| Titel: | M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen. | 
| Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 200 | 
| Download: | XML | 
                     
                        M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an
                           								Fahrstühlen.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 13.
                        M. Martin's Sicherheitsvorrichtungen an Fahrstühlen.
                        
                     
                        
                           Obwohl Fangvorrichtungen für Aufzugschlitten in sehr groſser Zahl bestehen, tauchen
                              									doch immer wieder neue Constructionen dieser Art auf, von denen freilich nur
                              									einzelne als ein wirklicher Fortschritt bezeichnet werden können. Zu den letzteren
                              									möchten wir die Fangvorrichtung von M. Martin in
                              									Bitterfeld (* D. R. P. Kl. 35 Nr. 18387 vom 18. December 1881) zählen, deren Wirkung
                              									voraussichtlich eine sehr zuverlässige und deren Einrichtung höchst einfach ist.
                           Fig.
                                 										12 und 13 Taf. 13
                              									zeigen diese Fangvorrichtung in Verbindung mit einem Fahrstuhle, wie solche in Mühlen gebräuchlich sind. Unter dem Boden desselben ist
                              									eine Welle a gelagert, deren Enden zu Kurbeln b ausgebildet sind; die Zapfen der letzteren tragen je
                              									eine excentrische Rolle c. Der auf der Mitte der Welle
                              										a befestigte Arm d ist
                              									mit einer an der Rückwand des Fahrstuhles geführten Stange e verbunden, welche mittels einer an ihrem oberen Ende angebrachten Oese
                              									an die Aufzugsgurte angehängt ist. Die am Fahrstuhle befestigte obere Führungsbüchse
                              									dieser Stange stützt sich auf die über die letztere geschobene und durch
                              									Schraubenmuttern stellbare Feder g, welche bei
                              									schwebendem Fahrstuhle unter dem Einflüsse des Fahrstuhlgewichtes zusammengedrückt
                              									ist. Reifst die Gurte, so treibt die entlastete Feder die Stange e nach abwärts und bewirkt dadurch eine solche Drehung
                              									der Welle a, daſs sich die Rollen c an die
                              									Führungssäulen des Aufzuges anlegen. Die Rollen beginnen sich dann sofort zu drehen,
                              									wodurch ihre Excentricität zur Wirkung gelangt und ein Festklemmen des Fahrstuhles
                              									an den Führungssäulen herbeigeführt wird. Damit die Excentricität gehörig ausgenutzt
                              									werden kann, bestimmt eine einseitige Beschwerung der Rollen bei h deren Lage auf den Kurbeln b in der Weise, daſs der dem Kurbelzapfenmittel am nächsten liegende Punkt
                              									des Rollenumfanges zuerst mit den Führungssäulen in Berührung kommen muſs.
                           Auch eine Abschluſsvorrichtung für den Aufzugsschacht
                              									hat sich Martin durch das gleiche Patent vor Nachahmung
                              									schützen lassen. Dieselbe besteht aus einer rechtwinklig gebogenen Stange k1 (Fig. 9 bis
                              										11 Taf. 13), deren einer Schenkel in den Schachtsäulen drehbar gelagert
                              									ist, so daſs der andere Schenkel eine aufklappbare Schranke bildet. Der aus seinem
                              									Ruhepunkte aufwärts oder abwärts bewegte Fahrstuhl bewirkt den Schluſs der offenen
                              									Schranke durch einen der an ihm angebrachten Mitnehmer l oder m, welche gegen den an der Stange k1 befestigten
                              									Kreuzgriff k stoſsen und denselben nöthigen, aus seiner
                              									bei offener Schranke wagrechten Lage sich in die aufrechte Lage zu drehen. Um das
                              									willkürliche Oeffnen der geschlossenen Schranke so lange zu hindern, bis der
                              									Fahrstuhl vor dieser angelangt ist, schiebt sich vermöge des Druckes einer Feder p eine im Schachtgerüste angebrachte, von auſsen
                              									unzugängliche Riegelstange o über das im Haken n ruhende Ende der Schranke k1. Das Zurückziehen der Riegelstange
                              									erfolgt durch den Fahrstuhl, sobald eines der an ihm angebrachten Keilstücke q oder r an die im
                              									Riegelarme s gelagerte Rolle gelangt.
                           Sobald die offene Schranke durch den Fahrstuhl etwas aus ihrer aufrechten Lage
                              									herausgedreht worden ist, fällt dieselbe vermöge ihres Eigengewichtes nieder; der
                              									Schluſs derselben erfolgt somit ziemlich plötzlich. Um dies zu hindern, empfiehlt es
                              									sich nach dem Zusatzpatente *Nr. 21436 vom 26. Juli 1882, genuthete Mitnehmer m und l (Fig. 14
                              									Taf. 13) anzuwenden. Die am Kreuzgriffe u, u1 der Schrankenstange seitlich vorspringenden Zapfen
                              										u2, u3 treten in die
                              									Mitnehmernuthen ein und hindern ein Voreilen der Schranke gegen den Mitnehmer,
                              									bewirken also einen allmählichen Schluſs der Schranke.
                           In dem Zusatzpatente ist auch ein Schachtverschluſs mittels Thüren angeführt, welcher
                              									indeſs den beschriebenen nicht an Einfachheit erreicht; ferner eine Aenderung der
                              									Fangvorrichtung, welche darin besteht, daſs, wie aus Fig. 15
                              									Taf. 13 zu entnehmen, die Stange e durch ein Gurtstück
                              									und die Feder g durch eine auf der Welle a unmittelbar angebrachte Torsionsfeder ersetzt ist;
                              									zugleich ist die Welle a hinter der Rückwand des
                              									Fahrstuhles angeordnet und der Hebel d in die
                              									Zugrichtung der Gurte gelegt. Beim Reiſsen der letzteren bewirkt die Torsionsfeder
                              									unmittelbar das Andrücken der auf der Welle a sitzenden
                              									Excenter c an die Führungssäulen des Aufzuges. Wenn
                              									diese Einrichtung auch um etwas weniges einfacher ist als die zuerst beschriebene, so dürfte doch dieser der
                              									Vorzug zu geben sein.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
