| Titel: | Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo Fischer. | 
| Autor: | Hugo Fischer | 
| Fundstelle: | Band 238, Jahrgang 1880, S. 133 | 
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                        Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo
                              								Fischer.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 4 und 10.
                        (Patentklasse 76. Fortsetzung des Berichtes S. 34
                           								d. Bd.)
                        Hugo Fischer, über Neuerungen in der
                           								Gespinnstfabrikation.
                        
                     
                        
                           II) Umordnung der Gespinnstfasern: 1) Krempeln
                              									(Schluſs).
                           b) Vliesstheiler. Die zur unmittelbaren Erzeugung von
                              									Vorgespinnstfäden aus dem die Krempel verlassenden Flor dienenden Vliesstheiler, auf welche sich die in
                              									den letzten Jahren durch Patent geschützten Neuerungen beziehen, zerfallen in drei
                              									Gruppen. Die Trennung des Vliesses in Streifen erfolgt: 1) mittels feststehender
                              									platten- oder fadenförmig gestalteter Werkzeuge; 2) mittels rotirender
                              									Schneidscheiben; 3) mittels umlaufender Bänder oder fadenförmiger Körper.
                           Der Theilung durch Platten begegnen wir zuerst in dem an Hub. Gilljam in Firma N.
                                 										Gilljam in Soers bei Aachen ertheilten Patente (* Nr. 3052 vom 14. April
                              									1878 ab). Die aus Stahlblech gefertigten, etwa 2mm
                              									starken Platten a von der in Fig. 14
                              									Taf. 4 dargestellten Form, sind an beiden Enden auf parallel zur Peigneurachse
                              									liegenden Stäben b, c befestigt und schmiegen sich mit
                              									ihren glatt geschliffenen schmalen Kanten an der Stelle, wo der Hacker h1 mit der Kammwalze
                              										p zusammenarbeitet, an die Oberfläche dieser
                              									letzteren an. Durch auf die Stangen b, c aufgeschobene
                              									Ringe r werden die Platten gegenseitig in bestimmten
                              									Abständen gehalten, welche der Breite der zu bildenden Vliessstreifen entsprechen.
                              									Durch Spannschrauben zwischen den beiden Stangen erfolgt das Anspannen der Platten,
                              									durch Stellschrauben s das richtige Anstellen derselben
                              									an den Peigneur. An der Berührungsstelle entsteht hierdurch eine Abtheilung des
                              									Vliesses in Streifen, von denen der 1., 3., 5., 7... von dem rechenartig gestalteten
                              									Hacker h1 abgenommen
                              									wird, während die übrigen Streifen auf der Kammwalze verbleiben, bis sie durch einen
                              									zweiten Hacker h2
                              									abgelöst werden. Die abgenommenen Streifen werden durch die Nitschelwerke N1, N2 in Vorgarnfäden
                              									übergeführt.
                           Durch A. J. Wolters in Aachen sind an diesem Flortheiler
                              									verschiedene Aenderungen vorgenommen worden, welche sich derselbe durch Patente (*
                              									Nr. 7550 und 8909 vom 1. Mai bezieh. 28. Juni 1879) schützen lieſs. Diese
                              									Aenderungen bestehen namentlich in der Befestigungs- und Justirungsart der
                              									Schneidplatten, die dem letzten Patent zu Folge in der durch Fig. 1 und
                              										2 Taf. 10 dargestellten Weise erfolgt. Die Befestigung findet nur am
                              									oberen Plattenende mittels der Tragstange t statt, um
                              									dadurch die freie Abführung des vom Vliess sich lösenden Staubes u. dgl. zu
                              									erleichtern. Die Federung der dünnen Schneidplatten a
                              									wird durch tief herabreichende Zwischenplatten b
                              									verhindert, an denen dieselben festgenietet sind. Diese Zwischenplatten wechseln auf
                              									der Tragstange t mit an diesen befestigten
                              									cylindrischen Ringen c ab, an denen eine parallel zur
                              									Tragstange laufende Schiene d befestigt ist. Zwei
                              									Schrauben in einem Lappen jeder Zwischenplatte drücken gegen diese Schiene und
                              									dienen zur genauen Einstellung der Schneidplatte, welche so zu erfolgen hat, daſs
                              									sich das untere Ende derselben sanft an die Umfläche der Kammtrommel anlegt; über
                              									dieser Berührungsstelle findet das erste Abkämmen der Theilstreifen des Vliesses
                              									durch den Hacker h1
                              									statt.
