäre in unmittelbarer Berührung stehende Würze erleidet
                              									durch Verdunstung einen Wasser- und Alkoholverlust und wird dadurch
                              									concentrirt. Folglich fand dieser Verlust und diese Concentrirung auch bei allen
                              									oben aufgezählten saccharometrischnormalen und saccharometrisch-anormalen
                              									Würzen statt.
                           
                           Da aber die Verdunstung den Erfolg ihrer concentrirenden Thätigkeit nicht in der
                              									Saccharometeranzeige der normalen Würzen zur Wahrnehmung brachte, so folgt daraus,
                              									daß sie bei diesen viel weniger thätig seyn mußte, als bei den anormalen.
                           In der That, so gleichartig auch die Verdunstungsverhältnisse in dem Gährraum einer
                              									Brennerei erscheinen, so zeigt sich doch bei der näheren Ermittelung des
                              									Verdunstungsverlustes der gährenden Maischen, daß er sehr verschieden ist; er kann
                              									in dem einen Falle das Zehnfache des anderen Falles betragen; doch, was die
                              									Hauptsache ist, in allen Fällen ist er relativ außerordentlich klein. In der
                              									Brennerei, in welcher die 91 Kartoffelmaischen beobachtet wurden, war der
                              									durchschnittliche Verlust 0,02 Proc. vom Gewichte der angestellten Maischen.
                           Wenn nun schon aus der Winzigkeit des totalen Verdunstungsverlustes fürden ganzen langen Zeitraum von der Anstellung bis zur
                                 										Destillation klar hervorgeht, daß derselbe keinen merklichen Einfluß auf
                              									die Saccharometeranzeige sowohl der normalen als auch der anormalen Würzen ausüben
                              									könne, so leuchtet dieß noch viel mehr ein, wenn man bedenkt daß der allergrößte
                              									Theil dieses totalen Verlustes schon vor der Constatirung der tiefsten
                              									Saccharometeranzeige, also gerade zu derjenigen Zeit aufsteht, wo diese unaufhörlich
                              									sinkt, nämlich während der ersten Gährungsperiode mit ihrer heftigen
                              									Kohlensäureausströmung.
                           Hat aber die Verdunstung keinen merklichen Einfluß auf die Saccharometeranzeige der
                              									anormalen Maischen, so ist es gleichfalls klar, daß hier eine andere, mächtigere
                              									Ursache wirken müsse; und diese kann jetzt, zufolge der obigen Deduction, nur darin
                              									bestehen, daß das Würzenwasser die Menge seiner aufgelösten Substanz vermehre.
                           Die bemerkbare Concentrirung vergohrener Maischwürzen hat also ihre Ursache
                              									ausschließlich in einer Auflösung fester Substanzen.
                           Was wird aufgelöst? Und wodurch wird das vorher Unlösliche löslich gemacht?
                           Hr. Louis Siemens nahm als veranlassende Ursache der
                              									Concentrirung die Milchsäuregährung an. Er meinte: nach Vollendung der
                              									Alkoholgährung trete Milchsäuregährung ein, das Product derselben, die Milchsäure,
                              									veranlasse das Würzenwasser, von den vorhandenen Proteinkörpern aufzulösen; die
                              									natürliche Folge dieses Vorganges sey dann das Steigen des specifischen Gewichtes,
                              									resp. der Saccharometeranzeige.
                           Die Siemens'sche Hypothese erscheint im ersten Augenblicke
                              									sehr annehmbar; denn a) alle zum Zwecke der
                              									Spiritusfabrication dargestellten Maischen enthalten Milchsäurehefe und b) alle diese Maischen bieten der Milchsäurehefe jene
                              									Umstände dar, unter welchen sie ihre Thätigkeit  ausüben muß. Ja, noch mehr! In
                              									dem Maaße als die Alkoholgährung in den Maischen sich ihrem Ende nähert, gestalten
