| Titel: | Untersuchungen über die Gesetzmässigkeit der Volumsänderungen bei Metall-Legirungen und Mischungen von Flüssigkeiten; von Karl Karmarsch. | 
| Autor: | Prof. Karl Karmarsch [GND] | 
| Fundstelle: | Band 226, Jahrgang 1877, S. 441 | 
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                        Untersuchungen über die
                           								Gesetzmässigkeit der Volumsänderungen bei Metall-Legirungen und
                           								Mischungen von Flüssigkeiten; von Karl Karmarsch.
                        (Fortsetzung von S. 337 dieses Bandes.)
                        Karmarsch, über Volumsänderungen bei
                           								Metall-Legirungen und Flüssigkeitsgemischen.
                        
                     
                        
                           B. Wässerige
                              									Flüssigkeiten.
                           
                              1) Alkohol und
                                    										Wasser.
                              a) Die zahlreichen
                                 										Untersuchungen über das specifische Gewicht des mit Wasser
                                 										gemischten Alkohols haben übereinstimmend eine
                                 										Zusammenziehung, zum Theil von sehr erheblichem Betrage,
                                 										nachgewiesen. – Die bis in die neueste Zeit
                                 										herrschende Ausdrucksweise des Alkoholgehaltes nach Volum-Procenten ist so zu verstehen,
                                 										daß sie die in 100 Raumtheilen des Gemisches enthaltene,
                                 										d.h. zu deren Darstellung nöthige Menge absoluten
                                 										(wasserfreien) Alkohols angibt. Zur Erzeugung dieser 100
                                 										Raumtheile ist aber – wegen der beim Mischen
                                 										eintretenden Zusammenziehung – mehr Wasser erforderlich, als zur Bildung der Summe
                                 										von 100 Raumtheilen, so lange Alkohol und Wasser noch
                                 										getrennt sind. Das als 40procentig aufgeführte Gemisch z.B.
                                 										enthält neben 40 Volum Alkohol nicht 60, sondern 63,406 Vol.
                                 										Wasser, hat also eine Zusammenziehung von 103,406
                                 										Raumtheilen auf 100 Rth. (um 3,294 Proc.) erlitten: es macht
                                 										darin in verdichtetem Zustande der Alkohol 38,682 und das
                                 										Wasser 61,318 Vol.-Proc. aus; bei Bereitung desselben müßte
                                 										man, um von beiden Flüssigkeiten zusammen 100 Rth. zu
                                 										verbrauchen, sie in dem letztgenannten Mengenverhältnisse
                                 										anwenden, aber es entständen daraus nicht 100, sondern nur
                                 										96,706 Rth. Mischung.
                              Dies zur Erläuterung der nachstehenden Tabelle III, welche in
                                 										der zweiten, dritten und vierten Spalte die Angaben von Brix (nach Tralles), weiterhin aber meine eigenen Berechnungen
                                 										enthält. In der fünften Spalte ist der Gehalt an Procenten
                                 										verdichteten Alkohols
                                 										verzeichnet, oder diejenige Zahl von Raumtheilen Alkohols,
                                 										welche vor der Vermischung nach
                                 										Hinzurechnung des beizufügenden Wassers die Summe 100
                                 										bildet.
                              
                              Tabelle III. Alkohol-Mischungen nach Volum-Procenten.Nach Tralles und Brix. Für + 12,44° R. Absoluter Alkohol sp. G.
                                 										0,7946.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 442
                                 Nr.;
                                    											Wirklicher Gehalt von 100 Vol. an; Alkohol; Wasser;
                                    											Specifisches Gewicht gefunden; Alkohol-Procente;
                                    											Reiheberechnung; Specif. Gewicht berechnet;
                                    											Zusammenziehung Proc.; Stufenberechnung; absteigend;
                                    											aufsteigend; Wasser zu 100 Vol. der überstehenden
                                    											Mischung; Specif. Gewicht berechnet; Alkohol zu 100 V.
                                    											der unterstehenden Mischung.
                                 
                              Unter der Rubrik „Reiheberechnung“ ist
                                 										in üblicher Weise nach und nach das specifische Gewicht und
                                 										die Zusammenziehung berechnet für die Mischungen:
                              
                                 
                                    Alkohol.
                                    
                                    Wasser.
                                    Alkohol.
                                    
                                    Wasser.
                                    
                                    
                                 
                                    95
                                    +
                                      6,153
                                    (= 93,92
                                    +
                                      6,08)
                                    
                                    
                                 
                                    90
                                    +
                                    11,876
                                    (= 88,34
                                    +
                                    11,66)
                                    
                                    
                                 
                                    85
                                    +
                                    17,419
                                    (= 82,99
                                    +
                                    17,01)
                                    u.s.w.
                                    
                                 
                                    
                                    zuletzt
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                    
                                 
                                      5
                                    +
                                    95,307
                                    (=  4,98
                                    +
                                    95,02).
                                    
