| Titel: | Ueber die betrügerische Färbung der Weine. | 
| Fundstelle: | Band 222, Jahrgang 1876, S. 372 | 
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                        Ueber die betrügerische Färbung der
                           Weine.
                        Gautier, über die betrügerische Färbung der Weine.
                        
                     
                        
                           Das künstliche Färben der Weine, welches früher nur in größern Städten mit hohem
                              Consumzoll (Octroi), z.B. in Paris (1841 82 320),
                              ausgeübt wurde, verbreitet sich seit einigen Jahren auch in den
                              Productionsdistricten in solchem Umfange, daß selbst die dazu verwendeten Farbstoffe
                              bedeutend im Preise steigen.P. Massot, Präsident des Generalrathes der
                                    Ostpyrenäen, hat an den Justizminister ein Schreiben gerichtet, in welchem
                                    er ganz energisch gegen die kolossale Weinfälschung, welche jetzt in
                                    Frankreich geübt wird, zu Felde zieht und um ein Gesetz bittet, das diesen
                                    „Schandthaten“ ein Ende macht, welche die
                                    Gesundheit gefährden, den moralischen Sinn erschüttern und die ergiebigste
                                    Quelle des französischen Nationalwohlstandes in Gefahr bringen. Hiernach
                                    wird arsenhaltiges Fuchsin heute centnerweise gebraucht, andere
                                    Anilinfarbstoffe sind auf landwirthschaftlichen Ausstellungen sogar prämiirt
                                    und werden in Folge dessen öffentlich angepriesen. Um diesen Unfug zu
                                    steuern, hat jetzt das Syndicat der Weinhändler von Beziers folgendes
                                    nachahmenswerthe Rundschreiben erlassen:„In Erwägung, daß die künstliche Färbung der Weine schon ernsten
                                       Schaden verursacht hat, daß sie den guten Ruf und die Zukunft der
                                       französischen Weinberge vernichten muß, und daß es unumgänglich
                                       nothwendig ist, sie zu verhindern und, von welcher Seite her sie auch
                                       kommen mag, zu verfolgen; – in Erwägung, daß im Augenblick der
                                       Weinlese es unumgänglich nothwendig ist, diesen Thatsachen die
                                       größtmögliche Publicität zu geben, und die Weinbergbesitzer, welche sich
                                       von den Verkäufern von Farbestoffen zu dem ernsten Betrug, den sie
                                       begehen, verleiten lassen, von den Gefahren in Kenntniß zu setzen,
                                       welche sie sich durch die Fälschung ihrer Weine aussetzen, – hat
                                       das Syndicat folgenden Beschluß gefaßt: Der Syndicatausschuß ist
                                       speciell beauftragt, von seinen Mitgliedern die Weinproben, welche eine
                                       erste Analyse der künstlichen Färbung als verdächtig erscheinen lassen,
                                       entgegenzunehmen, um sie einer neuen Prüfung zu unterwerfen. Der
                                       Ausschuß wird auf Kosten des Syndicats und im Namen der Mitglieder
                                       seinen Statuten gemäß vor allen Gerichtsbarkeiten die verfolgen, welche
                                       die verfälschten Weine verkaufen. Er ist beauftragt, den Resultaten der
                                       Verfolgungen alle mögliche Publicität zu geben. Endlich hat er die
                                       specielle Aufgabe, alle Maßregeln zu ergreifen, welche er für nothwendig
                                       hält, um die Ehre und die Interessen des Weinhandels unter diesen
                                       ernsten Verhältnissen sicherzustellen.“Darauf hat der Siegelbewahrer und Justizminister Dufaure an die Generalprocuratoren bei den Appellhöfen ein
                                    Rundschreiben gerichtet, in welchem er ihnen anempfiehlt, die Fälschung von
                                    Weinen und von Lebensmitteln überhaupt streng zu verfolgen. „Die
                                       künstliche Färbung der Weine – heißt es darin – geschieht
                                       auf zwei Arten: durch die Mischung verschiedener Weine und durch die
                                       Anwendung von Farbstoffen, die keine der colorirenden Eigenschaften
                                       gewisser Weintrauben besitzen. Das Mischverfahren ist an und für sich
                                       nicht als eine Fälschung zu betrachten und darf daher nicht gerichtlich
                                       verfolgt werden, es sei denn, daß der Käufer von dieser Behandlung des
                                       Weines keine Ahnung hatte. In einem solchen Falle wäre je nach den
                                       Umständen gegen den Verkäufer nicht auf Grund von Fälschung, sondern von
                                       Betrug in der Qualität oder Quantität der
                                       verkauften Sache vorzugehen. Dagegen ist es eine Fälschung, welche den Betrug nicht ausschließt, wenn die Weine
                                       mit Stoffen, welche nicht von der Weintraube kommen, gefärbt werden.
