| Titel: | Verfahren und Apparat, Stoffe auf ihre Festigkeit zu prüfen. | 
| Fundstelle: | Band 254, Jahrgang 1884, S. 247 | 
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                        Verfahren und Apparat, Stoffe auf ihre Festigkeit
                           								zu prüfen.
                        Mit Abbildung auf Tafel
                              									18.
                        Morrison und Herron's Prüfungsapparat für Stoffe.
                        
                     
                        
                           Während bei dem üblichen Verfahren, Stoffe auf ihre absolute oder Zerreiſsfestigkeit
                              									zu prüfen, das Versuchsstück nur innerhalb einer Abmessung abgegrenzt festgehalten
                              									ist, wird von E. Morrison und J. Herron
                              									in Washington (* D. R. P. Kl. 42 Nr.
                                 										28491 vom 15. Januar 1884) eine auch nach der zweiten Richtung bestimmt
                              									abgegrenzte, allseitig umschlossene Fläche des zu prüfenden Stoffes einer geeigneten
                              									Beanspruchung unterworfen. Das Versuchsstück wird nämlich zwischen den
                              									Ringzangenbacken B und D
                              										(Fig. 17
                              									Taf. 18) festgeklemmt. B bildet einen Theil des
                              									Ständers, D ist mittels des Trägers C in letzterem beweglich angeordnet und kann mittels
                              									des Excenters E von Hand aus gehoben und gegen B angepreſst werden. Der den Druck auf das
                              									Versuchsstück vermittelnde Stempel G ist wiederum
                              									innerhalb des hohlcylindrisch gestalteten Ringzangenträgers C verschiebbar und mit einer Rolle r
                              									versehen, an welcher der Belastungshebel F mit dem
                              									Schiebegewichte S angreift; letzteres wird mittels des
                              									Winkels h verstellt, wodurch vermieden werden soll,
                              									daſs durch Verschiebung unmittelbar von Hand ein unbeabsichtigter senkrechter Druck
                              									auf den Hebel ausgeübt werde. An dem rechtsliegenden Theile des gleichzeitig als
                              									Wagebalken dienenden Hebels F ist noch ein
                              									Ausgleichsgewicht angebracht. In der Patentschrift ist noch seitlich am Gestelle
                              									eine römische Wage angebracht, welche zur Gewichtsbestimmung des Versuchsstückes
                              									dienen soll.
                           Auſserdem soll der Apparat auch in der Weise benutzt werden, daſs man mittels einer
                              									an die Oeffnung der Ringzangenbacken angeschlossenen Rohrleitung Dampf, Flüssigkeit
                              									o. dgl. auf das Versuchsstück einwirken läſst. Die Messung des Druckes erfolgt dann
                              									durch ein Manometer bekannter Art.
                           Ziffermäſsige Angaben, wie z.B. Reiſslängen o. dgl. (vgl. 1883 247 * 18) werden sich bei Benutzung dieses Apparates schwerlich ermitteln
                              									lassen; für Untersuchungen der Structurfestigkeit jedoch, namentlich solcher Stoffe
                              									(Papier, Gewebe u.a.), bei welchen eine gewisse Faserrichtung vorherrscht, dürften
                              									sich wohl neue Anhalte für die vergleichende Beurtheilung gewinnen lassen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
