| Titel: | Der Rechtsbestand des Hoffmann'schen Ringofen-Privilegiums vom Standpunkte der Thatsachen; von Dr. H. Seger, Secretär des deutschen Vereines für Fabrication von Ziegeln, Thonwaaren, Kalk und Cement. | 
| Autor: | H. Seger | 
| Fundstelle: | Band 205, Jahrgang 1872, Nr. LXIV., S. 205 | 
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                        LXIV.
                        Der Rechtsbestand des Hoffmann'schen Ringofen-Privilegiums vom Standpunkte der Thatsachen;
                           								von Dr. H. Seger, Secretär des deutschen Vereines für
                           								Fabrication von Ziegeln, Thonwaaren, Kalk und Cement.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VII.
                        Seger, über den Rechtsbestand des Hoffmann'schen
                           								Ringofenprivilegiums.
                        
                     
                        
                           Das Heft I und II d. J. der Zeitschrift des österr. Ingenieur- und
                              									Architektenvereines enthält eine umfangreiche Arbeit unter dem obigen Titel, in
                              									welcher der Verfasser, Herr Baurath A. Prokop, früher
                              									Ober-Inspector und Director-Stellvertreter der Wiener
                              									Ballgesellschaft, die Rechtsbeständigkeit des Hoffmann'schen Ringofen-Patentes anzufechten sucht; dieselbe kann auch
                              									zugleich als Darlegung der Motive betrachtet werden zu dem Beschlusse des österr.
                              									Ingenieur- und Architektenvereines, durch eine Vorstellung bei dem k. k. österr.
                              									Handelsministerium auf die Aufhebung des Hoffmann'schen
                              									Privilegiums hinzuarbeiten.
                           Leider kommt mir das Original erst jetzt zu Gesicht, nachdem dessen auffälliger
                              									Inhalt mir durch Auszüge in anderen Journalen bekannt geworden ist, und veranlaßt
                              									mich das Studium desselben, die darin versuchte Beweisführung näher zu beleuchten,
                              									einestheils weil darin Ansichten über Privilegienwesen und geistiges Eigenthum
                              									überhaupt aufgestellt sind, welche, wenn sie weiter in technischen Kreisen Eingang
                              									finden sollten, durch ihre Immoralität das Vorwärtsschreiten der Industrie auf das
                              									Empfindlichste zu bedrohen vermöchten, indem sie einen verdienstvollen Erfinder
                              									unter dem Deckmantel des vermeintlichen Staatsinteresses schutzlos der Beraubung
                              									aussetzen, anderntheils weil der technische Theil thatsächliche Unrichtigkeiten und
                              									Entstellungen enthält, oder aber auf falschen Voraussetzungen fußend, Folgerungen
                              									zieht, welche eine Berichtigung dringend geboten erscheinen lassen.
                           Ich will damit nicht den Versuch unternehmen, einmal Geschehenes, wie die inzwischen
                              									erfolgte Aufhebung des Hoffmann'schen Privilegiums,
                              									wieder rückgängig zu machen; ich beabsichtige nur, den Namen eines Mannes, dessen
                              									großen Verdiensten ja auch Hr. Prokop seine Anerkennung
                              									nicht versagen kann – obschon er bei seiner Beweisführung aus der sehr trüben
                              									Quelle der Widersacher Hoffmann's schöpft –, vor
                              									weiteren Verunglimpfungen zu bewahren und den in der Meinung der technischen Welt zu
                              									rehabilitiren, der es unter seiner Manneswürde hielt, auf alle die Anfeindungen,
                              									welche ihm von Seite einiger Freibeuter auf dem Gebiete des geistigen Eigenthumes zu
                              									Theil wurden, eine Antwort zu ertheilen, es der Geschichte der deutschen Industrie
                              									überlassend, über ihn zu urtheilen.
                           Der österr. Ingenieur- und Architektenverein hat es nach den
                              									Auseinandersetzungen des Hrn. Prokop für seine Pflicht
                              									gehalten, im Interesse der österreichischen Industrie auf die Aufhebung des
                              									gemeinschädlichen Hoffmann'schen Privilegiums
                              									hinzuwirken. Es wäre aber wohl der Würde eines so angesehenen Vereines entsprechend
                              									gewesen, nicht einseitig in der Beurtheilung einer so wichtigen Frage vorzugehen,
                              									sondern auch die gegentheiligen Anschauungen seiner Erwägung zu unterziehen. Der
                              									Verfasser glaubt um so mehr zu einer solchen Entgegnung berechtigt zu seyn, da er
                              									als Vertreter der speciellen Fachliteratur der Thonwaarenindustrie ein Interesse
                              									daran hat, daß Erfindungen auf diesem Gebiete von so eminenter Bedeutung wie der Hoffmann'sche Ringofen, zum Nutzen der Industrie die
                              									Würdigung erfahren, welche ihnen gebührt.