                                       Einzelne dieser Stoffe können unschädlich sein, während andere wieder
                                       höchst gefährlich sind.... Sie haben daher Verfolgungen gegen alle
                                       diejenigen anzuordnen, welche den Wein auf diese Art fälschen, so
                                       gefälschten Wein in ihren Magazinen aufbewahren oder zum Verkauf
                                       feilbieten und verkaufen.... Die künstliche Fälschung des Weines wird in
                                       zahlreichen Zeitungsartikeln und Flugschriften gelehrt und in weit
                                       verbreiteten Prospecten und Annoncen angepriesen. Diejenigen, welche in
                                       einem bestimmten Falle durch ihre Anleitungen zu einer derartigen
                                       Fälschung Anlaß gegeben haben, müssen als Complicen bestraft werden;
                                       endlich gestattet das Gesetz auch die Bestrafung solcher, deren
                                       Anleitungen wirkungslos geblieben sind. Die Staatsanwälte haben ganz
                                       besonders eine nachdrückliche Ahndung zu beantragen, wenn zu der
                                       künstlichen Färbung erwiesenermaßen schädliche Stoffe verwendet worden
                                       sind. Die Handelskammern, landwirthschaftlichen Comités,
                                       Sindicatsvereine, sowie die berufensten Organe der öffentlichen Meinung
                                       haben dieses sträfliche Verfahren, welches die Gesundheit des Publicums
                                       und die Sicherheit des Handelsverkehrs aufs Spiel setzt, laut gerügt;
                                       ich hoffe, daß es Ihrer Wachsamkeit gelingen wird, das Vergehen überall,
                                       wo es vorkommt, ausfindig zu machen und die Schuldigen zur Rechenschaft
                                       zu ziehen.“
                                     Diese Fälschung verdient um so mehr die allgemeine Aufmerksamkeit, als dazu selbst
                              giftige Farbstoffe, wie der Saft von Phytolacca
                                 decandra, arsenhaltiges Fuchsin u.s.w., verwendet werden. A. Gautier (Bulletin de la
                                    société chimique de Paris, 1876 t. 25 p. 435) hat es nun in einer sehr
                              ausführlichen Arbeit unternommen, ein Verfahren zur Entdeckung dieser Verfälschungen
                              anzugeben; wir entnehmen dieser Abhandlung, unter Berücksichtigung der in diesem
                              Journal bereits früher veröffentlichten Untersuchungen, Folgendes.
                           Die am häufigsten zur künstlichen Färbung des Weines verwendeten Farbstoffe sind
                              folgende:
                           1. Althaea rosea, deren schwarze Blüthen namentlich von
                              Deutschland aus nach Frankreich eingeführt werden; sie geben an Wasser einen schön
                              weinrothen Farbstoff ab.
                           2. Die Beeren von Sambucus nigra (vgl. 1831 41 141), deren braunrother Saft bei der Gährung weinroth
                              wird. Mit Weinsäure oder Alaun versetzt, wird er in Frankreich, Portugal und Spanien
                              verwendet.
                           3. Die Beeren von Sambucus ebulus; der Saft dieser beiden
                              Fliederarten wirkt abführend.
                           4. Die Beeren von Ligustrum vulgare färben den Wein
                              carmoisinroth, wenn sie demselben frisch zugesetzt werden, tief weinroth, wenn dies
                              erst nach erfolgter Gährung geschieht.
                           5. Die in Frankreich wenig verwendeten Beeren von Phytolacca
                                 decandra, einer schönen nordamerikanischen Pflanze, jetzt in Frankreich,
                              Italien, Portugal, namentlich aber in Elsaß und Württemberg cultivirt, enthalten
                              einen schön violettrothen Saft, der stark abführend wirkt.
                           6. Die Beeren von Vaccinium myrtillus; Heidelbeersaft ist
                              frisch violettblau, oder nach der Gährung schön violettroth; er wird oft in Paris,
                              namentlich aber in der Schweiz, fast gar nicht in den großen Weindistricten,
                              verwendet und nur zum Färben von Weißweinen.
