| Titel: | Neuerungen in der Gewebefabrikation; von Hugo Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden. | 
| Autor: | Hugo Fischer | 
| Fundstelle: | Band 240, Jahrgang 1881, S. 18 | 
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                        Neuerungen in der Gewebefabrikation; von Hugo
                              								Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden.
                        Patentklasse 86. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
                        H. Fischer, über Neuerungen in der Gewebefabrikation.
                        
                     
                        
                           Die Gewebefabrikation gründet sich im Allgemeinen auf die
                              									Verarbeitung fadenförmiger Körper zu solchen Körpergebilden, bei denen vorzugsweise
                              									zwei Dimensionen entwickelt sind. Sie bietet, gleichwie die Spinnerei, welche in den
                              									meisten Fällen das Arbeitsmaterial für die Weberei liefert, ein reiches Feld für die
                              									Thätigkeit des Erfinders. Dies wird bestätigt durch die groſse Zahl Patente, welche
                              									seit dem Inkrafttreten des Reichspatentgesetzes im Deutschen Reiche auf Erfindungen
                              									im Webereigebiete ertheilt wurden. Die Zahl derselben betrug bis Ende 1879 ungefähr
                              									157, deren Veröffentlichung durch die officiellen Patentschriften des Kaiserlichen
                              									Patentamtes gegenwärtig erfolgt ist. Nur ein geringer Theil dieser Patente, nämlich
                              									9,55 Procent der Gesammtzahl, entfallen auf Maschinen zur Vorbereitung der Kette und
                              									des Schusses für die Webearbeit, während die übrigen Patente (142 Stück oder 90,45
                              									Proc.) der eigentlichen Weberei angehören. Diese letzteren Patente vertheilen sich,
                              									wie folgt:
                           26,1 Proc. auf Einrichtungen zum Eintragen des Schusses
                              									(Schützenconstruction, Schützenwechsel, Schützentreiber, Rietbauart,
                              									Ladenbewegung),
                           22,5 Proc. auf Einrichtungen zur Bildung des Faches
                              									(Geschirrconstruction, Mustergebung mittels Schaft- und Jacquardmaschinen),
                           18,3 Proc. auf Gewebearten nebst Verfahrungsweisen zu deren
                              									Herstellung,
                           16,9 Proc., auf Vorrichtungen zur Spannung des Gewebes im Stuhl
                              									(Längen- und Breitenspannung),
                           9,86 Proc. auf Anordnungen zum selbstthätigen Abstellen des
                              									Stuhles bei Störungen in der Arbeitsverrichtung (Schuſswächter, Absteller bei
                              									Kettenbruch),
                           6,34 Proc. auf specielle Gesammtanordnungen von Webstühlen.
                           Die Hauptarbeit ist hiernach dem Theil der Erfinder geworden, welcher sich mit
                              									Construction von Einrichtungen beschäftigte, die unmittelbar zum gegenseitigen
                              									Verschränken der zur Gewebeerzeugung erforderlichen beiden Fädenschaaren, der Kette
                              									und des Einschusses, dienen. Das nähere Studium dieser Patente zeigt, daſs neue
                              									Arbeitsverfahren oder neue Arbeitsmittel zur Ausführung dieser Arbeit nicht ersonnen
                              									wurden, daſs sich die sämmtlichen Erfindungen vielmehr auf Neuerungen an den für die
                              									Schränkung der Fäden bereits üblichen Arbeitsmitteln beziehen, welche jedoch zum
                              									Theil anzuerkennende Verbesserungen dieser in sich schlieſsen.
                           
                           Das nachfolgende Referat bezweckt eine gedrängte Uebersicht des Inhaltes und Wesens
                              									dieser Neuerungen zu geben, wobei eine Theilung der Patente nach dem in ihnen zum
                              									Ausdruck gebrachten speciellen Arbeitszweck angestrebt wurde. Bereits früher in
                              									diesem Journal veröffentlichte Neuerungen in der Gewebeindustrie sind hierbei nicht,
                              									oder nur kurz erwähnt, bezieh. wiedergegeben.
                           
                              A) Vorbereitungsarbeiten der
                                    											Weberei.
