| Titel: | Das Hopfen der Bierwürzen. | 
| Fundstelle: | Band 218, Jahrgang 1875, S. 269 | 
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                        Das Hopfen der Bierwürzen.
                        Das Hopfen der Bierwürzen.
                        
                     
                        
                           A. Schwarz (Schwäbischer Bierbrauer, 1875 S. 189)
                              berichtet, daß in Amerika sämmtlicher Hopfen geschwefelt wird. Nach seinen
                              Beobachtungen wird durch dieses Darren und Schwefeln das ätherische Hopfenöl
                              verändert und die Löslichkeit des Harzes in den Bierwürzen vermindert. Dem
                              entsprechend scheiden die amerikanischen Biere während der Gährung im Verhältniß zum
                              verbrauchten Hopfen nur sehr wenig Harz aus und klären sich schwer.
                           Im Allgemeinen sind folgende 6 Methoden des Hopfengebells im Gebrauch.
                           1. Wird der gesammte, zu einem Sude bestimmte Hopfen in den Kessel gebracht, sobald
                              auch nur ein geringer Theil der abgeläuterten Würze ins Kochen kommt. Der Hopfen
                              wird bei diesem Verfahren allerdings vollständig extrahirt, da er mit der Würze
                              stundenlang gekocht werden muß, bis die gewünschte Concentration erreicht und die
                              vollständige Ausscheidung der Eiweißstoffe (das Brechen der Würze) eingetreten ist.
                              – Dieses Verfahren ist verwerflich, weil durch das lange Kochen des Hopfens
                              alles ätherische Oel verflüchtigt und das Hopfenharz derart verändert wird, daß die
                              aus diesen Würzen erzeugten Biere einen rauhen, unangenehm bitteren Geschmack
                              besitzen.
                           2. Der Hopfen wird in drei Theile getheilt; der erste Theil kommt in den Kessel,
                              sobald die Würze eingepumpt wird, der zweite, wenn die Würze eine Stunde gekocht
                              hat, und der dritte und letzte Theil kurze Zeit vor dem Ausschlagen. – Dieses
                              Verfahren ist am gebräuchlichsten; der Hopfen wird dabei vollständig extrahirt, es
                              entsteht aber auch hier ein Verlust an ätherischem Oele, und die Wirkung der
                              Gerbsäure wird beeinträchtigt.
                           3. Ein Theil des für den ganzen Sud bestimmten Hopfens wird in einem besonderen
                              Apparate mit kochend heißer Würze digerirt; nach einer Stunde wird dieses
                              Hopfenextract durch eine Kühlschlange geleitet und der Würze in der Gährbütte
                              zugesetzt oder mit der
                              Würze auf das Kühlschiff gebracht. Der andere Theil des Hopfens wird mit der Würze
                              gekocht und später auch noch der in dem Apparate befindliche Hopfen zur
                              vollständigen Extrahirung in den Kessel geschafft und ausgekocht. – Bei
                              diesem Verfahren geht zwar weniger ätherisches Oel verloren; da jedoch die Gerbsäure
                              des diffundirten Hopfens nicht auf die gesammte Würze einwirken kann, so klären sich
                              die erhaltenen Biere schwer.
                           4. Der Hopfen wird blos mit einem Theile der Würze gekocht und diese mit dem anderen
                              Theile der Gesammtwürze, welcher ohne Hopfen gekocht wird, auf dem Kühlschiffe
                              vereinigt. – Dieses Verfahren, schon längst bekannt und in jüngster Zeit in
                              Amerika patentirt, gewährt wohl eine vollständige Extrahirung des Hopfens, erfordert
                              aber doppelte Kochapparate und entzieht den einen Theil der Würze der Wirkung des
                              Hopfens und insbesondere jener der Gerbsäure.
                           5. Der Hopfen wird geröstet. Man bringt den gesummten Hopfen in den Kessel und röstet
                              denselben bei gelindem Feuer. Nachher wird erst die Würze aufgepumpt und mit diesem
                              Hopfen gekocht. – Diese Methode hat nur Nachtheile und ist deshalb bereits
                              ganz aufgegeben worden.
                           6. Man nimmt auf je 1 Th. Hopfen 11 Th. klare Würze in den Kessel, arbeitet gut
