| Titel: | Ueber die Methode, den Feingehalt des mit Kupfer legirten Silbers durch das specifische Gewicht zu bestimmen; von Karl Karmarsch. | 
| Autor: | Prof. Karl Karmarsch [GND] | 
| Fundstelle: | Band 224, Jahrgang 1877, Nr. , S. 565 | 
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                        Ueber die Methode, den Feingehalt des mit Kupfer
                           								legirten Silbers durch das specifische Gewicht zu bestimmen; von Karl Karmarsch.
                        Karmarsch, über Bestimmung des Feingehaltes der
                           								Silberlegirungen.
                        
                     
                        
                           Vor dreißig Jahren habe ichIn den Mittheilungen des Gewerbevereins für das Königreich Hannover,
                                    											Lieferung 55 (1847) S. 473 bis 504; einen Auszug hiervon hat Dingler's
                                    											polytechnisches Journal, Bd. 108 S.
                                       												279 bis 282 gegeben. eine Arbeit veröffentlicht, deren
                              									Zweck war, nachzuweisen, in wiefern das specifische Gewicht der Silberlegirungen
                              									dazu dienen könne, den Feingehalt derselben durch Rechnung abzuleiten. Es sind zu
                              									diesem Ende nahezu 200 Bestimmungen des specifischen Gewichtes sehr verschiedener
                              									Legirungen von mir gemacht worden, die zu nachstehender einfacher Formel führten:
                              										n = L - 8,814/0,00579,
                              									worin L. das durch Wägung ermittelte specifische Gewicht
                              									und n den Feingehalt in Gränen (288 auf die Mark als
                              									Einheit) bedeutet.
                           Die hiernach berechneten Feingehalte zeigten eine zufriedenstellende Annäherung zu
                              									den wirklichen oder als wirklich vorausgesetzten, sofern es sich um silberne Münzen handelte, während erhebliche Ungenauigkeiten bei
                              									andern Silberarbeiten hervortraten, indem die Berechnung oft um 6 bis 10 Gran zu
                              									wenig ergab.Mehrere Umstände erklären diese Erscheinung genügend: 1) Die im Handel
                                    											vorkommenden Silberwaren bleiben rücksichtlich ihres Feingehaltes regelmäßig
                                    											etwas unter dem, was vorgeschrieben ist und vom Käufer geglaubt wird; 2) bei
                                    											Ausarbeitung der Gegenstände durch Treiben findet nicht ausschließlich
                                    											— wie beim Prägen der Münzen — nur Verdichtung, sondern
                                    											theilweise auch Ausdehnung des Metallesstatt; 3) wie hierdurch, so tritt
                                    											noch ferner eine Verringerung des specifischen Gewichtes durch das wegen des
                                    											Siedens erforderliche Glühen ein. Hätte die zuerst genannte Fehlerquelle
                                    											beseitigt werden sollen, so müßte mir eine größere Anzahl Silberarbeiten von
                                    												genau ermitteltem oder verbürgtem Feingehalte
                                    											zu Gebote gestanden haben, was ein schwer zu erfüllendes Verlangen
                                    										ist. Auf nur gegossenes oder nach dem Gusse wenig bearbeitetes Silber
                              									angewendet, erwies sich die Rechnung als völlig unbrauchbar, weil sie hier stets
                              									viel zu kleine Resultate lieferte.
                           Ungeachtet dieser Einschränkung ihrer BrauchbarkeitIn dem Liebig-Kopp'schen Jahresberichte
                                    											über die Fortschritte der Chemie für 1847 und 1848 (Gießen 1849) ist S. 1032
                                    											bis 1034 diese von mir selbst angezeigte Einschränkung mit einer gewissen
                                    											Schärfe hervorgehoben und dabei bemerkt, grade für
                                       												Münzen sei die hydrostatische Probe am wenigsten Bedürfniß. Das ist
                                    											freilich im Allgemeinen wahr, kann aber doch den Werth dieser Probe nicht
                                    											gänzlich vernichten, die immerhin wenigstens dann willkommen sein dürfte,
                                    											wenn der Feingehalt einer minder bekannten Münze ermittelt werden soll, die
                                    											man nicht behufs einer chemischen Probe verletzen oder ganz opfern will.
                                    											Zudem ist es auch nicht ganz ohne Interesse, daß meine Versuche in die Frage
                                    											über das specifische Gewicht der Silber-Kupfer-Legirungen eine
                                    											Klarheit gebracht haben, welche vorher nicht da gewesen ist. Wenn übrigens
                                    											die erwähnte Kritik die Herleitung meiner Formel
