| Titel: | Beiträge zur Kenntniss der neueren Sprengmittel; von Philipp Hess, Hauptmann des Genie-Stabes in Wien. | 
| Fundstelle: | Band 221, Jahrgang 1876, S. 549 | 
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                        Beiträge zur Kenntniss der neueren
                           Sprengmittel;Vom Verfasser gef. eingesendeter Separatabdruck aus den Mittheilungen des
                                       technischen und administrativen Militär-Comité zu Wien, 1876 Heft
                                    2. von Philipp Hess,
                           Hauptmann des Genie-Stabes in Wien.
                        Mit Abbildungen.
                        Heß, Beiträge zur Kenntniß der neueren Sprengmittel.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich hat in Oesterreich seit einem Lustrum die Erzeugung und Verwendung von
                              Sprengstoffen in der Civilindustrie einen erfreulichen Aufschwung genommen, und wenn
                              der unbeschränkten Entfaltung dieses technischen Hilfszweiges auch heute noch die
                              Schranken des Pulvermonopols entgegenstehen, so sind doch von Seite des
                              österreichischen Reichs-Kriegsministeriums Erleichterungen für die
                              Privatindustrie angebahnt worden, welche geeignet scheinen, mit den Interessen des
                              Fiscus die Hoffnung auf ein ferneres Gedeihen der privaten Sprengmittelfabrikation
                              zu vereinigen. In einer Folge von ministeriellen Berathungen, an welchen Vertreter der
                              betreffenden österreichischen und ungarischen Verwaltungen (März 1874) Theil nahmen,
                              wurden die Grundzüge der beabsichtigten Erleichterungen festgesetzt.
                           Man mußte sich naturgemäß bei Erschließung solcher Begünstigungen dahin verwahren,
                              daß die Erzeugung von Schießmitteln, wie auch jene des gewöhnlichen Sprengpulvers
                              aus Salpeter, Kohle und Schwefel in den Händen der Kriegsverwaltung verbleibe,
                              insolange überhaupt das Pulvermonopol in Kraft besteht. Die Erzeugung anderer Sorten
                              von Sprengmitteln hat das Reichs-Kriegsministerium als Verwaltungsbehörde des
                              Pulvermonopols bis zum definitiven Abschlusse der schwebenden Verhandlungen über
                              dieses Monopol unter gewissen Bedingungen von Fall zu Fall provisorisch frei zu
                              geben sich vorbehalten.
                           Die Feststellung dieser Bedingungen fiscalischer und sicherheitspolizeilicher Natur
                              wurde in die Hände einer permanenten Commission gelegt, welche, aus Mitgliedern des
                              technischen und administrativen Militär-Comité und Fachprofessoren der
                              technischen Hochschule zu Wien bestehend, bei Beurtheilung eines jeden
                              Sprengmittels, dessen Zulassung zum Uebergange in den allgemeinen Verkehr angestrebt
                              wird, nach folgenden Grundsätzen vorzugehen hat.
                           I. Das Schießpulver, sowie alle andern zum Schießen aus was immer
                              für einer Feuerwaffe bestimmten oder geeigneten Präparate, dann das aus denselben
                              Substanzen (Salpeter, Schwefel und Kohle) wie das Schießpulver erzeugte Sprengpulver
                              bleiben wie bisher den Monopolsvorschriften unterworfen, wogegen alle andern
                              explodirbaren Präparate, welche nur zum Sprenggebrauche dienen, dem Monopolzwange
                              nicht unterliegen sollen.
                           II. Unter dem Worte „Salpeter“ in Alinea I
                              soll nicht allein der Kalisalpeter, sondern überhaupt jeder durch eine Verbindung
                              von Salpetersäure mit Alkalien oder Erdalkalien entstandene Salpeter verstanden
                              sein.
                           III. Unter dem Worte „Kohle“ in Alinea I soll
                              in gleicher Weise jedwede Art von Kohle, als Holzkohle, Lignit, Braunkohle,
                              Steinkohle, mithin auch fossile Kohle überhaupt verstanden werden.
                           IV. Für den Fall, als ein explosives Präparat neben Salpeter,
                              Schwefel und Kohle noch andere Bestandtheile enthält, so soll es auch dann, wenn es
                              nur zum Sprengen geeignet befunden wurde, dennoch dem Monopolzwange unterliegen,
                              wenn
                           a) diese Körper in dem Gemenge aus Salpeter, Schwefel
                              und Kohle nicht innig eingearbeitet, sondern nur nachträglich beigemengt erscheinen,
                              so zwar, daß man sie, ohne die Mischung des Salpeters, Schwefels und der Kohle zu
                              alteriren, wieder ausscheiden kann;
                           b) wenn diese Körper, ob auch dem Gemenge aus Salpeter,
                              Schwefel und Kohle innig eingearbeitet, ihrer Natur und Quantität nach derart
                              beschaffen sind, daß sie einen günstigern Erfolg in der Wirkung des Sprengmittels
                              nicht herbeiführen.
                           V. Die Qualificirung eines Präparates als Schieß- oder
                              Sprengmittel wird aus der Erwägung der folgenden Umstände hervorzugehen haben.