                           Herr Prokop gibt im Anfange seines Vortrages einen
                              									schätzenswerthen geschichtlichen Abriß der Entwicklung der Ziegelfabrication und kommt dabei zu dem
                              									Resultat, daß die Einführung besserer Arbeitsvorrichtungen, der Gebrauch von
                              									Maschinen, namentlich aber die Erfindung und Anwendung der Ringöfen mit ihrem
                              									continuirlichen Betriebe, ihrer enormen Productivität und ihrer beispiellos in der
                              									Industriegeschichte dastehenden Brennmaterialersparniß, eine neue Epoche auf diesem
                              									Gebiete bezeichnen, und erkennt an, daß es jedenfalls Hoffmann's Verdienst ist – selbst wenn er nicht der Erfinder der
                              									Ringöfen seyn sollte, was trotz der gegentheiligen Entscheidung des preußischen
                              									Handelsministeriums, Alle mit den Verhältnissen Bekannten wissen –, diesen
                              									eine allgemeine Anwendung auf allen größeren und vorgeschrittenen Ziegeleien
                              									verschafft und dadurch einem bisher von der Wissenschaft vernachlässigten
                              									Industriezweige neues Leben verliehen zu haben; er berechnet die enormen
                              									Ersparnisse, welche der Wieneberger Ziegelfabriks- und Baugesellschaft,
                              									dadurch daß sie im Alleinbesitze des Privilegiums für die Umgegend von Wien war, bei
                              									ihrer jährlichen Production von 130 Millionen Ziegeln erwachsen und daß bei
                              									allgemeiner Anwendung desselben auf den Ziegeleien welche den Bedarf an
                              									Baumaterialien für Wien decken, sich die Ersparniß an Kohlen auf circa 1 1/2 bis 2 Millionen Wiener Centner belaufen
                              									würde. Dieses wären also die Verdienste, welche Hoffmann
                              									durch sein Bemühen, seine Erfindung zu verbreiten, speciell für Wien sich erworben
                              									hätte. Darin nun, daß durch die Monopolisirung des Privilegiums es einem
                              									beträchtlichen Theile dieser Ziegeleien versagt war, die Vortheile welche die
                              									Benutzung des Ringofens bietet genießen zu können, glaubt der Verfasser einen Grund
                              									für die Wohnungsnoth in Wien, einen Verlust an Staatsvermögen durch unnöthiger Weise
                              									mehr für die Ziegelfabrication aufgewendetes Brennmaterial finden und die
                              									Gemeinschädlichkeit der Aufrechterhaltung des Patentes ableiten zu müssen. Kann ein
                              									Unbefangener derartige Schlüsse ziehen? In Wien war für die Erbauung der Ringöfen
                              									ein Monopol, und es entstand Wohnungsnoth. In Berlin war nie ein Monopol für Ringöfen; jedermann konnte solche gegen eine geringe
                              									Entschädigung bauen, und Wohnungsnoth entstand doch; von der Wohnungsnoth aber, wie
                              									sie nach Wegfall auch dieser geringen Entschädigung und Aufhebung des Hoffmann'schen Patentes nunmehr in Berlin entstanden ist,
                              									hat Niemand eine Ahnung gehabt. Offenbar läge für das preuß. Ministerium die
                              									dringendste Veranlassung vor, das Hoffmann'sche Patent
                              									wieder in Kraft zu setzen, wenn es sich bewahrheiten würde, daß ebenso wie in Wien
                              									die Aufhebung desselben eine Beendigung oder doch Minderung der Wohnungsnoth
                              									bewirkt, in Berlin das directe Gegentheil erzielt wird. Für die Vertheidiger der Gemeinschädlichkeit
                              									des Privilegiums erwächst aus diesem Verhältniß ein schlimmes Dilemma, denn setzt
                              									das preußische Ministerium das Hoffmann'sche Patent
                              									wieder in Kraft, so liegt die Aufforderung für das österr. Ministerium vor, ein
                              									Gleiches zu thun, da letzteres nur auf Grund der preuß. Maaßregel, nicht auf Grund
                              									der Prokop'schen Motive die Aufhebung decretirt hat.
                           Der Mangel an Wohnungen hat jedoch ganz andere Gründe, welche mit der Existenz oder
                              									Nichtexistenz der Ringöfen in absolut keinem Zusammenhange stehen; unter so abnormen
                              									Bauverhältnissen, wie sie sich jetzt in den großen Städten zeigen, sind, die
                              									Verkaufspreise der Bausteine ganz unabhängig von den Erzeugungskosten.
                           Hr. Prokop schlägt sich übrigens hier mit seinen eigenen
                              									Argumenten, denn er führt aus, daß der Gewinn ausschließlich in die Tasche
                              									derjenigen fließen würde, welche durch die Patentaufhebung die Freiheit, den von ihm
                              									in seinen Leistungen als unübertroffen gerühmten Apparat zu benutzen, erlangen
                              									würden.
                           Privilegien werden bekanntlich verliehen, um Personen welche durch geistige
                              									Reflexionen oder durch praktische Versuche Ideen concipiren und denselben eine
                              									Wesenheit ertheilen die dem Staatswohle Vortheil bringt, für die zu diesem Zwecke
                              									aufgewendeten Opfer zu entschädigen und sie anzuspornen, ihre Ideen weiter
                              									auszubilden und zum allgemeinen Besten preiszugeben. Hr. Prokop findet in dem Umstande daß die österr. Regierung die Monopolisirung
                              									des Patentes für Wien zuließ, eine Versündigung derselben gegen das Staatsinteresse
                              									und plädirt aus diesem Grunde für die Aufhebung, wenn nöthig auch durch einen Gewaltsact. Nun hat aber offenbar nicht der
                              									Erfinder des Ringofens für das Wohl der Wiener Ziegeleibesitzer Sorge zu tragen,
                              									sondern diese selbst, resp. die Regierung, und man kann ihn doch nicht für jene
                              									angebliche Versäumniß der österr. Regierung büßen lassen. Uebrigens hat sich die
                              									Wieneberger Ziegelfabrik und Baugesellschaft vor der Patentaufhebung bereit erklärt,
                              									auf ihr Monopol, die alleinige Benutzung von Ringöfen in einem viermeiligen Umkreise
                              									von Wien, zu verzichten; es stand also Jedem gegen eine Ablösungssumme, welche im
                              									Vergleich zu den dadurch erlangten Vortheilen verschwindend klein ist, die Benutzung
                              									von Ringöfen frei. Aber noch mehr; das Hoffmann'sche
                              									Privilegium datirt vom Jahre 1858; es hat zehn Jahre lang Jedermann frei gestanden
                              									es zu benutzen, ja sieben Jahre lang sogar ohne alle Entschädigung! Während der
                              									ganzen Zeit wo Jedermann Hoffmann'sche Oefen frei bauen
                              									konnte, war es aber nur Ein Mann in Wien, der die Tragweite der Hoffmann'schen Leistungen erkannte und mit Hoffmann einen Vertrag schloß, nicht etwa zur Erwerbung seines
                              									jetzt aufgehobenen Privilegiums, sondern dazu daß Hoffmann ihm allein zur Erbauung von Ringöfen bei Wien und Pest mit seinen
                              									Erfahrungen und Kenntnissen beistehen solle, und dieser Mann war Hr. Heinrich v. Drasche. Diesem gebührt also das Verdienst, die Hoffmann'schen Oefen in Wien eingeführt und ihre
                              									großartigen Erfolge den dortigen Ziegeleibesitzern, Architekten und Ingenieuren vor
                              									Augen geführt zu haben. Hoffmann aber hat an seinem
                              									Vertrage gegen alle Versuchungen treu festgehalten, daher der Mißmuth so Vieler.
