| Titel: | Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen. | 
| Autor: | G. Rohn | 
| Fundstelle: | Band 250, Jahrgang 1883, S. 498 | 
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                        Schutzvorrichtungen an
                           								Schleifsteinen.
                        Patentklasse 67. Mit Abbildungen auf Tafel 35.
                        Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen.
                        
                     
                        
                           Schleifsteine spielen in vielen Metallbearbeitungswerkstätten eine ähnliche Rolle wie
                              									die Kreissägen in der Holzbearbeitung, als sehr leistungsfähige und verbreitete,
                              									dabei aber höchst gefährliche Werkzeuge. Handelt es sich bei der Construction von
                              									Schutzvorrichtungen für Kreissägen darum, die Sägeblätter so zu verdecken, daſs
                              									diese Bedeckung, ohne die Arbeit wesentlich zu stören, die Möglichkeit einer
                              									Verletzung des bedienenden Arbeiters ausschlieſst, so ist, um Unfälle bei
                              									Schleifsteinen zu vermeiden, welche hier fast nur durch das Zerspringen des Steines
                              									auftreten können, auch bei diesen eine Schutzhaube erforderlich, welche den Stein
                              									auf seinem ganzen Umfange bis auf die möglichst klein gehaltene Arbeitsstelle
                              									umgibt. Das Zerspringen eines Steines kann eintreten in Folge zu schnellen Ganges,
                              									mangelhaften Materials und fehlerhafter Aufbringung auf die Welle: es ist daher auf
                              									die Beseitigung dieser Ursachen in erster Linie Bedacht zu nehmen, in Folgendem
                              									sollen aber nur die Schutz Vorkehrungen besprochen werden, welche bezwecken, einen
                              									eingetretenen Bruch für die Umgebung unschädlich zu machen bezieh. das
                              									Auseinanderfliegen der Steintrümmer zu verhüten.
                           Schleifsteine, welche zum Blankschleifen von Maschinentheilen, zum Abschleifen von
                              									Feilen u. dgl. Verwendung finden und die von einem anfänglichen Durchmesser von
                              									ungefähr 2m,5 bis zu 1m herab sehr bald abgenutzt werden, gibt man gewöhnlich eine
                              									Umdrehungszahl, welche dem mittleren Durchmesser entspricht. Erfolgt hierbei die
                              									Befestigung des Steines auf der Welle durch eiserne, in den Stein versenkte und
                              									verklammerte Naben, bei vierkantiger Welle und ebensolchem Loche durch Eintreiben
                              									von Holzkeilen oder in nicht richtiger Weise zwischen zwei fest gegen einander zu
                              									spannenden Scheiben, daſs der Stein also verschwächt wird, Spannungen erhält oder
                              									leicht aus seiner Ebene treten kann, so ist ein Zerspringen sehr wahrscheinlich
                              									gemacht, zumal wenn durch irgend ein Vorkommniſs eine rasche Geschwindigkeitszunahme
                              									eintritt. Zur Sicherung gegen allenfallsige Verletzungen ist der Stein mit einer
                              									Haube zu überdecken, welche nur die für das Schleifen nöthigen Oeffnungen hat. Bei
                              									dem Kleiner werden des Steines darf diese Schutzhaube jedoch das Arbeiten am Steine
                              									nicht hindern und muſs dieselbe deshalb verstellbar gegen den Schleifsteinumfang
                              									eingerichtet werden.
                           
                           Eine solche verstellbare Schleifstein-Schutzhaube ist
                              									von O. Berns in Brachen (* D. R. P. Nr. 14048 vom 18.
                              									November 1880) angegeben. Die zwei Theile H und H1 (Fig. 15
                              									Taf. 35) sind über der Mitte des Steines S durch ein
                              									Gelenk verbunden und mittels des Gelenkbolzens in dem Bügel b aufgehängt, welcher in der Höhe durch eine Schraube mit Handgriff h verstellbar mit der an der Decke des Schleifraumes
                              									befestigten Stange f verbunden ist. Der vordere Theil
                              										H ist durch den Stift e mit den zu beiden Seiten des Steines befindlichen, am Fuſsboden drehbar
                              									befestigten Stangen t, der hintere Theil H1 durch die in einem
                              									Schlitzhebel c verstellbaren Schrauben s mit dem am Boden befestigten Theile a verbunden. Durch gleichzeitiges Umstecken des Stiftes
                              										e und des Gelenkstiftes von c sowie der Verstellung von b ist bei jedem
                              									Steindurchmesser die erforderliche Gröſse der Schleiföffnung zu erreichen und
                              									überhaupt die Schutzhaube dem Schleifsteine anzupassen.
