| Titel: | Mittheilungen über die neuen Justirungs-Waagen der Aichämter und Aufsichtsbehörden; von Prof. Dr. Hartig. | 
| Autor: | Hartig | 
| Fundstelle: | Band 203, Jahrgang 1872, Nr. LVIII., S. 252 | 
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                        LVIII.
                        Mittheilungen über die neuen
                           								Justirungs-Waagen der Aichämter und Aufsichtsbehörden; von Prof. Dr. Hartig.
                        (Schluß von S. 174 des vorhergehenden
                           								Heftes.)
                        Hartig, über die neuen Justirungswaagen der Aichämter und
                           								Aufsichtsbehörden.
                        
                     
                        
                           Ein zweites von Hrn. Schickert ausgeführtes Sortiment
                              									dieser Waagen, für ein Ober-Aichamt bestimmt,Hr. Schickert hat dieses (dem §. 68 der
                                    											Aichordnung entsprechende) Sortiment an folgende 9 Aufsichtsbehörden
                                    											geliefert: Darmstadt, Kiel, Berlin, Breslau, Königsberg, Cöln, Magdeburg,
                                    											Dortmund, Posen. zeigte die folgenden Werthe für Empfindlichkeit und Schwingungsdauer.
                           
                              
                                 Nr.
                                 Belastung
                                 Ausschlag von 1 Millimet. beieinseitiger
                                    											Zulage von
                                 Dauer einer einfachenSchwingung
                                 
                              
                                 
                                 
                                 absolut
                                 relativ
                                 in Secunden
                                 
                              
                                 1
                                   50 k
                                   60    mg
                                 1/833333
                                 36
                                 
                              
                                 2
                                     5 k
                                 4,54   „
                                   1/1101322
                                 51
                                 
                              
                                 3
                                 500 g
                                 1        „
                                 1/500000
                                    37,2
                                 
                              
                                 4
                                   50 g
                                 0,154 „
                                 1/324675
                                 30
                                 
                              
                                 5
                                     5 g
                                 0,125 „
                                 1/40000  
                                 7,5
                                 
                              
                           Der als deutlich anzusehende Ausschlag von 1 Millim. erfolgt sonach schon bei einer
                              									3,33 Mal, 11,01 Mal, 10 Mal, 13,0 Mal, 3,84 Mal geringeren einseitigen Zulage als
                              									gesetzlich vorgeschrieben; im Durchschnitt sind daher diese Waagen auf 8,24 Mal so
                              									große Empfindlichkeit (für Maximalbelastung) justirt, als unbedingt gefordert
                              									ist.
                           Berechnet man auch hier nach der Gleichung (7) die Präcisions-Constante C, so erhält man
                           
                              
                                 für Waage Nr.
                                 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                   5.
                                 
                              
                                 C =
                                 1/77760
                                 1/11800
                                 1/1384
                                 1/139
                                 1/7
                                 
                              
                                 Diese Werthe sind das
                                 1,73
                                 0,85
                                 1,04
                                 1,02
                                 1,37 fache
                                 
                              
                           
                           von den oben für die Aichamtswaagen angegebenen
                              									Präcisions-Constanten. Durch Wahl der Dimensionen, insbesondere durch
                              									Anordnung der Schneiden, ist folglich bei diesem Sortiment unter Voraussetzung gleicher Schwingungsdauer eine durchschnittlich
                              									1,20fache Empfindlichkeit erreicht.
                           Würde man diese Waagen durch Tieferlegung des Schwerpunktes so justiren, daß sie eben
                              									nur die gesetzliche Empfindlichkeit zeigten, so würden folgende Werthe der
                              									Schwingungsdauer erreicht werden:
                           
                              
                                        Nr.  
                                    											1.
                                   2.
                                   3.
                                   4.
                                   5.
                                 
                              
                                       
                                       												t' = 19,7
                                 15,4
                                 11,8
                                   8,3
                                 3,8 Sec.
                                 
