| Titel: | Neuerungen an Treibriemen und Treibriemenverbindern. | 
| Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 110 | 
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                        Neuerungen an Treibriemen und
                           								Treibriemenverbindern.
                        Patentklasse 47. Mit Abbildungen.
                        Neuerungen an Treibriemen und Treibriemenverbindern.
                        
                     
                        
                           Der Treibriemen für halbgeschränkten Lauf von C. Otto Gehrckens in Hamburg (vgl. 1884 251 558) wird bei seiner Anwendung oft falsch aufgelegt,
                              									so daſs die eine verstärkte Riemenhälfte auf der unrichtigen Seite läuft, wo sie nur
                              									schadet. Um nun ein falsches Auflegen eines solchen Riemens unmöglich zu machen,
                              									stellt Gehrekens neuerdings in der Mitte verstärkte
                              									Riemen (* D. R. P. Nr. 32314 vom 17. December 1884) dadurch her, daſs dieselben aus
                              									treppenförmig über einander befestigten Längsstreifen zusammengesetzt werden, so
                              									daſs die Verstärkung von der Mitte aus nach beiden Seiten hin abnimmt.
                           Um unzerreiſsbare Treibriemen herzustellen, bringt Max Margulies in Budapest (* D. R. P. Nr. 32 744 vom
                                 									22. Oktober 1884) folgendes Verfahren in Vorschlag: Aus verschiedenen Ledergattungen
                              									werden rechteckige Stücke geschnitten, welche von der Mitte angefangen nach zwei
                              									entgegengesetzten Enden abgeschärft werden. Die einzelnen Stücke werden mit den
                              									abgeschärften Flächen so an einander gekittet, daſs die Dehnungsrichtung des einen
                              									Stückes immer von jener des nächsten Stückes verschieden ist. Durch die Verwendung
                              									verschiedener Ledersorten, wie durch die stetige Aufeinanderfolge von sich deckenden
                              									Kittstellen in der Längenrichtung des Riemens soll die Festigkeit desselben erhöht
                              									und die Dehnbarkeit auf das geringste Maſs herabgemindert werden.
                           Fig. 1., Bd. 259, S. 110 Die jetzt meist zum Betriebe von Dynamomaschinen verwendeten Kettenriemen verlangen eine gerade Scheibenoberfläche,
                              									welche bei nicht genau parallelem Stande der beiden Riemenscheiben zum Verlaufen des
                              									Riemens Anlaſs gibt. Um trotzdem bei Kettenriemen ebenfalls gewölbte
                              									Scheibenoberflächen benutzen zu können, fertigen James Lee
                                 										und Söhne in Halifax (Englisches Patent Nr. 11873 vom 2. September 1884)
                              									den Riemen der Breite nach aus zwei Hälften (vgl. Fig.
                                 										1), welche in kurzen Zwischenräumen durch umgebogene Lederglieder
                              									verbunden werden. Diese Herstellung der Kettenriemen kann auch der Scheibenwölbung
                              									entsprechend in mehr als zwei Theilen in der Breite erfolgen. Auch werden, um das
                              									Aneinanderhalten der Riementheile zu sichern und die Lederglieder in dieser
                              									Beziehung zu entlasten die beiden in denselben einander gegenüber stehenden Gelenkbolzen durch Drahtösen
                              									verbunden.
                           Norris und Comp. in Shadwell, London, fertigen nach
                              									Angaben Sapsworth's die Glieder von Ketten- oder
                              									Gelenkriemen zur Kraftübertragung aus Holz, wobei die
                              									untere, auf den Scheiben zur Anlage kommende Fläche der Glieder mit Leder benagelt
                              									ist. Auf der Erfindungsausstellung in London 1885 sind solche Riemen im Betriebe
                              									gewesen und sollen sich wegen ihrer geringen Empfindlichkeit gegen Feuchtigkeit dem
                              									Leder gegenüber bei Kraftübertragungen im Freien empfehlen.
                           Um die Kanten von Treibriemen gegen Abnutzung durch die Berührung mit den
                              									Riemengabeln zu schützen, gibt J. K Tullis in Glasgow, England (D. R. P. Nr. 29052 vom 4. September 1883) denselben Schutzleisten. Die aus Baumwolle, Flachs, Hanf, Jute, Tuch, Kautschuk oder
                              									Papier hergestellten Riemen sind mit Eisen-, Kupfer- oder Messingdraht der Länge
                              									nach entweder in dichten Reihen, oder in gröſseren Zwischenräumen durchnäht. An
                              									jeder Seitenkante des Riemens ist ein Lederstreifen angebracht, welcher zwischen die
                              									Bogen des Riemens eingelegt und mittels Kupfer- oder Holzstiften, oder durch
                              									Festnähen mit dem Riemen verbunden ist. Der Streifen tritt so weit aus dem Riemen
                              									heraus, daſs keine Berührung der Riemengabel mit dem eigentlichen Riemenkörper
                              									stattfinden kann.