                           Eine neuere Construction von O. Berns (* D. R. P. Nr.
                              									21555 vom 15. Juli 1882) gestattet drei Schleiföffnungen: vorn, oben und hinten um
                              									Steine. Es sind, wie aus Fig. 16
                              									Taf. 35 zu ersehen, zwei in derselben Weise wie vorher aufgehängte Haubentheile
                              									verwendet, welche gegen einander durch die Bügel B und
                              									die Rechts- und Linksschrauben A verstellbar sind.
                           Das noch vielfach gebräuchliche Verfahren des Schleifens von Maschinentheilen an
                              									groſsen Schleifsteinen, wo der Arbeiter, vor dem Steine stehend mit den Füſsen in
                              									angebrachten Schuhen und mit dem Rücken sich gegen ein vorgestelltes Brett stützend,
                              									den auf einer beweglichen Auflage gehaltenen Gegenstand fest an den Stein pressen
                              									muſs und dies oft sogar noch mit den Knien thut, ist durch die fortdauernden
                              									Erschütterungen, welchen der Arbeiter ausgesetzt ist, unbedingt
                              									gesundheitsschädlich. Bei der Benutzung der höchsten Stellen des Steinumfanges zum
                              									Schleifen ist das Gewicht der Gegenstände für die Pressung selbst mitverwerthet und
                              									gewährt diese Einrichtung durch den nöthigen Tisch zugleich einen Schutz beim
                              									Zerspringen des Steines. Die über dem Schleifsteine S
                              									mit einer Oeffnung für denselben versehene eiserne Tischplatte T (Fig. 17)
                              									wird von 4 Schrauben A getragen und ist durch
                              									Doppelmuttern dem jeweiligen Steindurchmesser entsprechend leicht verstellbar. Auf
                              									dem Tische lassen sich die Platten p gegen den Stein
                              									hin verschieben und durch in versenkten Schlitzlöchern befindliche Schrauben s in der gewählten Lage befestigen, so daſs nur die für
                              									das Schleifen nothwendige Steinfläche freiliegt und auch ein Mitreiſsen der
                              									Gegenstände durch den Schleifstein nicht stattfinden kann. Für längere ebene Flächen
                              									ist diese Vorrichtung besonders empfehlenswerth, indem bei entsprechend genauer
                              									Tischeinstellung der Gegenstand, gegebenen Falles durch aufgesetzte Gewichte
                              									beschwert, einfach über den Tisch hingeführt zu werden braucht.
                           Eine zweite Gefahr für den Arbeiter bedingt das namentlich bei nicht rund laufenden kleineren
                              									Schleifsteinen zum Schärfen der Werkzeuge vorkommende Mitreiſsen derselben, weil
                              									hierbei die das Werkzeug haltenden Hände leicht zwischen Stein und Auflage gerathen
                              									und verletzt werden können. Es ist hier vor Allem darauf zu sehen, daſs bei genügend
                              									dichter Stellung der Auflage dieselbe kräftig ausgeführt ist und vollkommen fest und
                              									unverrückbar auf dem Troge sitzt. Durch das stete Erzittern der Auflage beim
                              									Schleifen lösen sich oft die Schrauben, womit dieselbe befestigt ist. Es empfiehlt
                              									sich hier, die Auflage A (vgl. Fig. 18
                              									Taf. 35) mit einer kleinen Verzahnung zu versehen und dieselbe mit einer ebenso
                              									gezahnten Schiene s zu verbinden. In Fig. 18 ist
                              									auch eine Schutzhaube abgebildet, wie sie für derartige im Durchmesser weniger
                              									veränderliche Steine wohl passend erscheint.
                           Besondere mit Schutzvorrichtungen versehene Auflagen sind von Jul. Reunert in Berlin (* D. R. P. Nr. 13319 vom 12. Oktober 1880)
                              									angegeben und auch auf der Berliner Hygiene-Ausstellung 1883 vorgezeigt worden.
