| Titel: | W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage. | 
| Autor: | F. H–s. | 
| Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 102 | 
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                        W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 10.
                        W. H. Allen's selbstthätige Getreidewage.
                        
                     
                        
                           Die selbstthätige Getreidewage von W. H. Allen in
                              									New-York (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 10 103 vom 24. December 1879), welche wie andere
                              									derartige Vorrichtungen zum selbstthätigen Verwiegen körnerförmiger oder pulveriger
                              									Massen überhaupt dienen kann, weist in so fern eine Neuerung auf, als der
                              									Getreideeinlauf ohne Unterbrechung vor sich geht. Dies wird durch Anwendung eines
                              									zweikammerigen Kippgefäſses in folgender Weise ermöglicht.
                           In dem mit Bodenöffnung und Einlauftrichter A (Fig.
                                 										10 bis 13 Taf. 10)
                              									versehenen Kasten C ist der Rahmen B befestigt, welcher die Schneiden D zur Lagerung des gegabelten Wagebalkens F trägt. Die an den vorderen Enden des letzteren
                              									angebrachten Stifte G stützen einen Rahmen I, an welchem die Schilde J befestigt sind. Die Schilde tragen um Zapfen K drehbar das durch eine feste Wand in zwei Hälften getheilte Gefäſs M, welches oben offen, unten aber mit Klappen O, O1 versehen ist.
                              									Nach hinten ist der Wagebalken F in einen Gewindebolzen
                              									verlängert, auf welchen das Gegengewicht f geschraubt
                              									ist, das zur Abtarirung des Gefäſses M dient. An f ist ein Gewicht R
                              									aufgehängt, welchem das Gewicht der Füllung einer Gefäſskammer entsprechen muſs,
                              									wenn die Wage ins Gleichgewicht treten soll. Das leere Gefäſs M wird deshalb durch R
                              									gehoben, bis der Wagebalken an den Anschlag Q stöſst;
                              									in dieser Stellung des Gefäſses legt sich der an seiner Zwischenwand befestigte
                              									Anschlag V gegen den am Rahmen B befestigten Backen W, wodurch das Gefäſs in
                              									geneigter Lage erhalten wird so zwar, daſs eine seiner Kammern sich unter dem
                              									Einlauf A befindet. Die Bodenklappe O dieser Kammer wird gleichzeitig durch eine zwischen
                              									den beiden Schilden J befestigte Stange P geschlossen gehalten. Füllt sich nun die Kammer mit
                              									dem einlaufenden Getreide o. dgl., so tritt die Wage schlieſslich ins Gleichgewicht,
                              									das Gefäſs M sinkt, sein Daumen V wird dadurch vom Backen W frei und das
                              									Gefäſs M muſs hierauf auch noch vermöge seiner
                              									einseitigen Belastung so um den Zapfen K ausschwingen,
                              									daſs sich der untere Rand der Gefäſszwischenwand von der Stange P entfernt und schlieſslich an eine zweite zwischen den
                              									Schilden J befestigte Stange P1 anlegt. In Folge dessen kann die Klappe
                              										O durch den Inhalt der gefüllten Gefäſszelle
                              									aufgedrückt werden und die Zelle selbst sich entleeren. Gleich nach Beginn der
                              									Entleerung steigt das Gefäſs M in Folge des
                              									Uebergewichtes R wieder, der Zapfen V legt sich dann an der anderen Seite des Backens W an und sichert die neue Gefäſslage.
                           Bei dem Kippen des Gefäſses um die Zapfen K wurde, wie
                              									leicht zu übersehen ist, die Bodenklappe O1 der zweiten Gefäſskammer gegen 
                              									P1 gedrückt und
                              									geschlossen, die zweite Kammer selbst aber unter den Einlauf gebracht, so daſs sich
                              									ihre Füllung vollzieht, während die erste Kammer sich gänzlich leert. Nach
                              									hinreichender Füllung tritt der Wechsel wieder in der beschriebenen Weise ein. Beim
                              									jedesmaligen Sinken des Gefaſses M wird mit Hilfe einer
                              									Stange S der Schalthebel T
                              									eines Zählwerkes U bethätigt, welches die Zahl der
                              									Füllungen angibt.
                           Die Vorrichtung ist allerdings sehr einfach; ihre Anwendbarkeit dürfte indeſs nur auf
                              									solche Fälle beschränkt sein, in welchen keine besonders groſse Genauigkeit der
                              									Wägung erforderlich ist.
                           
                              
                                 F. H–s.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
