| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 201, Jahrgang 1871, Nr. , S. 556 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Die Welt-Ausstellung zu Wien im Jahre 1873.
                           Die Vorbereitungen für die im Jahre 1873 in Wien abzuhaltende
                              									Welt-Ausstellung, deren Leitung dem Dr. Wilhelm
                              									Freiherrn von Schwarz-Senborn übertragen worden
                              									ist, werden so eifrig betrieben, daß das Zustandekommen dieses Riesenwerkes
                              									vollkommen gesichert erscheint.
                           In den Bureaux der Ausstellung — Wien, Praterstraße 42 — herrscht
                              									emsige Thätigkeit und reges Leben. Dr. v. Schwarz widmet dem directen Verkehre mit dem Publicum
                              									drei Vormittage, nämlich Dienstag, Donnerstag und Samstag von 7 bis 12 Uhr.
                           Der Entwurf des Programmes der Ausstellung sowie der Classification ist unter
                              									Hinzuziehung hervorragender Fachmänner bereits ausgearbeitet und gelangt demnächst
                              									zur Vorlage an die Commission, deren Zusammensetzung in Bälde bekannt gemacht wird.
                              									In dieser Richtung ist gegen die früheren Welt-Ausstellungen ein erfreulicher
                              									Vorsprung gewonnen, da bei diesen die betreffenden Commissionen später ihre Arbeiten
                              									begonnen hatten.
                           Das Ausstellungsgebäude soll im Prater errichtet werden, woselbst der Platz bereits
                              									abgesteckt ist. Das Terrain ist in jeder Hinsicht günstig gelegen; denn weder in
                              									London noch in Paris stand ein Raum von gleicher Ausdehnung, umgeben von
                              									landschaftlichen Reizen und doch in so unmittelbarer Nähe der belebtesten
                              									Stadttheile, zur Verfügung. Auch die Bedingungen für die Communication konnten nicht
                              									günstiger sich gestalten.
                           
                           Der gesammte Ausstellungsplatz ist größer als die Plätze welche die vorangegangenen
                              									Welt-Ausstellungen einnahmen. Es umfaßte der Ausstellungsplatz in
                           
                              
                                 London (Hydepark)
                                 im Jahre
                                 1851
                                 81,591
                                 Quadratmeter
                                 
                              
                                 Paris (Champs Elysées)
                                 im Jahre
                                 1855
                                 103,156
                                 Quadratmeter
                                 
                              
                                 London (Brompton)
                                 im Jahre
                                 1862
                                 186,125
                                 Quadratmeter
                                 
                              
                                 Paris (Champ de Mars)
                                 im Jahre
                                 1867
                                 441,750
                                 Quadratmeter
                                 
                              
                                 Während er in Wein(Prater)
                                 im Jahre
                                 1873
                                 2,330,631
                                 Quadratmeter
                                 
