| Titel: | Toselli's Hebeapparate für unterseeische Gegenstände. | 
| Fundstelle: | Band 223, Jahrgang 1877, S. 578 | 
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                        Toselli's Hebeapparate für unterseeische Gegenstände.
                        Mit Abbildungen auf Taf.
                              XIII [a/3]
                        Toselli's Hebeapparate für unterseeische Gegenstände.
                        
                     
                        
                           Die Verbesserung der Tieflothe und Sondirinstrumente hat in unserer Zeit auch zur
                              Herstellung von Apparaten geführt, welche ohne Zuhilfenahme von Tauchern zur
                              Befestigung von Tauen größere Gegenstände vom Meeresgrunde auflesen und zu Tage
                              fördern. Bei beträchtlichen Tiefen ist ohnedies die Taucherarbeit nicht mehr
                              ausführbar. Toselli, welcher bereits mehrere Apparate zum
                              Aufholen von Grundproben construirte (vgl. *1874 212 193)
                              und im J. 1869 erfolgreiche Experimente mit seinem Taucherapparate (Talpa marina) zur Zeit der maritimen Ausstellung in
                              Neapel vollführte, hat neuerdings verschiedene Hebeapparate angegeben, welche im Bulletin de la Société d'Encouragement,
                              1876 S. 419 ausführlich beschrieben sind.
                           Der in Figur
                                 13 skizzirte Grundgreifer (grappin automateur)
                              besteht aus vier gebogenen Armen E, welche mit Gelenken
                              an der Hülse A sitzen und beim Senken des Apparates mit
                              je einer Kette F in gehobener Lage gehalten werden,
                              indem letztere mit ihren Haken in die Schale D der Hülse
                              A eingehängt sind. In dieser Hülse steckt eine mit
                              Gewicht G belastete Spindel, deren tiefste Stellung
                              durch einen Bund C' bestimmt ist.
                           Mit gehobenen Armen wird der Apparat an einer am Bügel B
                              befestigten Leine im Wasser niedergelassen; trifft der Greifer auf den Meeresboden
                              und ist das Grundgewicht G, wenn der Apparat richtig
                              über den zu bebenden Gegenstand eingesenkt wurde, aufgestoßen, so streift der Bund
                              C' die Kettenhaken von der Schale D ab, die Arme E fallen und
                              umfassen den getroffenen Gegenstand, welcher nun emporgehoben werden kann. Hat der
                              Grundgreifer nicht gefaßt, so muß er leer ausgehoben werden, um die Ketten
                              neuerdings in die Schale D einzuhängen.
                           Dieser Uebelstand, welcher das Heben unterseeischer Objecte zu einem zeitraubenden
                              Geschäft macht, kann für gewisse Zwecke durch eine Construction des Grundgreifers
                              behoben werden, welche sich jedoch nur bei kleinern Dimensionen der Fangarme bewährt
                              hat; dieselben erhalten für diesen Fall Flügel N (Fig. 14), um
                              durch den Druck des Wassers beim Niederlassen des Apparates gehoben, d.h. in die zum
                              Fassen geeignete Lage gebracht zu werden. Wird dieser Greifer im Wasser ruhig
                              gehalten oder in die Höhe gezogen, so schließen sich die Arme M. Man kann daher mit diesem Apparate unter Wasser so lange suchen, bis
                              der zu hebende Gegenstand gefunden und gefaßt wird.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