                                    											bemängelte, so darf dagegen gesagt werden, daß die Formel ihrem Wesen nach
                                    											eine empirische ist und man zufrieden sein muß, wenn sie innerhalb der in
                                    											Anspruch genommenen Grenzen paßt. scheint mir  doch die „hydrostatische Silberprobe“ (wie ich das
                              									Verfahren genannt habe) mehr Aufmerksamkeit zu verdienen, als sie in den Kreisen der
                              									Fachmänner gefunden hat. Es ist mir sogar kurz nach dem Erscheinen meiner Abhandlung
                              									von dem befreundeten (nun verstorbenen) Vorstande einer deutschen Münzanstalt
                              									brieflich — ohne Angabe irgend welcher näherer Umstände — mitgetheilt
                              									worden, bei ihm habe man meine Resultate nicht bestätigt
                              									gefunden. Ich halte mich über überzeugt, daß jedesmal, wenn man mit Münzen von
                              									richtig bekanntem Feingehalte operirte und die Rechnung nach der Formel fehlsam
                              									fand, die Ursache in ungenauer Bestimmung des specifischen Gewichtes gelegen haben
                              									muß. Manche Experimentatoren (und ich habe davon Beispiele unmittelbar selbst
                              									beobachten können) vergegenwärtigen sich, abgesehen von sonstigen Ungenauigkeiten
                              									des Verfahrens, nicht die Größe des Einflusses, den geringe Wägungsfehler
                              									(vorzüglich beim Wägen der Münzen oder eines sonstigen Gegenstandes im Wasser) auf das als Rechnungsergebniß zum Vorschein
                              									kommende specifische Gewicht und demgemäß in unserm Falle auf den berechneten
                              									Feingehalt haben.Das Auftreten mancher Angaben von specifischen Gewichten wird nur
                                    											begreiflich, wenn man voraussetzt, daß bei deren Ermittlung mit
                                    											außerordentlicher Leichtfertigkeit und Unaufmerksamkeit verfahren sei. Man
                                    											betrachte z. B. Folgendes:Ein französisches Fünffranken-Stück bestimmte Baudrimont zu10,3916,dagegen Lebrun zu10,2551.Ich fand in drei Versuchen, jeder mit zwei andern
                                          													dergleichen Münzstücken angestellt, 10,314 10,309 10,296, also
                                          													durchschnittlich10,306.In Meißner's Aräometrie ist
                                          													für österreichische Zwanziger
                                          													angegeben9,217und daneben für dieselbe Münzgattung auch10,106.Meine Wägungen ergabenmit 6 Stück Zwanzigern9,810mit 4 Stück Zwanzigern9,776mit 4 Stück Zwanzigern9,767mit 4 Stück Zwanzigern9,765mit 6 Stück Zwanzigern9,744mit 1 Stück Zwanzigern9,794mit 1 Stück Zwanzigern9,772mithin im Gesammtdurchschnitt9,775.Nach solchen, leicht noch zu vervielfältigenden Angaben wird man geneigt,
                                    											einen vielleicht nicht ganz kleinen Theil der cursirenden Zahlen über
                                    											specifische Gewichte für sehr zweifelhaft zu erachten. Es streift ans
                                    											Komische, öfters das specifische Gewicht auf vier
                                    											Decimalstellen berechnet zu finden, wo schon die zweite Decimale in bedeutendem Grade unrichtig ist. Diese
                                    											Bemerkung gilt nicht blos für die Wägungen von Münzen. — Bei Körpern
                                    											von größerm specifischen Gewichte ist der Einfluß ungenauer Wägung noch
                                    											beträchtlicher. Hätte man es z. B. mit einem Stück legirten Goldes zu thun, welches in der Luft 5g wiegt, und
                                    											wäre der Verlust im Wasser = 290mg gefunden, so berechnete sich
                                    											das specifische Gewicht zu 17,241; ein Wägungsfehler von 1mg, wonach der
                                    											Verlust im Wasser zu 289 oder 291mg erscheinen würde, gäbe
                                    											beziehungsweise 17,301 oder 17,182. Es kann daher nicht überraschen, daß das
                                    											specifische Gewicht der Zwanzigfranken-Stücke zwischen 17,155 und
                                    											17,419, der (aus gleicher Legirung bestehenden) deutschen
                                    											Zwanzigmark-Stücke zwischen 17,15 und 17,33, der englischen
                                    											Sovereigns zwischen 17,429 und 17,716, des geschmiedeten Platins zwischen
                                    											20,857 und 21,74, des gehämmerten reinen Goldes zwischen 19,361 und 19,60
                                    											gefunden ist, wenn auch freilich die Differenzen nicht den Wägungen ganz allein zugeschrieben werden
                                    										dürfen. Es dürfte nicht unangemessen sein, hierüber durch Beispiele
                              									Klarheit zu schaffen.
                           