                           7. Der Saft der rothen Rüben ist frisch sehr schön violett, entfärbt sich rasch,
                              namentlich durch Gährung; er wird fast nur zur Verdeckung des Fuchsins oder der
                              Cochenille benützt.
                           8. Die Abkochung des Campecheholzes, welche mit kalkhaltigem Wasser schön violettroth
                              gefärbt ist, wird in Paris zur Herstellung aller Arten Weine angewendet; jungen
                              Weinen ertheilt sie das Ansehen von alten.
                           
                           9. Die alkoholische Abkochung des Fernambukholzes ist gelbroth, bei Gegenwart von
                              kohlensauren Alkalien violett. In den großen Weinproductionsgegenden werden die
                              Abkochungen dieser Farbhölzer nicht verwendet.
                           10. Die Cochenille kommt in großen Mengen in Anwendung. Sie wird theils in Form
                              kleiner Kuchen in den Handel gesetzt, welche durch Befeuchten gepulverter Cochenille
                              mit Ammoniakflüssigkeit und Pressen hergestellt werden, theils in Form von
                              concentrirten Lösungen. Man benützt sie namentlich im südlichen Frankreich zur
                              Färbung derjenigen Weine, welche zur Verfälschung der Burgunder- und
                              Bordeauxweine dienen.
                           11. Fuchsin, Rosanilin, Anilinroth und Anilinviolett sind oft arsenhaltig; sie werden
                              in großen Mengen verwendet, allein oder mit gelben oder rothen Farbstoffen
                              gemischt.
                           12. Indigocarmin wird namentlich im südlichen Frankreich zum Färben der Weine
                              gebraucht.
                           Außerdem sind wohl auch die Blüthen des Klatschmohnes (1843 90 191) 1844 91 393. 1875 217 416) verwendet.
                           Am meisten werden zur Verfälschung der Weine angewendet das Fuchsin, dann Cochenille,
                              Malve, Hollunder und Indigo, seltener die übrigen Farbstoffe. Cochenille, Fuchsin
                              und Indigo scheiden sich meist beim Stehen wieder ab und reißen dabei einen Theil
                              des natürlichen Weinfarbstoffes mit nieder.
                           Gautier bespricht dann das Verhalten des Weinfarbstoffes
                              gegen Soda, Natriumbicarbonat, Borax, Ammoniak, Schwefelammonium, Baritwasser,
                              Bleizucker, schweflige Säure, Wasserstoff im statu
                                 nascendi und Bariumsuperoxyd, welches je nach dem Alter und der Herkunft
                              des Weines etwas verschieden ist. –
                           Der Farbstoff des Weines ist früher schon untersucht von Payen (1845 96 320), Glenard (1858 150 235) und Duclaux (1874 213 261). Man
                              hat versucht, den echten Weinfarbstoff von dem gefälschten mittels des Mikroskopes
                              zu unterscheiden. Sorby (1870 198 244) hat denselben mit dem Spectralapparate untersucht, Vogel (* 1876 219 73) mit
                              specieller Rücksicht auf die gewöhnlichen, zur Verfälschung verwendeten Farbstoffe.
                              –
                           Verfasser faßt mit Balard, Wurtz und Pasteur die künstliche Färbung nur dann als eine betrügerische auf, wenn
                              der zugesetzte Farbstoff mindestens 1/8 des natürlichen beträgt. (Vgl. Stierlin 1874 214 421.)
                           Die bisher vorgeschlagenen Methoden, den fremden Farbstoff von dem natürlichen
                              Weinfarbstoff zu trennen, haben kein befriedigendes Resultat ergeben. So beobachtete
                              Faure in Bordeaux, daß ein gerbstoffreicher oder mit
                              Gerbstoff versetzter Wein beim Schütteln mit Leim fast völlig entfärbt wird, während
                              der Farbstoff des Flieders, Klatschmohnes, Campeche- und Fernambukholzes, der
                              Maulbeere und Kermesbeere in das Filtrat übergeht. Gautier konnte auf diese Weise keine vollständige Entfärbung des
                              natürlichen Rothweines erzielen, beobachtete jedoch, daß namentlich der natürliche,
                              die fremden Farbstoffe aber nur sehr wenig ausgefällt werden. Dieses Verhalten
                              verwerthete er in der Weise, daß er die zu prüfenden Weine hierdurch von dem
                              natürlichen Farbstoffe möglichst befreite, um so die Einwirkung der Reagentien auf
                              die in Lösung gebliebenen fremden Farben um so deutlicher hervortreten zu lassen.
