| Titel: | Die Telephon-Anlage in Berlin. | 
| Fundstelle: | Band 248, Jahrgang 1883, S. 321 | 
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                        Die Telephon-Anlage in Berlin.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 22.
                        Oesterreich, über die Telephonanlage in Berlin.
                        
                     
                        
                           Im Archiv für Post und Telegraphie, 1883 S. 10 ff. hat
                              									Postrath Oesterreich ausführlich die in Berlin
                              									bestehende FernsprechanlageUeber die Anlage in Zürich vgl. 1883 247 *
                                    											390. beschrieben, der zuerst angelegten im deutschen Reiche;
                              									seinen Mittheilungen sind die nachfolgenden Angaben entnommen.
                           Die Bedingungen sind im Wesentlichen noch dieselben wie in der
                              									Bekanntmachung vom 4. Juni 1880, in welcher das Reichspostamt zur Betheiligung
                              									aufforderte. Die Theilnehmer zahlen für die Apparate, deren Bedienung und
                              									Instandhaltung bei einer Leitung bis zu 2km
                              									jährlich 200 M. und 50 M. mehr für jedes fernere volle oder angefangene Kilometer.
                              									Hinzugetreten ist namentlich die telephonische Zustellung von Telegrammen vom
                              									Haupttelegraphenamte an die Theilnehmer und umgekehrt (Grundtaxe 10 Pf., Worttaxe 1
                              									Pf.), der Anschluſs mehrerer Bewohner eines Hauses durch denselben Draht mit
                              									Nebenvermittelungsstelle im Hause (50 M. jährlich für jede weitere Stelle,
                              									mindestens aber 100 M.), Aufstellung von Telephon bezieh. Wecker in verschiedenen
                              									Räumen desselben Theilnehmers (20 M. bezieh. 10 M. jährlich) unter Aufstellung eines
                              									Zwischenapparates (30 M.), wenn zwei verschiedene Stellen auch unter einander
                              									sprechen können sollen.
                           Auſser den an die Vermittelungsämter angeschlossenen Leitungen der
                              									Theilnehmer bestehen auch unmittelbare Verbindungen zwischen zwei Geschäftsstellen
                              									desselben auſserdem an das Vermittelungsamt angeschlossenen Theilnehmers (jährlich
                              									120 M. bei 2km Leitung; 50 M. mehr für jedes
                              									angefangene Kilometer, 20 M. für 1 Zwischenapparat). In den öffentlichen
                              									Fernsprechstellen ist für die Benutzung bis 5 Minuten 50 Pf. in Berlin oder
                              									Charlottenburg, 75 Pf. zwischen Berlin und Charlottenburg zu zahlen, von den
                              									Börsenbesuchern bei Benutzung der Sprechstelle in der Börse 70 Pf. (50 für die
                              									Postkasse, 20 für die Kaufmannschaft) bis zu 5 Minuten; für Benutzung letzterer
                              									entrichten Theilnehmer der Stadtfernsprechanlage 170 M. jährlich (70 zur Postkasse,
                              									100 für die Kaufmannschaft).
                           Die Leitungen laufen als blanke
                              									Drähte über die Häuser hinweg. Der Magistrat hat unterm 18. Januar 1881 die
                              									Ueberschreitung der Straſsen und Plätze, sowie die Befestigung von Leitungsstützen
                              									auf städtischen Gebäuden genehmigt; auf Privatgebäuden wird letzteres selten versagt
                              									und in keinem Falle wurde eine Vergütung dafür gefordert. Die auf den Häusern
                              									aufgestellten Stangen bestehen aus schmiedeisernen Röhren; jede ist der leichteren
                              									Handhabung wegen aus 2 Theilen zusammengesetzt und zwar aus einem unteren Theile von
                              										7cm,5 äuſserem und 6cm,7 innerem Durchmesser, sowie stets gleich
                              									bleibender Länge von 2m, ferner aus einem oberen
                              									Theile von 6cm,7 äuſserem und 5cm,7 innerem Durchmesser. Die Länge des oberen
                              									Theiles wird den örtlichen Verhältnissen angepaſst. Beide Theile werden mittels
                              									eines 10cm langen Gewindes in einander geschraubt.
                              									Den oberen Abschluſs der Stange bildet eine guſseiserne Verschluſskugel, welche in
                              									das obere Rohr gesteckt wird. Der untere Theil jeder Stange ist am oberen Ende mit
                              									einer verzinkten Schelle versehen, welche mit der Stange verlöthet ist und zur
                              									Befestigung der Erdleitung des Blitzableiters dient. Das untere Ende der Stange wird
                              									mit einem hölzernen Pfropfen verschlossen, um die Stange gegen das Tönen der Drähte
                              									mit Sand oder Asche ausfüllen zu können.
                           Jede einfache Stange, auch in gerader Linie, erhält eine Strebe
                              									von 25mm starkem Rundeisen und entsprechender
                              									Länge. Das obere, platt gehämmerte Ende bildet eine Oese von 20mm lichter Weite; das untere Ende ist zu einem
                              									Ringe von 25 bis 30mm Oeffnung gebogen. Der obere
                              									Theil der Strebe wird mit der Stange möglichst nahe unter dem untersten Querträger
                              									mittels einer aus 2 Theilen bestehenden Schelle verbunden, von deren beiden 15mm starken Schraubenbolzen der eine durch die Oese der Strebe
                              									gesteckt wird. Der untere Theil der Strebe wird gewöhnlich mittels einer
                              									Holzschraube von 18cm Länge und 2cm Durchmesser am Holzwerke des Daches befestigt;
                              									unter Umständen muſs die Construction der Oertlichkeit angepaſst werden. Stangen,
                              									welche in Winkelpunkten stehen, werden möglichst durch Anker aus 2 bis 4
                              									zusammengedrehten, 4mm starken Drähten gegen
                              									Seitenzug geschützt.
                           Eiserne Stangen sind bisher nur vereinzelt in äuſseren
                              									Stadttheilen angewendet worden, in denen die Straſsen noch nicht vollständig bebaut
                              									sind, wo jedoch hölzerne Stangen ihres unschönen Aussehens halber nicht aufgestellt
                              									werden können. Diese Stangen bestehen aus einem guſseisernen Fuſsstücke mit einem
                              									eingesteckten schmiedeisernen Rohre und den gewöhnlichen Querträgern zu 4 und 2
                              									Leitungen.
                           Die Querträger werden je nach der
                              									Gröſse der Linie zu 2, 4, 6, 8, 12, 16, 20 und 24 neben einander stehenden
                              									Isolatoren eingerichtet. Im ersten Baujahre wurden dieselben aus zwei ∟-Eisen von 38
                              									bis 40mm Schenkelbreite und 5mm Schenkeldicke, welche zu einem [-förmigen Profile zusammengenietet sind, hergestellt.
                              									Beide Schenkel sind mit 20mm weiten Bohrungen für
                              									die mittels Schraubenmutter auf den Querträgern zu befestigenden Stützen versehen,
                              									und zwar bei den Querträgern zu 2 und 4 Leitungen mit 40cm, bei den übrigen Querträgern mit 30cm
                              									Seitenabstand. Im zweiten Baujahre wurde für die Querträger eine einfachere und
                              									leichtere Construction gewählt. Fig. 1 Taf.
