| Titel: | Verbesserungen an Ziegel-, Torf- und Mörtelmaschinen; von C. Schlickeysen in Berlin. | 
| Autor: | H. F. | 
| Fundstelle: | Band 234, Jahrgang 1879, S. 182 | 
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                        Verbesserungen an Ziegel-, Torf- und
                           								Mörtelmaschinen; von C.
                              									Schlickeysen in Berlin.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 14.
                        Schlickeysen's Ziegel-, Torf- und Mörtelmaschinen.
                        
                     
                        
                           Auf die im Titel genannten Maschinen hat C. Schlickeysen
                              									in Berlin drei deutsche Patente (* D. R. P. Nr. 4282 vom 13. Januar 1878. Zusatz Nr.
                                 									4283 vom 9. April 1878. Nr. 6047 vom 9. August 1877) erhalten.
                           Was zunächst das letzte Patent (Nr. 6047) betrifft, so stimmt dasselbe mit der bereits (*1876
                              										222 27) näher beschriebenen Ziegel-Formmaschine
                              									liegender Construction überein.
                           Das Patent Nr. 4282 bezieht sich auf einen neuen Greifapparat, eine neue Knet- oder
                              									Mischvorrichtung und auf verbesserte Abschneidetische.
                           Das Neue der Mischvorrichtung besteht in der Anbringung von Mischmessern zweiter
                              									Ordnung, welche an den Hauptmessern nahezu winkelrecht auf deren Fläche, aber schräg
                              									gegen die Drehrichtung angebracht sind; sie sollen den Thon in der Richtung der
                              									Halbmesser verschieben.
                           Die Verbesserungen an Abschneidetischen sind folgende: a) Vorrichtung zum Abschneiden
                              									der Ecken von Dachziegelplatten, gleichzeitig mit dem Abschneiden der
                              									Dachziegelplatten selbst. Der Abschneiderahmen dreht sich zu dem Ende um eine
                              									seitwärts vom Tische gelagerte Achse und ist mit einem Draht zum Querschneiden,
                              									sowie den erforlichen Drähten zum Abschneiden der Ecken versehen, welche einerseits
                              									an ersterem Draht, andererseits an dem Rahmen befestigt sind. Um nun ein
                              									Durchschneiden, oder Niedersteigen der Drähte bis unter die Thonplatte, zu
                              									gestatten, sind einige Walzen des Tisches durch Bretchen ersetzt, in welchen der
                              									Lage der Drähte entsprechende Nuthen sich befinden. – b) Der Patentinhaber will, um
                              									zu verhüten, daſs der Thonstrang sich in den Raum niedersenkt, welcher während des
                              									Abschneidens zwischen der letzten Walze des festen und der ersten Walze des
                              									beweglichen Tisches entsteht, was bei sehr dünnen Thonsträngen wohl zu befürchten
                              									ist, eine Walze anbringen, welche gewöhnlich unter den übrigen Walzen sich befindet,
                              									aber selbstthätig in den genannten Zwischenraum tritt, sobald dieser eine
                              									entsprechende Weite erlangt hat. – c) Behufs bequemer Abnahme der dünnen Platten
                              									schlägt Schlickeysen die Anbringung eines Kipptisches
                              									am hinteren Ende des Abschneidetisches vor. Derselbe besteht aus einer Platte,
                              									welche um eine in der Längenachse des Abschneidetisches befindliche Achse sich zu
                              									drehen vermag. Nachdem die Thonplatte auf diesen Kipptisch geschoben ist (welcher zu
                              									diesem Zwecke naſs gehalten werden muſs) wendet man denselben, so daſs die
                              									Thonplatte bequem auf ein Ziegelbret genommen werden kann. – d) Endlich schlägt der
                              									Patentinhaber vor, auf den beweglichen Tisch ganz zu verzichten. Es soll vielmehr
                              									lediglich der Schneidrahmen mit Hilfe der bekannten Klappe durch den Thonstrang
                              									verschoben werden. – Dem Berichterstatter erscheinen die genannten Verbesserungen
                              									als solche noch fragwürdig.