                              									Dieselben gewähren nicht nur Schutz beim Schleifen von Werkzeugen, sondern auch bei
                              									dem mittels Stahl bewerkstelligten und dadurch besonders gefährlichen Abrichten und
                              									Abdrehen des Steines selbst. Das Wesentliche dieser Schutzvorrichtungen ist eine
                              									wagrecht geschlitzte Schutzwand, durch deren Schlitz der Stahl beim Schleifen oder
                              									Abrichten gesteckt wird, so daſs dieser nur so weit vom Steine herumgerissen werden
                              									kann, bis er gegen den Obertheil der Auflage stöſst.
                           Die einfachste Form dieser Sicherheitsauflagen zeigt Fig. 19 und
                              										20 Taf. 35. An die gewöhnliche Auflage b
                              									wird noch ein geschlitztes Stück a angeschraubt; beim
                              									Schleifen kann auch die obere Kante von a als Auflage
                              									benutzt werden.
                           Bei der in Fig. 21 und
                              										22 Taf. 35 dargestellten Einrichtung ist auf dem Supporte m, welcher auf den gezahnten Schienen p befestigt und durch die Schrauben r genau eingestellt werden kann, in der Breite des
                              									Steines S verschiebbar die wirkliche Auflage b angebracht, welche in die mit der Oeffnung zum
                              									Durchstecken des Abrichtstahles x versehene Schutzwand
                              										a ausläuft. Die Auflagefläche von b für diesen Stahl x ist
                              									der Abnutzung wegen auswechselbar eingerichtet; ferner besitzt die Auflage b auf der Vorderseite eine im Grunde verzahnte Führung
                              									für das mit einem Handgriffe f versehene Gleitstück g; auf demselben sitzt noch eine Klinke h, welche in die Zähne der Führung greift. Beim
                              									Schleifen wird der Stahl x durch den am Griffe f hängenden Ring d
                              									gesteckt, mit der rechten Hand fest gegen den Stein gedrückt, während die linke Hand
                              									unter den Handgriff f faſst und die Stellung des
                              									Gleitstückes g bestimmt. Der Handgriff f gibt dem Arbeiter einen sicheren Halt, wobei die
                              									Klinke h das Hochgehen des Gleitstückes g und somit das Mitreiſsen des Stahles x verhütet.
                           In Fig. 23 ist diese Einrichtung etwas vereinfacht. Die Schutzwand a besteht aus Blech und die Sperrklinke h ist weggelassen; dagegen ist das Gleitstück g am oberen Ende etwas verzahnt und greifen diese
                              									Zähne, sowie auf den Griff f von unten her ein leichter
                              									Druck ausgeübt wird, in die Verzahnung der Führung von b ein.
                           In Fig. 24 und 25 Taf. 35
                              									ist die Schutzwand a drehbar angeordnet und wird nur
                              									nach oben geklappt, wenn der Schleifstein abgerichtet werden soll. Der Handgriff f steckt beim Schleifen mit seinem Knopfe g in der Nuth i des
                              									Stückes b und geht durch einen Schlitz n der niedergeklappten Schutzwand a. Der Arbeiter faſst wieder mit der linken Hand unter
                              									den Griff f und verhindert derselbe, daſs die Hand von
                              									dem mitgerissenen Stahle x mitgenommen wird. Der
                              									Schlitz n und die Nuth i
                              									sind auf der Seite zum Einbringen von f etwas
                              									erweitert.
                           Auch die an einem auf der Berliner Ausstellung befindlich gewesenen Schleifsteine
                              									angebrachte Schutzhaube Fig. 18,
                              									welche aus einer festen Haube H und einem darin durch
                              									in Schlitzen steckende Schrauben m verstellbaren
                              									Haubenstücke H1
                              									besteht, kann zur Verhinderung des Mitreiſsens von Werkzeugen benutzt werden. Der
                              									Haubentheil H1 kann
                              									nämlich bei dem sich ändernden Steindurchmesser gegen die Auflage A immer so gestellt werden, daſs die von dem
                              									mitgerissenen Stahle etwa mitgenommene Hand nicht an den Stein gelangen kann.
                           Zu den Schutzvorrichtungen an Schleifsteinen sind noch die verschiedenen Abdreh- oder
                              									Abrichtvorrichtungen zu rechnen, welche diese Arbeit gefahrlos verrichten lassen und
                              									in D. p. J. bereits beschrieben sind: Brunton und Trier 1875 217 * 273. 1877 225 * 133.
                              									1878 230 * 5. 1883 249 * 75.
                           G. Rohn.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
