| Titel: | Verfahren zur Herstellung von Perlgarn. | 
| Fundstelle: | Band 239, Jahrgang 1881, S. 112 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        Verfahren zur Herstellung von
                           								Perlgarn.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 11.
                        Verfahren zur Herstellung von Perlgarn.
                        
                     
                        
                           Unter „Perlgarn“ versteht man Garn von beliebigem Material, welches das
                              									Ansehen eines Fadens mit regelmäſsig aufgereihten Perlen hat und zu Posamenten,
                              									Garnituren für Kleider u. dgl. verwendet werden soll. Das erste Patent auf dieses
                              										„Perlgarn“ und dessen Herstellung haben D.
                                    										Rousseau und Comp. in Paris (* D. R. P. Kl. 8 Nr. 9943 vom 11. Juli 1879)
                              									erhoben. Zur Erzeugung der Perlen wird das Garn in passenden Zwischenräumen mit
                              									Tröpfchen einer teigartigen Masse, wie Wachs, Harz, Lack, Gummi u. dgl., betupft,
                              									welche beim Erkalten glasig wird oder krystallisirt.
                           Der Rousseausche Apparat ist in Fig. 7 und
                              										8 Taf. 11 angedeutet. Die flüsssige Perlmasse befindet sich in einem
                              									trogartigen Behälter A, von dessen Boden eine gröſsere
                              									Anzahl enger Röhren a schräg nach unten gehen. Diese
                              
                              									Röhren sind an ihrem unteren Ende geschlossen, besitzen aber nahe über demselben
                              									eine Oeffnung, aus welcher die Flüssigkeit in Form von Perlen o hervorquillt. Die Arbeiterin bringt den Faden in
                              									horizontaler Lage gleichzeitig vor alle Löcher, so daſs
                              									die Tropfen, welche sich in denselben gebildet haben, beim Fortnehmen des Fadens an
                              									diesem hängen bleiben. Unter den Röhren befindet sich ein Ueberlauftrog q zur Aufnahme des abtropfenden Materials.
                           Der in dieser Weise zugerichtete Faden wird, nachdem er fertig geworden, durch einen
                              									Haspel aufgewunden; letzterer ist auf seiner Welle durch Stellschrauben befestigt,
                              									so daſs er bequem abgenommen werden kann. Damit die Perlen völlig erstarren können
                              									und die neben einander liegenden Fäden nicht zusammenkleben, erhält der Haspel bei
                              									jeder Umdrehung eine Verschiebung nach seiner Achsenrichtung. Es ist dazu ein Theil
                              									der Welle mit Schraubengewinde versehen und ruht in einer mit Muttergewinde
                              									versehenen Lagerschale, während das andere Lager glatt ist, entsprechend dem glatten
                              									Theile der Welle. Der Haspel wird durch ein Gewicht bewegt, dessen Schnur über eine
                              									Rolle geführt ist, die mit der Haspelwelle durch Zahnräder in Verbindung steht; das
                              									auf der Haspelwelle sitzende Zahnrad ist selbstverständlich mit Feder und Nuth auf
                              									derselben verschiebbar.
                           Unter den Patentansprüchen Rousseau's ist vor Allem das
                              										„Perlgarn“ als ein neues Industrieproduct bezeichnet und demgemäſs
                              									geschützt. Die ferneren Patente beziehen sich daher nur auf eine abweichende
                              									Herstellung des Perlgarnes, sollten daher auf Rousseau's Gedanken verweisen, nicht aber als selbstständige Erfindungen
                              									sich darbieten.
                           Von diesem Gesichtspunkte aus beurtheilt, dürfte die „Maschine zum Anheften von
                                 										nachgemachten Glasperlen auf Garn“, welche 
                              									F. Winkelströter in Barmen (* D. R. P. Kl. 8 Nr. 8643
                                 									vom 2. September 1879) angegeben hat, als eine Verbesserung des Rousseau'schen Apparates betrachtet werden, in so fern
                              									erstere eine ununterbrochene selbstthätige Arbeitsweise gestattet. Das zu den Perlen
                              									benutzte Material ist dasselbe wie oben und wird in einem Behälter A (Fig. 9 Taf.
                              									11) durch Gasflammen o. dgl. flüssig erhalten. In diesem Behälter rotirt eine
                              									Trommel B, auf deren Mantel parallel zur Achse in
                              									gleichen Abständen eigenthümlich geformte Stäbe c
                              									eingelegt sind; dieselben haben der Länge nach eine Rinne und sind quer mit
                              									Einschnitten d versehen, welche den von einem
                              									Spulengestell kommenden Fäden g entsprechen. Die
                              									Trommel taucht nun theilweise in die flüssige Masse, die Stäbchen c nehmen bei der Umdrehung in ihre Rinne etwas Masse
                              									auf, welche an dem darüber geführten Garn hängen bleibt und beim Erkalten eine Perle
                              									bildet. Der Abstand dieser Perlen entspricht der Stabweite auf der Trommel. Das
                              									fertige Garn wird auf einen Haspel aufgewickelt, welcher mit der Trommel von einer
                              									Kurbel langsam gedreht wird.
                           Viel complicirter ist die von Gust. Wuppermann in Barmen
                              									(* D. R. P. Kl. 8 Nr. 10104 vom 9. Januar 1880) patentirte, in Fig. 10 und
                              										11 Taf. 11 in den Haupttheilen dargestellte Maschine zur Herstellung von
                              									Perlgarn. Hier wird mittels einzelner gemeinschaftlich auf und ab bewegter
                              									Stängelchen c, welche mit dem unten abgebogenen Ende in
                              									die geschmolzene Masse des Behälters A eintauchen, der
                              									vorüberziehende Garnfaden betupft und die Perlmasse in Folge Drehung des Fadens gleichmäſsiger angesetzt. Das Hin- und Herrollen des
                              									Fadens erfolgt durch die abwechselnde Schiebung der oberen der Zuführwalzen L und K. Der Perlfaden
                              									geht durch einen Rechen T zum Haspel, welcher eine
                              									ununterbrochene oder eine abgesetzte Drehung erhalten kann. Zur besseren Regulirung
                              									des Flüssigkeitsgrades der Perlmasse ist auch an der Tunkstange G entlang bei x (Fig.
                                 										10) eine Gasleitung angebracht mit Brennern für jedes einzelne
                              									Tunkstängelchen c.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