                              
                                 statt t = 36
                                 51
                                 37,2
                                 30
                                 7,5   „
                                 
                              
                           Es ist hiernach im Durchschnitt die 8,24fache Empfindlichkeit durch einen 3,08 fachen
                              									Aufwand von Zeit erkauft.
                           Von diesen für die Aufsichtsbehörden bestimmten Waagen hat Nr. 1 einen gußeisernen,
                              									Nr. 2 bis 4 einen messingenen durchbrochenen Balken, Nr. 5 einen fischförmigen
                              									Messingbalken; sämmtliche Waagen haben Balkenarretirung und Schutzgehäuse. Die
                              									Dimensionen und Gewichte des vorstehend besprochenen Satzes ergeben sich aus
                              									folgender Tabelle:
                           
                              
                                 
                                 Nr. 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                 5.
                                 
                              
                                 
                                    l
                                    
                                 = 515
                                 330
                                 209
                                 150
                                   80     Millim.
                                 
                              
                                 
                                    z
                                    
                                 = 480
                                 370
                                 211
                                 209
                                 143          „
                                 
                              
                                 
                                    σ
                                    
                                 =     2
                                     1
                                     1
                                     1
                                     1          „
                                 
                              
                                 λ₁
                                 =   77
                                   47
                                   20
                                   20
                                     6          „
                                 
                              
                                 λ₂
                                 =   60
                                   45
                                   19
                                   16
                                     0,3      
                                    											„
                                 
                              
                                 
                                    G
                                    
                                 =     6,65 k
                                     2,008 k
                                 283,4 g
                                 115,15 g
                                   15,09  Grm.
                                 
                              
                                 P₀
                                 =     2,45 k
                                        459 g
                                   80,9 g
                                   43,8   g
                                     2,74      „
                                 
                              
                                 
                                    a
                                    
                                 = + 0,079
                                 – 0,0015
                                 – 0,0264
                                 – 0,0038
                                 – 0,0183 Millim.
                                 
                              
                                 
                                    s
                                    
                                 = + 0,983
                                 + 0,284
                                 + 0,264
                                 + 0,042
                                 + 0,106     „
                                 
                              
                           Das vorliegende Sortiment unterscheidet sich sonach von dem ersten durch kleinere
                              									Werthe von a und s, d.h.
                              									durch schärfere Einstellung der Mittelschneide und des Balkenschwerpunktes gegen die
                              									Ebene der Endachsen; bei Nr. 2 bis 5 liegt die Mittelschneide unter statt über
                              									dieser Ebene: die Durchschnittswerthe von a und s sind
                           
                              
                                 
                                    a
                                    
                                 =
                                 + 0,006 Millimet.
                                 
                              
                                 
                                    s
                                    
                                 =
                                 + 0,340 Millimet., daher
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 a + s
                                 =
                                 + 0,346 Millimet., welcher Werth das
                                 
                              
                           0,36fache von dem für die Aichamtswaagen ermittelten ist.
                           Dieselben Waagen können auch für wissenschaftlichen Gebrauch hergestellt und justirt
                              									werden; bei einem von Hrn. Schickert hergestellten Sortiment dieser
                              										ArtSortimente dieser Art lieferte der Genannte an die Regierungen in Stuttgart
                                    											und Carlsruhe. ergaben sich für Empfindlichkeit und Schwingungsdauer folgende Werthe:
                           
                              
                                 Nr.
                                 Belastung
                                 Ausschlag von 1 Millimet. bei
                                    											einereinseitigen Zulage von
                                 Dauer einereinfachen Schwingung
                                 
                              
                                 
                                 
                                 absolut
                                 relativ
                                 in Secunden
                                 
                              
                                 1
                                   50 k
                                   26,1    mg
                                 1/1915780
                                 39,6
                                 
                              
                                 2
                                     5 k
                                   1,1    
                                    											„
                                 1/2222222
                                 40,8
                                 
                              
                                 3
                                 500 g
                                   0,45   „
                                 1/1111111
                                 48   
                                 
                              
                                 4
                                   50 g
                                   0,118 „
                                 1/423729  
                                 30,6
                                 
                              
                                 5
                                     5 g
                                   0,077 „
                                 1/64935    
                                 10,8
                                 
                              
                           Im Vergleich zu den der gesetzlichen Vorschrift entsprechenden Aichamtswaagen ist die
                              									Empfindlichkeit dieser Waagen
                           
                              
                                 bei Nr.
                                 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                   5.
                                 