                           Eine andere Neuerung (im Patent Nr. 4282) hat nach dem Zusatzpatent Nr. 4283 eine
                              									weitere Verbesserung erfahren, weshalb beide gemeinschaftlich vorgeführt werden
                              									sollen. In Bd. 222 S. 27 wurde bereits die Anwendung einer Einzugwalze oder
                              									Greifapparates besprochen, welche dem liegenden Thonschneider den Rohstoff sicherer
                              									zuführen soll, als ohne eine solche Walze möglich ist. Diese Walze sehen wir in Fig.
                                 										14
                              									und 15 Taf. 14
                              									unter dem Buchstaben B in derselben Lage gegenüber der
                              									Thonschneidertrommel, der Thonschneiderwelle a und den
                              									Messern b. Die Einzugwalze ist aber nicht mehr glatt,
                              									sondern mit einer Zahl Messer c besetzt, welche
                              									zwischen die Hauptmesser b greifen. Offenbar wird
                              									hierdurch die Einzugwalze zunächst viel geeigneter zur Einführung des Thones; sie
                              									wird aber gleichzeitig zu einem anderen Zweck tauglich. Da die Einzugwalze sich etwa
                              									dreimal so häufig dreht als die Messerwalze a, so
                              									streichen die Messer c alles Anhaftende von den Enden
                              									der Messer b und zerreiſsen auch anhängende Wurzeln,
                              									Schilf o. dgl. Es liegt die Möglichkeit vor, daſs in den Zwischenräumen der Messer
                              										c sich Unreinigkeiten des Thones oder des zu
                              									verarbeitenden Torfes festsetzen, welche durch die verschiedenartige Bewegung der
                              									Messer c den Messern b
                              									gegenüber nicht rasch genug beseitigt werden können. Der Patentinhaber hat daher
                              									feste Messer k so auf den Mantel E der Maschine gelegt, daſs sie unbedingt alle solche
                              									Unreinigkeiten zurückhalten. Die Klappe F schützt die
                              									Einziehwalze B einerseits vor von auſsen kommenden
                              									schädlichen Einflüssen:, andererseits gestattet sie, bequem zu der Walze B gelangen zu können.
                           In dem Zusatzpatent Nr. 4283 sind die Messer k (Fig.
                                 										16 und 17 Taf. 14)
                              									nicht fest an dem Maschinenmantel E, sondern fest auf
                              									einer Achse G sitzend angegeben. Die Achse ist in
                              									festen Lagern H drehbar und an ihrem freien Ende mit
                              									einem durch ein Gewicht Q belasteten Hebel J versehen. Die Messer k
                              									vermögen demnach auszuweichen, sofern das Beseitigen von Unreinigkeiten zu schwierig
                              									werden sollte. Auch ist man im Stande, mit Hilfe der Handhabe des Hebels J die Wirksamkeit der Messer k überhaupt aufzuheben.
                           Bemerkenswerth ist noch, daſs Schlickeysen die Messer
                              										c in den Fig. 14 und
                              										15 an der Vorderkante zugeschärft angibt, um die hierdurch entstehenden
                              									schrägen Flächen zum Treiben des Thones benutzen zu können. Die Messer c in Fig. 16
                              									sind dagegen von rechteckigem Querschnitt, so daſs man zu der Annahme gelangen muſs,
                              									der Patentinhaber lege der zugeschärften Form der Messer c keinen Werth mehr bei. Das Zusammenarbeiten der mit Messern
                              									ausgerüsteten Einziehwalze hat viele Aehnlichkeit mit dem Arbeitsvorgange einer
                              									älteren Maschine, welche hin und wieder für die Vorbereitung der Thonmasse verwendet
                              									wird, auch in der Zuckerfabrikation unter dem Namen „Maischmaschine“
                              									Anwendung findet.
                           
                              
                                 H.
                                    										F.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
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