                              									sich die Bedingungen für die Milchsäuregährung günstiger und günstiger: die
                              									Anstellungstemperatur steigt auf 23 bis 30° R.; die anfänglich hohe
                              									Concentration sinkt, die Flüssigkeit wird also verdünnter; das anfängliche
                              									Uebergewicht der Kohlenhydrate über die Proteinkörper verschwindet u. s. w.
                           Wenn aber alle Maischen die Bedingungen zur Milchsäuregährung in sich tragen, und
                              									mithin nothwendig von ihr ergriffen werden, so müssen diesem zufolge auch alle
                              									Maischen die Erscheinung der steigenden Saccharometeranzeige darbieten. Der
                              									Ausnahmelosigkeit dieser Folgerung widerspricht indessen die Thatsache der
                              									constanten Saccharometeranzeige m. Man muß daher zu der
                              									Annahme greifen, daß die Milchsäuregährung in den saccharometrisch-normalen
                              									Maischen unmerklich gering, hingegen in den saccharometrisch-anormalen mehr
                              									oder weniger heftig auftrete. Prüfen wir die Zuverlässigkeit dieser Annahme!
                           Ob ein so großes Maischvolum, wie es jedesmal in den Brennereien zur Verarbeitung
                              									gelangt, heftiger als ein anderes gleiches, von der Milchsäuregährung ergriffen sey,
                              									läßt sich nicht direct mit jener Sicherheit entscheiden, mit welcher z. B. der
                              									Unterschied in den Concentrationen dieser Volumina festgestellt werden kann. Es muß
                              									daher hier eine indirecte Beantwortung der Frage versucht werden.
                           Der größte Theil der in einer gährenden Hauptmaische A
                              									vorkommenden Milchsäurehefe stammt her aus der Hefenmaische a, mit welcher A angestellt wurde.
                           Ehe die Hefenmaische a zur Anstellung von A verwandt wird, wird ein Theil der ersteren reservirt,
                              									die sogenannte Mutterhefe a.
                           Erzeugt nun die Hefenmaische a eine heftige
                              									Milchsäuregährung in A, so erzeugt erfahrungsgemäß auch
                              									die Mutterhefe a in der mit ihr angestellten Hefenmaische b, und diese darauf in der mit ihr angestellten Hauptmaische B dieselbe Erscheinung; und so lange pflanzt sich die
                              									Milchsäuregährung mit gleicher Heftigkeit von der einen zur anderen Hauptmaische,
                              									also auf C, D, E u. s. w. fort, als diese letzteren mit
                              									Ferment eines und desselben Ursprunges angestellt werden.
                           Gesetzt nun, die Hauptmaische A zeige eine bedeutend
                              									gestiegene Saccharometeranzeige, so setzt diese Erscheinung, zufolge obiger Annahme,
                              									eine heftige Milchsäuregährung in A voraus. Da nun die
                              									Maischen B, C, D, E u s. w. mit Ferment eines und
                              									desselben Ursprunges angestellt werden, so wird nothwendig auch in ihnen dieselbe
                              									heftige Milchsäuregährung auftreten und sich einen wahrnehmbaren Ausdruck durch  das Steigen der
                              									Saccharometeranzeige verschaffen müssen. Die Beobachtung aber zeigt später, daß B, C, D, E ohne steigende Saccharometeranzeige gähren.
                              									Daraus folgt, daß die in A vorausgesetzte heftige
                              									Milchsäuregährung gar nicht stattgefunden hatte; dann aber war das beobachtete
                              									Steigen der Saccharometeranzeige auch nicht die Wirkung derselben.
                           Da demnach das Steigen der Saccharometeranzeige auftreten kann, ohne verursacht zu
                              									seyn durch eine heftige Milchsäuregährung, so beweist dieß, daß unsere obige Annahme
                              									zu eng sey, und daß die in Frage stehende Erscheinung außer der Milchsäuregahrung
