| Titel: | Neuere Maschinen zur Herstellung von Gelenkbändern. | 
| Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 116 | 
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                        Neuere Maschinen zur Herstellung von
                           								Gelenkbändern.
                        Patentklasse 49. Mit Abbildungen auf Tafel 8.
                        Neuere Maschinen zur Herstellung von Gelenkbändern.
                        
                     
                        
                           Zum Fertigmachen von rohen Gelenkbändertheilen, welche entweder nach dem Verfahren
                              									von Lesprit (vgl. 1881 239 *
                              									266), oder einfach auf die Weise hergestellt werden, daſs man sie schmiedet oder
                              									passend profilirtes Walzeisen ausstanzt, hat M.
                                    										Machanek in Marienthal bei Olmütz (* D. R. P. Nr. 32445 vom 10. Mai 1884)
                              									eine Fräsmaschine angegeben, mittels welcher der Dorn
                              										z und der Knopf z1 (Fig. 3 und 4 Taf. 8) gleichzeitig
                              									fertig aus dem vollen Materiale gearbeitet werden.
                           Die Hohlspindel A (Fig. 1 Taf. 8) wird durch
                              									Schnur mittels der Rolle X von dem Triebwerke aus
                              									umgedreht und überträgt ihre Drehung in irgend einer Weise auf die Achsen B und C. In den Kopf A1 der Hohlspindel A wird das rohe Gelenkband Z eingespannt und es werden dann, wenn A in
                              									Bewegung gesetzt ist, gleichzeitig die Hohlspindeln D,
                                 										E und F, welche an ihren dem eingespannten
                              									Gelenkbande zugekehrten Enden je einen Fräskopf tragen, durch die mit Führungsnuthen
                              									versehenen Scheiben G, H und J gegen das zu bearbeitende Band vorbewegt. Der innere Fräskopf der
                              									Spindel D bearbeitet hierbei den Stift des Gelenkes,
                              									die Spindel E fräst auf dieselbe Weise den flachen
                              									Theil des Lappens s (Fig. 3 und 4) gerade und die Spindel
                              										F rundet den Knopf und fräst gleichzeitig die obere
                              									Seite des Lappens gerade. Die Frässpäne werden durch die Hohlspindel D fortgespült. Ist die Fräsarbeit beendet, so treten
                              									die drei Spindeln D, E und F in ihre ursprüngliche Stellung zurück, das Excenter K der Achse B schiebt den
                              									Schlitten L an den abgerundeten Kopf des Gelenkes heran, um
                              									diesem eine Widerlage zu schaffen, wenn der von dem Excenter N der Achse C vorgeschobene Schlitten O mit dem Drehstahle P an
                              									dem Kopfe arbeitet. Das hierauf fertige Gelenkband wird dann ausgespannt und durch
                              									ein anderes ersetzt.
                           Soll das andere Band des Gelenkes, welches die zu dem Gelenkstifte z gehörige Bohrung besitzen muſs, auf dieser Maschine
                              									hergestellt werden, so ist die Arbeit im Allgemeinen dieselbe; nur wird dann statt
                              									des Fräskopfes der Spindel D ein entsprechender Bohrer
                              									in dieselbe eingespannt.
                           Bei dieser Maschine bewegen sich die Spindeln D und E gleichzeitig und von einander unabhängig gegen das im
                              									Spindelkopfe A eingespannte Werkstück; beide Spindeln
                              									tragen an ihrem vorderen Ende je einen Fräskopf. Die Spindel E bearbeitet bloſs die Ränder der Fischbandlappen, während der Kopf der
                              									Spindel D den Stift z nur
                              									auf die gewünschte Dicke abfräst, so daſs das vordere Ende des letzteren
                              									unbearbeitet bleibt.
                           Um diesen Mangel zu beseitigen, hat Machanek (* D. R. P.
                              									Nr. 33160 vom 20. September 1884, Zusatz zu Nr. 32445) diese Maschine in folgender
                              									Weise abgeändert. Es fräst der Stirnfräser der Spindel E (Fig.
