| Titel: | Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden. | 
| Fundstelle: | Band 238, Jahrgang 1880, S. 34 | 
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                        Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo
                           								Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 4 und 10.
                        Hugo Fischer, über Neuerungen in der
                           								Gespinnstfabrikation.
                        
                     
                        
                           Eine Durchsicht der bis jetzt veröffentlichten Patentschriften
                              									lehrt, daſs seit dem Inkrafttreten des deutschen Patentgesetzes bis Mitte des
                              									vorigen Jahres etwa 160 Patente ertheilt wurden, welche Neuerungen auf dem Gebiete
                              									der Spinnerei zum Gegenstand haben. Von diesen beziehen sich 92 auf die
                              									Vorbereitungsarbeiten zum eigentlichen Spinnproceſs, 68 auf diesen selbst, sowie auf
                              									mechanische Einrichtungen für die Ueberführung der Gespinnste in Handelswaare. Unter
                              									den Patenten auf Vorbereitungsmaschinen sind die auf Krempelconstructionen
                              									ertheilten die zahlreichsten, nämlich 44 Stück oder 47,8 Proc. der Gesammtzahl;
                              									Patente, welche Neuerungen an Kämmmaschinen betreffen, finden sich 32 Stück oder
                              									34,8 Proc. während die Neuerungen an Reinigungsmaschinen und Strecken mit 11,9
                              									bezieh. 5,5 Proc. vertreten sind.
                           Die Neuerungen an Vor- und Feinspinnmaschinen u. dgl. betreffen vorzugsweise
                              									Detaileinrichtungen der betreffenden Maschinen, bezieh. besondere Anordnungen der
                              									einzelnen Organe; sie vertheilen sich mit 66,2 Proc. auf die eigentlichen
                              									Feinspinnmaschinen, mit 16,2 Proc. auf Zwirn- und Seilereimaschinen und mit 17,6
                              									Proc. auf das Haspeln und Aufwickeln der fertigen Gespinnste.
                           Bemerkenswerth ist das Streben nach Neuerungen namentlich auf dem Gebiet der
                              									Wollenspinnerei; Baumwoll- und Flachs Verarbeitung, oder die Nutzbarmachung anderer
                              									Faserstoffe treten zurück.
                           
                           Um die Uebersicht auf dem weiten Gebiet zu erleichtern, wurde dem nachfolgenden
                              									Referat eine Eintheilung der Patente nach Klassen, wie sie durch die Arbeitsfolgen
                              									bedingt sind, zu Grunde gelegt und werden im Verlauf desselben daher die folgenden
                              									Abtheilungen Besprechung finden:
                           I) Reinigung der Gespinnstfasern: Wollwaschmaschinen, Wolltrockner, Entkletten der
                              									Wolle.
                           II) Umordnung der Gespinnstfasern: Krempeln, Kämmmaschinen, Strecken.
                           III) Verspinnen der Faserstoffe: Vor- und Feinspinnmaschinen, Duplir- und
                              									Zwirnmaschinen, Seilereimaschinen.
                           
                        
                           I) Reinigung der Gespinnstfasern.
                           
                              a) Wollwasch- und
                                    											Trockenmaschinen.
                              Um eine vollkommenere Reinigung und ein besseres
                                 										Lösen der Wollflocken zu erzielen, schaltet Fr.
                                       												Bernhardt in Fischendorf bei Leisnig (* D. R. P. Kl. 29 Nr. 6296 vom 18.
                                    											Januar 1879) zwischen den Transportrechen der Petrie'schen
                                 										selbstthätig wirkenden Wollwaschmaschine (vgl. 1874 212 * 20) noch besondere aus
                                 										hohlen Kupferblechcylindern bestehende Schläger ein. Diese schwingen in einer
                                 										Verticalebene um eine horizontale Drehachse und tauchen bei ihrer
                                 										Abwärtsbewegung die von den Rechen vorgeschobene Wolle unter die
                                 										Waschflüssigkeit. Gleichzeitig bewirken zwischen je zwei Schlägern einfallende
                                 										Wasserstrahlen Ersatz des Waschwassers und befördern dadurch die Reinigung und
                                 										Lockerung der Wolle.
