| Titel: | Der Bau der unterirdischen Telegraphenlinie Berlin-Halle-Mainz. | 
| Fundstelle: | Band 226, Jahrgang 1877, S. 363 | 
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                        Der Bau der unterirdischen
                           								Telegraphenlinie Berlin-Halle-Mainz.
                        Mit Abbildungen auf Taf. VIII [d/1].
                        Wohlfahrt, über den Bau einer unterirdischen
                           								Telegraphenlinie.
                        
                     
                        
                           Am 23. Juli d. J. wurde die über 80 Meilen (gegen 600km) lange, die
                              									Hauptstationen Halle, Leipzig, Cassel, Frankfurt a. M.
                              									berührende, unterirdische telegraphische Linie zwischen Berlin
                              									und Mainz durch Versenkung eines Flußkabels in den Rhein
                              									zwischen Castel und Mainz vollendet und erwies sich bei den
                              									gleich darauf angestellten Versuchen zwischen Mainz und Berlin
                              									als vollkommen. Eine zweite unterirdische Linie von solcher
                              									Länge gibt es in der Welt nicht (vgl. 1876 221 483). An
                              									diesen kostspieligen Versuch heranzutreten, dazu drängte vor
                              									allem (vgl. 1876 220 93) der Wunsch, die
                              									Hauptlinien des telegraphischen Verkehres gegen die so
                              									zahlreichen Störungen und Beschädigungen sicher zu stellen,
                              									denen oberirdische Linien ausgesetzt sind, und deren Beseitigung
                              									oft viel Zeit und Geld kostet. Als Beleg dafür sei nur erwähnt,
                              									daß allein durch den Sturm in der Nacht vom 12. zum 13. März
                              									1876 auf den oberirdischen Reichs-Telegraphenlinien 1073 Stangen
                              									zerbrochen, 9372 Stangen aus der normalen Stellung gedrückt
                              									bezieh. umgeworfen, 1696 Streben und Ankerpfähle herausgehoben,
                              									die Leitungsdrähte an 1631 Stellen zerrissen und an 729 Stellen
                              									verschlungen wurden.Nach amtlichen Nachweisen sind im J. 1876 innerhalb des
                                    									Deutschen Reichs-Telegraphengebietes 6198 Betriebsstörungen
                                    									eingetreten, und davon kommen 87 Proc. auf oberirdische
                                    									Leitungen der Strecke, 7 Proc. auf oberirdische Stadtleitungen,
                                    									1,5 Proc. auf Kabel, 4,5 Proc. auf Zimmer- (und Erd-)
                                    									Leitungen. Es waren in Folge dessen zwei Fünftel
                              									aller Reichs-Telegraphenleitungen, nämlich 52390km, zum Theil auf mehrere
                              									Tage außer Betrieb gesetzt. Die nur provisorischen Reparaturen
                              									dieser Beschädigungen einer einzigen Nacht kosteten 44000 M. und
                              									die indirecten Verluste für Handel und Gewerbe waren
                              									unberechenbar. Von welcher Tragweite, von welchem Nachtheile für
                              									den Staat müßte ein solches Naturereigniß zu Zeiten wichtiger
                              									politischer Verhältnisse oder gar beim Ausbruch eines Krieges
                              									sein!
                           Ueberdies ermuthigten sowohl die Theorie, wie die in kleineren
                              									Verhältnissen, namentlich bei den in verschiedenen Städten
                              									Deutschlands gelegten Kabeln, gemachten Erfahrungen zu einem
                              									größern Unternehmen. Bevor jedoch die oberste Leitung der
                              									Reichstelegraphie zur Ausführung des im J. 1875 gefaßten
                              									Entschlusses, eine längere unterirdische Linie zu legen,
                              									schritt, entsendete sie den Geh. Rath Hucke aus Berlin in Begleitung von F. C. Guilleaume in Cöln, dessen Fabrik seit
                              									vielen Jahren die Herstellung und Legung sämmtlicher
                              									Telegraphenkabel für das Deutsche Reich und für viele andere
                              									außerdeutsche Staaten ausgeführt hatte, nach England, um dort
                              									Erhebungen über die Beschaffenheit und den Betrieb einer
                              									kleinern, zwischen Liverpool und Manchester bestehenden
                              									unterirdischen Linie zu machen und mit hervorragenden englischen
                              									Elektrikern, welche reiche Erfahrungen über die den Erdkabeln in
                              									vieler Beziehung ähnlichen unterseeischen Kabeln besitzen, zu
                              									berathschlagen. Der günstig lautende Bericht führte 1876 zur
                              									Legung der ersten unterirdischen Linie, als welche aus
                              									verschiedenen Gründen Halle-Berlin gewählt wurde. Die Legung
                              									fiel so befriedigend aus, daß im laufenden Jahre nicht nur diese
                              									Linie (von Felten und Guilleaume) einerseits nach Leipzig,
                              									anderseits nach Mainz fortgesetzt, sondern (von Siemens und Halske) auch eine Linie von Berlin über Hamburg nach Kiel
                              									gelegt wurde. Ueber letztere ist noch Nichts veröffentlicht. Die
                              									Legung der Linie Berlin-Halle dagegen ist von Postrath Wohlfahrt in Leipzig in dem Archiv für
                              									Post und Telegraphie, Februar 1877 S. 97 ff., eingehend
                              									beschrieben worden, und wir folgen dieser Beschreibung im
                              									Nachstehenden mit dem Bemerken, daß diese Legung auf der Linie
                              									Leipzig-Halle-Mainz in derselben Weise erfolgt ist, wie auf der
                              									Strecke Halle-Berlin, und daß die Leitungslitzen in dem
                              									Leipzig-Halle-Mainz-Kabel aus 7 Kupferdrähten von 0mm,63 Dicke (anstatt 0mm,60 im
                              									Halle-Berlin-Kabel) gebildet sind.
                           Man hatte sich dafür entschieden das zu erbauende unterirdische
                              									Telegraphennetz im Allgemeinen nicht entlang den Eisenbahnen,
                              									sondern im Zuge der großen Landstraßen herzustellen. Für die
                              									Anlage der unterirdischen Linie von Berlin nach Halle sollte die
                              									von Berlin über Cassel nach Frankfurt a. M. führende alte
                              									Kunststraße benutzt werden. Da die Bereisung derselben auf dem
                              									Wege
                              									Berlin-Potsdam-Beelitz-Treuenbrietzen-Wittenberg-Gräfenhainchen-Bitterfeld
                              									bis Halle die Verwendbarkeit derselben für den beabsichtigten
                              									Zweck vollkommen bestätigte, so schritt die oberste
                              									Telegraphenverwaltung auf Grundlage der gemachten Beobachtungen
                              									zum Abschluß des General-Uebernahmevertrages, auf Grund dessen
                              									nunmehr mit der Anfertigung des Kabels ungesäumt begonnen wurde.
                              									Durch diesen mit den Fabrikanten Felten und Guilleaume zu Cöln
                              									abgeschlossenen Vertrag wurde im Wesentlichen folgendes
                              									festgesetzt: Die in Einzellängen von 800m zu liefernden Kabel
                              									sollten 7 isolirte Leitungsdrähte enthalten, deren jeder eine
                              									Litze von 7 Kupferdrähten von 0mm,6 Durchmesser sein
                              									sollte. Die Leitungslitzen sollten mit einer doppelten
                              									Guttaperchahülle und zwei Lagen Chatterton compound derart umpreßt sein, daß die erste
                              									Lage des letztern auf die Kupferlitze selbst, die zweite
                              									zwischen die beiden Guttaperchaschichten kam. Als Stärke der
                              									isolirten Drähte war 5mm, als Stärke der Umspinnung mit getheertem Hanfe 17mm bestimmt. Die Armatur
                              									der Kabel sollten 16 verzinkte Eisendrähte von 4mm Durchmesser bilden, auf
                              									je 23 bis 26cm
                              									Kabellänge einen Umgang um das Kabel machen und vollständig
                              									dicht an einander schließen. Die Leitungswiderstände in den zu
                              									liefernden Kabeln sollten bei einer Temperatur von + 15°
                              									betragen: für die Kupferlitze höchstens 10,5 Siemens-Einheiten,
                              									für die Guttapercha-Isolirung mindestens 500 Millionen S. E. auf
                              									1km.
