| Titel: | Neuerungen an Riemenverbindern. | 
| Autor: | H–s. | 
| Fundstelle: | Band 234, Jahrgang 1879, S. 89 | 
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                        Neuerungen an Riemenverbindern.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 7.
                        Neuerungen an Riemenverbindern.
                        
                     
                        
                           Obwohl der einfachen Riemensehraube schon längst durch Klauenverbinder und neuerdings
                              									durch Reibungsschlösser stark Concurrenz gemacht wird, richtet sich doch die
                              									Aufmerksamkeit immer von Neuem auf diese erste Form metallischer Riemenverbindung
                              									und dies nicht ohne Berechtigung, da sie besser als andere Verbindungen das
                              									abwechselnde Auflaufen beider Riemenflächen gestattet, was bei Anwendung von Leit-
                              									und Spannrollen oft unerläſslich ist. Selbstverständlich gehen die Bestrebungen
                              									dahin, die Haltbarkeit der Verbindung zu erhöhen und die Anbringung der Schrauben zu
                              									erleichtern.
                           M. H. Kernaul in
                              										Berlin (* D. R. P. Nr. 3677 vom 22. März 1878) sucht
                              									diesen Zweck dadurch zu erreichen, daſs er die Schrauben mit rechtem und linkem
                              									Gewinde herstellt. Wie Fig. 1 Taf.
                              									7 zeigt, ist auf die Mutterhülse ein starkes, etwas conisches Linksgewinde
                              									geschnitten; dieses Stück wird zuerst in das Riemenloch geschraubt, was ohne Hilfe
                              									eines Schlüssels möglich ist. Hierauf schraubt man in dasselbe die
                              									Verbindungsschraube, welche mit geschlitztem Kopf versehen ist, um sie mit einem
                              									Schraubenzieher fest anziehen zu können; hierbei ist das Halten des Mutterstückes
                              									mit einem zweiten Schlüssel nicht nöthig, da das Linksgewinde jede Drehung nach
                              									rechts hindert. Bei der Schlieſsschraube ist der Gewindebolzen an den flachen Kopf
                              									mit einem Conus angesetzt, welcher die Befestigung verstärken und eine genügende
                              									Tiefe des Schlüsselspaltes zulassen soll. Der Spalt wird mit einer Kreissäge
                              									hergestellt; er erstreckt sich deshalb nicht auf den ganzen Kopfdurchmesser und
                              									hindert so jede Beschädigung des Riemens mittels des Schraubenziehers.Diesen Riemenverbinder hat kürzlich das Londoner Haus Selig, Sonnenthal und Comp. in England eingeführt und
                                    											veröffentlichen nun englische und nach denselben französische
                                    											Fachzeitschriften diese Erfindung als „Sonnenthal's Riemenschraube“.
                           Eine andere Form zeigt die Niet-Riemenschraube von K. v.
                                    											Ragué in Gotha (* D. R. P. Kr. 3927
                              									vom 27. April 1878), welche in Fig. 2 Taf.
                              									7 abgebildet ist. Hier ist die Hülse der Mutterschraube auſsen glatt und etwas
                              									conisch. Das Riemenloch braucht nur den kleineren Hülsendurchmesser zu erhalten, da
                              									sich beim Einbringen der Hülse die nothwendige Erweiterung desselben bis auf den
                              									gröſseren Durchmesser durch Verdrängung der Lederfasern herstellt. Der Hülsenkopf
                              									zeigt vollständig die Form eines abgestumpften Kegels, dessen ebene Basis nicht über
                              									die Riemenfläche tritt, um den metallischen Aufschlag beim Laufen des Riemens zu
                              									vermeiden. Uebrigens erhält der Kopf dadurch gegen die Hülse zu eine sehr kräftige
                              									Form. Damit er sicher in den Riemen eindringt, ist die Gegenscheibe auf ihrer
                              									inneren Fläche etwas ausgehöhlt. Die Verbindung beider Theile wird durch eine
                              									Stahlschraube mit geschlitztem Kopf hergestellt. Durch das starke Vortreten dieses
                              									Kopfes geht indessen der eingangs berührte Vortheil der Riemenschrauben
                              									verloren.
