| Titel: | A. Bernstein's Halter für elektrische Glühlampen. | 
| Fundstelle: | Band 257, Jahrgang 1885, S. 62 | 
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                        A. Bernstein's Halter für elektrische
                           								Glühlampen.
                        Mit Abbildungen.
                        [Bernstein's Halter für elektrische Glühlampen.]
                        
                     
                        
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 257, S. 62
                              
                           Um beim Anheften einer Glühlampe an einem wandfesten Gegenstande zugleich eine gut
                              									leitende Verbindung mit den Zuleitungsdrähten zu erzielen, läſst A. Bernstein in Boston (Oesterreichisch-Ungarisches
                              									Patent Kl. 21 vom 7. Oktober 1884) aus der isolirenden Bodenplatte zwei mit den
                              									metallischen Enden des Kohlenfadens leitend verbundene, gegen einander isolirte
                              									cylindrische Metallstifte c vorstehen, welche an ihrem
                              									Ende eiförmig gestaltet sind, wie dies die Textfigur sehen läſst. Die
                              									Zuleitungsdrähte w, w1
                              									werden durch die kreisförmige Metallplatte l geführt,
                              									welche in ihrer centralen Oeffnung mit Schraubengewinde versehen ist und also an
                              									jeden als Lampenträger zu benutzenden Gegenstand angeschraubt werden kann. Die aus
                              									isolirendem und unschmelzbarem Materiale hergestellte Platte D ist auf zwei gegenüber liegenden Seiten mit ihren quadrantischen
                              									Ansätzen j an der Platte l
                              									durch Anschrauben an deren Lappen i befestigt; ferner
                              									sind an die Platte D zu beiden Seiten die an die
                              									Leitungsdrähte w und w1 angeschlossenen Metallstücke k angeschraubt. In jedem dieser Metallstücke k ist eine Oeffnung für die Aufnahme eines der Stifte
                              										c und eine Oeffnung oder Vertiefung für die
                              									Aufnahme eines in derselben gleitenden, wagerecht geführten Stiftes h. Jeder dieser Stifte h
                              									ist von einer Spiralfeder umgeben und mit einem Kopfe versehen, welch letzterer eine
                              									gekrümmte Form hat und durch die Thätigkeit der Feder veranlaſst wird, über die
                              									Innenseite der senkrechten cylindrischen Oeffnung in dem Metallstücke k hervorzutreten und den Stift c nach dem Eindringen desselben fest zu halten. Zum Schütze der
                              									Leitungsdrähte vor Beschädigung und zur Verhütung einer Berührung mit denselben ist
                              									über dem Halter eine in der Textfigur nur im Schnitte sichtbare Kappe C aus Porzellan oder aus ähnlichem Materiale
                              									angebracht, die in ihrer Decke nur mit Löchern behufs Einführung der Stifte c versehen ist. Diese Kappe kann durch Schrauben an den
                              									quadrantenförmigen Stücken j befestigt sein.