                           Das Kabel war vertragsmäßig unmittelbar nach dem Verlegen (also
                              									vor der Wiederausfüllung des Grabens) mit einem Asphaltüberzuge,
                              									aus eingedicktem creosotfreiem Steinkohlentheer bestehend, zu
                              									umgeben. Die Dauer der Arbeitsausführung der Kabelverlegung war
                              									auf 3 1/2 Monate, der Beginn der Verlegung für den Monat März
                              									1876 festgesetzt. Außerdem hatten die Unternehmer auf die Dauer
                              									eines vollen Jahres, vom Tage nach Vollendung der ganzen Anlage
                              									an gerechnet, Garantie für die elektrische Eigenschaft des
                              									Kabels und für die verlegte Linie in ihrem ganzen Umfange zu
                              									übernehmen.
                           Die Vereinbarungen mit den Chaussee-Verwaltungsorganen, sowie mit
                              									den bei der Anlage betheiligten sonstigen fiscalischen,
                              									städtischen und Militär-Behörden wurden bald zum Abschluß
                              									gebracht, so daß dem Beginn der Kabellegungsarbeiten bei
                              									Eintritt milder Witterung nichts entgegenstand, nachdem der
                              									Unternehmer die Anfertigung der Kabel und die sonstigen
                              									Vorbereitungen genügend gefördert hatte. Demgemäß geschah der
                              									erste Spatenstich an der Linie am 13. März in Halle a. S.,
                              									woselbst an diesem Tage mit der Einführung des Kabels in das
                              									Telegraphenamtsgebäude begonnen wurde. Gleichzeitig wurden die
                              									Arbeiten im Dorfe Hohenthurm, 10km von Halle entfernt, in
                              									Angriff genommen, weil die Chaussee, welche im großen Ganzen
                              									zwischen Halle und Berlin vorzugsweise in leichtem, mit dem
                              									Spaten zu bearbeitendem Boden (meistens Sandboden) läuft, im
                              									vorgenannten Dorfe auf eine Länge von rund 400m über eine aus festem
                              									Porphyr bestehende Bodenerhöhung geführt ist, deren Umgehung
                              									nicht thunlich war. Da die zeitraubende Felssprengung behufs
                              									Herstellung des Kabelgrabens so frühzeitig begonnen wurde, trat
                              									eine Unterbrechung der Kabellegungsarbeiten nach Fertigstellung
                              									der Kabelstrecke von Halle bis Hohenthurm nicht ein. Das
                              									allmälige Fortschreiten des in Angriff genommenen Werkes
                              									veranschaulichen folgende Angaben.
                           Die am 13. März in Halle begonnenen Arbeiten erreichten am 27.
                              									März Hohenthurm (Entfernung 10km von Halle), am 4. April
                              									Bitterfeld (31km), am
                              									13. April Gräfenhainchen (48km), am 27. April Wittenberg (70km) und am 1. Juni Potsdam
                              									(140km). Am 19. Juni
                              									wurde der Landwehrcanal in Berlin überschritten, und am 28. Juni
                              									schloß sich das Pflaster der Französischen Straße vor dem
                              									Haupt-Telegraphenamtsgebäude in Berlin (etwa 170km) über der letzten
                              									Löthstelle der unterirdischen Linie.
                           In Hinblick auf spätere Kabellegungen für gleiche Strecken war
                              									bald nach Beginn der Kabellegung bestimmt worden, zwischen
                              									Potsdam und Berlin (auf 30km Entfernung) noch ein zweites sowie zwischen Schöneberg
                              									und Berlin (auf etwa 6km Entfernung) ein drittes Kabel zu verlegen. Diese Kabel
                              									wurden gleichzeitig mit dem Kabel Halle-Berlin gelegt, ohne daß
                              									eine Verzögerung der Arbeiten für die Hauptlinie veranlaßt
                              									wurde.
                           Nach dem Vertrag war das Kabel für gewöhnlich mindestens 1m tief unter die
                              									Erdoberfläche zu versenken; es war also ein Graben von dieser
                              									Tiefe auszuschachten und nach Einlegung des Kabels wieder zu
                              									verfüllen. Dazu machte sich die Bildung zweier größerer
                              									Erdarbeiter-Colonnen nothwendig, welche durch eine kleinere, die
                              									Auslegung des Kabels bewirkende Arbeiterabtheilung getrennt
                              									waren. An der Spitze der vordern Colonne steckten einige
                              									Vorarbeiter nach vorheriger Anweisung den Kabelgraben durch
                              									Einschneidung der beiden parallelen Kantenlinien desselben in
                              									die Straße ab. Diesen schlossen sich die Arbeiter der Colonne
                              									unmittelbar an, welche den Graben in vorgeschriebener Tiefe bei
                              									thunlichst geringer Breite auszuheben hatten. Einige Hundert
                              									Meter hinter dieser Colonne vollzog sich die Verlegung des
                              									Kabels, und zwar wurde der Kabelstrang zuvörderst neben dem
                              									Graben ausgelegt und sodann in denselben hinabgesenkt. Im
                              									Anschluß hieran wurde der Graben wieder verfüllt, befestigt und
                              									geebnet, die Chaussee gesäubert und endlich die Verbindung der
                              									einzelnen Kabellängen zu einem ununterbrochenen Ganzen
                              									vollzogen.
                           Die Chaussee Halle-Berlin ist auf neun Zehnteln ihrer Länge mit
                              									einem breiten Sommerwege neben der Steinbahn ausgestattet; zur
                              									Seite der letztern befindet sich das Materialbankett, neben dem
                              									Sommerwege das Fußgängerbankett. Eine Ausnahme hiervon machen
                              									– abgesehen von den Straßenzügen innerhalb der
                              									Ortschaften – nur die Chausseestrecken von Halle bis
                              									Brehna, diejenige nördlich von Bitterfeld im Fluthgebiete des
                              									Muldeflusses und eine kurze Strecke im Ueberschwemmungsgebiete
                              									der Elbe bei Wittenberg. Die Einlegung des Kabels in den
                              									Sommerweg der Straße empfahl sich von vornherein als zweckmäßig;
                              									denn einerseits war die Herstellung des Grabens in einem nicht
                              									befestigten Boden am wenigsten zeitraubend und kostspielig, anderseits wurden Beschädigungen der kunstgerecht
                              									hergestellten Steinbahn vermieden, welche für längere Zeit
                              									kostspielige Herstellungsarbeiten wiederholt bedingt haben
                              									würden. Für gewöhnlich wurde das Kabel 0m,75 von den Bordsteinen
                              									der Steinbahn entfernt verlegt. Auf den nicht mit Sommerweg
                              									versehenen Straßenstrecken mit meist geringerer Planumbreite
                              									liegt das Kabel, und zwar auf freier Strecke im
                              									Fußgängerbankett, innerhalb der Ortschaften mit durchgängig
                              									gepflasteter Straße im Straßendamm, etwa 0m,75 vom Rinnsteine
                              									entfernt. An der Kreuzung von Bauwerken, welche die Einlegung
                              									des Kabels in eine Erdschicht von der vorgeschriebenen Tiefe
                              									nicht gestatten, gab man dem Kabel eine den Verhältnissen nach
                              									möglichst gesicherte Lage entweder durch vollständige Umgehung
                              									der Hindernisse, oder durch Vertiefung des Kabellagers bis unter
                              									die Sohle der Bauwerke, oder endlich durch Anordnung besonderer
                              									Schutzvorrichtungen für das nicht tief genug eingelegte
                              									Kabel.