                              durch, bis der Hopfen von der Würze durchdrungen ist. Dann wird er zum Kochen
                              erhitzt und bei dieser Temperatur erhalten, bis die Würze syrupartig wird und der
                              Hopfen, ohne anzubrennen, am Kesselboden anzukleben beginnt. Ein Theil dieser dicken
                              Masse wird aus dem Kessel geschöpft und der Würze nach und nach zugesetzt. Paupie, der dieses Verfahren angegeben hat, hielt das
                              Hopfenöl irrthümlicher Weise für gesundheitsschädlich und wollte es durch das Kochen
                              des Hopfens ganz verflüchtigen. Dieses Verfahren ist sehr umständlich und
                              zeitraubend, bietet sonst wenig Vortheile und ist, wie auch das Rösten des Hopfens,
                              zu verwerfen.
                           Nach Angabe des Verfassers ist folgendes Verfahren allen übrigen vorzuziehen. Die
                              abgeläuterte Würze wird im Kessel so lange gekocht, bis sie sich vollständig bricht.
                              Dann werden 2/5 des zum Sude bestimmten Hopfens hinzugegeben. Das allzustarke
                              Schäumen oder Ueberkochen der Würze läßt sich durch aufmerksames und vorsichtiges
                              Feuern oder Dampfeinlassen verhüten. Das Kochen wird durch eine Stunde fortgesetzt,
                              hierauf wieder 2/5 des Hopfens eingetragen und so lange im Sieden erhalten, bis die
                              Würze die bestimmte Concentration erreicht hat und zum Ausschlagen bereit ist. Das
                              letzte 1/5 Hopfen wird vorher in gut zerriebenem Zustande in die Ausschlag-
                              oder Maischbütte oder den Hopfenseiher gebracht, und die kochende Würze darüber
                              ausgeschlagen.
                           Der Hopfen wird bei diesem Verfahren bis auf das letzte 1/5 vollständig extrahirt und
                              auch noch so viel ätherisches Oel in der Würze aufgenommen, daß bei der darauf
                              stattfindenden Gährung die Ausscheidung des Harzes gleichmäßig vor sich geht und
                              einen schönen compacten Deckel bildet.
                           Nach einem Vortrage des Prof. Lintner (Allgemeine
                              Hopfenzeitung, 1875 S. 69) nimmt die Hopfenbittersäure an der Eigenschaft des
                              Hopfens, das Bier für die Gesundheit zuträglicher und für den Genuß angenehmer zu
                              machen die erste Stelle ein. Dieser in Wasser völlig unlösliche harzartige
                              Bitterstoff soll nach Balling durch Vermittlung des
                              ätherischen Oeles von der siedenden Würze gelöst werden; nach dem in Weihenstephan
                              ausgeführten Versuchen ist dieses jedoch nicht der Fall.
                           Habich gibt an, daß der Zucker der Würze die Lösung
                              vermittle, aber auch diese Angabe ist insofern nicht richtig, weil ja auch ohne die
                              Anwesenheit des Zuckers aus dem rohen Hopfen sich eine reichliche Menge des
                              Hopfenbitters in Wasser löst.
                           
                           Von den anorganischen Salzen, denen oft eine ähnliche Wirkung zukommt, sind es
                              namentlich die Phosphate, die in größerer Menge im Hopfen vorhanden sind; indeß auch
                              hier widerspricht der directe Versuch der Ansicht, daß diese der Träger des
                              Bitterstoffes in der wässerigen Lösung sind.
                           Aus allen Versuchen geht vielmehr hervor, daß man den Gesellschafter des
                              Hopfenbitters im Hopfenmehl, welcher dessen Einführung in die wässerige Lösung
                              vermittelt, nicht kennt, daß er aber durch die Gährung zerstört wird.
                           Auch über die Gerbsäure des Hopfens (Moringerbsäure nach Wagner) liegen noch keine genauen Untersuchungen vor, so daß es fraglich
                              ist, ob im Hopfen überhaupt sich eine nennenswerthe Menge einer echten Gerbsäure
                              vorfindet, ja ob nicht die Eigenschaften, welche man dem Hopfen beim Kochen mit der
                              Würze seines Gerbsäuregehaltes wegen zuschreibt, einem ganz anderen Bestandtheile
                              zukommen. (Vergl. Otto-Birnbaum: Landwirthschaftliche Gewerbe, Bd. 1 S.
                                 92.)