                           Gesetzt, man hätte eine Münze von 5g Gewicht und dem spec. Gew. 10 000,
                              									welche also im Wasser 0g, 500 verlieren müßte; durch ungenaues Wägen sei aber der
                              									Gewichtverlust irrig = 0,501 oder 0g, 499 gefunden: so ergäbe sich das spec.
                              									Gew. = 9,980 bezieh. 10,020. Der Fehler von 2 Einheiten der zweiten Decimalstelle
                              									bringt im Feingehalte eine Abweichung von — oder + 3,5 Gran (12
                              									Tausendtheilen). Hätte die Münze dagegen 25g gewogen, so erreichte — abermals
                              									einen Wägungsfehler von 1mg vorausgesetzt — die Unrichtigkeit nur ein Fünftel der
                              									vorstehenden (spec. Gew. 9,996 oder 10,004, im danach berechneten Feingehalte
                              									— oder + 0,7 Gran, d. i. wenig über 2 Tausendtheile). Man sieht hieraus,
                              									welche Schärfe der Wägungen überhaupt erstrebt werden muß, welchen Vortheil für die
                              									Sicherheit größere Münzstücke gewähren, und daß es also räthlich ist, von kleinen
                              									Münzen mehrere gleiche Exemplare zusammen zu wägen. Daß kein Schmutz oder Fett auf
                              									den Münzen sitzen darf, versteht sich von selbst, weshalb eine vorgängige Reinigung
                              									durch Einlegen in Ammoniakflüssigkeit und Abbürsten in reichlichem Wasser zu
                              									empfehlen ist.
                           Nachdem ich unlängst, durch äußere Anregung bewogen, mich entschlossen hatte, meine
                              									frühern Untersuchungen einer neuen Betrachtung zu unterwerfen, faßte ich als jetzt
                              									vorliegende Aufgabe ins Auge: 1) das Ergebniß derselben fester zu begründen; 2)
                              									womöglich als Berechnungs-Grundlage eine Formel ausfindig zu machen, welche
                              									die berechneten Feingehalte noch genauer ergäbe, als beim Gebrauch der alten Formel
                              									der Fall ist.
                           Was den ersten Punkt betrifft, so war es ein Mangel der ursprünglichen Arbeit, daß
                              									die Formel abgeleitet wurde zwar aus Wägungen sehr zahlreicher und
                              									verschiedenartiger Münzen, aber durchgehends unter der Annahme, daß deren gesetzlicher Feingehalt auch genau
                                 										der wirkliche sei. Wiewohl ich mir sagen mußte, daß diese Voraussetzung
                              									keineswegs überall zutreffend sein könneUm einige Einsicht zu verschaffen in die vorkommenden Abweichungen des
                                    											wirklichen Feingehaltes der Münzen von dem gesetzlichen, lasse ich einige
                                    											dahin bezügliche Angaben folgen, welche — nebst zahlreichen andern
                                    											— in Noback's trefflichem Münz-,
                                    											Maß- und Gewichtsbuch zu finden sind.Textabbildung Bd. 224, S. 567Gesetzlicher Gehalt.;
                                       												Gehalt nach Proben.; Abweichung.; Tausendtheile.; Tausendtheile.; Grän.;
                                       												Bayerische Speciesthaler 1800; Brasilische 2000 Reis; Englische 5,
                                       												2½, 1 Schilling vor 1838; Englische Schillinge 1816, 1817;
                                       												Französische 5, 2, 1 Frank; bis; Griechische Drachme 1833; Griechische 5
                                       												Drachmen 1833; Päpstliche Scudi nach 1835; Mexikanische Piaster;
                                       												Neapolitanische Scudi nach 1818; Neapolitanische Halb-Scudi nach
                                       												1818; Nordamerikanische Dollars nach 1837; Oesterreichische
                                       												Conventionsthaler; Oesterreichische Zwanziger; Oesterreichische Zehner;
                                       												Oesterreichische Sechser 1848, 1849; Russische Rubel nach 1810;
                                       												Schwedische Speciesthaler; Spanische Piaster vor 1821, so hatte ich fürs Erste kein  Mittel, diesem Uebelstande aus
                              									dem Wege zu gehen. Nur am Schlüsse der Arbeit war mir möglich, eine Anzahl Münzen in
                              									der Weise zu opfern, daß dieselben, nachdem ich ihr specifisches Gewicht bestimmt
                              									hatte, in der königlichen Münze zu Hannover durch die Kapellenprobe auf ihren
                              									Feingehalt untersucht wurden. Als nun auch an diesen die Berechnung sich ziemlich
                              									zutreffend erwies, beruhigte ich mich bei der einmal aufgestellten Formel. In der
                              									gegenwärtigen Wiederaufnahme der Sache ging ich hingegen darauf aus, für die
                              									Ableitung der Formel lediglich diejenigen Silberstücke zu Grunde zu legen, deren
                              									Feingehalt durch die sorgfältige Kapellenprobe so genau bekannt war, als diese Art
                              									Probe ihn zu ergeben vermag.
                           Der zweite Punkt ist dadurch erledigt worden, daß ich — nach verschiedenen
                              									Herleitungsmethoden — nach und nach fünf etwas verschiedene Formeln
                              									ausmittelte und schließlich bei jener stehen blieb, nach welcher die
                              									Rechnungsergebnisse am besten mit der Kapellenprobe über einstimmten. Diese neue Formel ist: n = L - 8,833/0,00572, wenn der  Feingehalt in Gränen gefunden werden soll; oder n = L-8,833/0,0016474,
                              									wenn man ihn nach Tausendtheilen ausgedrückt wünscht.
                           Ich stelle in folgender Tabelle neben die Resultate der Kapellenprobe jene der
                              									Berechnung und die Differenzen zwischen beiden, welche Kürze halber als Fehler der
                              									Berechnung bezeichnet sind, aber in einigen wenigen Fällen sicherlich durch ein
                              									Versehen bei den Wägungen erklärt werden müssen. In der letzten Spalte steht das aus
                              									dem Feingehalte nach der Formel berechnete specifische
                              									Gewicht, um anschaulich zu machen, welche Größe die etwaigen Wägungsfehler
                              									erreichen, sofern man die Kapellenprobe als völlig fehlerfrei und die Formel als
                              									genau zutreffend annehmen will.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 224, S. 569
                               Nr.; Feingehalt nach der
                                 										Kapellenprobe.; Berechneter Feingehalt.; Fehler der Berechnung.; Directes
                                 										Ergenbniß. Grän.; Umgerechnet auf Tausendtheile.; Specifisches Gewicht.; Grän.;
                                 										Tausendtheile.; Grän.; Tausendtheile.; Specifisches Gewicht berechnet.
                              
