| Titel: | Herstellung gegossener Platten für galvanische Batterien. | 
| Fundstelle: | Band 256, Jahrgang 1885, S. 348 | 
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                        Herstellung gegossener Platten für galvanische
                           								Batterien.
                        Patentklasse 31. Mit Abbildungen auf Tafel 22.
                        Brush's Herstellung gegossener Platten für galvanische
                           								Batterien.
                        
                     
                        
                           Die Benutzung sogen. secundärer Batterien erfordert bedeutende Mengen von Bleiplatten
                              									mit groſsen Oberflächen. In wie weit der Bedarf an letzteren sich in der Zukunft
                              									noch steigern kann, läſst sich noch nicht mit Bestimmtheit voraussagen; jedenfalls
                              									aber wird der Bedarf, wenn secundäre Batterien einmal einen weiteren Wirkungskreis
                              									erlangt haben, unverhältniſsmäſsig in die Höhe gehen. C. F.
                                    										Brush in Cleveland (* D. R. P. Nr. 29537 vom 19. Februar 1884) construirte deshalb einen Apparat, um derartige
                              									Bleiplatten mit möglichst geringen Kosten in groſsen Mengen herstellen zu
                              									können.
                           Brush gibt, da sich der Wirkungsgrad der Batterien nach
                              									der Oberfläche der Platten richtet, denselben eine Gestalt, welche im Querschnitte
                              									einem Haarkamme gleicht, also aus einer Schiene besteht, auf welcher sich dicht
                              									neben einander parallele Wände erheben. Diese Kaminschienen werden in der Weise
                              									hergestellt, daſs eine entsprechende Guſsform geschlossen in ein Bleibad
                              									eingetaucht, hier geöffnet, darauf wieder geschlossen und dann herausgehoben
                              									wird.
                           Wie aus Fig.
                                 										10 und 11 Taf. 22 zu entnehmen, ist der Guſsapparat aus zwei Hälften
                              									zusammengesetzt; jede Hälfte besteht aus einem Rahmen und der Form selbst. Der
                              									Rahmen A ist ein rechtwinklig bearbeitetes Guſsstück
                              									mit zwei oder mehreren angegossenen Längsrippen a. Der
                              									untere Querbalken des Rahmens ist von auſsen nach innen geneigt angeordnet, um beim
                              									Eintauchen in das geschmolzene Metall keilartig zu wirken. Hierdurch wird ein
                              									Spritzen des Metalles vermieden, wenn die Form zu schnell untergetaucht wird. An den
                              									unteren Rahmenbalken sind zwei Arme a1 angegossen, welche das Gelenk bilden. Die an den
                              									oberen Querbalken des Rahmens angegossenen gekrümmten Arme a2 nehmen die Handhabe a3 zwischen sich auf.
                              									Jeder der Längsbalken des Rahmens A ist auf der
                              									Innenseite mit Warzen w versehen, auf welchen die
                              									eigentliche Form aufruht und durch die Schrauben s
                              									befestigt wird. Durch diese Warzen wird zwischen der Form B und dem Rahmen A ein so groſser freier Raum
                              									gebildet, daſs das geschmolzene Metall bequem in alle Theile der Form eindringen
                              									kann.
                           Die eine Hälfte der eigentlichen Form B besteht aus
                              									einem äuſseren Rahmen und aus der Matrize selbst, welche aus langen, in passenden
                              									Zwischenräumen neben einander gelegten Stahlstreifen hergestellt ist. Der äuſsere
                              									Rahmen der Form ist aus den vier Balken b bis b3 zusammengesetzt. Die
                              									Balken b und b1 (Fig. 11) bilden die obere
                              									und die untere Begrenzung, die Balken b2 und b3 die seitlichen Begrenzungen der Matrize. Die
                              									innere Fläche des oberen Balkens b ist der Länge nach
                              									mit einer Aussparung p versehen, welche durch die
                              									Schlitze t mit der Matrize in Verbindung steht. Diese
                              									Aussparung p dient zur Herstellung des sogen.
                              									verlorenen Kopfes. An dem unteren Querbalken b1 sind zwei Vorsprünge g angeordnet, welche ebenfalls auf der inneren Fläche mit Aussparungen h, die mit der Matrize in Verbindung stehen, versehen
                              									sind.
                           Die Matrize (Fig.
                                 										12 und 13 Taf. 22) ist aus einer groſsen Anzahl Stahlkämmen c zusammengesetzt, welche der Länge nach in einem
                              									Rahmen angeordnet sind. Die Stahlkämme c sind auf einer
                              									Seite bis auf die Hälfte ihrer Stärke abgeschrägt, um ein leichtes Herausnehmen der
                              									fertig gegossenen Rippenplatten zu ermöglichen. Um die Stahlkämme c in solchen Abständen von einander zu halten, daſs das
                              										geschmolzene Metall
                              									zwischen dieselben gelangen kann, um die Rippen zu bilden, sind sie durch
                              									Messingstreifen c1 von
                              									einander getrennt, deren Stärke der Dicke der zu gieſsenden Rippen entspricht und
                              									deren Breite gleich der Breite des geraden Theiles der Stahlkämme c ist. Die Enden der letzteren sind bei f ungefähr auf die Hälfte ihrer Breite abgeschrägt und
                              									bilden dadurch mit den Balken b und b1 an beiden Enden der
                              									Guſsform Kanäle. Der obere Kanal steht durch die Schlitze t mit der Aussparung p in Verbindung, damit
                              									das Metall des verlorenen Kopfes in die Zwischenräume der Stahlkämme gelangen kann.