                              Bei einer anderen, von Weiſs jun. und
                                       											Comp. in Langensalza (* D. R. P. Kl. 29 Nr. 8776 vom 28. August 1879)
                                 										angegebenen Einrichtung einer selbstthätigen Wollspülmaschine ist die Zahl der bewegten Theile möglichst
                                 										vermindert. Der Transport der Wolle in dem langgestreckten, rechteckig
                                 										gestalteten eisernen Trog mit Doppelboden zur Aufsammlung des Schlammes wird
                                 										durch einen Strom des Waschwassers bewirkt, welcher an der Einführungsstelle der
                                 										Wolle über den ganzen Querschnitt des Kastens vertheilt in diesen eintritt, sich
                                 										parallel zur Längenachse fortbewegt und auſserhalb des Troges durch ein
                                 										Leitungsrohr nach der Eintrittstelle zurückkehrt. Eine Rotationspumpe bewirkt
                                 										diesen Umlauf. Das Austragen der gewaschenen Wolle findet mit Hilfe eines
                                 										rotirenden Cylindersiebes und Lattentuches statt; auf dem Weg durch den Kasten
                                 										wird die Wolle durch Tauchwalzen (plongeurs)
                                 										untergetaucht. Durch den Wasserstrom soll ein besseres Ausbreiten und Oeffnen
                                 										und damit eine vollkommenere Reinigung der Wolle erzielt werden.
                              Eine neue Einrichtung von Trockenkammern für das Trocknen der gewaschenen Wolle wurde von W. Bernhardt und E.
                                    											Eschke in Leisnig (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 9475 vom 25. September 1879)
                                 										angegeben. Dieselbe bezweckt eine möglichst vollkommene Ausnutzung der Wärme
                                 										unter gleichzeitiger Verminderung der nothwendigen Bedienung. Sie ist gewissen
                                 										Constructionen selbstthätiger Malzwendeapparate der Brauereien bezieh.
                                 										Getreidespeicher entlehnt und durch Fig. 1
                                 										Taf. 4 wiedergegeben. Die aus Eisenplatten zusammengesetzte, mit schlechten
                                 										Wärmeleitern bekleidete Trockenkammer ist durch Verticalwände a in eine Reihe kleiner Schächte getheilt, welche
                                 										sämmtlich in gleichen Höhen durch horizontale Siebböden b in Etagen abgetheilt sind. Diese Siebböden sind um horizontale, an
                                 										den Schachtwandungen liegende Wellen c drehbar und
                                 										werden in der horizontalen Lage durch eine Sperrvorrichtung gehalten. Die
                                 										Drehachsen durchdringen die eine Aussenwand der Trockenkammer und tragen hier
                                 										kurze Hebel d. Die Hebel je einer Etage sind unter
                                 										sich durch Zug- bezieh. Schubstangen e und f derart verbunden, daſs sämmtliche in dieser Etage
                                 										liegenden Siebe durch Verschiebung der letzteren Stange gleichzeitig geöffnet
                                 										oder geschlossen werden. Die nasse Wolle wird in der obersten Etage aufgegeben
                                 										und von hier aus periodisch abwärts gefördert, dem am tiefsten Punkte der Kammer
                                 										eintretenden heiſsen Luftstrom entgegen. Nach dem Durchlaufen aller Etagen wird
                                 										dieselbe durch ein über Walzen geführtes endloses Tuch t abgeführt. – Das Princip dieses Apparates ist ein durchaus
                                 										richtiges, die möglichst gute Ausnutzung der Wärme ist durch die Anwendung der
                                 										Gegenströmung bei Einführung von warmer Luft und nasser Wolle herbeigeführt und
                                 										die rasche Trocknung dürfte durch das bei der Herabförderung der Wolle von Etage
                                 										zu Etage eintretende Wenden derselben wesentlich gefördert werden.
                              
                           
                              b) Entkletten der Wolle.