                              
                           beträgt.Fast 5 mal soviel als die v. Jahre 1868 bekannte Schützenfestwiese im
                                    											Prater.
                           Das Hauptgebäude der Ausstellung allein, welches unter Zuziehung des englischen
                              									Ingenieurs Scott-Russel — dem Erbauer des
                              									Londoner Ausstellungsgebäudes vom Jahre 1851, des Krystallpalastes in Sydenham, des
                              									Riesenschiffes Great-Eastern etc. — erbaut werden soll, ist nahe 950
                              									Meter lang.
                           Von Seite des Auslandes ist nach den vorliegenden Berichten eine lebhafte
                              									Betheiligung an der Ausstellung mit Sicherheit zu erwarten; denn es unterliegt schon
                              									jetzt keinem Zweifel, daß man bei der Welt—Ausstellung im I. 1873 bemüht seyn
                              									wird, dem Ausstellungswesen neue Seiten durch neue fruchtbringende Ideen
                              									abzugewinnen.
                           So soll unter Anderem — wie dieß früher nicht der
                              									Fall war — der Welthandel durch ein Gesammtbild
                              									veranschaulicht werden, welches durch Proben und Muster der einzelnen
                              									Handelsartikel, Rohstoffe, Halbfabricate und Producte der verschiedenen Länder,
                              									durch Darstellung der Aus- und Einfuhrverhältnisse der großen Handelsplätze,
                              									der Bezugs- und Absatzgebiete etc. die Gesammtbewegung des Welthandels
                              									darstellen wird.Versuchsweise wird im Kleinen dieser Gedanke auf der im Monat September und
                                    											October in Triest stattfindenden Industrie—Ausstellung zur Ausführung
                                    											gebracht.
                           Den bildenden Künsten in allen ihren Zweigen wird auf der
                              									Wiener Ausstellung ein eigens hierfür bestimmtes und mit dem Hauptgebäude in
                              									Zusammenhang stehendes Gebäude eingeräumt. An die eigentliche Kunstausstellung wird
                              									sich eine Collectivausstellung jener Museen anreihen,
                              									welche nach dem Vorbilde des Kensington—Museums geschaffen worden sind, um
                              									den läuternden Einfluß der Kunst auch in die Werkstätten der Industrie zu leiten.
                              									Gleichzeitig soll ein Congreß der Museen stattfinden, auf welchem in dieses Gebiet
                              									einschlägige Fragen zur Berathung gelangen werden.
                           Zu demjenigen, was die Welt—Ausstellung im Jahre 1873 Eigenthümliches bieten
                              									soll, gehört auch eine Collectivausstellung der nationalen
                                 										Hausindustrie, d. h. solcher Gegenstände welche bei den verschiedenen
                              									Nationen des Erdballes im Haus für das Haus gemacht werden, theils zum Gebrauch in
                              									Küche und Zimmer, theils für das Costüm, für die Volkstracht etc. bestimmt sind.
                              									Vorzugsweise sind es drei Gruppen von Gegenständen, welche hier in Frage kommen:
                              									Potterien, Gewebe nebst Spitzen, sowie Stickereien und Schmuckarbeiten. Dazu würde
                              									sich aus dem übrigen häuslichen Gebiete (u. A. Geflechte und Möbeln) eine vierte
                              									Gruppe bilden.
                           Dem Programme gemäß besteht auch die Absicht, der orientalischen Abtheilung der Ausstellung eine besondere Aufmerksamkeit zu
                              									schenken, da die Kenntniß des Orientes mit allen seinen vielfältigen Producten, mit
                              									seinen mannichfaltigen Reichthümern, aber auch mit allen verschiedenen Bedürfnissen,
                              									von bedeutender Wichtigkeit für Industrie und Handel ist.
                           Die österreichischen Consulate im Auslande sind, abgesehen von den bereits allerwärts
                              									in Bildung begriffenen Commisssionen, beauftragt, für die Betheiligung an der
                              									Welt—Ausstellung zu wirken. Aber auch die großen Transport—Anstalten
                              									Oesterreichs rüsten sich schon jetzt für den gesteigerten Verkehr während der
                              									Ausstellung und in richtiger Erkenntniß wird in berufenen Kreisen die Frage der
                              									Fremdenunterbringung ernst in's Auge qefaßt. (Nach der
                              									Weltausstellungs—Correspondenz, 1871, Nr. 1–8.)Wir werden im polytechn. Journal von Zeit zu Zeit Berichte über das
                                    											Fortschreiten dieses großartigen Unternehmens liefern.(Anm. d. Red.)
                           
                        
                           
                           Vollendung des Mont Cenis-Tunnels.
                           Der erste Probezug passirte am 12. September d. I. den Mont Cenis-Tunnel; die
                              									Hinfahrt dauerte 40 Minuten, die Rückfahrt 35 Minuten. Die Temperatur in den Wagen
                              									betrug 25° Celsius. Bei der Rückfahrt wurde der Tunnel vollständig rauchfrei
                              									befunden. Die Probefahrt ist auf's Befriedigendste von statten gegangen.
                           
                        
                           Frequenz des Suezcanales im Jahre 1870.
                           Nach einer Zusammenstellung des österreichischen Consuls in Port Said beträgt die
                              									Anzahl der Schiffe, welche während des verflossenen Jahres den Suezcanal in der
                              									Richtung von Port Said nach Suez passirten, 292, während in umgekehrter Richtung 199
                              									Schiffe durchgingen. Unter diesen 491 Schiffen befanden sich 314 englische, 74
                              									französische, 33 ägyptische, 26 österreichische, 18 türkische, 10 italienische, 3
                              									portugiesische, 3 spanische, 3 holländische, 2 amerikanische, 2 russische, 1
                              									dänisches, 1 griechisches, 1 aus Zanzibar. Die Totaleinnahme betrug 5,070,093 Frcs.
                              									Von den Schiffen waren 279 Handels- und 35 Postdampfer, 8 Dampfer gehörten
                              									der Peninsular Compagnie an, 24 dem österreichischen Lloyd, 25 der ägyptischen
                              									Compagnie, 13 der Compagnie Traisinet, 7 der Compagnie Rubattino, 6 der türkischen
                              									Compagnie; ferner befanden sich unter den passirten Schiffen 27 Segelschiffe, 10
                              									Dampffregatten und Transportdampfer, 21 Dampfcorvetten, 5 Kanonenboote, 13 Avisos, 7
                              									Yachten, 8 gemischte Schisse und 3 Monitors.
                           Von den Schiffen, welche von Port Said nach Suez gingen, waren bestimmt: 116 nach
                              									indischen Häfen, 57 nach China, 26 nach Arabien, 22 nach Suez, 8 nach Japan, 3 nach
                              									Aden, 13 nach Ceylon, 8 nach Indien und China, 6 nach Ismailia, 5 nach Persien, 3
                              									nach Abessynien, 3 nach Bab el Mandeb, 3 nach Neu-Caledonien, 3 nach Java, 2
                              									nach Macao, 2 nach Zanzibar, 2 nach Manila, 1 nach Réunion, 1 nach Australien, 1
                              									nach Tahiti.
                           