                              –
                           Nach Cottini und Fantogini
                              (1871 199 432) wird der echte Weinfarbstoff durch heiße
                              Salpetersäure nicht zersetzt, wohl aber die fremden Farbstoffe. –
                           Schrader hatte empfohlen, mittels eines Fadens den in
                              einer enghalsigen Flasche enthaltenen Wein auf den Boden eines mit Wasser gefüllten
                              Gefäßes langsam ausfließen zu lassen; der fremde Farbstoff soll sich rascher im
                              Wasser verbreiten als der natürliche. Diese Reaction fand Gautier ebenso wenig bestätigt als die Angabe von A. Facon, daß reiner Rothwein durch Schütteln mit dem gleichen Gewicht
                              pulverisirten BraunsteinsLamattina (Comptes
                                       rendus, 1876 t. 83 p. 564) gibt an, daß durch 12 bis 15 Minuten
                                    langes Behandeln von 100g Wein mit
                                    15g gröblich gepulvertem,
                                    eisenfreiem Braunstein und Filtriren durch ein doppeltes Filter der
                                    natürliche Farbstoff niedergeschlagen wird, die fremden dagegen in das
                                    Filtrat übergehen. Enthält der Braunstein Eisen, so nimmt das Filtrat eine
                                    schwach gelbe Farbe an, und das Fuchsin wird mit ausgefällt. Um in diesem
                                    Falle das Fuchsin nachzuweisen, behandelt man den Rückstand mit Alkohol,
                                    welcher das Fuchsin zu einer schwach violettblauen Flüssigkeit auflöst.
                                    Setzt man hierzu concentrirte Essigsäure, darauf einige Tropfen Ammoniak, so
                                    erscheint die Fuchsinfarbe nach einigen Augenblicken wieder. entfärbt wird, gefälschter dagegen nicht.
                           Besser ist der Vorschlag (vgl. 1874 214 422), in den Wein
                              mit essigsaurer Thonerde oder Zinnchlorür gebeitzte Wolle oder Seide zu bringen;
                              Campeche, Fernambuk, Cochenille, Fuchsin, Indigo schlagen sich auf der thierischen
                              Faser nieder. – Blume (1863 170 240) wollte in ähnlicher Weise Brodkrumme anwenden, Böttger (1864 172 157)
                              Schwamm; Philipps (1866 180
                              492) fand, daß diese Stoffe nur durch ihren geringen Eisengehalt mit gefärbten
                              Rothweinen bestimmte Farben geben können. –
                           
                           
                           Tabelle I.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 222, S. 376–377
                              Art der Flüssigkeit; A. Man gibt zu
                                 1cc nicht geklärten Weines, nach
                                 dem Säuregehalt und der Farbenintensität, 3 bis 5cc Natriumcarbonatlösung (1 : 200); B.
                                 Man erhitzt die Probe zum Kochen; C. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 1,5 bis 2cc einer mit CO₂ gesättigten
                                 8proc. Natriumbicarbonatlösung. Die Farbe wird nach 2 Min. beobachtet; Wein,
                                 rein; Bläulichgrün, ins Grünlichgraue spielend; mit Aramon lila; Die Flüssigkeit
                                 wird gelb und entfärbt sich dann. Der Stich ins Lila, wenn er eintritt,
                                 verschwindet im Allgemeinen; Dunkelgrau mit einem Stich ins Grüne und zuweilen
                                 ins Lila; Fernambuk, rein; Johannisbeerroth; Braunlila oder lila mit
                                 kastanienbraun; Weinlila; Campeche, rein; Purpurroth oder violett; Weinroth;
                                 Dieselben Färbungen wie reiner Wein; Lila oder weinviolett; Grünlich dunkelgrau;
                                 Cochenille, rein; Grau mit lila; Die lilagraue Farbe bleibt dieselbe; Grau mit
                                 lila oder violett; Fuchsin, rein; Rosenroth; Grünlichgrau, zuweilen lila; Das
                                 Violettroth oder Rothviolett verschwinden; Phytolacca, rein; Violettrosenroth; Dunkelviolett oder lila; Gelbgrau
                                 mit kastanienbraun, welches mit der Menge von Ph.
