| Titel: | H. Mohr's Controlwägeapparat für Eisenbahnfahrzeuge. | 
| Fundstelle: | Band 248, Jahrgang 1883, S. 194 | 
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                        H. Mohr's Controlwägeapparat für Eisenbahnfahrzeuge.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 12.
                        H. Mohr's Controlwägeapparat für Eisenbahnfahrzeuge.
                        
                     
                        
                           Mit der nachfolgend beschriebenen, von Herm. Mohr in
                              										Mannheim (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 19
                                 										832 vom 17. Februar 1882) construirten Wägevorrichtung wird neben dem
                              									Wägen einerseits ein unerlaubtes Befahren der Wagenbrücke verhindert und
                              									andererseits die Anzahl der passirenden Wagen registrirt. Es kann nämlich der Zugang
                              									zur Brücke und ebenso der Ausgang von derselben gesperrt und geöffnet werden, und
                              									zwar erfolgt gleichzeitig eine Sperrung des Ausganges, wenn der Zugang geöffnet
                              									wird.
                           Die Ausführung selbst läſst zwei quer durch das Schienengeleise, in Ausschnitten
                              									desselben verschiebbare Riegel C, C1 erkennen (vgl. Fig. 9 und
                              										10 Taf. 12), deren Nasenpaare D bezieh. D1 abwechselnd in jene
                              									Schienenunterbrechungen ein- oder austreten; sobald eines der Nasenpaare austritt,
                              									findet ein Einschieben von kurzen Schienenstücken E
                              									statt, so daſs die Lücken ausgefüllt und die entsprechende Schienenstelle fahrbar
                              									wird. Die Länge der Brücke ist nun so bemessen, daſs immer nur ein Wagen Platz
                              									findet. Das Verschieben der Riegel wird durch Umlegen eines Handhebels G vollführt, welcher mit der üblichen
                              									Feststellungsvorrichtung in den Grenzlagen gehalten wird. Auf der Welle dieses Hebels befindet sich
                              									auſserdem ein zweiter Arm O, welcher unter Vermittelung
                              									einer im Ständer N befindlichen Zugstange das
                              									Registrirwerk R bei jeder Hebelschwingung bewegt und
                              									dadurch die Anzahl der zur Wägung gelangten Fahrzeuge vermerkt.
                           Selbstverständlich ist das Registrirwerk sowohl, als auch die Riegelverbindung,
                              									letztere durch ein bei L angebrachtes Hängeschloſs, für
                              									den Arbeiter unzugänglich gemacht. In Ausnahmefallen kann die Brücke durch Abnehmen
                              									des Schlosses und gleichzeitiges Einrücken der auf beiden Riegeln befindlichen
                              									Lückenfüller E passirbar gemacht werden.
                           
                        
                     
                  
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