                           F. Steffen in
                              										Iserlohn (* D. R. P. Nr. 5176 vom 25. Juli 1878) glaubt
                              									die Schraube nicht zur Verbindung des Riemens selbst, sondern zum Zusammenhalten
                              									zweier Platten anwenden zu sollen, deren gegeneinander gerichtete Zähne in den
                              									Riemen gedrückt werden. Für schwächere Riemen wendet er nur eine, für schwerere
                              									dagegen mehrere Schrauben (Fig. 3 Taf.
                              									7) zur Verbindung an.
                           Auch die anderen Gattungen von Riemenverbindern haben Neuerungen
                              									erfahren. So wurde der hübschen Klemmvorrichtung Jorissen's (vgl. *1879 231 225) von G. Melcher und A. Dülken in
                              										Düsseldorf (* D. R. P. Nr. 2763 vom 5. März 1878) eine
                              									andere, aus den Fig. 4 bis
                              										7 Taf. 7 ersichtliche Form gegeben. In zwei durch einen vierkantigen Steg
                              									zusammengehaltenen Schildern (Fig. 4) sind
                              									zwei runde Stifte excentrisch gelagert, welche am einen Ende auf ein kurzes Stück
                              									kantig angefeilt sind, damit sie sich mittels eines Schlüssels drehen lassen, wenn
                              									die zwischen ihnen und dem Steg eingeschobenen Riemenenden festgeklemmt werden
                              									sollen. Das eine Riemenende kann dicht über dem Verbinder abgeschnitten werden,
                              									wogegen das zweite so viel vorstehen muſs, daſs es leicht wieder gefaſst werden
                              									kann, wenn der Riemen einer Verkürzung bedarf. Um dieses Ende nun niederzuhalten
                              									kann in den verlängerten Schildern noch ein (in Fig. 4 und
                              										5 punktirter) Verbindungsstift angebracht werden. Fig. 6 und
                              										7 deuten noch eine einfachere Form desselben Schlosses an, bei welcher nur
                              									ein einziges Excenter angewendet ist, welches beide Riemenenden gleichzeitig gegen
                              									den Steg drückt.
                           P. Jorissen in
                              										Soest (* D. R. P. Nr. 3541 vom 19. April 1878) bringt
                              									dagegen eine neue Klemmverbindung in Vorschlag, welche jedoch im Gebrauch nicht so
                              									einfach als seine erste bereits erwähnte Construction ist und den Nachtheil hat,
                              									daſs die Riemenenden ziemlich erheblich verschwächt werden. Wie die Fig. 8 bis
                              										10 Taf. 7 zeigen, werden die aufgebogenen Riemenenden durch zwei an der
                              									Innenseite geriefte Platten zusammengehalten, die mittels Schrauben, welche eine
                              									Splintsicherung erhalten, gegen einander gepreſst werden. Um nun den sich reckenden
                              									Riemen verkürzen zu können, ohne die Schrauben herauszuziehen, müssen die
                              									Riemenenden mit entsprechenden (aus Fig. 9
                              									ersichtlichen) Schlitzen versehen werden, wodurch sie jedoch eine wesentliche
                              									Verschwächung erfahren.
                           Besser ist in dieser Beziehung der Riemenverbinder von M. H.
                                    											Thofehrn in Hannover (* D. R. P. Nr.
                              									3043 vom 31. März 1878), bei dessen Verwendung keine nennenswerthe Riemenschwächung
                              									eintritt; der metallische Anschlag ist ebenfalls vermieden, das Nachziehen des
                              									Riemens leicht möglich. Derselbe besteht aus einer keilförmigen Hülse (Fig.
                                 										11 Taf. 7) mit Spitzen an der unteren Seite, welche in das eine Riemenende
                              
                              									eingeschlagen und vernietet werden. Das zweite Riemenende schiebt man in die Hülse
                              									und drückt in den oberhalb frei bleibenden Spielraum einen Nasenkeil. Beim
                              									Auseinanderziehen der Riemenenden, also beim Spannen des Riemens, klemmt sich
                              									derselbe zwischen Hülse und Keil fest, während sich überdies die Keilnase in den
                              									Riemen drückt, also die Verbindung noch besonders sichert. Zieht man dagegen die
                              									Riemenenden zusammen, um das Seil zu verkürzen, so löst sich die Verbindung von
                              									selbst.
                           Die gewöhnlichen Klauenplatten wurden in Form und Anwendungsweise
                              									von G. L.
                                    											Zimmer in Frankfurt a. M. (* D. R. P.