                              Spulmaschinen. Anfang d. J. 1878 führte der
                                 										Fabrikant R. Voigt in Chemnitz zuerst die Benutzung
                                 										von Reibungsscheiben zum Antrieb stehender Spindeln an Trichterspulmaschinen ein
                                 										(* D. R. P. Nr. 1804 vom 8. Januar 1878, vgl. 1879 233 * 453). Neben dem
                                 										hierdurch erzielten ruhigen Gang der Maschine ist es namentlich die Möglichkeit
                                 										einer leichten, schnellen und sicheren Auſserbetriebsetzung jeder einzelnen
                                 										Spindel bei dem Bruche eines Fadens, welche diesen Spindelantrieb empfiehlt.
                                 										Auch in der Folge war Voigt bemüht, die Einrichtung
                                 										der Schuſsspulmaschinen nach dieser Richtung hin zu vervollkommnen, von welchem
                                 										Bestreben die in den Patenten Nr. 2221 vom 11. Januar 1878 und Nr. 9106 vom 25.
                                 										September 1879 enthaltenen Neuerungen Zeugniſs geben. Während im ersten Patente
                                 										noch die rotirende Spindel beibehalten ist und Anspruch auf Neuheit nur die
                                 										Ausführungsform des Fadenwächters erhebt, zeigt das letztere Patent in der
                                 										Feststellung der Spindel und der Bewegungsertheilung an den Preſstrichter
                                 										wesentliche Abweichungen von den bis dahin bekannten Constructionen von
                                 										Schuſsspulmaschinen. Die Verwendung des Reibungsantriebes läſst auch hier leicht
                                 										die Anfügung eines Fadenwächters von der durch die früheren Patente geschützten
                                 										Construction zu. Besonders geeignet ist die Uebertragung der Bewegung auf den
                                 										Preſstrichter für Schuſsgarn-Duplirmaschinen, da dieselbe bei geeigneter
                                 										Fadenzuführung leicht ein schwaches Zusammenzwirnen der Fäden gestattet, welches
                                 										eine nahezu gleiche Spannung der einzelnen aufgewundenen Fäden bewirkt. Bei dem
                                 										Abwinden der Spule erfolgt eine Rückdrehung des gezwirnten ablaufenden Fadens,
                                 										so daſs die die Schütze verlassenden Fadenbündel also schlicht und ungezwirnt in
                                 										das Gewebe eingetragen werden. Die Patentschrift zeigt zwei verschiedene
                                 										Anordnungen dieser Maschine, deren eine etwas modificirt durch Fig. 1
                                 										Taf. 3 wiedergegeben ist. Die von den Spulen s
                                 										kommenden Fäden gelangen nach Ueberschreitung der Bremsrolle a durch das Auge des Fadenführers b und den Schlitz im Trichter t nach der feststehenden Spindel c. Der als Preſsflügel wirkende Trichter t, welcher die Form der Aufwindung bedingt, ist mit
                                 										der die Spindel conachsial umgebenden Hülse d fest
                                 										verbunden und wird mittels der Reibungsscheiben e1, e2 in Drehung versetzt. Der an dieser Drehung
                                 										theilnehmende Fadenführer b erhält hierbei durch
                                 										ein Excenter und den Hebel f eine auf- und abgehende Bewegung,
                                 										deren Gröſse von der Höhe des Trichters f abhängt
                                 										und welche das Uebereinanderordnen der Fadenlagen bewirkt. Ein Belastungsgewicht
                                 											g bestimmt, indem es die Spindel c nach oben drückt, die Festigkeit der
                                 										Spindelbewickelung. Die Kreisbewegung des Fadenführerauges bewirkt die Zwirnung
                                 										der zwischen ihm und der Bremsrolle a ausgespannten
                                 										Fadenstücke. Auf dem Wege s a durchläuft jeder
                                 										Faden das Auge eines kleinen Hebels h, welcher bei
                                 										dem durch Fadenbruch veranlaſsten Herabfallen des Hebels so auf den drei armigen
                                 										Winkelhebel i wirkt, daſs dieser den Eingriff der
                                 										Reibungsscheiben e1, e2
                                 										aufhebt, also den betreffenden Preſstrichter stillstellt. Eine gleiche
                                 										Einwirkung des Winkelhebels i findet auch bei
                                 										ungebrochenem Faden statt, sobald die Spule die erforderliche Gröſse erlangt
                                 										hat, indem dann das Ende der herabsinkenden Spindel c durch Einwirkung auf den abwärts reichenden Arm des Hebels i die Hebung der Scheibe e2 veranlaſst.