                           
                           a) Ob das Präparat brisanter sei, als das brisanteste,
                              thatsächlich noch verwendete Triebmittel, d. i. als die durch Flammenzündung
                              explodirbare Schießbaumwolle; oder in anderer Form, ob das Präparat bei einer
                              Ladung, mit welcher dieselbe Geschoßanfangsgeschwindigkeit zu erreichen ist, wie mit
                              einer bestimmten Menge Schießbaumwolle, eine größere Gasspannung als die letztere
                              entwickelt? Diese Frage, wenn bejaht, qualificirt das fragliche Präparat
                              ausschließlich als „Sprengmittel“. Die Beantwortung derselben
                              hat aus vergleichenden Versuchen mit dem zu untersuchenden Präparate und mit loser,
                              höchst nitrirter Schießbaumwolle auf der Pulverprobe von Uchatius hervorzugehen.
                           b) Ob im Falle das Präparat sich minder brisant als die
                              Schießbaumwolle erweist, seine ballistische Wirkung jene des normalen
                              österreichischen Sprengpulvers erreicht oder nicht, ob also eine beliebig große
                              Ladung des Präparates an der Pulverprobe von Uchatius dem
                              Projectile eine größere oder kleinere Anfangsgeschwindigkeit ertheilt, als dieselbe
                              Gewichtsmenge von normalem Sprengpulver. Ist die mit dem Präparate unter diesen
                              Verhältnissen erzielte Geschoßanfangsgeschwindigkeit gleich oder kleiner als die mit
                              dem normalen Sprengpulver erhaltene, so ist das Präparat gleichfalls nur als
                              Sprengmittel zu betrachten.
                           c) Für den Fall, als ein Präparat sich weniger brisant
                              als lose Schißbaumwolle, aber ballistisch wirksamer als das normale österreichische
                              Sprengpulver herausstellt, so ist noch durch Schießproben aus dem normalen
                              Infanteriegewehre nach der Scheibe zu ermitteln, ob der beim Schießen mit dem
                              Präparate in der Feuerwaffe verbleibende Rückstand, wenn man denselben mit jenem des
                              normalen Sprengpulvers bei gleichem ballistischen Effecte, also gleichen
                              Geschoßanfangsgeschwindigkeiten vergleicht, seiner Quantität oder Qualität nach die
                              Verwendung des Präparates als Schießmittel wesentlich beeinträchtigt. Ist dies der
                              Fall, so soll das Präparat gleichfalls lediglich als Sprengmittel betrachtet werden.
                              Ueber das „Ja“ oder „Nein“ bei
                              Beantwortung dieser Frage hat, sofern eine Stimmeneinhelligkeit unter den
                              Commissionsmitgliedern nicht eintritt, die Stimmenmehrheit zu entscheiden. Bei
                              Stimmengleichheit wird auf Verweigerung der Concession angetragen.
                           d) Alle sich durch die vorcitirten Untersuchungen nicht
                              als „Sprengmittel“ qualificirenden Präparate sind, sofern sie
                              nicht durch ihre eigenthümliche Form oder Zusammensetzung, z.B. Gehalt an
                              Nitroglycerin über 15 Gew. Proc., vom Gebrauche in Feuerwaffen offenbar
                              ausgeschlossen erscheinen, als „Schießmittel“ zu betrachten und
                              unterliegen dem Zwange des Pulvermonopols. Ob ein Präparat durch seine
                              eigenthümliche Form oder Zusammensetzung vom Gebrauche in Feuerwaffen ausgeschlossen
                              erscheint, wird von der Kommission, sofern eine Stimmeneinhelligkeit über das
                              „Ja“ oder „Nein“ nicht eintritt, durch
                              Stimmenmehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit wird auch hier auf Verweigerung
                              der Concession angetragen.
                           e) Alle Präparate, welche durch Reutern, Absieben oder
                              ähnliche von Jedermann leicht ausführbare mechanische Operationen eines
                              Bestandtheiles beraubt, zu brauchbaren Schießmitteln umgewandelt werden, sind ohne
                              Weiteres als solche zu betrachten.
                           VI. In Gemäßheit der vorangeführten Punkte erfolgt die
                              Untersuchung eines jeden durch die Comission zu beurtheilenden explodirbaren
                              Präparates nach dem folgenden, auf Grundlage der commissionellen Berathungsresultate
                              über Erleichterungen im Pulvermonopolswesen vereinbarten Programm.
                           1) Chemische Untersuchung des Präparates auf seine Bestandtheile,
                              bei Präparaten, die bereits privilegirt sind, mit Rücksicht auf die in der
                              Privilegiumsbeschreibung enthaltene Darstellung.
                           
                           2) Brisanzbestimmung bei brisanten Mitteln mit dem zu einem
                              Brisanzmesser adaptirten Pendel, – bei Präparaten, welche dem Schießpulver
                              näher kommen, oder deren Eignung zum Schießgebrauche auch schon aus 1 vermuthet
                              werden kann, an der Pulverprobe von Uchatius.