                              									noch eine andere Ursache haben müsse.
                           Die steigende Saccharometeranzeige kümmert sich, was ihr Auftreten betrifft, gar
                              									nicht um die strenge, lückenlose Reihenfolge, welche mit Nothwendigkeit aus der
                              									Milchsäuregährungshypothese folgt. Sie tritt einmal auf und verschwindet; sie tritt
                              									zweimal hintereinander auf und verschwindet; sie bleibt mehreremale hintereinander
                              									aus, um einmal aufzutreten und dann wieder zu verschwinden.
                           Nr. 4 in der vorn mitgetheilten Veobachtungsreihe zeigt eine Maischwürze, welche
                              									innerhalb 48 Stunden auf 0,26 Proc. Saccharometeranzeige attenuirte und darauf
                              									innerhalb 14 Stunden die Saccharometeranzeige auf 1,34 Proc., also um 1,08 Proc.,
                              									steigen ließ. Nr. 5 attenuirte innerhalb 58 Stunden auf 0,74 Proc. und stieg dann
                              									innerhalb 24 Stunden auf 1,98 Proc., also um 1,24 Proc.
                           1,08 Proc. und 1,24 Proc. sind die größten Zuwüchse, welche ich je beobachtet habe.
                              									0,26 Proc. und 0,74 Proc. zeigen gute Vergährungen an. Gute Vergährungen und heftige
                              									Milchsäuregährungen aber sind unvereinbar. Folglich müssen die beiden eben
                              									berechneten Zuwüchse eine andere Ursache als die der heftigen Milchsäuregährung
                              									haben. —
                           Nr. 8 zeigt nach 58 Stunden die Saccharometeranzeige = 3 Proc., welche innerhalb 24
                              									Stunden auf 3,33 Proc. stieg. Die Vergährung auf 3 Proc. ist eine sehr geringe; sie
                              									kann ihre Ursache in einer heftigen Milchsäuregährung haben; dann aber dürfte man,
                              									angesichts des langen Zeitraumes von 24 Stunden, einen größeren Zuwachs als 0,33
                              									Proc. erwarten. —
                           Es wurde im unmittelbar Vorangehenden bewiesen, daß das Steigen der
                              									Saccharometeranzeige nicht in allen Fällen durch eine heftige Milchsäuregährung
                              									veranlaßt seyn könne, und daß mithin noch eine andere Ursache existiren müsse. Um
                              									dieses Resultat noch mehr zu bekräftigen und um zur Entdeckung dieser anderen
                              									Ursache zu gelangen, 
                              									will ich jetzt einige andere Erscheinungen, welche ausschließlich an den 91
                              									Kartoffelmaischen beobachtet wurden, mittheilen.
                           Ich habe bisher immer nur davon gesprochen, daß die Saccharometeranzeige m steigen könne. Dieß ist jedoch nicht die einzige
                              									Erscheinung, welche sich zeigen kann.
                           Die Saccharometeranzeige m kann:
                           a) bei zwei aufeinander folgenden Beobachtungen constant
                              									und bei der dritten Beobachtung gefallen seyn. Von zwei Maischwürzen zeigte z.
                              									B.
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 2,30
                                 Proc.
                                 nach
                                 49
                                 Stunden
                                 =
                                 2,20
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 88
                                 Stunden
                                 =
                                 2,30
                                 Proc.
                                 nach
                                 58
                                 Stunden
                                 =
                                 2,20
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 96
                                 Stunden
                                 =
                                 2,04
                                 Proc.
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,91
                                 Proc.
                                 
