| Titel: | Ueber Brennen von Thonwaaren, Kalk, Cement und Gyps. | 
| Fundstelle: | Band 242, Jahrgang 1881, S. 427 | 
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                        Ueber Brennen von Thonwaaren, Kalk, Cement und
                           								Gyps.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 35.
                        (Patentklasse 80. Fortsetzung des Berichtes S. 273
                           								d. Bd.);
                        Ueber das Brennen von Thonwaaren, Kalk, Cement und
                           								Gyps.
                        
                     
                        
                           Der Gypsbrennofen für ununterbrochenen
                                 										Betrieb von M. Ehrhardt in Wolfenbüttel und
                              										H.
                                    											Barth in Braunschweig (* D. R. P. Nr. 12284 vom 2. Mai 1880) ist mit einfachen, auf
                              									Trägern ruhenden Kappen abgewölbt. Die auf dem Rost A
                              										(Fig. 4 bis 6 Taf. 35)
                              									entwickelten Heizgase gehen von der Glocke B aus durch
                              									das Schlangenrohr C zum Schornstein S. Ueber diesem Rohrsystem sind Eisenbahnschienen
                              									angebracht, auf denen kleine, 1m im Quadrat
                              									haltende und in ihren Wandungen durchbrochene eiserne Wagen D mit dem zu entwässernden Gyps stehen. Die Beschickung des Ofens wird
                              									mittels einer auf dem Geleise E laufenden Schiebebühne
                              									bewerkstelligt, welche jedesmal 3 Wagen aufnimmt. Die Mündungen des Ofens werden
                              									durch eiserne Thüren verschlossen; die entwickelten Wasserdämpfe entweichen durch
                              									Zuglöcher e.
                           Der Ziegelbrennofen mit drei Kammern
                              									von G.
                                    											Jahn in Berlin (* D. R. P. Nr. 13565 vom 17. August 1880) soll die Vortheile der gröſseren
                              									Oefen auch für kleineren Betrieb ermöglichen. Zu diesem Zweck werden drei je 20 bis
                              									30 Tausend Vollsteine fassende Brennkammern A, B und
                              										C (Fig. 7 bis
                              										9 Taf. 35) bei c verbunden. Die mittlere
                              									Kammer ist von i aus zugänglich. Beim Betriebe wird,
                              									nachdem Kammer A und B
                              									vollgesetzt sind, Kammer A befeuert und B von der abgehenden, bei c eintretenden Hitze vorgewärmt. Es entweichen hierbei die Feuergase aus
                              										B durch die mit Glockenabschluſs versehenen
                              									Rauchabzüge d in den Rauchsammler e und Schornstein o. Ist
                              										A fertig gebrannt, so schlieſst man die Schieber in
                              										c; es tritt eine Pause ein, während welcher Zeit
                              									die inzwischen vollgesetzte Kammer C von der aus der
                              									abkühlenden Kammer A gezogenen Hitze vorgeschmaucht
                              									wird. Die Unterführung heiſser Luft geschieht durch die Kanäle f, welche mit Schiebern s
                              									versehen sind und durch Oeffnungen g in die Kammersohle
                              									münden. Mittels durch die Kanäle n eingelassener kalter
                              									Luft kann man die Temperatur anfangs niedrig halten und dann nach Bedarf steigern.
                              									Die Schmauchgase werden durch Kanäle k in die mit
                              									Schieber z versehenen Schmauchsammler l geleitet und gelangen durch Rauchsammler e in den Schornstein. Ist C gehörig ausgeschmaucht, so wird B befeuert
                              									und C vorgewärmt, in welcher Zeit A entleert und vollgesetzt wird. Hierauf wird A von B geschmaucht,
                              									Vorauf dann in C Feuer und in A Vorfeuer gebracht wird u.s.w. Das Anfeuern geschieht von b aus, worauf dann der ganze Ofenkanal durch Befeuern
                              									von oben mittels der Schürlöcher m in volle Glut gebracht wird, so daſs 3
                              									bis 4 Tage nach dem Anfeuern bei vorangegangenem Ausschmauchen und Vorwärmen der
                              									Brand fertig sein kann.
                           Um bei Schachtöfen zum Brennen von Kalk
                                 										und Cement einen gleichmäſsigen Brand zu ermöglichen, will E.
                                    											Ziegler in Heilbronn a. N. (* D. R. P. Nr. 12592 vom 7. Februar 1880) mitten im Ofen
                              									Wände oder Säulen aufführen. Sind dieselben hohl und mit Schlitzen a (Fig. 10 und
                              										11 Taf. 35) versehen und entweder erhöht, oder mit einem Gebläse
                              									verbunden, so werden die Feuergase nach der Mitte zu gesaugt (vgl. Verkonteren 1880 237 * 292).
                              									Flugasche u. dgl. kann von dem Gang n aus entfernt
                              									werden.
                           Um in Cementschachtöfen die Bildung von Kohlenoxyd zu vermeiden, werden in der
                              									Auſsenwand des Ofens (Fig. 12 und
                              										13 Taf. 35) in verschiedenen Höhen ringförmige Kanäle e angebracht, welche mit der äuſseren Luft durch
                              									verschlieſsbare Oeffnungen s und mit dem Innern des
                              									Ofens durch Schlitze in Verbindung stehen, so daſs überall hin frische Luft
                              									zugeführt werden kann.
                           Der Ringofen von F.
                                    											Hollmann in Berlin (* D. R. P. Nr. 13391 vom 21. Januar 1880) soll dadurch eine
                              									gleichmäſsigere Vertheilung der Hitze erzielen, daſs die Gase nicht wie bisher durch
                              									Seitenöffnungen a (Fig. 14 und
                              										15 Taf. 35) abgesaugt werden – zum Vergleich zeigt Kammer 10 diese Einrichtung –, sondern durch Oeffnungen h in der Sohle, welche unter dem Boden durch drei Züge
                              										b zum Fuchs c mit
                              									Schieber e führt. Um eine Condensation der in den
                              									Feuergasen vorhandenen Wasserdämpfe an den neu eingesetzten Steinen zu verhindern,
                              									sind obere Feuerleitungszüge f mit Schieber g angebracht, welche die Wasserdämpfe in den
                              									Rauchsammler d und Schornstein S abführen sollen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