                           Vollständig umgangen werden mußten in erster Reihe die Brücke
                              									über die Elbe bei Wittenberg, die beiden Havelbrücken bei
                              									Potsdam und einige Fluthbrücken im Ueberschwemmungsgebiete der
                              									Elbe und Mulde. Auch ist der Landwehrcanal in Berlin im Zuge der
                              									Kabellinie mit einer Brücke für den Landverkehr nicht
                              									überspannt. Die vorgenannten Brücken bestehen, mit Ausnahme
                              									derjenigen über die Havel, aus hölzernem Oberbau auf massiven
                              									Pfeilern, welcher mit Rücksicht auf seine öftere Reparaturen
                              									bedingende, verhältnißmäßig geringe Dauer und wegen der
                              									Erschütterungen, unter denen hölzerne Brücken zu leiden haben,
                              									zur Bergung des Kabels wenig geeignet ist. Die Havelbrücken bei
                              									Potsdam sind zwar massiv bezieh. mit eisernem Oberbau erbaut,
                              									aber mit beweglich überdeckten Durchfahrtsöffnungen für die
                              									Schifffahrt versehen, auf deren Sohle das Kabel – nicht
                              									zum Vortheile der Sicherheit der Anlage – hätte
                              									heruntergeführt werden müssen. Eine im Zuge der unterirdischen
                              									Linie befindliche erhebliche Anzahl kleinerer Brücken und
                              									Durchlässe von geringer Tiefe unter der Planumoberfläche konnte,
                              									da die Chausseegräben zur Zeit der Arbeitsausführung wenig
                              									Wasser enthielten, mit dem geringen Nachtheil eines
                              									unbedeutenden Zuwachses an Länge der Kabellinie seitlich bequem
                              									umgangen werden. Die Elbebrücke und die beiden Brücken über die
                              									Havel wurden mit Rücksicht auf die Gefahr der Beschädigung durch
                              									Schiffsanker etc. mittels Flußkabel (mit einer zweiten Armatur
                              									aus 8mm,6 starken
                              									verzinkten Eisendrähten geschützter Landkabel der
                              									vorbeschriebenen Construction) und zwar im Unterwasser der
                              									Brücken umgangen. Soweit sie von der Schifffahrt berührt werden
                              									können, erhielten diese Kabel noch eine Umkleidung von starken
                              									gußeisernen, verzinkten, 50cm langen Muffen, welche zu einem biegsamen, das Kabel
                              									umschließenden Rohr mit einander verbunden wurden. Bei dem
                              									Landwehrcanal in Berlin wurden die drei gleichzeitig zu
                              									verlegenden Kabel gewöhnlicher Art lose neben einander gelegt,
                              									mit einer gemeinschaftlichen Umkleidung von Muffen für Flußkabel
                              									der vorgedachten Art versehen und in eine reichlich 1m tief in die Canalsohle
                              									gebaggerte Rinne eingesenkt.
                           Unter das Grundmauerwerk von Brückenbauwerken wurde das Kabel in
                              									der Regel nur bei kleineren Durchlässen mit thunlichst
                              									wasserfreier Sohle gelegt; nur zwei größere, über Wasser
                              									führende Brücken – beide über Mühlenfließe –
                              									innerhalb der Städte Gräfenhainchen und Beelitz mußten der
                              									örtlichen Verhältnisse halber, welche eine Umgehung nicht
                              									gestatten, gleichfalls in solcher Weise behandelt werden.
                              									Während in Beelitz die Zulässigkeit der vollständigen Ablassung
                              									des Wassers die Arbeiten unter der Sohle des Bauwerkes bezieh.
                              									des Gerinnes erleichterte, mußte bei der Brücke in
                              									Gräfenhainchen, deren Trockenlegung nicht statthaft war, die
                              									Rinne für das Kabel in fließendem Wasser unter das
                              									Grundmauerwerk der Brückenwangen und in die Sohle des Gerinnes
                              									eingetieft werden. Bei der Kreuzung kleinerer Durchlässe unter
                              									den vorbezeichneten Verhältnissen empfahl sich fast ausnahmlos
                              									die vollständige Durchschneidung des Mauerwerkes derselben,
                              									welches nach Einsenkung des Kabels wieder kunstgerecht
                              									hergestellt wurde. Die Unterhöhlung solcher Bauwerke und das
                              									Durchziehen des Kabels unter dieselben waren nur in vereinzelten
                              									Fällen, insbesondere in den Straßen größerer Städte, geboten und
                              									fanden auf freier Strecke nur dann Anwendung, wenn in die Nähe
                              									des betreffenden Bauwerkes eine Löthstelle
                              									(Kabelverbindungsstelle) zu liegen kam, so daß nur ein kurzes
                              									Stück Kabel durchzuziehen war. Bei der Kreuzung der Bahngleise
                              									wurde von einer Trennung der Schienen grundsätzlich abgesehen
                              									und das Kabel stets unter die Gleise durchgezogen.
                           In der ersten Zeit der Kabellegung und bei den Arbeiten in den
                              									tief liegenden Gegenden des Straßenzuges ließen sich wegen der
                              									mehr oder weniger bedeutenden Wassermengen, welche die
                              									Chausseegräben und die Durchlässe füllten, ohne verhältnißmäßig
                              									hohen Zeit- und Kostenaufwand weder die erste, noch die zweite
                              									dargelegte Art der Kabellegung anwenden. Es mußte von der
                              									Versenkung des Kabels auf 1m Tiefe überhaupt abgegangen und dafür darauf Bedacht
                              									genommen werden, das in geringere Tiefe unter der Erdoberfläche
                              									verlegte Kabel durch besondere Mittel gegen Beschädigungen,
                              									insbesondere gegen die Einwirkungen der Atmosphäre zu schützen.
                              									Zur Sicherstellung gegen Druck, Stoß etc. wurde das Kabel wirksam
                              									mit eisernen Röhren umkleidet oder ummauert, wenn es über
                              									Mauerwerk zu führen war; gegen die Einwirkungen der Luft wurde
                              									es durch Umhüllung mit einem schlechten Wärmeleiter geschützt.
                              									Als solcher wurde Schlackenwolle für besonders geeignet erkannt
                              									und daher in den vorerwähnten Fällen allgemein verwendet. War
                              									das Kabel über ein Bauwerk mit ungenügend hoher Erdüberschüttung
                              									zu führen, so wurde behufs seiner Sicherung eine Rinne von 15
                              									bis 25cm Tiefe und 8
                              									bis 10cm Breite in das
                              									Mauerwerk (Brückengewölbe) eingespitzt, das Kabel in dieselbe
                              									eingelegt, mit Schlackenwolle umgeben und mit einer etwa 3cm hohen Schicht reiner
                              									steinfreier Erde oder reinen Sandes überdeckt; sodann wurde die
                              									Rinne mit einem Brei von Cementmörtel ausgefüllt und für
                              									gewöhnlich auch noch 5cm hoch gewölbartig übermauert. In einigen wenigen Fällen
                              									mußte das Gewölbe einer Brücke fast um seine ganze Dicke
                              									ausgearbeitet werden, um eine zu flache Lage des Kabels zu
                              									verhüten. Um hier das Kabel gegen Beschädigungen von unten her
                              									zu schützen, wurde es innerhalb einer eisernen Muffenumkleidung
                              									fest in Schlackenwolle eingepackt und außerdem die Muffe in
                              									vorgedachter Weise mit Cement übermauert.
                           Die beiden ersten Arten der Unterbringung des Kabels an
                              									Kreuzungen mit Brücken etc. haben vor der letztbeschriebenen den
                              									Vorzug, daß das Kabel von Um- bezieh. Neubauten dieser Bauwerke
                              									unbetroffen bleibt; jene sind daher überall, wo die örtlichen
                              									und Wasser-Verhältnisse es gestatten, in erster Linie in
                              									Erwägung gezogen worden.