                           
                           Nr. 1 bis 28 sind Münzen von äußerst verschiedener Größe und aus verschiedenen
                              									deutschen Staaten, Oesterreich, Frankreich, England, Rußland stammend, zwischen den
                              									J. 1772 und 1846 geprägt. Die letzten sechs Nummern sind fertig gewalzte Münzzaine,
                              									und zwar Nr. 29, 30, 31 von 1mm,8, Nr. 32, 33, 34
                              									von 0mm,9 Dicke.
                           Man kann gewiß in hohem Grade befriedigt sein durch die so nahe Uebereinstimmung der
                              									berechneten Feingehalte mit den auf der Kapelle gefundenen, zumal wenn man die sechs
                              									mit dem Zeichen * kenntlich gemachten Nummern beseitigt. Daß zu deren
                              									Außerachtlassung die Berechtigung vorliegt, mag folgendes darthun. Es ist
                              									unzweifelhaft, daß mit abnehmendem Feingehalt das specifische Gewicht sinkt. Wo also
                              									von zwei Angaben die eine mit geringerm Feingehalt das nämliche oder gar ein
                              									größeres specifisches Gewicht als die andere mit größerm Feingehalte aussagt, da muß
                              									nothwendig mindestens diese oder jene falsch, namentlich das betreffende specifische
                              									Gewicht unrichtig bestimmt sein. Darum ist Nr. 4 als im Widerspruch mit Nr. 5, Nr. 6
                              									wegen Nr. 7, Nr. 27 wegen Nr. 28 zu verwerfen. Nr. 14 ist mit Nr. 13 unverträglich
                              									und macht mit sich auch Nr. 15 verdächtig. Mit gleichem Rechte wie diese letztere
                              									darf man auch Nr. 9 ausschließen, welche mit einem noch größern Fehler behaftet ist.
                              									Von den alsdann verbleibenden 28 Nummern weisen 15 einen Fehler in + und 13 einen
                              									Fehler in - aus; die Summe der + Fehler ist 10,38 Grän, die Summe der —
                              									Fehler 9,72 Grän; alle 28 Fehler sind kleiner als 2 Grän (nicht voll 7
                              									Tausendtheile) und 20 Fehler bleiben sogar unter 1 Grän (3,47 Tausendtheile); der
                              									größte Fehler ist + 1,82 Grän, der durchschnittliche Fehler in + 0,692 und in -
                              									0,748 Grän. Wenn man berücksichtigt, daß gute Kapellenproben in der Regel den Gehalt
                              									um einige wenige Tausendtheile niedriger angeben, als er durch die schärfere nasse
                              									Probe ermittelt wird, so kann mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß die in
                              									der Tabelle auftretenden + Fehler um ein Geringes zu groß, die — Fehler ein
                              									wenig zu klein sind. Eine Annäherung wie die hier erreichbare erscheint doppelt
                              									befriedigend, wenn man sich erinnert, welche Toleranz im Gehalt des Silbergeldes die
                              									Münzgesetze wegen der schwierigen Herstellung ganz genauer Legirungen zulassen.Für die Silbermünzen des Deutschen Reiches und Skandinaviens ist diese
                                    											Toleranz auf 3 Tausendtheile im Zuviel oder Zuwenig gesetzt (0,86 Grän); für
                                    											die Silbermünzen Englands auf 4 Tausendtheile (1,15 Grän); in Frankreich bei
                                    											den Fünffranken-Stücken 2 Tausendtheile (0,57 Grän), bei den kleinern
                                    											Sorten 3 Tausendtheile; in Oesterreich bei den doppelten, einfachen und
                                    											Viertel-Gulden 3 Tausendtheile, bei den
                                    											20-Kreuzer—Stücken 5, bei den 10-Kreuzer—Stücken
                                    											10 Tausendtheile (bezieh. 1,44 und 2,88 Grän).
                           