                                    
                                 
                              Aus Vergleichung der Zahlen in der sechsten Spalte mit jenen
                                 										der vierten folgen die Angaben der siebenten Spalte, an
                                 										welchen die schon aus andern Untersuchungen bekannte
                                 										regelmäßige Zu- und Wiederabnahme (mit dem Maximum bei 55
                                 										Proc.)Das eigentliche Maximum mit 3,589 Proc. findet statt bei
                                       										der 54procentigen Mischung, welche neben 54 Alkohol 49,722
                                       										Wasser enthält, also für die fünfte Spalte die Zahl 52,06
                                       										geben würde. bemerkt wird.
                              In der Rubrik „absteigende
                                    										Stufenberechnung“ folgen sich die Berechnungen
                                 										für Mischungen von
                              
                                 
                                    95 Proc.,
                                    gebildet aus 100 Vol. absoluten Alkohols und 6,47
                                       												Vol. Wasser;
                                    
                                 
                                    90 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von 95 Proc. und 6,38 Vol.
                                       												Wasser;
                                    
                                 
                                    
                                       
                                       
                                    
                                 
                                    85 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von 90 Proc. und   6,57
                                       												Vol. Wasser;
                                    
                                 
                                    
                                    schließlich
                                    
                                 
                                      5 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von 10 Proc. und 99,90 Vol.
                                       												Wasser.
                                    
                                 
                              Die hierbei sich ergebenden specifischen Gewichte sind mit
                                 										den wirklichen (Spalte 4) verglichen und lassen dadurch das
                                 										Maß der Zusammenziehung erkennen, welche bei jedem Schritte
                                 										mit dem Wasserzusatze eintritt. Man sieht, daß mit
                                 										steigendem Wasserzusatze die Zusammenziehung stetig kleiner
                                 										wird, bis sie von 25 Proc. an in eine (durch eingeklammerte Zahlen angezeigte) Ausdehnung umschlägt, die ihrerseits
                                 										anfangs steigt, dann wieder abnimmt.
                              Bei der „aufsteigenden Stufenberechnung“
                                 										ist der Anfang am unter Ende der Tabelle gemacht und von
                                 										hier aus das specifische Gewicht berechnet für Mischungen
                                 										von
                              
                                 
                                      5 Proc.,
                                    als gebildet aus 100 Vol. Wasser und
                                       												  5,24 Vol. absoluten Alkohols;
                                    
                                 
                                    10 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von   5 Proc. und
                                       												  5,51 Vol. Alkohol;
                                    
                                 
                                    15 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von 10 Proc. und   5,79
                                       												Vol. Alkohol;
                                    
                                 
                                    
                                    zuletzt
                                    
                                 
                                    95 Proc.,
                                    aus 100 Vol. von 90 Proc. und 93,36 Vol.
                                       												Alkohol.
                                    
                                 
                              Hier ist zu erkennen, daß der stufenweise Zusatz von Alkohol
                                 										von Nr. 19 bis Nr. 14 eine steigende, dann aber stetig
                                 										abnehmende Zusammenziehung hervorruft, womit ein
                                 										wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Arten der
                                 										Stufenberechnung sich herausstellt.
                              Um, wenn nöthig, das Verständniß der letzten sechs Spalten
                                 										noch wehr zu sichern, sei beispielsweise ausgehoben, daß,
                                 										wenn 90proc. Weingeist durch Wasserzusatz aus 95procentigem
                                 										hergestellt wird eine Zusammenziehung um 0,779 Proc.
                                 										eintritt; dagegen die Zusammenziehung nur 0,228 Proc.
                                 										beträgt, sofern man denselben 90proc. Weingeist aus
                                 										85procentigem und zugemischtem absoluten Alkohol
                                 										hervorbringt. Entsteht 20proc. Spiritus durch Beifügen von
                                 										Wasser zum 25procentigem, so findet Ausdehnung um 0,072
                                 										Proc. statt, dagegen Zusammenziehung um 0,574 Proc., sofern
                                 										derselbe 20proc. Spiritus aus 15procentigem durch Zusatz von
                                 										absolutem Alkohol gebildet wird.
                              b) Meißner hat Alkoholmischungen untersucht, welche aus
                                 										einfachen Volumprocentzahlen Alkohol und Wasser
                                 										zusammengesetzt wurden, so daß seine Volumprocente nicht mit
                                 										denen der zweiten Spalte in Tab. III gleichbedeutend,
                                 										sondern den Zahlen der dortigen fünften Spalte analog sind.
                                 										Im übrigen werden die Resultate aus folgender Tab. IV ohne
                                 										weiteres verständlich sein.
                              