                              
                           
                              B) Gewebe-Erzeugung.
                              
                                 I) Spannung der Kette und des Gewebes im Stuhl.
                                 a) Längenspannung. Während des Webens werden
                                    											Spannungsänderungen der zwischen Kettenbaum und Waarenbaum ausgespannten
                                    											Kettenfäden verursacht: durch die Fachbildung und das Anschlagen der Lade,
                                    											ferner durch die Aufarbeitung der Kette. In Folge der Fachbildung erfahren
                                    											die im Stuhl bereits straff gespannten Fäden eine Streckung und nehmen
                                    											daher, namentlich bei der Verwendung scharf gedrehter Garne von geringer
                                    											Elasticität bei dem Fachschluſs nicht wieder die ursprüngliche Länge an; die
                                    											Spannungsänderung tritt periodisch bei jedem Eintragen eines Schuſsfadens
                                    											ein. Während der Aufarbeitung der Kette windet sich dieselbe von dem
                                    											Garnbaum ab und es wird bei constanter Garnbaumbelastung durch Verkleinerung
                                    											des Baumdurchmessers, also des Hebelarmes der spannenden Kraft diese selbst
                                    											vergröſsert; die Spannungsänderung tritt auch hier periodisch bei jedem
                                    											Eintragen eines Schuſsfadens ein. Während aber im ersten Fall die
                                    											jedesmalige Aenderung der Spannung durch das Abziehen der Kettenfäden von
                                    											dem Garnbaum wieder aufgehoben wird, bleibt die Spannungszunahme im zweiten
                                    											Fall bestehen, so daſs sich im Verlauf des Webens die einzelnen
                                    											Spannungszunahmen summiren und schlieſslich eine für die Gleichartigkeit des
                                    											Gewebes und die Fadenfestigkeit gefährliche Gröſse erlangen müssen.
                                 Die älteren Einrichtungen zur constanten Erhaltung der KettenspannungVgl. Civilingenieur, 1875 * S. 615. 1877
                                          													* S. 145. nehmen nur auf den letzten Fall, als den
                                    											gefährlichsten, Rücksicht, bei einer Anzahl der neueren
                                    											Kettenspannvorrichtungen ist jedoch auch dem ersten Punkt Berücksichtigung
                                    											geschenkt.
                                 
                                 An die Stelle der bisher üblichen Band- und Seilbremsen tritt bei den
                                    											verschiedenen patentirten Neuerungen die Backenbremse, ein meist aus zwei
                                    											starren Theilen zusammengesetzter, im Innern mit weichem Stoff (Leder, Tuch
                                    											u.a.) ausgekleideter Ring, welcher durch gegenseitige Näherung der beiden
                                    											Theile beliebig fest gegen einen am Garnbaumende befestigten metallenen Bund
                                    											gepreſst werden kann. Der Ring ist durch einen Stützpunkt des Gestelles
                                    											gegen Drehung gesichert; die zwischen der inneren Ringfläche und dem Bund
                                    											auftretende Reibung bestimmt die Spannung der Kettenfäden. Der
                                    											unveränderliche Durchmesser d des Bundes
                                    											erfordert im Verlauf der Gewebeerzeugung eine Verkleinerung der
                                    											Reibungskraft R, damit der Gleichung Rd = Sϑ  auch dann
                                    											genügt wird, wenn bei Abnahme des Garnbaumdurchmessers ϑ die Spannung S
                                    											der Kettenfäden sich nicht ändert. Die Regulirung der Spannung ist
                                    											unvollkommen bei periodischer, vollkommen bei stetiger, von der Abnahme des
                                    											Garnbaumdurchmessers abhängiger Verkleinerung der Reibungskraft R.
                                 Die Anwendung der Backenbremse zur Regulirung der
                                    											Kettenspannung zeigt zuerst das Patent der englischen Firma Hahlo und Liebreich (* D. R. P. Nr. 1801 vom
                                    											18. November 1877, vgl. 1879 232 * 32). – Karl
                                          												Wetzel in Gera (* D. R. P. Nr. 5129 vom 28. September 1878) bewirkt
                                    											den Anschluſs der Bremsbacken a und b (Fig.