                           Die Formel bewährt sich genügend auch bei Silberlegirungen von niedrigerm Feingehalt
                              									als die in obiger Tabelle vorkommenden; es fehlt mir indeß die Gelegenheit, die
                              									Berechnung an ganz sicher bestimmten Legirungsverhältnissen zu prüfen, und ich gebe
                              									deshalb einige Beispiele, wo ihr nur der gesetzlich
                                 										vorgeschriebene Feingehalt gegenübergestellt werden kann:
                           
                              
                                 Benennung der Münzen.
                                 Gesetzlicher Feingehalt Grän.
                                 Specifisches Gewicht.
                                 Berechneter Gehalt Grän.
                                 Abweichung. Grän.
                                 
                              
                                 Oesterreichishe 5 Kreuzer
                                 126
                                 9,532
                                 122,2
                                 -3,8
                                 
                              
                                 Preußische 2½ Silbergroschen
                                 108
                                 9,439
                                 105,9
                                 -2,1
                                 
                              
                                 Süddeutsche 6 Kreuzer
                                 96
                                 9,385
                                 96,5
                                 +0,5
                                 
                              
                                 Ebensolche
                                 96
                                 9,383
                                 96,1
                                 +0,1
                                 
                              
                                 Hannoversche Gutegroschen
                                 90
                                 9,333
                                 87,6
                                 -2,4
                                 
                              
                                 Ebensolche
                                 90
                                 9,317
                                 84,6
                                 -5,4
                                 
                              
                                 Preußische Silbergroschen
                                 64
                                 9,203
                                 64,6
                                 +0,6
                                 
                              
                                 Ebensolche
                                 64
                                 9,196
                                 63,4
                                 -0,6
                                 