                              Tabelle IV. Alkohol-Mischungen nach Volum-Procenten.Nach Meißner. Für + 14° R.
                                 										Absoluter Alkohol sp. G. 0,7932.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 444
                                 Nr.;
                                    											Mischung aus Vol.-Th.; Alkohol; Wasser; Specifisches
                                    											Gewicht gefunden; Reiheberechnung; Specif. Gewicht
                                    											berechnet; Zusammenziehung Proc.; Stufenberechnung;
                                    											absteigend; Vol. Wasser zu 100 des überstehenden
                                    											Gliedes
                                 
                              Die in der Reiheberechnung sich ergebenden Zusammenziehungen
                                 										befolgen hier eine ebensolche Regelmäßigkeit wie in Tab.
                                 										III; das Maximum ist 3,62 Proc. bei 50 Proc. Gehalt, was dem
                                 										oben in einer Note mitgetheilten Resultate von Tralles-Brix (3,589 bei 52,06 Proc.
                                 										Gehalt) sehr nahe kommt. Das Gemisch von 50 Vol. Alkohol und
                                 										50 Vol. Wasser nimmt einen Raum von 100 – 3,62 =
                                 										96,38 Vol. ein. Die absteigende Stufenberechnung zeigt auch
                                 										hier die ausgesprochene Tendenz zu regelmäßiger Abnahme der
                                 										Zusammenziehung, indem nur die Nrn. 6 bis 8 Schwankungen
                                 										darbieten, welche man aus nicht ganz zutreffender Bestimmung
                                 										der bezüglichen specifischen Gewichte erklären muß. Schöne
                                 										Uebereinstimmung mit Tabelle III tritt darin hervor, daß
                                 										wieder von 25 Proc. an Ausdehnung
                                 										nachgewiesen wird.
                              c) Von den Untersuchungen über
                                 										das specifische Gewicht der nach Gewicht-Procenten zusammengesetzten Alkoholmischungen
                                 										hebe ich jene von Fownes aus,
                                 										welche den Gegenstand einer sehr umfassenden und äußerst
                                 										sorgfältigen Arbeit gebildet haben. Die Tabelle V enthält
                                 										auszugsweise deren Resultate neben den von mir darauf
                                 										gegründeten Berechnungen.
                              
                              Tabelle V. Alkohol-Mischungen nach Gewicht-Procenten. Nach
                                 										Fownes. Für + 12,44° R.
                                 										Absoluter Alkohol, specifisches Gewicht 0,7938.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 445
                                 Nr.;
                                    											Alkohol Gewichtprocente; Wasser auf 100 Alkohol; Alkohol
                                    											auf 100 Wasser; Specifisches Gewicht gefunden;
                                    											Reiheberechnung; Specif. Gewicht berechnet;
                                    											Zusammenziehung Proc.; Stufenberechnung; absteigend;
                                    											aufsteigend; Wasser auf 100 des überstehenden Gliedes;
                                    											Alkohol auf 100 des unterstehenden Gliedes;
                                    											Zusammenziehende Kraft von; Wasser; Alkohol
                                 
                              
                              Einer Erläuterung wird dieselbe nicht bedürfen, da ihre
                                 										Einrichtung mit jener von Tab. III und IV übereinstimmt. Nur
                                 										in Betreff der letzten zwei Spalten möchte zu bemerken sein,
                                 										daß sie analog den letzten Spalten der Tabelle I zu
                                 										verstehen sind. Die vorletzte Spalte enthält nämlich die
                                 										Quotienten aus der Division der Zahlen von Spalte 3 durch
                                 										jene von Spalte 7, und ebenso ist die letzte aus den Spalten
                                 										4 und 7 abgeleitet. Man findet also hier Verhältnißzahlen
                                 										für die Mengen Wasser, die bei gegebenem Wasserzusatz zu 100
                                 										G.-Th. Alkohol, und ebenso für die Mengen Alkohol, welche
                                 										bei gegebenem Alkoholzusatz zu 100 G.-Th. Wasser eine gleichgroße Zusammenziehung bewirken.
                                 										Beispielsweise sind in dieser Beziehung 5,37 Th. Wasser im
                                 										99proc. Weingeist von gleicher verdichtender
                                 										(zusammenziehender) Wirkung wie 110 Th. Wasser im
                                 										25procentigen, 141429 Th. Wasser im 1procentigen. Umgekehrt
                                 										sind 52 660 Th. Alkohol im 99procentigen, 12,2 Th. Alkohol
                                 										im 25procentigen, 14,4 Th. Alkohol im 1procentigen Weingeist
                                 										von gleichgroßer Wirkung nicht nur unter sich, sondern auch
                                 										mit den vorgenannten Mengen Wasser in denselben Mischungen.
                                 										Es veranlassen 900 Th. Wasser zu 100 Th. Alkohol gemischt
                                 										eine Zusammenziehung um 0,955 Proc., wogegen 900 Th. Alkohol
                                 										zu 100 Th. Wasser gemischt eine Zusammenziehung um 1,495
                                 										Proc. hervorbringen, welche Größen in dem umgekehrten
                                 										Verhältnisse der Zahlen 942 und 602 oder im geraden
                                 										Verhältnisse von 1/942 und 1/602 stehen u.s.w.
                              Die gute Zusammenstimmung von Tab. V mit Tab. III und IV
                                 										liegt zu Tage; namentlich tritt auch hier in der
                                 										absteigenden Stufenberechnung bei den wasserhaltigsten
                                 										Mischungen eine (wieder durch Einklammern der Zahlen angezeigte) Ausdehnung ein, bis zuletzt das Volum
                                 										ungeändert bleibt. Die aufsteigende Stufenberechnung, welche
                                 										hier das Maximum der Zusammenziehung bei 25 Proc. Gehalt
                                 										erscheinen läßt, zeigt nach oben hin Verminderung derselben
                                 										bis auf 0 im 99procentigen Gemisch.
                              d) Es ist interessant, die
                                 										Volumsänderungen zu untersuchen, welche eintreten, wenn man
                                 										– statt vom absoluten Alkohol auszugehen – als
                                 										Ausgangspunkt für die Vermischung mit Wasser einen schon
                                 										stark wasserhaltigen Weingeist wählt. Ein Beispiel solcher
                                 										Art bildet den Inhalt nachstehender Tabelle VI, worin
                                 										Mischungen aus 30procentigem Weingeist mit solchen Mengen
                                 										Wasser betrachtet werden, daß daraus Abstufungen im
                                 										Alkoholgehalt von 2 zu 2 Proc. hervorgehen.
                              