                                       												2 Taf. 3) an den Wellenbund durch eine bügelartig gekrümmte
                                    											Blattfeder c, deren Spannung durch die in den
                                    											oberen Bügeltheil eingeschraubte Schraube d mit
                                    											Mutter e und Gegenmutter f regulirt wird. Durch Einstellung der Muttern
                                    											wird die zulässige Gröſse der Anfangsspannung bei gefülltem Kettenbaum
                                    											bestimmt, welche im Verlauf der Webearbeit durch Rechtsdrehung der Schraube
                                    											und dadurch bewirkte Entlastung der Bremsbacken von dem Federdruck
                                    											zeitweilig verringert wird. Die Wirkung der Bremse ist in Bezug auf
                                    											Erhaltung einer constanten Kettenbelastung unvollkommen und steht hierin in
                                    											gleicher Linie mit der alten Seilbremse mit Schnellwage.
                                 Die Garnbaumbremse von Louis Laſsmann in
                                    											Geibsdorf bei Lichtenau in Schlesien (* D. R. P. Nr. 3813 vom 30. Mai 1878)
                                    											zeigt denselben Mangel einer selbstthätigen, von der Abnahme des
                                    											Kettenbaumdurchmessers abhängigen Aenderung der Reibungskraft, verhütet aber
                                    											ein Anwachsen der Kettenspannung während und nach der Fachbildung. Die durch
                                    											Anziehen der Schraube a (Fig.
                                       												3 Taf. 3) an dem Kettenbaumende erzeugte Reibung wird gemessen
                                    											durch die am Webstuhlgestell befestigte Feder b, gegen welche sich der Arm c des
                                    											unteren Bremsbackens stützt. Bei der Fachbildung findet eine
                                    											Spannungsvergröſserung nicht statt, da die zur Verlängerung der Fäden
                                    											erforderliche Fadenmenge durch Drehung des Garnbaumes in dem Bremsring
                                    											gewonnen wird; während des Fachschlusses nimmt der unter der Wirkung von Feder b sich rückwärts drehende Garnbaum die
                                    											überschüssige Fadenlänge wieder auf. Das allmähliche Aufarbeiten der
                                    											Kettenfäden führt die Anfangsspannung der Feder b von neuem rasch herbei.
                                 Zur selbstthätigen Constanterhaltung der Kettenspannung
                                    											empfiehlt T. E. Wilson in Lille (* D. R. P. Nr.
                                       											9004 vom 16. September 1879) die Benutzung der Gewichtsabnahme des
                                    											Garnbaumes während des Webens zur Regulirung der Pressung des Bremsringes.
                                    											Eine der angegebenen, nur in constructiver Hinsicht von einander
                                    											abweichenden, Anordnungen zeigt Fig.
                                       												4 Taf. 3. Die beiden Ringtheile, welche die Bremsbacken b umschlieſsen und gegen den Umfang des
                                    											Garnbaumes B pressen, tragen zwei nach oben
                                    											ragende divergirende Arme a1 und a2. Zwei an einem Steg des Stuhlgestelles
                                    											befestigte Rollen c1, c2
                                    											schlieſsen diese Arme ein, tragen in Folge dessen den frei schwebenden
                                    											Garnbaum und erzeugen zwischen diesem und den Bremsbacken einen dem
                                    											Garnbaumgewicht proportionalen Druck. Für die Functionirung des Apparates
                                    											ist Bedingung, daſs der halbe Neigungswinkel der Arme gegen einander gröſser
                                    											ist als der Reibungswinkel, welcher dem Material der sich berührenden
                                    											Rollen- und Armflächen entspricht. In diesem Fall steigt der Garnbaum bei
                                    											Gewichtsverminderung durch Abwickeln der Kette und wird proportional der
                                    											Gewichtsabnahme entlastet. Der stets vorhandene Unterschied zwischen Reibung
                                    											der Ruhe und Reibung der Bewegung läſst die Wirkung dieses Apparates nur
                                    											unvollkommen erscheinen, da der Reibungsverminderung stets eine gröſsere
                                    											Gewichtsabnahme, welche mit einer Zunahme der Kettenspannung gleich
                                    											bedeutend ist, vorangehen muſs. Entsprechende Vergröſserung des
                                    											Neigungswinkels vermehrt die Empfindlichkeit des Apparates.