                              									22 zeigt einen Querträger zu 2 Isolatoren. Zwei Flacheisen von 39mm Breite und 6mm,5 Dicke werden durch Zwischenstücke a von
                              									gleichen Abmessungen zu einem Profile von 40mm
                              									Höhe zusammengenietet. Die Querträger zu 2 Isolatoren erhalten zur sicheren
                              									Befestigung an der Stange einen segmentartigen Ausschnitt b; an die Querträger zu 4 Isolatoren sind zu gleichem Zwecke 2 Stücke
                              									Flacheisen von 55mm Breite mit angenietet, welche
                              									einen segmentartigen Ausschnitt erhalten. Die Querträger, welche an zwei oder mehr
                              									Stangen befestigt werden (mit 6 und mehr Isolatoren), bedürfen keiner
                              									Ausschnitte.
                           Die Querträger werden an den Stangen mittels eines 6mm starken, hufeisenförmigen Ziehbandes c befestigt, dessen Schenkel in Schrauben mit Muttern
                              									auslaufen, welche bei der Befestigung durch die beiden Flacheisen des Querträgers
                              									und eine auf der anderen Seite vorgelegte, mit 2 Löchern versehene Unterlagscheibe
                              										d gesteckt werden. Für Abspannungen werden die
                              									Querträger aus zwei Flacheisen von 8mm Dicke
                              									hergestellt.
                           Die geraden Stützen bestehen aus
                              									einem oberen, 14cm langen Theile von 19mm,5 starkem Rundeisen mit einer Verstärkung am
                              									unteren Theile zum Aufsetzen auf den Querträger. Der untere, 6cm lange Theil ist am Ende mit Schraubengewinde
                              									und Mutter versehen. Damit die beiden Flacheisen des Querträgers beim Anziehen der
                              									Schraubenmutter nicht zusammengedrückt werden, wird zwischen beide Flacheisen eine
                              									eiserne Hülse (Futterring) von 26mm Höhe und 20mm Oeffnung auf den unteren Theil der Stütze
                              									geschoben, so daſs auch bei festem Anziehen der Mutter der Abstand der beiden Theile
                              									des Querträgers erhalten bleibt. Gebogene Stützen
                              									kommen bei Abspannungen (Einführungen) und Abzweigungen zur Anwendung. Der im
                              									Isolator befindliche gerade Theil von 19mm,5
                              									Durchmesser ist rund, während der gebogene Theil aus Vierkanteisen von 20mm Seite besteht. Die Befestigung im Querträger
                              									erfolgt mittels einer am Ende befindlichen Schraube mit Mutter.
                           Blitzableiterklemmen zur Führung der
                              									Erdseile längs der Umfassungsmauern von Gebäuden, bestehen aus einem 21cm langen, 3cm
                              									hohen, lern starken Flacheisen mit Mauerbolzen (vgl. Fig. 2 Taf.
                              									22). Ein Backen von 7cm,5 Länge, welcher mittels
                              									zweier Schraubenbolzen befestigt wird, dient zum Einklemmen des Drahtseiles. Die
                              									inneren Flächen beider Theile sind feilenartig aufgehauen.
                           Zur Isolirung der Leitungen werden
                              									die in der Reichs-Telegraphenverwaltung gebräuchlichen Isolatoren benutzt, und zwar
                              									die groſse Doppelglocke in den Linien, der kleine Isolator zur Einführung der
                              									Leitungen in die Vermittelungsämter.
                           Bildung der Gestänge. Die einfachen
                              									Stangen werden mit Querträgern zu 2 und 4 Isolatoren versehen, und zwar sollen in
                              									der Regel nicht mehr als 2 Querträger zu 4 Isolatoren an einer einfachen Stange
                              									befestigt werden. Auf gerader Linie indessen und unter sonst günstigen Verhältnissen können unbedenklich
                              									auch mehr Leitungen am einfachen Gestänge angebracht werden. So sind namentlich in
                              									der ersten Bauzeit oft einfache Gestänge mit 4 bis 5 Querträgern aufgestellt worden,
                              									welche sich bis jetzt durchaus gut gehalten haben. Sind mehr als 8 Drähte zu ziehen,
                              									so verwendet man bis zu 30 Drähten Querträger zu 6 Isolatoren und wählt ein
                              									doppeltes Gestänge, wobei 4 Isolatoren zwischen den beiden Stangen sich befinden.
                              									Bei mehr als 30 und bis zu 40 Drähten werden Querträger zu 8 Isolatoren angewendet
                              									und die Stangen in der Regel derart aufgestellt, daſs zwischen je 2 Stangen sich 4
                              									Isolatoren befinden, also bei Querträgern zu 12 Isolatoren 3 Stangen u.s.w. Die
                              									gröſsten in Berlin bisher aufgestellten Gestänge tragen 140 und 168 Leitungen (auf 7
                              									Querträgern zu 20 bezieh. 24 Leitungen).
                           Verzinkter Gußstahldraht (2mm,2 Durchmesser und 140 bis 150 k/qmm absolute
                              									Festigkeit) wird ausschlieſslich zu denjenigen Leitungen verwendet, welche auf den
                              									Häusern geführt sind und für deren Zerreiſsungssicherheit eine gröſsere Gewähr
                              									gefordert wird.
                           Im Uebrigen werden beim Baue der Fernsprechlinien diejenigen
                              									Drahtsorten verwendet, welche überhaupt für Telegraphenlinien Anwendung finden,
                              									nämlich verzinkter Eisendraht von 4 bezieh. 2mm,5 Durchmesser zur Leitung (an Landwegen
                              									u.s.w.), verzinkter Eisendraht von 2mm Durchmesser
                              									zum Festbinden der Leitungsdrähte an den Isolatoren, verzinkter Eisendraht von 1mm,7 Durchmesser (Wickeldraht) zur Verbindung
                              									zweier Drahtenden mittels der Wickellöthstelle (sogen. Britanniaverbindung).
                           Um zu verhindern, daſs das Tönen der
                                 										Drähte sich nach dem Inneren der Gebäude fortpflanzt, sind die Stangen
                              									möglichst nicht an den Umfassungsmauern der Gebäude, sondern an den
                              									Dachconstructionen zu befestigen. Ist dies wegen der Art der letzteren (z.B. bei
                              									Holzcementdächern) oder aus anderen Rücksichten nicht angängig, so ist zur
                              									Befestigung der Stangen eine solche Stelle der Umfassungsmauer auszuwählen, bei
                              									welcher ein etwaiges Tönen der Drähte weniger stört, z.B. über Treppenthürmen,
                              									Küchenflügeln u.s.w.
                           Zur Befestigung der Stangen dienen 2
                              									Unterlegplatten mit Laschen von der in Fig. 3 Taf.
                              									22 angegebenen Form. a ist eine Platte von 50cm Länge, 65mm
                              									Breite und 6mm Dicke mit zwei 25mm weiten Durchbohrungen für Schraubenbolzen b oder Holzschrauben. In der Mitte ist eine dem
                              									Querschnitte der Stange entsprechend gebogene Lasche c
                              									aufgesetzt; die Befestigung der Stange erfolgt durch Anziehen der 4 Schraubenbolzen
                              										d. Die eine Befestigungsvorrichtung wird am Fuſse
                              									der Stange angelegt, die zweite in einem Abstande von mindestens Im an passender
                              									Stelle. – Erfolgt die Befestigung an Mauern, so werden in die Durchbohrungen
                              									Mauerbolzen b von 20mm Durchmesser und entsprechender Länge gesteckt; auf der inneren Seite
                              									der Mauer wird eine Unterlegplatte e verwendet, welche
                              									in ihren Abmessungen u.s.w. genau der an der äuſseren Seite der Mauer verwendeten
                              									Platte entspricht. Die Befestigung der Stangen an Giebelmauern muſs besonders
                              									sorgfältig von geübten und zuverlässigen Handwerkern ausgeführt werden, damit
                              									Nachbesserungen an schwer und meist nur mittels Hängegerüsten, Fahrstühlen u. dgl.