                              Tabelle VI. Mischungen aus Weingeist von 30 Gew.-Proc. (sp. G.
                                 										0,9578 nach Fownes) mit Wasser.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 447
                                 Alkohol-Proc.; Theile Wasser auf 100 G.-Th., Weingeist
                                    											von 30 Proc.; Specif. Gewicht nach Fownes; Specif.
                                    											Gewicht berechnet; Volumsänderung Proc.;
                                    											Zusammenziehung; Ausdehnung.
                                 
                              Hier ergibt sich deutlich, daß bei derartigen Mischungen in
                                 										der Reiheberechnung das Gesetz einer durchgängigen
                                 										Zusammenziehung nicht wehr Giltigkeit hat; es zeigt sich von
                                 										28 bis 20 Proc. zwar noch eine geringe, zuerst steigende,
                                 										dann abnehmende Zusammenziehung; weiterhin aber Ausdehnung, und zwar ebenfalls zu-
                                 										und abnehmend.
                              e) Ferner kann die Untersuchung
                                 										sich erstrecken auf das Verhalten von Mischungen aus zwei
                                 										Sorten Weingeist verschiedenen Gehaltes rücksichtlich der
                                 										Volumsänderung. Hierbei kann entweder eine und dieselbe
                                 										Gehaltsstufe auf verschiedene Weise zusammengesetzt, oder es
                                 										kann eine und dieselbe Sorte mit verschiedenen anderen
                                 										Sorten zur Erzeugung verschiedener Gehaltsstufen versetzt
                                 										werden. Ein Beispiel der erstem Art liefert Tab. VII (a. f.
                                 										S.), in welcher lauter solche Zusammensetzungen aufgeführt
                                 										sind, welche als Resultat einen 50procentigen Weingeist
                                 										geben. Dabei sind die der Berechnung zu Grunde gelegten
                                 										specifischen Gewichte aus Tabelle V entnommen.
                              Wie zu erwarten, ist die Zusammenziehung desto größer, je
                                 										weiter die Gehalte der beiden zusammengemischten Sorten aus
                                 										einander liegen. So beträgt sie in dem 50procentigen
                                 										Weingeist 2,86 Proc., wenn man ihn aus 95- und 5procentigem
                                 										zusammensetzt, hingegen nur 0,04 Proc., wenn er durch 55-
                                 										und 45procentigen gebildet wird.
                              
                              Tabelle VII. Verschiedene Zusammensetzungen des Weingeistes von 50
                                    										Gew.-Proc. (sp. G. 0,9184 nach Fownes.)
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 448
                                 Aus
                                    											gleichen Gewichtmengen von Weingeist zu; Proc.; Specif.
                                    											Gewicht berechnet; Zusammenziehung Proc.; Aus gleichen
                                    											Gewichtmengen von Weingeist zu; und
                                 
                              f) Mischungen von der zweiten
                                 										unter (e) bezeichneten Art sind
                                 										in Tabelle VIII aufgeführt.
                              Tabelle VIII. Verschiedene Alkohol-Mischungen auf verschiedene Weise
                                    										zusammengesetzt, nach Gewicht-Procenten.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 448
                                 Zusammengesetzt aus gleichen Gewichtmengen von;
                                    											Weingeist von Proc.; Specifisches Gewicht nach Fownes;
                                    											20 Proc. mit Proc.; Specif. Gewicht berechnet;
                                    											Zusammenziehung Proc.; 10 Proc. mit Proc.; 5 Proc. mit
                                    											Proc.
                                 