                           
                           E.
                                    											Köster in Neumünster, Holstein (*
                              										D. R. P. Nr. 9277 vom 11. October 1879) nimmt die
                              									Flortheilung nicht unmittelbar am Peigneur vor, sondern löst den ganzen Flor von
                              									diesem ab und leitet ihn zu einem besonderen Theilapparat. Dieser, in Fig.
                                 										3 Taf. 10 dargestellt, besteht aus den drei Walzen a, b und c, über welche Riemen in der
                              									dargestellten Art geführt sind. An der mittleren Walze b findet die Theilung des Flores mittels ebener, sich an die
                              									Walzenumfläche anlehnender Blechplatten d statt. Diese
                              									Platten erstrecken sich über den halben Walzenumfang und greifen in peripherische
                              									Rinnen der schmalen Zahnscheiben e ein. Diesen
                              									Zahnscheiben gegenüber trägt die Walze c vorspringende
                              									glatte Ränder f, welche in Berührung mit den Zahn
                              									Scheiben stehen. Die Riemen sind zwischen diesen Rändern und demnach auch zwischen
                              									den Schneidplatten d hindurchgeführt; die von a nach c laufenden
                              									Riemenstücke sind halbgeschränkt, um freien Raum für das Herabfallen gelöster Fasern
                              									u. dgl. zwischen den Platten d zu gewähren. Der vom
                              									Peigneur p kommende Flor wird von der Walze c und den umgelegten Riemen aufgenommen, den
                              									Zahnscheiben zugeführt und hier unterhalb der Berührungspunkte von e und f durch die
                              									Vorderkanten der Schneidplatten in Streifen getrennt, welche von den Riemen in durch
                              									die Platten gebildeten Kanälen den Abführungswalzen g,
                                 										h zugeleitet werden. Durch achsiale Hin- und Herbewegung dieser Walzen
                              									findet das Würgeln des Florbandes statt.
                           Die zuerst von Bède und Comp. in Verviers (vgl. 1873 209
                              									* 251) benutzten, beiderseitig befestigten Stahlbänder als Theilwerkzeuge werden von
                              										J. S. Bolette in Pepinster, Belgien (Erloschenes *
                              									D. R. P. Nr. 216 vom 20. Juli 1877) durch paarweise angeordnete Stahldrähte ersetzt,
                              									welche sich an die mit ringsumlaufenden Nuthen a (Fig.
                                 										4 und 5 Taf. 10)
                              									versehenen Ränder der gezahnten Theilscheiben b
                              									anschmiegen. Diese Scheiben sind auf zwei über einander liegenden Walzen w1, w2 in Wechsellage
                              									angeordnet Die Drähte sind bei c unter Einschaltung der
                              									Schraubenfedern d elastisch befestigt und schlieſsen
                              									sich nach Passirung der Scheiben an die stellbaren Stützstäbe e und f an. Der zwischen
                              									die rotirenden Zahnscheiben eingeleitete Flor wird von den Drähten ebenso erfaſst
                              									wie früher von den Stahlbändern und nach der Trennung streifenweis den Würgelzeugen
                              										W1, W2 zugeführt. Der
                              									Erfinder erstrebt durch diese Neuerung eine billigere Herstellung, leichtere
                              									Justirung und bessere Instandhaltung des Theilapparates (vgl. 1879 234 185
                              									Note).
