| Titel: | Apparate für Schuhfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 249, Jahrgang 1883, S. 330 | 
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                        Apparate für Schuhfabrikation.
                        Patentklasse 71. Mit Abbildungen.
                        Apparate für Schuhfabrikation.
                        
                     
                        
                           Bei der Fabrikation der Stiefelschäfte ist es
                              									erforderlich, daſs die zugeschnittenen Stücke des Oberleders, des Futters und der
                              									einzusetzenden Gummizüge zunächst vorübergehend vereinigt werden, damit das
                              									Zusammennähen auf der Nähmaschine möglichst schnell vor sich gehen kann. Ferner
                              									müssen Oberleder und Futter an den Ausschnitten für die Gummizüge zu einem 1cm breiten Rande umgebogen werden, um zwischen
                              									diese Ränder jene Gummitheile einlegen und fassen zu können. Die erstere Arbeit des
                              									Vereinigens geschieht gewöhnlich von Hand durch Umreihen mit der Nähnadel, während
                              									die Ränder durch Umbügeln mit einem Bügeleisen hergestellt werden. Für diese
                              									letztere Arbeit der Randbildung findet man in Schuhmacherwerkstätten zuweilen auch
                              									einen Apparat vor, welcher sich aus zwei Eisenplatten mit je einem Schlitze, einigen
                              									Lehren und einem einfachen Bügeleisen zusammensetzt. Die Eisenplatten können in
                              									Folge Gelenkverbindung aufeinander gelegt werden und es erfolgt dies, nachdem zuvor
                              									auf die eine Platte das durch die Vornaht verbundene Oberleder, auf die andere aber
                              									das Futter gelegt, beide Stücke mit einer Lehre bedeckt und die Ränder um diese
                              									Lehren herum umgebügelt worden sind. Nachdem man auch noch die Lehren entfernt und
                              									die am Rande mit Klebstoff versehenen Gummitheile aufgelegt hat, kann alsdann das
                              									Zusammenschlagen der Platten stattfinden.
                           Auf Grund dieses Vorganges hat O. Küster in Neuenhaus bei Düsseldorf (* D. R. P. Nr. 21732 vom 7. Juli 1882) einen Apparat construirt, welcher eine Anzahl der
                              									hier nöthigen Handgriffe erspart, dabei das jedesmalige Warten des Arbeiters beim
                              									Kleben vermeidet und die wichtige Eigenschaft besitzt, daſs er für alle gangbaren
                              									Schäftenummern eingerichtet ist.
                           Dieser Apparat besteht im Wesentlichen aus einem in eine Metallplatte eingelassenen
                              									Stabe, welcher nach der Gestalt der Ausschnitte für die Gummizüge gebogen ist und
                              									mittels einer entsprechenden Hebelanordnung über die Ebene der Metallplatte
                              									hervorgehoben werden kann. Das Oberleder wird nun so auf die Platte gelegt, daſs der
                              									aufzubiegende Rand sich auf dem Stabe befindet. Ist das Leder hierzu zu groſs, so
                              									wird ein Theil desselben als Falte in einen Schlitz der Platte hineingezogen.
                              									Alsdann wird eine dünne Stahlblechlehre aufgelegt, welche gerade bis an den Stab
                              									heranreicht und den aufzubiegenden Rand des Leders frei läſst. Wird nun der
                              									eingelegte Stab mittels des Hebels gehoben, so wird demgemaſs der ganze Saum des
                              									Leders senkrecht emporgehoben. In ganz derselben Weise wird das Futter in einer
                              									zweiten auf der Platte befindlichen gleichen Vorrichtung behandelt. Die
                              									aufgerichteten Säume des Leders und Futters werden nun gleichzeitig mittels eines
                              									groſsen Bügeleisens umgelegt. Um Zeit zu sparen, ist die ganze beschriebene
                              									Vorrichtung doppelt vorhanden, ohne das Eisen. Dieses bleibt auf dem zuerst
                              									bearbeitetem Oberleder und Futter so lange stehen, bis der Arbeiter ein zweites Paar
                              									bis zum Umbügeln der Säume fertig gemacht hat, worauf diese letztere Arbeit mit
                              									demselben Eisen vorgenommen wird. Dann werden wieder die ersten beiden Vorrichtungen
                              									mit neuen Oberleder- und Futterstücken versehen und die Säume aufgerichtet
                              									u.s.w.
                           C. S. Larrabee in Mainz (* D. R. P. Nr. 15 297 vom 1.
                                 									Februar 1881) beschreibt eine Vorrichtung zur Formgebung und
                                 										zum Poliren der Schuhabsätze sowie zum Putzen der Sohlen. Die Werkzeuge
                              									sind hierbei faconirte Schmirgelscheiben, welche, gleich den Fräsen, auf einer
                              									rotirenden Welle sitzen. Für eine bestimmte Stiefelabsatzform wird ein Satz solcher
                              									Scheiben auf die Welle geschoben und läſst man die Scheiben in solcher
                              									Aufeinanderfolge am Absatze wirken, daſs zunächst eine grob profilirte Scheibe und
                              									dann eine sich der geschweiften Absatzform mehr nähernde zur Benutzung gelangt, bis
                              									man zuletzt die mit der verlangten Schweifung übereinstimmende und zugleich, in
                              									Bezug auf den Schmirgelbelag, die feinste Schmirgelscheibe in Anwendung bringt.
                           An dieser Vorrichtung hat Larrabee neuerdings manche
                              									Abänderungen getroffen und patentirt erhalten (* D. R. P. Zusatz Nr. 21925 vom 21.
                              									Oktober 1882). Hauptsächlich soll der Abnutzung jener Schmirgelscheiben und einer
                              									daraus hervorgehenden Veränderung des Profiles derselben begegnet werden. Am
                              									vollkommensten soll diesem letzteren Umstände eine der Anordnungen genügen (vgl.
                              										Textfig. 1 S. 332), welche unter Benutzung zweier
                              									profilirter Scheiben als arbeitenden Theil einen über diese beiden Scheiben gelegten
                              									endlosen Schmirgelriemen aufweist. Es ist ersichtlich, daſs man hierbei –
                              									entsprechend der Riemenlänge – eine gröſsere Arbeitsfläche erhält und demgemäſs eine
                              									geringere Abnutzung Fig. 1. des Schmirgelbelages
                              									auftritt, zugleich aber das richtige Profil unverändert erhalten bleibt.
                           