                              									zugänglichen Stellen vermieden werden.
                           Die Befestigung der Stangen innerhalb der Dächer erfolgt entweder
                              									an den Dächern selbst, oder an geeigneten Hilfsconstructionen, die aus sogen.
                              									Kreuzhölzern (4kantigen Hölzern von 13cm Seite)
                              									hergestellt werden. Die Kreuzhölzer werden am Dachgebälke mittels Bolzen von 2cm Durchmesser und entsprechender Länge befestigt.
                              									Die Befestigungstheile werden an Kreuzhölzern und an gesunden Hölzern der
                              									Dachconstructionen mittels Holzschrauben von 2cm
                              									Durchmesser und 13cm Länge fest geschraubt; ist
                              									die Festigkeit der Dachconstructionstheile nicht ganz zweifellos, so werden Bolzen
                              									u. dgl. wie an Giebelmauern angewendet.
                           Bei Schiefer- und Ziegeldächern sind vorhandene Laufbretter bis zu dem Gestänge zu verlängern bezieh.
                              									neue anzulegen. Nach Aufstellung der Stangen werden die mit Stützen und Isolatoren
                              									bereits versehenen Querträger im Höhenabstande von 40cm an die Stangen angeschraubt und die Seitenbefestigungen angebracht.
                              									Diejenigen Stellen, an denen die Stangen, Streben u.s.w. die Dachfläche durchsetzen, werden
                              									nach Fig. 4 Taf. 22 durch eine Zinkblechplatte von entsprechender bezieh. den
                              									vorhandenen Bedachungsstücken angepaſster Gröſse gedichtet. Die Blechplatte ist mit
                              									einer oben offenen Tülle a versehen, über welche wieder
                              									ein mit der Stange gut verlötheter Trichter b greift.
                              									Zwischen Tülle und Stange bezieh. Trichter ist ein kleiner Spielraum nöthig, weil
                              									bei der unvermeidlichen Bewegung der Stange sonst die Theile auf einander drücken
                              									und dadurch leicht die Löthstellen beschädigt und undicht werden.
                           Gegen das Tönen der Drähte hat sich das neben den oben erwähnten
                              									Vorsichtsmaſsregeln seit länger als einem Jahre ausschlieſslich angewendete
                              									Dämpfungsmittel gut bewährt. Dasselbe besteht aus einem Gummicylinder von 15mm Durchmesser und 10cm Länge (Preis 12,6 Pf.), welcher der Länge nach bis zur Mitte
                              									aufgeschnitten ist und hier eine Längsöffnung von 1mm Weite zum Einlegen des Leitungsdrahtes enthält. Bei einigermaſsen
                              									gleichen Stangenabständen wird der Gummicylinder – die geschlitzte Seite auf gerader
                              									Strecke nach oben, in Winkelpunkten dem Drahtzuge entgegengesetzt gerichtet – in die
                              									Bindung des Drahtes an den Isolator gelegt (vgl. Fig. 5 Taf.
                              									22). Zum Schütze gegen Witterungseinflüsse wird der Gummicylinder vorher mit einem
                              									Bleibleche umwickelt. Da diese Bindung den Leitungsdraht nicht unbedingt gegen
                              									Verschiebung schützt, so wird bei ungleichen Spannweiten das Dämpfungsmittel in der
                              									Weise angewendet, daſs, während der Leitungsdraht in gewöhnlicher Weise unmittelbar
                              									an den Isolator gebunden wird, zu beiden Seiten des Isolators, etwa 1,5 bis 2m von demselben entfernt, Gummicylinder von 10 bis
                              										15cm Länge auf dem Leitungsdrahte befestigt
                              									werden. Während im ersteren Falle nur die Uebertragung des Tönens auf die Häuser
                              									vermieden werden soll, wird im letzteren Falle die Entstehung des Tönens überhaupt
                              									zu verhindern gesucht. Bei vereinzelt vorkommenden, sehr groſsen Spannweiten ist es
                              									vortheilhaft, den Leitungsdraht auf der betreffenden Stelle abzuspannen, d.h. um den
                              									Hals des Isolators herumzulegen. Auch in diesem Falle kann der Gummicylinder
                              									angewendet werden, indem man denselben – mit dem Schlitze nach auſsen – um den Hals
                              									des Isolators herum- und den Draht in den Schlitz einlegt.
                           Blitzableiter. Die im Laufe zweier
                              									Sommer über Berlin hinweggegangenen, zum Theile recht schweren Gewitter haben nicht
                              									die geringste Beschädigung weder der Linienanlage, noch der betreffenden Häuser
                              									verursacht, wohl aber ist die Thätigkeit der in den Fernsprechstellen vorhandenen
                              									Blitzableiter in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen worden. Jede 3. oder 4.
                              									Stange ist durch ein Seil von 3 Stück 4mm starken
                              									verzinkten Eisendrähten mit der Erde in leitende Verbindung gebracht. Das Drahtseil
                              									wird, wie schon erwähnt, an eine verzinkte Schelle gelöthet. Demnächst wird das Seil
                              									mittels Isolatoren auf dem Dache entlang und mittels der in Fig. 2
                              									angedeuteten Klemmvorrichtung an den Wänden herab bis zur Erde geführt. Hier wird
                              									mit einem Erdbohrer ein Loch bis in die – in Berlin meistens leicht zu erreichende –
                              									Grundwasserschicht gebohrt und das zu einigen Ringen gebogene Ende so tief als
                              									möglich versenkt. Ueber dem Erdboden, bis etwa zu 2m Höhe, wird das Erdseil mit einer Holzleiste bedeckt. Sofern sich in der
                              									Nähe der Stangen gröſsere Metallmassen in oder an dem Gebäude befinden (Zinkdächer,
                              									Wasserbehälter u.s.w.), werden diese mit den Stangen bezieh. der Erdleitung durch
                              									besondere Drähte leitend verbunden. Diejenigen Stangen, welche mit keiner Erdleitung
                              									versehen sind, werden mit der nächsten Erdleitung durch einen 4mm starken Leitungsdraht verbunden. Der Draht wird
                              									mit der bezeichneten Schelle verlöthet, über den untersten Querträger um die Stange
                              									gelegt, mit reichlichem Durchhange bis zur nächsten Stange geführt, mit dieser in
                              									derselben Art verbunden u.s.f. Abgesehen von dem Vortheile, daſs auf diese Weise
                              									sämmtliche Gestänge mit der Erde in leitende Verbindung gebracht werden, ist man in
                              									der Auswahl des Ortes für die Erdleitung auch nicht so gebunden, als dies sonst der
                              									Fall sein würde. Es ist dies namentlich in Berlin von Vortheil, wo bei der
                              									weitgehenden Ausnutzung des Grund und Bodens selbst auf groſsen Grundstücken nicht
                              									immer ein geeigneter Platz zur Anbringung einer Erdleitung zu finden ist.