                              
                           b) Sie kann bei zwei aufeinander folgenden Beobachtungen
                              									constant, bei der dritten gefallen und bei der vierten gestiegen seyn. Von zwei
                              									Maischwürzen zeigte z. B.
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 1,60
                                 Proc.
                                 nach
                                 50
                                 Stunden
                                 =
                                 1,94
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,60
                                 Proc.
                                 nach
                                 58
                                 Stunden
                                 =
                                 1,94
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 64
                                 Stunden
                                 =
                                 1,43
                                 Proc.
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,46
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,60
                                 Proc.
                                 nach
                                 82
                                 Stunden
                                 =
                                 1,60
                                 Proc.
                                 
                              
                           c) Sie kann bei der nächsten Beobachtung gestiegen, bei
                              									der dritten gefallen, und bei der vierten constant seyn. Von vier Maischwürzen
                              									zeigte z. B.
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,96
                                 Proc.
                                 nach
                                 38
                                 Stunden
                                 =
                                 1,70
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 62
                                 Stunden
                                 =
                                 2,11
                                 Proc.
                                 nach
                                 47
                                 Stunden
                                 =
                                 1,94
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,76
                                 Proc.
                                 nach
                                 61
                                 Stunden
                                 =
                                 1,58
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 84
                                 Stunden
                                 =
                                 1,76
                                 Proc.
                                 nach
                                 70
                                 Stunden
                                 =
                                 1,58
                                 Proc.
                                 
