| Titel: | Bremsende Fangvorrichtung. | 
| Autor: | S–l. | 
| Fundstelle: | Band 239, Jahrgang 1881, S. 447 | 
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                        Bremsende Fangvorrichtung.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 36.
                        E. Rosenkranz, Gildemeister und Kamp's Fangvorrichtung.
                        
                     
                        
                           Eine Fangvorrichtung, welche augenscheinlich den Zweck verfolgt, in entsprechender
                              									Weise wie Hoppe's Fallbremse, Menzel's Bremse für Fangvorrichtungen u.a., das Fangen des Fördergestelles
                              									im Schachte bei Seilbruch nicht stoſsweise, sondern allmählich, durch nach und nach
                              									erfolgende Aufzehrung der in dem fallenden Gerüste vorhandenen lebendigen Kraft zu
                              									bewirken, ist von Ed. Rosenkranz und Gildemeister und Kamp in
                              									Dortmund (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 11441 vom 3. Februar 1880) construirt worden und
                              									besitzt die in Fig. 12 und
                              										13 Taf. 36 verdeutlichte Einrichtung.
                           An den 4 Ecken des Fördergestelles sind nach unten breiter werdende, lose mit dem
                              									Korbe verbundene Fangschienen a angebracht, welche sich
                              									gegen die festen Schienen b lehnen, die ihrerseits
                              									wieder zur Versteifung des Gerüstes dienen; die Schiene a trägt im unteren Theile den Fuſs a1, der dazu bestimmt ist, sich unter Umständen auf
                              									das Schachtholz z aufzusetzen, während in dem oben
                              									befindlichen Auge a2 ein verschiebbarer Riegel c liegt, welcher direct oder indirect mit der Feder d in Verbindung steht. Ist letztere gespannt, so liegt
                              									der Riegel innerhalb des Korbes, während er andererseits, wie punktirt, über
                              									denselben hinausgreift. Der Korb hängt an den Schurzketten f. Die Feder d und die damit zusammenhängende
                              									Fangvorrichtung wird von der in ihrer Länge verstellbaren Kette g getragen.
                           Erfolgt ein Seilbruch, so wird durch die Kraft der Feder d, welche alsdann in die punktirte Lage tritt, der Riegel c nach auſsen geschoben; er legt sich auf das nächste
                              									Schachtholz auf und hält somit auch die Fangschiene a
                              									zurück. An letzterer nun gleitet der Korb nieder, indem er sie nach auſsen an die
                              									Schachtzimmerung anpreſst, wodurch dann das Fangen von selbst erfolgt. Um die
                              									Fangschiene in der richtigen Lage gegen den Korb zu halten, dient der in jener
                              									befestigte Stift h, welcher in einem Schlitze der zur
                              									Führung bestimmten und am Korbe befestigten Deckplatte i gleitet und die Schiene a nicht über das
                              									zum Fangen nothwendige Maſs in die Höhe ziehen läſst.
                           
                              
                                 S–l.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
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