                              Weingeist-Sorten von den in der ersten Spalte stehenden
                                 										Procentgehalten, durch Vermischen von beziehentlich 20-, 10-
                                 										und 5procentigem Weingeist mit Sorten von den angegebenen
                                 										Gehalten dargestellt, ergeben die beigesetzten theoretischen
                                 										specifischen Gewichte, woraus die zugehörigen
                                 										Zusammenziehungsgrößen folgen. Mit abnehmendem Procentgehalt
                                 										der Mischung vermindert sich auch die Zusammenziehung; sie
                                 										verschwindet ganz im 15procentigen Weingeist, der aus 10-
                                 										und 20procentigem zusammengesetzt wird; schlägt sogar bei
                                 										den 15- und 10procentigen zuletzt in eine geringe
                                 										Ausdehnung um, deren Betrag man
                                 										durch eingeklammerte Zahlen
                                 										angegeben findet.
                              Die Querreihen dieser Tabelle
                                 										lassen dieselbe Erscheinung wahrnehmen, welche in größerem
                                 										Umfange durch Tab. VII dargelegt worden ist; so zeigt z.B.
                                 										40procentiger Weingeist 0,81 Proc. Zusammenziehung, wenn er
                                 										durch Mischen von 20- und 60procentigem entsteht, 1,57
                                 										Proc., wenn man ihn aus 10- und 70procentigem, endlich 1,96
                                 										Proc., wenn man ihn aus 5- und 75procentigem bildet.
                              
                           
                              2) Schwefelsäure
                                    										und Wasser.
                              Von den Mischungen der Säuren mit Wasser kann man sagen, daß
                                 										ihre specifischen Gewichte im Allgemeinen mit geringerer
                                 										Schärfe bestimmt sind als jene des mit Wasser verdünnten
                                 										Alkohols. Belege dazu liefern schon die Tabellen IX und X,
                                 										welche sich auf Mischungen der Schwefelsäure mit Wasser
                                 										beziehen.
                              a) Auf die Bestimmungen von Bineau ist Tab. IX (a. f. S.)
                                 										gegründet. Dabei ist der Ausgangspunkt eine Säure vom sp. G.
                                 										1,8426, welche zwischen 3 und 4 Proc. mehr Wasser enthält
                                 										als die höchst concentrirte Säure (das
                                 										Schwefelsäurehydrat).
                              In der Reiheberechnung zeigt sich ein Anwachsen der
                                 										Zusammenziehung – anfangs rasch, weiterhin langsamer
                                 										– bis zu dem Maximum 9,13 Proc. bei einem Säuregehalt
                                 										von 75 Proc., von wo an die Zusammenziehung rascher und
                                 										rascher sich wieder vermindert. – Die
                                 										Stufenberechnungen bieten in den Procenten der
                                 										Zusammenziehung einige kleine Anomalien dar: in der
                                 										absteigenden Berechnung stören die Nrn. 10 bis 13 und 15
                                 										oder 16 durch ihre wenn auch nur geringen Schwankungen die
                                 										sonst regelmäßige Abnahme von oben nach unten; und in der
                                 										aufsteigenden ist ein gleiches mit Nr. 9 und weiter abwärts
                                 										der Fall. Man darf daraus ohne Wagniß schließen, daß einige
                                 										der dorthin fallenden specifischen Gewichte nicht recht
                                 										genau bestimmt sind.
                              Die zusammenziehende Wirkung gleicher Mengen von Wasser und
                                 										von Säure ist nach Ausweis der letzten zwei Spalten
                                 										verschieden, so lange der eine dieser Gemischtheile
                                 										überwiegt; der Unterschied wird desto geringer, je mehr die
                                 										vermischten Mengenbeträge einander sich nähern, und
                                 										verschwindet naturgemäß in dem Gemisch aus gleichen Theilen
                                 										Säure und Wasser. So z.B. bewirken 5,26 Wasser mit 100 Säure
                                 										3,78 Proc. Zusammenziehung, dagegen 5,26 Säure mit 100
                                 										Wasser nur 0,83 Proc. – 25 Wasser mit 100 Säure 9,06
                                 										Proc. und 25 Säure mit 100 Wasser nur 3,77 Proc. –
                                 										81,82 Wasser mit 100 Säure 7,83 Proc., aber 81,82 Säure mit
                                 										100 Wasser nur 6,80 Proc. – umgekehrt 122,22
                                 										Wasser
                              
                              Tabelle IX. Schwefelsäure-Mischungen. Nach Bineau. Concentrirte Schwefelsäure,
                                 										specifisches Gewicht 1,8426.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 450
                                 Nr.;
                                    											Procent concentrirter Säure; Theile Wasser auf 100
                                    											concentrirter Säure; Theile concentr. Säure auf 100
                                    											Wasser; Specifisches Gewicht gefunden; Reiheberechnung;
                                    											Specif. Gewicht berechnet; Zusammenziehung Proc.;
                                    											Stufenberechnung; absteigend; aufsteigend; Wasser auf
                                    											100 des überstehenden Gliedes; Säure auf 100 des
                                    											unterstehenden Gliedes; Zusammenziehende Kraft von;
                                    											Wasser; Säure
                                 