                              Durch Einführung zweier Klettentrommeln sucht H. Demeuse
                                       											und Comp. in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 781 vom 11. September 1877)
                                 										die Entfernung der Kletten und das Oeffnen der Wolle vollkommener und sicherer
                                 										zu erreichen als bisher. Wie bei dem Wiedersehen Klettenwolf wird der bei dem
                                 										ersten Durchgang noch nicht völlig geöffnete, bezieh. entklettete Theil Wolle
                                 										einer zweiten Bearbeitung unterzogen. Während Wiede
                                 										die nicht genügend bearbeiteten Wolltheile nach dem Zuführtuch zurückleitet und
                                 										sie dadurch nöthigt, nochmals durch die Maschine zu gehen, wenden die
                                 										Patentträger einen zweiten Spitzentambour an, welcher die Weiterbearbeitung
                                 										übernimmt. Fig. 2
                                 										Taf. 4 stellt den patentirten Klettenwolf dar. o und e sind die
                                 										beiden Spitzentrommeln, welche nach einander zur Wirkung kommen. Der Trommel e wird die Wolle durch ein aus den gezahnten Walzen
                                 											c und d
                                 										gebildetes, die Wollfasern parallel legendes Streckwerk zugeleitet, welches die
                                 										Wolle aus dem Zuführrumpf a durch das endlose Tuch
                                 											b
                                 										zugeführt erhält. Die
                                 										zum groſsen Theil geöffnete und durch e und
                                 										darunter liegenden stellbaren Rost f zum Theil
                                 										entklettete Wolle wird mit Hilfe des endlosen Tisches g und der Walze k der Kammtrommel h überliefert und durch Bürstenwalzen i in die Zähne desselben gedrückt. Diesem fügen
                                 										sich nur die losen und reinen Wollpartien, während die Flocken und Kletten auf
                                 										der Kammtrommeloberfläche verbleiben, von dieser durch die Klettenwalze l abgeschlagen und durch die mit verschiedenen
                                 										Geschwindigkeiten umlaufenden Zahnwalzen n gelöst
                                 										und der zweiten Klettentrommel o übergeben werden.
                                 										Drahtgitter p und Stellrost r dienen zur Abführung der Unreinheiten, während die gereinigte und
                                 										geöffnete Wolle durch den Tisch g der Kammtrommel
                                 											h von neuem überliefert wird.
                              Abweichend von dem gewöhnlichen Princip der Klettenwölfe sind
                                 										zwei zum Entkletten der Wolle bestimmte Maschinen, welche an A. Hopff in HamburgDas betreffende Patent ist erloschen.Die Red., bezieh. E. Hübner in Paris patentirt wurden (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 668 vom 23.
                                    										August 1877, bezieh. * Nr. 8851 vom 29. Juli 1879). Dieselben gehören zu dem
                                 										durch Abziehen der Wollfasern von den Unreinheiten wirkenden System der Entklettungsmaschinen. Der Grundgedanke ist bei
                                 										beiden das Herausheben der Kletten u. dgl. aus einem durch Walzen zugeführten
                                 										Wollbande mittels kammartiger Werkzeuge und Entfernen derselben durch
                                 										Walzenbürsten.
                              Fig. 3 Taf. 4 zeigt schematisch die von Hopff getroffene Anordnung und Wirkung der Werkzeuge. Das Wollband ist
                                 										zwischen der Klaviermulde dD und dem
                                 										Abzugswalzenpaar r, r1 in geringer Länge ausgespannt und durch den festen Tisch l gestützt. Zwischen diesen und die Zuführung tritt
                                 										ein aus dicht gestellten Nadeln gebildeter Kamm A,
                                 										welcher durch ein Excenter aufwärts und abwärts bewegt wird. In der gesenkten
                                 										Stellung wird das Wollband über den Tisch gezogen, und während der Hebung des
                                 										Kammes von einem gezahnten Zangenbacken E fest
                                 										gegen den Tisch gepreſst. Die Kammzähne durchstossen das kurze frei liegende
                                 										Wollbandstück, welches durch eine bei der Senkung des Backens E gleichzeitig bewirkte seitliche Schiebung
                                 										gespannt wurde, schieben hierbei die in demselben haftenden groben Unreinheiten
                                 										heraus und geben dieselben an die Zahnwalze B ab,
                                 										welche wiederum durch die Bürste C gereinigt wird.
                                 										Während des Niederganges von A findet auch das
                                 										Lüften des Zangenbackens E und der Transport des
                                 										Wollbandes statt. Für sichere und vollkommene Reinigung sind derartige Werkzeuge
                                 										mehrfach hinter einander angeordnet und durch endlose Bänder oder Lattentische
                                 										in Verbindung gesetzt.
                              Auch bei der Hübner'schen Maschine ist, wie aus Fig. 4 Taf. 4 zu ersehen, das Band zwischen zwei Walzenpaaren a und b ausgespannt.