                           Behufs der Einführung in die Häuser
                              									wird die Leitung vom letzten Gestänge aus möglichst mit blankem Drahte bis zum
                              									Fenster desjenigen Zimmers geführt, worin die Apparate aufgestellt werden sollen.
                              									Nach den nicht unmittelbar an einer Hauptlinie liegenden Häusern wird eine Zweiglinie
                              									auf einzelnen Stützen, welche unmittelbar an den Häusern befestigt werden, geführt.
                              									Oberhalb des Fensters wird ein groſser Isolator auf einer gewöhnlichen gebogenen
                              									Stütze in die Wand eingegypst, woran der oberirdische Draht endigt; von da aus kommt
                              									ein 1 drähtiges Bleirohrkabel zur Verwendung, mit dem man nöthigenfalls sogar bis zu
                              									dem Gestänge auf dem Hause gehen muſs. Bleirohrkabel und oberirdische Leitung werden
                              									mittels der in Fig. 6 Taf.
                              									22 dargestellten Einführungsglocke aas Hartgummi verbunden, in deren Mantel a oben ein Stück b
                              									eingeschraubt ist; durch letzteres geht wasserdicht ein verzinkter Eisendraht e, dessen in die Glocke reichendes Ende zu einer Oese
                              									gebogen ist und zur Verbindung mit dem schon vor dem Einschrauben von b an die Oese angelötheten Bleirohrkabel k dient, während das andere Ende zur Verbindung mit der
                              									oberirdischen Leitung benutzt wird. Das Kabel wird durch den Fensterrahmen,
                              									nöthigenfalls durch die Wand ins Zimmer geführt. Im Zimmer wird neuerdings auch
                              									doppelt umsponnener Wachsdraht von 1mm
                              									Kupferdurchmesser verwendet.
                           Die Erdleitung im Inneren der Häuser wird aus einem Kupferdrahts
                              									eile von 2 Stück 2mm starken Drähten hergestellt,
                              									an welche sowohl die Erde des Apparates, wie der Batterie geführt wird. Die
                              									Erdleitung wird fast ausnahmslos mit den Wasserleitungsröhren verbunden, und zwar
                              									mit den Bleiröhren, an denen die Verlöthung sich leichter und sicherer herstellen
                              									läſst. Ist Wasserleitung nicht im Hause, so wird an geeigneter Stelle eine
                              									Erdleitung aus 3 Stück Eisendrähten von 4mm
                              									Durchmesser, welche zu einem Seile gedreht sind, in die Erde und zwar bis an das
                              									Grundwasser geführt.
                           Als Apparate werden benutzt das Siemens'sche Telephon mit Hufeisenmagnet
                              									(vgl. 1879 231 * 140), welches inzwischen nur einige mehr
                              									äuſserliche Veränderungen erfahren hat. Mikrophonsender
                              									und zwar die von Blake und von Berliner (vgl. 1881 241 236. 1882 246 81. 130) werden in der Berliner Fernsprechanlage nur
                              									in verhältniſsmäſsig geringer Anzahl angewendet, und zwar hauptsächlich bei den
                              									Vermittelungsämtern, weil die Mikrophonsender ein leises Sprechen zulassen, dieser
                              									Umstand dort aber in so fern von Wichtigkeit ist, als die Beamten durch vieles
                              									Sprechen am Mikrophon nicht so angestrengt werden, mehrere zugleich im Dienste
                              									befindliche Beamte sich auch gegenseitig weniger stören als bei Benutzung des
                              									Fernsprechers.
                           Die zur Einrichtung einer Fernsprechstelle gehörigen Apparate sind
                              									in einem Holzkästchen mit 2 Thüren (vgl. Fig. 9 Taf.
                              									22) untergebracht. Für Endstellen ist in dem Kästchen das eine Telephon, das zum
                              									Sprechen benutzt werden soll, festgelegt, ein zweites, zum Hören bestimmtes, hängt
                              									in einem Haken des Hebels eines selbstthätigen Umschalters und schaltet dabei einen
                              									Rasselwecker (mit Selbstunterbrechung, neuerdings gewöhnlich mit Selbstausschluſs)
                              									ein, während beim Abnehmen dieses Fernsprechers vom Haken der Wecker ausgeschaltet
                              									und dafür die beiden Telephone eingeschaltet werden. Bisweilen wird der Wecker noch
                              									mit sichtbarem Zeichen – einer Scheibe an einem Winkelhebel – versehen und bei
                              									Bedarf der Winkelhebel gleich zum Schlieſsen eines Lokalstromes nach einem zweiten,
                              									entfernten Wecker benutzt. Vor dem Umschalter ist noch eine einfache Taste und ein
                              									sogen. „Spindelblitzableiter“ eingeschaltet, Erstere ist ein federnder
                              									Messingstreifen mit aus dem Kästchen vortretendem Hartgummi- oder Elfenbeinknopfe;
                              									beim Druck auf den Knopf wird der Streifen von einer Contactschiene, von der ein
                              									Draht nach der Umschalterachse führt, an einen Contact gelegt, welcher mit dem einen
                              									Pole der mit dem anderen Pole an der Erde liegenden Weckbatterie (6 bis 12 Leclanché-Elemente) verbunden ist. Der Blitzableiter
                              									enthält auf einer mit der Erde verbundenen Messingspindel einen dünnen isolirten
                              									Abschmelzdraht; beim Herausziehen der Spindel stellt eine Messingfeder selbstthätig
                              									eine Verbindung der beiden Lager für die auf die Spindel an deren Enden isolirt
                              									aufgeschobenen Messinghülsen her, in welchen die Enden des Abschmelzdrahtes
                              									befestigt sind, und verhütet so eine Leitungsunterbrechung zufolge des Herausziehens
                              									der Spindel. Die Schaltung einer Fernsprechstelle zeigt die an sich leicht
                              									verständliche Figur 7 Taf.
                              									22, in welcher bei der Ruhestellung die Leitung L durch
                              									den Blitzableiter Z zur Taste T, zur Achse des selbstthätigen Umschalters U
                              									und durch den Wecker W zur Erde E geführt ist. Faſst man die Feder des Tasters T am Knopf a und drückt sie auf 3, so entsendet die Batterie B den Strom unmittelbar in die Leitung; nimmt man F1 vom Haken ab, so legt sich der Hebel
                              									von U auf 3, schaltet den
                              									Wecker W aus und beide Telephone F1 und F2 ein.
                           In den Endstellen, welche mit Relais versehen sind, geht die
                              									Leitung von x ab nicht durch den Wecker, sondern durch
                              									die Spulen des Relais zur Erde und letzteres schlieſst beim Ansprechen die Batterie
                              										B durch den Wecker. Das Relais, welches auch in den
                              									Zwischenstellen Anwendung findet, ist in Fig. 8 Taf.
                              									22 abgebildet; nur der eine Schenkel des Hufeisens M
                              									hat eine Drahtrolle von etwa 2000 Umwindungen und 80 S-E Widerstand. Die Enden der
                              									Bewickelung sind an die Klemmen h und h1 geführt, während v und v1 die Poldrähte der Lokalbatterie
                              									bezeichnen, welche der Anker a schlieſst, wenn er mit
                              									der Schraube n auf den Kern M auftrifft: die Schraube r im Messingstück
                              										b regulirt die Spannung der Feder f, die Schraube m die
                              									Hubhöhe des an f sitzenden Ankers a.
