| Titel: | M. Gravenhorst's Lochzange. | 
| Fundstelle: | Band 250, Jahrgang 1883, S. 200 | 
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                        M. Gravenhorst's Lochzange.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 14.
                        Gravenhorst's Lochzange.
                        
                     
                        
                           Die von M. Gravenhorst in Berlin (* D. R. P. Kl. 49 Nr.
                              									23702 vom 19. December 1882) erfundene Lochzange soll zum Lochen von Bandeisen,
                              									schwachen Winkeleisen, Blechkanten o. dgl. dienen und wird namentlich für solche
                              									leichtere Arbeiten vortheilhaft zu verwenden sein, bei welchen eine groſse Ausladung
                              									des Werkzeuges entbehrt werden kann, andererseits die Arbeitstücke zu unhandlich für
                              									das Lochen auf der Maschine sind.
                           Das in Fig. 19 und 20 Taf. 14
                              									dargestellte Werkzeug besteht aus zwei zangenartig verbundenen Schenkeln, von denen
                              									der eine die Führungskappe a und die Lochplatte b trägt; die Verlängerung a1 der Kappe a bestimmt die Grenze für die gröſste Stärke der hier zu lochenden
                              									Gegenstände und bewirkt auſserdem beim Zurückgehen des Stempels in die Führungskappe
                              										a das Herausziehen desselben aus dem gelochten
                              									Gegenstande. Der bewegliche Schenkel ist einerseits mit dem Stempelhalter c, andererseits durch zwei Laschen mit dem festen
                              									Schenkel gelenkig verbunden, so daſs ein Kniehebel entsteht und durch
                              									Zusammendrücken der beiden Schenkel das Niedergehen bezieh. Durchdrücken des
                              									Stempels durch den zu lochenden Gegenstand bewirkt wird.
                           Der Stempelhalter c ist unten um so viel geschwächt,
                              									daſs eine ihn umgebende Schelle d noch bequem in die
                              									Führungskappe a hineinpaſst und gleichzeitig eine
                              									Widerlage für den Stempel e gebildet wird, um ein
                              									Ausweichen desselben nach oben zu verhindern. Die kleine, mit Klemmschraube
                              									versehene Schelle d am unteren Ende des Stempelhalters
                              										c gestattet die Aufnahme der einfach aus Rundstahl
                              									vom Durchmesser der herzustellenden Löcher auf entsprechende Länge abgeschnittenen
                              									und gehärteten Stempel e, welche durch Anziehen der
                              									Schraube festgeklemmt werden. Die runde, mit Zapfen und Mutter befestigte Lochplatte
                              										b ist mit einer Anzahl im Kreise liegender Löcher,
                              									zu den verschiedenen Stempeln passend, versehen und wird das Feststellen dieser
                              									Lochplatte durch Anziehen der Mutter bewirkt. Das Herausnehmen der Stempel geschieht
                              									in der Weise, daſs man die Stellschraube der Kappe d
                              									löst, worauf dann der Stempel, da er überall gleich stark ist, durch die Lochplatte
                              									und das in der Zange zum Durchfallen der ausgestanzten Stücke befindliche Loch
                              									hindurch gleiten kann. In umgekehrter Weise erfolgt das Einsetzen der Stempel.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
