| Titel: | Neuere Mälzereieinrichtungen. | 
| Fundstelle: | Band 259, Jahrgang 1886, S. 126 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        Neuere Mälzereieinrichtungen.
                        Patentklasse 6. Mit Abbildungen auf Tafel 9.
                        Neuere Mälzereieinrichtungen.
                        
                     
                        
                           Bei der Kühl- und Lüftungsvorrichtung für Mälzereien von
                              										L. Koppel in Dresden (* D. R. P. Nr. 30177 vom 29.
                                 									Juni 1884) soll auf der einen Seite des zu kühlenden Raumes Luft durch einen mit
                              									Lockfeuer versehenen Schornstein abgesaugt, die auf der anderen Seite eintretende
                              									Luft aber durch Wasser abgekühlt werden. Der verwendete Kühlapparat besteht aus
                              									einem guſseisernen Rahmen a (Fig. 6 Taf. 9), welcher
                              									auf Winkeleisen c gewellte Bleche b trägt. Die Luft wird dem aus den Rohren d nach den Rinnen f
                              									flieſsendem Wasser entgegen geführt.
                           A. Schnell und F. Vögeli in
                              									Lochbach-Burgdorf, Schweiz (* D. R. P. Nr. 30625 vom 21. Februar 1884) verwenden zur
                              										pneumatischen Mälzerei Kastenräder, welche sich
                              									sehr langsam in unter denselben angebrachten Wasserbehältern drehen.
                           Zwei gelochte Blechringe a und b (Fig.
                                 										1 und 2 Taf. 9) werden durch Winkeleisen zu einem Doppelcylinder verbunden.
                              									Vier solcher Cylinder bilden ein Kastenrad, dessen Winkeleisenreifen c auf den Rollen d der
                              									beliebig angetriebenen Welle e laufen. Zwischen den
                              									Ringen a und b befinden
                              									sich Zellen, welche durch Blechwände h derart getheilt
                              									sind, daſs deren immer vier neben einander in der Länge des Rades sich befinden. Ein
                              									Trichter, der in 4 Theile k getheilt ist und über
                              									welchem ein halbrundes Maſs hängt, ist dazu bestimmt, eine gewisse Menge Getreide in
                              									die Zellen einzuführen. Die an dem Umfange über jeder Zelle angebrachten Deckel m (vgl. Fig. 3 Taf. 9) ermöglichen
                              									das Oeffnen und Füllen bezieh. das Schlieſsen derselben. Auf dem Boden der Zellen
                              									ist eine Klappe w, welche auf geeignete Weise geöffnet
                              									und geschlossen werden kann, um die Zelle zu entleeren. Unterhalb der Zellen
                              									befindet sich ein Trichter o, durch den die Körner,
                              									welche aus den Zellen ausgelassen werden, zur bequemeren Fortbewegung in einen Wagen
                              										p fallen. Aüſserdem sind an den Stirnflächen der
                              									Zellen noch Schauöffnungen q angebracht, welche durch
                              									einen Vorreiber geschlossen werden können. Das Kastenrad taucht unten in eine mit
                              									Wasser gefüllte Rinne r.
                           Durch die Trichter k werden vom Boden vier Posten
                              									Getreide in vier Zellen eingelassen und so fort, bis die Zellen sämmtlich gefüllt
                              									sind. Das Kastenrad, welches etwa alle 3 Stunden eine Umdrehung macht, wird bei
                              									seiner Bewegung das erforderliche Wasser aufgenommen haben. Sämmtliche Körner in
                              									einer Zelle werden nun bewegt, ohne belastet zu sein, und die Keime werden nicht
                              									beschädigt. Nachdem das Weichen 50 bis 60 Stunden gewährt hat, wird das Wasser
                              									abgezogen und das Getreide dem Wachsthum überlassen.
                           J. N. Galland in Paris (* D. R. P. Nr. 32620 vom 10. Mai
                                 									1884) verwendet bei seiner pneumatischen Mälzerei zur
                              										Anfeuchtung der Luft einen 
                              									Thurm, welcher auf Rosten b und c (Fig. 4 Taf. 9) Kokesfüllung enthält. Die vorher erwärmte Luft tritt
                              									durch das Rohr a ein, steigt dem niederrieselnden
                              									Wasser entgegen durch die Kokesschicht aufwärts und geht durch die Rohrleitung C in die das Getreide enthaltenen Behälter A und E.