                           In den Endstellen mit Mikrophongeber ist der Umschalter U (Fig. 7) noch
                              									mit einer Feder versehen, welche der Umschalterhebel mittels eines seitlich aus ihm
                              									vorstehenden, isolirten Stiftes beim Abnehmen des Telephons F1 auf einen Contact auflegt, um so
                              									ein Element der Batterie B durch die primäre Spule des
                              									Inductors des Mikrophons zu schlieſsen; die secundäre Spule des Inductors wird an
                              									Stelle des wegbleibenden Telephons F2 zwischen 3 in U und F1 eingeschaltet.
                           In Fig. 9 Taf.
                              									22 ist ein Apparatkästchen einer Zwischenstelle
                              									abgebildet; dasselbe unterscheidet sich von den für Endstellen äuſserlich nur durch
                              									die Klemme K2, für die
                              									nach der Endstelle S weiterführende Leitung L2 und den Griff G des Umschalters, welcher mittels der Stellscheibe s und der Stahlfeder t in
                              									3 Stellungen gebracht werden kann. Wie Fig. 10
                              									Taf. 22, welche den UmschalterIn der neuesten Zeit hat dieser Umschalter, unter Beibehaltung des
                                    											Grundgedankens und der Schaltung, eine zweckmäſsigere Einrichtung
                                    											erhalten. von der Rückseite gesehen darstellt, erkennen läſst,
                              									ist bei der Mittelstellung des Griffes G auf D bloſs Feder f1 mit f2 durch das Mittelstück III leitend verbunden und, wie sich aus der Schaltungsskizze der
                              									Zwischenstelle Fig. 11
                              									Taf. 22 ergibt, L1
                              									unmittelbar mit L2, das
                              									Vermittelungsamt V mit der Endstelle S zum Durchsprechen verbunden; das Relais R ist mit eingeschaltet und bringt beim Rufen einen
                              									vorhandenen zweiten Wecker W2 mit Hilfe der Batterie B zum
                              									Tönen. Wird G links auf V
                              									gestellt, so ist f1
                              									auſser Verbindung mit f2, dafür aber f3 mit f4
                              									durch das Messingstück I und f5 mit f6 durch II
                              									verbunden, so daſs V nur die Zwischenstelle auf W1 rufen, bezieh. nach
                              									Abheben des Telephons F1 vom Haken des Umschalters U mit der
                              									Zwischenstelle sprechen kann; S kann letztere auf W2 rufen. Wird endlich
                              										G nach rechts auf S
                              									gedreht, so ist f3
                              									durch I mit f3, f4 mit f6 durch II verbunden,
                              										f1 und f2 sind isolirt; daher
                              									kann jetzt V bloſs auf W2 rufen, S
                              									dagegen ruft auf W1 und
                              									kann nach Abheben von F1 mit der Zwischenstelle sprechen.
                           Vermittelungsämter bestehen in Berlin
                              									zur Zeit 4, nämlich: Nr. I beim Haupttelegraphenamte (Französische Straſse 33c) für den mittleren Stadttheil, Nr. II (Leipziger
                              									Straſse 16) für die südlichen, südwestlichen und westlichen Stadttheile.Hier sind seit einigen Tagen auch die Leitungen eingeführt, welche das
                                    											Fernsprechnetz in Potsdam an das in Berlin anschlieſsen. Nr. III
                              									(Oranienburger Straſse 35) für die nördlichen und nordöstlichen Stadttheile, Nr. IV
                              									(Cöpenicker Straſse 122) für die südöstlichen Stadttheile. Auſserdem ist eine kleine
                              									Hilfsvermittelungsstelle in Charlottenburg für den Verkehr der dortigen (13
                              									Theilnehmer) mit Berlin eingerichtet. Endlich besteht die besondere
                              									Vermittelungsstelle in der Börse (vgl. 1882 243 341). Die
                              									4 Aemter I bis IV befinden sich in reichseigenen Gebäuden. Jedes derselben ist mit
                              									den 3 anderen und der Börse durch 4 bis 9 Leitungen, Charlottenburg bloſs mit II
                              									durch 4 Leitungen verbunden; auſserdem ist zwischen I bis IV und Börse noch je 1
                              									Draht für den dienstlichen Verkehr gespannt und unmittelbar an einen besonderen
                              									Apparat gelegt. Auf dem Dache jedes Amtes ist ein hölzerner Thurm erbaut, um den
                              									herum in einem Viereck oder Achteck die Abspanngestänge stehen. Auf dem Dache läuft um
                              									den Thurm eine mit einem Eisengitter versehene Galerie von Im Breite. Ein weit
                              									vorspringendes flaches Dach enthält 2 Oberlichtfenster. Dach und Gallerie sind mit
                              									Zinkblech gedeckt; die Wände des Thurmes, von denen die eine mit einer Thür versehen
                              									ist, sind mit Holz bekleidet, welches zu gröſserer Wetterbeständigkeit mit Oelfarbe
                              									gestrichen ist. Das obere Drittel des Thurmes ist mit kleinen Isolatoren in 6 Reihen
                              									zu 22 besetzt, so daſs bequem über 500 Leitungen zugeführt werden können. Im Inneren
                              									führt eine Treppe bis zum Thurme, auſserdem läuft in der Höhe der untersten
                              									Isolatorreihe rings herum ein 50cm breites Brett
                              									als Sitz für die im Inneren beschäftigten Arbeiter. Die Stahldrahtleitung endet am
                              									Abspanngestänge; von dort bis zu dem kleinen Isolator am Thurme wird Eisendraht von
                              										2mm Stärke (Bindedraht) angewendet; demnächst
                              									gelangen bis zu den Klappenschränken im Vermittelungsamte 4 drähtige Bleirohrkabel
                              									zur Benutzung. Diese Kabel werden an den Wänden des Zimmers in Klemmleisten
                              									befestigt, in Holzverkleidung bis zum Fuſsboden des Thurmes geführt, dort nach den 4
                              									Ecken vertheilt und mittels Gasrohrhaken an den 4 Pfosten des Thurmes befestigt,
                              									endlich in der Höhe der untersten Isolatorreihe von der Bleihülle befreit und in die
                              									4 isolirten Drahte aufgelöst. Die isolirten einzelnen Drähte werden mittels
                              									Drahtklammern an der Innenwand befestigt und durch ein über dem kleinen Isolator
                              									gebohrtes Loch zu diesem geführt bezieh. mit dem blanken Drahte verbunden. Beide
                              									Verbindungsstellen werden gut verlöthet.
                           Diese Art der Einführung gestattet leicht, für die unmittelbaren
                              									Leitungen in den Einführungsthürmen Untersuchungsstellen anzulegen. Dazu werden die
                              									durch den Thurm gehenden derartigen Leitungen an Klemmen gelegt.
                           Zur Verbindung der Leitungen in den Vermittelungsämtern unter
                              									einander dienen sogen. Klappenschränke von der in Fig.
                                 										12 Taf. 22 abgebildeten Form für je 50 Leitungen. Der Klappenschrank steht
                              									auf einem Untersatze (Batterieschranke von 0m,95
                              									Höhe, 0m,83 Breite und 0m,33 Tiefe) und ist 1m hoch, 0m,65 breit, etwa 12cm tief und enthält 50 Klappen K mit Elektromagneten E
                              									(zur Auslösung der vom Häkchen h des Ankers a festgehaltenen Klappe genau von der in Fig.