                           3) Untersuchung des Präparates bezüglich seines Verhaltens
                           a) in freier Luft, b) in
                              feuchter Luft, c) in Wasser, d) bei höherer Temperatur, e) bei niederer
                              Temperatur im Einklange mit Punkt 6.
                           4) Bestimmung der Entzündungstemperatur des Präparates.
                           5) Prüfung des Präparates in Bezug auf seine Entmischungsfähigkeit
                              mit Hilfe der Rüttelvorrichtung.
                           6) Untersuchung der Empfindlichkeit des Präparates gegen den Stoß
                              an der Fallmaschine, und zwar bei Präparaten, deren einer oder der andere
                              Bestandtheil bei den gewöhnlichen Temperaturschwankungen der Luft seinen
                              Aggregatzustand vom flüssigen zum festen wechseln kann, a) im weichen Zustande, b) im gefrorenen
                              Zustande.
                           VII. Auf Grund der so ausgeführten Untersuchung wird das Urtheil
                              der Commission über das Präparat dahin abgegeben,
                           a) ob dasselbe ein Schieß- oder Sprengmittel sei,
                              und ob es den Vorschriften des Pulvermonopols unterliege oder nicht;
                           b) ob dem Präparate in Hinsicht der persönlichen und
                              öffentlichen Sicherheit betreffs seiner Erzeugung, Aufbewahrung, seines Transportes,
                              Verschleißes oder Gebrauches Bedenken entgegenstehen oder nicht;
                           c) ob auf das Präparat nur die Sicherheitsvorschriften
                              bezüglich des Schwarz-Pulvers, oder andere schon bestehende
                              Sicherheitsvorschriften über Explosivpräparate Anwendung finden, oder ob es nöthig
                              erscheint, auch noch specielle und welche Vorsichtsmaßregeln dem Präparate gegenüber
                              im Verordnungswege vorzuschreiben.
                           Bei allen Untersuchungen zur Ermittlung der Sicherheitseigenschaften des Präparates
                              wurden je nach dessen chemischer Natur entweder das gewöhnliche Schwarzpulver oder
                              aber das Kieselguhr-Dynamit von Nobel –
                              zwei Präparate, deren Verhalten in dieser Beziehung nunmehr hinreichend bekannt ist
                              – als Maßstab zur Beurtheilung gewählt, und die Versuche dem entsprechend, wo
                              nöthig comparativ ausgeführt.
                           Sofern die Versuchsmittel nicht aus der Art der Arbeit von selbst zu entnehmen sind,
                              wurden zur Brisanzbestimmung theils die bereits allgemein bekannte Pulverprobe von
                              Uchatius, theils ein zur Brisanzmessung adaptirtes ballistisches Gewehrpendel
                              verwendet, dessen Angaben sowohl über die örtlich zerstörende Wirkung, als auch über
                              den schiebenden Effect der einzelnen Sprengmittel annähernde Vergleichsweise
                              gewähren sollten. Das Constructionsprincip dieser Vorrichtung ist aus dem Aufsatze
                              „über brisante Spreng- und Triebmittel“ (vgl.
                              Mittheilungen, 1873 S. 95) zu entnehmen, und dürften zur Ergänzung der dort
                              gegebenen Skizze die folgenden Daten einstweilen genügend sein. Der cylindrische,
                              schmiedeiserne Schwungkörper des Pendels besaß bei einem Durchmesser von 79mm eine Achsenlänge von 197mm und mit dem dazugehörigen Halsbande ein
                              Gewicht von 9k,7, während die Länge des ballistischen Pendels
                              (ca. 2m), sowie dessen Aufhängungsart
                              vollkommen erhalten blieben. An der einen Stirnseite des Schwungkörpers war eine
                              centrisch placirte, cylindrische Vertiefung von 52mm Durchmesser und 26mm Tiefe angebracht, auf welche
                              kreisförmige Kupferplatten von 4 oder 6mm
                              Dicke bündig angelegt wurden. An diese Kupferplatten, deren Rand die Stirnseite des
                              Schwungkörpers genau bedeckte, wurden die je 17 oder 8g,5 des Sprengpräparates enthaltenden
                              cylindrischen Weißblechbüchsen von 31mm
                              Durchmesser mit der einen Stirnfläche centrisch und bündig angelegt, während über
                              die andere Stirnseite gekreuzte Messingdrähte geführt wurden, um sowohl die Büchse
                              als die Kupferplatte an der Stirne des Schwungkörpers genau zu befestigen. Die
                              Ladung der Blechbüchsen nahm je nach der Natur der untersuchten Präparate
                              verschiedene Höhen ein, so daß dem Büchsendeckel eine Form gegeben werden mußte,
                              welche dessen Verschiebung im Innern der Büchse zuließ. An diesem Deckel war
                              zugleich eine in das Innere der Sprengmittelladung greifende cylindrische Hülse
                              angelöthet, welche zur Aufnahme der Sprengkapsel zu dienen hatte.
