| Titel: | Hüttenrauchschaden in den Waldungen des Oberharzes; von Reuss, Oberförster in Goslar. | 
| Autor: | Reuſs | 
| Fundstelle: | Band 241, Jahrgang 1881, S. 286 | 
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                        Hüttenrauchschaden in den Waldungen des
                           								Oberharzes; von Reuſs, Oberförster in Goslar.
                        (Schluſs des Berichtes von Seite 204 dieses
                           								Bandes.)
                        Reuſs, über Hüttenrauchschaden in den Waldungen des
                           								Oberharzes.
                        
                     
                        
                           Vergleichen wir diese Versuche mit den Resultaten des Versuchsbeetes in meinem
                              									Forstgarten, so ergibt sich: Die Eiche beidemal gut, die Eschen beidemal schlecht,
                              									die Ahorn beidemal schlecht, die Buche im Forstgarten mittelmäſsig, im Freien sehr
                              									schlecht, die Fichte im Forstgarten gut, im Freien schlecht, die Kiefer beidemal
                              									gut, aber ohne Aussicht auf Erfolg im Freien.
                           Ziehen wir hierbei noch die bisherigen Erfahrungen über die Widerstandsfähigkeit der
                              									einzelnen Holzarten in Betracht, so scheint es auf den ersten Blick, als wenn
                              									vollständige Regellosigkeit und Zufall im Gedeihen und Absterben der Holzarten
                              									herrsche. Ein tieferes Eingehen auf dieses scheinbar widersprechende Verhalten der einzelnen Holzarten
                              									gibt uns indessen überraschende, wenn auch sehr nahe liegende Erklärungen: Die
                              									Versuchskulturen haben mit zweierlei Widerwärtigkeiten zu kämpfen, einmal mit dem
                              									Hüttenrauche, ein andermal mit der Bodenverarmung. Daſs eine solche Bodenverarmung
                              									auf den Hüttenrauchsblöſsen eingetreten sein wird, ist sicher. Ob diese indessen
                              									lediglich durch lange Freilage oder vielleicht auch durch Mitwirkung der schwefligen
                              									Säure u. dgl. oder durch die verhinderte Humusbildung, deren ich zu Anfang Erwähnung
                              									that, bewirkt ist, bleibe vorläufig unerörtert. In meinem Forstgarten hat die
                              									Versuchskultur lediglich mit der Bodenarmuth zu thun gehabt. Die genügsame Kiefer,
                              									die Fichte und auch die Eiche, welche sich in geringere Bodenverhältnisse zu
                              									schicken verstehen, sind gediehen. Die anspruchsvolle Esche ist gänzlich todt, Ahorn
                              									und Buche sind kümmerlich. Im Freien haben nun aber die Versuchskulturen nicht nur
                              									mit der Bodenverarmung, sondern auch noch mit dem Hüttenrauche zu kämpfen; daher
                              									überall die schlechten Resultate. Die Holzarten, welche dem Rauche am besten
                              									widerstehen, wie Esche und Ahorn, sterben in Folge der Bodenarmuth, welche
                              									gleichzeitig auch ihre Widerstandsfähigkeit schwächt. Die Holzarten, welche mit dem
                              									minder guten Boden wohl vorlieb nehmen würden, – als Nadelhölzer, Birken, auch wohl
                              									Buchen – haben wieder wenig Widerstandsfähigkeit gegen den Rauch. Allein die Eiche
                              									vereinigt die beiden Eigenschaften, welche sie befähigen, zur herrschenden Holzart
                              									in Hüttenrauchsgegenden zu werden.
                           Wenn ich nun zur Erörterung der Frage übergehe, wie dem Schaden forstlicherseits
                              									abzuhelfen sein möchte, so erwarte man nicht, daſs ich Mittel und Wege dazu angeben
                              									kann. Ich muſs mich lediglich darauf beschränken, die Maſsregeln und deren Resultate
                              									aufzuzählen, welche man forstlicherseits ergriffen hat, um sich seiner Haut zu
                              									wehren. Ich muſs bei dieser Gelegenheit noch einige andere Hütten in die Besprechung
                              									hineinziehen.