                              
                              mit 100 Säure 6,80 Proc., hingegen
                                 										122,22 Säure mit 100 Wasser 7,83 Proc. – 150 Wasser
                                 										mit 100 Säure 6,28 Proc., aber 150 Säure mit 100 Wasser 8,19
                                 										Proc. – 300 Wasser mit 100 Säure 4,58 Proc. und 300
                                 										Säure mit 100 Wasser 9,13 Proc. Ueberhaupt zeigt von zwei in
                                 										gleichen Summenzahlen von Gewichtstheilen zusammengesetzten
                                 										Mischungen diejenige die größere Zusammenziehung, in welcher
                                 										das Wasser den kleineren Antheil ausmacht.
                              In den Mischungen mit mehr als 50 Proc. Säuregehalt ist die
                                 										zusammenziehende Kraft des Wassers größer als jene der
                                 										Säure; das Entgegengesetzte findet statt in den Mischungen,
                                 										welche weniger als 50 Proc. Säure enthalten –
                                 										jederzeit gleiche Procentgehalte von Wasser, bezieh. Säure
                                 										vorausgesetzt. Dies stellt sich am klarsten heraus, wenn man
                                 										die Zahlenreihe der letzten Spalte umgekehrt neben die der
                                 										vorletzten Spalte setzt:
                              
                                 
                                    Proc.Wasserresp.Säure
                                    Theile Wasserzu 100
                                       												Säureoder Säure zu100 Wasser
                                    Quotienten aus der
                                       												Divisiondurch die Procentzahlen
                                       												derZusammenziehung aus den
                                    
                                       
                                       Verhältniß
                                       
                                    ZusammenziehendeKraftdes
                                       												Wassers,jene der Säure
                                    
                                 
                                    
                                    
                                    Wassermengen
                                    Säuremengen
                                    
                                    = 1 gesetzt
                                    
                                 
                                      5
                                        5,26
                                        1,39
                                        6,33
                                    0,22 : 1
                                    4,55
                                    
                                 
                                    10
                                      11,11
                                        1,65
                                        5,91
                                    0,28 : 1
                                    3,58
                                    
                                 
                                    15
                                      17,65
                                        2,10
                                        6,04
                                    0,35 : 1
                                    2,88
                                    
                                 
                                    20
                                    25  
                                        2,76
                                        6,63
                                    0,42 : 1
                                    2,40
                                    
                                 
                                    25
                                      33,33
                                        3,65
                                        7,28
                                    0,50 : 1
                                    1,99
                                    
                                 
                                    30
                                      42,86
                                      4,8
                                        8,21
                                    0,58 : 1
                                    1,71
                                    
                                 
                                    35
                                      53,85
                                      6,2
                                        9,25
                                    0,67 : 1
                                    1,48
                                    
                                 
                                    40
                                      66,67
                                      8,1
                                    10,6
                                    0,76 : 1
                                    1,31
                                    
                                 
                                    45
                                      81,82
                                    10,4
                                    12   
                                    0,87 : 1
                                    1,15
                                    
                                 
                                    50
                                          100
                                    13,8
                                    13,8
                                      1      :
                                       												1
                                    1     
                                    
                                 
                                    55
                                     122,22
                                    18  
                                    15,6
                                    1,15 : 1
                                    0,87
                                    
                                 
                                    60
                                          150
                                    24  
                                    18,3
                                    1,31 : 1
                                    0,76
                                    
                                 
                                    65
                                     185,71
                                    32  
                                    21,5
                                    1,48 : 1
                                    0,67
                                    
                                 
                                    70
                                     233,33
                                    44,7
                                    26,1
                                    1,71 : 1
                                    0,58
                                    
                                 
                                    75
                                          300
                                    65,5
                                    33   
                                    1,99 : 1
                                    0,50
                                    
                                 
                                    80
                                          400
                                          
                                       												106
                                    44   
                                    2,40 : 1
                                    0,42
                                    
                                 
                                    85
                                     566,67
                                          
                                       												194
                                    67,4
                                    2,88 : 1
                                    0,35
                                    
                                 
                                    90
                                          900
                                          
                                       												479
                                    134      
                                    3,58 : 1
                                    0,28
                                    
                                 
                                    95
                                        1900
                                         2289
                                    503      
                                    4,55 : 1
                                    0,22
                                    