                           Die nachstehende Figur I versinnlicht die Art der
                              Construction, der Ladung und Anbringung dieser Büchsen an dem Schwungkörper des
                              Brisanzmessers, wobei S den Schwungkörper des Pendels im
                              Längenschnitte,
                              kk die Kupferplatte, p
                              die Probeladung, dd die zu ihrer Befestigung
                              dienenden Messingdrähte, q die Kapsel und r die zur Einleitung der Detonation benützte
                              Bickford'sche Zündschnur bezeichnen.
                           
                              
                              Fig. 1., Bd. 221, S. 552
                              
                           Nach der Explosion wurde der Ausschlag des Pendels in Graden, und die rückwärtige
                              Ausbauchung der Kupferplatte, mittels eines Guttapercha-Abklatsches, den man
                              mit Quecksilber füllte, in Cubikcentimetern gemessen.
                           
                           Die mit dem beschriebenen Apparate erreichten Resultate genügen zum Vergleiche der
                              verschiedenartigsten Sprengmittel. Die Schärfe der Uebereinstimmung von den durch
                              dasselbe Sprengmittel erzielten Angaben bleibt indeß meist hinter jener bei den
                              Pulverproben zurück, welche mit Triebmitteln oder mit langsam detonirenden
                              Sprengmitteln angestellt werden, und zwar:
                           1. wegen der sehr ungleichförmigen Abmengung der einzelnen Bestandtheile in den
                              Nitroglycerinpulvern;
                           2. wegen der wechselnden Beschaffenheit des Nitroglycerins, welche ich bereits früher
                              nachgewiesen habeMittheilungen, 1874 S. 545. Fresenius' Zeitschrift für analytische Chemie,
                                    1874.;
                           3. wegen des Einflusses der wechselnden Temperatur auf die Explodirbarkeit der
                              brisanten Sprengmittel und auf deren Explosionseffect;
                           4. wegen der wechselnden Festigkeitsverhältnisse der einzelnen Organe des
                              Brisanzmessers, die man, gleich den Kupferplatten und Büchsen, bei jedem Versuche
                              erneuern muß;
                           5. wegen der bei jedem Versuche im kleinen Maßstabe sich potenzirenden
                              Operationsfehler.
                           In Ermanglung vollkommenerer Prüfungsmittel mußte indeß bis auf Weiteres mit den
                              groben Angaben gerechnet werden, die man mit dem erwähnten Apparate erzielen kann,
                              und welche immerhin genügen, die Brisanz und Kraft der auf Detonationszündung
                              basirenden Sprengmittel gegen einander annähernd abzumessen. Hierbei ist jedoch
                              nochmals zu betonen, daß nur solche Daten vergleichbar sind, welche man zu derselben
                              Zeit, mit Blechbüchsen und Kupferplatten von derselben Lieferung, bei gleicher
                              Temperatur der beiden zu vergleichenden Präparate, an demselben Apparat und unter
                              Initialzündung durch Knallquecksilberkapsel von gleicher Beschaffenheit, also
                              durchaus unter den gleichen Umständen erhalten hat.
                           Diese Vergleichsangaben sind in der später folgenden Tabelle der
                              Untersuchungsresultate für die comparativ verglichenen Präparate immer hart unter
                              einander gestellt.
                           Die Untersuchung des Verhaltens bei höheren Temperaturen überhaupt wurde mit einem
                              Luftbade und Bunsen'schen Thermoregulator ausgeführt, welcher gestattet, die einmal
                              erzielte Temperatur mit Schwankungen von etwa 2° nach aufwärts oder abwärts
                              durch sehr lange Zeit zu erhalten.
                           Die Untersuchung der Präparate betreffs ihrer Entmischungsfähigkeit durch das Rütteln
                              ist zur Beurtheilung der Transportfähigkeit von Sprengmitteln unerläßlich. Eine
                              eigens zu diesem Zwecks construirte Rüttelvorrichtung, Figur II, besteht aus einer reißschienenartigen Holzlamelle, welche um
                              eine in ein Viertel ihrer Länge angebrachte horizontale Achse oscilliren kann. Die
                              Oscillation, welche um die wagrechte Gleichgewichtslage der Holzlamelle erfolgt,
                              wird durch ruckweises Senken des rückwärtigen Endes derselben, und zwar von den
                              Daumen einer Welle bewirkt, an deren Kurbel man einen Mann längere Zeit drehen läßt.
                              Das durch die Daumen gesenkte Ende der Schiene wird gleich nach Passirung des
                              Daumens durch eine Spiralfeder aufwärts gedrückt, und durch die rasche Wiederholung
                              dieser Action eine lebhafte Rüttelbewegung der Schiene erzielt. An dem
                              entgegengesetzten Ende dieser letztern sind auf einem Querbretchen drei
                              Messinghülsen befestigt, in welche Glasröhren fest eingeschoben werden können. Diese
                              Röhren werden mit den zu untersuchenden Präparaten vollgefüllt, beiderseits dicht
                              verschlossen, und nun wird 1/2 Stunde lang an dem Apparate gerüttelt, worauf eine
                              eventuell eintretende Entmischung constatirt und, wenn nöthig, ein oder der andere
                              entmischte Bestandtheil für sich untersucht werden kann.