                                 wächst; Rein lila; Schwarze Malve, rein; Dunkel bouteillengrün; Grünlich oder
                                 grünlich grau; Entfärbt sich zum Theil; grünlich m. grau gemischt; Grau mit
                                 wenig grün oder blau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth; Rosenroth oder haltbar
                                 ranzio; Rothe Rübe 1 Th.; Gelblichgrau, wenn die Rübe faul, schwach ranzio, wenn
                                 sie frisch ist; Entfärbt sich, wenn die Rübe alt ist; wenn frisch gelblichgrau
                                 m. schwach rothgelb; Röthlichgelb oder lilabraun; Sambucus nigra, rein; Violettlila, in Dunkelbläulichgrau, dann in
                                 Bläulichgrün übergehend; Weinlila; Dunkelgrün mit lila; Dunkelgrünlich grau;
                                 Bleibt kurze Zeit lila und geht schnell in grau mit bläulichgrün über; Sambucus ebulus, rein; Bouteillengrün durch grau
                                 gedunkelt; Weinroth; Grün mit lila, od. schwach grüngrau; Das Grün verschwindet
                                 beim Erwärmen; Lila durch grau geschwächt, oder grau mit wenig kastanienbraun;
                                 Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Dunkelgrau mit
                                 wenig kastanienbraun; Dunkelgrün oder grünlichgrau; Geht in schmutziggelb über;
                                 Heidelbeere, rein; Mehr Reagens gibt lilagrau noch mehr grau mit wenig lila;
                                 Wird gelblichgrau; Bleibt lila und geht durch Reagensüberschuß schnell in grau
                                 mit schwach gelbroth über; Gelblich grau mit wenig lila oder rosenroth; Wird
                                 dunkelgrau; Matt gelblichgrau, oft mit gelbroth; Indigo, rein; Blau; Anfangs
                                 blau, dann grün werdend; Wein, nicht geklärt; Bläulichgrün; Wird gelb; Bläulich
                                 oder grünlich blau; D. 2cc geklärten
                                 Weines werden mit 3cc einer Lösung von
                                 10g Ammoniakflüssigkeit in 100g Wasser versetzt. Die Probe wird mit
                                 5cc Wasser verdünnt; E. Zu 2cc geklärten Weines setzt man 2cc einer bei 15° gesättigten
                                 Bariumhydroxydlösung. Man filtrirt nach 15 Minuten. Farbe des Filtrats; F. Die
                                 vorige Lösung wird mit Essigsäure angesäuert; G. 2cc geklärten Weines versetzt man, nach
                                 d. Farbenintensität, mit 3 bis 4cc
                                 einer bei 15° gesättigten Boraxlösung; Grünlich blaugrau oder
                                 grünlichgrau mit ganz wenig lila; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum
                                 geröthet; in wenigen Fällen fast ungefärbt; Flüssigkeit blaugrau oder grünlich,
                                 zuweilen eine Spur oder mehr lila. Flüssigkeit grünlichgrau oder bläulich;
                                 Johannisbeerroth; Lila durch grau oder kastanienbraun geschwächt; Braunroth;
                                 Zwiebelroth oder gelb, fast ungefärbt; Weinlila; Violettlila; das Violett
                                 verschwindet bei Reagensüberschuß und erscheint wieder beim Erwärmen; Weinroth;
                                 Grünlichgrau; Schmutzig grünlichgelb; Flüssigkeit kaum geröthet; Flachsblaugrau
                                 mit wenig kastanienbraun; Violettlila; Lila; Grünlichgrau oder grünlich
                                 braungrau; Flüssigkeit deutlich roth; Lila oder bläulichgrau mit lila;
                                 Rosenroth, durch Reagensüberschuß entfärbt; Rosenroth; Grünlichgrau mit oder