                           Das Kabel wurde in der (jetzt nach Mülheim a. Rh. verlegten) den
                              									Unternehmern Felten und Guilleaume gehörigen Fabrik bei Wahn in
                              									Einzellängen von 800m
                              									angefertigt. Die Längen der Flußkabel aber entsprachen immer nur
                              									dem wirklichen Bedarf, und die für die innere Stadt Berlin
                              									bestimmten Kabel wurden in Rücksicht auf die außerordentlichen
                              									Schwierigkeiten, welche die Verlegung längerer Kabel in
                              									winkeligen, nur auf kurze Strecken übersehbaren, mit Gas-,
                              									Wasserleitungs- und Entwässerungsanlagen durchzogenen
                              									städtischen Straßenzügen verursacht, in Längen von 200m zur Baustelle geliefert.
                              									Die fertigen Kabel wurden zunächst in der Fabrik durch einen
                              									Beauftragten des kais. General Telegraphenamtes dem Vertrage
                              									gemäß auf Stromfähigkeit und Isolation geprüft; dazu wurde jedes
                              									Kabel für sich in einen mit Wasser gefüllten Bottich mit
                              									isolirten Enden eingelegt und nach Verlauf von mindestens 3
                              									Tagen der Einwirkung einer Batterie von 10 bezieh. 100 Elementen
                              									nach dem Princip der Stromvertheilung unter Anwendung eines
                              									Thomson'schen Reflexgalvanometers ausgesetzt, wie dies später
                              									näher angegeben werden soll. Nach vertragsmäßigem Befunde wurde
                              									jedes Kabel für sich auf einen gewöhnlichen hölzernen Haspel
                              									aufgewickelt, demnächst mit einer 3 bis 4cm dicken stark durchnäßten
                              									Strohpackung umgeben und endlich zum Schutz gegen Beschädigungen
                              									von außen in eine Hülle von mit weißer Kalkfarbe überzogenem
                              									Eisenblech eingeschlossen. Diese Verpackung hat sich vorzüglich
                              									bewährt, so daß selbst in den heißen Junitagen das Kabel bis zur
                              									Verwendung eine so niedrige Temperatur behielt, daß jede
                              									nachtheilige Veränderung seines Isolationszustandes vollkommen
                              									ausgeschlossen blieb.
                           Die in offenen Bahnwagen verladenen Kabel wurden auf die der
                              									Baustrecke zunächst gelegenen Güterbahnhöfe versendet. Zum
                              									Abladen daselbst bediente man sich in der Regel der auf den
                              									Bahnlinien Halle-Wittenberg (-Berlin) und Potsdam-Berlin
                              									reichlich vorhandenen Viehrampen. Die weitere Vertheilung auf
                              									die Baustrecke erfolgte mit vom Unternehmer besonders hierzu
                              									erbauten Wagen, welche auch zur Auslegung des Kabels und zur
                              									Einsammlung der leeren Haspel dienten und allen diesen Zwecken
                              									vollständig entsprachen. Ein solcher Kabellegungswagen ist in
                              									den Figuren
                                 									23 und 24
                              									abgebildet. Ueber der vordern Achse und unter dem Kutschersitz
                              									befindet sich eine mit einem Getriebe versehene Windevorrichtung
                              									mit Trommelwelle; die hintere Achse ist unter dem Boden des
                              									Wagens gekröpft und gestattet in dieser Form die Senkung dieses
                              									Bodens auf den zulässigen Mindestabstand vom Erdboden. Mittels
                              									dieser Wagen wurden die Kabel an diejenigen Punkte befördert, in
                              									deren Nähe eine Kabelverbindungsstelle zu fertigen war, und auf
                              									der von der Kabellegung nicht betroffenen Straßenseite mit Hilfe
                              									der als schiefe Ebene dienenden Schrotleiter abgeladen und auf
                              									die hohe Kante des Haspels aufgestellt, bis sie behufs ihrer
                              									Verlegung wieder aufgeladen wurden.
                           Von den für Berlin verwendeten Kabeln von 200m Länge waren jedesmal 3
                              									Stück, welche auch in der Erde neben einander zu liegen kamen,
                              									auf demselben Haspel neben einander aufgewickelt. In den
                              									größeren Städten, insbesondere Berlin, nöthigten die
                              									Verkehrsverhältnisse zur unmittelbaren Verlegung der gelieferten
                              									Kabel ohne vorherige Vertheilung. Eine Stockung in den
                              									Kabellegungsarbeiten, welche auf eine ungenügende Sorgfalt in
                              									der Anlage und Ausführung des Vertheilungsplanes zurückzuführen
                              									gewesen wäre, ist niemals eingetreten.
                           Behufs der Verlegung war das Kabel zuvörderst auf den
                              									Legungswagen wieder herauszuschaffen. Zu diesem Zwecke wurde der
                              									Wagen in eine solche Lage zu dem aufzuladenden vollen Haspel
                              									gebracht, daß dieser mit Hilfe der Schrotleiter, welche an dem
                              									hintern Ende des Wagens durch Einhaken befestigt wurde, auf
                              									letzteren unmittelbar hinaufgerollt werden konnte. Dabei wurde
                              									unter ungünstigen Bodenverhältnissen von der vorgedachten
                              									Windevorrichtung Gebrauch gemacht. Sobald das Kabel auf dem
                              									Boden des Wagens eben aufstand, wurde eine lose eiserne Achse
                              									durch die Mittelpunkte der beiden Haspelscheiben gesteckt,
                              									hierauf zwischen die Achse und das Holz der Scheiben auf jeder
                              									Seite eine Büchse eingeschoben, welche sich mit dem Haspel
                              									leicht um die eiserne Achse drehte und gleichzeitig dazu diente,
                              									den Kabelhaspel beim Abrollen des Kabels von den Seitenwänden
                              									des Wagens abzuhalten; sodann wurde der Haspel im Wagen nach
                              									vorn weiter gerollt, bis die Achse auf dem schräg ansteigenden
                              									Theile der Wände in ihr Lager eingelaufen war. Nach Festlegung
                              									der Achse mittels eines Ueberwurfes auf jeder Seite wurde
                              									nunmehr die Blechumkleidung nebst der Strohhülle von dem Kabel
                              									abgenommen, das äußere Ende des letztern frei gemacht und um
                              									einige Schläge (Ringe der Aufwickelungsspirale) vom Haspel
                              									abgezogen. Nun wurde der Wagen (Fig. 25
                              									und 26) mit
                              									der zur Asphaltirung des Kabels dienenden Flüssigkeit an dem
                              									hintern Ende des Legungswagens an Stelle der nach dem
                              									Heraufrollen des Kabels wieder beseitigten Schrotleiter
                              									befestigt, endlich das abgewickelte Kabelstück einige Meter von
                              									seinem Ende ausgeschlossen, in das Asphaltbad eingesenkt und in
                              									den röhrenförmigen Ansatz am hintern Ende des Wagens
                              									eingepaßt.
