| Titel: | Neuerungen an Ehrhardt's Wage zur Prüfung der Belastung der Achsen von Eisenbahnfahrzeugen. | 
| Fundstelle: | Band 256, Jahrgang 1885, S. 119 | 
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                        Neuerungen an Ehrhardt's Wage zur Prüfung der
                           								Belastung der Achsen von Eisenbahnfahrzeugen.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									9.
                        [Neuerungen an Ehrhardt's Wage zur Prüfung der Belastung der Achsen
                           								von Eisenbahnfahrzeugen.]
                        
                     
                        
                           Die von Herrn. Mohr in Mannheim (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 29716 vom 9. März 1884) angegebene
                              									Neuerung und Verbesserung an der von J. H. Ehrhardt
                              									construirten Wage (vgl. 1880 236 * 365). bestehen mit
                              									Hinweis auf Fig.
                                 										14 und 15 Taf. 9 : 1) In der Anbringung zweier Tellerschrauben b an dem Wagengestelle d,
                              									so daſs solches auf dem Schienenfuſse g und den beiden
                              									Tellerschrauben b, also auf drei Punkten ruht, was zur genauen wagerechten Einstellung der Wage auf
                              									unebenem Boden von wesentlichem Vortheile ist. Ein langer Senkel h, welcher am Ständer c
                              									angebracht ist, läſst diese richtige Lage nach zwei Richtungen hin nachprüfen. 2) In
                              									der Stellung des getheilten Wagebalkens c senkrecht zum
                              									Uebertragungshebel a, was die Uebersicht über die an
                              									das Fahrzeug angestellten Wagen ungemein erleichtert und deren Benutzung im engen
                              									Raume oder auch zwischen zwei Fahrgeleisen zuläſst. 3) In der Anbringung eines
                              									Regulirgewichtes f auf dem nach rückwärts verlängerten
                              									Wagehebel, zur Ausgleichung aller Wagetheile bestimmt, um von Null aus wiegen zu
                              									können. 4) In der Anwendung einer Zunge i und
                              									Gegenzunge k, welche letztere an einem Bügel l befestigt ist. Dieser Bügel, welcher oben durch die
                              									Zunge k geschlossen, ist am Ständer c befestigt und trägt seitlich eine Eintheilung, um das
                              									gleichmäſsige Aufstellen der Wagehebel verschiedener, zu gleicher Zeit in Benutzung
                              									genommener Wagen zu sichern.
                           Das Spiel des Wagehebels c ist durch den geschlossenen
                              									Bügel nach oben begrenzt und durch den Vorsteckstift m
                              									nach unten. Der Vorsteckstift kann selbstverständlich erst dann in seine Lager
                              									eingeführt werden, wenn der Wagehebel durch Verschieben der darauf befindlichen
                              									Laufgewichte nahezu wagerecht eingestellt ist.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