                           
                              
                              Fig. 2., Bd. 221, S. 554
                              
                           Zur Prüfung der Präparate auf ihre Empfindlichkeit gegen den Stoß wurde ein Fallwerk
                              construirt, welches gestattet, ein schmiedeisernes Fallgewicht von 2 bis 5k aus einer Höhe bis zu 2m vertical herabfallen zu lassen. Das
                              Fallgewicht ist an seinem untern Ende mit einem schwach conisch zulaufenden eisernen
                              Piston armirt, dessen kreisförmige untere Querschnittfläche 1qc,34 beträgt. Dieser Piston paßt genau in
                              die Vertiefung eines schmiedeisernen Ambosses, welcher in die Bodenplatte des
                              Fallwerkes eingesetzt werden kann. Die Vertiefung wurde nun jeweilig mit einer 1mm dicken Schichte des zu untersuchenden
                              Präparates beschickt, und jene minimale Fallhöhe h
                              ermittelt, bei welcher unter Anwendung eines gegebenen Fallgewichtes p eben noch die Explosion des Präparates eintrat. Die
                              zur Herbeiführung dieser Explosion erforderliche Stoßarbeit war sodann als A = ph zu berechnen,
                              und wurde je nach der
                              Natur des Sprengmittels entsprechend mit jener für die Explosion des Schwarzpulvers,
                              bezieh. des Kieselguhr-Dynamits in Vergleich gezogen.
                           Die Stichhaltigkeit jedes gefundenen Resultates wurde aus der Uebereinstimmung der
                              Daten von je drei congruenten Versuchsfällen erschlossen. Es hat sich hierbei
                              ergeben, daß u.a. auch die Initialtemperatur, welche Präparat und Fallmaschine vor
                              dem Versuche besitzen, auf die Größe der zur Explosion erforderlichen Stoßarbeit von
                              bedeutendem Einflusse ist. So konnte normales Sprengpulver bei einer Temperatur von
                              etwa + 5° durch eine Stoßarbeit von 9mk,75 nicht zur Explosion gebracht werden, indeß bei einer Temperatur von
                              + 22° schon eine Stoßarbeit von 7mk,75 zur Erreichung der Explosion dieses Präparates hinreichend war.
                           Zur Ermittlung der Explosionstemperatur diente bei leichter explodirenden Substanzen
                              ein Paraffinbad, in welches Glaseprouvetten eingesetzt wurden, in die man kleine
                              Proben des Präparates einlegte. Ein gleichfalls in das Paraffinbad gesenktes
                              Thermometer ließ die Temperatur ermitteln, bei welcher die Explosion des Präparates
                              erfolgt.
                           Bei mehreren Substanzen wird beobachtet, daß eine von 60° an langsam erwärmte
                              Probe schon bei einer verhältnißmäßig niedern Temperatur explodirt, während das in
                              die heiße Eprouvette geworfene Präparat erst bei einer weit höheren Temperatur
                              momentan zur Explosion gelangt. Die destructive Einwirkung allmälig steigender,
                              länger währender Erwärmungen ist hier unverkennbar und bildet zugleich das Mittel,
                              die Stabilität der Substanz bei höheren Temperaturen noch in einer andern Weise, als
                              zuvor erwähnt, zu beurtheilen.
                           Als wahre Explosionstemperatur ist hier die höchste der beobachteten anzusehen, und
                              diese wurde ermittelt, indem man vom Momente der ersten Explosion an kleine Proben
                              des Sprengmittels in die Eprouvette gleiten ließ und nun die Zeit notirte, binnen
                              welcher die Explosion eintrat. Die gleichzeitig wahrgenommene Temperaturerhöhung
                              wurde ebenfalls notirt. So gelangte man endlich zu einer Temperatur, von welcher ab
                              die Explosion des Präparates, wenn auch nicht momentan, so doch binnen einer
                              Zeitgröße erfolgte, welche bei weiterer Temperatursteigerung keine Abnahme erfuhr.
                              Diese letztere Temperatur konnte als eigentliche Explosionstemperatur betrachtet
                              werden.
                           Das Detail dieses Vorganges, dann das späterhin angewendete Verfahren – eine
                              Modification der Methode von Champion und Leygue – ist in diesem Journal, *1875 218 227 mitgetheilt.
                           
                           
                           Resultate der commissionellen Untersuchung
                                 nachbenannter theils concessionirter, theils nicht concessionirter
                                 Sprengmittel.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 221, S. 556–557
                              Name des Präparates; Firma und
                                 Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
                                 Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe con Uchatius; an dem
                                 zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
                                 Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
                                 der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme; Nitroxhilin;
                                 Collodin-Fabriks-Actien-Gesellschaft, ehemals Volkmann in
                                 Marchegg; Lichtbraunes Pulver, aus Würfelchen von Holzstructur, dazwischen
                                 feiner Staub. Schon seinem Namen nach ist das Präparat mit dem Schultze'schen
                                 Pulver aus Nitroholzzeug verwandt. Läßt sich sowohl durch Flamme als auch durch
                                 Knallsätze oder Schlag zur Explosion bringen; Proc. in Tagen; Normales
                                 Gewehrpulver; Abel'sche Schießbaumwolle; Kieselguhr-Dynamit von 50 Proc.