                           Hr. Prokop führt ferner aus, daß, um das Privilegium zu
                              									umgehen, eine Anzahl von Patenten genommen wurde, welche sich nur an das Hoffmann'sche anschlossen und sich naturgemäß auf dieses
                              									stützen konnten, die zu Constructionen führten, welche nur formaliter Abweichungen
                              									zeigen, in ihren Principien aber sich vollständig an die Hoffmann'sche Erfindung anlehnen; warum ereifert er sich nicht ebenso für
                              									die Aufhebung dieser, welche dann ebenfalls zur Ungebühr bestehen, oder besteht die
                              									Gemeinschädlichkeit nur für das Hoffmann'sche Patent,
                              									weil dessen Unerreichbarkeit eine Anzahl von Ziegeleibesitzern genirte, nicht aber
                              									für die Nachahmungen?
                           Das Hoffmann'sche Patent ist in Preußen auf das Betreiben
                              									von Nachahmern und solchen die es zu werden wünschten, aufgehoben worden, und wenn
                              									ich auch diese Aufhebung, welche in den größten Wirren des beginnenden Völkerkrieges
                              									ausgesprochen wurde, als eine ungerechte und übereilte Handlung des preußischen
                              									Handelministeriums bezeichnen muß, deren Motive mit den
                                 										Thatsachen und behördlichen Erhebungen selbst im Widerspruch stehen, wie
                              									ich des Weiteren nachweisen werde, wenn es selbstsüchtigen Bestrebungen gelungen
                              									ist, den durch seine Organe fälschlich unterrichteten
                              									Hrn. Handelsminister zu diesem Gewaltsact zu bestimmen, wenn ich schließlich die
                              									Ueberzeugung habe, daß jetzt in ruhigeren Zeiten der bekannte Gerechtigkeitssinn der
                              									Preußischen Regierung diesen Fehler wieder gut machen, und wenn nicht mehr, so doch
                              									die Ehre eines verdienstvollen Mannes, welche durch die Angriffe eines niedrigen
                              									Egoismus bloßgestellt ist, wieder herstellen wird, indem sie ihm wenigstens die
                              									Autorschaft der Erfindung läßt, – so liegt in diesem Factum der Aufhebung des
                              									Privilegiums allerdings ein scheinbarer Grund der Aufhebung auch in Oesterreich
                              									vor.
                           Ich freue mich, constatiren zu können, daß das k. k. österr. Handelsministerium die
                              									technischen wie juridischen Erwägungen des Hrn. Prokop
                              									nicht adoptirt hat, sondern sich bei der Aufhebung des Privilegiums auf den einzigen stichhaltigen
                              									Grund, das Factum der Annullirung in Preußen, gestützt hat.
                           In der That, wenn man die Ausführungen des Hrn. Prokop
                              									über die Nothwendigkeit der Aufhebung des Privilegiums im vermeintlichen
                              									Staatsinteresse liest, dazu seine erkünstelte und unzutreffende Beweisführung, wenn
                              									man hiermit den motivirten, dem österr. Ingenieur- und Architektenverein
                              									übergebenen Antrag vergleicht, in welchem das persönliche Interesse der einzeln
                              									unterzeichneten Vereinsmitglieder im Vordergrund erscheint, so kann man sich des
                              									Gefühles kaum bemeistern, daß die ganze Motivirung nicht lediglich durch das
                              									Staatswohl und die Menschenfreundlichkeit eingegeben ist.
                           In Preußen hat Hr. Privatbaumeister Paul Loeff (in
                              									Berlin), trotz seiner amtlichen Eigenschaft als zugezogener Sachverständiger in der
                              									ministeriellen Untersuchung in Bezug auf den Arnold'schen
                              									Ofen, noch ehe die zuständigen Behörden eine Entscheidung getroffen hatten, in
                              									technischen Zeitschriften Aufsätze gegen die Originalität des Hoffmann'schen Ringofens veröffentlicht,Beiträge zur Geschichte der continuirlichen Ziegelöfen, im polytechn.
                                    											Journal, 1870, Bd. CXCVII S. 137. welche zahlreiche Unwahrheiten und Entstellungen enthalten, wie ich im
                              									Folgenden nachweisen werde. Nicht zufrieden hiermit, hat er es für zulässig
                              									gehalten, nachdem er unterstützt durch die Anschauungen des Professor Dr. Rud. Weber, Mitglied der
                              									preußischen Patentcommission, die Aufhebung des Hoffmann'schen Patentes durchgesetzt und so freien Spielraum für seine
                              									egoistischen Speculationen gewonnen hatte, das Princip des Hoffmann'schen Ofens sich anzueignen, als seine
                              									Erfindung auszugeben, und in einer im Jahre 1871 erschienenen BroschüreBrochüre,Patentirte Brennöfen; Anleitung zur Anlage der zweckmäßigsten Brennofen für
                                    											Ziegel, Thonwaaren, Kalk, Cement, Gyps etc., von Paul Loeff. Berlin, Druck von Kerskes und
                                    												Hohmann. welche für seine Oefen Propaganda zu machen bezweckt, einen Hoffmann'schen Ofen geradezu zu copiren und nur an
                              									demselben constructive Veränderungen vorzunehmen, welche dazu bestimmt sind,
                              									wenigstens scheinbar einige Abweichungen zu zeigen, ohne im Wesentlichen etwas zu
                              									ändern. Die meinem Aufsatz beigegebenen Zeichnungen, Figur 1–4, welche den
                              										Hoffmann'schen und Loeff'schen Ringofen neben einander darstellen, bedürfen keines Commentars.