                           Wie bei der soeben besprochenen Klasse von Vliesstheilern findet
                              									auch bei den mit Theilscheiben arbeitenden Apparaten die Theilung des Flores
                              									entweder unmittelbar am Peigneur, oder nach erfolgter Abnahme des ganzen Flores auf
                              									besonderen Theilwalzen statt Die erste Theilungsart wird durch das Patent des
                              									Fabrikanten J. Klein in Aachen (* D. R. P. Nr. 6695 vom 21. Januar 1879) vertreten. Derselbe
                              									ersetzt, wie die
                              									Betrachtung der Fig. 6 und
                              										7 Taf. 10 ergibt, den unteren getheilten Hacker durch eine mit garnirten
                              									Theilscheiben a ausgerüstete Walze W. Zwischen diesen Theilscheiben sitzen lose auf der
                              									Walzenachse glattrandige Scheiben b, von gleichem
                              									Durchmesser wie die mit Kratzen besetzten Scheiben a,
                              									so daſs beide die Peigneurumfläche berühren. Die Scheiben b werden durch verzahnte Antriebscheiben c
                              									mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Kammwalze gedreht. Sie halten die unter
                              									ihnen liegenden Vliessstreifen auf dem Peigneurbeschlag, während die sich gegen den
                              									Peigneur drehenden Theilscheiben a die Vliessstreifen
                              									zwischen den Druckscheiben b abstreifen. Die unter den
                              									letzteren liegenden, auf der Kammwalze verbleibenden Streifen werden an einem höher
                              									gelegenen Punkte durch einen Hacker h abgenommen.
                           Die Theilung des Vliesses durch besondere Theilwalzen nach
                              									Abnahme vom Peigneur sucht H. Wolte in
                              										Sommerfeld (* D. R. P. Nr. 7259 vom
                                 										4. April 1879) durch Anwendung eines auf dem Princip der Kreisscheren
                              									beruhenden Schneidwerkes herbeizuführen, wie solches schon lange in der
                              									Eisenfabrikation zum Zertrennen von Blechtafeln in Stäbe Anwendung findet. Zur
                              									richtigen Ableitung der Vliessstreifen nach den Würgelzeugen dienen Abstreifmeissel
                              										a und b, von denen
                              									ersterer durch sein Gewicht auf der unteren Schneidwalze S1, aufruht, der letztere durch ein
                              									Gegengewicht an die obere Schneidwalze S2 angedrückt wird, wie dies aus Fig. 8 und
                              										9 Taf. 10 zu ersehen.
                           Eine dritte Construction bezieht sich endlich auf die Abführung bezieh. Aufwickelung
                              									der gewürgelten Vorgespinnste. Der Apparat von E. Wilhelm in
                              										Crimmitschau (* D. R. P. Nr. 5133 vom
                                 										21. Mai 1878) entnimmt die vorbereiteten Fäden mittels eines um zwei
                              									Walzen von verschiedenem Durchmesser geführten endlosen Tuches und leitet sie auf
                              									diesem zu dem auf der groſsen Walze liegenden Wickel hin. Dieser Wickel erhält
                              									auſser seiner Rotationsbewegung noch seitliche Verschiebung um etwa 40mm, um ein gleichmäſsiges Aufwickeln der Fäden in
                              									derselben Weise zu erzielen, wie bei dem älteren System der seitlichen Fadenleitung,
                              									doch jedenfalls in weniger vollkommener Weise, da er gleichzeitig auf dem stützenden
                              									Riemen gleitet. Dagegen bietet das die Fäden stützende endlose Tuch ein geeignetes
                              									Mittel, bei vorkommendem Fadenbruch ohne Schwierigkeit die weitere Aufwickelung des
                              									gebrochenen Fadens zu bewirken, da dasselbe die Fadenenden fängt und sicher dem
                              									Wickel zuleitet.
                           Die Schwierigkeiten, welche bei Flortheilern mit biegsamen, umlaufenden Th eil
                              									Werkzeugen, den sogen. Riementheilern, dadurch entstehen, daſs sich die einzelnen
                              									Zugkraftorgane strecken und dann nicht mehr sicher geführt sind, oder daſs dieselben
                              									reissen und durch neue ersetzt werden müssen, haben zu Constructionen geführt,
                              									welche auf einen möglichst freien Lauf, leichte Zugänglichkeit und Nachspannung der einzelnen Organe,
                              									Verminderung der Zahl und Erhöhung der Festigkeit derselben Bedacht nehmen.
                           In ersterer Beziehung ist der Flortheiler von Josephy's
                                 										Erben in Bielitz zu nennen, welcher bereits in D.