                                 										Diese Walzenpaare liegen in verschiedenen Horizontalebenen, die Bewegung des Wollbandes
                                 										erfolgt abwärts. Das Band ist in verschiedenen Höhen und auf zwei Seiten durch
                                 										rinnenartig gestaltete Tische c, d unterstützt. In
                                 										die Rinne jeden Tisches treten die Zähne hin- und herschwingender Kämme e und f ein. Die
                                 										Theilung dieser Zähne ist eine solche, daſs zwar die feinen Wollfasern
                                 										durchzuschlüpfen vermögen, die gröberen Unreinheiten dagegen zurückgehalten,
                                 										eingeklemmt und beim Zurückgang des Kammes aus dem Wollband herausgezogen
                                 										werden. Das Einstechen beider Kämme erfolgt abwechselnd; ihre Reinigung wird
                                 										bewirkt durch steife Bürsten g und Bürstenwalzen
                                 											h, von welchen die Hacker i die Unreinheiten ablösen.
                              Unter den für die Reinigung anderer Faserstoffe bestimmten
                                 										Maschinen sind unter anderen zu nennen die von R. Kitson in
                                 											Lowell, Massachusetts (* D. R. P.
                                    											Kl. 76 Nr. 8476 vom 1. April 1879) vorgeschlagenen Neuerungen an Schlagmaschinen für Baumwolle u. dgl. Dieselben
                                 										bestehen in der Benutzung der Antriebwelle als Schlägerachse, die Veränderung
                                 										der Auflagegröſse auf dem die Baumwolle dem Oeffner zuführenden Lattentuche
                                 										durch Aufstellung eines mit beweglicher Seitenwand ausgerüsteten Rumpfes
                                 										unterhalb der Schlägerwelle und der Benutzung eines Bandelevators unterhalb des
                                 										zwischen Schlagtrommel und Siebtrommeln befindlichen Rostes zur Abführung der
                                 										ausgeschiedenen Verunreinigungen.
                              
                           
                        
                           II) Umordnung der Gespinnstfasern.
                           1) Krempeln. Die Vliessbildung, d.h. die An- und
                              									Nebeneinanderordnung der Gespinnstfasern zu einem flächenartig ausgedehnten Körper
                              									ist jederzeit mit einer Lagenänderung der Einzelfasern oder einer Umordnung
                              									derselben verknüpft. Bekanntlich erfolgt diese Umordnung auf den Krempelmaschinen
                              									mit Hilfe einer am Umfang mit Drahthäkchen ausgerüsteten Trommel, dem sogen. Tambour
                              									der Krempel, und gegen diese angestellte, ebenfalls mit Beschlag versehene,
                              									feststehende, ebene Deckel oder rotirende, kreiscylindrische Walzen, welche über der
                              									Umfläche des Tambours vertheilt sind. In Folge der groſsen constanten
                              									Umfangsgeschwindigkeit der Trommel ist der Angriff desselben gegen die neu
                              									zugeführten, noch nicht völlig von einander getrennten oder geöffneten, verfilzten
                              									Fasern ein rascher, heftiger; zahlreiche Faserbrüche und dadurch erzeugte
                              									Verschlechterung des Materials, sowie die Fortführung nicht genügend geöffneter
                              									Faserbündel, welche sich in die Trommelzähne eindrückten, sind die Folge
                              									desselben.
                           Dr. H. Grothe in Berlin und Gebrüder Werner in Aarhuus (Dänemark) suchen nach dem Vorgang von Whittaker in Carlisle Villa (Englisches Patent Nr. 1683
                              									vom 21. Mai 1868) und Plantrou und Delamare in Rouen (vgl. 1876 220 * 140), diesen
                              									heftigen Angriff durch Anwendung mehrerer kleiner Trommeln an Stelle des groſsen
                              									Tambours zu vermeiden, welche sich mit zunehmender Geschwindigkeit drehen und hierbei
                              									mit mehreren ebenfalls verschieden rasch umlaufenden Walzen zusammen arbeiten. (Vgl.
                              									den Bericht 1879 234 * 287.)
                           E. Lauckner in Görlitz (Erloschenes * D. R. P. Kl. 76
                              									Nr. 4248 vom 26. Juni 1878) behält dagegen den gewöhnlichen Tambour bei und ersetzt,
                              									wie aus Fig. 5 Taf.
