| Titel: | Neuerungen an Handhobeln. | 
| Autor: | Mg. | 
| Fundstelle: | Band 242, Jahrgang 1881, S. 21 | 
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                        Neuerungen an Handhobeln.
                        Patentklasse 38. Mit Abbildungen auf Tafel 3.
                        Neuerungen an Handhobeln.
                        
                     
                        
                           Eine interessante Parallel-Stellvorrichtung zeigen die Hobel von
                              										Joh.
                                    											Weiſs und Sohn in Wien (* D. R. P. Nr. 13929 vom 22. October 1880); dieselbe ist an
                              									einem schrägen Falzhobel in Fig. 6 bis
                              										9 Taf. 3 dargestellt.
                           Die Anschlagwand c und die Auflaufwand d sind aus verzinntem oder vernickeltem Eisenguſs
                              									hergestellt und jede enthält drei schräge Schlitze, durch welche mit Köpfen
                              									versehene, in den Hobelkasten eingeschraubte eiserne Stifte greifen. Diese Anordnung
                              									der schrägen Schlitze erreicht bei einer genauen Einpassung der Führungsstifte in
                              									denselben eine vollkommen parallele Verschiebung der Wände, wie sie beim Gebrauch
                              									solcher Hobel erforderlich ist. Zur Feststellung der Auflaufwand d dient die messingene Flügelmutter a, welche auf dem mit einem Gewinde versehenen
                              									vordersten Gleitstifte sitzt. Das Feststellen der Anschlag wand c geschieht durch Festklemmen mittels des Stiftes b, und zwar wird das Andrücken dieses Stiftes durch
                              									Drehen der mit 6 flügeligen, auf dem Gewinde des Stiftes b und in einem Schlitze des Kastens sitzenden, eisernen Schraubenmutter
                              										g erreicht. Die hölzernen Hobel- und Stellwände des
                              									Hobels sind mit Beinplatten D belegt, theils um die
                              									Abnutzung der Sohle zu verhindern, theils um die Führung des Hobels zu erleichtern.
                              									Bei einer Construction, welche die Patentschrift enthält, ist diese Beinplatte
                              									schräg in die Kante des Hobels eingelassen; derselbe Hobel hat auch nur zwei
                              									Führungsschlitze in der hölzernen Anschlagwand. Bei einer anderen Ausführung hat die
                              									Anschlagwand drei Führungsschlitze, die sich längs zweier Führungsstifte und eines
                              									Schraubenbolzens verschieben; letzterer vermag die Wand mittels einer auſsen angebrachten Schraubenmutter festzuklemmen. Die
                              									im Innern des Hobels eingelassene Flügelmutter ist auch so herstellbar, daſs statt
                              									der an den Seiten vorstehenden Flügel Löcher in die Mutter eingelassen sind;
                              									dieselbe wird dann mittels eines Stiftes gedreht, der von auſsen in diese Löcher
                              									eingesteckt werden muſs. Vorzuziehen ist jedenfalls die zweite Coustruction mit
                              									auſsen sitzender, frei zugänglicher Mutter.
                           Der Wangenhobel von Chr. Keim in
                              										Stuttgart (* D. R. P. Nr. 12311 vom
                                 										8. Mai 1880) besitzt ein hochkantig stehendes Hobeleisen, dessen Schneide
                              									aus der Seitenwand des Hobels heraustritt. Das Hobeleisen steckt in einer von dem
                              									Holzgestell und der eisernen Führungsleiste gebildeten Büchse und wird in dieser,
                              									wie üblich, durch einen Keil festgestellt. – Es ist ferner in der Patentschrift ein
                              									Böttcher-Nuthhobel angegeben, dessen Eigenthümlichkeit in der Verstellbarkeit seiner
                              									beiden Vorschneidmesser durch eine Schraube mit conisch zulaufender Spitze liegt, welche sich
                              									zwischen die Abschrägungen der beiden Vorschneidemesser einklemmt und so ein
                              									Auseinandergehen ihrer Schneiden erzielt. Den seitlichen Ausschlag begrenzen hierbei
                              									zwei Stellschrauben. Will man also die zu hobelnde Nuth vergröſsern, so schraubt man
                              									die beiden Stellschrauben entsprechend heraus und die mit conischer Spitze versehene
                              									Schraube so weit hinein, daſs die Vorschneidmesser, welche in ihrer Höhenlage durch
                              									Schrauben festgestellt sind, sich an dieselbe fest anlegen und so fixirt werden.
                              									Beide Hobel sind in Eisen auszuführen.
                           Hauptsächlich zur Andrehung von Speichenzapfen bestimmt ist der
                              									Zapfenhobel von E. Riedmayr in Oberbeuren bei Kaufbeuren (* D. R. P. Nr. 13202 vom 18.
