| Titel: | Läuferwerke für Pulvermühlen. | 
| Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 25 | 
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                        Läuferwerke für Pulvermühlen.
                        Patentklasse 50. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
                        Läuferwerke für Pulvermühlen.
                        
                     
                        
                           Zur Vermeidung von Explosionsgefahr muſs bei den als Läuferwerken bezeichneten
                              									Kollergängen für Sprengstoffe das metallische Aufschlagen von Theilen, welche mit dem Staub des Mahlguts
                              									bedeckt sein können, gehindert werden, oder es müssen solche Theile gegen den Staub
                              									gehörig abgeschlossen sein. Deshalb wird zunächst durch eine Hubbegrenzung der
                              									Läuferwelle das völlige Aufsetzen der Läufer auf den Läuferteller hintangehalten.
                              									Wenn jedoch bei dieser Hubbegrenzung die Anschlagflächen blos liegen, so ist die
                              									Explosionsgefahr keineswegs beseitigt.
                           Die Berliner Maschinenbau-Actiengesellschaft in Berlin
                              									(* D. R. P. Nr. 12 893 vom 12. August 1880) gibt deshalb dieser Hubbegrenzung die
                              									aus Fig. 12 bis 14 Taf. 3
                              									ersichtliche Einrichtung. Ueber die auf das mit Gewinde versehene Wellenende
                              									aufgeschraubte Mutter d, welche den Läufer vor
                              									seitlicher Verschiebung schützt, ist die gekugelte Schale a geschoben, welche von dem Kopf der Hängestange b umfaſst wird. Die auf das obere Ende dieser Stange aufgeschraubte Mutter
                              										n setzt sich auf eine Büchse p auf, welche von einem an der stehenden Gangspindel
                              									befestigten Querbalken getragen wird. Die Mutter n ist
                              									so gestellt, daſs der Läufer in seiner tiefsten Lage noch etwas von dem Teller
                              									entfernt ist. Beim Steigen eines Läufers bildet die Kugelschale a des gegenüber liegenden Läufers das Drehgelenk. Um
                              									die cylindrisch abgedrehte Mutter d auf der Läuferwelle
                              									nachziehen zu können, ist dieselbe an der äuſseren Stirnfläche mit Einschnitten g (Fig. 13)
                              									versehen, in welche ein geeigneter Schlüssel gesteckt werden kann. In einen dieser
                              									Einschnitte greift auch mittels einer Feder k die auf
                              									den achtkantigen Zapfen f der Läuferwelle geschobene
                              									Büchse h, welche zur Sicherung der Mutter d dient. In ähnlicher Weise ist die sechskantige Mutter
                              										n durch einen Bügel gesichert. Um die beschriebenen
                              									Theile vor dem Eindringen von Pulverstaub zu schützen, ist der untere Gehängekopf
                              									durch aufgeschnallte Leder- oder Gummikappen m, der
                              									obere Theil des Gehänges durch eine solche Kappe o
                              									umschlossen. Die Bohrung im Querbalken, durch welche das obere Stangenende tritt,
                              									nimmt vier Leder- bezieh. Gummiringe i auf, welche
                              									gewissermaſsen eine Stopfbüchse bilden und das Eindringen des Pulverstaubes auch von
                              									dieser Seite aus hindern.
                           Die Maschinenfabrik „Cyklop“, Mehlis und Behrens
                              									in Berlin (* D. R. P. Nr. 12 981 vom 9. Mai 1880) sucht den eingangs erwähnten
                              									Bedingungen durch die aus Fig. 15
                              									Taf. 3 ersichtliche Construction zu genügen. Die stehende Spindel G trägt einen Kreuzkopf, um dessen Zapfen die Achsen
                              										D der Läufer B
                              									schwingen können. Diese Schwingung wird nach unten begrenzt, wenn die Läuferachsen
                              									im Kreuzkopf zur Auflage kommen. Die Läufer sind dann von dem Teller A etwa noch 3mm
                              									entfernt; dieser Abstand kann mit Hilfe einer am Fuſszapfen der Welle C angebrachten Stellvorrichtung geregelt werden. Die
                              									Höhlung des Spindelkreuzkopfes ist durch Bronzescheiben geschlossen. Zwischen diesen und den Scheiben
                              									der Muttern am Ende der Wellen D sitzen die Läufer;
                              									doch ist zwischen Läufer und Bronzescheibe noch je eine stählerne Frictionsplatte
                              										c geschoben. Das Oel gelangt an dieselbe aus den
                              									Kammern der Bronzescheiben und vom Zapfen D aus,
                              									welcher durch eine mit einem Gummipfropfen verschlieſsbare Bohrung des Läufers
                              									geschmiert wird. Da die Auflaufflächen des Läufers und der Bronzescheibe an der
                              									Stahlscheibe mit spiralförmigen Nuthen versehen sind, wird das Oel nach auſsen
                              									gedrängt und dem Eindringen von Pulverstaub vorgebeugt. Die Lager der Welle C sind gegen Pulverstaub dadurch geschützt, daſs sie
                              									mit Oelrinnen versehen werden, in welche die dicht auf die Welle geschobenen Glocken
                              										a tauchen. Ueber letztere sind überdies noch
                              									zweitheilige Kupfermäntel b gestülpt.
                           Bei dem Läuferwerk von H. Gruson in Buckau-Magdeburg (*
                              									D. R. P. Nr. 11246 vom 4. December 1879) ist das gröſste Gewicht darauf gelegt, daſs
                              									die Läuferachsen stets parallel zur Tellerfläche bleiben, – ein Vortheil gegen die
                              									vorbeschriebenen Constructionen; dagegen sind keinerlei Vorkehrungen getroffen, um
                              									den Staubzutritt zu den Anschlagflächen der hier ebenfalls schon angewendeten
                              									Hubbegrenzung der Läufer gegen den Teller hin zu hindern. Wie die Fig. 16 bis
                              										18 Taf. 3 zeigen, werden zur Erreichung des Hauptzweckes die Läuferwellen
                              									an Kurbeln b angebracht, deren Zapfen h in einem Querhaupt g
                              									ruhen, welches von der stehenden Hauptwelle des Ganges getragen wird. Die Kurbeln
                              									setzen sich bei der tiefsten Läuferstellung auf Backen d (Fig. 16)
                              									auf, welche sich durch Keile c nach Erforderniſs
                              									einstellen lassen. Ueberdies kann sich jede Läuferwelle noch gegen zwei Stellstangen
                              										a stützen, welche an dem auf der Hauptwelle
                              									angebrachten Querstück i hängen und mit ihren
                              									schleifenförmigen unteren Enden die Läuferlager umgreifen. Diese Construction ist in
                              									der Patentschrift besonders ausführlich begründet.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