                              
                                 c.
                                 d.
                                 
                              
                                 nach
                                 39
                                 Stunden
                                 =
                                 1,84
                                 Proc.
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,04
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,96
                                 Proc.
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 2,04
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,32
                                 Proc.
                                 nach
                                 87
                                 Stunden
                                 =
                                 1,36
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 80
                                 Stunden
                                 =
                                 1,32
                                 Proc.
                                 nach
                                 96
                                 Stunden
                                 =
                                 1,36
                                 Proc.
                                 
                              
                           d) Sie kann bei der nächsten Beobachtung gestiegen, bei
                              									der dritten constant, und bei der vierten gefallen seyn. Eine Maischwürze zeigte z.
                              									B.
                           
                              
                                 nach
                                 33
                                 Stunden
                                 =
                                 1,20
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 49
                                 Stunden
                                 =
                                 1,97
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 57
                                 Stunden
                                 =
                                 1,97
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,87
                                 Proc.
                                 
                              
                           
                           e) Eie kann bei der nächsten Beobachtung gestiegen, bei
                              									der dritten gefallen und bei der vierten wiederum gestiegen seyn. Von 6 Maischwürzen
                              									zeigte z. B.
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 1,67
                                 Proc.
                                 nach
                                 49
                                 Stunden
                                 =
                                 1,28
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 58
                                 Stunden
                                 =
                                 1,98
                                 Proc.
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,76
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 81
                                 Stunden
                                 =
                                 1,00
                                 Proc.
                                 nach
                                 81
                                 Stunden
                                 =
                                 1,64
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 96
                                 Stunden
                                 =
                                 1,26
                                 Proc.
                                 nach
                                 105
                                 Stunden
                                 =
                                 1,82
                                 Proc.
                                 
                              
                                 c.
                                 d.
                                 
                              
                                 nach
                                 50
                                 Stunden
                                 =
                                 1,96
                                 Proc.
                                 nach
                                 26
                                 Stunden
                                 =
                                 2,94
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 59
                                 Stunden
                                 =
                                 2,12
                                 Proc.
                                 nach
                                 34
                                 Stunden
                                 =
                                 3,07
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 74
                                 Stunden
                                 =
                                 1,86
                                 Proc.
                                 nach
                                 50
                                 Stunden
                                 =
                                 2,24
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 98
                                 Stunden
                                 =
                                 2,21
                                 Proc.
                                 nach
                                 57
                                 Stunden
                                 =
                                 2,34
                                 Proc.
                                 
                              
                                 e.
                                 f.
                                 
                              
                                 nach
                                 41
                                 Stunden
                                 =
                                 1,84
                                 Proc.
                                 nach
                                 64
                                 Stunden
                                 =
                                 2,88
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 50
                                 Stunden
                                 =
                                 2,23
                                 Proc.
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 2,96
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 64
                                 Stunden
                                 =
                                 1,24
                                 Proc.
                                 nach
                                 96
                                 Stunden
                                 =
                                 2,48
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,66
                                 Proc.
                                 nach
                                 111
                                 Stunden
                                 =
                                 2,66
                                 Proc.
                                 
                              
                           f) Sie kann steigen und fallen, wiederum steigen und
                              									wiederum fallen, und noch einmal steigen. Zwei Maischwürzen zeigten z. B.:
                           
                              
                                 a.
                                 b.
                                 
                              
                                 nach
                                 49
                                 Stunden
                                 =
                                 1,66
                                 Proc.
                                 nach
                                 40
                                 Stunden
                                 =
                                 1,68
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 57
                                 Stunden
                                 =
                                 2,04
                                 Proc.
                                 nach
                                 48
                                 Stunden
                                 =
                                 2,42
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 73
                                 Stunden
                                 =
                                 1,04
                                 Proc.
                                 nach
                                 72
                                 Stunden
                                 =
                                 1,90
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 81
                                 Stunden
                                 =
                                 1,48
                                 Proc.
                                 nach
                                 88
                                 Stunden
                                 =
                                 1,96
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 105
                                 Stunden
                                 =
                                 1,18
                                 Proc.
                                 nach
                                 96
                                 Stunden
                                 =
                                 1,70
                                 Proc.
                                 