                           Der Asphaltwagen ist aus gewalztem Eisenblech zusammengesetzt;
                              									quer über den obern Rahmen der Breite nach angebrachte
                              									Winkeleisen bieten den Fässern, in denen der flüssige
                              									Kabelasphalt (verdickter creosotfreier Steinkohlentheer) zur
                              									Baustelle geliefert wurde, ein sicheres Auflager. In der
                              									Hinterwand befindet sich ein in verticaler Richtung in einem
                              									Rahmen verschiebbares, horizontal getheiltes Feld; beide Theile
                              									desselben sind mit je einem halbkugelförmigen, auf einander
                              									passenden, nach hinten offenen Ansatz versehen, um welchen eine
                              									eng, aber nicht vollständig umschließende größere Kugel mit
                              									trichterähnlicher Verlängerung, ebenfalls der Länge nach
                              									getheilt, umgelegt und mit einer Schraube zu einem Ganzen
                              									geschlossen wird. Die Oeffnung am Ende des Trichters ist nur
                              									wenig größer als der Querschnitt des Kabels, damit nicht beim
                              									Hindurchziehen des Kabels durch die Röhre mehr Asphalt, als zur
                              									Umhüllung des Kabels grade nöthig ist, aus derselben
                              									heraustritt. Da einer Bewegung der äußern Kugel über der innern
                              									um den gemeinsamen Mittelpunkt beider nichts entgegensteht, so
                              									vermag der Asphaltirungstrichter jeder seitlichen Bewegung des
                              									ausgelegten Kabels frei zu folgen. In einem unter dem Trichter
                              									angebrachten Blechkasten wurde der in Folge der
                              									Pressung aus jenem gleichwohl heraustretende Asphalt zur
                              									Wiederverwendung aufgefangen. Die auf solche Weise bewirkte
                              									Asphaltirung des Kabels ließ in Bezug auf gleichmäßige Umhüllung
                              									und Einpressung der Asphaltmasse in die Zwischenräume der
                              									Schutzdrähte des Kabels nichts zu wünschen übrig.
                           Wo der Asphaltwagen nicht Anwendung finden konnte, weil das
                              									Abrollen des Kabels nicht thunlich war, wurde dies mittels eines
                              									Pinsels mit Asphalt überzogen, ebenso auch die wegen der noch
                              									bevorstehenden Verspleißung der Kabel unasphaltirt gelassenen
                              									Kabelenden nach Fertigstellung der Löthstellen.
                           Das Abrollen des Kabels geschah nunmehr lediglich durch die
                              									Fortbewegung des Legungs- und des angehängten Asphaltwagens.
                           Durch die Pressung, welche das Kabel beim Austritt aus dem in
                              									Bewegung befindlichen Asphaltwagen bezieh. beim Durchgange durch
                              									den Asphaltirungstrichter zu erleiden hatte, entstand eine
                              									ziemlich bedeutende Spannung in demselben, deren Folgen dadurch
                              									entgegengetreten werden mußte, daß der Kabellegungswagen in
                              									einer schlangenförmigen Linie fortbewegt wurde. Dies war aber in
                              									der Regel ungenügend, wenn sich der Wagenzug in gekrümmter
                              									Straße auf der innern Seite der Curve des Kabelgrabens bewegte;
                              									dann mußte man den erforderlichen Ueberschuß an Kabellänge durch
                              									die mit dem Einlegen des Kabels in den Graben beauftragten
                              									Arbeiter wiederholt aus dem Asphaltwagen herausziehen lassen.
                              									Stets wurde darauf gehalten, daß das Kabel ohne Spannung in der
                              									Erde liegt, und dabei berücksichtigt, daß das aus der warmen
                              									Luft in die kühlere Erde verpflanzte Kabel an Länge verlieren
                              									muß. Das auf vorbeschriebene Weise neben dem Kabelgraben
                              									abgerollte Kabel wurde mit eisernen Haken nach dem Graben
                              									hinübergetragen und in denselben hinabgelassen.
                           Den hiermit beschäftigten Leuten folgte eine kleine Abtheilung
                              									der zweiten Erdarbeiter-Colonne, um das Kabel zum Schutz gegen
                              									Sonne etc. ungesäumt mit einer etwa 10cm hohen Schicht
                              									steinfreier Erde zu bedecken. Um dies zu erleichtern und
                              									gleichzeitig zu verhindern, daß beim Herübertragen des Kabels
                              									zum Graben steiniges Material in den letztern mit hineinfiel,
                              									wurde schon bei der Herstellung des Grabens das ausgehobene
                              									Material seiner Beschaffenheit nach getrennt, das Stein- und
                              									Kiesmaterial der obersten Straßendecke stets auf der Seite des
                              									Banketts, der leichte Boden, Sand etc. auf der Seite der
                              									Steinbahn, auf der das Abrollen des Kabels geschah,
                              									niedergelegt. Die mit der Zufüllung des Grabens beauftragte
                              									zweite Erdarbeiter-Colonne vollendete nun die von ihrer
                              									Abtheilung begonnene Wiederherstellungsarbeit, indem sie die
                              									Füllerde in Schichten von höchstens 30cm in den Graben einwarf,
                              									mit hölzernen und eisernen Rammen feststampfte und – auf
                              									offener Chausseestrecke – die wenige überschüssige
                              									Grabenerde in einer geringen Ueberhöhung über dem Graben beglich
                              									und befestigte. War das Kabel unter oder in das Mauerwerk einer
                              									den Straßenkörper durchschneidenden Brücke etc. eingelegt
                              									worden, so konnte die Zufüllung des Grabens selbstredend erst
                              									nach geschehener Wiederaufmauerung des Bauwerkes geschehen; die
                              									hierzu erforderlichen sachkundigen Arbeiter und Materialien
                              									(Kalk, Cement etc.) wurden nach Maßgabe des Bedarfes bei der
                              									Colonne mitgeführt. Bei der Durchschneidung kleinerer
                              									Wasserläufe wurde die Rinne, in welche das Kabel einzusenken
                              									war, für gewöhnlich erst nach dessen Auslegung ausgebaggert. Des
                              									größern Zeitaufwandes wegen wurden dagegen die durch das
                              									Havelbett an der Langen-Brücke in Potsdam und durch den
                              									Landwehrcanal in Berlin mit Hilfe von Baggermaschinen
                              									eingeschnittenen 1m
                              									tiefen Rinnen vor der Kabelverlegung vollständig ausgehoben.
                           Erwähnenswerthe Schwierigkeiten bei der Verlegung der Flußkabel
                              									verursachte nur der Uebergang über die Elbe bei Wittenberg wegen
                              									des noch immer hohen Wasserstandes zur Zeit der Kabellegung. Da
                              									es an einem Ladeufer (Quai) oder einer Vermittlung zwischen
                              									Land- (Eisenbahn-) und Wassertransport daselbst gänzlich
                              									mangelt, so wurde das auf dem Haspel gelieferte Kabel mittels
                              									Rollwagens nach der unmittelbar unterhalb der Chaussee-Elbbrücke
                              									befindlichen Uebergangsstelle geschafft, daselbst neben der
                              									Straße abgeladen und mit der einen Haspelscheibe auf eine gut
                              									mit grüner Seife eingeschmierte, mit eisernem Dorn versehene
                              									Abrollscheibe gestülpt. Behufs der Einladung in den – mit
                              									den sonstigen erforderlich gewesenen Fahrzeugen, Tauen etc.
                              									– seitens der Elbstrom-Verwaltung dem bauleitenden
                              									Beamten zur Verfügung gestellten Fährprahmen wurde das Kabel
                              									durch Drehen des Haspels auf der Scheibe abgewickelt, zunächst
                              									auf dem Vorlande des Stromes in über einander liegenden
                              									concentrischen Ringen ausgelegt und sodann in umgekehrter Weise
                              									auf den inzwischen mit der Abrollscheibe im Fährprahmen
                              									aufgestellten Haspel wieder aufgewickelt.