                           Das erforderliche Wasser wird durch einen Hahn J in den
                              									Behälter w gelassen, flieſst durch den Ueberlauf g zu dem Regenapparate r
                              									und dann nach unten. Um das Wasser nochmals zu verwenden, hebt man es mittels der
                              									Pumpe H unter das Filter k, durch welches es nach dem Behälter w
                              									aufsteigt.
                           Auf dem Einweichbottiche A befindet sich ein Siebboden
                              										d1. Das zu mälzende
                              									Getreide wird in diesem Bottiche 48 bis 60 Stunden in Wasser geweicht. Wird das
                              									Wasser aus diesem Bottiche entfernt, so beginnen bald nachher die Körner
                              									aufzubrechen. Entgegengesetzt dem bisherigen Verfahren läſst man dieselben 2 bis 3
                              									Tage ruhig liegen und verschlieſst während dieser Zeit den Einweichbottich luftdicht
                              									mit einer Platte. Um die sich entwickelnde Wärme zu beseitigen, führt man den
                              									Körnern frische Luft durch das Rohr B zu, welche durch
                              									das Rohr D entweicht.
                           Das gekeimte Getreide fällt durch Trichter t und
                              									Oeffnung o in die Trommel E (vgl. Fig. 5 Taf. 9). Diese besteht aus einem an beiden Enden geschlossenen
                              									Blechcylinder. Die Scheidewand s ist mit Oeffnungen d versehen, mit welchen die aus Siebblech hergestellten
                              									Kanäle e verbunden sind. Die bei I eintretende Luft gelangt von der Vorkammer N aus in die Kanäle E,
                              									durchdringt das Getreide und wird durch das mittlere Siebrohr F und die Hauptleitung S
                              									abgesaugt.
                           Die Trommel dreht sich beständig auf den Rollen G. Die
                              									Bewegung selbst kann auf verschiedene Weise erzielt werden, z.B. wie in Fig. 4 durch
                              									eine Schraube ohne Ende F, welche in einen Zahnkranz
                              									eingreift. Während der nächsten 4 Tage nach dem Einbringen in die Trommel E wird den Körnern frische und feuchte Luft durch das
                              									Rohr P, welches mit dem Kokesthurme in Verbindung
                              									steht, aus diesem zugeführt. Sobald das Keimen sich verlangsamt, gibt man ungefähr 2
                              									Tage lang den Körnern eine geeignete Mischung von frischer, feuchter und warmer,
                              									trockener Luft; diese letztere kommt durch eine Oeffnung der Rohrleitung P aus einer Warmluftkammer.
                           Um die Bestandtheile der gekeimten Körner zu trennen, muſs man dieselben mit durch
                              									Wasser gesättigter heiſser Luft erwärmen, ohne die Temperatur von 45 bis 50° zu
                              									überschreiten, was den Anfang der Zuckerbildung der Stärkemehl haltigen
                              									Bestandtheile des Getreides veranlaſst. Zu diesem Zwecke läſst man in die Trommel
                              										E nur Luft aus der Warmluftkammer ein und bläst
                              									durch den Hahn an dem Kreuzstücke L eine genügende
                              									Menge Dampf ein, um die warme Luft bis zu der Temperatur zu sättigen, welche man in
                              									der Kammer N wünscht.
                           
                           Man läſst dann trockene Luft von 50° hindurchziehen und steigert die Temperatur
                              									allmählich, bis das Malz fertig ist. (Vgl. Galland 1882
                              										243 * 242).
                           Bei der von J. Schilcher in Graz (* D. R. P. Nr. 33131
                                 									vom 7. August 1884) in Vorschlag gebrachten Anlage zur
                                 										pneumatischen Mälzerei (Fig. 7 bis 17 Taf. 9) werden aus mit
                              									Cement verputzten Mauerwerken Keimbecken B (Fig. 14, 16 und 17)
                              									hergestellt und dieselben durch niedere Querwände a in
                              									Abtheilungen d geschieden, welche Siebböden b erhalten. Die Horden sind lackirt und können zur
                              									leichten Reinigung abgehoben werden. Jede. Abtheilung d
                              									steht durch Rohr c mit dem Hauptthonrohre S in Verbindung. Dasselbe mündet in einen
                              									Kreuzungskanal und kann je nach der Stellung der Klappe k (Fig.