                              
                                 nach
                                 120
                                 Stunden
                                 =
                                 1,54
                                 Proc.
                                 nach
                                 120
                                 Stunden
                                 =
                                 2,02
                                 Proc.
                                 
                              
                           Aus dieser Beobachtungsreihe ersieht man zunächst, daß die gestiegene
                              									Saccharometeranzeige auch wieder fallen könne, und zwar tief unter den Punkt von
                              									welchem aus sie aufwärts stieg. Ist dieß möglich, wenn das Steigen durch die
                              									Milchsäuregährung bedingt war? Nein!
                           Es muß also noch eine andere Ursache geben; aber welche?
                           Ich habe oben, als ich die Bereitung der hier in Rede stehenden Kartoffelmaischen
                              									beschrieb, angegeben daß die Maischen nach der Anstellung alle mehr oder weniger
                              									Stärkmehl enthielten.
                           Ich habe ferner angegeben, daß die Kartoffeln vorzugsweise circa. 15 Proc. Stärkmehl enthielten, und daß pro 100 Pfd. dieser stärkmehlarmen Kartoffeln 8 Pfd. Grünmalz angewandt
                              									wurden, ein so bedeutendes Malzquantum, daß die Anhänger der in der deutschen
                              									Brennereischule herrschenden Malz Knickerei mich sür einen Malzverschwender erklären
                              									werden.
                           
                           Jede Erscheinung hat ihre Bedingungen. Werden die Bedingungen erfüllt, so muß die
                              									Erscheinung mit Nothwendigkeit eintreten.
                           In den Maischen war Stärkmehl; in Folge der größeren Malzmenge war in ihnen dasjenige
                              									Agens, welches das A und Z der secundären Extractbildung, der Verwandlung des
                              									rückständigen Stärkmehles in Maischextract ausmacht, in bedeutender Menge vorhanden;
                              									ihre Concentrationen wurden durch den Zusatz des Zukühlwassers einerseits und durch
                              									die zersetzende Thätigkeit der Alkoholhefe andererseits vermindert: die Bedingungen
                              									waren erfüllt — folglich war nun das Zustandekommen der Erscheinung, der
                              									secundären Extractbildung nothwendig, unausbleiblich.
                           Unlösliches Stärkmehl wird nun in lösliches Maischextract verwandelt. Das
                              									Maischextract wird vom Würzenwasser aufgelöst. Die Würze concentrirt sich: folglich
                              									muß die Saccharometeranzeige derselben steigen.
                           Die secundäre Extractbildung ist also jene andere Ursache der steigenden
                              									Saccharometeranzeige, nach welcher wir bisher suchten. —
                           Aus der letzten Beobachtungsreihe ersahen wir ferner, daß die Saccharometeranzeige in
                              									dem letzten Stadium der Alkoholgährung die wunderlichsten Sprünge machen kann: bald
                              									steigt sie, bald fällt sie, bald ist sie eine Zeitlang constant, um sich dann wieder
                              									in die eine oder andere der beiden möglichen Richtungen zu bewegen.
                           Die Erklärung dieser Erscheinung ist jetzt leicht.
                           In der stärkmehlhaltigen, gährenden Maischwürze vollziehen sich vorzugsweise zwei
                              									Processe: die Alkoholgährung und die Extractbildung.
                           Die Thätigkeiten beider haben entgegengesetzte Richtungen: die erstere ist
                              									unausgesetzt bestrebt, die Saccharometeranzeige der Würze sinken zu machen, die
                              									letztere ist unausgesetzt bestrebt, sie steigen zu machen.
                           Ist die Thätigkeit der Extractbildung größer, als die der Alkoholgährung, so steigt
                              									die Saccharometeranzeige; ist das Umgekehrte der Fall, so sinkt sie. Sind beide
                              									Thätigkeiten gleich, so tritt die Constanz ein, und diese dauert so lange, bis
                              									wieder Ungleichheit eintrifft, in welchem Falle die Saccharometeranzeige der
                              									Richtung der größeren Thätigkeit folgt. Dieses Spiel, dieses Rivalisiren währt
                              									natürlich so lange, bis die eine oder die andere Thätigkeit erlischt.
                           Zeigt hingegen eine bei der Anstellung stärkmehlhaltige Maischwürze am sogen. Ende
                              									der Alkoholgährung diese Schwankungen der Saccharometeranzeige nicht, so entsteht
                              									die Alternative: entweder erreichte die secundäre Extractbildung ihr Ende bereits
                              									während der ersten unbeobachteten Stadien der Alkoholgährung; oder beide Processe
                              									endigten gleichzeitig, in welchem Falle dann das Thätigkeitsübergewicht während der
                              									ganzen Zeit  ihres
                              									Zusammengehens auf der Seite der Alkoholgährung sich befand. Dieß die Erklärung der
                              									Thatsache der 41 bei der Anstellung stärkmehlhaltigen, vergohrenen Maischwürzen ohne
                              									Saccharometerschwankungen.
                           Daß die 91 Maischwürzen überhaupt in die zwei Gruppen: mit und ohne
                              									Saccharometerschwankungen zerfielen, kann, da alle die Verhältnisse, wie Temperatur,
                              									Malzmenge u. s. w., dieselben waren, vorzugsweise nur durch eine Ungleichheit in den
                              									Stärkmehlmengen bedingt seyn, welche der primären Extractbildung bei der
                              									Einmaischung entgingen. In der That, die Beobachtungsregister weisen nach, daß die
                              									41 saccharometrisch-normalen Maischwürzen aus bedeutend stärkmehlärmeren
                              									Kartoffeln bereitet sind, als die 50 saccharometrisch-anormalen. Außerdem
                              									verweise ich nun auf die vorn gegebene Beschreibung der 98 Getreide- und der
                              									8 Getreide-Kartoffelmaischen.
                           
