| Titel: | Marché's eiserne Räder für die zu Terrassirungsarbeiten dienenden Handkarren. | 
| Fundstelle: | Band 205, Jahrgang 1872, Nr. LXXVI., S. 300 | 
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                        LXXVI.
                        Marché's
                           								eiserne Räder für die zu Terrassirungsarbeiten dienenden Handkarren.
                        Nach dem Bulletin de la
                                 									Société d'Encouragement, Juli 1872, S. 346.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VII.
                        Eiserne Räder für Handkarren zu Terrassirungsarbeiten.
                        
                     
                        
                           Bei den heut zu Tage so häufigen und so bedeutenden Terrassirungsarbeiten ist eine
                              									Verbesserung der Handkarren keineswegs eine gleichgültige Sache, und verdient daher
                              									die Erfindung von Marché in Paris (42, boulevard des Invalides) so bescheiden sie auch ist,
                              									alle Beachtung.
                           Fig. 10
                              									stellt das fragliche Rad in 1/6 der natürlichen Größe in der Seitenansicht, Fig. 11 im
                              									Verticaldurchschnitt durch die Achse der Nabe dar. a ist
                              									der schmiedeeiserne, 9 Millimeter dicke Felgenkranz. Sechs an ihren Enden
                              									umgebogene, 6 Millimeter dicke und 25 Millimeter breite Speichen b sind an das Innere des Felgenkranzes genietet. Die
                              									Endbiegungen der Speichen sind abwechselnd nach der einen und nach der
                              									entgegengesetzten Seite gerichtet. Die gußeiserne Nabe d
                              									besteht aus zwei Theilen, welche mit Flantschen versehen sind, mittelst deren sie an
                              									einander geschraubt werden. Diese Flantschen umfassen zugleich die inneren Enden der
                              									Speichen, in welche zur Aufnahme der Schraubenbolzen f
                              									ein Loch gebohrt ist. Zwischen beiden Flantschen befindet sich eine Unterlagsscheibe
                              										e aus starkem Eisenblech, welche mit 6 Löchern
                              									versehen ist, die denjenigen der Speichen entsprechen. Die Schraubenbolzen f verbinden die Speichen auf eine solide und sichere
                              									Weise mit der Nabe und zugleich beide Flantschen der letzteren mit einander. Ihre
                              									Köpfe legen sich in Vertiefungen der Flantschen und sind in abwechselnder Folge so
                              									angeordnet, daß zwischen je zwei Bolzen, deren Köpfe nach der einen Seite gerichtet
                              									sind, ein anderer sich befindet, dessen Kopf die entgegengesetzte Lage hat, so daß
                              									man auf jeder Seite drei Schraubenmuttern erblickt, während die Köpfe zwischen den
                              									Flantschen vollständig verborgen sind.
                           
                        
                     
                  
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