                                 
                              Man muß sich hier erinnern, daß die Zahlen der letzten zwei
                                 										Spalten in Tab. IX im umgekehrten Verhältnisse der
                                 										zusammenziehenden Kraft stehen und ihre Aufstellung nur zur
                                 										Vermeidung unbequemer Brüche dient. Soll daher aus den
                                 										vorstehenden „Verhältnißzahlen“ ein
                                 										directer Ausdruck abgeleitet werden, so ist statt 0,22 0,28
                                 										0,35 u.s.w. zu setzen: 1/0,22 1/0,28 1/0,35....1/4,55. Die
                                 										damit gleichwerthigen Decimalbrüche stehen in der letzten
                                 										Reihe, aus welcher zu ersehen ist, daß – die
                                 										zusammenziehende Kraft der concentrirten Schwefelsäure
                                 										gleichbleibend als 1 gedacht – jene des Wassers =
                                 										4,55 ist, wenn man die von 5,26 Wasser in 100 Säure erzeugte
                                 										Zusammenziehung mit der durch 5,26 Säure in 100 Wasser
                                 										hervorgebrachten vergleicht; daß sie dann stufenweise
                                 										abnimmt und nur mehr = 0,22 erscheint, sofern die
                                 										Zusammenziehung durch 1900 Wasser in 100 Säure mit der
                                 										Zusammenziehung durch 1900 Säure in 100 Wasser verglichen
                                 										wird.
                              b) Parkes hat eine Tabelle aufgestellt über die
                                 										specifischen Gewichte von Mischungen aus 100 G.-Th. höchst
                                 										concentrirter Schwefelsäure (sp. G. 1,8494) und 1 bis 10 000
                                 										Th. Wasser – von 1 bis 100 Th. mit je 1, von 100 bis
                                 										200 Th. mit je 5, von 200 bis 400 Th. mit je 10, von 400 bis
                                 										500 Th. mit je 20, von 500 bis 1000 Th. mit je 50, von 1000
                                 										bis 2000 Th. mit je 100, von 2000 bis 3000 Th. mit je 250,
                                 										von 3000 bis 10 000 Th. mit je 500 fortschreitend. Diese
                                 										Tabelle enthält 183 specifische Gewichte, von welchen 69
                                 										durch Wägung bestimmt, die übrigen mittels Rechnung
                                 										eingeschaltet sind. In dem folgenden kleinen Auszuge (Tab.
                                 										X) habe ich die specifischen Gewichte für
                              Tabelle X. Schwefelsäure-Mischungen. Nach Parkes. Concentrirte Schwefelsäure
                                 										sp. G. 1,8494.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 452
                                 Nr.; Proc.
                                    											concentrirter Säure; Specifisches Gewicht gefunden;
                                    											Reiheberechnung; Specif. Gewicht berechnet;
                                    											Zusammenziehung Proc.; Stufenberechnung; absteigend;
                                    											aufsteigend; Wasser auf 100 des überstehenden Gliedes;
                                    											Säure auf 100 des unterstehenden Gliedes.
                                 
                              
                              runde Gehaltsprocent-Zahlen, welche im
                                 										Originale nach dessen Anlage großentheils fehlen, durch
                                 										Umrechnung abgeleitet, um eine Vergleichbarkeit mit Tab. IX
                                 										herzustellen.
                              Sämmtliche Spalten dieser Tabelle X sind den mit
                                 										gleichlautenden Ueberschriften versehenen der Tabelle IX
                                 										entsprechend. Es fällt zunächst auf, daß die in der
                                 										Reiheberechnung ermittelten Zusammenziehungen nach Bineau bedeutend größer sind als nach
                                 										Parkes – eine Erscheinung,
                                 										welche aus der etwas verschiedenen Stärke der von den beiden
                                 										Gelehrten zu Grunde gelegten Säuren nicht erklärt werden
                                 										kann und damit zusammenhängt, daß für gleiche Procentgehalte
                                 										Bineau größere specifische
                                 										Gewichte gibt, ungeachtet seine concentrirte Säure ein
                                 										geringeres specifisches Gewicht hat als die von Parkes angewendete. Das Maximum der
                                 										Zusammenziehung fällt bei Bineau
                                 										mit 9,13 Proc. auf 75 Proc. Gehalt und 1,675 specifisches
                                 										Gewicht, bei Parkes mit 7,98
                                 										Proc. auf 71,43 Proc. Gehalt und 1,617 specifisches Gewicht.
                                 										Aus des letztern Tabelle ist abzuleiten, daß dem
                                 										specifischen Gewicht 1,8426 ein Gehalt = 96,42 Proc. an
                                 										concentrirter Säure von 1,8494 entspricht; danach würde
                                 										anzunehmen sein, daß die 75 Proc. Bineau gleichbedeutend sind mit 72,5 Proc. Parkes, was den obigen 71,43 Proc.
                                 										nahe kommt.
                              Bei fortgesetzter Vergleichung der Tabellen IX und X tritt
                                 										die Bemerkung entgegen, daß nach Bineau die 95procentige Säure ihr specifisches Gewicht
                                 										von 1,8376 nur auf 1,822 vermindert, wenn sie mit Wasser zu
                                 										90 Proc. Gehalt verschwächt wird; wogegen bei Parkes die 95procentige Säure von
                                 										wesentlich gleichem specifischem Gewicht wie jene –
                                 										1,838 oder genauer berechnet 1,8379 – das specifische
                                 										Gewicht bei Umwandlung in 90procentige bedeutend mehr,
                                 										nämlich auf 1,810 sinken läßt; wonach die Verminderung im
                                 										ersten Falle 0,85 Proc., im letztern aber 1,52 Proc.
                                 										beträgt.
                              In Tab. X sind an beiden Enden die Gehalte in Abstufungen von
                                 										je 1 Proc. aufgenommen, um die Größe der Zusammenziehung bis
                                 										an weiter liegende Grenzen sichtbar zu machen. Daher zeigt
                                 										sich unter der absteigenden Stufenberechnung in den
                                 										Zusammenziehungen ein großer Sprung von 0,70 auf 2,76 Proc.
                                 										zwischen der 95- und 90procentigen Säure, und dann eine
                                 										Zunahme von 2,76 auf 3,09, weil nun weiter
                                 										Gehaltsdifferenzen von 10 Proc. eintreten. Berechnet man das
                                 										ganze Intervall von der ungemischten concentrirten Säure zur
                                 										90procentigen, so findet sich für 90 Proc. der nöthige
                                 										Wasserzusatz = 11,11 Th., das theoretische specifische
                                 										Gewicht = 1,705 und die Zusammenziehung = 5,80 Proc.,
                                 										wodurch das schon bekannte Gesetz der schrittweisen
                                 										Verkleinerung der Zahlen in Spalte 8 nicht weiter gestört
                                 										wird. Im fernem Verfolge dieser Spalte bietet nur die Zahl
                                 										1,00 bei Nr. 11 eine Anomalie, ohne Zweifel weil in dem
                                 										gefundenen specifischen Gewichte der 40procentigen Säure
                                 										(Spalte 3) eine kleine Ungenauigkeit enthalten ist. Unter 5
                                 										Gehaltsprocente hinab bewirkt der steigende Wasserzusatz
                                 										keine merkliche Volumsänderung mehr.
                              In der aufsteigenden Stufenberechnung Tab. X zeigt sich wie
                                 										in Tab. IX (und auch schon beim Alkohol Tab. V) ein
                                 										Maximalpunkt der Zusammenziehung – hier bei 80, in
                                 										Tab. IX bei 75 oder 80 Proc. Gehalt – und von diesem
                                 										aus nach oben und nach unten allmälige Abnahme, welche nur
                                 										von Nr. 9 bis 12 kleine, aus Ungenauigkeit der beobachteten
                                 										specifischen Gewichte zu erklärende Schwankungen darbietet.
                                 										Vom reinen Wasser ausgehend bewirkt ein Zusatz von Säure
                                 										Stufe für Stufe bis zu 5 Proc. Gehalt eine gleiche
                                 										Zusammenziehung (0,20 Proc.), und über 97 Proc. Gehalt
                                 										hinauf tritt durch Vermehrung der Säure überhaupt keine
                                 										merkliche Volumsänderung mehr ein.
                              