                              
                                 das
                                 38,3
                                 227
                                 111
                                 84,8
                                 31,2fache,
                                 
                              
                                 die Schwingungsdauer das
                                 3,41
                                 6,48
                                 9,06
                                 8,05
                                 5,4fache.
                                 
                              
                           Die Empfindlichkeit dieser zum wissenschaftlichen Gebrauch bestimmten Waagen beträgt
                              									daher durchschnittlich 98,5 Mal, die Schwingungsdauer 6,48 Mal so viel wie bei den
                              									gewöhnlichen Aichamtswaagen, welche den gesetzlichen Vorschriften gerade
                              									entsprechen.
                           Für die oben definirte Präcisions-Constante berechnen sich bei diesem
                              									Sortiment die folgenden Werthe:
                           
                              
                                 Waage Nr.
                                 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                 5.
                                 
                              
                                 C =
                                 1/40924
                                 1/1831
                                 1/1037
                                 1/110
                                 1/8,98
                                 
                              
                                 Gegen die für die Aichämter justirten Waagen ist dieser
                                    											Werth
                                 
                              
                                 das
                                 3,30
                                 5,47
                                 1,38
                                 1,28
                                 1,07fache,
                                 
                              
                           daher kann man sagen, daß dieser Satz durchschnittlich mit
                              									2,50 Mal so großer Genauigkeit hergestellt ist, wie der für die Aichämter bestimmte.
                              									Unter Voraussetzung derselben Schwingungsdauer haben diese für ihre Maximalbelastung
                              									durchschnittlich die 2,5fache Empfindlichkeit.
                           Ueber Dimensionen und Gewichte dieses dritten Waagensortimentes gibt die folgende
                              									Tabelle Auskunft:
                           
                              
                                 
                                 Nr. 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                 5.
                                 
                              
                                 
                                    l
                                    
                                 = 550
                                 333
                                 262
                                 148
                                   77 Millimet.
                                 
                              
                                 
                                    z
                                    
                                 = 800
                                 365
                                 262
                                 208
                                 154     „
                                 
                              
                                 
                                    σ
                                    
                                 =     2
                                     1
                                     1
                                     1
                                     1    
                                    											„
                                 
                              
                                 λ₁
                                 =   65
                                   40
                                   32
                                   20
                                   10     „
                                 
                              
                                 λ₂
                                 =   55
                                   39
                                   19
                                   15
                                     5,3  „
                                 
                              
                                 
                                    
                                    
                                 
                              
                                 
                                    G
                                    
                                 =     7,705 k
                                     1,975 k
                                 515,65 g
                                 120,28 g
                                     7,694 Grm.
                                 
                              
                                 P₀
                                 =     7,920 k
                                        400 g
                                 129,42 g
                                   44,05 g
                                     2,841    
                                    											„
                                 
                              
                                 
                                    a
                                    
                                 =  – 0,022
                                 + 0,0024
                                 – 0,0063
                                 – 0,0006
                                 +  0,0474 Millim.
                                 
                              
                                 
                                    s
                                    
                                 =  + 0,204
                                 + 0,122
                                 + 0,076
                                 + 0,031
                                 +  0,0221   „
                                 
                              
                           Die Durchschnittswerthe von a und s sind dagegen
                           
                              
                                 
                                    a
                                    
                                 =
                                 + 0,0042 Millim.
                                 
                              
                                 
                                    s
                                    
                                 =
                                 + 0,091 Millim., folglich
                                 
                              
                                 –––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 a + s
                                 =
                                 + 0,0952 Millim., welcher Werth das
                                 