                                 										2 Taf. 8) bei seinem Vorgehen den Stift auf den genauen Durchmesser und
                              									dann, wenn diese Arbeit vollendet ist, auch noch den Lappen s des Bandes. Die Spindel D trägt statt des
                              									einfachen Stirnfräsers einen Werkzeughalter mit zwei Messern i, welche leicht herausgenommen und nachgeschliffen werden können und zwar
                              									in der Form, welche das vordere Ende des Stiftes haben soll. Die Spindel D dient also nur zum Bearbeiten des vorderen Endes des
                              									Stiftes. Die Spindel D ist ferner durch eine an ihrem
                              									hinteren Ende befindliche Mutter verstellbar gemacht, so daſs die Entfernung der
                              									beiden Messer i von dem Stirnfräser der Spindel E auch während des Arbeitens der Maschine beliebig
                              									geändert und dadurch dem Stifte jede gewünschte Länge gegeben werden kann. Beide
                              									Spindeln D und E sind
                              									durch Verschraubung oder auf andere Weise mit einander verbunden und durch zwei
                              									Nuthen mit eingelegten Keilen vor gegenseitiger Verdrehung geschützt. Dieselben
                              									werden von einer Nuthenscheibe gegen das Werkstück vorbewegt.
                           Bei der Herstellung von Gelenkbändern, bei welchen der fest an dem Thür- oder
                              									Fensterfutter angebrachte Theil aus einem besonderen Stifte mit daran fest
                              									angerolltem Blechlappen angefertigt wird, während man den anderen Gelenktheil um den
                              									aus ersterein hervorstehenden Stift herumrollt, besteht gewöhnlich folgender
                              									Arbeitsvorgang: Die zu rollenden Gelenklappen m0 (Fig. 5 und 6 Taf. 8) werden zunächst
                              									in einer Matrize m durch einen Stempel s vorgebogen (Fig. 5) und hierauf in
                              									einer zweiten Matrize m1 durch Stempel s1 fertig gerollt (Fig. 8). Nach diesen zwei
                              									getrennten Arbeiten erfolgt das Eintreiben des Gelenkstiftes.
                           G. Büchel in Langenfelde bei Düsseldorf (* D. R. P. Nr.
                                 									30447 vom 8. Januar
                                 									1884) hat zu diesem Verfahren eine Maschine angegeben, bei welcher sowohl das Vorbiegen, als auch das Fertigrollen von ein und demselben senkrecht auf- und niedergehenden Stempel in einer dazu passenden Matrize bewerkstelligt
                              									wird, wobei das Vorbiegen unter Mitwirkung eines Halters für die Lappenstücke
                              									geschieht. Bei dieser vollständig selbstthätig wirkenden Maschine wird der
                              									Gelenkstift in den vorgebogenen Lappen von der Seite her eingeschoben und durch
                              									nachheriges Einrollen und Einklemmen befestigt.
                           Die Blechstücke werden in einen durch den Hebel B (Fig. 7 und 9 Taf. 8) und
                              									die Curvenführung C schieberartig bewegten Kasten A in gröſserer Anzahl senkrecht aufgestellt. Ist dieser
                              									Kasten in die äuſserste Stellung nach rechts gekommen, so daſs sich der erste
                              									Blechlappen in demselben unmittelbar über der Matrize D
                              									befindet, so wird der Blechlappen durch den Schieber E
                              									abwärts gedrückt, wobei sich derselbe in der Matrize durch den Halter F festklemmt und aufrecht stehen bleibt. Der Schieber
                              										E wird zu dem betreffenden Zeitpunkte durch das
                              									Excenter G unter Vermittelung der Stange H und des Hebels J
                              									niedergedrückt; letzterer ist an dem Kasten A drehbar,
                              									so daſs er mit diesem hin und her geht. Nachdem der Schieber E in Folge der Feder bei H wieder hoch
                              									gegangen ist, bewegt sich der Kasten A zurück, worauf
                              									der von der Curvenscheibe K geführte Stempel L auf den zwischen D und
                              										F eingeklemmten Blechlappen niederdrückt und dem
                              									unteren Rande desselben in der Matrize eine vorläufig schwache Krümmung ertheilt,
                              									was unter Mitwirkung des in diesem Augenblicke fest gehaltenen Halters F geschieht. Während nun das kreisförmige Bogenstück
                              									der Scheibe K mit der Rolle des Stempels L in Berührung ist und letzterer daher, auf dem
                              									vorgebogenen Blechlappen ruhend, stillsteht, wird der Stift des Gelenkes von der
                              									Seite her eingeschoben, so daſs derselbe in der Matrize D auf den gekrümmten unteren Rand des Lappens zu liegen kommt. Bevor
                              									jedoch dieser Stift eingeschoben wird, muſs der Halter F aus der Matrize D entfernt werden. Zu
                              									diesem Zwecke ist dieser Halter an einem doppelarmigen Hebel befestigt, dessen
                              									unterer Arm durch einen auf der Welle M sitzenden
                              									Daumen bewegt wird. M erhält ihre Bewegung von der
                              									Welle N durch Schraubenräder und N steht durch Kegelräder o1 mit der Welle O in Verbindung, welche letztere von der Welle P ebenfalls durch Kegelräder angetrieben wird. Sobald der Daumen der Welle
                              										M den Halter frei gibt, wird derselbe durch die
                              									Feder m zurückgezogen und die Matrize ist zur Aufnahme
                              									des Stiftes frei. Nachdem der Stift an seinem Platze ist, erfolgt seitens des
                              									Stempels L ein zweiter Druck auf das Blech, wobei das
                              									untere, bereits vorgebogene Ende desselben sich vollständig um den Stift rollt.