                        
                           Gußeiserne Bremsklötze für Eisenbahnen.
                           Die oberschlesische Eisenbahn verwendet seit einigen Jahren eiserne Bremsklötze, die
                              									von den Gebrüdern Glöckner in Tschirndorf bei Halbau aus
                              									einer besonderen Legirung von Gußeisen und Gußstahl (man s. polytechn. Journal,
                              									1870, Bd. CXCVII S. 456) hergestellt werden. Das Glöckner'sche Material zeigt auf der Bruchfläche ein
                              									gutes, dichtes, feinkörniges Gefüge; unter etwa 2768 Bremsklötzen ist erst ein
                              									einziger in Folge einer Fehlstelle im Guß gebrochen. Den bisherigen Erfahrungen der
                              									oberschlesischen Vahn zufolge wird durch Anwendung dieser gußeisernen Bremsklötze,
                              									an Stelle von hölzernen, eine Ersparniß an Unterhaltungskosten von 31 Proc. bei
                              									Güterwagen und 39 Proc. bei Gepäckwagen erzielt. Als weitere Vortheile, welche die
                              									Einführung dieser eisernen Bremsklötze mit sich führt, werden angegeben: größere
                              									Schonung der Radreifen, in Folge dessen große Ersparniß an Bandagen und
                              									Bahnschienen; Defecte an Achsbüchsen etc. in Folge schwachgeschliffener Bandagen
                              									kommen nicht mehr vor; die Bandagen werden weniger erhitzt als durch hölzerne
                              									Bremsklötze; die gußeisernen Bremsklötze können nicht wie die hölzernen beim
                              									Gebrauch verbrennen; die Bremswagen werden behufs Ausweck selns der Klötze seltener
                              									dem Betriebe entzogen; endlich wirkt der Bremsmechanismus dauernd in einer
                              									günstigeren Weise, weil die Abnutzung der gußeisernen Bremsklötze geringer ist. Bei
                              									Verwendung gußeiserner Bremsklötze ist andererseits eine größere Kraftanstrengung
                              									des Bremsers zur Feststellung der Räder nöthig, indessen kann der Bremser diese
                              									Kraftäußerung leisten. Die Vermehrung des Eigengewichtes der Wagen beträgt etwa 2
                              									Ctr. und ist als ein geringer Uebelstand, der durch andere Vortheile reichlich
                              									ausgeglichen wird, mit in den Kauf zu nehmen. Um endlich noch die Möglichkeit zu
                              									beseitigen, daß bei etwaigem Bruch eines Bremsklotzes Stücke desselben auf die
                              									Schienen fallen und zu Entgleisungen Veranlassung geben könnten, ist hinter den
                              									Bremsklotz eine dessen Enden verbindende Sicherheitsstange eingelegt, welche auch
                              									bei erfolgtem Bruch die einzelnen Theile zusammenhält. Versuche mit gehärteten,
                              									gegossenen, sowie schmiedeeisernen Bremsklötzen haben keine günstigen Resultate
                              									gegeben, doch sind die Versuche mit  letzteren noch nicht umfangreich genug. Die
                              									oberschlesische Bahn hat 346 Wagen mit gußeisernen Bremsklötzen im Betrieb und ist
                              									mit den erzielten Resultaten sehr zufrieden. Die Dauer jener Bremsklötze kann auf
                              									nahezu 9 Jahre für Güterwagen und 3 Jahre für Gepäckwagen angenommen werden, während
                              									hölzerne Bremsklötze nur 2 Jahre, resp. 7 Monate halten. (Organ für die Fortschritte
                              									des Eisenbahnwesens.)
                           