                                 Die Patente des H. Vogt in
                                    											Reutlingen (* D. R. P. Nr. 5372 vom 9. November 1878 und Zusatz Nr. 8737 vom
                                       											18. Juli 1879) enthalten Neuerungen an Kettenspannapparaten mit
                                    											selbstthätiger, von der Abnahme des Garnbaumdurchmessers direct abhängender
                                    											Regulirung. Die principielle Einrichtung dieser verschiedenen
                                    											Stuhlconstructionen angepaſsten Apparate ist durch Fig.
                                       												5 Taf. 3 wiedergegeben. Die beiden abwärts gerichteten Arme a1, a2 des durch
                                    											die Schraube s anzuspannenden Bremsringes B sind durch den Sperrhaken b und den um das Ende des Armes a2 drehbaren
                                    											Winkelhebel c gekuppelt; letzterer wird für die
                                    											Erzeugung einer bestimmten Reibung am Bremsring zweckentsprechend belastet.
                                    											Einer Abnahme der Belastung folgt unmittelbar die Abnahme der
                                    											Reibungsgröſse. Die Belastung dieses Hebels durch ein bei richtigen
                                    											Verhältnissen der Constructionstheile für die Praxis als constant zu
                                    											betrachtendes Gewicht G bewirkt die Schnellwage
                                    												S, welche durch die Stange d mit dem Hebel c
                                    											verbunden ist. Die Verlängerung der Stange liegt beständig an dem Umfang der
                                    											aufgebäumten Kette und rückt bei Abnahme des Garnbaumdurchmessers allmählich gegen die
                                    											Garnbaummitte hin, wie dies die punktirten Linien zeigen. Liegt der
                                    											Angriffspunkt m der Stange d an der Schnellwage auf der durch den
                                    											Drehpunkt n des Winkelhebels c und die Achse o
                                    											des Garnbaumes bestimmten Geraden, so ist, da Δ
                                       												mop1
                                    											~ Δ mnq1, Δ mop2
                                    											~ Δ mnq . . . Δ
                                       												mopn
                                    											~ Δ mnqn, der
                                    											Hebelarm der Belastung G des Winkelhebels und
                                    											damit auch der Anzug der Bremse stets direct proportional dem
                                    											Garnbaumhalbmesser, wie dies für die richtige selbstthätige Regulirung
                                    											erforderlich.
                                 Eine höchst sinnreiche und durch ihre Einfachheit
                                    											überraschende Lösung der Aufgabe, eine während der ganzen Webdauer constante
                                    											Kettenspannung zu erhalten, bietet die Einrichtung zur gleichmäſsigen
                                    											Kettenzuführung an mechanischen Webstühlen von Samuel O'Neill in Eccles bei Manchester und Otto Schmidt in Schloſschemnitz bei Chemnitz (*
                                    											D. R. P. Nr. 10546 vom 15. Februar 1880). Zwischen dem walzenförmigen
                                    											Streichbaum s (Fig.
                                       												6 Taf. 3) und den, wie gewöhnlich, durch eine Seilbremse mit
                                    											Laufgewicht belasteten Kettenbaum k ist eine
                                    											mit Leder oder Tuch überzogene, parallel zum Streichbaum liegende
                                    											Transportwalze t eingeschaltet, mit welcher die
                                    											Kettenfäden durch die Spannwalze n in inniger
                                    											Berührung erhalten werden. Die Fäden umspannen den gröſsten Theil des
                                    											Walzenumfanges t, so daſs die Drehung dieser
                                    											Walze ein Abziehen der Kette von dem Kettenbaum bewirkt. Diese Drehung und
                                    											damit die Abgabe der Kette erfolgt genau in demselben Maſse, als sich die
                                    											Kette durch die Bindung eingetragener Schuſsfäden einarbeitet, so daſs
                                    											beständig eine gleich groſse Kettenlänge zwischen dem Streichbaum und
                                    											Brustbaum ausgespannt ist und demzufolge auch die Kettenspannung immer den
                                    											gleichen Werth behält. Die schrittweise Drehung der Transportwalze t erfolgt proportional der Aufwindung des
                                    											fertigen Gewebes auf den Waarenbaum w, sie wird
                                    											von der Ladenschwinge l abgeleitet und durch
                                    											das Gesperre r1, die Kegelradgetriebe r2, r3 und Schnecke mit Schneckenrad r4 übertragen. Die kleine Seilbremse b auf der Zwischenwelle a hebt den todten Gang der Kegelräder auf. Für die richtige
                                    											Functionirung des Apparates muſs eine sorgfältig und fehlerfrei gebäumte
                                    											Kette, eine sorgsame Nebeneinanderlagerung der Kettenfäden auf der
                                    											Transportwalze und eine möglichst gleiche Anfangsspannung der einzelnen
                                    											Kettenfäden unbedingt vorausgesetzt werden.