                              									4 zu sehen, die Arbeiter und Wenderwalzen durch mit radial gestellten Zähnen
                              									ausgerüstete, so genannte Kammwalzen. Er beabsichtigt durch diese Zahnform und
                              									Stellung ein geringeres Festhaften der Fasern an den Walzen zu erzielen, so daſs das
                              									Material durch den vorbei streichenden Tambour nur eine geringe Beanspruchung
                              									erleiden kann und sich bei zu groſser Steigerung derselben aus den Zähnen hebt. Die
                              									möglichst vollständige Oeffnung der Faserbündel wird durch Vermehrung der
                              									Arbeitsstellen am Tambourmantel erreicht. Nach einer vorläufigen Bearbeitung des
                              									durch die Vorreisswalze R vorbereiteten und von dem
                              									Wender w dem Tambour T
                              									zugeführten Materials durch den Arbeiter a wird das
                              									Material der ersten langsam rotirenden Kammwalze a1 zugeführt, in welche der Tambour einen Theil der
                              									Fasern eindrückt, gleichzeitig ein Auflösen derselben bewirkend. Das aufgenommene
                              									Material wird an der Berührungsstelle von a1 mit der zweiten entgegengesetzt und schneller
                              									rotirenden Kammwalze a2
                              									von dieser letzteren weiter gelöst, zum gröſsten Theil aufgenommen und sodann nach
                              									erfolgtem Ausziehen an die wieder schneller umlaufende Kammwalze a3 abgegeben, welche
                              									das Material mittels des Wenders w1 dem Tambour nach abermaliger Bearbeitung zuführt.
                              									Die in a2 und a1 zurückbleibenden
                              									Faserreste werden dem Tambour direct, bezieh. durch den Wender w1 wieder zugeführt.
                              									Eine nochmalige Folge gleichartiger Kammwalzen a1 bis a3 vollenden die Lösung und Umordnung der Fasern.
                           Patente von P. L. Klein zu Werden
                              									a. d. Rhur (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 2662 vom 6. September 1877, erloschen, Nr. 2705
                              									vom 5. März 1878, 4785 vom 16. August 1878, Nr. 7048 vom 21. Januar 1879) zielen
                              									darauf hin, die allmähliche Lösung der Faserbündel durch feststehende oder um
                              									horizontale Achsen oscillirende Kämme zu erreichen, welche über einem Theil des
                              									Tambourumfanges vertheilt sind. Dieselben treten, wie aus Fig. 6 Taf.
                              									4, der Skizze der so genannten Kammkrempel (vgl. 1877
                              									224 * 393), zu ersehen, zwischen Speisewalzen a, b und
                              									Volant v an die Stelle der Arbeiter und Wender, von
                              									denen nur das dem Volant zunächst liegende Paar beibehalten ist. Die Kämme k sind aus schlanken, elastischen Stahlnadeln gebildet
                              									und halten die noch ungelösten Knötchen der Wolle so lange fest, bis sie durch den
                              									vorüber streichenden Tambour vollständig geöffnet sind, so daſs die Ueberführung
                              									ungelöster Wollpartien, oder Fäden bei Shoddyfabrikation, nach dem Peigneur
                              									unmöglich wird. – Bei den Krempeln der späteren 
                              									Klein'schen Patente finden sich diese Kämme einem
                              									besonderen kleinen Tambour beigeordnet, von welchem aus das Vliess durch
                              									entsprechende Arbeiter- und Wendercombinationen nach der groſsen Krempeltrommel
                              									übergeleitet wird.
                           Interessant ist noch die in dem Zusatzpatent Nr. 7048 enthaltene Methode der
                              									Einführung der auf dem Vorkrempel gelösten und zu einem Vliess angeordneten Fasern
                              									zu der zweiten Krempel in einer zur Tambourachse parallelen Lage, wie dies sonst
                              									durch Kreuzen des Wollpelzes auf dem Zuführtisch der zweiten Krempel erstrebt wurde.
                              										Klein ordnet für diesen Zweck zwischen dem Peigneur
                              									der ersten und dem Tambour der zweiten Krempel eine Wenderwalze an, welche sich in
                              									ihrer Achsenrichtung um die halbe Krempelbreite hin- und zurückschiebt. Die Zähne
                              									dieser Walzen erfassen die Spitzen der mehr oder weniger normal zur Walzenachse
                              									liegenden Fasern des vom Peigneur kommenden Pelzes und führen diese während des
                              									Abzuges seitlich fort, bringen also die Einzelfasern in eine schräge, bezieh.
