| Titel: | Pfosten zum Festlegen von Schiffen an Quais u. dgl. | 
| Fundstelle: | Band 251, Jahrgang 1884, S. 490 | 
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                        Pfosten zum Festlegen von Schiffen an Quais u.
                           								dgl.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 36.
                        Pfosten zum Festlegen von Schiffen an Quais u. dgl.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich benutzt man zum Befestigen der Seile beim Festlegen der Schiffe an Quais
                              									u. dgl. meistens aufrecht stehende Pfosten, sogen. Landfesten. Dieselben sind jedoch mit
                              									manchen Nachtheilen behaftet, welche insbesondere daraus entspringen, daſs diese
                              									Pfosten, um eine genügende Sicherheit gegen das Ausbrechen des Quaimauerwerkes zu
                              									gewähren, in einem Abstande von wenigstens 1m,5
                              									vom Rande desselben angebracht werden müssen. In Folge dessen nehmen aber die
                              									Befestigungsseile viel Platz weg und behindern den Verkehr auf dem Quai ganz
                              									erheblich. Soll nun eine Schienenbahn längs des Quai hingeführt werden, so ist
                              									dieselbe hinter die Pfosten zu verlegen. Dies ist namentlich dann störend, wenn sich
                              									auf dieser Bahn Erahne zum Entladen der Schiffe befinden; dieselben müssen dann eine
                              										1m,5 gröſsere Ausladung haben, als sonst
                              									nöthig wäre.
                           In den Annales des Ponts et Chaussées, 1883 Bd. 1 S. 564
                              									ist nun eine in England übliche Anordnung eines Befestigungspfostens beschrieben,
                              									welcher von den oben erwähnten Nachtheilen frei ist, da derselbe ganz am Rande der
                              									Quaimauer angebracht werden kann. Der hohle guſseiserne Pfosten von etwa 500mm Höhe und 300mm Durchmesser bei 30mm Wandstärke steht
                              									mit seinem kastenförmig verbreiterten Fuſse von 1m,50 × 0m,60 Grundfläche an der Stelle eines
                              									Bekrönungssteines auf der an dieser Stelle durch einen Betonkörper entsprechend
                              									verstärkten Quaimauer (Fig. 8 und
                              										9 Taf. 36), auf welcher er durch 4 starke Anker von etwa 2m Länge und 50mm
                              									Stärke festgehalten wird. Ein Bruch dieser Anker ist wohl kaum anzunehmen, wenn man
                              									ihre Festigkeil mit der der stärksten Schiffstaue und Ketten vergleicht. Es ist
                              									daher auch für überflüssig erachtet worden, ihre Befestigung im Betonmauerwerke,
                              									welche übrigens in üblicher Weise mittels Ankerplatte und Splint bewirkt ist,
                              									zugänglich zu machen. Einer Auswechselung eines etwa durch einen Stoſs zerbrochenen
                              									Pfostens steht dagegen nichts im Wege.
                           Das Gewicht des ganzen Guſsstückes wird zu ungefähr 930k angegeben einschlieſslich der 4 Ankerplatten. Die Anker selbst wiegen
                              									zusammen etwa 155k.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