                        
                           Ueber Dachrinnen aus Blech; von G. Winiwarter.
                           Ob bei einem Neubau Holz, Ziegel, Stein oder Eisen verwendet werden sollen, darüber
                              									entscheiden wohl hauptsächlich die für diesen Bau zu Gebote stehenden Mittel und
                              									nicht die Willkür. — Bei den Rinnen und Säumen, welche in der ganzen Bausumme
                              									einen nur verschwindend kleinen Bruchtheil ausmachen, weiß man eigentlich in den
                              									wenigsten Fällen anzugeben, warum die eine oder die andere Blechsorte zur Verwendung
                              									kam.
                           Vor ungefähr 35 Jahren hatte man für Dachrinnen und Säume kein anderes Material als
                              										Schwarzblech, das gewöhnliche Eisenblech, und Weißblech, das verzinnte Eisenblech. Aus Kupfer machte
                              									man wohl auch hie und da noch einen Dachsaum oder eine Dachrinne, aber der immer
                              									höher werdende Einkaufspreis von Kupfer und die leichte Verletzbarkeit einer
                              									Kupferrinne durch einen spitzen Stein oder einen Nagel, ließen das Kupferblech als
                              									Baumaterial kaum mehr in Betracht kommen.
                           Nachdem Sorel in Frankreich im Jahre 1836 das verzinkte oder galvanisirte Eisenblech, das ist
                              									Eisenblech welches durch Eintauchen in geschmolzenes Zink mit einer dünnen
                              									Zinkschichte überzogen wurde, erfunden und als ein für Bauarbeiten besonders
                              									schätzenswerthes Material kennen gelehrt hatte, hat gleichzeitig auch die
                              									Bergwerksgesellschaft Vielle Montagne, unweit Aachen,
                              									aus Zink Bleche von sehr geringer Dicke walzen und diese dünnen Zinkbleche zu allen
                              									möglichen Spenglerarbeiten zu verwenden gelehrt. — Es kamen somit bei der
                              									Bauspenglerei zwei neue Materiale, das verzinkte Eisenblech und das Zinkblech in
                              									Verwendung, und seitdem concurriren bei den Bauarbeiten Weißblech (Schüsselblech), verzinktes
                                 										Eisenblech und Zinkblech (Schwarzblech kommt
                              									kaum mehr in Betracht, es wird höchstens bei Provisorien noch verwendet) mit
                              									einander und die eine oder die andere dieser drei Blechgattungen wird je nach der
                              									Verschiedenheit des für die Arbeit bewilligten Preises oder nach persönlicher
                              									Vorliebe des die Bauarbeit herstellenden Spenglers in Verwendung genommen, ohne zu
                              									berücksichtigen daß diese drei Blechgattungen für die Dauerhaftigkeit des aus Blech
                              									herzustellenden Objectes sehr wesentlich verschiedene Werthe haben und mit
                              									Sachkenntniß ausgewählt werden müssen.
                           Es ist wahrlich unbegreiflich, daß selbst jetzt noch unangestrichenes Weißblech oder Schüsselblech zu Dachrinnen verwendet
                              									wird, welches, wenn es nicht durch Oelfarbe gegen Witterungseinflüsse geschützt ist,
                              									ebenso wenig taugt als gewöhn liches unangestrichenes Schwarzblech; — Zinkblechrinnen sollten schon der leichten Verletzbarkeit
                              									wegen nie genommen werden, wenn man auch den großen Ausdehnungscoefficienten und die
                              									Brennbarkeit des Zinkbleches übersehen zu können meint, — es bleibt also nur
                              									noch verzinktes Eisenblech, welches wirklich das tauglichste
                                 										Material zu Rinnen und Bauarbeiten jeder Art ist und bleibt. Das verzinkte
                                 										Eisenblech widersteht allen Witterungseinflüssen auch in unangestrichenem
                                 										Zustande, hat dabei nur den dritten Theil der Ausdehnung von Zinkblech und kann
                                 										den heftigsten Flammen ohne zu schmelzen oder zu verbrennen ausgesetzt
                                 										werden.
                           Wer sich durch einen einfachen Versuch selbst Klarheit verschaffen will, ob Weißblech (Schüsselblech), das ist mit Zinn überzogenes Eisenblech, oder verzinktes, das ist mit Zink überzogenes
                              									Eisenblech, vortheilhafter ist, lasse sich von seinem Spengler einen kleinen
                              									Streifen Weißblech und einen eben solchen verzinkten Eisenbleches bringen, lege
                              									jeden dieser Blechstreifen in ein Glas, mit gewöhnlichem Brunnenwasser gefüllt, und
                              									lasse beide Gläser einen Tag lang vor seinen Augen ruhig stehen. Nach einigen
                              									Stunden schon wird er beim Weißblech an den Schnittkanten
                              									die Eisenrostbildung wahrnehmen, während der Streifen verzinkten Eisenbleches selbst nach Jahr und Tag nicht die geringste
                              									Veränderung zeigt! (Wochenschrift des nieder-österreichischen
                              									Gewerbevereines, 1871 S. 317.)
                           
                        
                           