                              
                           0,099fache, also rund 1/10 des entsprechenden Werthes bei dem
                              									für die Aichämter bestimmten Sortiment beträgt.
                           Diese für wissenschaftlichen Gebrauch geeigneten Waagen haben sämmtlich durchbrochene
                              									Balken, Arretirung der Balken und der Gehänge, und stehen in Glasgehäusen; der
                              									Balken für Nr. 1 wird aus Gußstahl, der für Nr. 2 bis 5 aus Messing hergestellt.
                           Die Trefflichkeit dieser Waagen hat vor Kurzem auch im Ausland Anerkennung gefunden,
                              									indem Hrn. Schickert die Ausrüstung sämmtlicher Aichämter
                              										BrasiliensBrasilien erhält 580 Aichämter, von denen 11 (1. Classe) mit den Waagen Nr. 1
                                    											bis 5, 60 (2. Classe mit Nr. 1 bis 4 und 509 (3. Classe) mit 3 Waagen für 50
                                    											Kil., 2 Kil. und 100 Grm. ausgerüstet werden, daher Summe aller
                                    											Aichamtswaagen 1822. mit Waagen des 1. und 2. Sortimentes übertragen wurde.
                           Nach §. 38 der Maaß- und Gewichtsordnung ist die Empfindlichkeit der
                              									für den Verkehr bestimmten Waagen, bei welcher dieselben von den Aichämtern
                              									gestempelt werden dürfen, folgende:
                           
                              
                                 
                                 Deutlich erkennbarer Ausschlagbei
                                    											einseitiger Zulage von
                                 
                              
                                 
                                 absolut(pro 1 k der Last)
                                 relativ
                                 
                              
                                 1. für den gewöhnlichen Handelsverkehr
                                 
                                 
                                 
                              
                                     a. gleicharmige Balkenwaagen, sowie
                                    											oberschalige        oder
                                    											Tafelwaagen bei einer
                                    											Tragfähigkeit        von
                                    											über 5 Kil.
                                   500 mg
                                 1/2000
                                 
                              
                                         bei einer
                                    											Tragfähigkeit von 5 Kil. und darunter
                                    1 g
                                 1/1000
                                 
                              
                                     b. ungleicharmigen Balkenwaagen
                                    1 g
                                 1/1000
                                 
                              
                                     c. bei Brückenwaagen
                                   600 mg
                                 1/1667
                                 
                              
                                 2. Präcisions- und Medicinalwaagen für
                                    											eine    einseitige Tragfähigkeit
                                 
                                 
                                 
                              
                                         von mehr
                                    											als 5 k
                                   100 mg
                                   1/10000
                                 
                              
                                         von 250 g bis 5 k
                                   200 mg
                                 1/5000
                                 
                              
                                         von 20 bis
                                    											250 g
                                   500 mg
                                 1/2000
                                 
                              
                                         bei
                                    											Präcisionswaagen
                                 1000 mg
                                 1/1000
                                 
                              
                                             
                                    											Medicinalwaagen
                                 2000 mg
                                 1/500  
                                 
                              
                           
                           Gesetzlich ungültig werden die im Verkehr benutzten Waagen, wenn die Empfindlichkeit
                              									auf die Hälfte des hier vorgeschriebenen Maaßes herabgesunken ist, also ein
                              									deutlicher Ausschlag erst bei doppelt so großen einseitigen Zulagen, wie hier
                              									angegeben, eintritt.
                           Denkt man sich das Schickert'sche Waagensortiment in
                              									solcher Art justirt, daß die Empfindlichkeit gerade nur den gesetzlich aichfähigen
                              									gewöhnlichen Handelswaagen entspricht, so ergeben sich folgende zusammengehörige
                              									Werthe von ε und t:
                           
                              
                                 Waage
                                 Nr. 1.
                                 2.
                                 3.
                                 4.
                                   5.
                                 
                              
                                 
                                 ε = 25 g
                                 5 g
                                 500 mg
                                 50 mg
                                 5 mg
                                 
                              
                                 
                                 t =  
                                    											2,3
                                 1,4
                                     1,7
                                   1,7
                                 1,4 Sec.
                                 
                              
                           Man kann hiernach aussprechen, daß zwischen einem solchen dem gewöhnlichen
                              									Verkehrsbedarfe gesetzlich genügenden Satze gleicharmiger Balkenwaagen und einem
                              									gleichen, jedoch für wissenschaftlichen Gebrauch justirten, der Unterschied besteht,
                              									daß bei letzterem die Empfindlichkeit im Durchschnitt das 1100fache und die
                              									Schwingungsdauer das 20fache der entsprechenden Werthe der ersteren beträgt.