                           
                              3) Salzsäure und
                                    										Wasser.
                              Beim Vermischen concentrirter Salzsäure mit Wasser tritt nur
                                 										eine sehr geringe Zusammenziehung ein; aber diese befolgt
                                 										die nämlichen Gesetze, welche im Verhalten der Schwefelsäure
                                 										und des Alkohols beobachtet sind. Dies zeigt der
                                 										nachfolgende als Tabelle XI gegebene Auszug aus einer von
                                 										Ure herrührenden Aufstellung.
                              In der Reiheberechnung ist das allmälige Anwachsen der
                                 										Zusammenziehung bis zu dem Maximum bei Nr. 8 und die darauf
                                 										folgende Wiederabnahme auf das vollkommenste ersichtlich.
                                 										Der verschiedene Einfluß gleicher Mengen von Säure und von
                                 										Wasser liegt auch hier zu Tage: 5 Säure auf 95 Wasser
                                 										ergeben nur 0,16 Proc. Zusammenziehung, dagegen 5 Wasser auf
                                 										95 Säure 0,24 Proc.; 10 Säure auf 90 Wasser 0,31 Proc., aber
                                 										10 Wasser auf 90 Säure 0,48 Proc. etc. – Die
                                 										absteigende Stufenberechnung bietet in Nr. 2 eine geringe
                                 										Anomalie dar, welche verschwinden würde, wenn man annähme,
                                 										daß das specifische Gewicht der 90procentigen Säure ein
                                 										wenig zu hoch angegeben sei; doch wird man diese
                                 										Voraussetzung kaum nöthig haben, vielmehr anerkennen müssen,
                                 										daß in der ersten Stufe wirklich eine Zunahme der Zusammenziehung stattfinde, wozu zwar
                                 										nicht der Alkohol oder die Schwefelsäure, wohl aber die
                                 										Salpetersäure (Tab. XII) und noch mehr die Aetznatronlauge
                                 										(Tab. XVI) eine Analogie bietet. Im übrigen ist die
                                 										fortschreitende Verminderung der Zusammenziehung bis zu 0
                                 										bei Nr. 19
                              
                              Tabelle XI. Salzsäure-Mischungen. Nach Ure. Concentrirte Salzsäure sp. G. 1,2000.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 226, S. 455
                                 Nr.; Proc.
                                    											des concentrirten Säure; Specifisches Gewicht gefunden;
                                    											Reiheberechnung; Specif. Gewicht berechnet;
                                    											Zusammenziehung Proc.; Stufenberechnung, absteigend;
                                    											Theile auf 100 des überstehenden Gliedes.
                                 
                              unverkennbar, denn die Zahlen für Nr.
                                 										5 bis 8 und ebenso jene für Nr. 9, 10, 11 dürfen als gleich
                                 										angenommen werden.
                              
                                 
                                    (Schluß
                                       											folgt.)