                              									parallele Lage zur Tambourachse.
                           Neben diesen sich speciell auf die Vliessbildung beziehenden Neuerungen findet sich
                              									eine ganze Reihe solcher Patente, die sich mit einzelnen Theilen der Krempeln
                              									beschäftigen und Neuerungen an Speiseapparaten, Vliesstheilern, Kratzenbeschlägen u.
                              									dgl. betreffen.
                           a) Speisevorrichtungen. Mit wenig Ausnahmen verfolgen
                              									die Neuerungen an Krempelspeiseapparaten den Zweck, eine möglichst gleichmäſsige
                              									Zuführung von bereits zertheilter Wolle zu der Trommel der Krempel zu bewirken. Zur
                              									Lösung dieser Aufgabe gelangen die Erfinder auf zwei verschiedenen Wegen. Einmal
                              									durch Auflösen der in einen Rumpf eingetragenen Wolle mittels Zahnwalzen, das andere
                              									Mal durch Auflegen eines dünnen Bandes quer über den Zuführtisch.
                           Zu den den ersteren Zweck verfolgenden Constructionen gehört der
                              										Speiseapparat für Wollkrempeln von A. J.
                                    											Wolters in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 7535 vom 7. September 1878), bei
                              									welchem die in einem Rumpf eingetragene Wolle durch ein den Boden desselben
                              									bildendes Lattentuch, zweien in verticaler Richtung laufenden Lattentüchern und
                              									durch diese einer Zahnwalze zugeführt wird. Ein vierflügliger rotirender Schläger,
                              									welcher dicht über die Zahnspitze der Walze hinstreicht, schlägt die über diese sich
                              									erhebenden Wolltheile ab und in den Rumpf zurück, während das in den Zähnen sitzende
                              									Vliess von einem rotirenden Haken in gleich groſse Theile gelöst an ein die Abgabe
                              									desselben an die Krempel besorgendes Zuführtuch in gleichen Zeiträumen übergeben
                              									wird.
                           Der Zuführung der Wolle zum Tambour in gleich breiten, neben
                              									einander liegenden, durch Kämme und Zahnwalzen erzeugten Bändern begegnen wir zuerst in dem an
                              										Ludwig Klein in Werden a. R. unter dem 13. October
                              									1878 ertheilten Patent * Nr. 3230 nebst Zusatz Nr. 5946 vom 17. December 1878 ab
                              									(vgl. 1879 234 * 184). Diesem letzteren zufolge wird, wie in Fig. 7 Taf.
                              									4 dargestellt ist, die in einem Rumpf R befindliche
                              									Wolle mittels Lattentuch a und Transportwalze b den Zahnwalzen c und d zugeführt. Die Walze c
                              									ist aus einer Anzahl abwechselnd auf eine Achse geschobener, gezahnter und
                              									glattrandiger Scheiben c und e zusammengesetzt. Die Zahnscheiben c sind
                              									nur partiell mit Zähnen bekleidet und gröſser als die Scheiben e. In die hierdurch zwischen je zwei Zahnscheiben
                              									entstehenden ringförmigen Nuthen legen sich hakenförmig gestaltete Bleche f ein, welche auf die Achse der Walze d lose aufgeschoben sind und auf dieser ebenfalls zur
                              									gegenseitigen Trennung von Zahnscheiben d dienen. Diese
                              									letzteren liegen mit denen der Walze c in gleicher
                              									Normalebene, sind auf der Walzenachse befestigt und rotiren mit gröſserer
                              									Geschwindigkeit als die Walze c.
                           Durch diese Anordnung wird zwischen den beiden Walzen c
                              									und d von den Platten f
                              									ein Rost gebildet, durch dessen Spalten die von den Zähnen der Walze c erfasste Wolle hindurch geführt wird. In Folge des
                              									Umlaufes der Walze d findet hierbei eine Art
                              									Kämmproceſs statt, die erfasste Wolle wird durch die letztere Walze zum Theil wieder
                              									ausgestrichen und in den Rumpf R zurückgeführt; nur der
                              									zwischen den Zähnen von c sitzende Wollbart wird von
                              									diesen dem Wender h übergeben. Die Reinigung der Walze
                              										d erfolgt durch die schneller umlaufende Walze i. Gleichzeitig findet im Rumpf R eine Wirbelbewegung der Wolle und damit ein inniges Vermischen derselben
                              									statt.
