| Titel: | Apparat zum Richten von Wagenachsen. | 
| Fundstelle: | Band 222, Jahrgang 1876, S. 28 | 
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                        Apparat zum Richten von Wagenachsen.
                        Mit einer Abbildung auf Taf. I [b.c/2].
                        Bex' Apparat zum Richten von Wagenachsen.
                        
                     
                        
                           Sind Wagenachsen durch irgend einen Unfall verbogen worden, so kann man sie mit Hilfe
                              des in Figur
                                 11 abgebildeten Apparates wieder gerade richten, ohne sie vom Wagen
                              abnehmen zu müssen. Dieser von Friedr. Bex in Washington
                              patentirte Apparat enthält zunächst einen starken Balken oder eine Wange A, auf welcher zwei Schieber B und B₁ gleiten. Von der zu richtenden
                              Achse F muß nun das Rad abgezogen werden, dann kann man
                              sie mit ihrem Ende durch die Oeffnung des vordern Schiebers B₁ hindurch stecken und weiter auf den hintern Schieber B auflegen. Auf dem letztern wird sie noch überdeckt
                              durch die angeschraubten Gelenkstücke C, C₁, C₂, von denen C₁, das mittlere lange Stück, unten etwas rinnenförmig ausgearbeitet
                              sein kann, um die Achse im obern Theile besser zu überdecken. Durch ein
                              aufgeklemmtes Band wird das lange Stück C₁ noch
                              mit der Achse verbunden.
                           Die Wange A enthält nun in einer Erweiterung eine starke
                              Schraube D, mit welcher man gegen die Achse F andrücken kann, um die Biegungen, die letztere
                              erlitten hat, an den betreffenden Stellen wieder heraus zu pressen. Durch
                              Verschieben der Träger B, B₁ ist der Apparat auf
                              die einzelnen Biegungen einzustellen. (Scientific American, Juli 1876 S.
                                 18.)
                           
                              G.
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