                                 Bei Webstühlen, welche dem speciellen Zweck der Erzeugung nicht ebenflächiger
                                    											Stoffe dienen, wie z.B. Corsetwebstühle, können die sonst üblichen
                                    											Spannapparate nicht Anwendung finden, da zum Zweck der Formgebung Theile der
                                    											Kettenfäden stärker eingewebt werden müssen als benachbart liegende. Die
                                    											Spannapparate müssen daher abwechselnd auf die ganze Breite der Kette und
                                    											auf verschieden groſse, verschieden gelegene Theilstücke derselben einwirken
                                    											können.
                                 
                                 H. Gutmann in Cannstatt (*
                                    											D. R. P. Nr. 6623 vom 18. Februar 1879) wendet für die volle Breitenspannung
                                    											eine mit Heftstiften ausgestattete, parallel zum Brustbaum liegende und
                                    											durch Riemenzug in der Längenrichtung des Stuhles bewegbare Spannlatte an,
                                    											welche zur Anheftung des bereits fertigen Gewebes dient; nach jedem Schuſs
                                    											wird die Latte mittels Handhebel und Gesperre verschoben. Zum stellenweisen
                                    											Gewebeanzug dient eine leicht zu entfernende Spannwalze, deren Lager von
                                    											einer Stuhlwand und dem Rahmen der Spannlatte gestützt werden. Dieselbe
                                    											liegt ebenfalls parallel zum Brustbaum, wird mittels Kurbel schrittweise
                                    											gedreht und bewirkt mittels Heftstiften, welche über den ganzen Walzenumfang
                                    											vertheilt sind und in das Gewebe eindringen, den Transport eines der
                                    											Walzenlänge gleichen Theiles der Gewebebreite.
                                 Zur straffen und gleichmäſsigen Aufwindung des fertigen
                                    											Gewebes auf den Waarenbaum empfiehlt Franz
                                          												Rodel in Greiz (* D. R. P. Nr. 10513 vom 23. October 1879) den
                                    											Ersatz der bisher üblichen belasteten Hebel zum Andrücken des Waarenbaumes
                                    											an den vom Regulator bewegten Sandbaum durch zwei Federbremsen, welche an
                                    											den Enden des Baumes angeordnet sind. Jede dieser Bremsen besteht aus einer
                                    											Schraubenfeder a (Fig.
                                       												7 Taf. 3), welche einen von ihr umschlossenen Bolzen b aufwärts treibt; die Federspannung wird durch
                                    											die Schraubenmutter c regulirt. Das zugespitzte
                                    											Ende des Bolzens unterstützt den den Waarenbaum tragenden Winkelhebel d, welcher am Beginn des Webens die erhobene,
                                    											ausgezogene Stellung einnimmt. Bei Füllung des Waarenbaumes sinkt derselbe
                                    											und preſst hierbei die Feder a entsprechend der
                                    											Gewichtszunahme zusammen. Die Entfernung des Baumes erfolgt, nach
                                    											Ueberführung des Hebels d in die punktirte
                                    											Stellung, mittels des Handgriffes e, in welcher
                                    											derselbe durch Einlegen der Sperrklinke f
                                    											erhalten wird. Die Feder ruht in einem trichterförmigen Gehäuse G, das am Stuhlgestell festgeschraubt wird.
                                 b) Breithaltung. Zur
                                    											Schonung der Stoffränder bei der Breiten-Spannung des Gewebes durch
                                    											Sperrruthen ersetzt J. G. Queisser in Lauban (*
                                    											D. R. P. Nr. 6299 vom 21. Januar 1879) die zur Befestigung des Gewebes an
                                    											der Ruthe dienenden Heftstifte durch kleine Zangen, welche an den
                                    											Ruthenenden angeordnet sind. Der obere Zangenbacken a wird durch die Ruthe (Fig.