                           An der einen Seite der Maschine befindet sich die Vorrichtung zum Einschieben der mit
                              									Knöpfen versehenen Stifte, an der anderen Seite die Vorrichtung zum Einschieben der
                              									losen Knöpfe. Da diese beiden Einrichtungen gleichartig sind, so ist in der Zeichnung
                              									nur eine derselben dargestellt, welche näher beschrieben werden soll. Die zu
                              									verwendenden Stifte werden in einen Trichter a (Fig. 9 und 10)
                              									eingeschüttet, in dessen unterem Theile sich eine Scheibe b mit Vertiefungen zur Aufnahme der Stifte dreht. Durch einen Mantel
                              									werden die Stifte in den Vertiefungen der Scheibe gehalten und durch Drehung der
                              									letzteren der Rinne g zugeführt, in welcher dieselben
                              									nach einander in die Rinne l hinabgleiten. In dieser
                              									wird mittels der Curvenscheibe i und des Schiebers h eine Stange k so hin-
                              									und herbewegt, daſs dieselbe jedesmal den eingetretenen Stift erfaſst und über das
                              									in der Matrize befindliche Ende des Blechlappens schiebt, worauf das Fischband durch
                              									den Druck des Stempels L vollendet wird. Da die mit
                              									Knöpfen versehenen Stifte sowohl, wie die losen Knöpfe in ihren Trichtern ungeordnet
                              									durch einander liegen, so werden nicht alle sich in der zur Einführung in die
                              									herzustellenden Fischbänder erforderlichen Weise (Knopfseite nach links) in die
                              									Vertiefungen der Scheibe einlegen. Damit nun kein verkehrt liegender Stift in die
                              									Rinne l gelangt, ist an der Scheibe die in Fig. 8 Taf. 8
                              									dargestellte Einrichtung getroffen. An der Ummantelung der Scheibe b sind seitlich zwei sich gegenüber liegende Schieber
                              										u angebracht, deren Abstand von einander geringer
                              									ist als der Durchmesser des glatt abgeschnittenen freien Stiftendes, so daſs also
                              									letzterer nicht zwischen den beiden Schiebern durchschlüpfen kann. Liegt jedoch der
                              									Stift umgekehrt, nämlich mit der Knopfseite nach den Schiebern hin, so wird bei
                              									einem Drucke in dieser Richtung der abgerundete Knopf die nur durch Spiralfedern v gegen einander gehaltenen Schieber aus einander
                              									drücken, so daſs der ganze Stift nebst daran sitzendem Knopfe durchgeschoben und von
                              									der Seite her entfernt werden kann. Zu diesem Zwecke hat die Scheibe keine
                              									beständige, sondern eine durch die Zahnräder c, d und
                              									die Schaltklinke e nebst Schaltrad f (Fig. 9) bewirkte
                              									absetzende Bewegung und zwar derart, daſs bei jeder Bewegungspause eine der
                              									Vertiefungen der Scheibe b der Schieberöffnung
                              									gegenüber steht. In diesem Augenblicke wird der Bolzen m durch die Feder x gegen den Stift gedrückt.