                           Behufs der Verlegung selbst wurden zwei Leinen von der Brücke aus
                              									mit dem Fährpramen in Verbindung gebracht; die eine sollte den
                              									Prahmen beim Uebergange in annähernd gleicher Entfernung von der
                              									Brücke halten, die andere als Zugleine dienen. Der nunmehr in
                              									die Gierstellung (mit der Spitze ein wenig stromaufwärts)
                              									gebrachte Prahmen wurde theils an der vordern Leine gezogen,
                              									theils durch die Strömung des Wassers nach der andern Seite des
                              									Stromes herübergedrückt, während an seinem
                              									hintern Ende das vorher am Ufer festgelegte Kabel über Bord
                              									ablief. Durch eine einfache Bremsvorrichtung wurde die drehende
                              									Bewegung des Haspels auf der Abrollscheibe zur Verhütung eines
                              									allzu großen Verlustes an Kabellänge geregelt. Das also
                              									ausgelegte Kabel mußte behufs Aufbringung der Muffen, welche zu
                              									seinem Schutz gegen Beschädigungen durch die Schifffahrt in der
                              									Breite der eigentlichen Stomrinne umgelegt wurden, nochmals
                              									gehoben werden; es wurden zu diesem Zwecke zwei leichte, mit den
                              									nöthigen Muffen beladene Kähne an dem einen Elbeufer neben
                              									einander unter das Kabel gebracht und an diesem entlang bis zur
                              									Mitte der Stromrinne unterhalb der Brückenöffnung für die
                              									Schifffahrt gezogen. Darauf wurde von der Mitte aus gleichzeitig
                              									nach beiden Seiten hin das Kabel mit den Muffen umkleidet.
                              									Zwischen den Kähnen sank das umkleidete Kabel wieder auf die
                              									Sohle des Strombettes herab. Wo das Elbkabel sich mit der für
                              									die Zwecke der Kettenschleppschifffahrt in der Elbe liegenden
                              									Kette kreuzt, war es nothwendig, letztere während der Verlegung
                              									des Kabels zu öffnen, um das Kabel unter die Elbkette zu legen.
                              									Ein von der Schleppschifffahrt zu diesem Zwecke zur Verfügung
                              									gestellter Schleppdampfer schloß die Kette wieder, nachdem die
                              									Muffenumkleidung aufgebracht und das Kabel wieder versenkt
                              									worden war. Wegen des hohen Wasserstandes wurde das Kabel nicht
                              									gleich beim Legen, sondern erst nachträglich im Hochsommer ins
                              									Elbbett eingebaggert.
                           Von großer Wichtigkeit ist die gute Verbindung der einzelnen
                              									Kabeladern mit einander. Löthstellen, welche nicht auf das
                              									sorgfältigste hergestellt sind, verlieren mit der Zeit ihre
                              									Isolation und sind eine Quelle dauernder Uebelstände für den
                              									Betrieb der Linie. An jeder Kabelverbindungsstelle muß für die
                              									gute Isolirung der verbundenen Leitungsadern und für die
                              									Sicherung der Verbindungsstellen gegen von außen kommende
                              									Einwirkungen gesorgt werden.
                           Für die Anfertigung der Löthstellen und deren Isolirung hatte die
                              									englische Guttapercha-Compagnie, von welcher der Unternehmer die
                              									zur Fabrikation des Kabels verwendeten Guttapercha-Adern bezogen
                              									hatte, einige geübte Leute (Jointers) gestellt, welche die
                              									schwierige Arbeit mit so gleichmäßiger Sorgfalt ausführten, daß
                              									die dauernd angestellten elektrischen Beobachtungen nur in einem
                              									einzigen Falle eine geringe Abnahme des Guttapercha-Widerstandes
                              									der einen Leitungsader zeigten, deren kurze Dauer die Ermittlung
                              									ihrer Ursache leider vereitelte. Zu den übrigen Arbeiten, soweit
                              									dieselben nicht die gewöhnlichen Handlangerdienste betrafen,
                              									hatte der Unternehmer Vorarbeiter (Meister) aus seinen Fabriken
                              									herangezogen. Uebrigens wurden die Arbeiten in einem über der
                              									Löthstelle errichteten wasserdichten Zelte vorgenommen, auf ein
                              									wenig über der Grabensohle erhöht liegenden hölzernen Böden.
                           Vor dem Beginn der Anfertigung einer Löthstelle wurden an den
                              									Enden der Kabel die Guttapercha-Adern so weit abgetrennt, als
                              									sie nicht unbedingt zuverlässig erschienen; hierauf wurde über
                              									das eine der beiden Kabel die Löthmuffe nebst einer
                              									Verschlußscheibe (eiserne Muffen zum Schutze der Löthstellen,
                              									von denen später die Rede sein wird), über das andere Kabel die
                              									entgegengesetzte Verschlußvorrichtung der Löthmuffe einstweilig
                              									übergeschoben. Sodann wurden an denjenigen Stellen, bis zu
                              									welchen die Schutzdrähte der Kabel abzutrennen waren,
                              									beiderseits Bunde von dünnem verzinktem Drahte (etwa 1m von jedem Kabelende
                              									entfernt) angelegt, die Schutzdrähte über diese Bunde
                              									zurückgebogen, auf 3 bis 4cm Länge gleichmäßig abgeschnitten und gleich einer Krause
                              									mit einem Hammer an das Kabel angeklopft. Durch Lösung der
                              									Hanfumspinnung, welche nicht abgetrennt, sondern zur
                              									Wiederverwendung bereit gehalten wurde, wurden hierauf die
                              									beiderseitigen Guttapercha-Adern frei gelegt. Endlich wurden die
                              									beiden Kabelenden in den hölzernen Löthbock (Fig. 27
                              									und 28)
                              									derart eingespannt, daß die Krausen der zurückgebogenen
                              									Schutzdrähte neben den beiderseitigen Backen des Bockes zu
                              									liegen kamen.
                           Bis hierher wurde die Arbeit von einem Fabrikmeister ausgeführt.
                              									Den Jointers blieb nun noch Folgendes zu thun übrig: Die (je 7)
                              									Guttapercha-Adern der beiden Kabel wurden zunächst in annähernd
                              									gleichen Entfernungen von den Backen des Löthbockes beiderseits
                              									so weit verkürzt, daß die zu verbindenden Adern ohne Spannung in
                              									den kleinen eisernen, auf dem Bock befestigten Löthwinkel
                              									eingelegt werden konnten. Bevor letzteres geschah, wurden die
                              									Kupferlitzen der Leitungsadern jede für sich an ihrem Ende auf
                              									etwa 25mm Länge durch
                              									Abschneiden der Guttapercha nach Art des Bleistiftspitzens frei
                              									gelegt, jedes Drähtchen der Litzen Mit Schmirgelpapier
                              									sorgfältig blank gescheuert und demnächst die Litze durch
                              									Verlöthung der einzelnen Drähtchen mit einander zu einem steifen
                              									Leitungsdraht verbunden. Hierauf wurde jeder dieser beiden
                              									Leitungsdrähte mit der Feile am Ende schräg abgeschnitten, so
                              									daß die beiden zusammengehörigen Schnittflächen genau auf
                              									einander paßten. Die sodann paarweise in die kleinen Löthwinkel
                              									W (Fig. 27
                              									und 29)
                              									eingespannten und auf einander gepaßten beiden Leitungsadern
                              									wurden nunmehr mit einer eng schließenden, etwa 16mm langen Spirale von
                              									feinem Kupferdraht umwickelt und diese in ihrer ganzen, die
                              									Berührungsfläche der beiden Leitungsadern nur wenig überragenden
                              									Länge verlöthet. Nach sorgfältiger Glättung des Umfanges der
                              									Löthstelle mittels der Feile wurde über die erste eine zweite
                              									gleichartige Umwicklung in entgegengesetzter Richtung
                              									aufgebracht, welche die untere auf jeder Seite um 3 bis 4mm überragte und nur in den
                              									überschüssigen Theilen an den beiden Enden mit der Leitungsader
                              									verlöthet wurde. Nach Glättung auch dieser Löthung war die
                              									Verbindung der Kupferadern vollendet; nun wurde die isolirende
                              									Hülle über denselben hergestellt, indem die verlöthete
                              									Leitungsader mit einer dünnen (ersten) Lage an einer
                              									Spiritusflamme erwärmten Chatterton
                                 									compound in ihrer freien Länge überzogen wurde, worauf die
                              									beiderseitigen Guttaperchahüllen auf einige Centimeter erwärmt
                              									und von beiden Seiten gleichmäßig über die Löthstelle bis zu
                              									ihrer Vereinigung in der Mitte der letzteren unter gleichmäßiger
                              									Vertheilung der andauernd erwärmten isolirenden Guttapercha
                              									herübergedrückt wurden; über die so geschlossene doppelte Hülle
                              									wurde eine (zweite) etwas stärkere Lage Chatterton übergelegt und ein Streifen erwärmter
                              									Guttaperchaplatte von etwas größerer Breite, als zur
                              									Umschließung der Löthstelle erforderlich war, mit seiner Mitte
                              									von unten an die letztere angedrückt und – unter
                              									fortdauernder sorgfältigster Verdrängung der Luft –
                              									überall genau anschließend um dieselbe umgelegt. Die
                              									überschüssigen Lappen der Guttaperchaplatte wurden mit der
                              									Schere scharf abgeschnitten und die Schnittkanten bei dauernder
                              									Erwärmung durch gleichmäßigen Druck mit einander verbunden; eine
                              									(dritte) kräftige Lage Chatterton
                              									wurde als letzter Ueberzug aufgebracht und überall gleichmäßig
                              									vertheilt.