                              									Die Absicht, das betreffende Publicum über den Werth seiner angeblichen Erfindung zu
                              									täuschen, documentirt sich in jener BroschüreBrochüre. Er weiß sehr wohl, daß weder der Arnold'sche
                              									Ofen von 1839, welchen Hoffmann nach seinem Bekanntwerden
                              									als Vorläufer seines Princips anerkannt hat, noch seine Reconstruction desselben Ofens im Jahre
                              									1870, welche wegen Mangels der dem Hoffmann'schen Ofen
                              									eigenthümlichen Befeuerungsweise schon bei den Versuchsbränden Fiasco machte, die
                              									Bedingungen der Betriebsfähigkeit in sich trägt; er weiß, daß weder Arnold, noch Maille, noch Gibbs, noch die Nachahmer Hoffmann's wie er selbst, an dem Aufschwung welchen die
                              									Thonwaarenindustrie durch Benutzung des Ringofens genommen, directen Antheil haben,
                              									dieß hindert ihn aber nicht, mit einer unglaublichen Naivität das Verdienst nur Arnold zuzuschreiben und den Hoffmann'schen Ofen lediglich als einen sehr unvollkommenen Apparat und
                              									als verbindendes Mittelglied zwischen der Arnold'schen
                              										und seiner vermeintlichen Erfindung zu betrachten.
                              									Daß er dabei seine eigenen großen Verdienste zu beleuchten nicht vergißt, ist
                              									selbstverständlich, auch soll nach seiner Angabe sein Ofen „in fast allen
                                 										Staaten“ patentirt seyn. – Dieß war der Sachverständige, auf
                              									dessen Gutachten hin das preußische Handelsministerium das Hoffmann'sche Patent aufhob, und es erscheint wohl bedenklich, seine
                              									Angaben ohne eingehende Prüfung anzunehmen.
                           Auf Grund der preußischen Aufhebung des Patentes wurde auch das italienische in seiner Rechtsbeständigkeit mit Erfolg angegriffen, von einer Partei welche es offen als eine nationale
                                 										Ehrenpflicht erklärte, Ausländer zu berauben, sobald dieß der Vortheil
                              									italienischer Staatsangehörigen nützlich erscheinen läßt. Sollten ähnliche
                              									Tendenzen, deren schwer wiegende moralische Folgen für die Gesammtindustrie ich
                              									nicht erst zu schildern brauche, auch in Wien Anklang finden? Ich will es nicht
                              									hoffen; dennoch drängen sich mir solche Gedanken auf, wenn ich in Hrn. Prokop's Vortrag lese: das Privilegium muß aufgehoben
                              									werden, weil bei der herrschenden Wohnungsnoth jedes Mittel
                                 										gerecht ist, um dieser, wenn auch nur scheinbar,
                              									zusteuern, es muß fallen, weil es den Ziegeleibesitzern durch seine Unzugänglichkeit
                              									unerträglich geworden ist, weil sich die Mittel jetzt herbei bringen lassen,
                              									dasselbe mit Erfolg anzugreifen.
                            
                           Um zur Kritik der von Hrn. Prokop gelieferten technischen
                              									Beweise überzugehen, wollen wir zuerst über die Quellen Musterung halten, aus
                              									welchen er geschöpft hat und die er selbst in einer Anmerkung angibt. Es sind das
                              									die Schriften von Matern und Gottgetreu, die oben erwähnten Publicationen von Loeff im polytechn. Journal und der Baugewerks-Zeitung, welche
                              									sämmtlich verfaßt wurden um durch die Gerichte verurtheilte Umgehungen des Hoffmann'schen Patentes zu rechtfertigen, oder, wie bei Loeff, die Bahn zu ebnen für seine eigene Erfindung;
                              									Schriften der Gegenpartei scheint er demnach nicht studirt zu haben.
                           Ferner führt er als Material den in Preußen entscheidenden Ringofenproceß –
                              									was doch wohl nur den Arnold'schen, in Folge dessen die
                              									Aufhebung des Patentes in Preußen erfolgte, bedeuten kann – an. Wenn Hrn. Prokop letzteres Actenstück wirklich und nicht bloß eine
                              									Entstellung desselben vorgelegen hätte, so habe ich das Zutrauen zu seiner
                              									Wahrheitsliebe, daß er der Angabe auf Seite 27 Heft II, Hoffmann habe vor der Patentirung von den Versuchen Arnold's Kenntniß gehabt, seine Anerkennung versagt haben würde. Er hätte
                              									dann aus den Proceß-Acten ersehen: erstens daß von dem Arnold'schen Ofen überhaupt keine Originalbaupläne vorhanden waren, daß
                              									also Hoffmann auch keine Kenntniß davon haben konnte;
                              									ferner daß Arnold bei den Verhandlungen seine früher in
                              									einem an Dr. J. Matern
                              									gerichteten Briefe ausgesprochene Beschuldigung, „er habe dem
                                 										Associé Hoffmann's Hrn. Büscher Zeichnungen seines Ofens übergeben,“ mit dem
                              									Bemerken zurückgezogen hat, er wisse dieß nicht mehr genau; ferner daß Hr. Büscher die betreffenden Notizen, welche er sich über den
                              										Arnold'schen Ofen bei einem Besuche gemacht hatte, in
                              										natura vorlegen konnte und daß sich dieselben auf
                              									einen runden, überwölbten Kalkofen mit Braunkohlen-Feuerung, nicht aber auf
                              									den sogenannten Arnold'schen Kammerofen beziehen; endlich
                              									daß Hoffmann nachweisen konnte, daß er, ehe er Büscher und Arnold kannte,
                              									bereits Anderen seine Ideen auseinandergesetzt, daß auch die Selbstständigkeit der
                              										Hofmann'schen Erfindung von der Arnold'schen durch die preußische Regierung ausgesprochen wurde.
