| Titel: | Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren. | 
| Fundstelle: | Band 251, Jahrgang 1884, S. 20 | 
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                        Gebrüder Kreuzer's Schlagwerk für Uhren.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 3.
                        Gebr. Kreuzer's Schlagwerk für Uhren.
                        
                     
                        
                           Gebrüder
                                    											Kreuzer in Furtwangen (* D. R. P. Kl. 83 Nr. 22723 vom 12.
                                 										Januar 1883) haben ein Schlagwerk für Uhren angegeben, welches
                              									insbesondere eine sicher wirkende Auslösung des Schlages bezweckt und auſserdem
                              									Neuerungen an der Arretirungsvorrichtung sowie an dem Mechanismus zur Ausführung des
                              									Halbschlages aufweist.
                           
                           In Fig. 10 und 11 Taf. 3
                              									ist das Schlagwerk in derjenigen Stellung der einzelnen Theile ersichtlich gemacht,
                              									welche dieselben nach 1½ Uhr einnehmen. Kurz vor dem Vollschlage der betreffenden
                              									Stunde wird das Sternrad a und mit ihm das Schneckenrad
                              										b durch den am Zeigerrade befindlichen Stift c um einen Zapfen weiter gedreht, so daſs der
                              									betreffende Schneckenradzahn, welcher die Fallhöhe für den Rechen d begrenzt, direkt unter den Aufschlagarm d1 zu stehen kommt.
                              									Kurz darauf dreht der ebenfalls am Zeigerrade befestigte Stift f den Dreikant g und
                              									bewirkt dadurch ein Heben des Hebels h, welcher alsdann
                              									mittels des Stiftes i zum Schlagen aushebt, d.h. den
                              									Rechen d etwas lüftet, so daſs durch den Arm k der Auslösungshebel l
                              									leicht aus den Zähnen des Rechens ausgerückt werden kann. Dem Rechen ist somit die
                              									Unterstützung genommen und fallt er nun so weit nieder, als es das Schneckenrad b gestattet; dadurch verliert der an dem
                              									Arretirungshebel m (vgl. Fig. 11)
                              									sitzende Stift n ebenfalls seinen Halt und es fällt der
                              									Hebel m mit seiner mittleren Verzweigung auf die Welle
                              									des Zweikantes o, wobei letzterem der
                              									Unterstützungsstift p entzogen wird. Beim Schlagen hebt
                              									nun der vom Schlagwerke selbst in Drehung gebrachte, mit o auf der gleichen Achse sitzende kleine Zweikant q den Rechen wieder hoch; der aufsteigende Rechen aber drückt den Stift
                              										n aufwärts, arretirt dadurch mittels Stift p den Zweikant o und
                              									verhindert somit ein weiteres falsches Schlagen des Uhrwerkes.
                           Beim Halbschlage dreht der am Zeigerrade befindliche Stift s den Winkel r so weit, daſs der an letzterem
                              									sitzende Stift t ein tieferes Fallen des Rechens d, als für den Halbschlag erforderlich ist, verhütet.
                              									Durch das Fortschreiten des Zeigerrades wird dann der Winkel r wieder freigegeben, die Feder v drückt
                              									denselben zurück und der Sperrkegel l fallt unter der
                              									Wirkung der Feder w wieder in die Zähne des Rechens d ein.
                           Neuerdings haben Gebrüder Kreuzer an dem beschriebenen
                              									Schlagwerke folgende Abänderungen (* D. R. P. Zusatz Nr. 24843 vom 30. Mai 1883)
                              									getroffen. Zunächst ist die Auslösungsvorrichtung vereinfacht worden, indem an
                              									Stelle des Hebels h und Sperrkegels l der zweiarmige Hebel a
                              									(vgl. Fig. 12 Taf. 3) getreten ist. Der kurze Arm dieses Hebels a wird bei stattzufindendem Schlagen von dem am
                              									Zeigerrade befindlichen Stifte i nach unten gedrückt,
                              									während der lange Hebelarm nach oben gezogen wird und hierdurch den Rechen h auslöst. Der im Hauptpatente angegebene
                              									Halbschlagmechanismus ist ganz in Wegfall gekommen; es wird dessen Wirkung jetzt
                              									einfach durch einen kürzeren Zahn an dem nur einseitig verzahnten Rechen h hervorgebracht. Damit nach erfolgter Auslösung der
                              									Schlag nicht früher als bis zur vollendeten Stunde erfolge, ist ein zweiarmiger
                              									Hebel bc eingeführt worden, welcher durch den am
                              									Zeigerrade angebrachten Stift k gedreht wird und
                              									dadurch mittels des nach dem Schlagwerke zu gebogenen Stiftes d dieses vorzeitige Schlagen verhindert.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