                                 										14) mit den zu den Gebläsen H führenden
                              									Kanäle E oder dem zum Wasserthurme führenden Kanäle W verbunden werden. Die oberhalb des Malzgutes in die
                              									Keimtenne mündenden Kanäle T (Fig. 16) stehen je nach
                              									Stellung der Klappe k mit dem Kanäle E, also dem Luftsauger, oder mit dem Kanäle W, also dem Luftreiniger, in Verbindung. Durch diese
                              									Klappenanordnung ist es ermöglicht, die Luft je nach der Stellung der Klappe von
                              									oben nach unten oder umgekehrt durch das Malzgut zu führen.
                           In der gezeichneten Stellung saugen die Gebläse H die
                              									durch den Kanal W aus dem Luftreinigungsapparate
                              									kommende Luft durch die Klappe k, die Kanäle T in den Tennenraum, von hier durch das Malzgut von
                              									oben nach unten durch Rohr S nach dem Kreuzungskanale
                              									durch die Klappe in den Kanal E. Die verbrauchte Luft
                              									wird durch H ins Freie befördert. Wird die Klappe k in die punktirte Lage gebracht, so nimmt die Luft den
                              									Weg von W durch k nach S, von hier durch das Malzgut von unten nach oben in
                              									den Tennenraum, von diesem durch T, Klappe k nach Kanal E, somit zu
                              									den Luftsaugern H und ins Freie. Der Ablauf des Wassers
                              									durch den Hauptkanal, in welchem das Saugrohr S liegt,
                              									wird gegen das Eindringen der äuſseren Luft durch einen Wasserverschluſs u (Fig. 14) versichert.
                           Die Fensterrahmen der Tenne sind von Eisen, in welche doppelte Scheiben, davon die
                              									inneren von starkem violettem Glase, eingekittet sind. Die Eintrittsthür ist innen
                              									von Eisen, auſsen von Holz, um einem Schwinden vorzubeugen, und an den
                              									Aufschlagstellen mit Kautschuk abgedichtet. Den Auswurf des fertigen Grünmalzes
                              									bezieh. des Schwelkmalzes bilden zwei mit dem doppelschaligen Aufzuge Z verbundene eiserne Sturzkästen, welche oben mit der
                              									Sohle der Tenne abschlieſsen und in der Tenne durch Schieber, auſsen durch
                              									selbstthätig schlieſsende Fallthüren, deren Aufschlagränder mit Kautschuk
                              									abgedichtet sind, schlieſsbar und derart gestellt sind, daſs der Inhalt je eines
                              									Sturzkastens in den darunter gestellten Kippwagen fällt und dieser durch den Aufzug
                              									sofort nach der Darre gelangt.
                           An einer Stelle im Gewölbe, dem Auswurfe gegenüber, ragt ein Rohr n (Fig.
                                 										14) mit einer durchlochten Drosselklappe, an welches ein zweites Rohr
                              									aufgeschoben werden kann, in die Tenne und stellt den Auslauf des Nachweichstockes
                              										N dar, in welchen die geweichte Gerste aus den
                              									Weichstöcken abgestürzt und bis zur Füllung der ersten Keimabtheilung aufbewahrt
                              									wird. Das anzusteckende Rohr wird nach jener Keimabtheilung gerichtet, welche
                              									gefüllt werden soll. Mitten durch die Längenachse der Tenne geht ein
                              									Wasserleitungsrohr zur bequemen Reinigung der Tenne, dann eine Wasserrinne, über
                              									welche ein Luftleitungsrohr R, das mit einer Luftpumpe
                              										P in Verbindung steht und für jede Keimabtheilung
                              									mit einem in Fig.
                                 										10 skizzirten Nebelapparate versehen ist.