                           Bei Juliushütte ist am Todtberge ein etwa 20m breiter Rand 80jähriger Fichten stehen
                              									geblieben, hinter dessen Schutz dann 1875 kultivirt ist. Die Kultur steht 1878 gut,
                              									zeigt aber schon überaus deutliche Spuren von Rauchverletzungen. 1880 ist bereits
                              									ein groſser Theil der Pflanzen getödtet und läſst das Aussehen der Kultur mit
                              									Sicherheit eine noch stärkere Schädigung erwarten, sobald die Fichten dem Grase mehr
                              									entwachsen sind. Bei Lautenthal am Bielstein hat man, wie schon kurz erwähnt,
                              									Flechtzäune in 3m Entfernung vor 10 Jahren
                              									angelegt, um ein Abschwemmen des frei gelegten Bodens zu verhüten. Der Erfolg ist
                              									ein guter und kann diese Maſsregel in ähnlichen Fällen als bewährt empfohlen werden.
                              									Bei Clausthaler Silberhütte hat man vielfach Schutzmäntel stehen lassen, so am
                              									Eichelnberge gegenüber dem Silbernenaal in einer Breite von über 100m; dahinter hat man mit Erfolg kultivirt. Die
                              									Kultur ist jetzt angehende 20jährige Dickung, zeigt aber überall deutliche, schwache
                              									bis mäſsige Rauchbeschädigung.
                           Ich muſs hier gleich noch Einiges über Schutzmäntel hinzufügen: Am
                              									Einertsberge liegt nördlich der Hütte auf dem sanft nach Südwest geneigten Plateau des Berges
                              									zunächst Baumort und Dickung- dahinter schlieſst sich ein Stangenort an, hinter
                              									welchem in groſser Ausdehnung sich eine Dickung befindet. Diese Dickung ist durch
                              									die erwähnten vorliegenden Bestände in einer Ausdehnung von 1500m gegen den Hüttenrauch geschützt; trotzdem zeigt
                              									sie in ihrem Innern in der Richtung des Südwestwindes überall deutliche mäſsige
                              									Beschädigungen. Wenn man hier 2000m durch Bestände
                              									hindurch gröſstentheils mäſsige Beschädigungen, also trockene Zweigspitzen und
                              									Gipfel verfolgen kann, so wird man berechtigt sein, einige Zweifel in die
                              									Wirksamkeit der Schutzmäntel zu setzen. Für wirksame Anlegung von Schutzmänteln ist
                              									auch offenbar unser Terrain sehr ungünstig. Soweit dieses den Schutz nicht selbst
                              									gibt, werden Fichten-Schutzmäntel schwerlich im Stande sein, dahinter liegende
                              									Bestände wirksam zu schützen.
                           Am Dietrichsberge bei Altenau liegt in der Windrichtung ein alter
                              									Bestand; dahinter liegt eine etwa 15jährige zum Theil sich schlieſsende Kultur, die
                              									überall mäſsige Beschädigung zeigt. Kurz, wo wir auch suchen werden, wo das Terrain
                              									sich nicht selbst geschützt hat, die Schutzmäntel haben ausreichendes nicht gethan.
                              									Immerhin kann man zugeben, daſs, wenn auch vollkommener Schutz durch einen
                              									vorliegenden Bestand nicht gewährt werden kann, die Intensität des Schadens doch
                              									mehr oder weniger durch denselben abgeschwächt wird. Vielleicht würden
                              									Laubholzschutzmäntel, welche sich vermöge ihrer gröſseren Resistenz geschlossener
                              									halten können, mehr nutzen. Aber wo soll man sie gleich hernehmen? Wollen wir sie
                              									erziehen, so gehören, abgesehen von anderen günstigen Umständen, wenigstens 30 bis
                              									40 Jahre dazu, und sollte es wirklich gelingen, einen wirksamen Schutzmantel in
                              									dieser Zeit angebaut zu haben, wir würden, wenn der Schaden ferner so um sich
                              									greift, hinter dem Schutzmantel nichts mehr zu schützen haben.
                           In Andreasberg hat man von einem 50jährigen Stangenort einen etwa
                              										20m breiten Strich trockener Stämme stehen
                              									lassen. Zwar scheint bei der hier günstigen Terrainbildung dieser Schutzmantel nicht
                              									ganz erfolglos gewesen zu sein; doch wird man in Rücksicht auf Käferschaden und auf
                              									die kurze Dauer dieser Art Mäntel kaum in groſser Ausdehnung von ihnen Gebrauch
                              									machen können. Verschiedentlich hat man lückige Bestände unterbaut. Zwar zeichnen
                              									sich überall diese Kulturen vor andern aus; doch ist bei Beurtheilung dieses
                              									Erfolges nicht zu übersehen, daſs in lückigen Beständen, wo also noch nicht alle
                              									älteren Bäume getödtet sind, die Verhältnisse sehr viel günstiger liegen als auf
                              									Rauchblöſsen. Am Einertsberge wurden in einem lückigen Bestände von derselben Stelle
                              									die Nadeln eines alten Baumes und einer darunter stehenden, etwa 0m,5 hohen Anflugsfichte auf Schwefelsäure
                              									untersucht, wobei sich ergeben hat, daſs der alte Baum 0,53, der Anflug 0,67 Proc.