                                       												8 Taf. 3), der untere durch die winkelförmig gestaltete, um den
                                    											Bolzen b drehbare Platte c gebildet. Der Haken d hält die Zange geschlossen und damit den Stoff eingeklemmt, die
                                    											Feder f bewirkt die Zangenöffnung. Zur
                                    											Verlängerung und Verkürzung der Ruthe dienen die bisher benutzten
                                    											Mittel.
                                 Ein Zangenbreithalter mit selbstwirkender Versetzung der
                                    											Zange ist von J. B. E. Brulé in Paris (* D. R.
                                       											P. Nr. 4095 vom 5. Mai 1878) angegeben. Aus der wenig klaren Patentbeschreibung
                                    											geht hervor, daſs der Erfinder zwei Zangenpaare benutzt, je eines an einer
                                    											Langseite des Gewebes. Die Zangen jeden Paares sind in der Kettenrichtung
                                    											hinter einander angeordnet und wirken wechselweise derart, daſs die dem Riet
                                    											zunächst liegende Zange von ihrer Endstellung am Brustbaum gegen das
                                    											Rietblatt vorschreitet, am Ende des Weges durch Schlieſsen der Zangenbacken
                                    											das Gewebe erfaſst und sich mit diesem eine kurze Strecke parallel zum Riet
                                    											gegen die Webkante hin bewegt. Da die entsprechenden Zangen der beiden
                                    											Zangenpaare die Bewegungen gleichzeitig ausführen, so bewirkt dies
                                    											Breitenspannung des Gewebes; die noch in der Nähe des Brustbaumes
                                    											verbliebenen Zangen, vom Erfinder Hilfszangen genannt, führen hierauf
                                    											ähnliche Bewegungen aus, stellen sich wieder dicht an die ersten Zangen und
                                    											gehen dann mit diesen gemeinschaftlich, das Gewebe haltend, nach jedem
                                    											Schuſseintrag gegen den Brustbaum zurück. Die Zangenbewegungen werden von
                                    											der Lade abgeleitet und durch Hebel, Federn und Sperrräder vermittelt.
                                 Werkzeugconstructionen zur dauernden Breitenspannung des
                                    											Gewebes im Stuhl enthalten auſser den deutschen Patenten Nr. 1263, 1871
                                    											bezieh. 8796 (vgl. Robertshaw 1878 229 481. Parkinson
                                    											1880 230 * 473. Hertel 1880 237 * 79) auch die
                                    											Patente Nr. 9594 vom 3. September 1879 und Nr. 11249 vom 20. Februar 1880
                                    											ab. Die Inhaber des ersteren, A. C. Hoyer und
                                    												C. R. Hertel in Chemnitz, ordnen in einem
                                    											feststehenden Gehäuse A (Fig.
                                       												9 und 10
                                    											Taf. 3) eine endlose Hakenkette an, deren Gliedenden zu Spitzen ausgebildet
                                    											sind, welche über die Kettenebene hervorragen. Die Längenachsen der an den
                                    											Sahlleisten des Gewebes angeordneten Ketten liegen in einer Horizontalebene
                                    											und divergiren nach dem Brustbaum zu, so daſs das von den Spitzen erfaſste
                                    											und von einem Deckel a niedergehaltene Gewebe
                                    											bei der Fortbewegung allmählich verbreitert wird.
                                 Louis Cronenberger in Colmar i. E. (* D. R. P.
                                       											Nr. 11249 vom 20. Februar 1880) benutzt zwei parallelachsige Schraubenräder
                                    											zum Breithalten des Gewebes. Die Zähne dieser Räder sind durch parallel zur
                                    											Radachse eingehobelte Nuthen von dreieckigem Querschnitt unterbrochen; die
                                    											hierdurch gebildeten pyramidalen Erhöhungen erfassen das zwischen den Rädern
                                    											hindurchgeführte Gewebe und strecken dasselbe bei der durch die Fortbewegung
                                    											des Gewebes hervorgerufenen Drehung der Räder in der Breitenrichtung. Zum
                                    											leichteren Einlegen des Gewebes zwischen die Räder ist eine der Radachsen um
                                    											einen zu derselben normalen Bolzen drehbar und wird in der Arbeitslage durch
                                    											eine Feder und Schraube festgestellt. (Fortsetzung folgt.)
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
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