                           Der Apparat zur Befeuchtung, Kühlung und Reinigung der
                                 										Luft besteht aus einem gemauerten, innen mit Cement geglätteten Thurme, in
                              									welchen mehrere gelochte Zinkbleche derart liegen, daſs drei Seiten an die Wand
                              									stoſsen, die vierte jedoch abwechselnd auf den Schmalseiten von der Wand absteht,
                              									wie Fig. 8 und
                              										9 zeigen,
                              									so daſs die zu reinigende, unten eintretende Luft gezwungen ist, auf ihrem Wege zu
                              									der oben im Thurme befindlichen Austrittsöffnung in Schlangenwindungen den von oben
                              									herabrieselnden Wasserregen zu durchstreichen, wobei eine Reinigung der Luft von den
                              									anhaftenden Staubtheilen u. dgl. bezieh. eine Kühlung und Befeuchtung erfolgt.
                           Bei der Anordnung Fig. 8 sind die gelochten Bleche e auf
                              									Trägern f derart gelegt, daſs die Platten auf der
                              									Schmalseite des Thurmes abwechselnd von der Wand entfernt bleiben und so die
                              									Oeffnungen g frei lassen, durch welche die durch L eintretende Auſsenluft von einer in die andere
                              									Abtheilung gelangt. Die Ränder der Zinkplatten e sind
                              									aufgebogen, so daſs eine Art flacher Behälter gebildet wird, welche nach drei Seiten
                              									mit der Thurmwandung durch Einmauerung fest verbunden sind, wodurch keine
                              									Verschiebung der Bleche und somit auch kein Abblättern des Cementputzes und ein
                              									Eindringen des Wassers ins Mauerwerk stattfinden kann. Das durch Rohr h eintretende Wasser wird durch das Siebrohr i zerstäubt und fällt als Regen theils durch die Siebe,
                              									theils über den Rand derselben nach unten.
                           Bei der zweiten Anordnung Fig. 9 sind von dem
                              									Hauptwasserrohre h Rohre i
                              									abgezweigt mit etwa 5mm weiten Oeffnungen x (vgl. Fig. 15), aus denen das
                              									Wasser austritt und durch stellbare Hauben l zerstäubt
                              									wird. Durch zwischen den beiden Thürmen I und II (Fig. 7, 13 und 16) liegende Schächte ist
                              									eine Verbindung derart hergestellt, daſs die bei L
                              										(Fig. 7)
                              									oben eintretende Auſsenluft im Schachte y niedersinkt,
                              									durch L1 in den unteren
                              									Theil des Thurmes I eintritt, hier, den Wasserregen durchstreichend, hochsteigt, bei
                              										L2 in den Schacht
                              										y1 tritt, hier
                              									niedergeht, durch L4 in
                              									den unteren Theil des Thurmes II eintritt, hier den Wasserregen nach oben
                              									durchstreichend, bei L3
                              									austritt und von hier durch Kanal W in gereinigtem
                              									Zustande der Malztenne zugeführt wird.
                           
                           Der Nebelapparat (Fig. 10) besteht aus an
                              									das Rohr R geschraubten Düsen p, gegen welche unter einem passenden Winkel die Düsen q so eingestellt sind, daſs ein den Düsen p entströmender Luftstrom über die Düsen q wegstreicht und in Folge dessen durch letztere Wasser
                              									aus der Rinne D angesaugt wird, wenn die mit q in Verbindung stehenden Röhrchen in das Wasser
                              									eingelegt werden. Das Rohr R steht mit einer Luftpumpe
                              									in Verbindung, welche die aus dem Kanäle W entnommene
                              									gereinigte Luft mit einer Spannung von etwa 3at
                              									durch die Düsen p austreibt. Das in feinen Tröpfchen
                              									aus den Düsen q austretende Wasser wird durch den
                              									Luftstrom in Nebelform über die Keimabtheilungen hinweggetragen und durch das
                              									Keimgut mit der Luft gleichzeitig durchgesaugt.
