| Titel: | Shipway's Ventil für Rieselfelder. | 
| Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 290 | 
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                        Shipway's Ventil für Rieselfelder.
                        Mit Abbildung.
                        Shipway's Ventil für Rieselfelder.
                        
                     
                        
                           Auf den Rieselfeldern von Brownhill wurden nach dem Engineer, 1883 Bd. 55 S. 378 in die Vertheilungsröhren für die
                              									Cloakenflüssigkeit besondere lothrechte Röhren mit Ventilen eingeschaltet.
                           In der Textfigur bezeichnet b das in den Ackerboden
                              									eingelegte Vertheilungsrohr; die in dasselbe eingesetzte Ventilkammer b1 enthält eine
                              									doppelseitige, auf beiden Seiten mit Leder oder Kautschuk belegte Klappe a; dieselbe wird gestellt mittels einer Kette e, welche andererseits an dem schweren Deckel J der mit einer Oeffnung d versehenen Röhre
                              										c befestigt ist. In der gezeichneten Lage der
                              									Ventilklappe a flieſst die in b herbeigeführte Rieselflüssigkeit durch d
                              									aus; wird aber die Klappe a hoch gezogen., so schlieſst
                              									sie das Rohr o bezieh. die Oeffnung d ab und die Flüssigkeit flieſst in b weiter. Die Klappe bleibt in der hoch gezogenen Lage,
                              									da der schwere Deckel dann nach auſsen hängt. Diese Einrichtung gestattet auch das
                              									Berieseln unebener Felder, da die Austrittsöffnungen d
                              									verschieden hoch angeordnet werden können. Auch zu einfacher Bewässerung kann eine
                              									solche Anlage unter Umständen zweckmäſsige Verwendung finden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 249, S. 291