| Titel: | F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen. | 
| Autor: | J. P. | 
| Fundstelle: | Band 229, Jahrgang 1878, S. 138 | 
| Download: | XML | 
                     
                        F. G. Heller's Sicherheitsvorrichtung für
                           								Kreissägen.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 14.
                        Heller's Sicherheitsvorrichtung für Kreissägen.
                        
                     
                        
                           Die Wichtigkeit der Vorkehrungen zum Schütze der bei Maschinen beschäftigten Arbeiter
                              									ist längst allgemein anerkannt und verdienen deshalb Neuerungen auf diesem Gebiete eben solche
                              									Beachtung wie neuere Maschinenconstructionen selbst. Ganz specielles Augenmerk
                              									widmet denselben in anerkennenswerther Weise die bekannte Mülhauser Gesellschaft.
                              									Wir entnehmen dem Bulletin de Mulhouse, 1878 S.
                                 										100 die in Fig. 1 bis
                              										5 Taf. 14 dargestellte, von F. G. Heller
                              									construirte Vorrichtung zur Verhinderung von Unglücksfällen bei Kreissägen mit in
                              									feststehenden Lagern laufender Spindel. (Vgl. 1872 204
                              									443. * 1875 217 453.)
                           An dem Sägengestelle wird die Führungsplatte L an der
                              									dem Durchmesser des Sägeblattes entsprechenden Stelle der Führungsschiene R festgestellt. Die Führungsplatte L wird hierbei nicht unmittelbar an die Führungsschiene
                              										R festgeschraubt, sondern an ein Guſsstück F (Fig. 3),
                              									welches der Schiene R entlang gleitet und durch die
                              									gezahnte Feder S an der an R vorhandenen Zahnstange gehalten wird. Um die richtige Einstellung der
                              									Führungsplatte L für verschiedene Durchmesser der
                              									Sägeblätter zu ermöglichen, sind in derselben 6 Reihen von Löchern t (Fig. 1 und
                              										5) angebracht. Fig. 1 zeigt
                              									die Anbringung bei einem Sägeblatt von groſsem Durchmesser, Fig. 5 eine
                              									solche bei einem Sägeblatte von kleinem Durchmesser. P
                              									bezeichnet hier und in allen folgenden Figuren das Sägeblatt. An der Führungsplatte
                              										L ist das Winkeleisen C horizontal verstellbar und durch in Schlitze H eingreifende Bolzen e zu befestigen, um
                              									auch dieses Stück den verschiedenen Durchmessern der Sägeblätter entsprechend
                              									einstellen zu können. Dasselbe verhindert den Zugang zum Sägeblatte von oben her,
                              									wie aus Fig. 2 bis
                              										4 ersichtlich ist. Bei f sind Löcher im
                              									Deckstück C vorhanden, durch welche ein Lederstreifen
                              									gezogen wird, um die Berührung mit dem Sägeblatt zu verhindern. Der Abstand des
                              									oberen Schenkels von C vom Sägeblatte soll nur 10 bis
                              										15mm betragen, damit die Zähne den genannten
                              									Lederstreifen nicht berühren. Die Höhe von G über der
                              									Tischfläche bestimmt die gröſste Höhe des Arbeitsstückes. Um den an C befestigten Bolzen a ist
                              
                              
                              
                              
                              									der durch Gegengewicht theilweise ausbalancirte Hebel B
                              									drehbar und an dessen vorderem Ende um den Bolzen c
                              
                              									drehbar der Arm A angebracht, welcher durch die an c befestigte Feder l stets
                              									in die zu B senkrechte Stellung geführt wird (Fig.
                                 										1 und 5). Auf C ist ein Arm E befestigt,
                              									welcher dem Hebel B seitlich Führung gewährt. Am Arme
                              										A endlich ist um den Bolzen b drehbar die Schutzplatte G angebracht,
                              									welche entsprechend durchlöchert ist, um die Aussicht auf das Sägeblatt zu
                              									gestatten; letztere wird durch die Feder d gegen A stets so eingestellt, wie dies in Fig. 1 und
                              										5 dargestellt ist. Das Kreissägeblatt rotirt in der Richtung des Pfeiles,
                              									die Schutzplatte G befindet sich also an der Seite des
                              									Sägeblattes, von welcher das Arbeitsstück eingeführt wird.
                           In Fig.
                                 										6 bis 11 Taf. 14
                              									sind die verschiedenen Stellungen dieser Vorrichtung, wie sie sich während der
                              									Arbeit bieten, der Reihe nach dargestellt. K bezeichnet das
                              									der Säge zugeführte Arbeitsstück. Fig. 6 zeigt
                              									die Stellung beim Leergange, Fig. 7 den
                              									Eintritt des Arbeitsstückes, Fig. 8 und
                              										9 den Durchgang desselben, Fig. 10 und
                              										11 das Niedergehen der Schlitzplatte bei vollendetem Schnitte. Die Platte
                              										L dient zugleich zur Führung des das Sägeblatt
                              									verlassenden Arbeitsstückes und verhindert, daſs letzteres mit den aufsteigenden
                              									Zähnen des ersteren in Berührung kommt. Hierdurch ist insbesondere das Zittern des
                              									Arbeitsstückes vermieden, welches die Ursache der gröſseren Zahl von Unglücksfällen
                              									bei Kreissägen ist. Durch das Deckstück C wird auch das
                              									Herumfliegen der Sägespäne und Holzsplitter, sowie der etwa abgerissenen Sägezähne
                              									verhindert. Zieht man noch in Betracht, daſs die Hände des Arbeiters von oben und
                              									vorn gegen die Sägezähne geschützt sind, so erkennt man die Vorzüge dieser
                              									Schutzvorrichtung, deren Einführung allenthalben empfehlenswerth ist. Freilich
                              									genügt die Vorrichtung allein nicht, sondern es müssen überdies auch gute
                              									Sägeblätter in gutem arbeitsfähigem Zustande der auszuführenden Arbeit angepaſst und
                              									von verständigen Arbeitern bedient als Grundlage zur Verhütung von Unglücksfällen
                              									besonders ins Auge gefaſst werden.
                           Die Führungsplatte L ist je nach ihrer Gröſse aus Stahl
                              									oder Eisenblech gefertigt und 2 bis 4mm dick. Zur
                              									längeren Führung ist sie an der dem Sägeblatte zugekehrten Seite schief
                              									abgeschnitten.
                           Mit einer geringen Abänderung kann diese Vorrichtung auch bei Sägen mit der Höhe nach
                              									verstellbarer Spindellagerung angebracht werden, in welchem Falle die Platte L an den Lagersupport zu befestigen ist.
                           Selbstverständlich sollen Parallelführungen durch diese Vorrichtung nicht beseitigt
                              									werden. Insbesondere sind Schlittenführungen in allen Fällen anzubringen, in welchen
                              									das Arbeitsstück die Tischfläche nur mit einer Kante berührt, wie z.B. beim Abvieren
                              									runder Stämme oder beim Schneiden achteckiger Hölzer aus viereckigen.
                           Seit 1. Juni 1874 functionirt Heller's Schutzvorrichtung
                              									in zwei Fabriken zu Mülhausen mit vollkommen befriedigendem Erfolge.
                           
                              
                                 J. P.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