                           Der Schwelk- oder Vordarrapparat wird dadurch gebildet,
                              									daſs dasjenige Keimbett, in welchem das Grünmalz schon darrreif ist, von den übrigen
                              									Abtheilungen durch einen bezieh. zwei Blechschieber r
                              										(Fig. 11
                              									und 12)
                              									getrennt wird, auf dessen Rande, wie auch auf der Brüstung des Keimbeckens, eine
                              									eiserne, mit an den Rändern eingelegtem Filze abgedichtete Verschluſsglocke V aufsitzt, welche durch einen kleinen Flaschenzug
                              									leicht aufgehoben und herabgelassen werden kann. Diese Glocke steht durch ein
                              									bewegliches Rohr s mit einem auſserhalb der Tenne
                              									stehenden Heizapparate derart in Verbindung, daſs die erhitzte Luft in die Glocke
                              									eintritt, sobald aus der mit der Glocke geschlossenen Abtheilung die Luft unterhalb
                              									des Keimbodens durch Rohr c abgesaugt wird. Wird die
                              									Luft durch das Malz umgekehrt von unten nach oben gesaugt, so bleibt für diese Zeit
                              									und für die Schwelkfächer die Verbindung gegen das Saugrohr S (Fig.
                                 										14 und 16) geschlossen. In das Innere der Verschluſsglocke ragt eine Zunge t, damit die eintretende Luft zuerst zu der von der
                              									Saugstelle entferntesten Stelle gelangt, um sich gleichmäſsig im Malzgute zu
                              									vertheilen. Die in die Glocke tretende Luft soll nicht wärmer sein als 30°.
                           Vorausgesetzt, die Abtheilungen von Nr. 1 bis Nr. 20 wären mit
                              									Keimgut gefüllt. Es wird nun die Glocke V von Nr. 20
                              									gehoben, das Schwelkmalz auf die Sohle zur Entleerung durch die Sturzkästen
                              									ausgeworfen, dann der freie Keimboden gut abgekehrt, der Blechschieber r gehoben, der Inhalt von Nr. 19 auf Nr. 20 mit
                              									Heugabel und Schaufel geworfen, der Schieber r
                              									niedergelassen, der freie Keimboden wieder nachgekehrt, dann Nr. 18 auf Nr. 19
                              									gebracht u.s.w., bis dadurch Nr. 1 leer wird, in welche Abtheilung vom
                              									Nachweichstock N gequellte Gerste abgelassen wird. Alle
                              									2 Stunden wird Luft durch jede Abtheilung der Reihe nach von oben nach unten
                              									gesaugt, ferner wird in jeder Abtheilung, sobald das in dem Keimgute steckende
                              									Thermometer die für jede Abtheilung vorgeschriebene Höchsttemperatur anzeigt, so
                              									lange Luft durchgesaugt, bis dasselbe auf die Mindesttemperaturanzeige
                              									zurückgefallen ist. Bei sehr hoch aufgetragenen Haufen, 1m und darüber, können die unteren Schichten
                              									bedeutend wärmer als die oberen werden und ist es dann nöthig, abwechselnd einmal
                              									die Lüftung von oben nach unten, das andere Mal von unten nach oben durch einfaches
                              									Umlegen der Kreuzkanalklappe k in die punktirte
                              									Stellung vorzunehmen, wie dies oben erläutert wurde; diesfalls wird sich die
                              									Temperatur rasch ausgleichen.
                           Je nach Bedarf setzt man aber, jedesmal während der Lüftung einer
                              									Abtheilung, den für
                              									dieselbe gehörigen Wassernebelerzeuger in Thätigkeit, wodurch dem Keimgute
                              									mindestens so viel Feuchtigkeit wieder zugeführt wird, als durch die Lüftung sonst
                              									entzogen würde. Dabei sieht man auf ein in der Mitte der Tenne hängendes Thermometer
                              									und regelt den Zulauf des warmen Wassers im Winter, des kalten Wassers im Sommer zu
                              									dem Wasserthurme so, daſs die Tenne die vorgeschriebene Temperatur hat.
                           Für das auf beschriebene Weise erzeugte Malz ist eine sorgfältige Vertrocknung
                              									unerläſslich, weshalb die hier angewendete Trocknung vortheilhaft ist, um aus der
                              									pneumatischen Malztenne ein Product fertig; zu liefern, welches auf jeder
                              									gewöhnlichen Darre ohne besondere Schwelkvorrichtung abgedarrt werden kann.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
