| Titel: | Massanalytische Bestimmung der Sulfate der Alkalien und Erdalkalien; von Ferd. Jean und H. Pellet. | 
| Fundstelle: | Band 225, Jahrgang 1877, S. 367 | 
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                        Massanalytische Bestimmung der Sulfate der
                           								Alkalien und Erdalkalien; von Ferd.
                              									Jean und H. Pellet.
                        Jean und Pellet, maßanalytische Bestimmung der Sulfate der Alkalien
                           								etc.
                        
                     
                        
                           Es möge eine Mischung von schwefelsaurem Kali, schwefelsaurem Natron, Gyps,
                              									schwefelsaurer Magnesia, Chloriden und Nitraten der Alkalien und der Erdalkalien
                              									vorliegen, und es soll darin bestimmt werden, wieviel Schwefelsäure an Kali und
                              									Natron, wieviel an Kalk und wieviel an Magnesia gebunden ist, so können diese
                              									Bestimmungen leicht durch Anwendung zweier Normalflüssigkeiten, Schwefelsäure und
                              									Sodalösung, ausgeführt werden. Man verfährt dabei (nach dem Bulletin de la Société chimique de Paris)
                              									folgendermaßen.
                           1. Bestimmung der an die Alkalien gebundenen
                                 									Schwefelsäure. Die in Wasser gelöste Substanz (oder, wenn nöthig, in verdünnter
                              										Salzsäure) wird
                              									genau mit verdünnter Sodalösung neutralisirt. Zu einem abgemessenen Volum dieser
                              									Lösung fügen wir einen geringen Ueberschuß von Barytwasser, darauf kohlensaures
                              									Wasser und erhitzen zum Kochen, um einerseits die überschüssige Kohlensäure
                              									vollständig zu vertreiben, anderseits den gesammten kohlensauren Baryt unlöslich zu
                              									machen. Wir filtriren und gießen in die klare Flüssigkeit, nachdem ihr einige
                              									Tropfen Lackmustinctur zugefügt sind, titrirte Schwefelsäure bis zur Neutralisation.
                              									Die verbrauchte Schwefelsäuremenge ist genau dieselbe wie diejenige, welche
                              									ursprünglich mit den Alkalien, Natron und Kali verbunden war.
                           2. Bestimmung des Gypses. Ein abgemessenes Volum der
                              									Lösung wird mit Alkohol vermischt, der ausgeschiedene Gyps auf einem Filter
                              									gesammelt, mit alkoholischem Wasser gewaschen und in ein Glas (böhmisches) oder eine
                              									Schale zusammen mit einem abgemessenen Volum titrirter Sodalösung gebracht. Jetzt
                              									wird zum Sieden erhitzt, der von der Zersetzung des Gypses herrührende kohlensaure
                              									Kalk abfiltrirt und im Filtrat die Soda zurücktitrirt. Die Differenz gibt diejenige
                              									Menge von Soda an, welche in schwefelsaures Natron übergeführt wurde, und wird auf
                              									Gyps umgerechnet.
                           3. Bestimmung der schwefelsauren Magnesia. Die zu
                              									analysirende Lösung wird mit einem bekannten Volum titrirter Sodalösung gekocht,
                              									kohlensaurer Kalk und kohlensaure Magnesia abfiltrirt und im Filtrat durch titrirte
                              									Schwefelsäure die nicht zersetzte Soda bestimmt, woraus die zu Kalk und Magnesia
                              									gehörige Schwefelsäure berechnet wird. Differenz von 3 und 2 gibt die schwefelsaure
                              									Magnesia allein.
                           4. Bestimmung der Gesammtschwefelsäure. Wenn wir in einer
                              									Salzmischung die gesammte Schwefelsäure, frei und gebunden, titriren wollen, so
                              									kochen wir die Lösungen mit Soda, trennen den ausgeschiedenen kohlensauren Kalk und
                              									die kohlensaure Magnesia und behandeln die nach genauer Neutralisation mit
                              									Schwefelsäure filtrirte Flüssigkeit mit Barytwasser wie in 1.
                           Diese Titrirmethode gibt nach den Verfassern sehr genaue Resultate, wenn eine
                              									hinlänglich verdünnte Schwefelsäure angewendet wird; so fanden sie in einer
                              									Mischung, welche 0g,664 Schwefelsäure
                              									enthielt, 0g,663 und statt 0g,112 schwefelsaures Kali 0,110.
                           5. Bestimmung von Schwefelkiesen. Wir haben diese
                              									Titrirmethode zur Prüfung der Schwefelkiese benutzt. 1g des zu prüfenden Erzes wird mit etwa 5g kohlensaurem Natron, 7g Kalisalpeter und 5g Kochsalz innig gemischt und im Tiegel bis
                              									zur Rothglut erhitzt. Die Masse wird dann mit kochendem Wasser ausgezogen, der
                              									unlösliche Theil durch
                              									Filtration getrennt und, nachdem die Lösung mit verdünnter Salzsäure neutralisirt
                              									ist, wird die Schwefelsäure in der oben angegebenen Weise titrirt. In Schwefelkiesen
                              									mit 37,4 Proc. Schwefel (als Bariumsulfat gewogen) fanden wir nach unserer Methode
                              									34 Proc.
                           Die Chemical News, April 1877 S. 152 bemerkt hierzu:
                              										„Eine Methode, welche in ihren Resultaten um 3,5 Proc. zu niedrige
                                 										Zahlen bringt, ist vom technischen Gesichtspunkt durchaus werthlos“,
                              									ein Urtheil, dem man wohl beipflichten muß.
                           
                              S–t.