                           Zur Verringerung der Dehnung gewebter Treibriemen aus Hanf gibt G. Schneider in Köln (D. R. P. Nr. 29737 vom 12. Juni
                                 									1884) denselben eine köperartige Gewebebindung. Da bei
                              									dem gewöhnlichen Segeltuche die Kettenfäden in Folge ihrer der Bindung
                              									entsprechenden scharf gebogenen Schlangenlinie bei starkem Zuge bedeutender Dehnung
                              									unterworfen sind, zugleich aber der in gleicher Stärke wie der Kettenfaden gehaltene
                              									Schuſs eine für den Zweck des Treibriemens unnöthige Festigkeit, Härte und
                              									Steifigkeit desselben bedingt, so soll durch Ausführung eines etwa dreibindigen
                              									Köpergewebes die Dehnungsfähigkeit verringert und die Geschmeidigkeit des Riemens
                              									erhöht werden. Die Kettenfäden sind aus naſs gesponnenem, gezwirntem Hanfe genommen
                              									und werden unter möglichst straffer Aufbäumung mit schwächeren, locker gesponnenen
                              									und nicht gezwirnten Einschlagfäden aus ganz weichem Hanfwerg verwebt. Dadurch wird
                              									die wellenartige Biegung der Kettenfäden vermieden und bei dem straffen Aufbäumen
                              									derselben die Dehnungsfähigkeit vermindert, durch das Naſsspinnen und Zwirnen
                              									dagegen ihre Zugfestigkeit beträchtlich erhöht. Die weiche Beschaffenheit der
                              									Einschlagfäden, welche lediglich die Webkette fest zusammenzuhalten und das Gewebe
                              									zu füllen haben, soll zur Erhöhung der Geschmeidigkeit des Riemens beitragen.
                           Der Treibriemen von Fr. Reddaway in Pendleton, England	(D. R. P. Nr. 29813 vom 22. März 1884) wird aus zwei in einander liegenden schlauchartigen Hohlgeweben gebildet, wovon das innere
                              									aus Baumwollgarn oder anderer Pflanzenfaser, das äuſsere aus Kameelhaargarn
                              										hergestellt ist; die
                              									beiden Gewebe sind durch eine Doppelkette mit einander in Verbindung gebracht.
                              									Solche Riemen sollen groſse Festigkeit sowie den Vortheil besitzen, daſs durch die
                              									aus Kameelhaargarn gebildeten Auſsenflächen die Reibung der Riemen auf den Scheiben
                              									bedeutend erhöht werden soll. Die Treibriemen sollen daher zur Uebertragung groſser
                              									Kräfte besonders geeignet sein. (Vgl. J. Paton 1881 242 388. G. Elteste 1880 238 434.)
                           Wie bereits vielfach zur Bewegungsübertragung zwischen Riemenscheiben an Stelle der
                              									Riemen ganz aus Draht gewebte Bänder vorgeschlagen wurden (vgl. 1879 231 * 227. 1881 239 82), so
                              									stellt Gustav Pickhardt in Hagen (* D. R. P. Nr. 24827
                                 									vom 8. Februar 1883 und Zusatz * Nr. 29528 vom 20. Mai 1884) diese Drahtbänder aus
                              									einem mehrfachen Drahtgeflecht her, welches durch
                              									mehrere sich kreuzende Drahtschraubenlagen entsteht. Diese Durchdringung kann
                              									entweder in paralleler Richtung oder geneigt erfolgen.
                           Fig. 2., Bd. 259, S. 112Fig. 2 zeigt das Geflecht mit mehreren schicht- und
                              									kreuzweise gelagerten und sich durchdringenden Drahtschrauben, a ist die erste obere Lage, b die sie durchdringende zweite Lage, c die
                              									zu a parallele dritte Lage, welche entweder nur in die
                              									zweite Lage b oder auch noch in die erste Lage mit
                              									eingeschraubt ist, d die vierte, mit der zweiten
                              									parallel laufende unterste Lage, welche gleichfalls nur die nächstvorhergehende,
                              									oder sämmtliche anderen Lagen durchdringen kann. Diese Art der Verbindung der
                              									Drahtspiralen gibt dem Drahtbande groſse Schmiegsamkeit, weshalb dasselbe neben
                              									seiner Benutzung als Treibriemen noch für Panzerungen von Kriegsfahrzeugen, ferner
                              									in Bergwerken an Stelle von Drahtseilen Verwendung finden kann. Werden die Ränder
                              									des Drahtbandes noch mit schrägen Flächen versehen, so daſs der Querschnitt
                              									desselben ein trapezförmiger wird, so erhält derselbe eine keilförmige Gestalt,
                              									wodurch dieses Band unter Anwendung keilförmig ausgedrehter Riemenscheiben vermöge
                              									der bedeutenden Reibung in den Rillen der letzteren zur Uebertragung groſser Kräfte
                              									an Stelle von Gelenkketten geeignet wird. Die Drahtbänder können auch durch ein-
                              									oder mehrmaliges Ueberwalzen, sowie durch Ausfüllen ihrer Maschen mit Gummi o. dgl.