                                 Nitroglycerin; Rhexit; Wittmann und Freyler St. Lambrecht in Steiermark; Bräunl.
                                 teigartige Masse, welche sich etwas fettig anfühlt. Beim Abbrennen auf einer
                                 Blechtafel verbleibt wenig grau gefärbter, halbgeschmolzener Rückstand. Beim
                                 Uebergießen mit Wasser in einer Eprobette steigen Fettröpfchen und
                                 Holzpartikelchen in die Höhe. Probe in Linsengröße, zwischen Stahl und Stahl
                                 gehämmert, explodirt; Durchschlag; Verhalten im Wasser; Entzündungstemperatur;
                                 bei langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher Erhitzung; Verhalten bei
                                 70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in geschlossener Eproubette 8
                                 Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative Größe der minimalen
                                 Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion hervorruft; Urtheil über
                                 die Zulässigkeit des Präparates und über die beim verkehr etwa nöthigen
                                 Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums über die Zulassung des
                                 Präparates zum allgemeinen verkehr, resp. über die Bewilligung zur Erzeugung und
                                 zum betriebe; Ist im nassen Zustande nicht zu gebrauchen, indem es schon mit dem
                                 Gehalte von 26,6 Proc. an Wasser unentzündbar wird u. durch Wasser Auslaugung
                                 erfährt; Grad; die groben Körner allein; Sehr langsame Zersetzung. Leichte
                                 Bräunung, etwas nitrose Dämpfe. Nach 300 Stunden keine weitere Aenderung; Nach
                                 48 Stunden beginnt Entwicklung von Untersalpetersäure ohne Explosion; Der feine
                                 Staub sonder sich in der untersten Schichte ab, die groben Körner oben. Der
                                 feine Staub ist sehr leicht entzündlich; Das Präparat ist als Schießmittel zu
                                 betrachten. Es ist zum allgem. verkehr aus Sicherheitsrücksichten ebenso
                                 zulässig als Kieselguhr-Dynamit. Im Allgemeinen genügen hierbei die
                                 Vorschriften für dieses Dynamit. Doch ist durch doppelte Hülle Verstaubung
                                 hintanzuhalten. Das Nitroxylin wurde als Schießmittel zum allgemeinen Verkehr
                                 nicht zugelassen; Nach 100 Std. Nitroglycerin verflogen; wie Nitroglycerin;
                                 Kann, ohne seine chemische Zusammensetzung zu ändern, in Wasser nicht deponirt
                                 werden; Nach 100 Stunden 60 Proc. verflüchtigt ohne nitrose Dämpfe. Langsame
                                 Weiterzersetzung ohne Explosion; Entmischt sich weniger leicht als das
                                 Kieselguhr-Dynamit, bei welchem sich die untern Partien stärker
                                 durchfetten; im weichen Zustande; im gefrorenen; Das Präparat ist kein
                                 Schießmittel. Seine Einführung in den allgemeinen Verkehr ist zufällig, und es
                                 ist hierbei nach den für das Dynamit bestehenden oder noch zu erlassenden
                                 Sicherheitsvorschriften zu behandeln; Das Rhexit wurde zum allgemeinen Verkehr
                                 zugelassen, dessen Erzeugung und Betrieb bewilligt; wie oben; weich;
                                 gefroren
                              
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 221, S. 558–559
                              Name des Präparates; Firma und
                                 Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
                                 Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe von Uchatius; an dem
                                 zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
                                 Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
                                 der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme; Azotin;
                                 Bercze u. Nagybanya; Hat fast das selbe Aussehen wie das schwarze Sprengpulver.
                                 Gibt besonders beim Erwärmen Geruch nach Petrolium. Brennt mit gelber Flamme ab.
                                 Das Korn erscheint etwas matter (weniger polirt) als jenes des schwarzen
                                 Sprengpulvers. Seinem chemischen Charakter nach ist es dem Schwarzpulver
                                 ähnlich; g; m; at; Grd.; mm; cc; Proc. in Tagen; 20,1 Proc. in 12 Tagen, wonach
                                 das Pulver sich schon unentzündbar zeigte; Normales Sprengpulver; Peralit; Lisch
                                 und Prohaska. Alt-Ofen; Sieht äußerlich dem Schwarzpulver sehr ähnlich;
                                 hat aber ein mehr eckiges, runzeliges Korn und zeigt dem freien Auge hie und da
                                 graphitirte Holzspänchen, welche nicht ganz in die Masse eingearbeitet worden
                                 sind. Zeigt im Rückstande, welcher bedeutendender als bei Schwarzpulver
                                 (Sprengpulver) auftritt, kleine geschmolzene Kügelchen. der chemische Charakter
                                 steht dem des Schwarzpulvers nahe; Ueber 50 Proc. in 5 Tagen; Darauf war das
                                 Präparat zu Brei verflossen; Verhalten im Wasser; Entzündungstemperatur; bei
                                 langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher Erhitzung; Verhalten bei
                                 70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in geschlossener Eproubette 8
                                 Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative Größe der minimalen
                                 Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion hervorruft; Urtheil über
                                 die Zulässigkeit des Präparates und über die beim Verkehr etwa nöthigen
                                 Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums über die Zulassung des
                                 Präparates zum allgemeinen Verkehr, resp. über die Bewilligung zur Erzeugung und
                                 zum Betriebe; Wird durch Wasser zerstört; Grad; Schwefel verflüchtigt sich; bis;
                                 Verflüchtigt sich Petrolium, sonst keine Aenderung; Wenn es der Verschluß
                                 zuläßt, entweicht Petrolium. Sonst keine Aenderung; Entwickelt sich weniger als
                                 Schwarzpulver; an den Wänden sammelt sich etwas fettig anzufühlender Staub; mk;
                                 Selbst bei 9,75 erfolgte noch keine Explosion, wenn die Temperatur + 5°
                                 betrug. Dasselbe Resultat wurde bei der gleichen Temperatur mit Schwarzpulver
                                 erreicht; Das Präparat ist kein Schießmittel. Es rangirt wegen seiner vom
                                 Schwarzpulver genügend abweichenden Zusammensetzung nicht unter das
                                 Pulvermonopol. Sein Uebergang in den allgemeinen verkehr ist unter Beachtung für
                                 Schieß- u. Sprengpulver geltenden Vorschriften, dann der
                                 Petroliumbestimmungen zulässig. Transport in doppelten dichten Gefäßen.
