| Titel: | Zur Classification von Eisen und Stahl. | 
| Fundstelle: | Band 225, Jahrgang 1877, S. 545 | 
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                        Zur Classification von Eisen und
                           								Stahl.
                        Zur Classification von Eisen und Stahl.
                        
                     
                        
                           Im Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen ist seit Juni 1876 – über Antrag von
                              									Director Wöhler – die Frage einer staatlich anerkannten Classification von Eisen und Stahl
                              									einer ernsten Behandlung unterzogen worden. Zur Durchführung einer solchen
                              									Classification wird die Errichtung von amtlichen Prüfungsstationen empfohlen in
                              									Verbindung mit Versuchsstationen, in denen durch ausgedehnte Versuche festzustellen
                              									ist, welche Ansprüche an die Constructionsmaterialien für bestimmte Leistungen zu
                              									machen sind. In der Juli 1877 zu Haag abgehaltenen Generalversammlung wurde
                              									beschlossen, daß der Verein seinen gewichtigen Einfluß aufbieten möge, um auch die
                              									Regierungen von der großen Wichtigkeit und Nützlichkeit der vorgeschlagenen
                              									Anstalten zu überzeugen und zur Errichtung solcher zu veranlassen. Die mit der
                              									Berichterstattung über diesen Gegenstand betraute technische Commission hat eine
                              									ausführliche Denkschrift veröffentlicht, welcher wir nachstehendes auszugsweise
                              									entnehmen.
                           Da im Handelsverkehr die Bezeichnung der Qualität durch Festigkeits- und
                              									Dehnungscoefficienten, wie sie in der Regel nur den wissenschaftlich gebildeten
                              									Technikern geläufig ist, sich schwer einbürgern, sehr leicht zu Mißverständnissen
                              									führen und dadurch den ganzen Zweck der angestrebten Classification vereiteln würde,
                              									so empfiehlt sich eine einfache Bezeichnung der Qualitäten durch Classificirung,
                              									welcher gewisse Minimalgrenzen der Festigkeit und Zähigkeit zu Grunde zu legen sind.
                              									Solche Classificationen, wenngleich sie staatlich festgesetzt werden und im
                              									Handelsverkehr gesetzliche Verbindlichkeit haben müssen, dürfen nicht unabänderlich
                              									sein, damit sie den Fortschritten der Industrie folgen können; sie müssen also in
                              									kürzern oder längern Perioden einer Revision unterzogen werden. Nach den mit passend
                              									ausgewählten Materialien bisher ausgeführten Versuchen hält die Commission für den
                              									gegenwärtigen Stand der Eisen- und Stahlproduction folgende Bestimmungen für
                              									angemessen.
                           
                        
                           A) Bessemerstahl, Gußstahl, Martinstahl als Constructionsmaterial für
                              									Eisenbahnschienen, Achsen, Radreifen etc.
                           Qualität I mit drei Unterabtheilungen.
                           
                              
                                 
                                 a hart
                                 b mittel
                                 c weich
                                 
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 6500
                                 5500
                                 4500k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit    (Minimalzusammenziehung
                                    											des    Zerreißungsquerschnittes in
                                    											Proc.    des ursprüngl.
                                    											Querschnittes)
                                 
                                    
                                    
                                    
                                    25
                                    
                                 
                                    
                                    
                                    
                                    35
                                    
                                 
                                    
                                    
                                    
                                    45 Proc.
                                    
                                 
                              
                           
                           Um zu dieser Qualität gerechnet zu werden, muß das Material die beiden
                              									zusammengehörigen Zahlen mindestens erreichen oder dieselben übersteigen. Dabei muß
                              									die Bruchfläche gleichmäßig sein, und in dem zerrissenen Stabe dürfen sich weder
                              									Quernoch Langrisse zeigen.
                           Qualität II mit zwei Unterabtheilungen.
                           
                              
                                 
                                 a härtere Sorte.
                                 b weichere Sorte.
                                 
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 5500
                                 4500k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 20
                                 30 Proc.
                                 
                              
                           Für die Bruchfläche und hinsichtlich der Risse gelten gleiche Vorschriften wie für
                              									Qualität I.
                           
                        
                           B) Stabseisen.
                           Qualität I.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3800k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 40 Proc.
                                 
                              
                           Qualität II.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3500k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 25 Proc.
                                 
                              
                           
                        
                           C) Eisenblech.
                           Qualität I a: in der
                              									Walzrichtung.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3600k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 25 Proc.
                                 
                              
                           Qualität I b: quer zur
                              									Walzrichtung.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3200k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 15 Proc.
                                 
                              
                           Qualität II a: in der
                              									Walzrichtung.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3300k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                 15 Proc.
                                 
                              
                           Qualität II b: quer zur
                              									Walzrichtung.
                           
                              
                                 Minimal-Zerreißungsfestigkeit
                                 3000k für
                                    												1qc
                                 
                              
                                 Maß der Zähigkeit
                                   9 Proc.
                                 
                              
                           Das Stabeisen sowohl als das Eisenblech darf sich nach dem Zerreißen weder unganz,
                              									noch an der Oberfläche brüchig zeigen.
                           Materialien von geringerer Festigkeit oder Zähigkeit als einer der festgesetzten
                              									Minimalwerthe würden überhaupt nicht zu classificiren sein. Ein Zwang, daß nur
                              									classificirtes Material gehandelt werden dürfte, wäre in keiner Weise zweckmäßig. Es
                              									genügt völlig, daß Jedermann die Möglichkeit gegeben ist, sich eine bestimmte
                              									Qualität zu sichern. Vielfach wird man es auch vorziehen, für specielle Zwecke die
                              									Coefficienten besonders zu vereinbaren, oder noch weitere Bedingungen, z.B. über die
                              									Elasticität, Härtbarkeit u. dgl., vorzuschreiben. Selbstverständlich müssen die
                              									Prüfungsanstalten in der Lage sein, auch in solchen Fällen die Untersuchung
                              									vornehmen zu können.