                           Hrn. Prokop's technische Beweisführung ist darauf basirt,
                              									das Bekanntseyn und die Anwendung der einzelnen Ofentheile schon vor der
                              									Patentertheilung darzuthun. Es ließe sich dagegen nichts einwenden, wenn dieß mit
                              									der wünschenswerthen Vollständigkeit geschähe, obgleich nach meiner Auffassung
                              									einzelne Theile als solche noch lange nicht das Wesen der Erfindung ausmachen und
                              									deren Vorzüglichkeit und Brauchbarkeit noch nicht die gleichen Eigenschaften für das
                              									Ganze verbürgen. Erst die Combination der einzelnen Theile zu einem Ganzen, zu einem
                              									Organismus in welchem alle Glieder in der richtigen Weise functioniren, liefert
                              									einen Apparat; es wurde deßwegen, wie es in ähnlichen Fällen ja naturgemäß immer
                              									geschehen muß, das in Frage stehende Privilegium nicht auf die einzelnen Theile
                              									gewährt, sondern auf den Apparat in seiner ganzen
                                 										Zusammensetzung, soweit diese neu und eigenthümlich ist und ohne Jemand in der
                                 										Anwendung bekannter
                              									
                              									Theile zu beschränken. Wenn nur die Neuheit der einzelnen
                              									Organe maaßgebend wäre für die Neuheit einer Erfindung, so wäre streng genommen eine
                              									Patentertheilung in gewissen technischen Zweigen z.B. im Maschinenbau, der doch
                              									gerade die meisten Privilegien aufzuweisen hat, fast eine Unmöglichkeit, denn hier
                              									sind es fast immer dieselben einzelnen Organe, welche stets in anderen Formen und in
                              									anderer Combination untereinander wiederkehren. Ist also bei dem Hoffmann'schen Ringofen die ganze Anordnung der einzelnen
                              									Organe neu und eigenthümlich, so ist er auch entschieden patentfähig und daß dieß
                              									der Fall ist, daß die einzelnen Theile desselben in einer harmonischen Weise
                              									combinirt sind, wie sie früher nicht ausgeführt worden waren, beweisen einerseits
                              									die Erfolge des Ringofens, andererseits die Nichterfolge der Erfinder welche vor und
                              									nach Hoffmann ein gleiches Ziel vor Augen hatten, es aber
                              									nicht verstanden, auch alle die Organe welche Hoffmann
                              									benutzt hat, trotz des Vorbildes welches sie hatten, in der richtigen Weise
                              									anzuwenden. Die Hoffmann'sche Erfindung hat aber außerdem
                              									auch wirklich Neues gebracht und die preußische Patentcommission (oder vielmehr Hr.
                              										Loeff und Professor Weber)
                              									vermag dieß schließlich vor dem Forum der Thatsachen nicht weg zu creditiren.
                           Als charakteristisch für seinen Ofen, doch nicht als in allen Fällen neu, hebt Hoffmann in seiner Patentbeschreibung hervor:
                           
                              1) die Isolirung gegen Erdfeuchtigkeit;
                              2) den ununterbrochenen endlosen Ofencanal, dessen
                                 										Abschluß
                              3) durch eine versetzbare Wand (den Schieber) die regelmäßige
                                 										ununterbrochene Arbeit, sowie die denkbar vortheilhafteste Ausnutzung der Wärme
                                 										gestattet;
                              4) die Isolirung des Ofengemäuers durch Sandumhüllung;
                              5) den hermetischen Verschluß der Rauchcanäle;
                              6) das Aufgeben aller feststehenden Feuerherde, und an deren
                                 										Stelle die Anwendung der Heizlöcher und Heizschachte, welche in kurzen
                                 										Entfernungen neben und hinter einander über die ganze Fläche des Ofens
                                 										gleichmäßig vertheilt sind und die zu brennenden Gegenstände in unmittelbare und
                                 										nächste Nähe der Ausgangspunkte der Wärme bringen, so daß die Wirkung der
                                 										strahlenden Wärme unter den günstigsten Bedingungen benutzt wird;
                              7) den hermetischen Verschluß der Heizlöcher durch in Sand
                                 										tauchende Glocken;
                              8) die Anordnung des sogenannten Rauchsammlers;
                              9) die Ableitung der Rauchgase nicht von der Decke, sondern unten
                                 										vom Herde ab, und
                              10) endlich die von Allem bis dahin dagewesenen abweichende Art
                                 										und Weise der Befeuerung: statt mit Schmauch-, Halb- und Vollfeuer
                                 										zu brennen, nur ein Vollfeuer zu unterhalten, und zwar durch Einstreuen des
                                 										Brennstoffes in die glühenden Steinmassen, wodurch die bis dahin wenig nutzbaren
                                 										staubförmigen Brennstoffe besonders verwerthbar wurden.
                              
                           Von diesen Eigenthümlichkeiten sind durch Recursentscheidungen des preußischen
                              									Handelsministers vom 30. November 1868 IV 14389, vom 11. Januar 1869 IV 15818 und
                              									vom 4. December 1869 IV 14918 als dem Hoffmann'schen Ofen
                              									neu anerkannt worden:
                           
                              1) der ringförmige in sich
                                 										zurückkehrende Ofencanal;
                              2) die Theilung desselben durch transportable, das ganze
                                 										Ofenprofil ausfüllende Schieber;
                              3) der Abschluß der Rauchcanäle durch in Sand tauchende Glocken;
                              4) die Befeuerung der einzelnen Ofenabtheilungen durch im Gewölbe
                                 										angebrachte Schürlöcher, ohne feststehenden
                                    										Feuerherd.
                              
                           In dem Vortrage des Hrn. Prokop werden als
                              									Eigenthümlichkeiten hervorgehoben:
                           
                              1) der endlose in sich zurückkehrende Ofencanal;
                              2) die Absperrbarkeit dieses Raumes;
                              3) der eigens construirte Rauchabzugsapparat.
                              
                           Die Befeuerung der einzelnen Ofenabtheilungen durch im Gewölbe in geringen
                              									Zwischenräumen angebrachte Schürlöcher ohne feststehenden
                                 										Feuerherd ist, trotzdem sie dem Sachkenner als gerade den Hoffmann'schen Ringofen am meisten charakterisirend
                              									auffällt, nicht aufgeführt, sondern an anderen Orten wird nur beiläufig erwähnt, daß
                              										Hoffmann hierauf ein großes Gewicht legt. Es ist das
                              									Ignoriren dieser Befeuerung der einzelnen Ofenabtheilungen um so mehr zu verwundern,
                              									als eine der benutzten Quellen, nämlich Dr. Matern, hierauf wesentlich Gewicht legt, um nachzuweisen
                              									daß sein Ofen wegen Mangels dieser Einrichtung den Charakter des Hoffmann'schen Ofens verliert und dem Hoffmann'schen Patente nicht tributär ist.