                                 Ausschluß von freiem Lichte beim Manipuliren; Wurde concessionirt, die Erzeugung
                                 und der Betrieb bewilligt; keine Aenderung; Entmischt sich ebenso wie
                                 Schwarzpulver, indem die kleinen Körner nach ab-, die größern nach
                                 aufwärts sich bewegen. Keine Verstaubung; bei 22° erfolgt noch, bei
                                 9,75° aber keine Explosion; Es rangiert wegen seiner vom Schwarzpulver
                                 genügend abweichenden Zusammensetzung nicht unter das Pulvermonopol. kann unter
                                 Beachtung der für Schieß- und Sprengpulver geltenden
                                 Sicherheitsvorschriften zum allgemeinen verkehr zugelassen werden; Wurde
                                 concessionirt, die Erzeugung und der Bertieb bewilligt
                              
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 221, S. 560–561
                              Name des Präparates; Firma und
                                 Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
                                 Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe von Uchatius; an dem
                                 zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
                                 Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
                                 der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme;
                                 Schießwoll-Dynamit; Nobel und Comp. Zamky und Preßburg; das Präparat
                                 zeigt verfilzte Knollen von Linsen- bis Bohnengröße, oder faserige
                                 Massen, aus Schießwolle bestehend, welche mit Nitroglycerin imprägnirt ist.
                                 Detonirt beim Hämmern zwischen Eisenflächen. Brennt angezündet, fast ohne
                                 Rückstand ab; 7,2 Proc. in 4 Tagen, brennt nur sehr unvollkommen ab;
                                 Kieselguhr-Dynamit, 70,5 Proc. Nirtogycerin; Cellulose-Dynamit a,
                                 bestehend aus den zwei verschiedenen dosirten Sorten a₁ und a₂.
                                 Die Daten beziehen sich auf die stärkere Sorte a₁; Graubraune Masse,
                                 deren Consistenz zwischen der eines grieslichen Pulvers und jener einer Paste
                                 steht. Unter der Loupe sind Holzfasern gut erkennbar. Sonstiges verhalten dem
                                 des Cellulose-Dynamits b sehr ähnlich, nur weniger Verbrennungsrückstand;
                                 Durchschlag; 10 Proc. in 6 Tagen, brennt nur unvollständig ab; Durchschlag
                                 stärker als bei Cellulose-Dynamit a; Cellulose-Dynamit b. Besteht
                                 aus 2 Sorten b₁ und b₂. Die Daten beziehen sich auf die stärkere
                                 Sorte b₁; Aussehen, chemischer Charakter und verhalten ähnlich jenem von
                                 Rhexit. Zeigt unter der Loupe weiße Salzkörnchen neben der Holzfaser, die bei
                                 Cellulose-Dynamit a fehlen. Die für Rhexit angeführten Kennzeichen
                                 charakterisiren auch das Cellulose-Dynamit a und b; 27,5 Proc. in 8
                                 Tagen, dann unentzündbar und unexplodirbar; Verhalten im Wasser;
                                 Entzündungstemperatur; bei langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher
                                 Erhitzung; Verhalten bei 70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in
                                 geschlossener Eproubette 8 Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative
                                 Größe der minimalen Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion
                                 hervorruft; Urtheil über die Zulässigkeit des Präparates und über die beim
                                 Verkehr etwa nöthigen Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums
                                 über die Zulassung des Präparates zum allgemeinen Verkehr, resp. über die
                                 Bewilligung zur Erzeugung und zum Betriebe; Schießwoll-Dynamit scheidet
                                 unter Wasser kein Sprengöl aus, auch nicht beim Auspressen. Ist in feuchtem
                                 Zustande unentzündlich, aber noch durch starke Schlagimpulse explodirbar;
                                 Nitroglycerin verflüchtigt. Schießwolle wird leicht gebräunt. Sonst keine
                                 Aenderung; Nach 48 Stunden beginnt leichte Zersetzung, die langsam ohne
                                 Explosion fortschreitet; Hält sein Sprengöl besser fest als das
                                 Kieselguhr-Dynamit; 0,5 ungefroren partielle Explosion; 2,25 totale
                                 Explosion; 1,25 gefroren totale Explosion; 0,75 feucht, ungefroren partielle
                                 Explosion; 2,5 feucht, gefroren totale Explosion; Ist kein Schießmittel. Beim
                                 Stoße gefährlicher als Kieselguhr-Dynamit. Ist nur als Zündpatrone oder
                                 ausnahmsweise für große Minen, nie aber zur Ladung von Bohrschüssen zulässig.
