| Titel: | Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe. | 
| Fundstelle: | Band 210, Jahrgang 1873, Nr. XXXVI., S. 215 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XXXVI.
                        Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe.
                        Stein, über Prüfung auf Aechtheit der Farbstoffe.
                        
                     
                        
                           Prof. W. Stein, von welchem eine schätzbare Abhandlung
                              über die Prüfung von Zeugfarben im polytechn. Journal, 1871, Bd. CC S. 51
                              mitgetheilt wurde, hat jetzt eine Schrift über diesen Gegenstand veröffentlicht,
                              welche die vollste Beachtung der Färber, Zeugdrucker, Tuch- und
                              Handschuhleder-Fabrikanten etc. verdient.Die Prüfung der Zeugfarben und Farbmaterialien. Systematische Anleitung zu
                                    ihrer Erkennung, Gehaltsprüfung und Beurtheilung der Aechtheit. Von W. Stein, kgl. sächs. Reg.-Rath und Prof. der
                                    Chemie an der k. polytechn. Schule zu Dresden. Eutin, Verlag von W. Struve. Preis 1 Thlr. Wir entnehmen daraus die nachstehenden für den Consumenten wichtigen Angaben
                              über einfache Prüfungsmethoden der Aechtheit von Farben.
                           Rothe Farben. Man kocht eine kleine Probe des Stoffes 1)
                              mit Seifenwasser; dieses muß ungefärbt bleiben oder sich höchstens schwach färben;
                              2) mit Kalkwasser. Auch dieses darf sich nicht oder nur wenig färben. Wenn es
                              farblos geblieben ist oder sich nur schwach gefärbt hat, so muß auf die Farbe des
                              Stoffes geachtet werden, welche weder gebleicht, noch gelblich noch braun geworden
                              seyn darf. Diese einfachen Versuche genügen, indem sie im Allgemeinen die Gegenwart
                              oder Abwesenheit von Rothholz, Orseille, Saflor, Santel und sogen. Theerfarben
                              erkennen lassen.
                           Gelb. Das ächteste Gelb ist das Krappgelb, am wenigsten
                              ächt sind Orleans und Curcuma; etwas besser vielleicht Fisetholzgelb. Die
                              Lichtächtheit der übrigen kann man als ziemlich gleich betrachten. Waschächt sind
                              von diesen übrigens nur die Farben der ersten Gruppe. Um daher zu erfahren, ob eine
                              gelbe Farbe ächt sey, wird sie nacheinander mit Wasser, dann mit Weingeist und
                              zuletzt mit Kalkwasser ausgekocht. Färben sich die ersteren merklich gelb, das
                              letztere röthlich, wobei die Farbe des Stoffes selbst in's Bräunlichrothe übergeht,
                              so ist die Farbe unächt.
                           Blau. Eine blaue Farbe ist nicht ächt, wenn dieselbe 1)
                              mit Weingeist (gewöhnlichem Brennspiritus) gekocht, diesem eine rothe, rothviolette oder blaue
                              Färbung mittheilt; 2) beim Erwärmen mit Salzsäure und Wasser oder Weingeist die
                              Flüssigkeit roth färbt, bez. die eigene Farbe in Roth oder Braunroth verändert.
                           Violett. Aecht sind nur die aus Küpenblau oder
                              Indigcarmin und Cochenille combinirten Farben, sowie das Krappviolett. Da nun die
                              ächten Farben durch Combination mit unächten selbst ihren Werth verlieren, so sind
                              alle violetten Farben als unächt anzusehen, welche beim Kochen mit verdünntem
                              Weingeist (gleiche Theile Wasser und Brennspiritus) und Stehenlassen während 10 bis
                              15 Minuten in erheblichem Grade Farbe abgeben oder beim Kochen mit verdünnter
                              Salzsäure die Farbe in Braun oder Braunroth ändern und der Flüssigkeit eine rothe
                              Farbe mittheilen.
                           Orangefarben. Man kocht die Stoffprobe zuerst mit Wasser
                              aus; färbt sich dieses (gelb, rothgelb, roth), so ist die Farbe unächt. In dem
                              Falle, daß dasselbe keine Farbe annimmt, erwärmt man die Probe mit Weingeist; färbt
                              sich dieser (gelb, rothgelb), so ist die Farbe gleichfalls unächt. Kurz gesagt,
                              dürfen Orangefarben weder durch kochendes Wasser noch durch warmen Weingeist
                              abgezogen werden, sonst sind sie unächt.
                           Grün. Verdünnter Weingeist darf sich beim Kochen einer
                              Probe weder blau, grün oder gelb, Salzsäure weder roth noch blau färben.
                           Bei braunen Farben läßt sich die Prüfung auf Aechtheit
                              nicht mit gleicher Sicherheit auf so einfache Weise ausführen wie bei den
                              vorhergegangenen. Doch läßt sich als feststehend annehmen, daß alle braunen Farben,
                              welche beim Kochen in Wasser rothe, beim Stehen mit Weingeist gelbe Farbe abgeben,
                              für unächt zu halten sind.
                           Schwarz. Wenn man den Stoff mit Wasser und etwas
                              Salzsäure kocht und die Flüssigkeit sich nur gelb färbt, so ist das Schwarz ächt,
                              nämlich Gerbstoff- (Gallus-) Schwarz. Ein solches kann nun reines
                              Gerbstoffschwarz seyn oder Küpengrund haben, der seine Aechtheit noch erhöht. Man
                              erfährt dieß durch Kochen einer frischen Probe mit Wasser und kohlensaurem Natron.
                              Die Farbe des Stoffes wird braun bei reinem Gerbstoffschwarz, sie bleibt schwarz
                              oder wird blau, auch bisweilen dunkelgrün, wenn Küpengrund vorhanden ist; diese
                              Farbe ist ganz ächt.
                           Färbt sich Wasser und Salzsäure beim Kochen mit dem Stoff roth und geht die Farbe des
                              Stoffes selbst in Braun oder Braunroth über, das beim Waschen gelb wird oder auch
                              unverändert bleibt, so ist die Farbe Holzschwarz ohne Küpengrund, also ganz unächt.
                              Geht bei dieser Behandlung die Farbe des Stoffes nur in Blau über, während die Flüssigkeit sich
                              roth gefärbt hat, so ist die Farbe Holzschwarz mit Küpengrund und relativ ächt oder
                              nicht ganz unächt. (Deutsche Industriezeitung, 1873, Nr. 43.)