                           In seinem Nachweis, daß die vorher angeführten Punkte schon vor der Patentertheilung
                              									bekannt und in Werken beschrieben worden sind, sucht Hr. Prokop insbesondere darzuthun, daß bereits vor Hoffmann continuirliche Ziegelöfen projectirt, ausgeführt
                              									und in Betrieb gesetzt wurden.Bei Erwähnung des Gibbs'schen Ofens sucht er den
                                    											Nachweis zu erbringen, daß nicht einmal der Name
                                    												„Ringofen“ neu ist; er sagt S. 21: „Wir
                                       												haben somit wieder einen continuirlichen Ofen vor uns, der noch dazu zum
                                       												Schrecken unserer Gegner schon damals von seinem Erfinder den Namen
                                       													„Ringofen“ erhielt.“ Wenn Herr Prokop sich aber die Mühe gegeben hätte, die Gibbs'sche Beschreibung nachzulesen und bei der
                                    											Uebersetzung des Wortes „circular
                                          												Kiln“ ein englisches Lexikon zu Rathe zu ziehen, so
                                    											würde er gefunden haben, daß annular Kiln einen
                                    											ringförmigen, circular Kiln einen kreisförmigen
                                    											Ofen bedeutet. Die Erfindung der Continuirlichkeit hat aber Hoffmann nirgends für sich in Anspruch genommen.In der dem preußischen Handelsministerium im März des Jahres 1858
                                    											eingereichten Beschreibung seiner Erfindung, sowie in der Beschreibung des
                                    											ersten von ihm in Scholwin bei Stettin ausgeführten Ringofens (Erbkam, Zeitschrift für Bauwesen, 1860) zählt Hoffmann alle ihm bis dahin bekannt gewesenen
                                    											continuirlich wirkenden, oder als continuirlich wirkend betrachteten Oefen
                                    											auf. Was ihm patentirt ist, sind die Mittel um in
                              									vortheilhafter Weise zu dieser Continuirlichkeit zu gelangen.
                           Hr. Prokop weist ferner nach, daß auch bei anderen
                              									Ziegelofenconstructionen bedeutende Brennmaterialersparnisse herbeigeführt sind, was
                              									aber für die vorliegende Frage ohne Interesse ist, da Hoffmann nicht die Brennmaterialersparniß, sondern die Mittel um diese zu
                              									erreichen, zum Gegenstande des Patentes hat, insofern als sie von anderen Mitteln
                              									welche Gleiches bezwecken, abweichen.
                           Endlich beweist Hr. Prokop den früheren Gebrauch von
                              									Schiebern beim Abschluß von Rauchabzügen etc., ohne zu berücksichtigen daß es eben
                              									ein ganz bestimmter Schieber, zu einem ganz bestimmten Zwecke dienend ist, der den
                              										Hoffmann'schen Ofen, abweichend von der
                              									Verwendungsweise anderer Schieber, wie sie sonst üblich ist, charakterisirt.
                           Soll die Frage ihre wissenschaftliche Erledigung finden, ob der Hoffmann'sche Ringofen eine neue Erfindung ist, oder vor seiner
                              									Patentirung im Ganzen oder in seinen einzelnen Theilen schon bekannt war, so ist es
                              									mit Vermuthungen und künstlichen Auslegungen, wie sie Hr. Prokop uns vorführt, nicht gethan, sondern es müssen unzweideutige und
                              									unumstößliche Beweise geliefert werden.
                           Der Hoffmann'sche OfenMan s. die Beschreibung der ringförmigen Brennöfen mit immerwährendem Betrieb
                                    											von Fr. Hoffmann und A. Licht mit beigegebenen Zeichnungen, im polytechn. Journal, 1860,
                                    											Bd. CLV S. 178 und Bd. CLVIII S. 183. ist charakterisirt durch einen in einer beliebigen Curve in sich
                              									zurücklaufenden, überall gleich weiten Ofencanal, ohne
                              									trennende Zwischenwände (daher Ring): der Abschluß dieses
                              									Canales geschieht durch ein transportables, den ganzen Querschnitt ausfüllendes
                              									Diaphragma (Schieber), welches während des Betriebes wandert und seine Stelle stets
                              									dort hat, wo sowohl die Ableitung der Feuergase dem Schornstein mittelst des
                              									Rauchsammlers und der durch Sonderverschlüsse absperrbaren Füchse (Rauchcanäle), als
                              									auch die Zuleitung, der atmosphärischen Luft zu den in Abkühlung begriffenen
                              									Abtheilungen und durch diese zum Feuer, gerade stattfindet. Die Befeuerung geschieht
                              									etwa in der Mitte des nur an einer Stelle behufs Ersatzes der gebrannten Producte
                              									durch rohe, unterbrochenen, eine continuirliche Masse
                              									bildenden Einsatzes auf einer Anzahl von dicht nebeneinander liegenden Stellen (6
                              									bis 60), ohne feste Feuerstätten, ausschließlich von oben
                              									und in senkrecht stehenden Schürgassen (Heizschächten),
                              									welche von der Sohle bis zum Gewölbe Kohle enthalten.
                           Die Zuführung von ausschließlich bis zum Glühen erhitzter
                                 										Luft zu den weit ausgedehnten Feuerstätten geschieht in einem einzigen
                              									Strome durch den Querschnitt des ganzen Ofens; das ebenfalls nach der Anordnung der
                              									Heizschächte den ganzen senkrechten Ofenquerschnitt
                              									bestreichende und horizontal fortschreitende Feuer ist ein continuirlich wanderndes; die Entzündung desselben beim Vorwärtsschreiten
                              									findet nicht wie bei allen anderen Feuerungsanlagen an vorhandener oder
                              									eingebrachter glühender Kohle oder anderer Zündmittel, sondern ausschließlich an den glühenden Flächen der zu brennenden Objecte statt.
                              									Die Vorwärmung und Trocknung frisch eingesetzter Producte findet durch die abgehende
                              									Feuerluft statt, ohne eine andere Leitung und Zurichtung als sie in den abkühlenden
                              									und brennenden Ofentheilen vorhanden ist.