                                 Die Zündpatronen müssen dicht geschlossen und adjustirt, das Pulver in doppelten
                                 Gefäßen verpackt sein, welche Reibung ausschließen. Wenn feucht verwendet,
                                 feucht zu transportiren. Sonst gelten die Dynamit-Bestimmungen; Zur
                                 Erzeugung und zum Betriebe des Schießwoll-Dynamits, dann der
                                 verschiedenen Sorten des Cellulose-Dynamits wurde bisher noch keine
                                 Bewilligung ertheilt; Unter Wasser wird Sprengöl ausgeschieden; Nach 100 Stunden
                                 Nitroglycerin verflogen; Ebenso wie Schießwoll-Dynamit; ungefroren;
                                 gefroren; Läßt unter Wasser deponirt, kein Nitroglycerin austreten, verliert
                                 hiervon aber einen Theil beim Ausdrücken mit der hand. Daher im feuchten
                                 Zustande schlecht verwendbar; Wie Kieselguhr-Dynamit; Hält das Sprengöl
                                 besser fest als Kieselguhr-Dynamit; wird aber unten doch etwas
                                 durchfettet; wenn gefroren; Erscheint zu allgemeinen verkehre zulässig und ist
                                 hierbei ganz nach den für das Kieselguhr-Dynamit geltenden Vorschriften
                                 zu behandeln; nach 48 Stdn. beginnt langs. Zersetzung. Schreitet ohne Explos.
                                 fort; Wird durch Wasser in seiner Zusammensetzung geändert. Unter Wasser
                                 unbrauchbar; wird unten gleichwohl etwas durchfettet; Erscheint zum allgemeinen
                                 verkehre zulässig und ist diesfalls ganz nach den Vorschriften für das
                                 Kieselguhr-Dynamit zu behandeln
                              
                           
                           Die Resultate der vom technischen und administrativen Militär-Comité
                              programmgemäß durchgeführten Untersuchungen sind in der voranstehenden Tabelle
                              möglichst gedrängt zusammengestellt, und auch die von der Commission über jedes
                              einzelne Sprengmittel gesprochenen Gutachten in kurzen Schlagworten angegeben.
                           Die Mittheilung dieser Resultate darf sich natürlich nur auf jene Daten erstrecken,
                              aus welchen eine genauere Kenntniß der chemischen Zusammensetzung der untersuchten
                              Sprengmittel, soweit diese heute noch als Geheimniß des Fabrikanten anzusehen ist,
                              nicht geschöpft werden kann. Statt dieser auf den chemischen Bestand bezüglichen
                              Daten sind indeß jene augenfälligen Kennzeichen angegeben, durch welche sich jedes
                              der untersuchten Präparate von andern ähnlichen Sprengmitteln unterscheidet, mit
                              Hilfe deren also die Identität dieses Stoffes selbst von Laien mit einiger
                              Sicherheit nachgewiesen werden kann.
                           Zum Schlusse der vorstehenden Mittheilungen sei noch erwähnt, daß alle jene
                              Sprengmittel, für welche die Bewilligung zum öffentlichen Verkehr schon vor der
                              Zusammensetzung der vorgenannten Untersuchungscommission provisorisch erflossen war,
                              von dieser Commission einer eingehenden Untersuchung noch nicht unterzogen wurden,
                              und einstweilen auch ohne diese Untersuchung provisorische Zulassung bis zu jenem
                              Zeitpunkte behalten, wo, wie bereits gesagt, die Verhandlungen bezüglich des
                              Pulvermonopols in Oesterreich einem definitiven Abschlusse zugeführt sein
                              werden.
                           Diese Sprengmittel sind nebst dem als Vergleichspulver der andern
                              Nitroglycerin-Sprengpulver dienenden Kieselguhr-Dynamit (Dynamit I):
                              „Dynamit II“ und „Dynamit III“ von Nobel und Comp., das
                              „Weiße Dynamit“ und das
                              „Kohlen-Dynamit“ von Wittmann,
                                 Freyler und Comp., das
                              „Diorexin“ von W. Pancsera und
                              das „Haloxylin“ von Gebrüder
                                 Fehleisen. Ueber die äußeren Merkmale dieser Sprengmittel, sowie über die
                              Methode der chemischen Untersuchung von Sprengmitteln überhaupt soll später
                              berichtet werden.