                              									Liegt derselbe richtig, so ist der Bolzen m an seiner
                              									Vorwärtsbewegung gehindert; liegt er aber verkehrt, so schiebt m den Stift aus der Scheibe b. Durch die Curvennuth o und den Hebel n wird m wieder
                              									zurückgeführt. Damit nun trotz der auf diese Weise ausfallenden Stifte immer noch
                              									eine genügende Anzahl in die Rinne g gelangt, wird eine
                              									entsprechende Uebersetzung der Räder c und d gewählt. Zur Entfernung der fertigen Fischbänder
                              									dient der bei r drehbare Hebel q, welcher am oberen Ende gegabelt ist; seine Bewegung erhält derselbe
                              									durch eine auf der Welle N sitzende Scheibe s1, welche eine Nase
                              										t trägt, deren abgeschrägte Fläche nach
                              									Fertigstellung je eines Fischbandes gegen den unteren Theil des Hebels q drückt, wobei das gegabelte Ende hinter die
                              									vorstehenden Knöpfe des Fischbandes greift und dasselbe herauswirft.
                           
                           Zur Ausführung des der soeben beschriebenen Maschine zu Grunde gelegten und durch das
                              									Patent Nr. 30447 geschützten Verfahrens, hat H. R.
                                 										Simons in Düsseldorf (* D. R. P. Nr. 31002 vom 10. Januar 1884, abhängig
                              									von Nr. 30447) nachstehend beschriebene Maschine zur Herstellung gewöhnlicher
                              									Kasten-Gelenkbänder in Vorschlag gebracht.
                           Die auf einer besonderen Maschine geschnittenen Gelenklappen l (Fig.
                                 										12 Taf. 8) werden zu beiden Seiten eines Schiebers c wie bei a und b (Fig.
                                 										13 Taf. 8) zu sehen ist, geschichtet und durch ein Gegengewicht oder eine
                              									Feder immer an den Schieber angedrückt. In jedem Ausschnitte des Schiebers befindet
                              									sich bei jeder Vorwärtsbewegung desselben auf jeder Seite ein solch vorgeschnittener
                              									Lappen. Der Schieber c erhält von der Hauptwelle A der Maschine (Fig. 11 Taf. 8) eine hin-
                              									und hergehende Bewegung, so daſs derselbe jedesmal zwei solcher Lappen l in die Rollmatrize m
                              									hineinschiebt und nach erfolgter Rückbewegung mit zwei neuen Lappen gespeist wird.
                              									Die in der Rollmatrize liegenden Lappen werden durch die Bewegung eines Stempels E (Fig. 15 Taf. 8) einem
                              									Drucke unterworfen, so daſs jeder dieser Lappen die halbrunde, der Rollmatrize
                              									entsprechende Form annimmt. In diesem Augenblicke wird der Schieber zurückbewegt,
                              									und der Stift d von der anderen Seite der Rollmatrize
                              									durch einen ebenfalls wie der Schieber c von der
                              									Hauptachse A bewegten Vorschub h in die nunmehr gebogenen Lappen eingeführt (Fig. 14 Taf. 8). Es
                              									erfolgt sodann eine zweite Bewegung des Stempels E, so
                              									daſs bei diesem zweiten Drucke auf das Band die Blechlappen des Gelenkes vollständig
                              									fertig gebogen werden. Durch das hierauf folgende Vorziehen neuer Lappen mittels des
                              									Schiebers c werden die fertig gestellten Gelenkbänder
                              									fortgeschafft.
                           Bei den nach diesem Verfahren herzustellenden Fischbändern fällt selbstverständlich
                              									das bei den Gelenkbändern nothwendige Auszacken fort und es muſs die Schichtung der
                              									beiden Lappen bei a und b
                              										(Fig. 13)
                              									entsprechend der Art und Weise, wie diese Fischbänder gegen einander versetzt sein
                              									sollen, gemacht und der Vorschub h doppelt ausgeführt
                              									werden, um den hier gewöhnlich aus zwei Theilen (den beiden, sogen. Knöpfen)
                              									bestehenden Gelenkstift von beiden Seiten einbringen zu können.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