                           Ueber den Roots'schen
                              									Ventilator.
                           In Beantwortung von Anfragen betreffs des Roots'schen
                              										VentilatorsBeschrieben im polytechn. Journal, 1868, Bd. CLXXXVII S. 301 und Bd. CLXXXIX S.
                                    											440. theilte Hr. Blanck im westphälischen
                              									Bezirksvereine deutscher Ingenieure mit, daß bei Kamp und
                              										Comp. in Wetter ein Roots'sches Gebläse seit drei bis vier Monaten zum Betriebe eines Ireland'schen Kupolofens benutzt werde. Es wird durch
                              									dasselbe ein für den Ofenbetrieb sehr günstiger hoher Winddruck erzeugt, 16 bis 20,
                              									ja 24 Zoll (420, 425 resp. 625 Millimeter) Wassersäule; dabei ergibt sich eine
                              									Ersparniß von 12½ bis 15 Proc. an Kohks gegen einen Ventilator. Man soll
                              									jedoch möglichst wenig schmieren. Schmiert man zu viel, so ballt sich die aus Talg,
                              									Wachs und Graphit bestehende Schmiere zu Klumpen zusammen und hindert den Gang. Man
                              									bläst am besten nach oben und sorgt nach Möglichkeit dafür, daß der Ventilator reine
                              									Luft aufsauge. Das Werk bedurfte früher eine Stunde, um 6000 Pfund
                              									niederzuschmelzen, jetzt geschieht dieß in 20 bis 23 Minuten.
                           Hr. A. Dreyer betreibt auf der Bochumer Eisenhütte seit
                              									einem Jahre ein Roots'sches Gebläse. Dasselbe hat keine
                              									Reparaturen erfordert und ist nie mit der Patentschmiere geschmiert worden, nur
                              									etwas Talg wurde dann und wann aufgegeben. Der sehr starke Winddruck hat noch den
                              									Vortheil, daß sich die Düse niemals mit Schlacken zusetzen kann. Zweckmäßig ist es,
                              									auf der Windleitung ein Sicherheitsventil anzubringen. Nach gemachten Versuchen
                              									erfordert das Roots'sche Gebläse 25 bis 30 Proc. weniger
                              									Kraft als ein Ventilator für gleiche Leistung, und macht dabei nur 200 bis 300
                              									Umläufe pro Minute.
                           Hr. Blanck gab an, daß man sich beim Beginn des Blasens
                              									eines gewöhnlichen Ventilators bedienen könne. Später wird die Hitze so stark, daß
                              									man mit Leichtigkeit Brocken von Bessemerstahl in ziemlicher Menge mit einschmelzen
                              									kann. Hr. Helmholtz bezweifelt jedoch die angeblich
                              									gefundene Kraftersparniß, und zwar wegen des Geräusches, welches der Roots'sche Ventilator verursache; dasselbe rührt
                              									vermuthlich von dem Zurückschlagen der hoch gespannten Luft in das Ventilatorgehäuse
                              									her. Bei den auf der Bochumer Gußstahlfabrik aufgestellten drei Exemplaren ist
                              									dieses, wenn auch nicht sehr laute Geräusch doch so nervenerschütternd, daß die
                              									meisten lieber den heulendsten Ventilator hören möchten. Die Wirkung ist jedoch eine
                              									sehr gute. Zur Verminderung des Geräusches empfahl Hr. Dreyer den Betrieb durch horizontale starke durchhängende Riemen.
                           Im Weiteren kam noch zur Erwähnung, daß in Hörde der hölzerne Mantel eines Roots'schen Gebläses in Brand gerathen sey, und daß diese
                              									Gebläse in Deutschland von Zimmermann in Chemnitz und von
                              										Meyer in Aerzen bei Hameln gefertigt wurden.
                              									(Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 480.)
                           
                        
                           Ueber den Mehl'schen
                              									Patent-Rost.
                           Ueber diesen Planrost, welcher im polytechn. Journal Bd. CXCIX S. 436
                              									(zweites Märzheft 1871) beschrieben wurde, bemerkt das Breslauer Gewerbeblatt, 1871
                              									Nr. 14: „Der Mehl'sche Rost ist in der Brieger
                                 										Zucker-Siederei zu Breslau seit Mitte Mai d. I. im Betriebe und bewährt
                                 										sich ganz vortrefflich; es sind auf demselben wiederholt Gerberlohe unb Sägespäne gefeuert worden,
                                 										welche, ohne zwischen den Stäben durchzufallen, vollkommen verbrannt
                                 										sind.“
                           