                              									Durch die Stahlkämme c, Messingstreifen c1 und die Seitenbalken
                              										b2, b3 sind Löcher gebohrt,
                              									durch welche die Stangen l gesteckt werden, um durch
                              									Schrauben an den Enden ein festes Zusammenziehen bewirken zu können. Die Endbalken
                              										b und b1 sind mit den Seitenbalken durch versenkte
                              									Schrauben m verbunden.
                           Da die Zusammenziehung des Metalles beim Abkühlen von auſsen nach innen erfolgt, sind
                              									die Stahlkämme c in der Weise angeordnet, daſs die
                              									Rippen des Guſsstückes durch die Zusammenziehung des Randes desselben von der
                              									geraden Seite eines Kammes nach der abgeschrägten Seite des nächsten Kammes nach der
                              									Mitte zu abgezogen werden (vgl. Fig. 12). Die Enden der
                              									Stahl-, der Messingstreifen und der Seitenbalken b2, b3 sind nahe an ihrem unteren Rande mit einem Falze
                              									versehen, um die an der Innenseite der Balken b und b1 angebrachte Rippe
                              										r (Fig. 13) zu umfassen.
                              									Hierdurch werden sämmtliche Theile in ihrer Lage erhalten und die Enden der Stahl-
                              									und Messingstreifen gestützt.
                           Die eben beschriebene Hälfte der Form wird sowohl zum Gusse von Platten mit Rippen
                              									auf beiden Seiten, als auch zum Gusse von Platten mit Rippen auf einer Seite
                              									verwendet. Beim Gieſsen von Platten mit Rippen auf beiden Seiten benutzt man als
                              									zweite Hälfte eine Matrize, welche nahezu mit der Form B übereinstimmt.
                           Beim Gieſsen von Platten mit Rippen auf nur einer Seite besteht die eine Formhälfte
                              									aus einer ebenen, glatten Metallplatte von derselben Gestalt und Gröſse wie die Form
                              										B; nur sind in ihre Oberfläche eine Reihe
                              									Querrinnen geschnitten, welche den in der Form B
                              									vorgesehenen Rinnen o (Fig. 13) in Gröſse und
                              									Lage entsprechen. Die auf diese Weise erzeugten Rippen auf der Rückseite der
                              									Guſsplatte werden zum Abheben der Platte von der Form benutzt und später
                              									abgeschnitten.
                           Die Rahmen A sind, wie aus Fig. 10 zu ersehen, an
                              									ihren unteren Enden gelenkartig mit einander verbunden, um einen dichten Schluſs der
                              									beiden Formhälften zu erzielen. Einer der Arme a1 an jedem Rahmen A ist
                              									zum Festhalten des Bolzens e entsprechend ausgebohrt.
                              									Die beiden anderen Arme der Rahmen sind mit einer gröſseren Bohrung versehen, um
                              									eine dem Bolzen e angepaſste Hülse d mit Spielraum durchzulassen. Die Hülse d (Fig. 11) wird durch zwei
                              									Kopfschrauben i in der Bohrung des Armes a1 eingestellt.
                              									Zwischen den inneren Armen ist ein Rohrstück d1 angebracht, dessen Länge gleich der richtigen
                              									Entfernung der inneren Arme ist, so daſs die Gelenktheile mit Schraubenmuttern fest
                              									angezogen werden können, ohne daſs ein Abbrechen oder Verbiegen der Arme
                              									eintritt.
                           Um zu verhindern, daſs das Metall aus der Form herausspritzt, wenn sie schnell
                              									geschlossen wird, ist an den oberen Querbalken des einen Rahmens eine dünne
                              									Metallplatte k (Fig. 10) angeschraubt,
                              									welche mit in die Längsrippen a des anderen Rahmens
                              									eingreifenden Einschnitten versehen ist. Beim Gieſsen wird, wie schon oben gesagt,
                              									die Form im geschmolzenen Metalle geöffnet und geschlossen und dann sofort
                              									herausgezogen. Damit die Theile der Form während des Herausziehens und bis zum
                              									Erstarren des Metalles geschlossen bleiben, sind an dem einen Rahmen zwei
                              									Schlieſshaken D angebracht, welche in die Stifte v des anderen Rahmens eingelegt werden (vgl. Fig. 10 und
                              										11).
                           Zum Handhaben dieser Formen beim Eintauchen in das Metallbad und Herausnehmen
                              									derselben hat Brush einen Apparat vorgeschlagen,
                              									bezüglich dessen auf die Patentschrift (* D. R. P. Nr. 29550 vom 19. Februar 1884)
                              									verwiesen wird.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