                                 										September 1880). Dieser Zapfenhobel findet seine Ergänzung in einer
                              									Zwinge, welche den zu drehenden Gegenstand fassen und festhalten und ihm vom Zapfen
                              									abwärts eine bestimmte Schrägung, der Hobelfläche aber eine Stütze geben soll. Bei
                              									Drehung von Radzapfen wird dieselbe auf die schon an der Nabe befestigte Speiche
                              									angesetzt.
                           Die Zwinge besteht aus einem massiven Holzstück a (Fig.
                                 										10 Tafel 3), das in der Mitte eine Oeffnung hat, durch welche die Zwinge
                              									an die Speiche gesteckt wird. Mittels der durch die Zwinge gehenden hölzernen
                              									Handschraube wird die Speiche S fest zwischen diese und
                              									ein zur Schrägstellung dienendes massives Holzstück c
                              									gepreſst und so die Zwinge an der Speiche festgehalten. Um der letzteren eine
                              									bestimmte Schrägung mit geraden Zapfen geben zu können und die Zwinge stets in genau
                              									horizontaler Lage zu erhalten, kann der Schrägsteller c
                              									durch die Schraube d, deren Ende in ein in ihn
                              									versenktes und in der Mitte vertieftes Eisenplättchen eingreift, bis zu einem
                              									gewissen Maſs an die Speiche gepreſst werden, d.h. bis er mit seinen Seiten an die
                              									Schrägen der Oeffnung stöſst.
                           Der Hobel selbst besteht zunächst aus zwei massiven Holzplatten e und e1, deren eine das Hobeleisen trägt, während die
                              									andere nur als Gegendruck auf den Zapfen dient. Sie sind in der Mitte zur Aufnahme
                              									des Zapfens etwas erweitert und auf ihrer unteren (Hobel-) Fläche mit starkem
                              									Eisenblech besetzt. Diese beiden Platten werden festgehalten und einander genähert
                              									durch die beiden hölzernen Handschrauben f und f1 neben welchen zur
                              									besseren Führung je ein Führungsstift g und g1 angebracht ist. Auf
                              									der Stirnfläche jeder Platte ist ein Mitnehmer h
                              									eingesteckt. In die Platte e ist seitlich das
                              									Hobeleisen i gesteckt und durch eine Mutterschraube
                              									festgehalten. Auf dem Hobeleisen sitzt, an einer Seite mittels Schrauben befestigt,
                              									der Vorschneider l, der auf dem Hobeleisen zwischen
                              									Holz- und Eisenplatte eingelassen werden kann und den Zweck hat, die Rundung des
                              									Zapfens horizontal zu markiren, während das Hobeleisen ihn vertical bearbeitet.
                           
                           Die Verstellung des Werkzeuges an Nuth- und Kimmhobeln bei der oft wechselnden
                              									Nuthentfernung will F. Droſs in Berlin (Erl. * D. R. P.
                              									Nr. 5531 vom 14. August 1878) durch zwei Holzschrauben, welche die beiden
                              									Hobelhälften verbinden, bewirken. Dieselben gehen am Kopfende in einer in den Hobel
                              									eingelassenen Hülse, welche die Beweglichkeit der Schraube ermöglicht und
                              									verhindert, daſs dieselbe am Kopfende vorwärts oder rückwärts geht; in Folge dessen
                              									schraubt sich nur der eine Theil des Hobels auf oder zu, wodurch das Stellen des
                              									letzteren ermöglicht wird.
                           Eine eigenthümliche Hobelconstruction ist an P. Brunet und
                              									F.
                                    											Brossier in Paris (* D. R. P. Nr. 13588 vom 14. October 1880) patentirt; sie
                              									bezweckt die Vermeidung der Doppelhobeleisen und verhütet die Verstopfung des
                              									Spanloches. Um den ersteren Zweck zu erreichen, ist statt der bekannten
                              									Doppelhobeleisen ein einziges Eisen d (Fig. 11
                              									Taf. 3) angewendet, in welches eine dünne Stahlplatte f
                              									eingesteckt ist, deren untere Kante mit den unter einem zweckentsprechenden Winkel
                              									zu einander stehenden Abschrägungsflächen des Eisens eine doppelt zugeschärfte Schneide bildet. Um eine Verstopfung des Spanloches
                              									zu vermeiden, sind in den Holzkörper a des Hobels zwei
                              									passend gestaltete Löcher eingelassen, von denen das mit b bezeichnete das Spannloch bildet und das andere zur Aufnahme des
                              									Hobeleisens und des zu seiner Befestigung dienenden Keiles e dient.
