| Titel: | Elektrische Beleuchtung der Docks in Havre. | 
| Fundstelle: | Band 254, Jahrgang 1884, S. 376 | 
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                        Elektrische Beleuchtung der Docks in
                           								Havre.
                        Mit Abbildung.
                        Elektrische Beleuchtung der Docks in Havre.
                        
                     
                        
                           Der Hafen von Havre besitzt 4 Docks zur Ausbesserung von Schiffen. Um dieselben Tag
                              									und Nacht benutzen zu können, wird das groſse Dock (Bassin de l'Eure) und theilweise
                              									auch die drei kleineren Docks (Bassins de la Citadelle) elektrisch beleuchtet. Die
                              									von Sautter, Lemonnier und Comp. in Paris ausgeführte
                              									Einrichtung ist seit April 1884 im Betriebe. Das groſse Dock ist 160m lang, 30m
                              									breit und 10m tief. Die Beleuchtung sollte
                              									ermöglichen: das Ein- und Ausführen von Schiffen durch das Thor, die Zufuhr und
                              									Bewegung von Materialien um das Dock, die Untersuchung und Ausbesserung der
                              									Schiffskörper. Um das erstere zu erreichen, sind um das Dock herum 6 elektrische
                              									Lampen von je 500 Carcel, auf 12m hohen eisernen
                              									Säulen, angebracht worden, denen 2 Gramme'sche
                              									Dynamomaschinen (F 24) den Strom, jede für 3 Lampen, und welche bei 1200 Umläufen 24
                              									Ampère und 250 Volt liefern. Bei Erhöhung der Umlaufszahl auf 1500 kann jede
                              									Dynamomaschine 4 Lampen mit Strom versorgen, weshalb an der 3. Säule ein Umschalter
                              									angebracht ist, welcher gestattet, die beiden Stromkreise für die Lampen 1, 2, 3 auf
                              									der einen und 4, 5, 6 auf der anderen Dockseite an dieser Stelle zu verbinden.
                              									Getrieben werden die beiden Maschinen durch eine besondere Dampfmaschine; zwei
                              									Umschalter ermöglichen es, daſs jede Maschine für jeden der beiden Stromkreise
                              									verwendet werden kann.
                           Damit man die Lampen zur Erreichung des dritten Zweckes auch zwischen das Schiff und
                              									die Dockwand herablassen kann, ist jede in der aus der beigegebenen Textfigur
                              									ersichtlichen Weise an der Säule mittels eines Kabels mit doppeltem Leiter
                              									aufgehängt. Die Säulen sind aus hohlen guſseisernen Röhren von 13m Länge hergestellt; oben haben dieselben einen Gitterträger aus
                              									Schmiedeisen, welcher einen Schirm aus verzinktem Eisenblech trägt. An den Säulen
                              									sitzen oben die Isolatoren für die Stromzuleiter und im Inneren befindet sich unten
                              									eine Trommel, auf welche sich das Kabel aufwickelt; die Contacte sind an der einen
                              									Stirnfläche der Trommel angebracht in Form von zwei isolirten Metallringen, gegen
                              									welche sich zwei Contactfedern anpressen. Unter der Trommel befindet sich noch ein
                              									selbstthätiger Umschalter, welcher einen der Lampe gleichen Widerstand einschaltet,
                              									wenn die Lampe zufällig verlischt oder absichtlich ausgelöscht wird, und zwei andere
                              									Umschalter, von denen der eine die Ausschaltung der Lampe ermöglicht, wenn dieselbe
                              									nicht brennen soll, während der andere eine Auswechselung der Kohlenstäbe
                              									gestattet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 254, S. 377
                              
                           Die Lampen sind in Glasglocken eingeschlossen und von einer Laterne umgeben, deren
                              									Festigkeit die Benutzung und Bewegung der Lampe bei allen Besichtigungen des
                              									Schiffes vom Kiel bis zum Deck erlaubt. Beim Herablassen der Lampen werden Taue
                              									benutzt, welche mit dem einen Ende an einer auf dem Deck aufgerichteten Stange
                              									befestigt werden.