                              									Schwefelsäure der Trockensubstanz enthält. Wenn nun auch aus diesem einen Fall
                              									Schlüsse von irgend welcher Bedeutung nicht gezogen werden können, so zeigt er doch,
                              									daſs der Schutz, welchen Schirmbestände unterstehenden Kulturen geben, noch sehr
                              									fraglicher Natur ist.
                           Gelegentlich der Neuerrichtung der kgl. Hüttenrauchreviere hat man in sehr richtiger
                              									Weise die sämmtlichen beschädigten oder gefährdeten Bestände zu einem Block
                              									vereinigt und die Bewirthschaftung desselben vollständig unabhängig von dem übrigen
                              									Betriebe gemacht. Man hat innerhalb dieses Blockes, je nach dem Grade der
                              									Beschädigung und der Gefahr, die Bestände in Zonen eingetheilt und beabsichtigt,
                              									jeder Zone entsprechende Behandlung angedeihen zu lassen. Wenn auch durch diese
                              									wirthschaftliche Maſsregel ein Mittel gegen den Hüttenrauchschaden nicht gefunden
                              									ist, so gibt sie doch die Möglichkeit, sich mit dem Betriebe der
                              									Hüttenrauchsbestände ohne Störung für das Ganze den jeweiligen Verhältnissen
                              									anzupassen und diese vorläufig lediglich in Rücksicht auf eine erfolgreiche
                              									Wiederkultur bezieh.
                              									Erhaltung der vorhandenen Bestände und der vorhandenen Bodenkraft zu
                              									bewirthschaften. Jedes Jahr, das wir einen Bestand länger am Leben hinhalten, jedes
                              									Jahr, das wir den Boden länger vor gänzlicher Verarmung schützen, ist Gewinn. Ueber
                              									kurz oder lang werden Mittel gefunden werden müssen und zwar von Seiten der Hütten,
                              									mit welchen den schädlichen Einwirkungen des Rauches Einhalt gethan werden kann.
                           Ein Mittel, wirksam in seinen Erfolgen, aber zumal bei jetziger Geschäftslage noch zu
                              									kostspielig, kennt man; es ist die Anlage von Schwefelsäurefabriken, welche die
                              									Röstdämpfe condensiren und die schweflige Säure zu Schwefelsäure verarbeiten. Man
                              									ist im Stande, 50 bis 60 Procent aller schwefligen Gase nebst groſsen Mengen
                              									Flugstaubes zurückzuhalten und zu verwerthen. Hierüber liegen hinreichende
                              									Erfahrungen aus Freiberg in Sachsen vor. Hier durch sehr erhebliche
                              									Entschädigungsummen für Hüttenrauchschaden gezwungen, war man schon seit langen
                              									Jahren darauf bedacht, durch zweckmäſsige Betriebsanlagen den Schaden zu vermindern,
                              									namentlich die schweflige Säure nach Möglichkeit zu Schwefelsäure zu verarbeiten und
                              									so ihr Entweichen zu verhindern. Durch fortgesetzte eifrige Studien und durch Anlage
                              									vieler Verbesserungen hat man diese Einrichtungen auf den bisher überhaupt
                              									erreichten Höhepunkt gebracht. M. Freytag sagt in
                              									seinem Gutachten über den Einfluſs des Hüttenrauches in Gottschalk's Jahrbuch für Berg- und
                                 										Hüttenwesen, 1873 S. 43, daſs er bei wiederholt eingehender Besichtigung
                              									der meisten Hüttenwerke Deutschlands und der Nachbarländer in keinem Orte etwas
                              									Aehnliches gefunden und daſs er insbesondere zur Beseitigung der schädlichen
                              									Bestandtheile des Hüttenrauches hier die zweckentsprechendsten Vorkehrungen
                              									getroffen habe. Wie anders die Anlagen hier! Von den hier in Frage kommenden drei
                              									Oberharzer Hütten haben zwei, die in Bezug auf Rauchproduction unbedeutendsten, in
                              									Altenau und Lautenthal, Schwefelsäurefabriken. Von der Altenauer Hütte sagt Freytag in seinem Gutachten (a. a. O S. 13), daſs die
                              									schweflige Säure theils in die Luft gejagt, theils in kleinen Schwefelsäurekammern
                              									mit 20000 Cubikfuſs Inhalt in ganz primitiver Weise zu Schwefelsäure verarbeitet
                              									wird. Die Lautenthaler Fabrik mag wohl zweckmäſsiger eingerichtet sein; aber wie ich
                              									schon andeutete, ist die Schwefelsäureproduction der Geldopfer wegen fast ganz
                              									eingestellt.