                                 										p. J. 1879 234 * 185 besprochen wurde, sowie der Theiler der Ersten Brünner Maschinenfabriks-Gesellschaft in Brunn	(* D. R. P. Nr. 3988 vom 8. Juni 1878), bei welchem durch Zusammenfügung der
                              									Theilwalzen aus durch Ringeinlagen gebildeten getrennten Scheiben, welche bei beiden
                              									Walzen wechselseitig gestellt sind, eine einfache Riemchenleitung erzielt wird. Der
                              									Lauf der Riemchen ist aus Fig. 10 und
                              										11 Taf. 10 zu ersehen und folgt den Walzen a, b,
                                 										c bezieh. a1,
                              										b1,
                              									c1, von denen c und c1 verstellbar gelagert sind und zur Anspannung der
                              									Riemen dienen. Die Leitung ist einfach, eine Schränkung der Riemen findet nicht
                              									statt, da dieselben die Räume zwischen den Theilscheiben S1, S2 frei passiren können, und damit ist eine möglichst
                              									lange Erhaltung derselben gesichert.
                           J. S. Bolette in Pepinster sucht die oben genannten
                              									Schwierigkeiten zu vermeiden, oder doch wenigstens zu verringern, einmal durch
                              									Verminderung der Zahl der theilenden Riemen, das anderemal durch Ersatz des Leders
                              									durch ein weniger elastisches Material. Das erstere (* D. R. P. Nr. 7664 vom 28.
                              									März 1879. 1879 234 * 185) gelingt ihm durch eine solche Führung jeden Riemens um
                              									die beiden Theilwalzen, daſs derselbe zur Theilung und Ableitung je zweier
                              									benachbarter Vliessstreifen gleichzeitig dient, das letztere durch Anwendung
                              									metallener Drähte statt der Riemen (* D. R. P. Nr. 6272 vom 13. Juli 1878 und Nr.
                              									7664 vom 28. März 1879). Der Ersatz der Riemen durch Fäden, Darmseiten oder anderem
                              									ebenfalls stark elastischen Materiale, wie er ebenfalls in den genannten Patenten
                              									vorgesehen ist, kann hier offenbar weniger in Frage kommen, da durch diese nur die
                              									Zahl der theilenden Organe verdoppelt, also die Betriebssicherheit vermindert, die
                              									Widerstandsfähigkeit aber nicht erhöht wird.
                           Eine besondere Gattung der Vliesstheiler – im weitesten Sinne des
                              									Wortes – bilden ferner die Einrichtungen für die Theilung des von der Krempel
                              									gelieferten Pelzes in gleichschwere Stücke, welche für die folgenden Krempeln als
                              									Vorlage dienen. Hierher gehört die für Wollkrempeln bestimmte Vliesstrommelwage von O. Schimmel in
                              										Chemnitz (* D. R. P. Nr. 8064 vom 24.
                                 										Juni 1879). Dieselbe ist eine doppelarmige Balkenwage mit Laufgewicht,
                              									deren Schale durch die Vliesstrornmel a gebildet ist
                              										(Fig. 12 Taf. 10). Ein Gegengewicht b dient
                              									zur Ausgleichung des Trommelgewichtes derart, daſs ein an dem Hebelarm c gelagerter und in das an der Trommelachse befestigte
                              									Zahnrad eingreifender Transporteur d mit dem Getriebe
                              										e zum Eingriff gebracht wird. Das Laufgewicht f dient zur Bestimmung der Trommelfüllung. Das
                              									plötzliche Ausrücken des Rädereingriffes bei bestimmter Trommelbelastung soll durch den
                              									die Druckwalze o tragenden, sich auf eine Rolle am
                              									Wagenarm c stützenden Hebel h bewirkt, die Oscillation der ausgelösten Trommel durch die unter den
                              									Zapfen i tretende Nase k
                              									an der Trommelstirnwand verhindert werden.
                           c) Krempelbeschläge. Unter den
                              									Erfindungen dieser Abtheilung sind es nur zwei, welche eine speciellere Beachtung
                              									verdienen: die Patente von K. Schneichel in
                              										Dessau (* D. R. P. Nr. 1275 und Nr.