                                 										13 Taf. 22 abgebildeten Einrichtung), welche zu je 10 in 5
                              									Horizontalreihen angeordnet sind. Zur Regulirung dient die auf die Blattfeder f wirkende Schraube s. Die
                              									Zuleitung wird durch zwei an der hölzernen Grundplatte o der Elektromagnetrolle (3500 Umwindungen; 150 S-E) befestigte, mit den
                              									Umwindungen verbundene Metallstücke m gebildet, auf
                              									welche 2 Messingfedern m1 drücken, von denen die eine mit der Leitung, die andere mittels des
                              									Messingstückes p mit dem oberen Theile v der Klinke N verbunden
                              									ist. Nach vorn ist der Elektromagnet durch die Messingplatte b abgeschlossen, welche die um ein Gelenk c
                              									drehbare Klappe K von geschwärztem Messing trägt. Geht
                              									das Häkchen h nach abwärts, so fällt die Klappe, deren
                              									Bewegung durch eine kleine Blattfeder eingeleitet wird. Fällt K auf den Messingstift w
                              									herab, so wird der Lokalstrom geschlossen, da zwischen der Messingklemme g und der Messingplatte b
                              									mit Klemme i die Lokalbatterie und ein Wecker
                              									geschaltet sind.
                           Wie in Fig. 12
                              									angedeutet, befinden sich auſser unter den 50 Klappen noch an beiden Seiten je 25
                              									nummerirte und am Fuſse des Klappenschrankes in einer Reihe 10 Stöpsellöcher. Die
                              									seitwärts angebrachten 50 Stöpsellöcher enthalten Klinken N1 (Fig. 14
                              									Taf. 22), deren oberer Theil v1 mit der Leitung verbunden ist, während die untere
                              									Schiene u1 zu dem
                              									Elektromagnete der Klappe führt. Man ist hiernach im Stande, jede Leitung sowohl in
                              									der Klinke (d.h. ohne Einschaltung des Elektromagnetes), als in der Klappe (mit
                              									eingeschaltetem Elektromagnete) zu verbinden. Um die eingeschalteten Widerstände auf
                              									das geringste Maſs zu beschränken, wird nämlich bei jeder Verbindung zweier
                              									Leitungen stets nur eine Klappe eingeschaltet, welche bestimmt ist, dem Amte den
                              									Schluſs der Unterredung anzudeuten. – Zur Herstellung der Verbindungen dient eine
                              									mit wollener Litze umsponnene biegsame Schnur von dünnen Metallfäden (sogen.
                              									Leitungsschnur), welche, sofern sie zur Verbindung zweier Leitungen unter einander
                              									dienen soll, an jedem Ende einen Stöpsel hat. Soll die Schnur nur dazu dienen, eine
                              									beliebige Leitung mit einem Fernsprechapparate zu verbinden, so wird an dem einen Ende statt des Stöpsels
                              									ein einfacher Kupferdraht zum Anlegen an eine Klemme angebracht. Der Stöpsel besteht aus einem Hefte e (Fig. 15
                              									Taf. 22) von Hartgummi, dessen vorderes Ende bis zu dem Absatze bei b in das Stöpselloch k
                              									bezieh. k1 gesteckt
                              									werden kann. Aus dem Hefte e steht ein 4mm starker, vorn stumpf zugespitzter Messingstift
                              										l hervor, welcher mit der durch das Heft
                              									hindurchgehenden Leitungsschnur in Verbindung steht. Der Messingstift l steht auſserdem durch eine Schraube mit einem um das
                              									Heft bei b herumgelegten Messingringe in metallischer
                              									Verbindung, von dessen Zweck später die Rede ist. Wird der Stöpsel in ein Loch z.B.
                              										k (Fig. 14)
                              									gesteckt, so hebt der Messingstift a den oberen Theil
                              										v der Klinke N und
                              									trennt denselben von dem unteren Theile w, während er
                              									selbst mit v in leitender Berührung bleibt.
                           Die in der unteren Horizontalreihe angebrachten zehn Löcher münden
                              									auf Klinken der beschriebenen Einrichtung, welche zu Verbindungen innerhalb der
                              									Aemter (zu den Sprechapparaten, zwischen zwei Klappenschränken u.s.w.) und zu den
                              									Verbindungen mit anderen Vermittelungsämtern benutzt werden. Die betreffenden
                              									Verbindungen führen jedoch nur zu dem oberen Theile der Klinke, während der untere
                              									isolirt ist.
                           Zum Verkehr mit den Theilnehmern
                              									dienen gewöhnliche Fernsprechsysteme mit Mikrophongeber ohne Wecker, die zwischen je
                              									zwei Klappensystemen angebracht werden. Für 3 Klappenschränke bezieh. 150
                              									Theilnehmer genügen 2 Apparate. Die Leitungsklemme jedes der 2 Apparate wird mit 2
                              									Klinken (einer aus dem rechts, einer aus dem links von ihm stehenden Klappensysteme)
                              									verbunden.
                           Zum Verkehr der Vermittelungsämter unter
                                 										einender bezieh. mit der Börse dienen ebenfalls Fernsprechsysteme mit
                              									Mikrophongeber. Die Leitung wird jedoch unmittelbar an den Apparat geführt, da
                              									Apparat und Leitung stets demselben Zwecke dienen. Um den Ruf wahrnehmen zu können,
                              									sind in die betreffenden Leitungen die in der Reichs-Telegraphenverwaltung auch
                              									sonst gebräuchlichen schnarrenden Wecker eingeschaltet.
                              									Es sind dies gewöhnliche Wecker mit Selbstunterbrechung, jedoch ohne Glocke. Den
                              									Weckruf bildet das durch das Vibriren des Ankers hervorgerufene schnarrende
                              									Geräusch. Die Wecker haben an dieser Stelle den Vorzug, daſs sie den Sprechverkehr
                              									mehrerer Beamten nicht so leicht stören als die läutenden Wecker; auſserdem läſst
                              									sich der schnarrende Ton durch Vermehrung und Verminderung der Hubhöhe des Ankers in
                              									gewissen Grenzen verändern, so daſs das Schnarren mehrerer derartiger Wecker leicht
                              									unterschieden werden kann.
                           Mittels eines Controlapparates wird
                              									festgestellt, ob in einer seit längerer Zeit bestehenden Verbindung noch gesprochen
                              									wird, wenn einer der beiden verbundenen Theilnehmer von anderer Seite verlangt wird.
                              									Dazu dient ein gewöhnlicher Fernsprecher, der durch 2 Leitungsschnüre zwischen 2
                              									Klemmen an der Seite oder Rückwand des Klappenschrankes eingeschaltet ist. Die eine
                              									Klemme ist mit der Erde fest verbunden, an die andere ist eine Leitungsschnur
                              									gelegt, die in einen Stöpselgriff mit einem Messinghaken r (Fig. 16)
                              									ausläuft. Der Fernsprecher wird auf den Tisch gestellt oder an einen Haken gehängt.