                           Jede einzelne dieser fünf isolirenden Hüllen wurde von dem
                              									Jointer mit den Fingern so lange geknetet bezieh. mit dem
                              									erwärmten Glätteisen geglättet und vertheilt, bis der
                              									Kupferdraht von einer überall gleichmäßigen Isolirschicht von
                              									kreisrundem Querschnitt umgeben war. Dabei muß der Jointer durch
                              									das feine Gefühl der Fingerspitzen sich jederzeit von der
                              									tadellosen Beschaffenheit der in der Entstehung begriffenen
                              									Löthstelle überzeugen.
                           Sämmtliche Löthstellen des Kabels Halle-Berlin, soweit nach dem
                              									Nachstehenden nicht eine Ausnahme für zulässig erachtet wurde,
                              									wurden nach ihrer Herstellung darauf geprüft, daß ihr Widerstand
                              									nicht geringer sei, als der Guttapercha-Widerstand einer 4m langen untadelhaften
                              									Guttapercha-Ader des vertragsmäßig befundenen Kabels. Bei dieser
                              									Vergleichung wurde zuerst die Normalader und hiernach jede
                              									einzelne zu prüfende Löthstelle der Reihe nach in einen mit
                              									Wasser gefüllten Zinkblechtrog eingetaucht und eine an Erde
                              									liegende Batterie von 100 Elementen mit dem einen Ende der zu
                              									untersuchenden, am andern Ende isolirten Leitungsader eine
                              									Minute lang in Verbindung gebracht.
                           
                           Die durch die Guttapercha bezieh. die Lüthstelle in das Wasser
                              									abfließende Elektricität wurde mittels eines isolirten Drahtes,
                              									welcher einerseits mit dem Blechtroge, anderseits mit einem
                              									Condensator leitend verbunden war, von diesem aufgesammelt und
                              									nach Ablauf der Ladungszeit durch ein Thomson'sches
                              									Spiegelgalvanometer zur Erde entladen. Je kleiner die
                              									Nadelablenkung bei dieser Entladung des Condensators, desto
                              									besser war die Isolation.
                           Um die einzelnen Löthstellen einer Kabelverbindungsstelle in
                              									vorgedachter Weise laden zu können, ohne die Batterie von den
                              									Meßapparaten zu trennen, was aus andern Gründen sich nicht
                              									empfahl, war die jedesmalige Auslegung eines isolirten
                              									Verbindungsdrahtes zwischen der Batterie und dem Ende des
                              									Kabels, dessen Anschluß soeben hergestellt worden, in einer
                              									Länge von 800m
                              									erforderlich. Die Unzuverlässigkeit und Umständlichkeit einer
                              									solchen Verbindung führte sehr bald zu dem dann dauernd
                              									beibehaltenen Verfahren, die eine Leitungsader des Kabels zur
                              									Ladung der übrigen sechs zu benutzen, auf die Untersuchung der
                              									sodann nachträglich gefertigten Löthstelle in der betreffenden
                              									siebenten Ader aber ganz zu verzichten. Mit Rücksicht auf ihre
                              									am besten isolirte Lage wurde die in der Mitte des Kabels
                              									befindliche (siebente) Kabelader ausschließlich zu dem gedachten
                              									Zwecke benutzt. Ein Uebelstand irgend welcher Art ist hieraus
                              									nicht erwachsen.
                           Nach Fertigstellung der siebenten Löthstelle wurde nun die
                              									Hanfumspinnung über die neben einander gelegten 7 Leitungsadern
                              									von beiden Seiten spiralförmig wieder übergelegt und sodann die
                              									im Vorstehenden bereits erwähnte Löthmuffe mit den
                              									Verschlußscheiben von beiden Seiten über die Verbindungsstelle
                              									übergezogen und, wie folgt, befestigt: Nach Fig. 30
                              									und 31 legen
                              									sich die inneren Scheiben, deren Oeffnung dem Querschnitt des
                              									Kabels möglichst entspricht, dicht an den Vorsprung an, welchen
                              									die innere Wandung des Rohres der Löthmuffe gegen den
                              									erweiterten Querschnitt an den Enden der Muffe bildet. Auf diese
                              									inneren Scheiben wird je ein aus weichem Mastix gedrehter Ring
                              									gelegt, gegen welchen die äußere Scheibe mit Hilfe von
                              									Schraubenbolzen derart angepreßt wird, daß der Mastixring aus
                              									einander und in die Zwischenräume zwischen der innern Scheibe
                              									und dem Kabel, dieselben fest ausfüllend, eingedrückt wird. Die
                              									innere Scheibe legt sich hierbei auch gegen die Stumpfe der von
                              									den abgeschnittenen Schutzdrähten gebildeten Krause und
                              									verhindert hierdurch ein Auseinanderziehen der Löthstelle in
                              									ihrer Längsrichtung. Dazu muß die Länge der Löthstelle
                              									einschließlich der beiderseitigen Schutzdrahtkrausen etwas
                              									größer bemessen sein als die Länge des innern Rohres der
                              									Löthmuffe. Mit der Aufbringung der Muffe war die
                              									Herstellung der Löthstelle beendet; es blieb nur noch übrig, die
                              									Kabelenden zu asphaltiren, den Kabelgraben zu verfüllen und den
                              									mit der laufenden Nummer der Löthstelle versehenen Merkpfahl
                              									neben der Löthstelle aufzustellen.
                           Bei jeder Löthstelle war der Kabelgraben wesentlich erweitert,
                              									wodurch zugleich der an der Verbindungsstelle entstehende
                              									Ueberschuß an Kabellänge durch bogenartige Verlegung des Kabels
                              									sich unterbringen ließ.
                           Zu Untersuchungszwecken ist das Kabel in die Telegraphenämter in
                              									Bitterfeld, Gräfenhainchen, Wittenberg, Treuenbrietzen, Beelitz,
                              									Potsdam und Schöneberg eingeführt worden.
