| Titel: | Schutzvorrichtung gegen Blitzschlag für Telephone. | 
| Fundstelle: | Band 237, Jahrgang 1880, S. 296 | 
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                        Schutzvorrichtung gegen Blitzschlag für
                           								Telephone.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 27.
                        Elsasser's Schutzvorrichtung für Telephone.
                        
                     
                        
                           Die zur Herstellung der Drahtrollen in den bei den deutschen
                              									Reichs-Telegraphenanstalten verwendeten Fernsprechapparaten benutzten isolirten
                              
                              									Drähte von 0mm,1 Durchmesser sind in Folge ihrer
                              									geringen Stärke und der geringen Dicke der isolirenden Seidenumspinnung derselben
                              									leicht Zerstörungen durch solche Entladungen der atmosphärischen Elektricität
                              									ausgesetzt, welche von den bei allen Reichs-Telegraphenanstalten aufgestellten
                              									Plattenblitzableitern nicht zur Erde abgeführt werden. Es wurde deshalb die
                              									Herstellung einer anderweiten Schutzvorrichtung in Erwägung genommen. Unter allen
                              									bisher bekannten Constructionen von Blitzableitern erschien eine in der
                              									französischen Telegraphenverwaltung schon vor langer Zeit angewendete Einrichtung
                              									für den vorliegenden Zweck am meisten geeignet und es ist das Wesentliche derselben
                              									der nachstehend beschriebenen Schutzvorrichtung zu Grunde gelegt. Bei der
                              									Herstellung war auch der Umstand noch in Betracht zu ziehen, daſs die
                              									Schutzvorrichtungen gröſstentheils bei solchen Verkehrsanstalten zur Aufstellung
                              									kommen, deren Beamten ein eingehendes Verständniſs des Wesens und der verschiedenen
                              									Wirkungen der Elektricität nicht wohl zugemuthet werden kann. Es kam deshalb darauf
                              									an, den gedachten Schutzvorrichtungen eine solche Gestaltung zu geben, daſs bei eintretender
                              									Beschädigung derselben durch Blitzschlag u.s.w. nicht nur die Herstellung der
                              									Betriebsfähigkeit der Leitung durch einfache Beseitigung des beschädigten Theiles
                              									selbstthätig erfolge, sondern daſs auch die Instandsetzung der Schutzvorrichtung
                              									selbst von ungeübten Personen schnell und sicher auszuführen sei.
                           Die diesen Anforderungen entsprechende, in ihren Einzelheiten von E.
                                    											Elsasser, Vorsteher der Kaiserlichen
                                 										Telegraphenapparat-Werkstatt zu Berlin,
                              									angegebene Einrichtung der Schutzvorrichtung ist nach der Elektrotechnischen Zeitschrift, 1880 S. 202
                              									folgende.
                           Auf einer 115mm langen und 56mm breiten, aus hartem Holz in dreifacher Lage
                              									hergestellten Grundplatte G (Fig. 6 und
                              										7 Taf. 27) sind drei winkelförmige Messingstücke S1 bis S3 je mittels einer Holzschraube und zwei
                              									Stellstiften befestigt. An den freien Enden der auf der Grundplatte aufliegenden
                              									Schenkel dieser Messingstücke sind zur Befestigung der Zuleitungsdrähte die
                              									Klemmschrauben A, E und L
                              									gebracht. Die lothrecht stehenden Schenkel der gedachten Messingstücke sind in der
                              									Längsrichtung der Grundplatte – behufs Aufnahme der nachstehend beschriebenen
                              									Spindel – durchbohrt; in diesen Durchbohrungen sind die rechtwinklig gebogenen und
                              									seitlich angeschraubten Blattfedern f1 bis f3 eingelassen.
                           Die Spindel (Fig. 6 und
                              										8) besteht aus den drei oben abgeflachten Messingcylindern a, b und c, welche durch
                              									die Ebonithülsen i1 und
                              										i2 mit einander
                              									verbunden, gleichzeitig aber von einander isolirt sind. Die mit a und c bezeichneten
                              									Theile der Spindel tragen an ihrem auſseren Ende je eine kleine mit x und y bezeichnete
                              									Schraube; an ihrem inneren Ende sind diese Spindeltheile zur Aufnahme der
                              									Ebonithülsen i1 und i2 entsprechend
                              									ausgebohrt. Das Metallstück b ist an seinen beiden
                              									Enden z1 und z2 so abgedreht, daſs
                              									sich daselbst zwei Zapfen von geringerem Durchmesser bilden. Diese beiden Zapfen
                              									sind mit je einer in die Ebonithülsen i1, i2 eingreifenden Schraube versehen. Die so gebildete
                              									Spindel ist mit durch Seidenumspinnung isolirtem Kupferdrahte o (Fig. 6) von
                              										0mm,1 Stärke derart umwickelt, daſs dieser
                              									Draht in dicht an einander liegenden Windungen die Zapfen z1, z2 umgibt und sich in die in der Zeichnung
                              									angegebenen spiralförmigen Nuthen der drei Metallstücke a,
                                 										b und c einlegt. Das eine Ende des Drahtes
                              									ist, nachdem dasselbe von der isolirenden Hülle befreit und blank geschabt worden,
                              									zwischen der mit einem Stellstift versehenen Unterlagscheibe d und dem äuſseren Ende des Metallstückes a
                              									mittels der Schraube x festgeklemmt. Das andere
                              									Drahtende ist in gleicher Weise, jedoch unter Fortfall der Unterlagscheibe, an das
                              									äuſsere Ende des Metallstückes c befestigt. Durch
                              									diesen Draht sind demnach die Theile a und c leitend verbunden, während derselbe durch die dünne
                              									Seidenumspinnung von dem Theile b isolirt bleibt. Die
                              									Drahtwindungen um die
                              									Zapfen z1, z2 sind von zwei mit
                              									dem Messingstück S2 in
                              									leitender Verbindung stehende Messinghülsen h1 und h2 umgeben und dadurch auch gegen äuſsere
                              									Beschädigung geschützt.
                           An dem Messingstück S1
                              									ist ferner noch eine starke, mit einem Platincontacte p1 und einem vorn abgeschrägten
                              									Ebonitstück e versehene Messingfeder m mittels der Schrauben w
                              									befestigt. Dem Platincontacte p1 gegenüber ist auf der oberen Seite des
                              									Messingstückes S3 der
                              									Platincontact p2
                              									aufgelöthet. Beide Contacte p1 und p2 berühren sich, wenn die eben beschriebene Spindel aus den Bohrungen der
                              									Messingstücke S1 bis
                              