                        
                           Elkinston's Verbesserung in der
                              									Darstellung des Kupfers.
                           Nach der Propagation industrielle, 1870 S. 75, besteht das
                              									Verfahren im Princip in einer Lösung des in den Kupfersteinen enthaltenen Kupfers
                              									mittelst Elektricität und in dem Niederschlagen desselben auf andere Platten, wie
                              									bei den galvanoplastischen Processen. Die fremden Metalle fallen dabei auf den Boden
                              									der  Gefäße nieder, in
                              									welchen man operirt. Dieser Proceß ist zur Behandlung des silberhaltigen Kupfers
                              									besonders geeignet; auch behandelt man vorzüglich solches Kupfer, welches Silber
                              									enthält, jedoch nicht genug, um den Handelswerth desselben zu erhöhen, oder um mit
                              									Vortheil nach der alten Methode extrahirt werden zu können. Die neue Methode
                              									gestattet das Silber mit Vortheil zu gewinnen, wenn der Gehalt daran auch noch so
                              									gering ist.
                           Man schmilzt das Erz wie beim gewöhnlichen Processe und erhält einen Regulus, welchen
                              									man in Platten von 660 Millimet. ×200 Millimet. × 25 Millimet. gießt.
                              									Ein Ende der Platte wird mit einer T-Schiene von geschmiedetem Kupfer
                              									verbunden, welche dazu dient, sie aus der Form zu heben, und zwar werden diese
                              									geschmiedeten Kupferschienen während des Gießens der Platten in die Form
                              									gehalten.
                           Die Platten werden in den Auflösungsraum gebracht, dessen Fußbodenritzen sorgfältig
                              									mit Plättchen überdeckt sind, und welcher eine starke Thonschicht enthält, die den
                              									Fußboden undurchdringlich macht. Letztere hat eine Böschung von 42 Millimeter auf
                              									den Meter, und ist mit Längsrinnen versehen, welche dazu dienen, feuerfeste (?)
                              									Gefäße aufzunehmen, die durch Keile (Winkel) in gleichem Niveau erhalten werden.
                              									Diese Gefäße communiciren mit einander durch Röhren von Gutta-percha, welche
                              									in jedem derselben 10 Centimet. vom Boden münden. In denselben befindet sich eine
                              									Auflösung von schwefelsaurem Kupferoxyd, zu der man den Kupfervitriol des Handels
                              									oder auch eine Lösung nehmen kann, die man sich aus reichen Schlacken selbst
                              									darstellt. Wenn nöthig, erschwert man die Circulation der Flüssigkeit zwischen den
                              									Gefäßen dadurch, daß man die Kautschukröhren, welche die Communication bilden,
                              									mittelst Klemmen etwas zusammendrückt. Die Rohkupferplatten werden mit ihren T-Balken auf die Gefäße gehängt und lösen sich
                              									darin auf. Das aufgelöste Kupfer wird auf Platten von reinem Kupfer gebracht. Es
                              									wird jedoch hier der elektrische Strom, statt durch eine galvanische Säule, durch
                              									die Thätigkeit verschiedener elektromagnetischer Maschinen hervorgebracht.
                           Die Kupferplatten werden mit Ausnohme der T-Schienen vollständig aufgelöst; die letzteren werden durch einen
                              									Wachsüberzug verwahrt, so daß sie wieder benutzt werden können. Die Platten, auf
                              									welche niedergeschlagen wird, bestehen aus fast reinem Kupfer; eine jede derselben
                              									communicirt durch einen Metalldraht mit der aufzulösenden Platte in dem
                              									Nachbargefäße. Das niedergeschlagene Kupfer kann unmittelbar zum Auswalzen oder es
                              									kann zum Guß verkauft werden.
                           Da die Kupfervitriollösung nach und nach schwächer wird und Eisenvitriol aufnimmt, so
                              									muß sie von Zeit zu Zeit gänzlich erneuert werden.
                           Wir haben den vorstehenden Aussatz mitgetheilt, obwohl er Manches unklar läßt, doch
                              									kann er Fachmännern vielleicht Veranlassung geben, durch Versuche in der
                              									angedeuteten Richtung zu günstigen Resultaten der Kupfergewinnung zu gelangen. V. K.
                              									(Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 463.)
                           
                        
                           Zur Kröncke'schen Methode des
                              									Zugutemachens von Silbererzen.
                           Bezüglich dieser Methode, welche im polytechn. Journal Bd. CC S. 214
                              									(erstes Maiheft 1871) mitgetheilt wurde, enthält die berg- und
                              									hüttenmännische Zeitung, 1871 Nr. 31, folgenden berichtigenden Zusatz:
                           Kupferreiches Silberamalgam wird zur Extrahirung des Kupfers in überschüssigem
                              									Quecksilber aufgelöst und in dieser Form mit Kupferchlorid behandelt oder aber zur
                              									Amalgamation einer zweiten Partie Erz benutzt, wobei der Kupfergehalt des Amalgames
                              									bei der Bestimmung der anzuwendenden Quantitäten Kupferchlorürs und besonders des
                              									Zinkes oder Bleies in Rechnung gebracht wird. L. E.
                           
                        
                           Neuer Respirator.
                           John Tyndall beschreibt in einem Vortrage über Staub und Rauch einen Respirator, welcher nicht bloß, wie
                              									die Baumwolle, gewöhnlichen Staub zurückhält, sondern auch reizende Dämpfe (wie z.
                              									B. die von brennendem Harze), welche von der Baumwolle nicht aufgehalten werden.
                              									Derselbe besteht aus folgenden, zwischen Drahtnetz  befindlichen Schichten: mit
                              									Glycerin befeuchtete Baumwolle, trockene Baumwolle, Kohlenstücke, trockene
                              									Baumwolle, Aetzkalk. Die Reihenfolge der darin vorhandenen Schichten ist
                              									gleichgültig; die Kalkschicht kann weggelassen werden, wenn es nicht darauf ankommt,
                              									die Kohlensäure aus der Luft zu absorbiren. Feuerwehrleute, für welche dieser Respirator besonders bestimmt ist,
                              									konnten sich beim Gebrauche desselben ohne alle Beschwerde beliebig lange Zeit in
                              									einem mit Harzrauche gefüllten Raume aufhalten. (Aus Chemical
                                 										News durch das chemische Centralblatt, 1871 S. 504.)
                           
                        
                           Aus schlechter gelber oder brauner Seife eine schönere harte
                              									Seife zu erzielen.
                           Nach dem Patent, welches sich S. Desborough in London an
                              									die Bereitung einer besseren Qualität Seife aus gelber oder brauner, schlechterer
                              									Sorte ertheilen ließ, soll die Verbesserung durch eine Beimischung von unterschwefligsaurem Natron bewerkstelligt werden. Eine
                              									Lösung von 28 Pfund dieses Salzes in vier Gallons (40 Pfd.) Wasser wird mit 2½ Centnern von Rohseife erhitzt.
                              									Das Product soll eine schöne, harte Seife seyn. (Berichte der deutschen chemischen
                              									Gesellschaft zu Berlin, 187l, Nr. 12.)
                           