                           Auf das Hobelmesser selbst beziehen sich die folgenden
                              									Anordnungen. Wie bei dem vorstehend beschriebenen Patent will auch P. G. Pleiſs in Remscheid das gewöhnliche
                              									Doppelhobeleisen verbessern. Nach den Mittheilungen des
                                 										Gewerbevereines für Nassau besteht dasselbe darin, daſs statt des
                              									gewöhnlichen Hobeleisens mit aufgeschraubter Klappe zwei Stahlklappen ein dazwischen
                              									liegendes Schneidmesser aus dünnem Stahlblech fest umschlieſsen. Der Vortheil der
                              									Einrichtung soll darin liegen, daſs man vor Beginn der Arbeit eine beliebige Anzahl
                              									Messer, welche an beiden Enden benutzt werden, schärft
                              									und während der Arbeit nach geschehener Abnutzung nach Bedürfniſs umwechselt. Es
                              									sollen diese Messer eine feinere Schneide besitzen als diejenigen, welche
                              									geschweiſst werden müssen, weil beim Schweiſsen häufig eine Veränderung der Güte des
                              									Stahls herbeigeführt wird.
                           Eine ähnliche Anordnung der Befestigung des Hobelmessers hat H. Baecker in Remscheid (Erl.* D. R. P. Nr. 734 vom 29. Juli 1877, vgl.
                              									1878 228 * 304) angegeben. Das Hobelmesser wird aus einer gleichmäſsig gewalzten
                              									Platte herausgeschnitten und erhält einen oben offenen, etwa ⅔ der Messerlänge
                              									betragenden Schlitz für die Klemmschraube und zwei Löcher für einen Führungsstift
                              									seitlich von diesem Schlitz. Beim Gebrauch wird dieses Messer zwischen zwei Platten
                              									gebracht, so daſs die durch beide hindurchgehende Klemmschraube in dem Schlitz
                              										liegt. Die
                              									Befestigung der oberen Platte auf der unteren, welche gekröpft oder nicht gekröpft
                              									sein kann, geschieht mittels der mit einem Zahnrad versehenen Zugschraube und einer
                              									Schnecke.
                           Die Bergische Stahl-Industrie-Gesellschaft
                              									in Remscheid (* D. R. P. Nr. 278 vom 4.
                                 										Juli 1877) hat ein Patent auf ein auf der ganzen flachen Seite
                              									verstähltes, der Länge nach conisch zulaufend gewalztes Hobeleisen. Das Verfahren
                              									der Herstellung ist folgendes: Entweder wird auf Quadrateisen von 40 bis 70mm Stärke Stahl im passenden Verhältniſs
                              									aufgelegt, in Schweiſsfeuern oder Oefen zusammengeschweiſst und unter einem
                              									Hammerwerk quadratisch oder flach ausgeschmiedet, oder die Verstählung geschieht in
                              									der Weise, daſs in einer Guſsstahlschmelzerei an weiſswarm gemachte Eisenluppen
                              									passender harter Gruſsstahl angegossen wird; ferner indem weicher, nicht härtbarer
                              									und harter Guſsstahl an einander gegossen werden, so daſs in eine Form mit einem
                              									leicht entfernbaren Einsatzstück das weiche Material gegossen wird, sodann das
                              									Einsatzstück entfernt, ein anderes kleineres an seine Stelle gesetzt und an den noch
                              									rothwarmen weichen Block der harte Stahl angegossen wird. Die so hergestellten
                              									Blöcke werden in gleicher Weise wie oben abgeschweiſst und unter dem Hammer
                              									quadratisch oder flach für die Walze vorgeschmiedet. Die angeschmiedeten Walzstücke,
                              									welche nach der einen oder anderen Art verstählt sind, werden in einem Flammofen
                              									hellrothwarm gemacht und auf einem gewöhnlichen Walzwerk in den verschiedenen, den
                              									Hobeleisen entsprechenden Breiten in einer Dicke von 4mm,5 ausgewalzt. Dann durchlaufen sie ein besonderes Walzengerüst mit zwei
                              									Walzen, von denen die eine genau, die andere nur an den Rändern auf etwa 50mm Breite centrisch gedreht ist, während der
                              									mittlere Theil dieser Walze excentrisch ist, und erhalten in einem Durchgang die der
                              									Form der fertigen Hobeleisen entsprechenden Eindrücke. Die Excentricität dieser
                              									Theile ist so groſs, als die herzustellenden Hobeleisen von der Schneide nach dem
                              									Rücken hin abnehmen sollen, in den meisten Fällen 2mm,5. Die so gewalzten, verstählten Stäbe werden nach dem Erkalten auf die
                              									Länge der betreffenden Hobeleisen durch-, bezieh. an den Seiten beschnitten und dann
                              									in der gewöhnlichen Weise gerichtet, gehärtet und geschliffen.
                           
                              
                                 Mg.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