                              										S3 entfernt ist.
                              									Wird die Spindel in die in Fig. 6
                              									gezeichnete Stellung gebracht, so wird die Messingfeder m durch Aufgleiten des Ebonitstückes e auf
                              									den oberen Rand der Unterlagscheibe d gehoben und die
                              									metallische Verbindung der Platincontacte p1 und p2 unterbrochen.
                           Bei den deutschen Reichs-Telegraphenanstalten wird die Schutzvorrichtung zwischen dem
                              									in allen Fällen zur Aufstellung gelangenden Plattenblitzableiter und dem
                              									Fernsprechapparat derart eingeschaltet, daſs der vom Plattenblitzableiter kommende
                              									Draht an die Drahtklemme L und der zum
                              									Fernsprechapparat führende Draht an die Klemme A
                              									befestigt ist. Die Klemme E wird mit der Erdleitung
                              									verbunden. Ist der Fernsprechapparat in eine durchgehende Leitung einzuschalten,
                              									dann werden zwei Schutzvorrichtungen aufgestellt, für jeden der beiden
                              									Leitungszweige eine.
                           Hiernach geht ein die Leitung durchlaufender elektrischer Strom zunächst durch die
                              									Leitungsplatte des Plattenblitzableiters und gelangt dann zur Drahtklemme L der Schutzvorrichtung. Von hier geht der Strom über
                              									Schiene S3, Feder f3, Spindeltheil a und Schraube x zur
                              									Drahtumwicklung der Spindel, verfolgt diesen Draht bis zur Schraube y, gelangt durch Feder f1 und Schiene S1 zur Drahtklemme A, demnächst zum Fernsprechapparat und nach Durchlaufung der
                              									Drahtwindungen des letzteren zur Erde bezieh. (bei Einschaltung des Apparates in
                              									eine durchgehende Leitung) durch die übrigen Apparate zum anderen Leitungszweig. Da
                              									der mittlere Theil b der Spindel mit seinen Zapfen z1 und z2 durch die Feder f2, das Messingstück
                              										S2 und die
                              									Klemmschraube E mit der Erde verbunden ist, da ferner
                              									die die Leitung durchfliſsenden Ströme den die Zapfen z1 und z2 in vielen Windungen dicht umschlieſsenden Draht
                              									der Schutzvorrichtung durchlaufen müssen, ehe sie zur Drahtrolle des
                              									Fernsprechapparates gelangen, so werden die den zugehörigen Leitungsdraht treffenden
                              									Entladungen der atmosphärischen Elektricität, welche nicht durch die
                              									Plattenblitzableiter abgeleitet werden, die aber doch noch kräftig genug sind, um
                              									eine Zerstörung der Drahtwindungen des Fernsprechapparates veranlassen zu können, in
                              									der Schutzvorrichtung von dem dünnen Drahte zu dem mit der Erde in Verbindung
                              									stehenden Theil der
                              									Spindel überspringen. Dabei wird die dünne, isolirende Hülle des Drahtes verbrennen
                              									und in der Regel auch der Draht selbst durch Schmelzen zerstört werden. In beiden
                              									Fällen tritt eine Berührung des von der isolirenden Hülle befreiten Drahtes mit dem
                              									mittleren Theil der Spindel bezieh. mit den Metallhülsen h1, h2
                              									ein; dadurch wird die Leitung unmittelbar und vor dem Fernsprechapparat mit der Erde
                              									verbunden, die Entladungsströme können zur Erde gelangen, die Drahtrolle im
                              									Fernsprechapparat wird gegen Zerstörung geschützt. Ergibt sich nach einer solchen
                              									Entladung, daſs die Leitung unterbrochen ist oder eine ungehörige Verbindung mit der
                              									Erde erhalten hat, so ist die Spindel aus der Schutzvorrichtung herauszunehmen. Die
                              									Feder m geht dann herunter, durch die eintretende
                              									Berührung der Platincontacte p1, p2 wird die leitende
                              									Verbindung zwischen den Drahtklemmen L und A wieder hergestellt: die Leitung ist wieder
                              									betriebsfähig. Durch Einschiebung einer neuen Spindel kann die Schutzvorrichtung
                              									ohne Schwierigkeit und in kürzester Frist wieder in Stand gesetzt werden.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