                           In ähnlicher Weise zieht E. Gessner in
                              										Aue (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 6378 vom
                                 										13. October 1878) mit Hilfe rotirender Zahnscheiben durch einen
                              									feststehenden Rost von einem walzenartig gestalteten Wollballen bestimmte
                              									Fasermengen ab und gibt sie auf das Zuführtuch der Krempel auf (vgl. 1873 210 248).
                              									Die Lösung der Fasern aus den Zähnen der Scheiben bewirkt eine umlaufende Bürste;
                              									rotirende Unterstützungswalzen bewirken eine langsame Wendung des Wollballens, so
                              									daſs dieser immer neue Stellen dem Angriff der Zahnscheiben darbietet (vgl. Fig.
                                 										11 Taf. 4). Die Gessner'sche Patentschrift
                              									zeigt eine Reihe von Modificationen dieses Apparates; eine ähnliche Anordnung von
                              										C. Bohle in Werdau auch das inzwischen erloschene
                              									Patent Nr. 6742 (vom 22. December 1878 ab).
                           Die zweite Methode der Stoffvertheilung auf dem Zuführtisch der
                              									Krempeln findet sich bei den an J. B. Verken in
                              										Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 1046
                                 										vom 5. Juli 1877, erloschen, und Nr. 9899 vom 15. Mai 1879) auf Neuerungen an zusammengesetzten Langkrempeln ertheilten
                              									Patenten. Einen aus endlosen Transporttüchern oder vertical und horizontal
                              									gelagerten Walzen gebildeten Kasten a (Fig. 8 und
                              										9 Taf. 4) verläſst die eingetragene Wolle durch zwei Speisewalzen b,
                                 										c und gelangt hierbei in den Bereich eines mit Zähnen besetzten in einem
                              									Gehäuse rasch umlaufenden Schlägers d. Der von den
                              									fortschreitenden Kastenwänden bewirkte Transport der Wolle nach den Speisewalzen
                              									wird noch unterstützt durch ein in unmittelbarer Nähe dieser Walzen angeordnetes,
                              									über Leitwalzen laufendes Kratzenband e. Die von dem
                              									Schläger losgetrennten Wolltheile fallen durch eine Oeffnung des Gehäuses auf einen
                              									aus Walzen gebildeten Tisch f, welcher sie einem
                              									zweiten Schläger zuführt.
                           Der ganze Speise- und Vorreissapparat erstreckt sich in seiner Breitenausdehnung nur
                              									über einen Theil der vollen Maschinenbreite und die Werkzeuge desselben erhalten
                              									neben den für den Längentransport der Wolle erforderlichen Bewegungen noch eine
                              									Querschiebung, welche sich mit der Transportbewegung des Walzentisches f so zusammensetzt, daſs sich die das
                              									Schlagflügelgehäuse verlassenden Wollflocken auf dem Zuführtisch f in, nach diagonaler Richtung verlaufenden, losen
                              									Bändern anordnen. Diese Querbewegung wird durch Schnüre s bewirkt, welche von den abwechselnd rechts und links gedrehten Scheiben
                              										g angetrieben werden. Der ganze Speiseapparat
                              									gleitet hierbei mit Laufrollen h auf quer zur Maschine
                              									liegenden Gestellschienen i oberhalb einer gerieften
                              									Walze k. Diese Walze rotirt, von einem seitlich
                              									liegenden Vorgelege angetrieben, und überträgt in jeder Stellung des Apparates die
                              									Drehbewegung durch in sie eingreifende Zahnräder auf die Speisewalzen des Kastens
                              										a.
                           Unter den Speisevorrichtungen ist schlieſslich noch eine solche
                              									für Reisswölfe der Kunstwollfabrikation zu erwähnen, welche von L.