                              
                           Die größern Abweichungen mit dem Vorzeichen — sind sicherlich nicht ihrem
                              									ganzen Betrage nach als Fehler der Berechnung anzusehen;
                              									denn einerseits darf man bei so geringhaltiger Scheidemünze nicht wohl die
                              									allerschärfste Anschließung an die gesetzliche Vorschrift erwarten; anderseits muß
                              									dieselbe so stark gesotten oder gebeizt werden und ist bei der Kleinheit der Stücke
                              									die Größe der durch das Sieden verfeinerten Oberfläche gegen die Körpermasse so
                              									beträchtlich, daß nach Abnutzung der Oberfläche der Feingehalt merklich vermindert
                              									erscheint. Von dem Einflüsse dieses letztern Umstandes erhält man einen Begriff
                              									durch die Thatsache, daß das Silber der Sechstelthaler-Stücke nur zu 148 Grän
                              									fein legirt und die Wirkung des Siedens als genügend angeschlagen wurde, um den
                              									schließlichen Gesammtfeingehalt auf die gesetzliche Höhe von 150 Grän zu
                              									bringen.
                           Auf die hochfeinen, dem feinen Silber sehr nahe stehenden
                              									Legirungen angewendet, gibt die Formel regelmäßig ein merklich zu hohes Resultat,
                              									welches bei 286 oder 286,5 Grän wirklichen Gehaltes sogar widersinnig über 288 Grän
                              									hinaus steigt. Der Grund hiervon ist ohne Zweifel in dem Umstande zu suchen, daß die
                              									(auch von mir nachgewiesene) Ausdehnung bei der
                              									Vereinigung von Silber und KupferUeber diesen Punkt vermag ich gegenwärtig weit genauere Auskunft zu geben,
                                    											als ich in der frühern Arbeit versucht habe. — Zum Zweck meiner
                                    											damaligen Untersuchungen sind ganz gleiche Münzstücke aus reinem Kupfer, aus
                                    											sogen. Feinsilber (welches nach der Kapellenprobe 286,5 Grän hielt) und aus
                                    											drei verschiedenen Silberlegirungen geprägt worden. Das specifische Gewicht
                                    											der Münzen — von zwei verschiedenen Größen — betrug: aus Kupfer 8,947 und 8,965; aus Feinsilber 10,535 und 10,539, wovon ich die Mittelzahlen: 8,956
                                    											und 10,537 dem Weitern zu Grunde lege. Aus diesen beiden und dem bekannten
                                    											Gehalte des Feinsilbers (286,5 Grän) läßt sich das specifische Gewicht des
                                    											geprägten, ganz reinen Silbers nach bekannter
                                    											Berechnungsweise — mit Vernachlässigung der unbestimmbaren,
                                    											jedenfalls höchst geringfügigen Volumsänderung — herleiten: es findet
                                    											sich = 10,547. Unter Anwendung der Zahlen 8,956 und 10,547 ist ferner das
                                    											specifische Gewicht von Silbermünzen jeder Legirung zu berechnen, wenn man
                                    											deren Feingehalt kennt und voraussetzt, daß bei Vereinigung der Metalle eine Volumsveränderung nicht stattgefunden habe.
                                    											Stellt man sodann dieses theoretische specifische Gewicht dem wirklichen
                                    											gegenüber, so ergibt sich das Maß der Volumsänderung, welche hier durchaus
                                    											als eine Ausdehnung auftritt. Ich habe dieses
                                    											Verfahren zunächst auf einige der Münzen angewendet, deren probemäßiger