                              									eine geringere oder gröſsere Steifigkeit erhalten, falls eine solche für bestimmte
                              									Zwecke vortheilhafter erscheint.
                           Zur Verbindung zweier Riemenenden oder überhaupt zweier
                              									Zugbänder sind folgende neuere Vorschläge anzuführen.Vgl. Ueber Neuerungen an Riemenverbindern 1879 234
                                    											* 89. 1881 240 * 339. 1883 247 * 237.
                           A. Eggert in Berlin (* D. R. P. Nr. 29 741 vom 2. Juli
                                 									1884) läſst die beiden zu verbindenden Riemenenden in Form eines spitzen Dreieckes
                              										(vgl. Fig. 3 bis 5)
                              									zusammenstoſsen, wodurch eine viel längere Naht erhalten wird. Die Kanten der Naht
                              									werden in geringer Entfernung vom Rande mit je einem schrägen Einschnitte c und d versehen; in
                              									dieselben kommt die Verbindungsnaht zu liegen, welche dann durch die Lappen a und b vollständig
                              									verdeckt wird. Nach vollendetem Durchnähen der dreieckförmigen Fuge werden die
                              									Lappen a und b fest
                              									niedergepreſst und eine möglichste Glättung der Naht bewirkt. Zur Erhöhung der
                              									Festigkeit und Verdeckung der Naht kann auch eine Lasche auf die nach auſsen zu
                              									legende Einschnittseite des Riemens aufgekittet werden. Bei Doppelriemen wird die
                              									angegebene Befestigungsweise gleichfalls, jedoch um eine bestimmte Entfernung
                              									versetzt, angewendet; es dient dann der eine Riemen als Lasche für die
                              									Verbindungsstelle des anderen und umgekehrt.
                           Fig. 3., Bd. 259, S. 113Fig. 4., Bd. 259, S. 113Fig. 5., Bd. 259, S. 113Fig. 6., Bd. 259, S. 113Fig. 7., Bd. 259, S. 113 Durch die Dreieckform des Stoſses wird eine längere Naht erzielt als bei
                              									geradem Zusammenstoſsen der Riemenenden und bei einem Ausreiſsen der Naht, welches
                              									jedenfalls am häufigsten nach den Einschnittlinien c
                              									und d erfolgt, wird der Riemen nur wenig an seiner
                              									Länge einbüſsen, mithin die angegebene Verbindung noch ein oder mehrere Male
                              									hergestellt werden können, ehe ein Zwischenstück in den Riemen eingenäht zu werden
                              									braucht.
                           Ph. Koch in Neuſs (* D. R. P. Nr. 29854 vom 22. April
                                 									1884) hat einen Keilverschluſs zur Verbindung der Riemenenden vorgeschlagen. Die
                              									beiden Riemenenden werden auf eiserne, mit Zähnen oder Haken versehene Keilstücke
                              										b (Fig. 6)
                              									aufgetrieben und sodann von beiden Seiten in ein doppel-┬-förmiges Verbindungsstück
                              										a seitlich eingeführt. Durch den Riemenzug pressen
                              									sich die Keile in den nach auſsen hin sich verengenden Schlitzen des
                              									Verbindungsstückes fest.
                           Conr. Heucken und Comp. in Aachen (* D. R. P. Nr. 30104
                                 									vom 7. August 1884) schneiden die Riemenenden ein, durchlochen die so erhaltenen
                              									einzelnen Riemenlappen, drehen dieselben dann um 90° und legen je einen Lappen des
                              									einen mit einem solchen des anderen Riemens zusammen, worauf sämmtliche Lappen
                              									mittels eines hindurch getriebenen Bolzens fest zusammengehalten werden (vgl. Fig. 7). Die Festigkeit des Riemens wird bei
                              									vorliegender Verbindungsart etwas leiden; doch ist dieselbe einfach und leicht
                              									ausführbar.