| Titel: | Die Seilbahn am Giessbach. | 
| Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 269 | 
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                        Die Seilbahn am Gieſsbach.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 21.
                        Die Seilbahn am Gieſsbach.
                        
                     
                        
                           Den Besuchern des Gieſsbaches – des weltberühmten Wasserfalles von 300m Höhe im Canton Bern an der Nordseite des
                              									Faulhorns – ist von dem Besitzer des in der Nähe befindlichen Gasthofes eine neue
                              									Annehmlichkeit durch die Anlage einer kleinen Touristenbahn vom
                              									Dampfschifflandungsplatze am Lienzersee bis zum Gasthof geboten worden. Diese 346m lange und sehr interessante Bahn (vgl. Fig.
                                 										3 bis 8 Taf. 21),
                              									welche die Vorzüge einer Seilbahn mit der Sicherheit der Zahnradbahn verbindet,
                              									läſst in der glücklichen Lösung der Aufgabe, sowie in der Einfachheit und Billigkeit
                              									der Anlage und des Betriebes nichts zu wünschen übrig. Die Bahn ist mit Ausnahme
                              									einer kurzen Strecke, durch welche die Kreuzung von zwei Zügen ermöglicht wird,
                              									eingleisig und hat in der Mitte eine Steigung von 280‰, am oberen Ende jedoch 320‰
                              									und unten 240‰. Diese Steigungsänderung hat den Zweck, um das Ingangsetzen von oben
                              									und das Anhalten der Züge unten zu erleichtern. Die Spurweite beträgt 1m.
                           Beide Züge sind an ein und dasselbe Drahtseil befestigt, welches über eine groſse
                              									Seilrolle am oberen Ende der Bahn gelegt ist. Befindet sich also der eine Zug unten,
                              									so steht der andere oben und die Bewegung der Züge geschieht entweder einzig und
                              									allein nur durch das Gewicht der oben eingestiegenen Personen, oder durch die
                              									Schwere von Wasser, welches in Behälter der Wagen oben eingefüllt und unten am See
                              									wieder abgelassen wird. Das Füllen dieser Behälter erfolgt von einem gemauerten
                              									Sammelraum aus, welcher von einer Wasserleitung gespeist wird. Die Entleerung der
                              									Behälter geschieht selbstthätig; hierzu dient ein am Boden angebrachtes groſses
                              									Tellerventil, dessen Spindel in Form eines Stiftes durch den Behälterboden ragt.
                              									Kommt nun der Wagen am Ende der Bahn an, so läuft dieser Stift auf den Schenkel
                              									eines Winkels im Bahngeleise auf, das Ventil wird gehoben und das Wasser läuft ab.
                              									Zur Verständigung der Führer über die zu fassende Wassermenge dient eine
                              									Telegraphenleitung mit Läutewerk.
                           Da beide Züge am nämlichen Seil befestigt sind, so kreuzen sie sich stets auf
                              									derselben Stelle der Bahn, welche hier in genügender Länge zweigleisig angelegt ist.
                              									Damit die Ausweichung der beiden Züge selbstthätig durchgeführt werden kann, sind
                              									die Spurkränze der Wagen des einen Zuges inwendig, des anderen auswendig, wodurch
                              									stets der eine Zug nach rechts, der andere nach links über die Schienenkreuzung
                              									geführt wird. Sind die Züge an einander vorüber gefahren, so gelangen sie beide
                              									wieder in das Hauptgeleis. Selbstredend muſste auch in der Kreuzung die Sicherheit
                              									mittels Zahnrad und Zahnstange beibehalten werden, welche Schwierigkeit dadurch behoben
                              									wurde, daſs die Oberkanten der Zahnstangenzähne auf gleicher Höhe mit dem
                              									Schienenkopf liegen und in die betreffenden Zähne bei a
                              										(Fig. 8) für den Durchgang des Spurkranzes eine Rille eingehobelt ist, so
                              									daſs das Rad fast unvermerkt die Zahnstange überläuft und auf der Schiene weiter
                              									rollt. Damit der Wagen auch über das Seil ohne Hinderniſs und ohne Nachtheil für
                              									dasselbe geleitet wird, ist an richtiger Stelle, bei b,
                              									der innere Schienenstrang der beiden Geleise schräg durchschnitten und die Führung
                              									des Seiles so tief gelegt, daſs der Spurkranz, ohne dasselbe zu berühren,
                              									darüberrollt.
                           Die Regulirung der Geschwindigkeit des Zuges erfolgt von Hand durch kräftige Bremsen
                              									mittels geeigneter Hebelübersetzung auf zwei Bremsklötze aus Bronze, welche gegen
                              									eine Riffelscheibe aus Stahl auf der Achse des Wagens gepreſst werden. Hierdurch
                              									kann man den Wagen anhalten, sowie dessen Schnelligkeit nach Belieben mäſsigen. Zur
                              									vollkommenen Sicherheit ist noch eine selbstthätige Bremse angebracht, welche mit
                              									dem Seil in Verbindung steht und bei allfälligem Bruch desselben, den Wagen anhält.
                              									Diese Bremse wirkt mit zwei ebensolchen Bremsklötzen auf das Zahnrad und wird von
                              									einem Gewicht (120k) an einem langen Hebel bei
                              									Nachlassen der Seilspannung oder Bruch des Seiles durch Herabfallen des Hebels
                              									bethätigt.
                           Das Drahtseil ist aus englischem Tiegelguſsstahl hergestellt und besteht aus einer
                              									Hanfseele und 5 Litzen mit je 14 Drähten von 2mm
                              									Dicke, welche einen Durchmesser von 23mm
                              									ausmachen. Der Kranz der groſsen Seilrolle (3m
                              									Durchmesser), um welche das Seil nur einmal geschlungen ist, ist zur Vermehrung der
                              									Reibung zwischen Seil und Rollenkranz mit Segmenten aus Nuſsbaumholz gefüttert und
                              									das Seil wird in Abständen von 14 bis 16m von
                              									guſseisernen Seilrollen (24cm Durchmesser, 8cm hohe Ränder) getragen.
                           Die Anordnung des oberen Theiles der Bahn ist in Fig. 3 und
                              										4 ersichtlich. Die Befestigung des Oberbaues geschieht theils auf dem
                              									gewachsenen Boden, theils auf einer Ueberbrückung von Schluchten, auf ersterem
                              									mittels Eichenschwellen von 1m,6 Länge, 18cm Breite, 15cm
                              									Dicke, welche auſser der Verbindung durch die Schienen, noch zur Sicherheit durch
                              									Längsschwellen von ⊔-Eisen verbunden sind, auf letzteren durch Zoreseisen von 12cm Höhe, welches gleichzeitig die Schwelle auf der
                              									Brücke bildet. Auſserdem wird der ganze Oberbau durch eine Anzahl Mauersätze am
                              									Abrutschen verhindert.
                           Die Wägen (6rädrig) zur Aufnahme der Personen sind nach englischem System äuſserst
                              									leicht gebaut; die gegenüber stehenden Sitzplätze befinden sich auf gleicher Höhe
                              									und über diesen ragen einige Pfosten empor, welche das mit Segeltuch überspannte
                              									Dach tragen. Auf der oberen Seite des Wagens ist eine Platform für den Führer angebracht, von wo aus
                              									er die unter dem Wagen befindlichen Wasserkästen füllen und die Geschwindigkeit des
                              									Zuges reguliren kann. (Nach dem Organ für die Fortschritte
                                       										des Eisenbahnwesens, 1881 S. 49.)
                           
                        
                     
                  
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