                              									Will man sich überzeugen, ob eine Verbindung noch benutzt wird, so hangt man den
                              									Controlhaken (Fig. 16
                              									Taf. 22) über einen der Stöpsel der betreffenden Leitungsverbindung, und zwar auf
                              									den in Fig. 15 mit
                              										b bezeichneten Metallring. Da dieser mit den
                              									betreffenden Leitungen in Verbindung ist, so ist von dem Controlhaken aus über den
                              									Controlapparat eine Zweigleitung zur Erde gebildet und es kann festgestellt werden,
                              									ob in der Verbindung noch gesprochen wird. Um nicht eine Abschwächung des etwa noch
                              									stattfindenden Gespräches hervorzurufen, empfiehlt es sich, in die Erdleitung des
                              									Controlapparates einen gröſseren künstlichen Widerstand (Graphitwiderstand von 1000
                              									S-E) einzuschalten. Für je 100 Theilnehmer genügt ein Controlapparat.
                           Zur Aufnahme von Telegrammen,
                              									Rohrpostsendungen, Uebermittelung angekommener Telegramme u.s.w. von oder an
                              									Theilnehmer dient ein besonderes Fernsprechsystem mit Mikrophonsender, welches an
                              									einem Schreibtische angebracht ist. Um hier auſsere Störungen möglichst unschädlich
                              									zu machen, bezieh. die Verständigung zu erhöhen, sind in das System 2 Fernsprecher
                              									zum Hören eingeschaltet.
                              									Der eine mit Leitungsschnüren versehene Fernsprecher hängt, wie gewöhnlich, an dem
                              									Fernsprechgehäuse, welches auf einem Tischaufsatze in Mundhöhe vor dem am Tische
                              									sitzenden Beamten steht; der andere ist an einem eisernen Ständer, welcher an der
                              									rechten Seite des Tisches befestigt ist, mittels zweier Schellen fest angeschraubt.
                              									Der untere Theil des Ständers besteht aus einem Rohre, in welchem sich das obere,
                              									den Fernsprecher tragende Rohr mit dem Querarme in jeder beliebigen Höhe und
                              									Richtung so feststellen läſst, daſs der am Tische sitzende Beamte bequem das rechte
                              									Ohr gegen die Mündung des Fernsprechers legen kann. Nimmt der Beamte den zweiten
                              									Fernsprecher an das linke Ohr, so behält er die rechte Hand zum Schreiben frei und
                              									es ist selbst bei starkem Auſsengeräusche ungestörter Verkehr möglich.
                           Die Fernsprecheinrichtung in der
                                 										Börse befindet sich im Kellergeschosse des Gebäudes unter dem Börsensaale
                              									und ist mit diesem durch eine aus der Mitte desselben herabführende Treppe
                              									verbunden. Die Berliner Kaufmannschaft hat zu beiden Seiten eines an die Treppe sich
                              									anschlieſsenden Ganges 16 Zellen einrichten lassen, welche dadurch gegen einander
                              									möglichst isolirt sind, daſs das Mauerwerk einer jeden Zelle von der anderen völlig
                              									getrennt aufgeführt ist. Jede Zelle erhält auſser den Fernsprechapparaten für eine
                              									Endstelle mit Mikrophonsender ein kleines Pult zum Niederschreiben von Notizen. Der
                              									Eingangsthür gegenüber ist ein Doppelfenster angebracht, vor welchem – auſserhalb
                              									der Zelle – eine Gasflamme brennt. Die Zellen sind mit Verschluſs versehen; die
                              									Schlüssel hat der diensthabende Beamte in Verwahrung, welcher in einem am Fuſse der
                              									Treppe, vor dem Eingange zu den Zellen sich befindenden, kleinen Zimmer seinen Platz
                              									hat. Der Arbeitstisch des Beamten steht an dem nach der Treppe liegenden
                              									Schalterfenster, von welchem aus alle Zelleneingänge übersehen werden können. Im
                              									Dienstzimmer befinden sich ein Umschalter, 4 Fernsprechsysteme und 2
                              									Controlfernsprecher. Der Umschalter enthält 50 Klinken, in denen je 2 obere Theile
                              										v (Fig. 17
                              									Taf. 22) auf einem gemeinsamen unteren Metallstücke u
                              									aufliegen, welches im Uebrigen isolirt ist. In Fig. 17 ist
                              									die Doppelklinke schematisch skizzirt, in Wirklichkeit liegen die beiden Obertheile
                              										v aber parallel zu einander. Je zwei
                              									zusammengehörige Klinken haben deshalb auch nur eine Nummer. Die beiden
                              									Leitungsdrähte, welche zu v führen, bilden nämlich eine
                              									einzige Verbindung; der Draht L führt zur Auſsenleitung
                              									bezieh. zu einem Vermittelungsamte, der Draht Z zu
                              									einer Zelle.
                           Die in die Börse bis jetzt eingeführten 16 Leitungen, von denen
                              									bezieh. 8, 4, 3, 1 zu den oben angeführten Vermittelungsämtern I bis IV führen, sind
                              									an die mit L1 bis L16 bezeichneten
                              									Klinken, die Zellen an die mit Z1 bis Z16 bezeichneten Klinken gelegt. Auſser den 16 Leitungsdrähten sind 4
                              									Drähte zum Dienstverkehr mit den Vermittelungsämtern eingeführt, welche ebenfalls
                              									auf Doppelklinken gelegt sind, und zwar L zur Leitung,
                              										Z zum Apparate; 5 Klinkenpaare sind noch
                              									unbesetzt.
                           Wie ersichtlich, besteht normale Verbindung, d.h. jede Leitung ist
                              									mit der zugehörigen Zelle verbunden, wenn kein Stöpsel im Umschalter steckt. Hiervon
                              									muſs abgewichen werden, sobald sich der Verkehr zeitweilig nach einer bestimmten
                              									Richtung steigert, so daſs die Leitungen nach dort nicht ausreichen, während
                              									andererseits eine Zelle frei ist. Es werden dann die zum Dienstverkehr dienenden
                              									oder vorhandene Reserveleitungen zu Hilfe genommen. Fig. 17
                              									verdeutlicht den Fall, in denen die Leitung 20 mit der Zelle 24 durch eine
                              									gewöhnliche Stöpselschnur in Verbindung gebracht ist.
                           Soll ein Controlfernsprecher eingeschaltet werden, so werden die
                              									beiden Stöpsel an den von ihm kommenden Leitungsschnüren in die beiden benachbarten
                              									Stöpsellöcher eines zusammengehörigen Klinkenpaares gesteckt.
                           Der Umschalter gestattet ferner 2 Leitungen für andere Zwecke mit
                              									einander zu verbinden. Dies geschieht z.B. regelmäſsig auſser der Börsenzeit
                              									zwischen den zu den Vermittelungsämtern I, III und IV führenden Börsenleitungen,
                              									welche auf diese Weise in der angegebenen Zeit zu einer willkommenen Vermehrung der
                              									Verbindungsleitungen zwischen den Aemtern I und III, I und IV, III und IV benutzt
                              									werden.
                           Nach der Börse hin können nur solche Theilnehmer rufen, welche
                              									zugleich die Gebühr für die Börsenbetheiligung bezahlt haben.
                           
                           Die Dienstzeit der Vermittelungsämter
                              									erstreckt sich im Sommer von 7, im Winter von 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends. Sobald
                              									ein Theilnehmer dem Vermittelungsamte den Wunsch zu erkennen gibt, eine Nachricht
                              									für Nichttheilnehmer oder auswärtige Personen zu übermitteln, wird die Leitung mit
                              									dem „Aufnahmeapparat“ verbunden und der Theilnehmer aufgefordert, die
                              									betreff. Mittheilung dem Beamten zu dictiren. Es geschieht dies am besten – unter
                              									Beachtung der durch Interpunktionszeichen angezeigten Pausen – in Absätzen von 3 bis
                              									5 Worten. Nach Beendigung des Dictirens ist es zweckmäſsig, daſs der Empfangende das
                              									Niedergeschriebene dem Absender vollständig zurückgibt.