                           Sehen wir nun zu, in wie weit diese Anordnung und der durch dieselbe hervorgerufene
                              									Effect sich bei anderen Ofenconstructionen wiederfinden. Wir werden hier natürlich
                              									eine Reihe von Constructionen ganz aus dem Spiel lassen können, welche keine von den oben angeführten Eigenthümlichkeiten
                              									zeigen, wie den Ofen von Weberling, Péclet, Müller
                              									und Anderen mehr, welche mit dem Ringofen nur das gemeinschaftlich haben, daß sie
                              									ebenfalls aber auf einem ganz anderen Wege eine Brennmaterialersparniß durch die
                              									Continuität des Betriebes anstreben, was, wie schon oben erwähnt, nicht den
                              									Kernpunkt der Frage berührt; doch kann ich es mir nicht versagen, hier außer den zur
                              									Besprechung noch übrigen Oefen von Barbier, Gibbs, Maille
                              									und Arnold, welche gleichsam als Vorläufer des Hoffmann'schen Ofens zu betrachten sind, noch zwei andere
                              									zu erörtern, nämlich den chinesischen Porzellanofen und den holländischen
                              									Meilerofen.
                           Der chinesische Porzellanofen, in welchem Hr. Prokop die
                              									erste Verwirklichung der Hoffmann'schen Ideen erblickt,
                              									und zwar in einer Vollständigkeit welche alles Andere auf diesem Gebiete Geleistete
                              									übertrifft, findet sich
                              									beschrieben in Brogniart's Traité des arts céramiques und daselbst auf Tafel XVII Fig.
                              									9 u. 10, und Tafel XLIV abgebildet. Der Ofen besteht nach der einen Figur (9) aus
                              									zwei, nach der anderen Figur (10) aus vier aneinander gereihten kreisrunden Oefen,
                              									von denen die ersteren am Ende einen Schornstein die letzteren keinen solchen
                              									zeigen. Der erste der aneinander gereihten und mit einander verbundenen Oefen ist
                              									mit einer offenen Feuerung versehen – in Fig. 10, A und B, ist eine besondere Feuerkammer (foyer) mit drei Schüröffnungen (alandiers) vorgebaut – in welcher nach der Zeichnung und
                              									Beschreibung Holz verbrannt wird. Die größte Aehnlichkeit mit dem Hoffmann'schen Ofen findet Hr. Prokop darin, daß in dem halbkugelförmigen Gewölbe sich eine Anzahl Löcher
                              									befinden, welche er, da sie nach der Beschreibung mit Topfscherben bedeckt werden,
                              									als die mit eisernen Kapseln bedeckten Heizlöcher des Ringofens erkennt. In der
                              									Beschreibung pag. 433 ist nun aber genau der Zweck
                              									dieser Löcher angegeben; es heißt dort.: au sommet de chaque
                                 										d'elles (chambres) sont
                                 										cinq ouvertures ou carneaux A, B, C pour le dégagement des produits de la
                                 										combustion (an der Spitze jeder dieser Kammern sind fünf Oeffnungen oder
                              									Füchse A, B, C,
                              									Hier findet sich keine Uebereinstimmung zwischen den Buchstaben des Textes
                                    											und den Tafeln, doch ist aus dem Text ersichtlich, daß damit die Löcher o, o, o gemeint sind, da A, B, C überhaupt sich auf der Tafel nicht finden. Prof. Remélé hat den Nachweis geführt daß
                                    											bei Brogniart diese Nichtübereinstimmung öfters
                                    											wiederkehrt und daß anzunehmen ist. daß Text und Tafeln von zwei Personen
                                    											bearbeitet sind, welche nicht mit einander in steter Fühlung standen. für das Entweichen der Verbrennungsproducte); ferner auf pag. 434: Il y a sur ce four cinq
                                 										petites ouvertures, qui sont comme les yeux, on les couvre de quelques pots
                                 										cassés: lorsque on presume que la porcelaine est cuite, on decouvre celle
                                 										de ces ouvertures qui est près de la cheminée et avec une pincette
                                 										on ouvre un étui pour juger l'état de la cuisson (auf jedem
                              									Ofen befinden sich fünf kleine Oeffnungen, welche wie die Augen sind, man bedeckt
                              									sie mit Topfscherben; wenn man erwartet, daß das Porzellan gar ist, so öffnet man
                              									diejenige von diesen Oeffnungen, welche dem Schornstein am nächsten ist, und mit
                              									einer Zange öffnet man eine Kapsel um den Stand des Brandes zu beurtheilen).
                           Schließlich findet Brogniart diesen Ofen ähnlich dem alten
                              									deutschen Steinzeugofen, oder den Töpferöfen von Savaignies. Aber was thut Hr. Prokop? Er findet die Feuerherde (foyers), welche als mit Feuergräben versehen beschrieben werden, weder in
                              									Zeichnung noch Beschreibung, trotzdem sie deutlich genug vorhanden sind; er macht
                              									ferner die Oeffnungen im Gewölbe, welche zu gleicher Zeit als Abzugsöffnung für die
                              									Gase, und als Schau- und Probelöcher dienen (die er noch heute in ganz
                              									derselben Weise bei den Steinzeugöfen in der Lausitz, in Thüringen und der
                              									Rheinprovinz angewendet sehen kann und die dort auch noch heute mit Topf-
                              									oder Schüsselscherben bedeckt werden, um das Austreten der Flamme zu reguliren und
                              									das Hereinschlagen des Windes in die meist frei stehenden Oefen zu verhindern), ohne
                              									Weiteres zu den Hoffmann'schen Heizlöchern. Zu den
                              									Heizlöchern braucht er aber nun auch Heizschächte und diese werden einfach aus den
                              									diversen Zeichnungen des genannten Werkes (die ich, trotzdem ich ziemlich in
                              									demselben bewandert bin, in Ermangelung näherer Quellenangaben jedoch nicht finden
                              									konnte) zugedacht; es werden, da Verbindungen zwischen den einzelnen Oefen vorhanden
                              									sind, diese, obwohl sich eine Andeutung darüber in der Beschreibung nicht findet,
                              									auch naturgemäß mit Schiebern verschlossen, denn wozu wären sie sonst vorhanden? Er
                              									läßt aber seiner Phantasie noch weiter freien Spielraum; er denkt sich die
                              									Befeuerung durch die mit Schürgassen versehenen und mit Töpfen bedeckten Schaulöcher
                              									fortgesetzt, statt der vier Oefen einen geschlossenen Kranz von solchen, und das
                              									Ein- und Aussetzen continuirlich wie das Brennen fortgesetzt, und fährt dann
                              									fort: „Wir finden somit in öffentlichen Druckwerken bereits 14 Jahre vor
                                 											Hoffmann eine seit Jahrtausenden Gang und Gebe
                                 										seyende ähnliche Manipulation beim Brennen von Ziegeln und Porzellan etc., und
                                 										eine seinen Oefen ähnliche Construction vor.“
                              								
                           Hoffmann soll also seine Erfindung den Chinesen
                              									abgelauscht haben; ich halte aber die Chinesen für zu praktische Porzellanbrenner,
                              									um den Prokop'schen Ofen nach Hoffmann'schem Muster anzuwenden, schon aus dem einfachen Grunde, weil ich
                              									nicht weiß wo die Verbrennungsproducte hin sollen, für deren Abführung Hr. Prokop zu sorgen vergessen hat!