                              
                              Fig. 1., Bd. 249, S. 332
                              
                           
                              
                              Fig. 2., Bd. 249, S. 332
                              
                           Weniger empfehlenswerth erscheint es, dem Riemen selbst – wie es eine zweite
                              									Anordnung verlangt – eine dem Profile des Absatzes entsprechende Querschnittsform zu
                              									geben. Beim Andrücken des Arbeitstückes müssen in diesem Falle
                              									Seitenkraftcomponenten auftreten, welche bestrebt sind, den Riemen von der Scheibe
                              									abzustreifen. Zwar könnte man dem durch Anordnung von Spurkränzen an den Scheiben
                              									begegnen; doch behindern diese dann bei Verwendung von flach verlaufenden Profilen
                              									das dichte Anhalten des Schuhes, wenn man nicht unzweckmäſsig hohe
                              									Querschnittsformen des Riemens verwenden will. Man könnte sich auch dieser
                              									Profilriemen in Verbindung mit der weiter unten beschriebenen dritten Einrichtung
                              									bedienen; doch würden damit nur neue, eben dieser dritten Ausführungsform anhaftende
                              									Uebelstände herbeigeführt. Hier ist nämlich ein im Querschnitte profilirter Tisch
                              									verwendet, welcher durch Vermittelung eines Hebelwerkes mit einem Fuſstritte von
                              									unten gegen den frei ausgespannten Riemen gedrückt wird (vgl. Textfigur 2). Die hierbei auftretende Bremswirkung ist
                              									aber ohne Zweifel ein Uebelstand, so daſs – wie Eingangs erwähnt – wohl nur der
                              									ersten Ausführungsform, bei welcher profilirte Scheiben und flache Schmirgelriemen
                              									benutzt werden, praktische Verwerthbarkeit zuerkannt werden kann.
                           In der Patentschrift Nr. 21925 ist noch empfohlen, bei Benutzung der Profilscheiben
                              									dem Schmirgel eine elastische Unterlage, z.B. aus Filz, gerecktem Riemen, Gummi o.
                              									dgl., zu geben, auf welche derselbe einfach aufgetragen werden soll.