                           Es erübrigt jetzt nur noch, über die Untersuchungen des Kabels
                              									auf Leitungsfähigkeit und Isolation, d. i. auf Widerstand der
                              									Leitungsader und der isolirenden Hülle, näher zu berichten. Dazu
                              									hatte der Unternehmer den in Fig. 32
                              									und 33
                              									dargestellten Untersuchungswagen erbauen lassen, welcher mit
                              									einer Leclanché-Batterie von 100 Elementen und einem sehr
                              									empfindlichen Thomson'schen Spiegelgalvanometer ausgerüstet
                              									wurde. Ein Condensator, ein zur Schaltung einer Wheatstone'schen
                              									Brücke eingerichteter Stöpselrheostat, einige Umschalter, ein
                              									Widerstand von 100000 Siemens-Einheiten und mehrere
                              									Ladungsbezieh. Entladungsschlüssel vervollständigten die innere
                              									Einrichtung des Wagens. Ein der Telegraphenverwaltung gehöriges
                              									Feldtelegraphen-Apparatsystem ermöglichte die unausgesetzte
                              									telegraphische Verständigung mit dem Telegraphenamt zu Halle,
                              									dessen dauernde Mitwirkung bei den elektrischen Messungen nicht
                              									entbehrt werden konnte. Beim Betreten des Wagens durch die auf
                              									der hintern Seite befindliche Eingangsthür hat man den
                              									Batterieschrank zur Rechten, diesem gegenüber einen Sitzkasten,
                              									gleichzeitig zur Aufbewahrung von Geräthen, Reservestücken etc.
                              									dienend. An der Vorderwand, dem Eintretenden gegenüber, ist die
                              									Tischplatte, welche die Meßapparate trägt, befestigt; das
                              									Spiegelgalvanometer steht jedoch nicht auf dieser Platte selbst,
                              									sondern unabhängig von den Schwankungen des Wagens – in
                              									einer kreisrunden Oeffnung G (Fig.
                                 									32) derselben auf einem Stativ, zusammengesetzt aus einem
                              									starken eisernen Dreifuß, auf welchen eine mit einer runden, der
                              									Größe der vorgedachten Oeffnung in der Platte entsprechenden,
                              									hölzernen Scheibe bekrönte Säule aufgesetzt ist. Der auf die
                              									Erde aufzustellende Dreifuß wurde von außen unter den Wagen in
                              									die Oeffnung geschoben und die Säule vom Innern des Wagens aus
                              									auf jenen aufgebracht. Auf der Tischplatte, dem Galvanometer
                              									gegenüber, wurde die horizontale Scale für das Spiegelbild der
                              									Nadel und hinter einer Lichtöffnung in der Scale die das Bild
                              									erzeugende Flamme aufgestellt. Vor dem
                              									Galvanometer befand sich der zugehörige
                              									„Shunt“, ein mit fein bestimmten
                              									künstlichen Widerständen von den Werthen 1/9, 1/99 und 1/999 des
                              									Galvanometerwiderstandes versehenes Instrument, durch dessen
                              									Einschaltung neben dem Galvanometer in Form eines Stromzweiges
                              									eine Theilung des die Umwindungen des Galvanometers
                              									durchlaufenden Stromes in dem Verhältniß von 0,1 0,01 oder 0,001
                              									der ungetheilten Stromstärke bewirkt wird. Zwischen dem
                              									Galvanometer und der Scale, sowie in dem Raume unter der
                              									Tischplatte waren die übrigen Apparate aufgestellt. Der
                              									Sprechapparat war über dem Batterieschrank untergebracht, dessen
                              									obere Decke als Tischplatte eingerichtet war.
                           Es verhält sich bei der Wheatstone'schen Brücke r : ρ
                              									= R : x,
                              									worin r und ρ beliebige constante Widerstände, R einen veränderlichen und x den zu messenden Widerstand bedeuten,
                              									woraus sich x = (ρ/r)
                              									R ergibt. Behufs Messung des
                              									Widerstandes der Leitungsadern empfiehlt es sich, unbekannte
                              									Widerstände, also auch denjenigen der Erde, von der Rechnung
                              									auszuschließen; zu diesem Zwecke wurden bei der Anlage
                              									Halle-Berlin jedesmal zwei in Halle mit einander verbundene
                              									Kabeladern zusammen auf ihren Leitungswiderstand gemessen,
                              									welcher also gleich der Summe der Widerstände der beiden
                              									einzelnen Adern war; die Widerstände der einzelnen Adern wurden
                              									sodann durch Rechnung ermittelt.
                           Bezeichnet man die Widerstände von drei beliebigen Kabeladern mit
                              									I, II und III, und es ergeben sich durch Messung die Werthe:
                           I + II = A       I + III
                              									= B       II + III
                              									= C
                           so folgt daraus:
                           I = (A + B –
                                 									C)/2     II = (A + C –
                                 									B)/2     III = (B + C –
                                 									A)/2.
                           Die Widerstände A, B und C wurden unter Einschaltung einer
                              									Batterie von 10 Elementen ermittelt, durch allmälige Aenderung
                              									des Widerstandes (Rheostaten) R bis
                              									zum Eintreffen des Nadelspiegelbildes auf dem Nullpunkte der
                              									Scale.
                           Behufs der Messung des Widerstandes der Guttaperchahülle der
                              									Leitungsader kam bei entsprechender Verbindung der Apparate eine
                              									Batteriestärke von 100 Elementen zur Anwendung. In den
                              									Stromkreis dieser Batterie wurde zunächst der Widerstand von
                              									100000 S. E., sowie das Spiegelgalvanometer nebst dem Shunt mit
                              									dem Werthe von 1/999 des Galvanometer-Widerstandes
                              									eingeschaltet. Die Stromstärke in den Umwindungen des
                              									Galvanometers war also gleich 0,001 der Gesammtstromstärke und
                              									entsprach somit der unmittelbaren Einschaltung eines
                              									Widerstandes von 1000 × 100000 = 100 Millionen S. E. Das
                              									Maß der Abweichung des Spiegelbildes auf der Scale wurde
                              									abgelesen und als sogen. „Constante“ des
                              									Galvanometers aufgezeichnet, um als Vergleichsmaß zur Messung
                              									des Widerstandes der Guttapercha der Kabelader zu dienen. Zu
                              									letzterem Zwecke wurde die zu messende, in Halle isolirte Ader
                              									an Stelle des vorgedachten Widerstandes, sowie der Shunt mit dem
                              									Werthe von 1/9 des Galvanometerwiderstandes neben dem
                              									Galvanometer eingeschaltet und die Ablenkung des Spiegelbildes
                              									an der Scale wiederum abgelesen. Dieses Mal entsprach die
                              									Stromstärke im Galvanometer einem unmittelbar eingeschalteten
                              									Widerstande von dem 10 fachen Werthe des Guttaperchawiderstandes
                              									der Ader. Bezeichnet man den Nadelausschlag bei Messung der
                              									Constante mit C, bei Messung der
                              									Ader mit L und den Widerstand der
                              									Guttapercha der Kabelader mit W, so
                              									findet man unter der Voraussetzung, daß die Nadelablenkungen
                              									bezieh. die Abweichungen der Spiegelbilder an der Scale sich im
                              									graden Verhältniß wie die Stromstärken, oder umgekehrt wie die
                              									Widerstände verhalten:
                           C/L =
                              									10W/100 Mill. und W = C/L × 10 Millionen S. E.
                           Die Anwendung dieser Formel sei an einem Beispiel gezeigt. Am 21.
                              									Mai war das Kabel in einer Länge von 126km,7 gelegt und verbunden;
                              									die Messung der Constante ergab C =
                              									460 Scale-Einheiten, diejenige der Ader Nr. 2 des Kabels in
                              									ihrer ganzen Länge L 200 Einheiten.
                              									Es war daher W = 460/200 × 10
                              									Mill. = 23 Mill. S. E. und der Widerstand auf je 1km der Leitungsader W₁ = 126,7 × 23 Millionen
                              									= 2914,1 Millionen S. E. Der Widerstand der Guttapercha ist nun
                              									keineswegs ein beständiger; derselbe vermindert sich unter dem
                              									Einfluß zunehmender Wärme sehr bedeutend und wächst in gleichem
                              									Maße beim Niedergang der Temperatur. Um daher beim Messen des
                              									Guttaperchawiderstandes Unrichtigkeiten zu vermeiden, ist es
                              									nothwendig, den Wärmezustand derselben mit in Rechnung zu
                              									ziehen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