                                 										1631 vom 28. August 1877). Durch dieselben ist dem Erfinder eine neue
                              									Ausbildungsform des Sägezahndrahtes für Reisskrempeln, sowie dessen Befestigung auf
                              									der Zahnwalze geschützt. Zweck der Neuerung ist die bessere Auflockerung der
                              									gewolften Wolle vor dem Eintritt in die gewöhnliche Krempel, um in dieser die
                              									Beanspruchung der Fasern auf ein Minimum zu beschränken. Schneichel sucht diesen Zweck dadurch zu erreichen, daſs er vor den
                              									Tambour der Reisskrempel eine kleine, mit gewöhnlichem Sägezahndraht beschlagene
                              									Trommel aufstellt, um welche eine Anzahl kleinere, mit dem neuen
                              										„Doppelsägezahndraht“ beschlagene Walzen nach Art der Arbeiter und Wender
                              									gruppirt sind. Durch die Anwendung der neuen Zahnform (Fig. 13
                              									Taf. 10) wird eine gröſsere Zahl von Arbeitsstellen an den einzelnen Walzen
                              									geschaffen, als diese die Benutzung des gewöhnlichen Sägezahndrahtes ergeben würde,
                              									und dadurch die vollständige Auflösung der Wollflocken befördert. Die Zähne des
                              									Beschlages sind abwechselnd nach verschiedenen Seiten gerichtet, so daſs von zwei
                              									nach entgegengesetzten Richtungen und mit ungleicher Geschwindigkeit umlaufenden
                              									Walzen a und b die Walze
                              										b mit den in der Drehrichtung gestellten Zähnen α die von den analog gestellten Zähnen β der Walze a zugeführte
                              									Wolle abstreift und dieselbe gleich darauf den entgegengesetzt gerichteten Zähnen
                              										γ derselben Walze darbietet. Die Wollflöckchen,
                              									hierbei von den Zähnen γ zurückgehalten, werden zum
                              									Theil von den Zähnen α in die einzelnen Fasern
                              									aufgelöst, während nicht gelöste Faserbündel nach der Arbeitsstelle mit der vorher
                              									gehenden Walze zurückkehren, um hier die weitere Auflösung zu erfahren. Diese
                              									Einschaltung einer gröſseren Anzahl derartiger Zahnwalzen zwischen Wolf und
                              									Reisskrempel läſst bei dem Vorhandensein der vielen aufeinander folgenden
                              									Arbeitsstellen und der Widerstandsfähigkeit des Beschlages in der That eine gute
                              									Auflösung der Faserbündel, eine gröſsere Schonung der Krempelbeschläge und
                              									gleichmäſsig gebildetere Vliesse erwarten. – Auch die Befestigung des Zahndrahtes
                              									auf der Walze ist originell und weicht von der gewöhnlich geübten dadurch ab, daſs
                              									sie das Eindrehen einer schraubenförmig um die Walze laufenden Nuth zur Aufnahme des
                              									Drahtes entbehrlich macht. Bei der neuen Befestigungsart wird die genau cylindrisch
                              									abgedrehte Walze gleichzeitig mit dem Zahndraht a und
                              									einem runden Zwischendraht b umwunden, so daſs beide
                              									Drähte dicht neben einander zu liegen kommen, wie dies die Figur 14
                              									Taf. 10 zeigt. Hierdurch wird der Zahndraht an seitlichen Verschiebungen verhindert,
                              									während eine der unteren Seite desselben parallel laufende Rippe c sich unter den Zwischendraht b legt und die Befestigung durch Niederpressen des Drahtes auf die
                              									Walzenoberfläche vollendet.
                           Andere Patente – darunter die von H.
                                 										Heusch in Aachen und J. N. Yonck in Verviers –
                              									beziehen sich auf die Ausfütterung der Kratzenbeschläge mit weichen Stoffen zur
                              									Verminderung der freien Zahnlänge, um dadurch die Widerstandsfähigkeit und Dauer der
                              									Zähne zu erhöhen. Heusch (* D. R. P. Nr. 1081 vom 28.
                              									August 1877) füttert mit einer weichen, fast ungewalkten und mit einer dünnen
                              									Lederlage bedeckten Filzschicht, welche die Zähne umgibt, aber bei dem Eintritt von
                              									Wolle in den Beschlag zurückweicht; Yonck (* D. R. P.
                              									Nr. 5708 vom 2. Juli 1878) dagegen leimt auf der Hakenseite des Kratzenbandes eine
                              									oder mehrere dünne Filzlagen derart auf, daſs dieselben nach erfolgter theilweiser
                              									Abnutzung der Drähte entfernt werden können. Die Zähne erhalten hierdurch wieder die
                              									ursprüngliche Form, Länge und Elasticität.
                           
                        
                     
                  
               