                                    											Gehalt und specifisches Gewicht in der obigen großen Tabelle verzeichnet
                                    											sind:Textabbildung Bd. 224, S. 571Nr der Tabelle; Feinbeit.
                                       												Grän.; Specifisches Gewicht; Hiernach Ausdehnung.; berechnet.;
                                       												gefunden.; Proc.Zur Fortsetzung dieser Reihe in den niedrigern Feinheitsstufen muß ich
                                    											— in Ermanglung probemäßiger Gehaltsbestimmungen — diejenigen
                                    											Daten benutzen, welche oben schon aushilfsweise mitgetheilt sind, wobei die
                                    												berechneten Feingehalte als die richtigen
                                    											angenommen werden müssen, da sie sicherlich der Wahrheit näher kommen als
                                    											die gesetzlichen Vorschriften. Wir haben demnach:Textabbildung Bd. 224, S. 571Feinheit. Grän.;
                                       												Specifisches Gewicht; Ausdehnung.; berechnet.; gefunden.; Proc.Diese beiden Zusammenstellungen schließen sich überraschend gut an einander
                                    											und geben vereinigt ganz deutlich das Gesetz zu erkennen, nach welchem bei
                                    											der Vereinigung des Sibers mit Kupfer die Volumsvergrößerung des Gemisches
                                    											erfolgt. Sie nimmt, von den höhern Feingehalten ausgehend, mit steigendem
                                    											Kupferzusatze ab, erreicht ihr Minimum bei der Zusammensetzung aus 2 Atomen
                                    											Kupfer + 1 Atom Silber (Gehalt 181,5 Grän) und steigt dann wieder sehr
                                    											regelmäßig. Nach beiden Enden der Reihe hin muß naturgemäß eine rasche
                                    											Abnahme eintreten, bis schließlich bei dem Verschwinden des einen Metalles
                                    											die Volumsänderung gleich Null wird; der Anfang davon wird bei der Legirung
                                    											265 Grän bemerkbar. Die größten Ausdehnungen liegen anscheinend bei den
                                    											Mischungen von 3 Atomen Silber mit 1 Atom Kupfer (262,3 Grän) und von 1 Atom
                                    											Silber mit 12 Atomen Kupfer (63,7 Grän). — Für gegossenes Metall mögen — unbeschadet des Princips —
                                    											etwas andere Zahlen gelten, wegen der verschiedenen Zusammendrückbarkeit der
                                    											Legirungen; aber hier wird es kaum möglich sein, die Untersuchung in solchem
                                    											Umfange durchzuführen, weil die Porosität der Güsse genaue Bestimmungen des
                                    											specifischen Gewichtes ungemein erschwert. erst mit einem größern
                              									Betrage des Kupfers erheblichen Einfluß gewinnt.
                           
                           Ich habe schon in meiner ältern Abhandlung darauf aufmerksam gemacht, daß man meine
                              									Formel auch mit bestem Erfolg benutzen könne,
                           
                           
                           
                              
                              Taf. B, Bd. 224
                              
                           
                           um den Gesammtfeingehalt eines im Ganzen gewogenen Gemenges
                              									verschiedenartiger Silbermünzen zu erfahren, mittels dessen und des Gesammtgewichtes
                              									der Silberwerth leicht zu berechnen ist. Münzensammler, Münzenhändler und
                              									Silberarbeiter gewinnen hierdurch ein sicheres Mittel, beim Ein- oder Verkauf
                              									von Münzen in Partien ihr gerechtes Interesse zu wahren.