                        
                           V. Die
                                 										secundäre Extractbildung und die deutsche Dickmaischbereitung.
                           Wir ersehen aus den Schwankungsbeobachtungen in Nr. IV
                              									dieser Arbeit, daß, wenn größere Mengen Stärkmehl der secundären Extractbildung
                              									vorliegen, dadurch der Abschluß der Alkoholgährung außerordentlich verzögert wird.
                              									Folglich ist die Geschwindigkeit des Gährungsverlaufes mitbedingt von dem größeren
                              									oder geringeren Umfange der primären Extractbildung, der Extractbildung im
                              									Vormaischbottich.
                           Diese letztere aber ist, unter sonst gleichen Umständen, von der Quantität des in
                              									Anwendung kommenden Wassers bedingt, so zwar, daß sie um so mehr unterdrückt, je
                              									mehr das Wasserquantum vermindert wird.
                           In Deutschland verarbeitet man hochconcentrirte Maischwürzen. Dazu ist man gezwungen;
                              									deßhalb ist dagegen nichts einzuwenden.
                           Diese hochconcentrirten Würzen werden dadurch erhalten, daß man noch höher
                              									concentrirte (Urwürzen) durch ein gewisses Wasserquantum, das sogenannte
                              									Zukühlwasser verdünnt. Hiergegen ist etwas einzuwenden.
                           Darf überhaupt, wenn hochconcentrirte Würzen vergährt werden sollen, nur wenig Wasser
                              									zur Maischbereitung in Anwendung kommen, so wird die Menge des zur Darstellung der
                              									Urwürze übrigbleibenden Wassers, des sogenannten Einmaischwassers, durch den
                              									Gebrauch des Zukühlwassers noch mehr vermindert.
                           Erfahrungsgemäß ist nun, daß selbst bei der Anwendung des Einmaisch- und des
                              									Zukühlwassers zur Einmaischung noch immer ganz bedeutende Stärkmehlmengen der
                              									primären Extractbildung entgehen und mithin der secundären anheimgestellt werden.
                              									Wievielmal größer muß 
                              									daher diese Stärkmehlmenge seyn, wenn ohne Mitanwendung des Zukühlwassers
                              									eingemaischt wird!
                           Das würde nun vielleicht nichts schaden, wenn der deutsche Spiritusfabrikant seine
                              									Maischen beliebig lang gähren lassen dürfte; allein hier tritt ihm die deutsche
                              									Maischraumsteuergesetzgebung, dieser Hemmschuh für die vorwärtsrollende technische
                              									Forschung, in den Weg. Ist die gesetzlich erlaubte Gährzeit abgelaufen, so muß die
                              									Maische destillirt werden, sie mag in Folge secundärer Extractbildung wie viele
                              									Procente immer am Saccharometer zeigen.
                           Das Gesetz ist gegeben; wir müssen ihm gehorchen. Mithin haben wir unsere
                              									Fabricationsmethode dem Gesetze anzupassen. Damit ist jedoch noch nicht genug
                              									gethan, daß wir möglichst viel Stärkmehl zur Einmaischung und möglichst kräftige
                              									Stellhefen zur Anwendung bringen; wir haben vielmehr auch Alles zu vermeiden, was
                              									die Extractzersetzung verlangsamen kann. Die Extractzersetzung aber kann verlangsamt
                              									werden durch die secundäre Extractbildung.
                           Da wir nun wissen, daß in einer gährenden, stärkmehlhaltigen Maische die
                              									Extractzersetzung um so rascher vollzogen wird, je weniger der secundären
                              									Extractbildung zu thun übrig bleibt; da wir ferner wissen, daß der secundären
                              									Extractbildung um so weniger zu thun übrig bleibt, je weniger wir die Menge des
                              									Einmaischwassers vermindern: so empfiehlt es sich, den Gebrauch des Zukühlwassers
                              									aufzugeben und die ganze dadurch disponibel gewordene Wassermenge mit zur
                              									Einmaischung anzuwenden.
                           Hiergegen lassen sich folgende Einwürfe machen:
                           a) man hat ein größeres Maischvolumen auf die
                              									Gahrbrühtemperatur zu bringen, was mehr Steinkohlen kostet;
                           b) da man ein größeres Maischvolumen zu kühlen hat, so
                              									geht die Abkühlung desselben auf dem Kühlschiffe auch langsamer vor sich, das aber
                              									vergrößert den Verlust an Zucker, Stickstoff und Salzen durch Milchsäuregährung.
                           Wir sehen also: auf der einen Seite hat man Gewinn, auf der anderen Verlust. Ob der
                              									erstere größer sey als der letztere, oder umgekehrt, entscheidet der kaufmännische
                              									Calcul. Dieser aber fiel bisher, soweit meine Erfahrungen reichen, stets zu Gunsten
                              									des Nichtzukühlwassers aus.
                           Noch viel besser ist es, die Maische wie oben angegeben zu bereiten und dann mit der
                              										Siemens'schen Kühlmaschine zu kühlen. In diesem Falle
                              									ist man sehr theoretisch und zugleich sehr praktisch.
                           
                           Uebrigens verweise ich auf die im IV. Theile dieser
                              									Arbeit gegebene Beschreibung des Dünnmaischverfahrens und dessen Folgen.
                           Die Bereitung der Maischen ohne Zukühlwasser sah ich zuerst in Ungarn, einem Lande
                              									welches in Folge einer liberaleren Gesetzgebung rasch eine sehr hohe Culturstufe in
                              									Bezug auf die Spiritusfabrication erlangt hat. Auferzogen in den mannichfaltigen
                              									Vorurtheilen der deutschen Brennereischule, sah ich anfänglich die Benutzung des
                              									Zukühlwassers zur Einmaischung als eine nutzlose Erschwerung der
                              									Einmaischungs- und der Abkühlungsarbeit an. Allein sehr bald erkannte ich
                              									meinen Irrthum. Diese äußerst elegante, rasch und sicher zum Ziele führende
                              									Gährmethode der Ungarn ist gar nicht möglich, wenn nach deutscher Weise zugekühlt
                              									wird; und sicher ist, daß die deutsche Gährmethode eine namhafte Verbesserung
                              									erfährt, wenn nach ungarischer Weise nicht zugekühlt wird.