                              									Nr. 3937 vom 12. Juni 1878) verbessert. In ein möglichst dünnes Metallplättchen
                              									werden eine entsprechende Anzahl Z-förmiger Einschnitte
                              									gedrückt, so daſs sich nach beiden Seiten dreieckige Spitzen herausbiegen lassen
                              										(Fig. 12 Taf. 7). Das Plättchen wird zwischen die über einander gelegten
                              									Riemenenden (bei einfachen Riemen) gebracht und seine Spitzen in diese eingedrückt.
                              									Zur Verbindung mehrfacher Riemen werden Platten mit zwei Gruppen gegen einander
                              									gerichteter Spitzen angefertigt (Fig. 13
                              									Taf. 7), welche aus ∧-förmigen Einschnitten abwechselnd
                              									nach der einen und anderen Plattenseite ausgebogen werden. Das Plättchen wird
                              									zwischen die beiden Lagen des Doppelriemens geschoben und seine Spitzen sind in
                              									diesen wieder beiderseits einzudrücken. Die Verbindungsstelle erfährt der geringen
                              									Plattendicke wegen keine wesentliche Verdickung; auch dürfte ihre Steifigkeit nur um weniges
                              									erhöht werden. Da überdies der metallische Anschlag vermieden ist und beide
                              									Riemenflächen Laufflächen sein können, verdient diese einfache Verbindung immerhin
                              									Aufmerksamkeit.
                           Bei dem Treibriemenschloſs von Ph. Koch in
                              										Neuſs (* D. R. P. Nr. 3041 vom 24. März 1878), welches
                              									von C. H. Benecke und Comp. in Hamburg vertrieben wird,
                              									werden die stumpf an einander gestoſsenen Riemenenden durch zwei Platten
                              									zusammengehalten, welche mittels Schrauben gegen einander gezogen werden. Wie Fig.
                                 										14 Taf. 7 zeigt, ist die obere Platte winkelförmig, die untere
                              									bohnenförmig profilirt und die convexe Fläche der letzteren gegen die geraden
                              									Schenkeln der ersteren gerichtet. Es wird dadurch der Riemen nur an einer Stelle
                              									kräftig eingeklemmt; übrigens wird bei gröſseren Riemenbreiten eine der Platten oder
                              									beide mit Riefen versehen, um die Sicherheit der Verbindung noch zu erhöhen.
                              									Bemerkenswerth ist der Umstand, daſs das Schloſs beim Laufen des Riemens die Scheibe
                              									nicht berührt, was allerdings nur auf Kosten einer entsprechenden Anstrengung des
                              									Riemens möglich ist.
                           Weiter haben wir einen Verbinder von Ch.
                                    										Roſsbach in Ehrenfeld bei Köln (* D. R.
                              									P. Nr. 4969 vom 8. August 1878) anzuführen, mit welchem die Kupplung der Riemenenden
                              									ganz auf dieselbe Weise wie mit dem eben beschriebenen Koch'schen Schloſs erfolgt; doch zeigen die beiden Platten eine nur wenig
                              									gekrümmte Form (vgl. Fig. 15 und
                              										16 Taf. 7), welche die Andwendbarkeit auch für Riemenläufe mit kleinen
                              									Scheiben ermöglichen soll. Statt der einfachen Riefung sind die Platten mit
                              									Kreuzrippen versehen, während zur Vermeidung des metallischen Anschlages die untere
                              									Platte mit Leder bekleidet ist.
                           Endlich bleibt noch das originelle und einfache Riemenschloſs
                              									von M.
                                    											Zogbaum in Köln (* D. R. P. Nr. 5182
                              									vom 4. October 1878) mitzutheilen, welches in Fig. 17 und
                              										18 Taf. 7 in Schnitt und Daraufsicht dargestellt ist. Eine mit einem
                              									rechteckigen Ausschnitt versehene Blechplatte ist beiderseits aufgebogen, um in
                              									derselben die Zapfen zweier sichelförmig profilirter Flügel lagern zu können. Die
                              									Riemenenden werden durch den Schlitz der Schildplatte nach aufwärts geschoben, so
                              									daſs sie zunächst zwischen die unteren und dann zwischen die oberen Flügelränder
                              									treten. Die Zähne dieser Ränder drücken sich fest in den Riemen ein, sobald dieser
                              									angezogen wird. Der Platte ist wieder die so häufig gebräuchliche Krümmung
                              									gegeben.
                           
                              
                                 H–s.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