                                    											Lincke in Luckenwalde (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 8563 vom 8. August 1879) angegeben
                              									wurde. Dieselbe gehört zur Klasse der Muldenzuführungen
                              									und zeichnet sich durch vortheilhafte Anordnung der Mulde gegenüber den zugehörenden
                              									Speisewalzen aus. Wie Fig. 10
                              									Taf. 4 angibt, liegen die Achsen der Speise walzen a
                              									und b nicht in einer Verticalebene über einander,
                              									sondern sie sind seitlich versetzt, so daſs der Mulde c
                              									eine solche Gestalt gegeben werden kann, daſs ihr der Trommel t zugekehrter, in eine scharfe Kante auslaufender Theil
                              									die Walze a im horizontalen Durchmesser berührt und
                              									Muldenkante, Speisewalze und Trommel eine gemeinschaftliche senkrechte Tangente
                              									besitzen. Hierdurch wird das Festhalten auch des kleinsten Stückes der zugeführten
                              									Lumpen an den äuſsersten Fasern ermöglicht und somit die vollständige Zerfaserung
                              									bewirkt. Die Oberfläche der Speisewalze a ist des
                              									sicheren Fassens wegen durch Feilenhieb gerauht, die Muldenhöhlung dagegen glatt
                              									polirt, damit der Transport der Lumpen nicht gehindert wird.
                           Von weiteren Neuerungen an Speiseapparaten bezieht sich ein
                              									Patent von E. Gessner in Aue (* D. R. P. Kl. 76 Nr.
                              									2274 vom 23. October 1877) auf die Herstellung sogen, plattirter, d.h. aus verschiedenfarbigen Faserstoffen
                              									erzeugten Garne, Während nach der älteren
                              									Erzeugungsmethode dieser Fabrikate die Mischung der verschiedenen Materiale in den
                              									Vorbereitungsmaschinen, beispielsweis dem Wolf, vorgenommen wurde, bewerkstelligt
                              										Gessner die Mischung auf der Krempel, indem er
                              									entweder das auf dem Speisetuch vorschreitende Vliess, den Tambour bezieh. Peigneur
                              									oder das von letzterem durch den Hacker abgelöste Vliess mit andersartigen Fasern
                              									überstreut, oder indem er dem die Krempel verlassenden Flor einen anderen bereits
                              									fertigen beständig oder periodisch zuführt und mit ersterem vereinigt;  an Stelle
                              									des zweiten Flores können auch verschiedenartige Vorgarnfäden benutzt werden. Die
                              									periodisch veränderliche Zuführung des Plattirungsmaterials läſst bei der früheren
                              									Mischungsmethode (Melangirung) nicht erreichbare Waarengattungen erzielen. Das
                              									Auftragen von Wollflocken erfolgt entweder mit Hilfe der in Fig. 11
                              									Taf. 4 angegebenen Vorrichtung, bestehend aus verzahnten Scheiben a, welche durch Gitter b
                              									greifend das Material M flockenweis ablösen und dann
                              									unter Wirkung der rotirenden Bürsten c abgebenSiehe auch das S. 41 erwähnte Gessner'sche
                                    											Patent Nr. 6378., oder, wie in Fig. 12
                              									Taf. 4 zu ersehen, durch eine von der Walze a1 gespeiste Streutrommel a. Das von der Kammwalze p abgenommene Vliess
                              									ist hierbei von dem Lattentisch r unterstützt.
                           Endlich ist noch eine Einrichtung von J. B.
                                    										Verken in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 2187 vom 15. December 1877) zum Einfetten von Kammwolle an Oeffnern zu erwähnen, welche
                              									direct mit dem Speiseapparat verbunden ist. Nach Fig. 13
                              									Taf. 4 wird das Einfetten der auf dem Walzentisch c
                              									zugeführten, von der unteren Speisewalze D getragenen
                              									Wolle mittels der Deckwalzen e bewirkt, welchen das Oel
                              									von der mit Plüsch überzogenen Walze h zugeführt wird.
                              									Diese letztere berührt die durch Sperrrad schrittweise gedrehte, in den Oelbehälter
                              										G eintauchende Bürstenwalze g stetig und wird von dieser mit Oel getränkt. Das Auftragen zu groſser
                              									Oelmengen wird durch das Abstreichmesser o verhindert.
                              									Die mit gekrümmten Stahlzähnen ausgerüstete Walze a
                              									arbeitet mit der Walze D zusammen und streckt in Folge
                              									gröſserer Umfangsgeschwindigkeit das auf D befindliche
                              									gefettete Wollband.
                           
                              
                                 (Schluſs folgt.)
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               