                        
                           Die Mießmuschel (Mytilus
                                 									edulis).
                           wird, wie Dr.
                              									BetaNeue Werke und Winke für die Bewirthschaftung des Wassers. Heidelberg,
                                    											1870. berichtet, eingemacht weit und breit zum wahren wohlthätigen
                              									Handels-Nahrungsartikel. Sie hält sich dann Jahre lang und ist für die
                              									Speisekammer zu Lande und noch mehr zu Wasser eine sichere Zuflucht und Zuspeise,
                              									vielleicht noch mehr als die „Pickles“ ein Reizmittel. Das
                              									Einmachen und Verkauf von Mießmuscheln gestaltet sich daher mehr und mehr zu einem
                              									blühenden und lohnenden Geschäst.
                           Die Mießmuscheln werden geerntet, gereinigt, in emaillirten Töpfen mit nur wenig
                              									Wasser unten leicht angekocht, nachher ihres Bartes beraubt und dann in lange Gläser
                              									mit etwas starkem Weinessig, schwarzen und weißen Pfefferkörnern und zerschnittenen
                              									Lorbeerblättern eingeschichtet. So stehen sie einige Stunden, worauf man wieder
                              									Weinessig aufgießt und das Ganze mit einer dünnen Schicht von Provenceröl bedeckt.
                              									Als letzten Verschluß bindet man eine erweichte starke Blase fest darüber. Solche
                              									Büchsen bilden von Schleswig-Holstein, besonders aber aus dem großen Geschäft
                              									der Madame Lohse in Copenhagen einen sehr beliebten
                              									Handelsartikel, den man gelegentlich auch schon bei Berliner Delicatessenhändlern
                              									findet.
                           Es ist gut, wenn diese künstliche Muschelzucht sich noch weiter entwickelt, und die
                              									Delicatesse zu einer wohlfeilen, beliebten Zwischenspeise an den Tafeln der
                              									mittleren und ärmeren Stände wird. An Fruchtbarkeit des Meeres dafür fehlt es
                              									durchaus nicht. Im Winter 1866–1867 wurden aus dem einzigen Isefjord für
                              									nicht weniger als 5600 Grotes Mießmuscheln geerntet.
                           Bis jetzt cultivirt man hauptsächlich in der Kieler Bucht Mießmuscheln. Man brachte
                              									von dort schon in einem Jahre über 800 Tonnen oder gegen 3½ Millionen Stück
                              									auf den Markt. Man pflückt sie von Hafenpfählen, Bretern, Badeschiffen, Booten und
                              									Landungsbrücken ab, wo sie oft wie ein dichter Rasen aus dem durchsichtigen Wasser
                              									hervorschimmern. Dazu kommen die künstlich eingesenkten Eichen-,
                              									Buchen- und besonders Erlenpfähle und Aeste. Man setzt diese, zugespitzt, mit
                              									der eingeschnittenen Jahreszahl, zwei, drei Faden tief vermittelst eines Taues und
                              									einer Gabel, am liebsten mit sehendem oder todtem Seegras, und zieht sie nach drei
                              									oder fünf Jahren am häufigsten unter dem Eise hervor, um die meist dick neben und
                              									über einander hängenden reifen Früchte abzupflücken.
                           Solche Muschelbaum-Pflanzungen ziehen sich an beiden Seiten der Bucht an den
                              									Ufern von Düsternbrook und Ellerbeck wie unterseeische Gärten hin, die man bei
                              									ruhiger See unter dem klaren Wasser deutlich bemerken kann. Die Fischer haben  für diese
                              									Garten- und Erntekunst noch sehr einfache, uralte Gewohnheiten. Vom Ufer aus
                              									erkennen sie an Merkmalen den Stand ihrer Muschelpfähle. In ihren flachen Kähnen mit
                              									steilen Seitenwänden rudern sie sich mit spatenartigen Schaufeln an Ort und Stelle,
                              									treiben eine Stange in den Grund, binden den Kahn daran fest und angeln mit einem
                              									Haken an einem Tau den Muschelbaum empor, dessen oft schwer beladene Zweige sie in
                              									Büscheln und Klumpen von großen Muscheln abreißen.
                           Die Muscheln sind in Fleisch und Geschmack oft sehr verschieden. Im December oder
                              									Januar sind sie am fettesten. Sie werden auf verschiedene Weise zur Nahrung und
                              									Labung für Menschen zubereitet. Das Beste und Billigste ist natürlich, sie frisch zu
                              									genießen. Ausgenommen, gereinigt und zu einer Art von Suppe gekocht, bilden sie mit
                              									und ohne Gewürz eine sehr substantielle und mundende Nahrung, allerdings mehr für
                              									gute Magen, als für durch die Civilisation geschwächte Verdauungswerkzeuge. Aber
                              									gehörig zubereitet und von den schwer verdaulichen Anhängseln befreit, werden sie
                              									auch ein ebenso empfehlenswerthes als leicht verdauliches Labsal für die Schwachen,
                              									wie ihre aristokratischen Schwestern, die Austern. Die Mießmuschel hat, wie einmai
                              									ein Fleischer als Tadel für Kälber und Kühe aussprach, zu viel
                              										„Gewänuste.“ Es fühlt sich auf der Zulage beinahe
                              									bindfadenartig an und wird wohl am besten entweder vorher oder wenigstens beim
                              									Essen, wie die Knochen beim Fleische, beseitigt, damit dem Magen schwere und dabei
                              									unnütze Arbeit erspart werde. (Industrieblätter, 1871, Nr. 18)
                           