                           Störungen des Betriebes durch
                                 										Induction. Die in der Stadt auf den Häusern geführten einfachen, an beiden
                              									Enden an Erde liegenden Drähte befinden sich im gegenseitigen Höhenabstande von
                              										40cm und im Seitenabstande von 30cm. Die Drähte laufen in der Stadt selbst selten
                              									mehr als 2km,5 parallel. Unter diesen günstigen
                              									Umständen tritt die Induction durchaus nicht störend auf und es sind in der Stadt
                              									keinerlei Vorkehrungen dagegen nöthig gewesen. Es besteht allerdings fast immer ein
                              									schwaches Mitsprechen; dieses ist aber meistentheils so leise, daſs selbst geübte
                              									Beobachter, auch wenn sie mit beiden Ohren hören, das Gesprochene nicht verstehen
                              									können. Das Mitsprechen ist zu gewissen Zeiten stärker. Die Ursachen davon haben
                              									indessen sich bis jetzt nicht ermitteln lassen. Anscheinend ist das Mitsprechen bei
                              									trockener Witterung stärker als bei nasser. Stärker ist auch die Induction, wenn
                              									mittels Mikrophons gesprochen wird; hier ist jedoch das Gesprochene um so weniger zu
                              									verstehen, je lauter gesprochen wird.
                           Nicht so günstig stellte sich der Betrieb in den längeren, nach
                              									den Nachbarorten führenden Leitungen. Hier waren es zuerst die Leitungen nach
                              									Charlottenburg, über welche geklagt wurde. Die Leitungen befinden sich auf etwa 3km,5 an Eisengestängen mit 80 bis zu 20 Drähten
                              									herab, die letzten 2 bis 2km,5 befinden sich an
                              									Holzgestängen mit Querträgern zu 4 Leitungen in folgender Gruppirung:
                           
                              
                                 1
                                 2
                                 3
                                 4
                                 
                              
                                 5
                                 6
                                 7
                                 8.
                                 
                              
                           Die Beobachtungen an verschiedenen Tagen waren äuſserst
                              									widersprechend. Merkwürdiger Weise war das Mitsprechen zwischen zwei mehr von
                              									einander entfernten Leitungen, z.B. 4 und 6, stärker, als zwischen 4 und 3 oder 4
                              									und 8. Uebereinstimmend erschien das Mitsprechen der Leitungen am Holzgestänge
                              									störender auftretend als der Leitungen am Eisengestänge, vielleicht weil am
                              									Holzgestänge nur 8 Leitungen sich in gleichbleibender Gruppirung befinden, während
                              									die Gruppirung der Leitungen am Eisengestänge wechselt, überhaupt aber mehr
                              									Leitungen vorhanden sind, deren schädliche Wirkungen bei gleichzeitigem Sprechen
                              									sich zum Theil aufheben. Um das Mitsprechen zu vermindern, wurden zuerst die
                              									Isolatorstützen am Holzgestänge unter einander mittels eines Kupferdrahtes, später
                              									mit einer Erdleitung in Verbindung gebracht, beides anscheinend ohne Erfolg.
                              									Inzwischen sind von selbst durch nothwendig gewordene Umschaltungen u.s.w.,
                              									namentlich durch Einrichtung des Vermittelungsamtes in Charlottenburg alle
                              									besonderen Vorkehrungen überflüssig geworden.
                           Nur an einer Linie trat die Induction bei völlig guter Isolirung
                              									so stark auf, daſs Abhilfe geschafft werden muſste. Die nach Rummelsburg führenden 5
                              									Leitungen befinden sich auf 4km Länge an
                              									Eisengestängen mit 12 bis 40 Leitungen. Die Induction ist hier verschwindend klein.
                              									Vom Austritte aus der Stadt ab gehen die 5 Leitungen nach Rummelsburg zunächst an 28
                              									Holzstangen, durchschneiden mit 70m 7 aderigem
                              									Erdkabel einen Bahndamm und gehen auf 20 Holzstangen weiter. Durch Versuche wurde
                              									die Strecke von Stange 2 bis 28 als diejenige ermittelt, welche das Mitsprechen
                              									zumeist verursachte. Die Gruppirung der Leitungen wurde 4mal verändert, nämlich an
                              									Stange 2, 12, 19 und 27, und dadurch die Uebertragung aus einer Leitung in die
                              									andere so schwach, daſs das Gesprochene wohl gehört, aber nicht verstanden werden
                              									kann. Ebenso wurde die Gruppirung der Leitungen an den 20 Holzstangen so gewechselt,
                              									daſs 2 Leitungen in nächstem Abstande nur zwischen 4 Stangen zusammen laufen.
                           Am 15. März 1883 waren an die Vermittelungsämter angeschlossen,
                              									einschlieſslich 9 öffentlicher Fernsprechstellen, 1090 Endstellen und 32
                              									Zwischenstellen-; in
                              									unmittelbaren Leitungen waren im Betriebe 328 Endstellen und 28 Zwischenstellen,
                              									demnach zusammen 1388 Stellen im Betriebe. (Diese Stellenzahl betrug am Mai d. J.
                              									1440 und mehr als 300 Stellen sind noch angemeldet. D.
                                 										Red.)
                           Die 1090 Anschlüsse vertheilen sich auf die 5 Vermittelungsämter
                              									mit 304, 266, 248, 259 und 13. Am Börsenverkehre nehmen 109 Abonnenten theil.
                           Es sind vorhanden 195km Linien
                              									und 2550km Leitungen. Die Fernsprechanlage
                              									erstreckt sich auf die Berliner Nachbarorte Charlottenburg, Martinikenfelde, Pankow,
                              									Stralau, Rummelsburg, Cöpenick, Rixdorf, Schöneberg und Wilmersdorf, die längsten
                              									Leitungen mit 16km Luftlinie vom
                              									Hauptvermittelungsamte in Berlin. Der gröſste Theilnehmer ist die Stadt Berlin mit
                              									46 Stellen, davon sind 4 Anschlüsse (an jedes Vermittelungsamt einer), die übrigen
                              									direkte Leitungen, welche in einer Centralstelle im Rathhause zusammen laufen und
                              									auf einen Klappenschrank geschaltet sind, um nach Bedarf auch mit einander verbunden
                              									zu werden.
                           Im Januar 1883 wurden Verbindungen hergestellt: 109490 zum
                              									Verkehre zwischen Theilnehmern eines und desselben Amtes, 167291Die Verbindungen sind von beiden betheiligten
                                    											Aemtern gezählt, die Zahl der Gespräche beläuft sich also auf die
                                    											Hälfte. zum Sprechen zwischen Theilnehmern zweier verschiedener
                              									Aemter und 11798 zur Verbindung mit der Börse, zusammen also 288579.
                           Auſserdem wurden 339 Telegramme aufgenommen oder weiter befördert
                              									und 11 Postkarten aufgenommen. Die öffentlichen Fernsprechstellen wurden 365 mal
                              									benutzt.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