                                 ohne rosenroth; Bläulichgrau mit lila, letztere zuweilen s. schwach;
                                 Violettrosenroth; Dunkelgrau mit kastanienbraun oder lila; Lila oder blaugrau
                                 mit wenig lila; Bouteillengrün; Farbe von gekochtem dunkeln Thee;
                                 Bouteillengrün, durch grau gedunkelt; Kaum geröthet; Grünlich blaugrau; Gelb,
                                 wenn die Rübe faul, rosenroth, wenn sie frisch ist; Rosenroth oder ranzio;
                                 Schmutzig gelblichgrau, mit wenig kastanienbraun, wenn die Rübe frisch ist;
                                 Hellgelb; Gelb oder zwiebelroth, leicht rosenroth; Grau mit wenig violettbraun
                                 bei frischen Rüben; Schön grün; Schmutzig grünlichgrau; Lila oder grünlich
                                 blaugrau, kaum lila; Dunkel bouteillengrün; Weinroth, Portowein; Dunkelgrün mit
                                 grau; Gelb oder hellgrün; Kaum geröthet; Dunkelgrün; Schmutzig rosenroth;
                                 Bläulich, grünlichblau oder grünlichgrau; Gelb mit wenig grün; Grünlich blaugrau
                                 m. lila; Im durchscheinenden Lichte kastbr., im zurückfallenden
                                 graubouteillengrün; Schmutziggelb mit lila; Gelblichgrau oder grünlichgrau;
                                 Grünlichgelb; Schwach rosenroth; Grau mit wenig lila; Blau, entfärbt sich nach
                                 und nach; Wird grün, entfärbt sich darauf nach und nach; Eichblattgrün;
                                 Schmutzig grüngrau; Rosenroth; Bläulich grün
                              
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 222, S. 378–379
                              Art der Flüssigkeit; H. Zu 4cc geklärten Weines bringt man 1cc Alaunlösg. von 10 Proc. u. 1cc 10proc. Natriumcarbonatlösung. Man
                                 digerirt und bringt auf ein Filter. Farbe des Niederschlages; K. Farbe des bei H
                                 erhaltenen Filtrats; L. 2cc geklärten
                                 Weines werden mit 1cc basisch
                                 essigsaurer Bleilösung (15° B.) versetzt; Wein, rein; Bläulichgrün oder
                                 grünlich; Hell bouteillengrün. Bei einigen Weinen fast farblos; Grünlich
                                 aschfarbenblau, selten apfelgrün oder gelblich grün; Fernambuk, rein; Braunlila;
                                 Lila in gelbroth übergehend; Grau mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau, mit
                                 gelb oder gelbroth; Wein; Campeche, rein; Violettblau; Violett; Bläulichgrün mit
                                 Anhauch von violett, mehr violett b. Austrocknen an d. Luft; Hell
                                 bouteillengrün; Blau wie bei Wein, aber mehr violett; Cochenille, rein;
                                 Rosenroth; Immer mehr oder weniger dunkelroth; Dunkel lilaviolett; Bläulich, ein
                                 wenig rosenroth; Lila rosenroth; Aschfarbenblau, hellgrün; Fuchsin, rein; Kein
                                 Niederschlag; Bläulich oder grünlich, mit schwach rosenroth; Hellgrün;
                                 Aschfarbenblau, zuweilen mit schwach rosenroth; Phytolacca, rein; Violett;
                                 Schwach kastanienbraun, violett, lösl. im Ueberschuß, die Farbe dabei ändernd;
                                 Bläulichgrün oder grünlich, schwach rosenroth, mit mehr Phyt.; Grünlich
                                 aschfarbenblau; Schwarze Malve, rein; Dunkelgrün oder bläulich; Bläulichgrün od.