                           Nicht uninteressant dürfte eine Berechnung der jährlich von den drei Hütten in die
                              									Luft geschickten Schwefligsäuremengen sein.
                           Clausthal hat i. J. 1878 verarbeitet 184000 Ctr. Erze, welche
                              									einen Gehalt von etwa 18 bis 20 Proc. Schwefel haben. Durch Verhüttung werden davon
                              									frei 15 Proc., also für die Erzmenge von 184000 Ctr. rund 28000 Ctr. Schwefel,
                              									welche als 56000 Ctr. schweflige Säure in die Luft gehen.
                           Altenau hat i. J. 1878 verhüttet 60000 Ctr. mit 9000 Ctr.
                              									Schwefel, von welchem 1400 Ctr., also 2,7 Proc. der verhütteten Erzmenge, zu 4250
                              									Ctr. Schwefelsäure
                              									verarbeitet, 7600 Ctr. aber als 15200 Ctr. schweflige Säure entwichen sind.
                           Lautenthal hat 58000 Ctr. Erze mit 8700 Ctr. Schwefel verarbeitet,
                              									von welchem 2400 Ctr. = 4,1 Procent der Erzmenge in 7200 Ctr. Schwefelsäure
                              									umgesetzt und 6300 Ctr. als 12600 Ctr. schweflige Säure frei werden.
                           In Folge ausgezeichneter Einrichtung der Schwefelsäureanlagen der
                              									Freiberger Hütten wurden dort bereits i. J. 1870 57 Procent der schwefligen Säure zu
                              									Schwefelsäure verarbeitet, während nur 43 Procent der schwefligen Säure entwichen.
                              									Durch ähnliche Anlagen würde man auf unseren Hütten auch 57 Procent der schwefligen
                              									Säure zurückhalten können, wodurch dieselben bei Clausthal von 56000 auf 24000, bei
                              									Altenau von 15200 auf 7700, bei Lautenthal von 12600 auf 7500, zusammen von 83800
                              									auf 39200 Ctr. schweflige Säure vermindert werden könnten. Aber nicht nur die
                              									schweflige Säure, sondern auch die Flugstaubmenge würde bedeutend verringert werden.
                              									In Freiberg werden davon über 6 Procent der verarbeiteten Erze bei der
                              									Schwefelsäurefabrikation in den Kammern zurückgehalten, die ohne diese Einrichtung
                              									in die Luft getrieben würden. Wenn hieraus ein Schluſs auf unsere Hütten zulässig
                              									ist, und ich wüſste nicht, was dem entgegen stände, so würde dies eine zur
                              									Hauptsache aus arseniger Säure, Schwefelsäure, Blei- und Zinkoxyden bestehende
                              									Flugstaubmenge ausmachen: bei Clausthal von 10000 Ctr., bei Lautenthal von 3500 Ctr.
                              									und bei Altenau von 3600 Ctr.
                           Ich sollte meinen, daſs das Zurückhalten einer solchen Menge schädlicher Stoffe die
                              									erwünschten Erfolge haben müsse, zumal die Erfahrungen in Sachsen ein
                              									auſserordentlich günstiges Zeugniſs dafür ablegen. Dies beweist nicht nur eine
                              									Aeuſserung Freytag's auf S. 43 des angezogenen
                              									Gutachtens vom J. 1873, nach welcher die Beschädigungen der Vegetation in den
                              									letzten Jahren in Folge verbesserter Condensationseinrichtungen auſserordentlich
                              									abgenommen haben, sondern auch vor allem die Abnahme der für Hüttenrauchschaden
                              									gezahlten Entschädigungsummen. Während im J. 1864 noch 18 599 Thlr. bezahlt wurden,
                              									vermindert sich in Folge der verbesserten und vervollkommneten Einrichtungen die
                              									Entschädigungsumme bis zum J. 1870 auf 1594 Thlr., während gleichzeitig die
                              									Schwefelsäurefabrikation von 4,5 auf 25,2 Procent der verhütteten Erzmenge stieg;
                              									also während sich die Schwefelsäurefabrikation von 1 auf 6 erhöhte, verminderte sich
                              									der Schaden von 12 auf 1. Solche Zahlen reden! Vorläufig kann allein die Anlage von
                              									Condensationsvorrichtungen uns helfen. (Vgl. Freitag
                              									1873 208 235.)