                        
                           Reichsgesetz, betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb
                              									von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und
                              									Körperverletzungen.
                           Mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit, welche das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871,
                              									betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken etc.
                              									herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen für die Industrie besitzt, geben
                              									wir nachstehend den Wortlaut desselben.
                           §. 1. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder
                              									körperlichverletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch
                              									entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt
                              									oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verletzten verursacht ist.
                           §. 2. Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine
                              									Fabrik betreibt, hastet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine
                              									zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person
                              									durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die
                              									Körperverletzungen eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen
                              									Schaden.
                           §. 3. Der Schadenersatz (§§. 1 und 2) ist zu leisten: 1) Im Fall
                              									der Tödtung durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung und der Beerdigung,
                              									sowie des Vermögensnachtheiles, welchen der Getödtete während der Krankheit durch
                              									Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der
                              									Getödtete zur Zeit seines Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen
                              									Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des
                              									Todesfalles der Unterhalt entzogen worden ist. 2) Im Fall einer Körperverletzung
                              									durch Ersatz der Heilungskosten und des Vermögensnachtheiles, welchen der Verletzte
                              									durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde
                              									Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet.
                           §. 4. War der Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien oder
                              									anderen Beiträgen durch den Betriebsunternehmer bei einer Versicherungsanstalt,
                              									Knappschafts-, Unterstützungs-, Kranken- oder ähnlichen Casse
                              									gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der letzteren an den
                              									Ersatzberechtigten auf die Entschädigung einzurechnen, wenn die Mitleistung des
                              									Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt.
                           §. 5. Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht
                              									befugt, die Anwendung der in den §§. 1 bis 3 enthaltenen Bestimmungen
                              									zu ihrem Vortheil  durch
                              									Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im Voraus
                              									auszuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift
                              									entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.
                           §. 6. Das Gericht hat über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptung unter
                              									Berücksichtigung des gesammten Inhaltes der Verhandlungen nach freier Ueberzeugung
                              									zu entscheiden. Die Vorschriften der Landesgesetze über den Beweis durch Eid, sowie
                              									über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Geständnisse bleiben.
                              									Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer thatsächlichen Behauptung
                              									noch ein Eid auszulegen, sowie ob und in wie weit über die Höhe des Schadens eine
                              									beantragte Beweisaufnahme anzuordnen oder Sachverständige mit ihrem Gutachten zu
                              									hören, bleibt dem Ermessen des Gerichtes überlassen.
                           § 7. Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des
                              									Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu
                              									bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen
                              									Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Capital
                              									einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen. Der Verpflichtete kann
                              									jeder Zeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen
                              									Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen
                              									wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf
                              									Schadenersatz innerhalb der Verjährungsfrist (§. 8) geltend gemacht hat,
                              									jederzeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente fordern, wenn die Verhältnisse
                              									welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren,
                              									wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung
                              									einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögensverhältnisse des
                              									Verpflichteten sich inzwischen verschlechtert haben.
                           §. 8. Die Forderungen auf Schadenersatz (§§. 1 bis 3) verjähren
                              									in zwei Jahren vom Tage des Unfalles an. Gegen Denjenigen, welchem der Getödtete
                              									Unterhalt zu gewähren hatte (§. 3, Nr. 1), beginnt die Verjährung mit dem
                              									Todestage. Die Verjährung läuft auch gegen Minderjährige und diesen gleichgestellte
                              									Personen von denselben Zeitpunkten an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung.
                           §. 9. Die Bestimmungen der Landesgesetze, nach welchen außer den in diesem
                              									Gesetze vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in den §§. 1 und 2
                              									bezeichneten Anlage oder eine andere Person, insbesondere wegen eines eigenen
                              									Verschuldens für den bei dem Betriebe der Anlage durch Tödtung oder Körperverletzung
                              									eines Menschen entstandenen Schaden haftet, bleiben unberührt. Die Vorschriften der
                              									§§. 3, 4, 6 bis 8 finden auch in diesen Fällen Anwendung, jedoch
                              									unbeschadet derjenigen Bestimmungen der Landesgesetze welche dem Beschädigten einen
                              									höheren Ersatzanspruch gewähren.
                           §. 10. Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Einrichtung eines
                              									obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen
                              									desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ausgedehnt, in
                              									welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen
                              									Gesetzes oder der in §. 9 erwähnten landesgesetzlichen Bestimmungen geltend
                              									gemacht wird.