                                 grünlich; Hell bouteillengrün; Grünlichblau; Rothe Rübe, rein; Rosenroth, wenn
                                 die Rübe frisch, rothgelb wenn alt; wird an der Luft orangefarben und gelb. Hell
                                 bläulichgrün, gelblich oder gelbroth; Hellgrün; Weinfarbe, wenn die Rübe frisch;
                                 gelblich wenn alt; Sambucus nigra, rein; Dunkelgrün; Blau, dunkelviolett; Hell
                                 bouteillengrün; Grünlich aschfarbenblau; Sambucus ebulus, rein; Dunkel eichgrün;
                                 Dunkel violettblau; Grünlichblau; Ligustrum, rein; Dunkelgrün; Grünlich oder
                                 bläulichgrün; Heidelbeere, rein; Grünlichblau mit schwach rosenroth; Hell
                                 bouteillengrün mit wenig kastanienbraun; Aschfarbenblau; Indigo, rein; Kein
                                 Niederschlag; Grünaschgrau; Sehr schwach bläulich; Wein, nicht geklärt; M. Farbe
                                 des Filtrats von L; N. Zu 1cc geklärten
                                 Weines setzt man 1cc essigsaures
                                 Aluminium (2° B.) – Farbe der Flüssigkeit; O. Zu 1cc geklärten Weines werden 4 Tropfen
                                 von Kaliumaluminat gesetzt, durch Hinzufügen von Alaun zu einer alkalischen
                                 Aluminiumlösung erhalten. Man filtrirt; P. Zu 0g ,1 BaO₂ setzt man 5 Tropfen
                                 (5proc.) Weinsäure, darauf 3cc
                                 geklärten Weines. Man beobachtet die Farbe der Flüssigkeit nach 13 Stdn.;
                                 Farblos; Weinlila; bei Aramon fast farblos werdend; Lila mit schwach rosenroth,
                                 entfärbt sich; Kaum rosenroth, ganz wenig orangefarben in Berührung mit
                                 BaO₂; Johannisbeerroth durch einen Ueberschuß des Bleisalzes u. beim
                                 Erwärmen; Behält ihre ursprüngliche Farbe; Farblos oder schwach gelbroth; Farbe
                                 von altem Rothwein oder rosenroth; Zwiebelroth, schwach rosenroth; Gelb, ohne
                                 roth selbst nach 10 Stdn. Stark orangefarbener Niederschlag in Berührung mit
                                 BaO₂; Farblos oder schwach lila; Wird violettblau; Niederschlag blau und
                                 violett; Farblos oder sehr schwach gelblich; Violett oder lila;
                                 Violettrosenroth; Wie das vorige Gemisch; Lila, fast farblos; Rosenroth lila;
                                 Lila rosenroth; Farblos; Weinlila; Rein rosenroth; Rosenroth m. orangegelb in
                                 Berührg. mit BaO₂; Rosenroth; Lila oder rosenroth; Rein rosenroth; Kaum
                                 rosenroth, orangefarbener Niederschlag in Berührung mit BaO₂; Farblos bei
                                 keinem Ueberschuß des Reagens, ranziogelb bei Ueberschuß; Violettroth; Farblos
                                 oder ganz schwach rosenroth; Weinlila oder rein lila; Lebhaft rosenroth;
                                 Flüssigkeit rein rosenroth; orangefarb. Niederschlag in Berührung mit
                                 BaO₂; Lila, verdunkelt sich durch einen Ueberschuß; Dunkelgrün durch
                                 Reagensüberschuß; Blauviolett; Violettrosenroth; Blaßgelb, kaum rosenroth,
                                 Stark. Niederschl. m. BaO₂; Behält ihre Farbe, wird aber dunkler; Ein
                                 Ueberschuß des Aluminats verwandelt die Farbe in Madeirabraungelb; Schwach
                                 gelblich; Helllila; Zwiebelroth; Fleischroth; starker Niederschlag in Ber. m.
                                 BaO₂; Rein violett; Lila dunkelgrau, durch Reagensüberschuß in
                                 dunkelboutgr. übergehend; Blauviolett oder rein lila; Rein rosenroth; Rothbraun;
                                 orangefarb. Niederschl. in Ber. m. BaO₂; Dunkel weinlila; Dunkellila;
                                 Blauviolett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth m. kastanienbr.; orangefarbener
                                 Niederschl. in Berührung mit BaO₂; Bewahrt anfangs ihre Farbe, wird
                                 darauf dunkler u. geht durch Reagensüberschuß in grünlich über; Dunkelgrün d.
                                 Reagensüberschuß; Bläulich violett oder lila; Rein rosenroth; Rosenroth;
                                 orangefarb. Niederschlag in Berührg. mit BaO₂; Violettlila; Flüssigkeit
                                 grünlichgrau; kastanienbraungrün im durchscheinenden Lichte; Bläulichviolett
                                 oder violettlila; Rein rosenroth; Flüssigk. farblos od. kaum rosenroth; wenig
                                 orangefarb in Ber. mit BaO₂; Blau; Wird grün, darauf grünlich gelb;
                                 Weinroth
                              
                           
                           Die vorstehende Tabelle I gibt die Reactionen der natürlichen und verfälschten Weine
                              an. Letztere wurden dadurch hergestellt, daß eine mit 10 Proc. Weingeist vermischte
                              wässerige Farbstofflösung von gleicher Intensität wie natürlicher Wein mit 4 Th.
                              Wein, dann mit 1/10 des Volums Eiweißlösung vermischt, einige Minuten geschüttelt
                              und dann filtrirt wurde.
                           
                              (Schluß folgt.).