                           Es bleibt mir noch die Frage zur Erwägung, ob die einstige Wiederbewaldung der durch
                              									Hüttenrauch verwüsteten Flächen möglich sein und etwaigen Falles in welcher Weise
                              									dieselbe zu bewirken sein wird.
                           Soweit die Bodendecke und das kulturbare Erdreich nicht bereits
                              									durch Regengüsse von den Blöſsen abgewaschen ist, wird meines Erachtens eine
                              									Wiederbewaldung allzu groſse Schwierigkeiten nicht finden. Die jetzt bewaldete
                              									Nachbarschaft alter Hüttenplätze im Granethale, im Innerstethaie, auch bei
                              									Schulenberg im Weiſswasserthal gibt uns in dieser Beziehung beruhigende Aufschlüsse.
                              									Auch zeigt der Kulturversuch im Forstgarten, daſs die Bewaldung des
                              									Hüttenrauchbodens voraussichtlich erfolgreich betrieben werden kann. Anders verhält
                              									es sich mit den ihrer Bodenkrume beraubten, völlig steril gewordenen Flächen. Solche
                              									Flächen, von denen auch das letzte Restchen Erde abgespült ist, wieder zu bewalden, gehört, wenn nicht zu
                              									den Unmöglichkeiten, so doch zu den schwierigsten, meist erfolglos versuchten
                              									Aufgaben der Forstkultur. Hier weiter die Maſsregeln, welche zur Wiederkultur von
                              									dergleichen abgespülten Flächen anzuwenden sein möchten, zu besprechen, dürfte zu
                              									weit führen und mag nur noch erwähnt sein, daſs zur Wiederkultur der
                              									Hüttenrauchblöſsen in erster Linie die genügsamen Holzarten einen Platz finden
                              									werden.
                           Zum Schlusse eilend, gestatte ich mir, noch einmal kurz die bisherigen Resultate
                              									unserer Forschungen zu wiederholen:
                             1) Das Studium der Hüttenrauchschäden in Waldungen ist noch jung und kann als
                              									abgeschlossen nicht betrachtet werden.
                             2) Der Hüttenrauch schädigt vorzugsweise durch die schweflige Säure.
                             3) Alle Bäume vermögen eine gewisse Menge Schwefelsäure durch die Blätter
                              									aufzunehmen, wodurch sie in einen kränkelnden Zustand versetzt werden, der sich
                              									durch Absterben einzelner Blätter, Zweige oder vollständigen Tod äuſsert.
                             4) Die chemische Analyse ist das geeignete Mittel, den Bezirk des Hüttenrauches
                              									festzustellen.
                             5) Der Schaden kann nur durch forstliche Bonitirung ermittelt werden.
                             6) Der Zuwachs des Baumes im Hüttenrauche ist ein unregelmäſsiger und
                              									schwankender.
                             7) Durch Hüttenrauch wird der Baum schon vor dem Tode am Zuwachs geschädigt.
                             8) Gesunde kräftige Bäume können dem Hüttenrauche länger widerstehen als
                              									kränkliche.
                             9) Die Laubhölzer, namentlich die Eiche, widerstehen dem Rauche besser als die
                              									Nadelhölzer.
                           10) Alle Holzarten, welche Ansprüche auf humosen, mineralisch kräftigen Boden machen,
                              									gedeihen im Hüttenrauchboden nicht.
                           11) Die einzige Holzart, deren Anbau in Hüttenrauchgegenden, namentlich in
                              									gefährdeten Lagen, Erfolg verspricht, scheint die Eiche zu sein.
                           12) Die Umwandlung der gefährdeten Nadelholzflächen in Laubholz scheint geboten zu
                              									sein.
                           13) Vom Hüttenrauch krank gewordene Bestände sind gegen Käferschaden nicht
                              									geschützt.
                           14) Zur Bewahrung der Bodendeckung und der Bodenkraft ist bei Holznutzungen mit
                              									gröſster Vorsicht zu verfahren und diese namentlich in der Nähe der Hütten lediglich
                              									auf Trockniſs zu beschränken.
                           15) Zur Vermeidung von Wirthschaftsstörungen sind alle Hüttenrauchsbestände zu einem
                              									selbstständigen Wirthschaftscomplexe zu vereinigen.
                           16) Durch Anlage von Schwefelsäurefabriken, durch welche die Hüttendämpfe condensirt werden,
                              									kann der Schaden auſserordentlich verringert, ja auf ein Minimum zurückgeführt
                              									werden.
                           17) Hüttenrauchsblöſsen können nach Aufhören der Schädigung wieder in Kultur gebracht
                              									werden.