                           Abgesehen von diesen Ausflüssen einer erhitzten Phantasie ist es unverzeihlich, daß
                              									durch Hrn. Prokop's Uebersetzung des Sinn des Originals
                              									ein wesentlich anderer wird. Es heißt in Brogniart's citirtem Traité (1844) pag. 433, Zeile 2 von unten: quand l'enfournement
                                 										est fait, on mure la porte, probablement latérale, n'y laissant que
                                 										l'ouverture pour y jeter le bois (wenn das Einsetzen geschehen ist, vermauert man die Thür, wahrscheinlich die
                              									seitliche, nur darin die Oeffnung lassend, welche für das Einwerfen des Holzes
                              									nöthig ist). Hr. Prokop übersetzt aber S. 23:
                              										„nachdem angefeuert wurde, vermauert man
                                 										die Thür etc.“ Es würde allerdings dieser Umstand, das Zumauern nach dem Anfeuern, auf
                              									einen ähnlichen Betrieb wie beim Hoffmann'schen Ofen
                              									hindeuten, aber auch die Zeichnung zeigt das Gegentheil.
                           Ferner finden sich auf derselben Seite seines Vortrages Stellen, welche den Beweis
                              									für die Befeuerung des chinesischen Ofens liefern sollen, nämlich: „o, o, o sind Oeffnungen im Gewölbe durch welche die
                                 										Arbeiter A und B Holz
                                 										eintragen; O sind die OeffnungenHr. Prokop läßt hier einige Worte aus, die ihm
                                       												unbequem zu seyn scheinen. ...... zum Eintragen des Holzes bis zum Ende des Brandes.“ Im
                              									Original-Atlas zu Brogniart's Traité, explication des planches, pag. 44 heißt
                              									diese Stelle: o, o, o, ouvertures dans le dôme, par
                                 										lesquelles les ouvriers A et B introduisent du bois: O, ouverture pour la sortie
                                 										des produits [im Text: de la combustion], la communication et l'introduction du bois a la fin de la
                                 										cuisson (o, o, o Oeffnungen in der Kuppel,
                              									durch welche die Arbeiter A und B Holz einführen; O Oeffnung für den Austritt
                              									der Producte [der Verbrennung], die Verbindung und die Einführung von Holz am Ende des Brandes).
                           „Der Arbeiter A scheint KohlenDaß die Chinesen bereits vor 2000 Jahren Kohlen benutzten, ist doch wohl
                                       												unwahrscheinlich und findet sich auch nirgends eine Andeutung hierüber,
                                       												sondern der Gebrauch derselben dürfte wohl erst aus den letzten
                                       												Decennien stammen; überdieß hält nach der Zeichnung der betreffende
                                       												Arbeiter ein Holzscheit in die Oeffnung O. zwischen die Stücke zu werfen.“ Nun kann aber Hr. Prokop auf der Zeichnung Tafel XVII Figur 9 sehen, daß in dem
                              									offenen Feuerraum ein mächtiges Feuer lodert, also hier das Einwerfen des Holzes,
                              									welches bei der intensiven Verbrennung durch zwei Mann geschehen soll, viel bequemer
                              									erscheint und nicht die Zuhülfenahme der Schaulöcher verlangt; wenn derselbe aber
                              									dadurch sich hat irre machen lassen, daß ein Arbeiter in die Oeffnung O ein Holzscheit steckt, und daraus unter Zuhülfenahme
                              									der zerschlagenen Töpfe und der, in seinen Gedanken vorhandenen Heizschächte die
                              									Befeuerungsweise der Ringöfen ableiten zu können glaubt, so hätte ihn ein Töpfer
                              									über den Gebrauch der Schaulöcher leicht aufklaren können. Die betreffende Zeichnung
                              									gestattet uns den Schluß, daß die Chinesen schon ebenso bei der Beurtheilung des
                              									Feuers verfuhren wie es heute noch unsere Töpfer thun, nämlich in das Schau –
                              									und Probeloch, das in vielen Fällen zu gleicher Zeit einen Rauchabzug vertritt,
                              									gegen Ende des Brandes beim Probenehmen ein Holzscheit einzuschieben, um aus dem
                              									Glanz der Spiegelung der leuchtenden Flamme in der Glasur den Grad des Flusses
                              									derselben zu beurtheilen.
                           
                           Hr. Prokop zieht sogar den holländischen Meiler als
                              									Vorläufer des Ringofens heran, und bemerkt daß „nicht selten“
                              									bei diesen Meilern auch durch Heizschächte befeuert wird. Ich glaube eine ziemliche
                              									Kenntniß des Ziegelbrennens nach holländischen Manieren zu besitzen, aber die
                              									Thatsache daß die dem Ringofen eigenthümliche Befeuerung „nicht
                                 										selten“ auch beim holländischen Meilerbrande angewendet wird, ist mir
                              									ganz neu, daher ich wünsche, den Gewährsmann für dieselbe von Hrn. Prokop zu erfahren.
                           
                              
                                 (Der Schluß folgt im nächsten Heft.)
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
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